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FAQ-Liste Wohnraum Modernisieren

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<strong>Wohnraum</strong> <strong>Modernisieren</strong> > <strong>FAQ</strong>-<strong>Liste</strong> <strong>Wohnraum</strong> <strong>Modernisieren</strong><br />

<strong>FAQ</strong>-<strong>Liste</strong> <strong>Wohnraum</strong> <strong>Modernisieren</strong><br />

Häufig gestellte Fragen zum KfW-Programm <strong>Wohnraum</strong> <strong>Modernisieren</strong> (<strong>FAQ</strong>)<br />

Hier finden Sie eine <strong>Liste</strong> der Fragen, die uns am häufigsten am Beratungstelefon gestellt werden. Um eine<br />

bessere Übersicht zu erhalten, haben wir die Aufstellung nach Stichworten vorgenommen.<br />

Stand: Februar 2008<br />

Abruffrist - STANDARD = S / ÖKO-PLUS = Ö<br />

Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage.<br />

Im STANDARD ist eine Verlängerung der Abruffrist bis zu dreimal um jeweils 6 Monate möglich.<br />

Im ÖKO-PLUS ist eine Verlängerung der Abruffrist um 6 Monate nur auf begründeten Antrag möglich.<br />

Gleichfalls sollte aus der Begründung ersichtlich sein, dass mit der Verlängerung der Abruffrist um<br />

6 Monate ein bestimmungsgemäßer und fristgerechter Mitteleinsatz erfolgen kann. Eine weitere<br />

Verlängerung der Abruffrist ist grundsätzlich nicht vorgesehen.<br />

Allgemeine Bestimmungen für Investitionskredite - S / Ö<br />

Es gelten die Allgemeinen Bestimmungen für Investitionskredite - Kreditinstitute - und - Endkreditnehmer -<br />

in der Fassung 09/03 sowie für Direktkredite in der Fassung 02/06.<br />

Antennenanlagen - S<br />

Im STANDARD sind Antennenanlagen förderfähig, sofern diese fest installiert sind/werden.<br />

Anbau - S / Ö<br />

siehe Wohnflächenerweiterung<br />

Antragstellung vor/nach Vorhabensbeginn - S / Ö<br />

Der Antrag ist grundsätzlich vor Vorhabensbeginn zu stellen. Als Beginn eines Vorhabens gilt die<br />

Handwerksleistung vor Ort bzw. der "erste Spatenstich" oder die erste Abschlagszahlung. Wird ein<br />

formeller Antrag nach Vorhabensbeginn gestellt, muss vor Vorhabensbeginn ein aktenkundiges<br />

Finanzierungsgespräch bei der Hausbank stattgefunden haben und der Antrag muss innerhalb von 3<br />

Monaten nach Vorhabensbeginn bei der KfW eingehen. Wird diese Zeit überschritten, ist eine Förderung<br />

nur dann möglich, wenn das Investitionsvorhaben per Antragseingang in der KfW grundsätzlich nur zu<br />

weniger als 50 % realisiert ist.<br />

14.10.2008 13:18:22<br />

http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/Darlehensprogramme_fuer_Wohnimmobilien/KfW-Wohnra31/<strong>Wohnraum</strong>_modernisieren_-_<strong>FAQ</strong>.jsp<br />

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Antragsunterlagen - S / Ö<br />

Für private Antragsteller ist der Antragsvordruck Nr. 141 660 (Antragstellung über Hausbank) und für<br />

öffentlich-rechtliche Antragsteller der Antragsvordruck Nr. 141 833 zu verwenden. Als Programmnummer<br />

sind für STANDARD 141 und für ÖKO-PLUS 143 anzugeben.<br />

Bei ÖKO-PLUS-Anträgen ist zusätzlich von der Hausbank gegenüber der KfW im Kreditantrag anzugeben,<br />

dass<br />

• die technischen Mindestanforderungen zur Wärmedämmung der Gebäudeaußenhülle gemäß der<br />

Anlage zum Programmmerkblatt erfüllt werden - unter Benennung der Wärmeleitfähigkeit (WL) und<br />

der Dämmstoffdicke;<br />

• ein Austausch von Kohle-, Öl- und Gaseinzelöfen sowie Nachtspeicherheizungen durch den Einbau<br />

von Zentralheizungsanlagen auf Basis Brennwerttechnologie oder durch Anlagen zur Nutzung<br />

erneuerbarer Energien durchgeführt wird.<br />

Zusätzlich ist für ÖKO-PLUS - Vorhaben in den neuen Bundesländern die "Kommunale<br />

Bestätigung" (Formular-Nr. 140 674) einzureichen. Diese Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn<br />

• selbstgenutztes Wohneigentum modernisiert wird,<br />

• für die Baumaßnahme eine Genehmigung gemäß § 145 Baugesetzbuch oder ein Modernisierungs-<br />

oder Instandsetzungsgebot entsprechend § 177 Baugesetzbuch vorliegt oder<br />

• das Darlehen in Kombination mit Landesfördermitteln in Anspruch genommen wird.<br />

Architektenkosten/Kosten für Energieberatung/Planungskosten - S / Ö<br />

Auf die förderfähigen Maßnahmen bezogene anteilige Kosten für Architektenleistungen, Energieberatung<br />

und Planungsarbeiten können mitfinanziert werden.<br />

Asbest-Entsorgung - S / Ö<br />

Im STANDARD ist die Asbest-Entsorgung als Einzelmaßnahme förderfähig. Wird im Zusammenhang<br />

mit ÖKO-PLUS- Maßnahmen (z. B. Dachdämmung) eine Asbest-Entsorgung durchgeführt, ist die<br />

Entsorgung im ÖKO-PLUS förderfähig.<br />

Aufstockung der Förderung wegen Erhöhung der Investitionskosten - S / Ö<br />

Eine Aufstockung des Darlehensbetrages bis zum Förderhöchstbetrag ist möglich, solange die<br />

Schlussrechnung noch nicht bezahlt wurde. Die Aufstockung erfolgt zu den jeweils aktuellen<br />

Zinskonditionen.<br />

Aufzüge, Fahrstühle, Treppenlift - S<br />

Im STANDARD sind die Nachrüstung, der Ersteinbau und die Sanierung von Aufzügen, Fahrstühlen und<br />

Treppenliften förderfähig.<br />

14.10.2008 13:18:22<br />

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Außenputz (ohne Dämmung) - S<br />

Im STANDARD sind die Erneuerung und Reparatur des Außenputzes förderfähig. Der Erstputz ist nicht<br />

förderfähig.<br />

Auszahlung - S / Ö<br />

Im STANDARD erfolgt die Auszahlung zu 96 %. Der 4-prozentige Abzug vom Nennbetrag kann innerhalb<br />

des Förderhöchstbetrages von 100.000 EUR je Wohneinheit mitfinanziert werden.<br />

Im ÖKO-PLUS erfolgt die Auszahlung zu 100 %.<br />

Balkon - S / Ö<br />

Im STANDARD sind der An- und Umbau, die Sanierung und die Überdachung von Balkonen und Loggien<br />

förderfähig.<br />

Im ÖKO-PLUS ist der Abriss von Balkonen im Zuge einer förderfähigen Außenwanddämmung und<br />

die Dämmung bzw. die Beseitigung von Wärmebrücken an Balkonen förderfähig. Ein anschließender<br />

Wiederaufbau eines "neuen" Balkons ist im STANDARD förderfähig. Flächenberechnung siehe<br />

Wohnflächenerweiterung<br />

Bauträgervertrag bzw. Erwerb vom Bauträger - S / Ö<br />

Bei Erwerb einer unsanierten ETW/EFH, Sanierung der ETW/EFH durch Alteigentümer/Bauträger und<br />

Ausweis der Sanierungskosten entsprechend den Programmbestimmungen im Kaufvertrag sind die<br />

Sanierungskosten förderfähig. Die Antragstellung durch den Bauträger oder den Endkreditnehmer muss<br />

vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen erfolgen.<br />

Bearbeitungsgebühr - S / Ö<br />

Im STANDARD sind Bearbeitungsgebühren der KfW im 4-prozentigen Abzug vom Nennbetrag (siehe<br />

auch Auszahlung) enthalten und daher im angegebenen Effektivzinssatz berücksichtigt. Der 4-prozentige<br />

Abzug vom Nennbetrag kann innerhalb des Förderhöchstbetrages von 100.000 EUR je Wohneinheit<br />

mitfinanziert werden.<br />

Im ÖKO-PLUS fallen keine Bearbeitungsgebühren an<br />

Biogasanlage - Ö<br />

Im ÖKO-PLUS ist eine Biogasanlage förderfähig, sofern Abwärme wohnwirtschaftlich genutzt wird.<br />

Biomasseanlage - Ö<br />

Im ÖKO-PLUS kann eine Biomasseanlage gefördert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />

14.10.2008 13:18:22<br />

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1.) Der Wärmeerzeuger muss über eine automatische Brennstoffzufuhr und selbsttätigen Brenn- und<br />

Zündvorgang verfügen (es sei denn, es handelt sich um einen Holzvergaserkessel). Eine kombinierte<br />

Beschickung (z. B. automatische Pelletzuführung und manuelle Handbeschickung) ist zulässig.<br />

2.) Der Wärmeerzeuger muss als Zentralheizsystem funktionieren. Hierbei reicht es aus, wenn der<br />

Wärmeerzeuger Bestandteil einer gesamten Zentralheizung mit Pufferspeicher ist. Da nach EnEV auch<br />

bi- und trivalente Wärmeversorgungssysteme berechnet werden können, sind einzelne Bestandteile des<br />

Gesamtsystems (Spitzenlastkessel, Solaranlage, BHKW, etc.) auch als Zentralheizung anzusehen.<br />

3.) Es muss eine ausschließliche Biomassenutzung vom Hersteller gefordert sein. Das ist der Fall,<br />

wenn in der Bedienungsanleitung ausdrücklich festgestellt wird, dass nur Biomasse (z. B. Holzpellets,<br />

Holzhackschnitzel, Biokraftstoffe, Biogas) als Brennstoff eingesetzt werden darf, da sonst der Brennraum<br />

bzw. das Gesamtsystem Schaden nimmt.<br />

Im STANDARD sind Biomasse-Anlagen förderfähig, die den Anforderungen der ÖKO-PLUS-Maßnahmen<br />

nicht entsprechen, wenn sie als Komponente einer Zentralheizung angeschlossen sind und eine<br />

ausschließliche Biomassenutzung vom Hersteller gefordert ist.<br />

siehe auch bivalente und trivalente Heizungssysteme, Holzvergaser und Kachelöfen, Kamine und<br />

Kaminöfen<br />

Bivalente und trivalente Heizungssysteme - S / Ö<br />

Komponenten bivalenter und trivalenter Heizungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien (sofern sie die<br />

Fördervoraussetzungen für ÖKO-PLUS gemäß Programm-Merkblatt erfüllen), Kraft-Wärme-Koppelung und<br />

Nah-/Fernwärme sind im ÖKO-PLUS förderfähig.<br />

Bei einer Kombination dieser Komponenten mit Brennwerttechnik (Brennwertkessel oder<br />

Niedertemperaturkessel mit nachgeschaltetem Brennwertwärmetauscher) ist die Gesamtanlage im ÖKO-<br />

PLUS förderfähig.<br />

Komponenten bivalenter und trivalenter Heizungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien, die die<br />

Fördervoraussetzungen gemäß Programm-Merkblatt für ÖKO-PLUS nicht erfüllen, können als Komponente<br />

einer Zentralheizungsanlage im STANDARD finanziert werden.<br />

Merkmale einer Komponente einer Zentralheizungsanlage sind:<br />

• a) die Anbindung an das Zentralsystem,<br />

• b) das Vorhandensein eines ausreichend dimensionierten Pufferspeichers,<br />

• c) die Steuerung der Anlage über ein Regelungssystem.<br />

Anlagen, die diese Merkmale nicht erfüllen, sind auch in der Variante STANDARD nicht förderfähig.<br />

Blockheizkraftwerk (BHKW)/Kraft- Wärme-Kopplungs- Anlagen - Ö<br />

Blockheizkraftwerke bzw. Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sind im ÖKO-PLUS förderfähig, sofern die<br />

Wärme wohnwirtschaftlich genutzt wird.<br />

14.10.2008 13:18:22<br />

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Bodenbeläge - S<br />

Im STANDARD sind Fliesen, Parkett, Laminat, und Teppichböden, die fest mit dem Fußboden verbunden<br />

sind (z. B. verklebt), förderfähig. Nicht mitfinanziert werden frei bewegliche Teppiche.<br />

Brennstoffzelle - Ö<br />

Brennstoffzellen sind im ÖKO-PLUS förderfähig, sofern die Abwärme wohnwirtschaftlich genutzt wird.<br />

Brennwertkessel - S / Ö<br />

Im ÖKO-PLUS ist der Austausch von Kohle-, Öl- und Gaseinzelöfen sowie Nachtspeicherheizungen durch<br />

den Einbau von Zentralheizungsanlagen auf Basis von Brennwerttechnologie (Brennwertkessel oder<br />

Niedertemperaturkessel mit nachgeschaltetem Brennwertwärmetauscher) förderfähig.<br />

Die Installation von Brennwertkesseln oder Niedertemperaturkesseln mit nachgeschaltetem<br />

Brennwertwärmetauscher sind im ÖKO-PLUS auch förderfähig, wenn zusätzlich eine solarthermische<br />

Anlage errichtet wird oder der Brennwertkessel Bestandteil eines bivalenten oder trivalenten<br />

Heizungssystems gemäß Merkblatt ist.<br />

Siehe auch Bivalente und trivalente Heizungssysteme<br />

Sofern vorgenannte Voraussetzungen nicht gegeben sind, ist die Installation von Brennwertkesseln und<br />

Niedertemperaturkesseln mit nachgeschaltetem Brennwertwärmetauscher im STANDARD förderfähig.<br />

Carport - S<br />

Siehe Garage<br />

Ausnahme: Neubau von Carports bei Mehrfamilienhäusern (drei oder mehr Wohneinheiten) ist im<br />

STANDARD förderfähig.<br />

Contracting u. a. für die Wärmeversorgung - S / Ö<br />

Förderfähig, für Heizungsanlage und für andere den Programmbestimmungen entsprechende Maßnahmen.<br />

Definition:<br />

Ein Hauseigentümer beauftragt ein Unternehmen mit der Wärmeversorgung für sein Haus/seine Häuser.<br />

Der Betrieb der Anlage liegt im wirtschaftlichen Risiko des Wärmeversorgers, der auch Eigentümer der<br />

Heizungsanlage bleibt. Der Hauseigentümer (Contracting-Nehmer) zahlt für die bezogene Wärmeenergie.<br />

Diese Vertragsform nennt man Contracting. Der Contracting-Geber ist im ÖKO-PLUS und STANDARD<br />

antragsberechtigt. Der Contracting-Nehmer profitiert vom Know-how und den höheren Sparpotentialen des<br />

Contracting-Gebers beim Bezug der Anlage, ohne selbst investieren zu müssen.<br />

14.10.2008 13:18:22<br />

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Dach/Gründach - S / Ö<br />

Das Gründach ist ohne Wärmedämmung im STANDARD und mit Wärmedämmung gemäß den<br />

technischen Mindestanforderungen im ÖKO-PLUS (inklusive Begrünung) förderfähig.<br />

Dachausbau - S / Ö<br />

Siehe Wohnflächenerweiterung<br />

Dachgauben (neue) - S<br />

Neue Dachgauben sind im STANDARD förderfähig. Siehe auch Wohnflächenerweiterung<br />

Dachrinnen - S / Ö<br />

Dachrinnen sind als Einzelmaßnahme nur im STANDARD förderfähig. Im Zusammenhang mit der<br />

Wärmedämmung des Daches kann eine Mitfinanzierung im ÖKO-PLUS erfolgen.<br />

Dachstuhl - S<br />

Der Abriss vorhandener Dachstühle, die Sanierung von Dachstühlen, der Neubau von Dachstühlen sowie<br />

der Umbau von Flachdächern zu Spitzdächern sind im STANDARD förderfähig<br />

Dachterrasse - S<br />

Dachterrassen sind im STANDARD förderfähig. Siehe auch Wohnflächenerweiterung<br />

Eigenleistungen<br />

Maßnahmen, die in Eigenleistungen durchgeführt werden, können nicht gefördert werden. In diesem Fall<br />

sind im ÖKO-PLUS auch die Materialkosten nicht förderfähig.<br />

Voraussetzung für die Darlehensgewährung im ÖKO-PLUS ist die Durchführung der Maßnahmen durch ein<br />

Fachunternehmen des Bauhandwerks, siehe auch Verwendungsnachweis<br />

Besonderheiten:<br />

• Ist der Antragsteller selbst Handwerker bzw. Fachunternehmer und betreibt eine Einzelfirma, so<br />

kann er als Handwerker bzw. Fachunternehmer seine eigene Arbeitsleistung in Ansatz bringen und<br />

ein Darlehen beantragen, sofern er den Umfang der Eigenleistung durch ein verbindliches Angebot<br />

eines vergleichbaren Fachunternehmens nachweist. Nach Abschluss der Maßnahme sind die<br />

entsprechenden Materialrechnungen vorzulegen.<br />

• Sofern der Antragsteller Teilhaber einer Personen- oder Kapitalgesellschaft ist, kann er seine eigene<br />

bzw. die durch das betreffende Unternehmen erbrachte Arbeitsleistung in Rechnung stellen, wenn die<br />

berechneten Leistungen ordnungsgemäß durch das Unternehmen abgerechnet und diesem vergütet<br />

sowie steuerlich als Einkünfte berücksichtigt werden.<br />

14.10.2008 13:18:22<br />

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Seite 6


• Bei separatem Kauf des Materials können die Kosten hierfür gefördert werden, wenn die Anbringung<br />

bzw. der Einbau durch ein Fachunternehmen erfolgt.<br />

• Sofern Wohnungsunternehmen Eigenleistungen durch angestellte Mitarbeiter erbringen, können diese<br />

berücksichtigt werden.<br />

Im STANDARD sind durch Rechnungen belegte Materialkosten förderfähig.<br />

Eigentümer von Eigentumswohnungen - S / Ö<br />

Eigentümer einzelner Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus können Anträge stellen.<br />

Siehe auch Wohnungseigentümergemeinschaften<br />

Einrichtungsgegenstände<br />

Einrichtungsgegenstände sind nicht förderfähig (dazu zählen u. a. Einbauküchen, Einbauschränke,<br />

Badmöbel).<br />

Fachunternehmen - Ö<br />

Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen des<br />

Bauhandwerks.<br />

Siehe auch Eigenleistungen<br />

Fenster/ Fensterscheiben/ Fenstertür/ Balkontür - S<br />

Fenster, Fensterscheiben, Fenster- und Balkontüren sind im STANDARD förderfähig. Die technischen<br />

Mindestanforderungen nach EnEV sind einzuhalten.<br />

Fensterläden - S<br />

Fensterläden sind im STANDARD förderfähig.<br />

Feuertreppe - S<br />

Feuertreppen sind im STANDARD förderfähig.<br />

Förderhöchstbetrag - S / Ö<br />

Der Förderhöchstbetrag im STANDARD beträgt 100.000 EUR je Wohneinheit. Alle in dieser<br />

Programmvariante zugesagten Darlehen sind auf den Förderhöchstbetrag anzurechnen.<br />

Der Förderhöchstbetrag im ÖKO-PLUS beträgt 50.000 EUR je Wohneinheit. Alle in dieser<br />

Programmvariante zugesagten Darlehen sind auf den Förderhöchstbetrag anzurechnen.<br />

14.10.2008 13:18:22<br />

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Seite 7


Fußbodenheizung - S / Ö<br />

Fußbodenheizung ist als Einzelmaßnahme im STANDARD förderfähig. Im Zusammenhang mit dem Einbau<br />

einer förderfähigen Zentralheizungsanlage kann eine Mitfinanzierung im ÖKO-PLUS erfolgen.<br />

Garage - S<br />

Die Modernisierung und Sanierung einer Garage kann auch ohne zusätzliche Modernisierungsmaßnahmen<br />

am Wohngebäude im STANDARD erfolgen. Voraussetzung ist, dass sich die Garage dem äußeren<br />

Anschein nach auf ein- und demselben Grundstück wie das Wohngebäude befindet. Der Neubau/<br />

Wiederaufbau einer Garage wird jedoch nicht gefördert.<br />

Gebäudearten - S / Ö<br />

Förderfähig sind Wohngebäude mit abgeschlossenen Wohneinheiten sowie Wohn-, Alten- Studenten- und<br />

Pflegeheime. Dabei zählen bei letzteren als Wohneinheiten Appartements und Zimmer (zum Wohnen).<br />

Nicht einbezogen werden dürfen in die Zählung der Wohneinheiten Gemeinschaftsräume, Küchen, Bäder,<br />

Nebenräume, Treppenhäuser, Flure u. ä.<br />

Für Wohngebäude mit teilweise gewerblicher Nutzung siehe auch Mischobjekte.<br />

Besonderheiten: Wohn-, Alten-, Studenten- und Pflegeheime:<br />

Bei Heimen, die überwiegend wohnwirtschaftlich genutzt werden (über 50 % der Gebäudenutzfläche),<br />

können die im STANDARD oder ÖKO-PLUS förderfähigen Maßnahmen am gesamten Objekt (ohne<br />

Differenzierung nach den Flächen) im Rahmen der über die Zahl der Wohneinheiten vor Vorhabensbeginn<br />

ermittelten Förderhöchstbeträge finanziert werden.<br />

Glasbausteine - S<br />

Glasbausteine sind im STANDARD förderfähig.<br />

Haustüren - S<br />

Haustüren sind im STANDARD förderfähig.<br />

Heizkörper - S / Ö<br />

Heizkörper sind als Einzelmaßnahme im STANDARD förderfähig. Im Zusammenhang mit dem Einbau<br />

einer förderfähigen Zentralheizungsanlage kann eine Mitfinanzierung im ÖKO-PLUS erfolgen.<br />

Holzvergaser - S<br />

Holzvergaser-Zentralheizungen mit Leistungs- und Feuerungsregelung (Wirkungsgrad mindestens 90<br />

%) sind im ÖKO-PLUS förderfähig. Sofern die Anforderungen an den Wirkungsgrad nicht erfüllt werden,<br />

können Holzvergaser-Zentralheizungen im STANDARD finanziert werden.<br />

14.10.2008 13:18:22<br />

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Seite 8


Siehe auch bivalente und trivalente Heizungssysteme, Biomasseanlage und Kachelöfen, Kamine,<br />

Kaminöfen<br />

Hydraulischer Abgleich - S / Ö<br />

Der hydraulische Abgleich ist beim Heizungsaustausch vorzunehmen und je nach Heizungstyp im<br />

STANDARD oder ÖKO-PLUS förderfähig.<br />

Ausnahme: Bei separater Installation einer solarthermischen Anlage nicht notwendig.<br />

Für den hydraulischen Abgleich gelten folgende Bedingungen:<br />

• Die Auslegungsleistung des Wärmeerzeugers und der Heizflächen ist vom Fachunternehmer auf<br />

der Grundlage der DIN EN 12 83 1 zu ermitteln, der hydraulische Abgleich ist auf dieser Basis<br />

vorzunehmen und in der Fachunternehmer-Rechnung zu bestätigen.<br />

• Das im Rohrnetz umzuwälzende Heizwasser wird unter Einbeziehung der vorliegenden oder<br />

neu berechneten Wärmebedarfswerte (Heizlast) bzw. im Sanierungsfall ersatzweise mit<br />

Überschlagswerten ermittelt.<br />

• Die Volumenströme am Heizkörper sind über die Voreinstellung am Thermostatventil bzw. über<br />

eine voreinstellbare Rücklaufverschraubung an die erforderliche Leistung der Heizkörper unter<br />

Berücksichtigung der sich tatsächlich einstellenden Rücklauftemperaturen anzupassen.<br />

• Die Heizwasserumwälzpumpe ist so zu wählen oder einzustellen, dass die Förderhöhe bezogen<br />

auf den Gesamtdruckverlust der Anlage ausreicht, um alle Wärmeverbraucher entsprechend ihrem<br />

Wärmebedarf mit Heizwasser bestimmungsgemäß und bedarfsgerecht zu versorgen. Das gilt auch<br />

nach einer Raumtemperaturabsenkung oder Betriebspause (Abschaltung) der Heizungsanlage.<br />

Die Auslegung der Pumpe hat anhand des berechneten Betriebspunktes aus Sollvolumenstrom<br />

und zugehöriger Pumpenförderhöhe zu erfolgen. Eine Überdimensionierung ist zu vermeiden. Eine<br />

optimale Teillastfunktion kann nur mit einer geregelten Pumpe erfolgen.<br />

• Volumenströme und Differenzdrücke, welche über den zulässigen Auslegungsbereichen (größer<br />

200 mbar Differenzdruck) liegen, sind in den Rohrleitungen z.B. mit Strangregulierventilen bzw.<br />

Strangdifferenzdruckreglern abzudrosseln. Überströmventile oder die Rücklauftemperaturanhebung<br />

sind nicht zulässig.<br />

• Der Betreiber ist in den Umgang mit der abgeglichenen Anlage einzuweisen.<br />

• Die endgültige Einstellung von regelungsspezifischen Werten (Vorlauftemperatur, Heizkurve) ist<br />

gemäß DIN 18 38 0 VOB Teil C zum Ende der ersten Heizperiode nach Fertigstellung des Gebäudes<br />

durchzuführen. Weitere Einzelheiten vermittelt die Fachinformation "Hydraulischer Abgleich" des<br />

Zentralverbandes Sanitär, Heizung, Klima (www.wasserwaermeluft.de).<br />

Innendämmung der Außenwände - S<br />

Ist eine Dämmung der Außenwände (z. B. aus Gründen des Denkmalschutzes) nicht möglich, kann<br />

ersatzweise eine Innendämmung der Außenwände im ÖKO-PLUS gefördert werden, sofern die<br />

technischen Mindestanforderungen gemäß der Anlage zum Programmmerkblatt an die Wärmedämmung<br />

14.10.2008 13:18:22<br />

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Seite 9


der Außenwände erfüllt werden. Im STANDARD kann die Innendämmung der Außenwände finanziert<br />

werden, sofern die Mindestanforderungen der EnEV eingehalten werden<br />

Investitionskosten - Ö<br />

Förderfähige Investitionskosten sind die durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten<br />

Kosten einschließlich notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion<br />

des Gebäudes (z. B. Erneuerung der Fensterbänke bei der Wärmedämmung der Außenwände) erforderlich<br />

sind.<br />

Eine detaillierte Auflistung der förderfähigen Investitionskosten ist der separaten "<strong>Liste</strong> der förderfähigen<br />

Investitionskosten in den KfW-Programmen zur energieeffizienten Sanierung" zu entnehmen.<br />

Kachelöfen, Kamine, Kaminöfen<br />

Kachelöfen, Kamine und Kaminöfen sind als Einzelfeuerstätten weder im ÖKO-PLUS noch im STANDARD<br />

förderfähig.<br />

Siehe auch bivalente und trivalente Heizungssysteme, Biomasseanlage und Holzvergaser<br />

Keller - S<br />

Die "Wiederbelebung" verschütteter Keller ist im STANDARD förderfähig. Eine neue Unterkellerung ist nicht<br />

förderfähig.<br />

Kläranlagen - S<br />

Im STANDARD sind separate Kläranlagen förderfähig, wenn kein Anschluss an das öffentliche Netz<br />

vorgeschrieben ist. Wenn ein Anschluss ans öffentliche bzw. örtlich zentrale Netz erfolgt, ist eine<br />

Mitfinanzierung der Anschlussgebühren an den Betreiber nicht möglich. Es kann jedoch eine Finanzierung<br />

der erforderlichen Anschlussleitungen des Antragstellers auf dem Grundstück (ab Übergabestation) im<br />

STANDARD erfolgen.<br />

Klimaanlage - S<br />

Eine Klimaanlage ist im STANDARD förderfähig, wenn sie in die Gebäudesubstanz integriert ist. Nicht<br />

gefördert werden transportable Geräte.<br />

Kombination mit anderen Fördermitteln - S / Ö<br />

Die Kombination eines Kredites aus <strong>Wohnraum</strong> <strong>Modernisieren</strong> mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite<br />

oder Zulagen/Zuschüsse) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die<br />

Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.<br />

Die Kombination mit Mitteln aus der Kreditvariante des CO 2-Gebäudesanierungsprogramms ist möglich.<br />

14.10.2008 13:18:22<br />

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Seite 10


Die Kombination eines Kredites aus <strong>Wohnraum</strong> <strong>Modernisieren</strong> – ÖKO-PLUS – mit der Zuschussvariante<br />

des CO 2-Gebäudesanierungsprogramms ist nicht möglich.<br />

Eine Kombination von STANDARD-Darlehen und ÖKO-PLUS-Darlehen ist möglich, so dass insgesamt<br />

eine Förderung von maximal 150.000 EUR je Wohneinheit erfolgen kann.<br />

Laufzeitänderung - S / Ö<br />

Nach Zusage kann bis zum ersten Abruf eine andere Laufzeitvariante gewählt werden.<br />

Siehe auch Tilgungsplanänderung<br />

Lüftungsanlagen - S / Ö<br />

Im ÖKO-PLUS sind Abluftanlagen mit geregelten Außenwandluftdurchlässen sowie Lüftungsanlagen mit<br />

einem Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 80 % förderfähig. Andere Lüftungsanlagen können im<br />

STANDARD mitfinanziert werden.<br />

Markisen, Sonnenrollos - S<br />

Markisen und Sonnenrollos sind im STANDARD förderfähig.<br />

Maler- und Tapezierarbeiten, Renovierung - S<br />

Maler- und Tapezierarbeiten etc. sind im STANDARD förderfähig.<br />

Mehrwertsteuer - S / Ö<br />

Die Mehrwertsteuer kann im STANDARD und ÖKO-PLUS mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller<br />

nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.<br />

Mieter - S / Ö<br />

Mieter sind als Träger der Investitionen mit Zustimmung des Vermieters antragsberechtigt.<br />

Mischobjekte (z. B. wohnwirtschaftlich und gewerblich) - S / Ö<br />

Förderfähig sind nur die Investitionskosten, die sich auf den wohnwirtschaftlich genutzten Teil des Objektes<br />

beziehen und zwar im Verhältnis der Wohnfläche zur gewerblichen Nutzfläche.<br />

Kosten, die direkt der wohnwirtschaftlich genutzten Fläche zugeordnet werden können, dürfen in voller<br />

Höhe als Investitionskosten angesetzt werden.<br />

Niedertemperaturkessel<br />

Niedertemperaturkessel ohne nachgeschaltetem Brennwertwärmetauscher sind nicht förderfähig.<br />

14.10.2008 13:18:22<br />

http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/Darlehensprogramme_fuer_Wohnimmobilien/KfW-Wohnra31/<strong>Wohnraum</strong>_modernisieren_-_<strong>FAQ</strong>.jsp<br />

Seite 11


Siehe auch Brennwertkessel<br />

Öl-/Gastank - S / Ö<br />

Im Zusammenhang mit Erneuerung des Zentralheizkessels ist der Öl-/Gastank im ÖKO-PLUS oder<br />

im STANDARD förderfähig. Verbleibt der alte Öl-/Gastank kann die Reinigung und Versiegelung des<br />

Öl-/Gastanks je nach Heizungserneuerung im ÖKO-PLUS oder STANDARD mitfinanziert werden. Die<br />

Reinigung und Versiegelung des Öl-/Gastanks sowie die Erneuerung des Öl-/Gastanks können als<br />

Einzelmaßnahmen im STANDARD finanziert werden.<br />

Photovoltaikanlage<br />

Photovoltaik-Anlagen sind nicht förderfähig. Hierfür steht u. a.„Solarstrom Erzeugen“ (Programmnummer<br />

140) zur Verfügung.<br />

Programmwechsel von STANDARD zu ÖKO-PLUS - S / Ö<br />

Ein jeweiliger Wechsel von STANDARD zu ÖKO-PLUS ist grundsätzlich möglich, wenn:<br />

• die Investitionsmaßnahme(n) im ÖKO-PLUS förderfähig sind,<br />

• das Vorhaben noch nicht begonnen wurde bzw. bei Eingang des nachträglichen Antrags auf Wechsel<br />

der Programmvariante in der KfW weniger als 3 Monate nach Vorhabensbeginn vergangen sind bzw.<br />

nach Ablauf der 3-Monats-Frist der Baufortschritt des Vorhabens nicht mehr als 50 % beträgt und<br />

• noch kein Mittelabruf erfolgt ist.<br />

Rechnungskopien - Ö<br />

Anerkannt werden Rechnungen durch ein Fachunternehmen. Neben den allgemeinen Anforderungen<br />

gemäß Umsatzsteuergesetz (§ 14 I UStG) müssen die Rechnungen Folgendes ausweisen:<br />

• die Adresse des Investitionsobjektes,<br />

• die Arbeitsleistung (Kosten werden auch in Summe mit den Materialkosten anerkannt, z. B. Dämmung<br />

inklusive Montage).<br />

• im Falle der Heizungserneuerung zusätzlich die Durchführung des hydraulischen Abgleiches.<br />

siehe auch Eigenleistungen<br />

Die Einreichung von ausländischen Rechnungen ist möglich, sofern die Rechnung in deutscher Sprache<br />

ausgefertigt ist und die oben genannten Anforderungen erfüllt.<br />

Regenwasseranlagen - S<br />

Regenwasseranlagen sind im STANDARD förderfähig, wenn eine wohnwirtschaftliche<br />

Regenwassernutzung (z. B. WC-Spülung, Brauchwasser) erfolgt.<br />

14.10.2008 13:18:22<br />

http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/Darlehensprogramme_fuer_Wohnimmobilien/KfW-Wohnra31/<strong>Wohnraum</strong>_modernisieren_-_<strong>FAQ</strong>.jsp<br />

Seite 12


Rollläden - S<br />

Rollläden sind im STANDARD förderfähig.<br />

Sauna<br />

Weder der Bau noch die Sanierung einer Sauna sind förderfähig.<br />

Schwimmbad<br />

Weder der Bau noch die Sanierung eines Schwimmbades sind förderfähig.<br />

Sicherheitsanlagen - S<br />

Sicherheitsanlagen sind im STANDARD förderfähig.<br />

Staubsaugeranlagen - S<br />

Staubsaugeranlagen sind als bauliche Maßnahme im STANDARD förderfähig.<br />

Terrassen - S<br />

Der Bau und die Sanierung von Terrassen sind im STANDARD förderfähig. Siehe auch<br />

Wohnflächenerweiterung<br />

Tilgungsplanänderung - S / Ö<br />

Ohne entsprechende Zinssatzänderung ist eine Änderung des Tilgungsplanes bis zum Einsetzen der<br />

Tilgung jederzeit möglich (z. B. durch zusätzliche Einräumung von Tilgungsfreijahren). Sofern sich durch<br />

die Tilgungsplanänderung ein anderer Zinssatz ergibt, ist eine Änderung grundsätzlich nur vor Abruf der<br />

Darlehensmittel möglich.<br />

Treppenhaus - S<br />

Der Bau und die Sanierung von Treppenhäusern sind im STANDARD förderfähig.<br />

Trockenlegung - S / Ö<br />

Die Trockenlegung ist als Einzelmaßnahme im STANDARD förderfähig. Erfolgt die Trockenlegung im<br />

Zusammenhang mit Wärmedämmmaßnahmen am trocken zu legendem Bauteil kann eine Mitfinanzierung<br />

im ÖKO-PLUS erfolgen.<br />

Übertragung des Darlehens nach Verkauf - S / Ö<br />

Die Übertragung des Darlehens auf einen neuen Eigentümer ist möglich. Alternativ kann das Darlehen<br />

beim Verkäufer verbleiben, wenn die Mittel objektbezogen eingesetzt wurden und die Verwendung durch<br />

die Hausbank geprüft wurde.<br />

14.10.2008 13:18:22<br />

http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/Darlehensprogramme_fuer_Wohnimmobilien/KfW-Wohnra31/<strong>Wohnraum</strong>_modernisieren_-_<strong>FAQ</strong>.jsp<br />

Seite 13


Umwidmung von gewerblicher in wohnwirtschaftliche Nutzung - S / Ö<br />

Eine Förderung bei Umwidmung von nicht wohnwirtschaftlich genutzten Flächen/Gebäuden in<br />

Wohnhäusern sowie in Eigentumswohnungen in Wohneigentumsgemeinschaften ist nicht möglich.<br />

Gebäude, die zuletzt gewerblich oder kulturell genutzt wurden und bei denen zukünftig eine<br />

wohnwirtschaftliche Nutzung geplant ist, können gefördert werden, sofern das Gebäude ursprünglich als<br />

Wohngebäude errichtet und genutzt wurde.<br />

"Unvorhergesehenes" pauschal<br />

Pauschalen für "Unvorhergesehenes" sind nicht förderfähig. Es werden nur konkret benannte Maßnahmen<br />

gefördert.<br />

Verwendungsnachweis S / Ö<br />

Im ÖKO-PLUS ist innerhalb von 9 Monaten nach Vollauszahlung des Darlehens der programmgemäße und<br />

zeitgerechte Mitteleinsatz durch Vorlage von Rechnungen der Fachunternehmen gegenüber der Hausbank<br />

nachzuweisen und wird von dieser geprüft. Die Rechnungen müssen die Arbeitsleistung sowie die Adresse<br />

des Investitionsobjektes ausweisen und im Falle der Heizungserneuerung zusätzlich die Durchführung des<br />

hydraulischen Abgleiches.<br />

Im STANDARD ist nach Beendigung des Investitionsvorhabens der programmgemäße Mitteleinsatz durch<br />

Vorlage von Rechnungen für Materialkosten, Arbeitsleistungen oder von Fachunternehmen gegenüber der<br />

Hausbank nachzuweisen und wird von dieser geprüft. Im Falle der Erneuerung der Heizungsanlage muss<br />

in der Rechnung die Durchführung des hydraulischen Abgleichs ausgewiesen sein.<br />

Bei Änderung des Investitionsvorhabens sowie des Investitions- und Finanzierungsplanes ist die KfW<br />

immer sofort über die Hausbank zu informieren.<br />

Verwendungszweckänderung S / Ö<br />

Die Änderung des Verwendungszweckes ist der KfW unverzüglich mitzuteilen.<br />

Verzicht - S / Ö<br />

Ein Verzicht auf das zugesagte Darlehen ist möglich. Bei einem Verzicht auf ein noch nicht abgerufenes<br />

Darlehen kann frühestens nach 6 Monaten erneut ein Darlehen aus dem bereits beantragten Programm<br />

bzw. dessen Nachfolgeprogramm für dasselbe Vorhaben gewährt werden. Für neue und in wesentlichen<br />

Teilen veränderte Investitionsvorhaben gilt die Sperrfrist nicht.<br />

Vorhabensbeginn S / Ö<br />

Als Beginn eines Vorhabens gilt die Handwerksleistung vor Ort bzw. der "erste Spatenstich" oder die erste<br />

Abschlagszahlung.<br />

14.10.2008 13:18:22<br />

http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/Darlehensprogramme_fuer_Wohnimmobilien/KfW-Wohnra31/<strong>Wohnraum</strong>_modernisieren_-_<strong>FAQ</strong>.jsp<br />

Seite 14


Siehe auch Antragstellung vor/nach Vorhabensbeginn<br />

Wasserrecyclinganlagen - S<br />

Wasserrecyclinganlagen sind im STANDARD förderfähig.<br />

Wasseruhren/Strom-/Gaszähler - S<br />

Wasseruhren, Strom- und Gaszähler sind im STANDARD förderfähig.<br />

Werkzeuge - S<br />

Der Erwerb von Werkzeugen ist nicht förderfähig. Bei einer Leihmaschine kann die Leihgebühr mitfinanziert<br />

werden, wenn die Maschine für dieses Gewerk gebraucht wird und der Kunde dies nachweist.<br />

Windkraftanlagen - S / Ö<br />

Windkraftanlagen, die der Stromerzeugung und Netzeinspeisung dienen, sind nicht förderfähig.<br />

Windkraftanlagen, die als Inselsystem zur Energieversorgung des eigenen Wohnhauses genutzt und<br />

ohne Einspeisung ins Netz betrieben werden, sind im STANDARD unabhängig von Größe und Standort<br />

förderfähig.<br />

Windkraftanlagen (inklusive Inselsysteme), die den erzeugten Strom ausschließlich zur Wärmeerzeugung<br />

im Heizsystem des Hauses nutzen (so genannte Heizmühlen und Heizpatronen), sind im ÖKO-PLUS<br />

unabhängig von Größe und Standort förderfähig.<br />

Wintergärten - S<br />

Der Bau und die Sanierung von Wintergärten sind im STANDARD förderfähig. Siehe auch<br />

Wohnflächenerweiterung<br />

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) - S / Ö<br />

Förderung von Maßnahmen, die das Gesamtobjekt betreffen, sind auf Basis eines qualifizierten<br />

Mehrheitsbeschlusses der WEG möglich.<br />

Folgende Wege der Antragstellung stehen zur Verfügung:<br />

• Jeder Eigentümer stellt einen separaten Kreditantrag, der sich auf die jeweilige Wohneinheit bezieht<br />

(bitte mit Hinweis auf Eigen- und Gesamtanteil).<br />

• Die Eigentümergemeinschaft stellt einen Antrag für das gesamte Wohngebäude, z. B. durch einen<br />

Verwalter.<br />

Wohnflächenberechnung<br />

Maßgeblich ist die II. Berechnungsverordnung / Wohnflächenverordnung vom 01.01.2004.<br />

14.10.2008 13:18:22<br />

http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/Darlehensprogramme_fuer_Wohnimmobilien/KfW-Wohnra31/<strong>Wohnraum</strong>_modernisieren_-_<strong>FAQ</strong>.jsp<br />

Seite 15


Wohnflächenerweiterung - S / Ö<br />

Wohnflächenerweiterung durch Anbau, Dachgeschossausbau oder Aufstockung kann im Rahmen der<br />

jeweils förderfähigen Maßnahmen im ÖKO-PLUS oder STANDARD mitfinanziert werden. Voraussetzung<br />

ist, dass die neu geschaffene Wohnfläche grundsätzlich nicht mehr als 20 % der bisherigen Wohnfläche<br />

nach II. Berechnungsverordnung / Wohnflächenverordnung (ab dem 01.01.2004) beträgt und aus der<br />

Erweiterung keine neue abgeschlossene Wohneinheit entsteht.<br />

Ist die neu geschaffene Wohnfläche größer als 20 %, müssen die nicht direkt zurechenbaren Kosten im<br />

Verhältnis der Flächen aufgeteilt werden. Gefördert wird dann der auf den Altbau entfallende Kostenanteil.<br />

Ausnahme: Dies gilt nicht für die Kosten von Maßnahmen an der bestehenden Gebäudehülle (z. B.<br />

Wärmedämmung des Daches, der Außenwände und des Kellers). Ist die Wohnfläche bis 31.12.2003 nach<br />

der II. Berechnungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung berechnet worden, bleibt es bei dieser<br />

Berechnung. Bei baulichen Änderungen am <strong>Wohnraum</strong> nach dem 31.12.2003, die eine Neuberechung der<br />

Wohnfläche erforderlich machen, sind auch die Vorschriften der Wohnflächenverordnung vom 01.01.2004<br />

anzuwenden.<br />

Weiterführende Links:<br />

• <strong>Liste</strong> der förderfähigen Investitionskosten in den KfW-Programmen zur energieeffizienten Sanierung<br />

14.10.2008 13:18:22<br />

http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/Darlehensprogramme_fuer_Wohnimmobilien/KfW-Wohnra31/<strong>Wohnraum</strong>_modernisieren_-_<strong>FAQ</strong>.jsp<br />

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