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Neue Angebote Ihrer BKK Merck

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AKTUELL<br />

Kinder-Vorsorgeuntersuchungen<br />

verpflichtend!<br />

Wichtige Information:<br />

Auf Initiative des Hessischen Sozialministeriums hat der Landtag das hessische Kinderschutzgesetz<br />

beschlossen. Demnach sind alle Eltern seit dem 1. Januar 2008 verpflichtet, für ihre<br />

Kinder, die Früherkennungsunter suchungen U1 bis U9 durchführen zu lassen.<br />

Darüber hinaus sind die Früherkennungsuntersuchungen für behandelbare Stoffwechselund<br />

Hormonkrankheiten verpflichtend. Ebenfalls werden auch die offiziell empfohlenen<br />

Schutzimpfungen verbindlicher.<br />

Bei Fragen zu diesem Artikel wenden Sie sich bitte an unsere Hotline: 06151 72 8942<br />

Befreiung – neue Regelung<br />

für Chroniker<br />

Achtung<br />

Wer chronisch erkrankt und deshalb bei den Zuzahlungen von der<br />

halbierten Belastungsgrenze (ein Prozent statt zwei Prozent) profitieren<br />

will, der hat der Krankenkasse nachzuweisen, dass er über<br />

die relevanten Vorsorgeuntersuchungen ärztlich beraten wurde.<br />

Das gilt für die Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von<br />

Brustkrebs, Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs. Betroffen sind<br />

allerdings nur Versicherte, die nach 2007 erstmals Vorsorge -<br />

untersuchungen in Anspruch nehmen können (Frauen, die nach<br />

März 1987 und Männer, die nach März 1962 geboren wurden.<br />

Bei Fragen zu diesem Artikel wenden Sie sich bitte an unsere<br />

Hotline: 06151 72 8942<br />

20 <strong>BKK</strong> <strong>Merck</strong> imblick<br />

Bekanntmachung<br />

Der Verwaltungsrat der Betriebskrankenkasse <strong>Merck</strong> hat am<br />

06.12.2007 den 1. Nachtrag zur Satzung vom 12.Juli 2007<br />

beschlossen.<br />

Der Nachtrag wurde vom Regierungspräsidenten in Darmstadt<br />

genehmigt und wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.<br />

Unter anderem wurden folgende Punkte genehmigt:<br />

· Der Betrieb MSSE GmbH wurde neu in den Kassenbereich der<br />

<strong>BKK</strong> <strong>Merck</strong> aufgenommen.<br />

· Die Prämienzahlung bleibt nun auch von der Schutzimpfung<br />

unberührt<br />

· Unsere Beiträge wurden wie folgt angepasst:<br />

- Allgemeiner Beitrag 13,4 %<br />

- Erhöhter Beitrag 17,9 %<br />

- Ermäßigter Beitrag 12,9 %<br />

- Impfleistungen wurden erweitert<br />

- <strong>Neue</strong>s Modellvorhaben „Kostenerstattung – <strong>BKK</strong> <strong>Merck</strong> privat“<br />

mit dem Alice-Hospital in Darmstadt.<br />

Den ganzen Text unserer Satzung lesen Sie unter<br />

www.bkk-merck.de/Downloads/fürVersicherte/Satzung<br />

Gerne senden wir Ihnen die Satzung auch in ausgedruckter Form zu.

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