EU-RICHTLINIEN ÃœBER ALTFAHRZEUGE UND ELEKTRO - SurTec
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<strong>EU</strong>-Altautorichtlinie: Anhang II (2000)<br />
� am 18. September 2000 wurde die erste Ausnahmeregelung im<br />
Anhang II folgendermaßen formuliert:<br />
Von Artikel 4, Absatz 2, Buchstabe a) ausgenommene Werkstoffe und<br />
Bauteile:<br />
…<br />
12. Sechswertiges Chrom Korrosionsschutzschicht bei zahlreichen<br />
wichtigen Fahrzeugteilen<br />
(höchstens 2 g je Fahrzeug)<br />
� der Grenzwert von 2 g Cr(VI) pro Fahrzeug galt nur für den<br />
Korrosionsschutz, alles andere muß seit 2000 chrom(VI)frei sein<br />
� es war vollkommen offen, wie der Gehalt an sechswertigem Chrom<br />
VOR dem Schreddern gemessen werden sollte!