Kindertagesstätte Kinderhaus e - Kinderhaus Böblingen eV
Kindertagesstätte Kinderhaus e - Kinderhaus Böblingen eV
Kindertagesstätte Kinderhaus e - Kinderhaus Böblingen eV
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<strong>Kindertagesstätte</strong> <strong>Kinderhaus</strong> e. V.<br />
Heusteigstr. 8<br />
71032 <strong>Böblingen</strong><br />
Tel. (0 70 31) 22 52 93<br />
Liebe Eltern,<br />
liebe „<strong>Kinderhaus</strong>“ Interessenten,<br />
<strong>Böblingen</strong> im September 2011<br />
wir sind ein privater, gemeinnütziger Verein, der sich aus Elternbeiträgen, Landeszuschüssen und<br />
Firmenspenden (Hewlett Packard, Agilent, Avago, Verigy) finanziert. Seit der Gründung im Jahre<br />
1989 wurden in der Kindertagestätte (Kita) mehrere hundert Kinder betreut und deren Eltern damit<br />
der Wiedereinstieg in den Beruf ermöglicht. Wir haben viele positive Erfahrungen mit<br />
Erzieherinnen, Kindern und Eltern sammeln können und sind überzeugt, dass dieses Projekt eine<br />
gute Möglichkeit ist, Familie und Beruf miteinander zu verbinden.Es bietet sowohl eine<br />
professionelle als auch eine vorausdenkende Tagesbetreuungsform für Kinder im Alter von 1 bis<br />
zum Kindergarten Alter (3 Jahre).<br />
Eine gemeinnützige Vereinsform hat der <strong>Kindertagesstätte</strong> „<strong>Kinderhaus</strong> e.V.“ das Gerüst gegeben,<br />
sich als Träger selbst zu organisieren und zu finanzieren. Der Vorstand dieses Vereins besteht<br />
teils aus Eltern, die ihre Kinder in der Kita haben und teils aus Mitarbeitern der Sponsor-Firmen,<br />
die zwar keine Kinder (mehr) dort haben, jedoch die gute Sache unterstützen wollen. Unsere Kita<br />
bietet 20 Plätze, die als Ganztags-, geteilte Ganztags-, Vormittags- oder Nachmittagsbelegung in<br />
Anspruch genommen werden können. Die Kinder werden von professionellem, qualifiziertem<br />
Personal (Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen und Kinderkrankenschwestern und einer<br />
englischsprachigen Erzieherin bilingual) im sozial-integrativen Erziehungsstil betreut.<br />
Außerdem besteht die Möglichkeit im <strong>Kinderhaus</strong> e.V. ab € 50 jährlich Fördermitglied zu werden<br />
und damit das <strong>Kinderhaus</strong> zu unterstützen. Nebenbei sammelt man auch gleich ein paar Punkte,<br />
die wichtig sind für die Platzvergabe.<br />
In diesem Informationspacket finden Sie die Informationen und Antrag auf Förder- oder<br />
Passivmitgliedschaft, die Richtlinien für den Besuch der <strong>Kindertagesstätte</strong>, die Hausordnung, den<br />
Tagesablauf, das Pädagogisches Konzept mit Zielen und einen Wegweiser.<br />
Weitere Infos erhalten Sie bei: Marion Kreeb Tel (priv): 0177 / 558 5288<br />
info@kinderhaus-boeblingen.de<br />
oder auf unserer Web-Page: www.kinderhaus-boeblingen.de<br />
Alle weiteren Unterlagen bekommen Sie mit einer Zusage für einen Platz in der <strong>Kindertagesstätte</strong>.<br />
Diese weiteren Unterlagen sollten Sie dann direkt in der <strong>Kindertagesstätte</strong> abgeben.<br />
Entscheidend für Ihren Aufnahmeprozess ist u.a. das Eingangsdatum der Anmeldung. Weiterhin<br />
beeinflusst das Bestehen einer passiven Mitgliedschaft die Aufnahme positiv.<br />
Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an den Vorstand oder an Marion Kreeb direkt.<br />
Sie können sicher sein, dass wir, der Kita-Vorstand und das Kita-Team, uns sehr darum bemühen<br />
werden, dass sich der Nachwuchs bei uns wohlfühlen wird. Wir wünschen Ihnen als Eltern ein<br />
gutes, partnerschaftliches und vertrauensvolles Miteinander und freuen uns darauf, vielen Kindern<br />
eine gute und fröhliche Lebenswegbegleitung zu sein.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
<strong>Kindertagesstätte</strong> „<strong>Kinderhaus</strong> e.V.“<br />
-Vorstand-<br />
Matthias Guenther Frank Lauteslager<br />
(1. Vorsitzender) (2. Vorsitzender)
So werden Sie Fördermitglied<br />
Mit der Umsetzung einer Idee und durch praktische Initiative wurde im Mai 1988 der selbständige<br />
Verein „<strong>Kinderhaus</strong> e.V.“ gegründet. Seit April 1989 ist das <strong>Kinderhaus</strong> für Kleinkinder zwischen 1<br />
und 3 Jahren etabliert. Unser Ziel ist es, professionelle Betreuungsmöglichkeiten für Kinder bis<br />
zum Kindergartenalter anzubieten, da es hierfür viel zu wenige Einrichtungen gibt. Mit diesem<br />
Projekt wollen wir der immer aktueller werdenden Herausforderung ein Beispiel geben, wie<br />
Berufstätigkeit und Familie besser vereinbart werden kann.<br />
Da wir uns durch Elternbeiträge selbst finanzieren, sind wir zweifellos auf weitere finanzielle<br />
Unterstützung angewiesen. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich entschließen könnten, unseren<br />
Verein durch einen Beitrag / eine Spende zu unterstützen. Eine Spende von beispielsweise 50 €<br />
hilft bereits, pädagogisch wertvolles Spielmaterial oder Bücher anschaffen zu können. Den „Antrag<br />
zur passiven Mitgliedschaft“ finden Sie gleich auf der folgenden Seite.<br />
Sollte Ihr Kind in die Kindertagestätte aufgenommen werden, so werden Sie für diese Zeit "aktives<br />
Mitglied" des <strong>Kinderhaus</strong> e.V. Der Beitrag als passives Mitglied wird in dieser Zeit nicht mehr<br />
abgebucht. Erst mit der Kündigung des Betreuungsplatzes werden Sie wieder "passives Mitglied"<br />
bis Sie Ihre Mitgliedschaft schriftlich widerrufen. Der Beitrag wird jeweils Anfang des Folgejahres<br />
abgebucht.<br />
Spendenbeiträge können direkt auf unser Bankkonto 208 2002 bei der Kreissparkasse <strong>Böblingen</strong><br />
BLZ 603 501 30 überwiesen werden.<br />
Selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenbescheinigung, die im Rahmen der jährlichen<br />
Steuererklärung dem Finanzamt gegenüber geltend gemacht werden kann.<br />
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:<br />
Marion Kreeb<br />
Kassenwart des Vereins „<strong>Kinderhaus</strong> e. V.“<br />
Tel (priv): 0177 / 558 5288<br />
Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung.
<strong>Kindertagesstätte</strong> <strong>Kinderhaus</strong> e.V.<br />
z. H. Marion Kreeb<br />
Heusteigstr. 8<br />
71032 <strong>Böblingen</strong><br />
Antrag zur passiven Mitgliedschaft mit Bankeinzugsermächtigung<br />
Hiermit möchte ich passives Mitglied im Verein der <strong>Kindertagesstätte</strong> <strong>Kinderhaus</strong> e.V. werden:<br />
Name, Vorname ____________________________________________________<br />
Straße ____________________________________________________<br />
Wohnort (PLZ, Ort) ____________________________________________________<br />
Email oder Telefon ____________________________________________________<br />
_____________ ____________________________________________________<br />
Datum Unterschrift<br />
Dazu erteile ich Ihnen die folgende Bankeinzugsermächtigung<br />
An<br />
<strong>Kindertagesstätte</strong> <strong>Kinderhaus</strong> e.V. Kreissparkasse <strong>Böblingen</strong><br />
Heusteigstr. 8 Konto-Nr. 208 2002<br />
71032 <strong>Böblingen</strong> BLZ. 603 501 30<br />
Hiermit ermächtige ich Sie widerruflich, den Betrag von jährlich € _________ zu Lasten<br />
meines/unseres Girokontos<br />
Girokonto-Nr.: ________________________________<br />
Bank ________________________________<br />
BLZ: ________________________________<br />
durch Lastschrift einzuziehen.<br />
Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des<br />
kontoführenden Kreditinstituts (s.o.) keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im<br />
Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.<br />
______________________________________________________________________________<br />
Name, Vorname, Adresse<br />
__________________ ________________________________<br />
Datum Unterschrift
Richtlinien für den Besuch der <strong>Kindertagesstätte</strong><br />
Mit der Zeit haben wir festgestellt, dass einige Dinge geregelt sein müssen, darum hier...<br />
Unsere Spielregeln für den Besuch der <strong>Kindertagesstätte</strong>:<br />
I. Allgemeines<br />
Die <strong>Kindertagesstätte</strong> wird nach den gesetzlichen Vorschriften geführt. Für die Aufnahme der Kinder gelten<br />
weder konfessionelle noch politische Einschränkungen.<br />
Die <strong>Kindertagesstätte</strong> nimmt im Rahmen ihrer finanziellen, personellen und räumlichen Möglichkeiten Kinder im<br />
Alter von (mindestens) 10 Monaten bis 3 Jahren auf. Die Betreuung in der <strong>Kindertagesstätte</strong> erfolgt längstens<br />
bis das Kind die Voraussetzungen für die Aufnahme in einen Kindergarten erfüllt, in der Regel mit 3 Jahren.<br />
Überschreitet ein Kind diese Altersgrenze und soll es weiterhin in der <strong>Kindertagesstätte</strong> betreut werden, so<br />
muss ein Nachweis erbracht werden, dass für dieses Kind momentan kein Kindergartenplatz zur Verfügung<br />
steht (höchstens jedoch bis das Kind 3 Jahre und 4 Monate alt ist).<br />
Das Ziel der <strong>Kindertagesstätte</strong> ist, die Kinder in ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung zu<br />
fördern. Der Erziehungsstil in der <strong>Kindertagesstätte</strong> ist sozial-integrativ. Das heißt, das Betreuungspersonal regt<br />
die Kinder an und unterstützt, es befiehlt und ermahnt nicht; es geht auf die Gefühle und Bedürfnisse der Kinder<br />
ein. Dadurch werden Selbstachtung, Selbstvertrauen und partnerschaftliches Verhalten gefördert. Die<br />
Aktivitäten sind fördernder, nicht dirigierender Art.<br />
II. Aufnahme von Kindern<br />
1. Voraussetzungen<br />
Die Platzvergabe für die Kinder erfolgt nach einem Punktesystem. Kinder aus Sponsorenfirmen werden<br />
bevorzugt aufgenommen. Es besteht kein rechtlicher Anspruch für die Aufnahme eines Kindes in die<br />
<strong>Kindertagesstätte</strong>.<br />
1.1 Persönliche Voraussetzungen der Eltern<br />
Die <strong>Kindertagesstätte</strong> nimmt das Kind auf, wenn beide Eltern berufstätig sind bzw. die Mutter oder der Vater<br />
alleinstehend und berufstätig ist.<br />
Lebt ein Paar ohne Trauschein in einer gemeinsamen Wohnung, gilt dies wie verheiratet.<br />
Ein Betreuungsplatz kann dann in Anlehnung an die Wochenarbeitszeit gebucht werden.<br />
Die Kopie des Arbeitsvertrags oder Bescheinigung des Arbeitgebers muss eingereicht werden..<br />
Mit der Aufnahme des Kindes in die <strong>Kindertagesstätte</strong> sind die Erziehungsberechtigten automatisch Mitglieder<br />
des Vereins „<strong>Kinderhaus</strong> e.V.“<br />
Von diesen Regelungen kann abgewichen werden, wenn die Nachfrage anhaltend geringer ist als Plätze in der<br />
<strong>Kindertagesstätte</strong> zur Verfügung stehen.<br />
Weist eine Person eine Notlage nach, so wird der Vorstand nach Rücksprache mit dem Betreuungspersonal<br />
klären, ob das Kind vorübergehend, oder gegebenenfalls auf Dauer, aufgenommen werden kann.<br />
1.2 Persönliche Voraussetzungen des Kindes<br />
Kinder werden frühestens vier Wochen vor Arbeitsbeginn der Erziehungsberechtigten aufgenommen. Das Kind<br />
muss die gesundheitlichen und entwicklungsbedingten Voraussetzungen für den Besuch der <strong>Kindertagesstätte</strong><br />
mitbringen.<br />
2. Verfahren<br />
2.1 Antrag<br />
Aufnahmeanträge sind an die für die Anmeldungen zuständige Vertreterung des Vorstandes zu richten<br />
(anmeldung@kinderhaus-boeblingen.de).<br />
2.2 Aufnahmezeitpunkt<br />
Die Aufnahme eines Kindes erfolgt im Allgemeinen zum Ersten oder zur Mitte eines Monats.<br />
2.3 Abgabe der Formulare des Anmeldepakets<br />
Spätestens eine Woche vor der endgültigen Aufnahme, das heißt mit Beginn der Eingewöhnungszeit, müssen<br />
alle Formulare des Anmeldepakets abgegeben sein. Bei verbindlicher Zusage eines Kitaplatzes wird die<br />
Bankeinzugsermächtigung sofort benötigt, um die Änderungen in der Buchhaltung rechtzeitig vorbereiten zu<br />
können.<br />
Vor der Aufnahme in die <strong>Kindertagesstätte</strong> muss das Kind einem Kinderarzt vorgestellt werden. Das Kind darf<br />
die <strong>Kindertagesstätte</strong> erst dann besuchen, wenn dem Vereinsvorstand die Unbedenklichkeit der Aufnahme<br />
durch die ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird. Diese Bescheinigung darf nicht älter als vier Wochen<br />
(vor Eintritt in die <strong>Kindertagesstätte</strong>) sein. In dieser ist auch auf eventuelle gesundheitliche Besonderheiten des<br />
Kindes (z.B. Allergien) hinzuweisen. Es ist außerdem eine Kopie des Impfzeugnisses des Kindes vorzulegen,<br />
wenn das Kind bereits Impfungen bekommen hat.
III. Besuch der <strong>Kindertagesstätte</strong><br />
1. Ärztliche Betreuung<br />
Das Kind sollte während seines Aufenthalts in der <strong>Kindertagesstätte</strong> in regelmäßigen Abständen, in der Regel<br />
halbjährlich, ärztlich untersucht werden. Die Eltern haben dafür Sorge zu tragen. In dringenden Notfällen<br />
während der Betreuungszeiten setzt sich der/die Erzieher/in mit Eltern und dem Notarzt in Verbindung.<br />
2. Abwesenheit des Kindes<br />
Kann das Kind die <strong>Kindertagesstätte</strong> nicht besuchen, sind die Erzieherinnen der <strong>Kindertagesstätte</strong> in Fällen<br />
vorhersehbarer Abwesenheit (z.B. Urlaub) rechtzeitig, ansonsten unverzüglich, zu unterrichten. Wird dies<br />
wiederholt unterlassen, kann das Kind seinen Anspruch auf einen Kitaplatz verlieren. Die Entscheidung darüber<br />
wird nach Rücksprache mit dem Vereinsvorstand getroffen.<br />
3. Ein Kind wird nicht abgeholt<br />
Wird ein Kind nicht bis 18 Uhr aus der <strong>Kindertagesstätte</strong> abgeholt, so ist der/die Erzieher/in befugt, zusammen<br />
mit dem Kind in einem Taxi entweder zu dem Kind oder zu sich nach Hause zu fahren. Dies geht zu Lasten der<br />
Eltern.<br />
4. Krankheiten<br />
Jede Erkrankung des Kindes und jeder Fall einer übertragbaren Krankheit in der Wohngemeinschaft des<br />
Kindes müssen der Erzieherin der jeweiligen Gruppe der <strong>Kindertagesstätte</strong> unverzüglich gemeldet werden.<br />
Kinder, die selbst eine übertragbare Krankheit haben, insbesondere Hautausschläge, Halsschmerzen,<br />
Augenkatarrh, Erbrechen, anfallweiser Husten oder Fieber, dürfen die <strong>Kindertagesstätte</strong> nicht besuchen. Hat<br />
das Kind eine typische ansteckende Kinderkrankheit, wie z.B. Röteln, Keuchhusten, Angina, Windpocken,<br />
Scharlach, muss nach Gesundung und Wiederaufnahme in die Kindergruppe eine<br />
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kinderarztes vorgelegt werden. Hierzu kann entweder die Ärztliche<br />
Bescheinigung der Kita oder ein anderes formloses Schreiben gleichen Inhalts verwendet werden.<br />
Hat ein Kind am Vormittag Temperatur über 38,0 °C, so ist das Kind zu Hause zu lassen, beziehungsweise aus<br />
der <strong>Kindertagesstätte</strong> abzuholen. Es darf erst nach einem fieberfreien Tag wieder die Kita besuchen. Es liegt<br />
weiterhin jederzeit im Ermessen der Erzieher/innen, ein Kind wegen Unwohlsein oder sonstiger Krankheit nach<br />
Hause zu schicken.<br />
Bei Vorliegen ansteckender Erkrankungen in der Wohngemeinschaft kann der Vorsitzende des<br />
Vereinsvorstands oder sein Stellvertreter das Fernbleiben des Kindes von der <strong>Kindertagesstätte</strong> bestimmen.<br />
Fehlt ein Kind aus Krankheitsgründen oder aus Gründen der Erkrankung eines Mitglieds der<br />
Wohngemeinschaft, so kann der Vorsitzende des Vereinsvorstands bzw. sein Stellvertreter vor der Rückkehr in<br />
die <strong>Kindertagesstätte</strong> ein entsprechendes Attest des behandelnden Arztes über die Unbedenklichkeit der<br />
Wiederaufnahme verlangen.<br />
Für die vom Vereinsvorstand zu ergreifenden Maßnahmen in Krankheitsfällen gilt der Hygieneplan unserer<br />
Einrichtung.<br />
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass keine Medikamentengabe erfolgt [Hinweis auf das Merkblatt zur<br />
Medikamentengabe im Infopaket.]<br />
IV. Beitragssätze und Mittagessensgeld<br />
Die Mutter / der Vater hat für jedes Kind den von der Mitgliederversammlung des Vereins festgelegten Beitrag<br />
für den Besuch der <strong>Kindertagesstätte</strong> zu entrichten (Beitragssätze zu finden im Anmeldepaket). Der Beitrag<br />
wird für den laufenden Monat per Lastschrift abgebucht. Die Zahlungspflicht bleibt während Krankheit, Urlaub<br />
oder sonstige Abwesenheiten eines Kindes oder Erziehers bestehen.<br />
Wenn die Erziehungsberechtigten trotz schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Beitrags länger als 4 Wochen<br />
in Verzug sind, kann der Vorstand den Platz fristlos kündigen.<br />
Wird von den Eltern ein reservierter Platz in der <strong>Kindertagesstätte</strong> innerhalb sechs Wochen vor<br />
Inanspruchnahme abgesagt, der nicht durch ein Kind aus der Warteliste belegt werden kann, wird eine Zahlung<br />
in Höhe eines Monatsbeitrages fällig.<br />
Für das Mittagessen von Ganztages- und Vormittagskindern fallen zusätzliche Kosten pro Monat an. Die<br />
Kosten für das Mittagessen werden wie der Monatsbeitrag für die Betreuung per Lastschrift von Ihrem Konto<br />
abgebucht.<br />
V. Mitarbeit/Arbeitseinsätze<br />
Pro Jahr Anwesenheit eines Kindes in der <strong>Kindertagesstätte</strong> müssen sechs Arbeitsstunden von den Eltern<br />
geleistet werden. Bei Kindern, die während eines Jahres kommen bzw. gehen, werden die Arbeitsstunden<br />
anteilig auf das Jahr berechnet. Mögliche Arbeiten sowie Arbeitseinsätze werden rechtzeitig in der<br />
<strong>Kindertagesstätte</strong> von den Erzieherinnen bekannt gegeben. Die Bekanntgabe erfolgt entweder über Aushänge,<br />
per Email-Verteiler oder beim Elternabend. Wenn Sie Arbeitsstunden geleistet haben, melden Sie bitte was und<br />
wie lange sie gearbeitet haben beim Betreuungspersonal. Nur gemeldete Arbeitsstunden können angerechnet<br />
werden. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde werden am Ende des Jahres 40€ berechnet.
Anfallende Wäsche wie Lätzchen, Waschlappen, Handtücher, und Bettwäsche müssen von den Eltern<br />
abwechselnd gewaschen werden. Diese Arbeiten werden nicht als Arbeitsstunden angerechnet.<br />
Während der Weihnachtsferien müssen diejenigen Eltern, deren Kinder in der <strong>Kindertagesstätte</strong> schlafen, das<br />
gesamte Bettinlet ihres Kindes (Decke und Kopfkisseninlet) waschen und es rechtzeitig zu Beginn der<br />
Kinderbetreuung wieder bringen. Bei Kindern, die sich ein Bett teilen, muss eine Absprache unter den Eltern<br />
erfolgen.<br />
VI. Betreuungszeiten<br />
Die <strong>Kindertagesstätte</strong> vergibt Vormittags-, Nachmittags- und Ganztagesplätze je nach Belegung. Die freien<br />
Plätze werden nach einem Punktesystem an die Bewerber vergeben.<br />
Vormittagsplatz (ganze Woche): von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr<br />
Nachmittagsplatz (ganze Woche): von 12:30 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
Ganztagesplatz (mind. 2 ganze Tage pro Woche): von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
Falls der Wunsch auf Änderung der Betreuungszeit eines Platzes besteht, muss ein Antrag auf<br />
Wiederbewerbung gestellt werden. Diese Wiederbewerbung wird ebenfalls nach dem Punktesystem bewertet<br />
d.h. gleichberechtigt mit allen anderen Neu- oder Wiederbewerbungen behandelt. Der bisherige Platz bleibt bis<br />
zur Zusage des neuen Platzes erhalten. Mit der Zusage des neuen Platzes erlischt die vorige Zusage<br />
automatisch.<br />
Um den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten Seminare, Urlaubs- und Krankheitsvertretung zu ermöglichen,<br />
dürfen die Kinder in Ausnahmefälle die <strong>Kindertagesstätte</strong> zusätzlich zur angemeldeten Zeit betreut werden.<br />
Dies erfolgt nur über Online-Antrag und Genehmigung. Die maximale Anzahl von Zusatztagen pro Kind und<br />
Kalenderjahr beträgt 3 Tage. Falls darüberhinaus weitere Tage benötigt werden, wird diese extra Zeit mit einem<br />
Betrag von 20€ für einen Halbtagsplatz und 40€ für einen Ganztagesplatz verrechnet.<br />
VII. Zeitweise Schließung der <strong>Kindertagesstätte</strong><br />
Der Verein behält sich vor, die <strong>Kindertagesstätte</strong> zeitweise für einige Tage zu schließen. Der Zeitraum wird<br />
rechtzeitig vorher bekannt gegeben. Üblich ist es, die <strong>Kindertagesstätte</strong> an Brückentagen zu schließen.<br />
Sonstige regelmäßige Schließungszeiten bestehen mit Ausnahme der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr<br />
nicht.<br />
Die <strong>Kindertagesstätte</strong> kann auf Anordnung des Gesundheitsamtes oder aus anderen zwingenden Gründen<br />
geschlossen werden.<br />
VIII. Beendigung des Besuchs der <strong>Kindertagesstätte</strong><br />
Kinder können generell bis zum 3. Geburtstag und ggf. maximal 4 Monate über ihren 3. Geburtstag hinaus in<br />
der <strong>Kindertagesstätte</strong> bleiben. Das Kita-Team kann je nach Entwicklungsstand des Kindes die Eltern beraten<br />
und eine Empfehlung bzgl. des Wechsels in den Kindergarten aussprechen (aber nicht entscheiden!).<br />
Die Eltern müssen den <strong>Kindertagesstätte</strong>nplatz 3 Kalendermonate vor Austritt schriftlich kündigen, der Austritt<br />
kann jeweils zum 1. oder 15. eines Monats erfolgen.<br />
Der Vereinsvorstand kann den Verbleib des Kindes in der <strong>Kindertagesstätte</strong> unter Einhaltung einer Frist von<br />
einem Monat aufkündigen:<br />
� wenn die Mutter bzw. der Vater das Arbeitsverhältnis beendet, also nicht mehr beide Elternteile berufstätig<br />
sind<br />
� wenn die Eltern die Arbeit des Betreuungspersonals nicht ausreichend unterstützen<br />
� wenn andere wichtige Gründe den weiteren Verbleib des Kindes in der Kindergruppe unmöglich machen<br />
(z.B. falls sich das Kind auch nach einer Eingewöhnungszeit von mindestens vier Wochen nicht in die<br />
Gruppe einfügen kann).<br />
Bei einer weiteren Schwangerschaft besteht für die Zeit des Mutterschutzes (6 Wochen vor Geburt und 8<br />
Wochen nach Geburt) folgende Regelung: Das Kind darf in der Kindertagestätte bleiben bis zum Ende des<br />
Mutterschutzes. Ein Verbleib des Kindes auch während der Elternzeit kann im Einzelfall in Abhängigkeit der<br />
Belegung geprüft werden.<br />
Stand: November 2011
Hinweise zur Medikamentengabe und Betreuung von kranken<br />
oder körperlich beeinträchtigten Kindern<br />
Die veränderten Lebenssituationen von Kindern und Familien erfordern heute einen differenzierten Umgang<br />
mit kranken, chronisch kranken oder körperlich beeinträchtigten Kindern sowie in der Abgabe von<br />
Medikamenten in den Tageseinrichtungen für Kinder.<br />
Die folgenden Ausführungen dienen als Orientierungshilfe für den Umgang mit kranken Kindern in den<br />
Kindertageseinrichtungen sowie für die differenzierte Regelung eines konkreten Einzelfalles.<br />
1. Akute Erkrankungen<br />
1.1. Ein akut krankes Kind kann die Tageseinrichtung für Kinder nicht besuchen.<br />
1.2. Wiederzulassung in die Tageseinrichtung<br />
1.2.1. Wiederzulassung nach Infektionskrankheiten<br />
Das Infektionsschutzgesetz regelt die Wiederzulassung von Personen in Gemeinschaftseinrichtungen, die<br />
an bestimmten Infektionskrankheiten leiden. Nach Abklingen der akuten Symptome sind bei einigen<br />
Infektionen die Erkrankten längerfristig „Ausscheider“ (z.B. bei Salmonellen). Diese dürfen mit Zustimmung<br />
des Gesundheitsamtes unter Beachtung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen sowie der räumlichen<br />
und personellen Bedingungen die Tageseinrichtung für Kinder wieder besuchen.<br />
1.2.2. Längerfristige Beeinträchtigungen<br />
Kindern mit längerfristigen Beeinträchtigungen (z.B. mit Gipsverbänden, Gehhilfen etc.) kann unter<br />
Berücksichtigung der krankheitsbedingten Behinderungen der Besuch der Tageseinrichtung ermöglicht<br />
werden. Eine Abstimmung mit dem behandelnden Arzt sollte erfolgen.<br />
2. Chronische Erkrankungen<br />
Kinder mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Anfallsleiden, Asthma, Allergien, Herz-,<br />
Nierenerkrankungen, Rheuma, Mukoviszidose etc. können in der Regel eine Tageseinrichtung besuchen.<br />
Vor der Aufnahme sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:<br />
Es sollte eine schriftliche Stellungnahme bzw. Information des behandelnden Kinderarztes folgenden<br />
Inhalts vorliegen:<br />
- Beschreibung des Krankheitsbildes<br />
- Beschreibung der individuellen Krankheitszeichen<br />
- Dauer- und Notfallmedikation<br />
- notwendige Verhaltensweisen der Mitarbeiterinnen<br />
- Befürwortung des Besuches einer Tageseinrichtung<br />
Die Grundmedikation müssen die Eltern selbst durchführen. Nur wenn eine regelmäßige Medikation<br />
während des Tages unabdingbar ist oder in akut bedrohlichen Situationen, kann und soll dies die Einrichtung<br />
übernehmen. Der Arzt muss eine exakte schriftliche Anweisung über die Dosierung und den Zeitpunkt der<br />
Einnahme eines Medikamentes sowie für den Notfall geben.<br />
Alle Medikamente müssen sachgerecht (im Medikamentenschrank oder Kühlschrank) und kindersicher<br />
gelagert werden. Jedes Medikament muss mit dem Namen des Kindes versehen sein. Auf die Verfallsdaten<br />
ist zu achten.<br />
Bei der Aufnahme chronisch kranker Kinder ist eine zusätzliche, über den Betreuungsvertrag hinausgehende<br />
Vereinbarung mit den Personensorgeberechtigten zu treffen. Diese soll sicherstellen, dass die Kinder eine<br />
möglichst optimale Betreuung in der Tageseinrichtung erfahren. Ein Mustervereinbarung die im Grundsatz<br />
dieser Zielsetzung entspricht ist dem Starterpaket beigefügt und ist auf den jeweiligen Einzelfall hin zu<br />
konkretisieren.<br />
Grundsätzlich sollten alle pädagogischen Fachkräfte einschließlich der Vertretungskräfte der<br />
Tageseinrichtung über die besondere Situation eines Kindes informiert sein. Der offene Umgang mit der<br />
chronischen oder akuten Erkrankung ist für alle Beteiligten von großer Bedeutung.<br />
Bei Unsicherheiten sind die zuständigen Kinder- und Jugendärzte des Gesundheitsamtes oder andere<br />
geeignete Fachdienste hinzuziehen. Dabei sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu<br />
berücksichtigen.
Hausordnung<br />
1. Die <strong>Kindertagesstätte</strong> ist an Arbeitstagen in der Zeit von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Eltern<br />
sollten möglichst bis spätestens 18:00 Uhr in der <strong>Kindertagesstätte</strong> sein, damit Zeit zum Umziehen und<br />
Aufräumen bleibt.<br />
Eltern, die ihr Kind halbtags in der <strong>Kindertagesstätte</strong> untergebracht haben, werden gebeten, ihr Kind<br />
pünktlich abzuholen, um eventuelle Überschneidungen zu vermeiden. Kinder, die vormittags in der<br />
<strong>Kindertagesstätte</strong> sind, müssen spätestens bis 12:45 Uhr abgeholt werden. Kinder, die nachmittags in<br />
der <strong>Kindertagesstätte</strong> sind, dürfen zwischen 12:30 Uhr und 12:45 Uhr gebracht werden.<br />
2. Die Kinder müssen von einem erwachsenen Angehörigen oder schriftlich Beauftragten gebracht und<br />
abgeholt werden.<br />
3. Wenn die Kinder gebracht werden, sind sie aus- bzw. umzuziehen. Für die Kinder sollten Hausschuhe<br />
zum Wechseln in die <strong>Kindertagesstätte</strong> mitgebracht werden. Alle Gegenstände wie Vesperdose, Bürste<br />
etc. sollten mit dem Namen des Kindes versehen sein.<br />
4. Für jedes Kind ist eine komplette Garnitur an Ersatzkleidung in der <strong>Kindertagesstätte</strong> zu hinterlegen. Bei<br />
Benutzung dieser Ersatzkleidung muss am darauffolgenden Tag eine neue Garnitur zur Hinterlegung<br />
mitgebracht werden. Vereinseigene Wäsche ist sobald als möglich gewaschen zurückzubringen.<br />
5. Die <strong>Kindertagesstätte</strong> stellt ausreichend Windeln zur Verfügung. Die Kosten dafür werden über eine<br />
monatliche Pauschale abgedeckt. Für Kinder mit einem Halbtages- oder geteilten Ganztagesplatz<br />
werden die Kosten anteilig abgerechnet.<br />
6. Die Eltern waschen wechselseitig die vereinseigene Bettwäsche sowie Hand- und Geschirrtücher. Die<br />
Zuteilung der Wäsche wird von den Erziehern vorgenommen.<br />
7. Das Fernbleiben des Kindes ist schriftlich oder telefonisch einer Erzieherin der <strong>Kindertagesstätte</strong> bis<br />
spätestens 9.00 Uhr anzuzeigen.<br />
8. Unreinlichkeit, dauernde Krankheit oder andere Gebrechen körperlicher oder geistiger Art, die andere<br />
Kinder gefährden bzw. stark belästigen, oder die geordnete Führung der <strong>Kindertagesstätte</strong> erschweren,<br />
können zur Entlassung des Kindes führen, ebenfalls der Verstoß gegen die Bestimmungen dieser<br />
Hausordnung. Eine solche Entscheidung trifft der Vorstand der <strong>Kindertagesstätte</strong>.<br />
9. Medikamente werden von den Erziehern nur verabreicht, wenn eine schriftliche Anweisung des<br />
behandelnden Arztes vorgelegt wird. Antibiotika werden in der <strong>Kindertagesstätte</strong> nicht verabreicht.<br />
Kinder, die Antibiotika einnehmen, dürfen die <strong>Kindertagesstätte</strong> nur nach einem fieberfreien Tag und mit<br />
Genehmigung des Arztes kommen. Die Erzieherinnen übernehmen keine Verantwortung für Über- oder<br />
Unterdosierung durch zu häufige oder unterlassene Arzneimittelgabe.<br />
10. Die Vormittags- und Ganztageskinder erhalten in der <strong>Kindertagesstätte</strong> ein altersgemäßes, vollständiges<br />
Mittagessen. Nachmittagskinder erhalten kein Mittagessen. Vormittags und nachmittags werden bei<br />
Bedarf Getränke (Tee, Mineralwasser, keine Flaschennahrung) ausgegeben. Sowohl für den Vormittag<br />
als auch für den Nachmittag bitten wir die Eltern, eine geeignete Vesper den Kindern mitzugeben.<br />
11. Eigenes Spielzeug sollte nicht mitgegeben werden, davon ausgenommen sind „Schmuse-<br />
Gegenstände“; sie dürfen mitgebracht werden.<br />
12. Das Tragen von Schmuck (z.B. Halsketten, Fingerringe etc.) kann aus Gründen eventueller<br />
Verletzungsgefahr nicht gestattet werden. Dies gilt ebenso für nicht festes Schuhwerk (z.B. Clogs).<br />
13. Es wird vorausgesetzt, dass die Eltern oder die sonstigen Erziehungsberechtigten im Interesse des<br />
Kindes an den Elternabenden teilnehmen. Für Einzelgespräche stehen die Erzieherinnen nach<br />
vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung. Bei Bedarf kann auch auf den Vereinsvorstand<br />
einbezogen werden. Die Eltern sollten auch die am Eingang der <strong>Kindertagesstätte</strong> befindliche<br />
Elterninfoecke beachten, wo Vorstandsinformationen etc. aushängen. Es ist Voraussetzung, dass die<br />
Eltern der in der <strong>Kindertagesstätte</strong> untergebrachten Kinder im Bedarfsfall zu Eigenleistungen an der<br />
<strong>Kindertagesstätte</strong> bereit sind.<br />
14. Die aktuellen Geschäfts- bzw. Privatadressen und Telefonnummern der Eltern sollten den Erzieherinnen<br />
immer bekannt sein, so dass eine Kontaktaufnahme unverzüglich möglich ist. Bitte denken Sie auch bei<br />
einem Arbeitsplatzwechsel oder Umzug daran.<br />
15. Alle Maßnahmen in der <strong>Kindertagesstätte</strong> werden zum Wohle der Kinder getroffen. Es wird darum<br />
gebeten, die Mitarbeiter der <strong>Kindertagesstätte</strong> entsprechend zu unterstützen.<br />
Stand: September 2011
Tagesablauf in der <strong>Kindertagesstätte</strong><br />
Der beschriebene Tagesablauf soll einen Einblick in das regelmäßige Geschehen in der <strong>Kindertagesstätte</strong><br />
geben. Selbstverständlich wird bei einem Fest oder auch wenn es die Situation erfordert davon abgewichen.<br />
7.15 Uhr Der Frühdienst öffnet die KITA, lüftet, stuhlt ab und kocht Tee.<br />
7.30 Uhr Die ersten Kinder kommen an und spielen im großen Gruppenraum alleine, mit anderen<br />
Kindern oder dem päd. Personal. Spätestens um 9:00 Uhr sind die letzten Kinder<br />
angekommen.<br />
8.15 Uhr Freies Frühstück.<br />
9.00 Uhr Nach dem Frühstück gehen wir Hände waschen, auf die Toilette und bei Bedarf wickeln.<br />
9.15 Uhr Findet der Singkreis statt (tlw. in Gruppen; am Freitag gemeinsam). In dieser Gemeinschaft<br />
werden zum Beispiel Fingerspiele, Lieder, Tänze und rhythmische Bewegungen<br />
durchgeführt.<br />
Mittwochs lassen wir den Singkreis öfter ausfallen, da wir an diesem Tag auf den Markt<br />
gehen.<br />
10.00 Uhr Sowohl Freispiel als auch gezielte Aktivitäten im Haus, im Garten oder beim Spaziergang<br />
werden zu dieser Zeit den Kindern angeboten.<br />
11.00 Uhr Die erste Gruppe gehet zum Mittagessen.<br />
11.30 Uhr Die zweite Gruppe gehet zum Mittagessen.<br />
Beide Gruppen gehen jeweils nach dem Essen zum Waschen, Wickeln und auf die<br />
Toilette.<br />
12.45 Uhr In dieser Zeit laufen einige Vorgänge parallel:<br />
Die Ganztageskinder gehen zu Bett, die Vormittagskinder werden abgeholt, die<br />
Nachmittagskinder kommen an und gehen ebenfalls schlafen.<br />
15.00 Uhr Die Mittagsruhe ist zu Ende.<br />
Die Kinder werden gewickelt und angezogen; im Anschluss findet ein gemeinsames<br />
Vesper statt. Nach dem Vesper gehen wir Hände waschen, auf die Toilette und bei Bedarf<br />
wickeln.<br />
15.30 Uhr Gemeinsamer Singkreis, Freispiel und/oder gezielte Aktivitäten<br />
18.00 Uhr Die KITA schließt.<br />
18.15 Uhr Der Spätdienst verlässt das Haus.<br />
Stand: September 2011
Unser Pädagogisches Konzept<br />
Liebe Eltern!<br />
Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die Kinder.<br />
In unserer Arbeit orientieren wir uns an dem Besten aus unterschiedlichen pädagogischen Ansätzen und<br />
schöpfen aus mehr als zwei Jahrzehnten eigener Erfahrungen im Umgang mit Kleinkindern in der<br />
<strong>Kindertagesstätte</strong>.<br />
Wir orientieren uns an Pädagogen wie z.B. Maria Montessori und der ungarischen Kinderärztin Emmi Pikler,<br />
die sowohl die Unterstützung der Selbstständigkeit des Kleinkindes, als auch dessen Beziehung zu sich und<br />
seiner Umwelt von Geburt an in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen.<br />
Wir geben den Kindern die Zeit und den Raum, damit sie sich die Welt aneignen können.<br />
Mit unserer Konzeption möchten wir Ihnen einen Einblick in unser Haus geben und Sie teilhaben lassen an<br />
unserer Lebens- und Arbeitsweise, an unseren Zielen und Schwerpunkten.<br />
Die Bedürfnisse der Kinder erfassen<br />
Ein Kind braucht...<br />
Zuwendung, Schlaf, Essen, körperliche Hygiene, zuverlässige Bezugspersonen, Vertrauen und<br />
Sicherheit, Geborgenheit, Körperkontakt, das Gefühl angenommen zu sein, Wertschätzung,<br />
Empathie, das Gefühl ernst genommen zu werden, Achtung, Respekt, Orientierung durch den<br />
Erwachsenen, das soziale Miteinander, Selbstbewusstsein, Selbstständigkeit, Bewegung, eine<br />
anregende Umgebung in der es Erfahrungen machen kann, eine positive Bindung.<br />
Aus diesen Bedürfnissen lassen sich die Ziele unserer pädagogischen Arbeit formulieren.<br />
"Ein Kind, das durch selbständige Experimente etwas erreicht, erwirbt ein ganz andersartiges Wissen, als<br />
eines, dem die Lösung fertig geboten wird."<br />
(Emmi Pikler, Friedliche Babys, zufriedene Mütter)<br />
Unsere Ziele in der Arbeit mit Kindern<br />
Aus den allgemeinen Erkenntnissen zur Entwicklung von Kindern und den Bedürfnissen, die wir bei unseren<br />
Kindern feststellen, haben wir die Ziele, an denen sich unsere Arbeit orientiert, formuliert.<br />
Für unsere Kinder haben wir das Ziel, dass die <strong>Kindertagesstätte</strong> ein Ort sein soll, in dem sie Geborgenheit<br />
und Zuneigung erfahren.<br />
• Wir gehen liebevoll, offen und zugewandt auf die Kinder zu und begleiten sie in ihrer Entwicklung.<br />
• Wir nehmen die Kinder ernst und üben einen respektvollen, wertschätzenden Umgang mit ihnen<br />
aus.<br />
• Wir schaffen eine räumliche Atmosphäre, in der sich Kinder wohl fühlen.<br />
• Wir bieten den Kindern verlässliche, zugewandte und konsequente Bezugspersonen an.<br />
• Wir gewähren ihnen selbstverständlich die Befriedigung der Grundbedürfnisse, wie essen, trinken,<br />
schlafen und Körperpflege.<br />
• Wir schaffen den Kindern Situationen, in denen sie ein Gemeinschaftsgefühl entwickeln können und<br />
Erfahrungen mit anderen Kindern machen.<br />
• Wir ermutigen die Kinder, ihre Schritte zu machen und stärken sie dadurch in ihrem Selbstwert.<br />
• Wir beobachten die Kinder, um ihre Interessen wahrzunehmen und sie entsprechend zu fördern.<br />
Unsere Rolle als Erzieher<br />
Wenn Menschen an eine Erzieherin denken, dann denken sie immer noch oft an eine Frau, die mit einigen<br />
Kindern am Tisch sitzt und bastelt.<br />
Wir haben einmal zusammengetragen, was wir an einem durchschnittlichen Tag alles gemacht haben:<br />
... Tee gekocht, Kinder empfangen, Schneideübungen gemacht. Kind getröstet, Windeln gewechselt, Kind<br />
beobachtet, Schnuppertermin mit Eltern gemacht, Praktikantin eingelernt, Buch vorgelesen,<br />
Teambesprechung gehabt, Kind in den Arm genommen, Dienstpläne ausgearbeitet, Tisch gedeckt, Kind<br />
verarztet, Streicheleinheiten gegeben, zugehört, aus- und angezogen, eingecremt, gekuschelt, gesungen,<br />
Gitarre gespielt, Fragen der Kinder beantwortet, vorgelesen, Schuhe gebunden, Po abgewischt, umgezogen,
auf den Arm genommen, Rollenspiele gemacht, Tischspiele gemacht, spazieren gegangen, gehüpft und<br />
gesungen, Elterngespräche geführt, ...<br />
Wir Erwachsene sind für Kinder Vorbild. Kinder nehmen unser Tun, unseren Umgang miteinander<br />
und mit den Dingen genau wahr. Für die Erreichung der mit unserer Arbeit verfolgten Ziele ist die<br />
Haltung, die wir Kindern gegenüber einnehmen, von sehr großer Bedeutung.<br />
Für uns bedeutet das, dass wir verlässliche Bezugspersonen sind und uns Zeit für das einzelne Kind<br />
nehmen.<br />
Das bedeutet, dass das Kind Vertrauen zu seiner Gruppenbetreuungsperson bekommt und dadurch mit der<br />
Zeit sicherer wird und somit dieses Vertrauen auf die anderen ErzieherInnen ausweiten kann.<br />
Die Grundlage unseres erzieherischen Handelns ist die Beobachtung. Nur so können wir die Bedürfnisse der<br />
einzelnen Kinder wahrnehmen und diese Beobachtungen gemeinsam mit den KollegInnen besprechen.<br />
Wir sind BegleiterInnen und GestalterInnen der Umwelt der Kinder. Kinder wollen die Umwelt entdecken, sie<br />
wollen alles wissen, alles selbst ausprobieren und erfahren. Wir sehen unsere Aufgabe darin, die<br />
Bedürfnisse und den Entwicklungsstand der einzelnen Kinder zu erfassen. Auf dem Weg zur<br />
Selbstständigkeit ermutigen wir die Kinder bei ihren Versuchen, auftretende Probleme selbst zu lösen und<br />
begleiten sie dabei individuell.<br />
Das bedeutet, dass wir uns oft sehr bewusst zurückhalten, um dem Kind ein begleitetes,<br />
eigenständiges Tun zu ermöglichen.<br />
Zitat Maria Montessori: „Hilf mir es selbst zu tun!“<br />
D.h. wir sind AnleiterInnen für das Tun der Kinder. Wir sind Vorbild in unserem Verhalten. Wir führen die<br />
Kinder in die Gruppe ein und begleiten sie, den Kontakt zu anderen Kindern zu finden, Freundschaften zu<br />
knüpfen, Konflikte zu lösen und sich als Teil der Gruppe zu fühlen. Wir führen sie in den Tagesablauf, die<br />
Regeln, den Umgang mit Materialien und Spielen, Räumen und Möglichkeiten in unserem Haus ein. Wir<br />
ermutigen sie, sich mit Dingen zu beschäftigen oder etwas zu tun, dass sie sich bisher nicht getraut haben<br />
und begleiten sie in ihrer Entwicklung.<br />
„Es ist von entscheidender Bedeutung, dass jedes Kind eine Bezugsperson bekommt, von der es von Grund<br />
auf gemocht wird, als Voraussetzung für eine wechselseitige emotionale Beziehung, deren Fragen und<br />
Antworten „verstanden“ werden.“<br />
(„Zusammen leben mit Kleinstkindern“ Inga Bodenburg, Grunhild Grimm, 1993)<br />
Eingewöhnung neuer Kinder<br />
In der Eingewöhnungsphase lehnen wir uns an das „Berliner Eingewöhnungsmodell“ an, d.h. die Kinder<br />
werden auf „sanfte Art“ in den Kindergartenalltag eingeführt.<br />
Am ersten Tag kommt das Kind für eine Stunde mit seiner engen Bezugsperson in die Einrichtung. Das ist in<br />
der Regel die Mutter oder der Vater. So kann es sich seine neue Umgebung in Ruhe anschauen und hat mit<br />
seiner vertrauten Bezugsperson immer einen „sicheren Hafen“, zu dem es zurück gehen kann.<br />
Am zweiten Tag kommt das Kind für zwei Stunden. Je nachdem, wie sich das Kind von der Bezugsperson<br />
lösen kann, geht die Bezugsperson für eine halbe Stunde spazieren, ist aber immer erreichbar, falls das<br />
Kind weint.<br />
Am dritten Tag bleibt das Kind schon ca. 3,5 Stunden und isst z.B. auch beim Mittagessen mit. Die<br />
Bezugsperson geht für ein bis zwei Stunden außer Haus.<br />
Ab dem fünften oder sechsten Termin macht dann das Kind den Mittagsschlaf bei uns.<br />
Wir haben mit diesem Modell sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Kinder können sich die neue Umgebung<br />
in Ruhe aneignen und bauen eine Beziehung zur Gruppenbetreuungsperson auf. Dabei hilft ihnen die<br />
Sicherheit, dass Mama, Papa bzw. die Bezugsperson anfangs immer in der Nähe sind. Nach einigen<br />
Wochen haben die Kinder zu allen ErzieherInnen einen guten Kontakt. Wir sagen auch: „Sie sind<br />
angekommen!“<br />
Angebote und Aktivitäten<br />
Als <strong>Kindertagesstätte</strong> verstehen wir uns als Einrichtung, die Kinder ihrem Alter und Entwicklungsstand<br />
gemäß fördert, ihnen ein Lern- und Erfahrungsfeld bietet und Elementarerfahrungen vermittelt.<br />
Neben dem Raumangebot und unserem Verhalten als ErzieherInnen den Kindern gegenüber geschieht dies<br />
durch die freien und gezielten Angebote, die wir den Kindern anbieten.<br />
Ein freies Angebot ist ein Angebot, das in der freien Spielzeit stattfindet und bei dem sich die Kinder<br />
entscheiden, ob sie am Angebot teilnehmen oder nicht. Sie können im gestalterischen, sprachlichen,<br />
rhythmischen oder motorischen Bereich liegen.
Unsere gezielten Angebote werden als so genanntes „Angebot der Woche“ von uns ErzieherInnen<br />
angeboten. Es sind Themen, die teilweise jahreszeitlich orientiert sind, wie z.B. Plätzchen backen oder auch<br />
Themen, die situationsorientiert bzw. vom Kind ausgehend sind.<br />
Die Themen orientieren sich an der Umwelt und dem Umfeld der Kinder. Wir möchten die Kinder darin<br />
unterstützen, ihre Identität zu entwickeln, sich in ihrer Umwelt selbstständig und kompetent zu Recht zu<br />
finden und Achtung vor ihren Mitmenschen und der Natur mit ihren Tieren und Pflanzen zu haben.<br />
Bilingualität<br />
Eine Besonderheit unserer <strong>Kindertagesstätte</strong> ist die Bilingualität.<br />
Wir haben eine englischsprachige ErzieherIn, die mit den Kindern englisch spricht, singt, Kreisspiele und<br />
viele andere Aktivitäten in der Fremdsprache anbietet.<br />
Somit werden bereits die Einjährigen mit der Klangfarbe einer Fremdsprache vertraut gemacht.<br />
Teambesprechungen<br />
Die Grundlage unserer Arbeit im Haus ist eine gute Zusammenarbeit unter uns KollegInnen. Dazu gehört für<br />
uns ein gutes Arbeitsklima, Offenheit für andere Meinungen, gemeinsame positive und negative<br />
Auseinandersetzung, keine Konkurrenz unter den KollegInnen, Vertrauen und fröhliches Beisammensein im<br />
Team.<br />
Die Teamsitzungen finden 14-tägig statt. Hier werden Feste geplant, Dienstpläne besprochen,<br />
Wochenaktivitäten geplant, Fallbesprechungen diskutiert, Regeln besprochen, Tagesabläufe hinterfragt,<br />
allgemeine Informationen ausgetauscht und Elterngespräche vorbereitet.<br />
Informationen aus der Vorstandssitzung werden weiter gegeben.<br />
Wenn eine KollegIn auf Fortbildung war, berichtet sie den anderen und gibt Anregungen weiter.<br />
Auch unsere teaminternen Feiern haben für uns Bedeutung. Sie stärken unseren Zusammenhalt und geben<br />
uns Gelegenheit zum Austausch.<br />
Erziehungspartnerschaft<br />
Unsere Arbeit in der <strong>Kindertagesstätte</strong> verstehen wir als Beziehungsarbeit. Sie basiert auf dem Vertrauen,<br />
das die Eltern in uns setzen und auf einem guten Verhältnis zu den Eltern. Unsere Arbeit kann nur<br />
erfolgreich sein, wenn die Eltern wissen, dass ihre Kinder bei uns gut betreut sind. Daher legen wir auf eine<br />
intensive Zusammenarbeit und auf einen kontinuierlichen Austausch großen Wert. Dazu gehören Gespräche<br />
beim Bringen und Abholen der Kinder, die Elternabende und Veranstaltungen.<br />
Wir wünschen uns von den Eltern, dass sie bereit sind, mit uns zusammen zu arbeiten, sich in den<br />
Austausch mit uns zu begeben und an den Veranstaltungen teilnehmen. Dazu bieten wir regelmäßige<br />
Elterngespräche an, in denen wir über die Entwicklung und den Stand des Kindes und seine Situation in der<br />
<strong>Kindertagesstätte</strong> und zu Hause sprechen, unsere Arbeit mit dem Kind transparent machen und Beratung<br />
bei Fragen der Eltern anbieten.<br />
Abschließend noch ein Gedanke:<br />
Unsere Arbeit ist zunächst einmal optisch nicht messbar. Wissenschaftliche Erkenntnisse haben ergeben,<br />
dass die ersten vier Lebensjahre nachhaltig von größter Bedeutung sind für das ganze Leben eines<br />
Menschen.<br />
Wir, das „Team der Kita“, fühlen uns privilegiert, Ihre Kinder in diesem wichtigen Lebensabschnitt zu<br />
begleiten und ihnen ein Vorbild zu sein, das ihnen für ihre Entwicklung zum Erwachsenen wertvoll, nützlich<br />
und von Vorteil ist.<br />
Stand: September 2011
Wegweiser zum <strong>Kinderhaus</strong><br />
So finden Sie den Weg zu uns:<br />
Wir bewohnen den ehemaligen "Bauhof" der Stadt <strong>Böblingen</strong>, direkt neben dem Baumoval. Die Benennung<br />
der Staße ist etwas unlogisch, daher hier ein Lageplan. Leider dürfen wir keinen Wegweiser anbringen.