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EU-RICHTLINIEN ÃœBER ALTFAHRZEUGE UND ELEKTRO - SurTec

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<strong>EU</strong>-Altautorichtlinie: Anhang II (2000)<br />

� am 18. September 2000 wurde die erste Ausnahmeregelung im<br />

Anhang II folgendermaßen formuliert:<br />

Von Artikel 4, Absatz 2, Buchstabe a) ausgenommene Werkstoffe und<br />

Bauteile:<br />

…<br />

12. Sechswertiges Chrom Korrosionsschutzschicht bei zahlreichen<br />

wichtigen Fahrzeugteilen<br />

(höchstens 2 g je Fahrzeug)<br />

� der Grenzwert von 2 g Cr(VI) pro Fahrzeug galt nur für den<br />

Korrosionsschutz, alles andere muß seit 2000 chrom(VI)frei sein<br />

� es war vollkommen offen, wie der Gehalt an sechswertigem Chrom<br />

VOR dem Schreddern gemessen werden sollte!

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