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Kindertagesstätte Kinderhaus e - Kinderhaus Böblingen eV

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<strong>Kindertagesstätte</strong> <strong>Kinderhaus</strong> e. V.<br />

Heusteigstr. 8<br />

71032 <strong>Böblingen</strong><br />

Tel. (0 70 31) 22 52 93<br />

Liebe Eltern,<br />

liebe „<strong>Kinderhaus</strong>“ Interessenten,<br />

<strong>Böblingen</strong> im September 2011<br />

wir sind ein privater, gemeinnütziger Verein, der sich aus Elternbeiträgen, Landeszuschüssen und<br />

Firmenspenden (Hewlett Packard, Agilent, Avago, Verigy) finanziert. Seit der Gründung im Jahre<br />

1989 wurden in der Kindertagestätte (Kita) mehrere hundert Kinder betreut und deren Eltern damit<br />

der Wiedereinstieg in den Beruf ermöglicht. Wir haben viele positive Erfahrungen mit<br />

Erzieherinnen, Kindern und Eltern sammeln können und sind überzeugt, dass dieses Projekt eine<br />

gute Möglichkeit ist, Familie und Beruf miteinander zu verbinden.Es bietet sowohl eine<br />

professionelle als auch eine vorausdenkende Tagesbetreuungsform für Kinder im Alter von 1 bis<br />

zum Kindergarten Alter (3 Jahre).<br />

Eine gemeinnützige Vereinsform hat der <strong>Kindertagesstätte</strong> „<strong>Kinderhaus</strong> e.V.“ das Gerüst gegeben,<br />

sich als Träger selbst zu organisieren und zu finanzieren. Der Vorstand dieses Vereins besteht<br />

teils aus Eltern, die ihre Kinder in der Kita haben und teils aus Mitarbeitern der Sponsor-Firmen,<br />

die zwar keine Kinder (mehr) dort haben, jedoch die gute Sache unterstützen wollen. Unsere Kita<br />

bietet 20 Plätze, die als Ganztags-, geteilte Ganztags-, Vormittags- oder Nachmittagsbelegung in<br />

Anspruch genommen werden können. Die Kinder werden von professionellem, qualifiziertem<br />

Personal (Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen und Kinderkrankenschwestern und einer<br />

englischsprachigen Erzieherin bilingual) im sozial-integrativen Erziehungsstil betreut.<br />

Außerdem besteht die Möglichkeit im <strong>Kinderhaus</strong> e.V. ab € 50 jährlich Fördermitglied zu werden<br />

und damit das <strong>Kinderhaus</strong> zu unterstützen. Nebenbei sammelt man auch gleich ein paar Punkte,<br />

die wichtig sind für die Platzvergabe.<br />

In diesem Informationspacket finden Sie die Informationen und Antrag auf Förder- oder<br />

Passivmitgliedschaft, die Richtlinien für den Besuch der <strong>Kindertagesstätte</strong>, die Hausordnung, den<br />

Tagesablauf, das Pädagogisches Konzept mit Zielen und einen Wegweiser.<br />

Weitere Infos erhalten Sie bei: Marion Kreeb Tel (priv): 0177 / 558 5288<br />

info@kinderhaus-boeblingen.de<br />

oder auf unserer Web-Page: www.kinderhaus-boeblingen.de<br />

Alle weiteren Unterlagen bekommen Sie mit einer Zusage für einen Platz in der <strong>Kindertagesstätte</strong>.<br />

Diese weiteren Unterlagen sollten Sie dann direkt in der <strong>Kindertagesstätte</strong> abgeben.<br />

Entscheidend für Ihren Aufnahmeprozess ist u.a. das Eingangsdatum der Anmeldung. Weiterhin<br />

beeinflusst das Bestehen einer passiven Mitgliedschaft die Aufnahme positiv.<br />

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an den Vorstand oder an Marion Kreeb direkt.<br />

Sie können sicher sein, dass wir, der Kita-Vorstand und das Kita-Team, uns sehr darum bemühen<br />

werden, dass sich der Nachwuchs bei uns wohlfühlen wird. Wir wünschen Ihnen als Eltern ein<br />

gutes, partnerschaftliches und vertrauensvolles Miteinander und freuen uns darauf, vielen Kindern<br />

eine gute und fröhliche Lebenswegbegleitung zu sein.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

<strong>Kindertagesstätte</strong> „<strong>Kinderhaus</strong> e.V.“<br />

-Vorstand-<br />

Matthias Guenther Frank Lauteslager<br />

(1. Vorsitzender) (2. Vorsitzender)


So werden Sie Fördermitglied<br />

Mit der Umsetzung einer Idee und durch praktische Initiative wurde im Mai 1988 der selbständige<br />

Verein „<strong>Kinderhaus</strong> e.V.“ gegründet. Seit April 1989 ist das <strong>Kinderhaus</strong> für Kleinkinder zwischen 1<br />

und 3 Jahren etabliert. Unser Ziel ist es, professionelle Betreuungsmöglichkeiten für Kinder bis<br />

zum Kindergartenalter anzubieten, da es hierfür viel zu wenige Einrichtungen gibt. Mit diesem<br />

Projekt wollen wir der immer aktueller werdenden Herausforderung ein Beispiel geben, wie<br />

Berufstätigkeit und Familie besser vereinbart werden kann.<br />

Da wir uns durch Elternbeiträge selbst finanzieren, sind wir zweifellos auf weitere finanzielle<br />

Unterstützung angewiesen. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich entschließen könnten, unseren<br />

Verein durch einen Beitrag / eine Spende zu unterstützen. Eine Spende von beispielsweise 50 €<br />

hilft bereits, pädagogisch wertvolles Spielmaterial oder Bücher anschaffen zu können. Den „Antrag<br />

zur passiven Mitgliedschaft“ finden Sie gleich auf der folgenden Seite.<br />

Sollte Ihr Kind in die Kindertagestätte aufgenommen werden, so werden Sie für diese Zeit "aktives<br />

Mitglied" des <strong>Kinderhaus</strong> e.V. Der Beitrag als passives Mitglied wird in dieser Zeit nicht mehr<br />

abgebucht. Erst mit der Kündigung des Betreuungsplatzes werden Sie wieder "passives Mitglied"<br />

bis Sie Ihre Mitgliedschaft schriftlich widerrufen. Der Beitrag wird jeweils Anfang des Folgejahres<br />

abgebucht.<br />

Spendenbeiträge können direkt auf unser Bankkonto 208 2002 bei der Kreissparkasse <strong>Böblingen</strong><br />

BLZ 603 501 30 überwiesen werden.<br />

Selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenbescheinigung, die im Rahmen der jährlichen<br />

Steuererklärung dem Finanzamt gegenüber geltend gemacht werden kann.<br />

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:<br />

Marion Kreeb<br />

Kassenwart des Vereins „<strong>Kinderhaus</strong> e. V.“<br />

Tel (priv): 0177 / 558 5288<br />

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung.


<strong>Kindertagesstätte</strong> <strong>Kinderhaus</strong> e.V.<br />

z. H. Marion Kreeb<br />

Heusteigstr. 8<br />

71032 <strong>Böblingen</strong><br />

Antrag zur passiven Mitgliedschaft mit Bankeinzugsermächtigung<br />

Hiermit möchte ich passives Mitglied im Verein der <strong>Kindertagesstätte</strong> <strong>Kinderhaus</strong> e.V. werden:<br />

Name, Vorname ____________________________________________________<br />

Straße ____________________________________________________<br />

Wohnort (PLZ, Ort) ____________________________________________________<br />

Email oder Telefon ____________________________________________________<br />

_____________ ____________________________________________________<br />

Datum Unterschrift<br />

Dazu erteile ich Ihnen die folgende Bankeinzugsermächtigung<br />

An<br />

<strong>Kindertagesstätte</strong> <strong>Kinderhaus</strong> e.V. Kreissparkasse <strong>Böblingen</strong><br />

Heusteigstr. 8 Konto-Nr. 208 2002<br />

71032 <strong>Böblingen</strong> BLZ. 603 501 30<br />

Hiermit ermächtige ich Sie widerruflich, den Betrag von jährlich € _________ zu Lasten<br />

meines/unseres Girokontos<br />

Girokonto-Nr.: ________________________________<br />

Bank ________________________________<br />

BLZ: ________________________________<br />

durch Lastschrift einzuziehen.<br />

Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des<br />

kontoführenden Kreditinstituts (s.o.) keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im<br />

Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.<br />

______________________________________________________________________________<br />

Name, Vorname, Adresse<br />

__________________ ________________________________<br />

Datum Unterschrift


Richtlinien für den Besuch der <strong>Kindertagesstätte</strong><br />

Mit der Zeit haben wir festgestellt, dass einige Dinge geregelt sein müssen, darum hier...<br />

Unsere Spielregeln für den Besuch der <strong>Kindertagesstätte</strong>:<br />

I. Allgemeines<br />

Die <strong>Kindertagesstätte</strong> wird nach den gesetzlichen Vorschriften geführt. Für die Aufnahme der Kinder gelten<br />

weder konfessionelle noch politische Einschränkungen.<br />

Die <strong>Kindertagesstätte</strong> nimmt im Rahmen ihrer finanziellen, personellen und räumlichen Möglichkeiten Kinder im<br />

Alter von (mindestens) 10 Monaten bis 3 Jahren auf. Die Betreuung in der <strong>Kindertagesstätte</strong> erfolgt längstens<br />

bis das Kind die Voraussetzungen für die Aufnahme in einen Kindergarten erfüllt, in der Regel mit 3 Jahren.<br />

Überschreitet ein Kind diese Altersgrenze und soll es weiterhin in der <strong>Kindertagesstätte</strong> betreut werden, so<br />

muss ein Nachweis erbracht werden, dass für dieses Kind momentan kein Kindergartenplatz zur Verfügung<br />

steht (höchstens jedoch bis das Kind 3 Jahre und 4 Monate alt ist).<br />

Das Ziel der <strong>Kindertagesstätte</strong> ist, die Kinder in ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung zu<br />

fördern. Der Erziehungsstil in der <strong>Kindertagesstätte</strong> ist sozial-integrativ. Das heißt, das Betreuungspersonal regt<br />

die Kinder an und unterstützt, es befiehlt und ermahnt nicht; es geht auf die Gefühle und Bedürfnisse der Kinder<br />

ein. Dadurch werden Selbstachtung, Selbstvertrauen und partnerschaftliches Verhalten gefördert. Die<br />

Aktivitäten sind fördernder, nicht dirigierender Art.<br />

II. Aufnahme von Kindern<br />

1. Voraussetzungen<br />

Die Platzvergabe für die Kinder erfolgt nach einem Punktesystem. Kinder aus Sponsorenfirmen werden<br />

bevorzugt aufgenommen. Es besteht kein rechtlicher Anspruch für die Aufnahme eines Kindes in die<br />

<strong>Kindertagesstätte</strong>.<br />

1.1 Persönliche Voraussetzungen der Eltern<br />

Die <strong>Kindertagesstätte</strong> nimmt das Kind auf, wenn beide Eltern berufstätig sind bzw. die Mutter oder der Vater<br />

alleinstehend und berufstätig ist.<br />

Lebt ein Paar ohne Trauschein in einer gemeinsamen Wohnung, gilt dies wie verheiratet.<br />

Ein Betreuungsplatz kann dann in Anlehnung an die Wochenarbeitszeit gebucht werden.<br />

Die Kopie des Arbeitsvertrags oder Bescheinigung des Arbeitgebers muss eingereicht werden..<br />

Mit der Aufnahme des Kindes in die <strong>Kindertagesstätte</strong> sind die Erziehungsberechtigten automatisch Mitglieder<br />

des Vereins „<strong>Kinderhaus</strong> e.V.“<br />

Von diesen Regelungen kann abgewichen werden, wenn die Nachfrage anhaltend geringer ist als Plätze in der<br />

<strong>Kindertagesstätte</strong> zur Verfügung stehen.<br />

Weist eine Person eine Notlage nach, so wird der Vorstand nach Rücksprache mit dem Betreuungspersonal<br />

klären, ob das Kind vorübergehend, oder gegebenenfalls auf Dauer, aufgenommen werden kann.<br />

1.2 Persönliche Voraussetzungen des Kindes<br />

Kinder werden frühestens vier Wochen vor Arbeitsbeginn der Erziehungsberechtigten aufgenommen. Das Kind<br />

muss die gesundheitlichen und entwicklungsbedingten Voraussetzungen für den Besuch der <strong>Kindertagesstätte</strong><br />

mitbringen.<br />

2. Verfahren<br />

2.1 Antrag<br />

Aufnahmeanträge sind an die für die Anmeldungen zuständige Vertreterung des Vorstandes zu richten<br />

(anmeldung@kinderhaus-boeblingen.de).<br />

2.2 Aufnahmezeitpunkt<br />

Die Aufnahme eines Kindes erfolgt im Allgemeinen zum Ersten oder zur Mitte eines Monats.<br />

2.3 Abgabe der Formulare des Anmeldepakets<br />

Spätestens eine Woche vor der endgültigen Aufnahme, das heißt mit Beginn der Eingewöhnungszeit, müssen<br />

alle Formulare des Anmeldepakets abgegeben sein. Bei verbindlicher Zusage eines Kitaplatzes wird die<br />

Bankeinzugsermächtigung sofort benötigt, um die Änderungen in der Buchhaltung rechtzeitig vorbereiten zu<br />

können.<br />

Vor der Aufnahme in die <strong>Kindertagesstätte</strong> muss das Kind einem Kinderarzt vorgestellt werden. Das Kind darf<br />

die <strong>Kindertagesstätte</strong> erst dann besuchen, wenn dem Vereinsvorstand die Unbedenklichkeit der Aufnahme<br />

durch die ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird. Diese Bescheinigung darf nicht älter als vier Wochen<br />

(vor Eintritt in die <strong>Kindertagesstätte</strong>) sein. In dieser ist auch auf eventuelle gesundheitliche Besonderheiten des<br />

Kindes (z.B. Allergien) hinzuweisen. Es ist außerdem eine Kopie des Impfzeugnisses des Kindes vorzulegen,<br />

wenn das Kind bereits Impfungen bekommen hat.


III. Besuch der <strong>Kindertagesstätte</strong><br />

1. Ärztliche Betreuung<br />

Das Kind sollte während seines Aufenthalts in der <strong>Kindertagesstätte</strong> in regelmäßigen Abständen, in der Regel<br />

halbjährlich, ärztlich untersucht werden. Die Eltern haben dafür Sorge zu tragen. In dringenden Notfällen<br />

während der Betreuungszeiten setzt sich der/die Erzieher/in mit Eltern und dem Notarzt in Verbindung.<br />

2. Abwesenheit des Kindes<br />

Kann das Kind die <strong>Kindertagesstätte</strong> nicht besuchen, sind die Erzieherinnen der <strong>Kindertagesstätte</strong> in Fällen<br />

vorhersehbarer Abwesenheit (z.B. Urlaub) rechtzeitig, ansonsten unverzüglich, zu unterrichten. Wird dies<br />

wiederholt unterlassen, kann das Kind seinen Anspruch auf einen Kitaplatz verlieren. Die Entscheidung darüber<br />

wird nach Rücksprache mit dem Vereinsvorstand getroffen.<br />

3. Ein Kind wird nicht abgeholt<br />

Wird ein Kind nicht bis 18 Uhr aus der <strong>Kindertagesstätte</strong> abgeholt, so ist der/die Erzieher/in befugt, zusammen<br />

mit dem Kind in einem Taxi entweder zu dem Kind oder zu sich nach Hause zu fahren. Dies geht zu Lasten der<br />

Eltern.<br />

4. Krankheiten<br />

Jede Erkrankung des Kindes und jeder Fall einer übertragbaren Krankheit in der Wohngemeinschaft des<br />

Kindes müssen der Erzieherin der jeweiligen Gruppe der <strong>Kindertagesstätte</strong> unverzüglich gemeldet werden.<br />

Kinder, die selbst eine übertragbare Krankheit haben, insbesondere Hautausschläge, Halsschmerzen,<br />

Augenkatarrh, Erbrechen, anfallweiser Husten oder Fieber, dürfen die <strong>Kindertagesstätte</strong> nicht besuchen. Hat<br />

das Kind eine typische ansteckende Kinderkrankheit, wie z.B. Röteln, Keuchhusten, Angina, Windpocken,<br />

Scharlach, muss nach Gesundung und Wiederaufnahme in die Kindergruppe eine<br />

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kinderarztes vorgelegt werden. Hierzu kann entweder die Ärztliche<br />

Bescheinigung der Kita oder ein anderes formloses Schreiben gleichen Inhalts verwendet werden.<br />

Hat ein Kind am Vormittag Temperatur über 38,0 °C, so ist das Kind zu Hause zu lassen, beziehungsweise aus<br />

der <strong>Kindertagesstätte</strong> abzuholen. Es darf erst nach einem fieberfreien Tag wieder die Kita besuchen. Es liegt<br />

weiterhin jederzeit im Ermessen der Erzieher/innen, ein Kind wegen Unwohlsein oder sonstiger Krankheit nach<br />

Hause zu schicken.<br />

Bei Vorliegen ansteckender Erkrankungen in der Wohngemeinschaft kann der Vorsitzende des<br />

Vereinsvorstands oder sein Stellvertreter das Fernbleiben des Kindes von der <strong>Kindertagesstätte</strong> bestimmen.<br />

Fehlt ein Kind aus Krankheitsgründen oder aus Gründen der Erkrankung eines Mitglieds der<br />

Wohngemeinschaft, so kann der Vorsitzende des Vereinsvorstands bzw. sein Stellvertreter vor der Rückkehr in<br />

die <strong>Kindertagesstätte</strong> ein entsprechendes Attest des behandelnden Arztes über die Unbedenklichkeit der<br />

Wiederaufnahme verlangen.<br />

Für die vom Vereinsvorstand zu ergreifenden Maßnahmen in Krankheitsfällen gilt der Hygieneplan unserer<br />

Einrichtung.<br />

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass keine Medikamentengabe erfolgt [Hinweis auf das Merkblatt zur<br />

Medikamentengabe im Infopaket.]<br />

IV. Beitragssätze und Mittagessensgeld<br />

Die Mutter / der Vater hat für jedes Kind den von der Mitgliederversammlung des Vereins festgelegten Beitrag<br />

für den Besuch der <strong>Kindertagesstätte</strong> zu entrichten (Beitragssätze zu finden im Anmeldepaket). Der Beitrag<br />

wird für den laufenden Monat per Lastschrift abgebucht. Die Zahlungspflicht bleibt während Krankheit, Urlaub<br />

oder sonstige Abwesenheiten eines Kindes oder Erziehers bestehen.<br />

Wenn die Erziehungsberechtigten trotz schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Beitrags länger als 4 Wochen<br />

in Verzug sind, kann der Vorstand den Platz fristlos kündigen.<br />

Wird von den Eltern ein reservierter Platz in der <strong>Kindertagesstätte</strong> innerhalb sechs Wochen vor<br />

Inanspruchnahme abgesagt, der nicht durch ein Kind aus der Warteliste belegt werden kann, wird eine Zahlung<br />

in Höhe eines Monatsbeitrages fällig.<br />

Für das Mittagessen von Ganztages- und Vormittagskindern fallen zusätzliche Kosten pro Monat an. Die<br />

Kosten für das Mittagessen werden wie der Monatsbeitrag für die Betreuung per Lastschrift von Ihrem Konto<br />

abgebucht.<br />

V. Mitarbeit/Arbeitseinsätze<br />

Pro Jahr Anwesenheit eines Kindes in der <strong>Kindertagesstätte</strong> müssen sechs Arbeitsstunden von den Eltern<br />

geleistet werden. Bei Kindern, die während eines Jahres kommen bzw. gehen, werden die Arbeitsstunden<br />

anteilig auf das Jahr berechnet. Mögliche Arbeiten sowie Arbeitseinsätze werden rechtzeitig in der<br />

<strong>Kindertagesstätte</strong> von den Erzieherinnen bekannt gegeben. Die Bekanntgabe erfolgt entweder über Aushänge,<br />

per Email-Verteiler oder beim Elternabend. Wenn Sie Arbeitsstunden geleistet haben, melden Sie bitte was und<br />

wie lange sie gearbeitet haben beim Betreuungspersonal. Nur gemeldete Arbeitsstunden können angerechnet<br />

werden. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde werden am Ende des Jahres 40€ berechnet.


Anfallende Wäsche wie Lätzchen, Waschlappen, Handtücher, und Bettwäsche müssen von den Eltern<br />

abwechselnd gewaschen werden. Diese Arbeiten werden nicht als Arbeitsstunden angerechnet.<br />

Während der Weihnachtsferien müssen diejenigen Eltern, deren Kinder in der <strong>Kindertagesstätte</strong> schlafen, das<br />

gesamte Bettinlet ihres Kindes (Decke und Kopfkisseninlet) waschen und es rechtzeitig zu Beginn der<br />

Kinderbetreuung wieder bringen. Bei Kindern, die sich ein Bett teilen, muss eine Absprache unter den Eltern<br />

erfolgen.<br />

VI. Betreuungszeiten<br />

Die <strong>Kindertagesstätte</strong> vergibt Vormittags-, Nachmittags- und Ganztagesplätze je nach Belegung. Die freien<br />

Plätze werden nach einem Punktesystem an die Bewerber vergeben.<br />

Vormittagsplatz (ganze Woche): von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr<br />

Nachmittagsplatz (ganze Woche): von 12:30 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Ganztagesplatz (mind. 2 ganze Tage pro Woche): von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Falls der Wunsch auf Änderung der Betreuungszeit eines Platzes besteht, muss ein Antrag auf<br />

Wiederbewerbung gestellt werden. Diese Wiederbewerbung wird ebenfalls nach dem Punktesystem bewertet<br />

d.h. gleichberechtigt mit allen anderen Neu- oder Wiederbewerbungen behandelt. Der bisherige Platz bleibt bis<br />

zur Zusage des neuen Platzes erhalten. Mit der Zusage des neuen Platzes erlischt die vorige Zusage<br />

automatisch.<br />

Um den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten Seminare, Urlaubs- und Krankheitsvertretung zu ermöglichen,<br />

dürfen die Kinder in Ausnahmefälle die <strong>Kindertagesstätte</strong> zusätzlich zur angemeldeten Zeit betreut werden.<br />

Dies erfolgt nur über Online-Antrag und Genehmigung. Die maximale Anzahl von Zusatztagen pro Kind und<br />

Kalenderjahr beträgt 3 Tage. Falls darüberhinaus weitere Tage benötigt werden, wird diese extra Zeit mit einem<br />

Betrag von 20€ für einen Halbtagsplatz und 40€ für einen Ganztagesplatz verrechnet.<br />

VII. Zeitweise Schließung der <strong>Kindertagesstätte</strong><br />

Der Verein behält sich vor, die <strong>Kindertagesstätte</strong> zeitweise für einige Tage zu schließen. Der Zeitraum wird<br />

rechtzeitig vorher bekannt gegeben. Üblich ist es, die <strong>Kindertagesstätte</strong> an Brückentagen zu schließen.<br />

Sonstige regelmäßige Schließungszeiten bestehen mit Ausnahme der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr<br />

nicht.<br />

Die <strong>Kindertagesstätte</strong> kann auf Anordnung des Gesundheitsamtes oder aus anderen zwingenden Gründen<br />

geschlossen werden.<br />

VIII. Beendigung des Besuchs der <strong>Kindertagesstätte</strong><br />

Kinder können generell bis zum 3. Geburtstag und ggf. maximal 4 Monate über ihren 3. Geburtstag hinaus in<br />

der <strong>Kindertagesstätte</strong> bleiben. Das Kita-Team kann je nach Entwicklungsstand des Kindes die Eltern beraten<br />

und eine Empfehlung bzgl. des Wechsels in den Kindergarten aussprechen (aber nicht entscheiden!).<br />

Die Eltern müssen den <strong>Kindertagesstätte</strong>nplatz 3 Kalendermonate vor Austritt schriftlich kündigen, der Austritt<br />

kann jeweils zum 1. oder 15. eines Monats erfolgen.<br />

Der Vereinsvorstand kann den Verbleib des Kindes in der <strong>Kindertagesstätte</strong> unter Einhaltung einer Frist von<br />

einem Monat aufkündigen:<br />

� wenn die Mutter bzw. der Vater das Arbeitsverhältnis beendet, also nicht mehr beide Elternteile berufstätig<br />

sind<br />

� wenn die Eltern die Arbeit des Betreuungspersonals nicht ausreichend unterstützen<br />

� wenn andere wichtige Gründe den weiteren Verbleib des Kindes in der Kindergruppe unmöglich machen<br />

(z.B. falls sich das Kind auch nach einer Eingewöhnungszeit von mindestens vier Wochen nicht in die<br />

Gruppe einfügen kann).<br />

Bei einer weiteren Schwangerschaft besteht für die Zeit des Mutterschutzes (6 Wochen vor Geburt und 8<br />

Wochen nach Geburt) folgende Regelung: Das Kind darf in der Kindertagestätte bleiben bis zum Ende des<br />

Mutterschutzes. Ein Verbleib des Kindes auch während der Elternzeit kann im Einzelfall in Abhängigkeit der<br />

Belegung geprüft werden.<br />

Stand: November 2011


Hinweise zur Medikamentengabe und Betreuung von kranken<br />

oder körperlich beeinträchtigten Kindern<br />

Die veränderten Lebenssituationen von Kindern und Familien erfordern heute einen differenzierten Umgang<br />

mit kranken, chronisch kranken oder körperlich beeinträchtigten Kindern sowie in der Abgabe von<br />

Medikamenten in den Tageseinrichtungen für Kinder.<br />

Die folgenden Ausführungen dienen als Orientierungshilfe für den Umgang mit kranken Kindern in den<br />

Kindertageseinrichtungen sowie für die differenzierte Regelung eines konkreten Einzelfalles.<br />

1. Akute Erkrankungen<br />

1.1. Ein akut krankes Kind kann die Tageseinrichtung für Kinder nicht besuchen.<br />

1.2. Wiederzulassung in die Tageseinrichtung<br />

1.2.1. Wiederzulassung nach Infektionskrankheiten<br />

Das Infektionsschutzgesetz regelt die Wiederzulassung von Personen in Gemeinschaftseinrichtungen, die<br />

an bestimmten Infektionskrankheiten leiden. Nach Abklingen der akuten Symptome sind bei einigen<br />

Infektionen die Erkrankten längerfristig „Ausscheider“ (z.B. bei Salmonellen). Diese dürfen mit Zustimmung<br />

des Gesundheitsamtes unter Beachtung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen sowie der räumlichen<br />

und personellen Bedingungen die Tageseinrichtung für Kinder wieder besuchen.<br />

1.2.2. Längerfristige Beeinträchtigungen<br />

Kindern mit längerfristigen Beeinträchtigungen (z.B. mit Gipsverbänden, Gehhilfen etc.) kann unter<br />

Berücksichtigung der krankheitsbedingten Behinderungen der Besuch der Tageseinrichtung ermöglicht<br />

werden. Eine Abstimmung mit dem behandelnden Arzt sollte erfolgen.<br />

2. Chronische Erkrankungen<br />

Kinder mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Anfallsleiden, Asthma, Allergien, Herz-,<br />

Nierenerkrankungen, Rheuma, Mukoviszidose etc. können in der Regel eine Tageseinrichtung besuchen.<br />

Vor der Aufnahme sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:<br />

Es sollte eine schriftliche Stellungnahme bzw. Information des behandelnden Kinderarztes folgenden<br />

Inhalts vorliegen:<br />

- Beschreibung des Krankheitsbildes<br />

- Beschreibung der individuellen Krankheitszeichen<br />

- Dauer- und Notfallmedikation<br />

- notwendige Verhaltensweisen der Mitarbeiterinnen<br />

- Befürwortung des Besuches einer Tageseinrichtung<br />

Die Grundmedikation müssen die Eltern selbst durchführen. Nur wenn eine regelmäßige Medikation<br />

während des Tages unabdingbar ist oder in akut bedrohlichen Situationen, kann und soll dies die Einrichtung<br />

übernehmen. Der Arzt muss eine exakte schriftliche Anweisung über die Dosierung und den Zeitpunkt der<br />

Einnahme eines Medikamentes sowie für den Notfall geben.<br />

Alle Medikamente müssen sachgerecht (im Medikamentenschrank oder Kühlschrank) und kindersicher<br />

gelagert werden. Jedes Medikament muss mit dem Namen des Kindes versehen sein. Auf die Verfallsdaten<br />

ist zu achten.<br />

Bei der Aufnahme chronisch kranker Kinder ist eine zusätzliche, über den Betreuungsvertrag hinausgehende<br />

Vereinbarung mit den Personensorgeberechtigten zu treffen. Diese soll sicherstellen, dass die Kinder eine<br />

möglichst optimale Betreuung in der Tageseinrichtung erfahren. Ein Mustervereinbarung die im Grundsatz<br />

dieser Zielsetzung entspricht ist dem Starterpaket beigefügt und ist auf den jeweiligen Einzelfall hin zu<br />

konkretisieren.<br />

Grundsätzlich sollten alle pädagogischen Fachkräfte einschließlich der Vertretungskräfte der<br />

Tageseinrichtung über die besondere Situation eines Kindes informiert sein. Der offene Umgang mit der<br />

chronischen oder akuten Erkrankung ist für alle Beteiligten von großer Bedeutung.<br />

Bei Unsicherheiten sind die zuständigen Kinder- und Jugendärzte des Gesundheitsamtes oder andere<br />

geeignete Fachdienste hinzuziehen. Dabei sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu<br />

berücksichtigen.


Hausordnung<br />

1. Die <strong>Kindertagesstätte</strong> ist an Arbeitstagen in der Zeit von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Eltern<br />

sollten möglichst bis spätestens 18:00 Uhr in der <strong>Kindertagesstätte</strong> sein, damit Zeit zum Umziehen und<br />

Aufräumen bleibt.<br />

Eltern, die ihr Kind halbtags in der <strong>Kindertagesstätte</strong> untergebracht haben, werden gebeten, ihr Kind<br />

pünktlich abzuholen, um eventuelle Überschneidungen zu vermeiden. Kinder, die vormittags in der<br />

<strong>Kindertagesstätte</strong> sind, müssen spätestens bis 12:45 Uhr abgeholt werden. Kinder, die nachmittags in<br />

der <strong>Kindertagesstätte</strong> sind, dürfen zwischen 12:30 Uhr und 12:45 Uhr gebracht werden.<br />

2. Die Kinder müssen von einem erwachsenen Angehörigen oder schriftlich Beauftragten gebracht und<br />

abgeholt werden.<br />

3. Wenn die Kinder gebracht werden, sind sie aus- bzw. umzuziehen. Für die Kinder sollten Hausschuhe<br />

zum Wechseln in die <strong>Kindertagesstätte</strong> mitgebracht werden. Alle Gegenstände wie Vesperdose, Bürste<br />

etc. sollten mit dem Namen des Kindes versehen sein.<br />

4. Für jedes Kind ist eine komplette Garnitur an Ersatzkleidung in der <strong>Kindertagesstätte</strong> zu hinterlegen. Bei<br />

Benutzung dieser Ersatzkleidung muss am darauffolgenden Tag eine neue Garnitur zur Hinterlegung<br />

mitgebracht werden. Vereinseigene Wäsche ist sobald als möglich gewaschen zurückzubringen.<br />

5. Die <strong>Kindertagesstätte</strong> stellt ausreichend Windeln zur Verfügung. Die Kosten dafür werden über eine<br />

monatliche Pauschale abgedeckt. Für Kinder mit einem Halbtages- oder geteilten Ganztagesplatz<br />

werden die Kosten anteilig abgerechnet.<br />

6. Die Eltern waschen wechselseitig die vereinseigene Bettwäsche sowie Hand- und Geschirrtücher. Die<br />

Zuteilung der Wäsche wird von den Erziehern vorgenommen.<br />

7. Das Fernbleiben des Kindes ist schriftlich oder telefonisch einer Erzieherin der <strong>Kindertagesstätte</strong> bis<br />

spätestens 9.00 Uhr anzuzeigen.<br />

8. Unreinlichkeit, dauernde Krankheit oder andere Gebrechen körperlicher oder geistiger Art, die andere<br />

Kinder gefährden bzw. stark belästigen, oder die geordnete Führung der <strong>Kindertagesstätte</strong> erschweren,<br />

können zur Entlassung des Kindes führen, ebenfalls der Verstoß gegen die Bestimmungen dieser<br />

Hausordnung. Eine solche Entscheidung trifft der Vorstand der <strong>Kindertagesstätte</strong>.<br />

9. Medikamente werden von den Erziehern nur verabreicht, wenn eine schriftliche Anweisung des<br />

behandelnden Arztes vorgelegt wird. Antibiotika werden in der <strong>Kindertagesstätte</strong> nicht verabreicht.<br />

Kinder, die Antibiotika einnehmen, dürfen die <strong>Kindertagesstätte</strong> nur nach einem fieberfreien Tag und mit<br />

Genehmigung des Arztes kommen. Die Erzieherinnen übernehmen keine Verantwortung für Über- oder<br />

Unterdosierung durch zu häufige oder unterlassene Arzneimittelgabe.<br />

10. Die Vormittags- und Ganztageskinder erhalten in der <strong>Kindertagesstätte</strong> ein altersgemäßes, vollständiges<br />

Mittagessen. Nachmittagskinder erhalten kein Mittagessen. Vormittags und nachmittags werden bei<br />

Bedarf Getränke (Tee, Mineralwasser, keine Flaschennahrung) ausgegeben. Sowohl für den Vormittag<br />

als auch für den Nachmittag bitten wir die Eltern, eine geeignete Vesper den Kindern mitzugeben.<br />

11. Eigenes Spielzeug sollte nicht mitgegeben werden, davon ausgenommen sind „Schmuse-<br />

Gegenstände“; sie dürfen mitgebracht werden.<br />

12. Das Tragen von Schmuck (z.B. Halsketten, Fingerringe etc.) kann aus Gründen eventueller<br />

Verletzungsgefahr nicht gestattet werden. Dies gilt ebenso für nicht festes Schuhwerk (z.B. Clogs).<br />

13. Es wird vorausgesetzt, dass die Eltern oder die sonstigen Erziehungsberechtigten im Interesse des<br />

Kindes an den Elternabenden teilnehmen. Für Einzelgespräche stehen die Erzieherinnen nach<br />

vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung. Bei Bedarf kann auch auf den Vereinsvorstand<br />

einbezogen werden. Die Eltern sollten auch die am Eingang der <strong>Kindertagesstätte</strong> befindliche<br />

Elterninfoecke beachten, wo Vorstandsinformationen etc. aushängen. Es ist Voraussetzung, dass die<br />

Eltern der in der <strong>Kindertagesstätte</strong> untergebrachten Kinder im Bedarfsfall zu Eigenleistungen an der<br />

<strong>Kindertagesstätte</strong> bereit sind.<br />

14. Die aktuellen Geschäfts- bzw. Privatadressen und Telefonnummern der Eltern sollten den Erzieherinnen<br />

immer bekannt sein, so dass eine Kontaktaufnahme unverzüglich möglich ist. Bitte denken Sie auch bei<br />

einem Arbeitsplatzwechsel oder Umzug daran.<br />

15. Alle Maßnahmen in der <strong>Kindertagesstätte</strong> werden zum Wohle der Kinder getroffen. Es wird darum<br />

gebeten, die Mitarbeiter der <strong>Kindertagesstätte</strong> entsprechend zu unterstützen.<br />

Stand: September 2011


Tagesablauf in der <strong>Kindertagesstätte</strong><br />

Der beschriebene Tagesablauf soll einen Einblick in das regelmäßige Geschehen in der <strong>Kindertagesstätte</strong><br />

geben. Selbstverständlich wird bei einem Fest oder auch wenn es die Situation erfordert davon abgewichen.<br />

7.15 Uhr Der Frühdienst öffnet die KITA, lüftet, stuhlt ab und kocht Tee.<br />

7.30 Uhr Die ersten Kinder kommen an und spielen im großen Gruppenraum alleine, mit anderen<br />

Kindern oder dem päd. Personal. Spätestens um 9:00 Uhr sind die letzten Kinder<br />

angekommen.<br />

8.15 Uhr Freies Frühstück.<br />

9.00 Uhr Nach dem Frühstück gehen wir Hände waschen, auf die Toilette und bei Bedarf wickeln.<br />

9.15 Uhr Findet der Singkreis statt (tlw. in Gruppen; am Freitag gemeinsam). In dieser Gemeinschaft<br />

werden zum Beispiel Fingerspiele, Lieder, Tänze und rhythmische Bewegungen<br />

durchgeführt.<br />

Mittwochs lassen wir den Singkreis öfter ausfallen, da wir an diesem Tag auf den Markt<br />

gehen.<br />

10.00 Uhr Sowohl Freispiel als auch gezielte Aktivitäten im Haus, im Garten oder beim Spaziergang<br />

werden zu dieser Zeit den Kindern angeboten.<br />

11.00 Uhr Die erste Gruppe gehet zum Mittagessen.<br />

11.30 Uhr Die zweite Gruppe gehet zum Mittagessen.<br />

Beide Gruppen gehen jeweils nach dem Essen zum Waschen, Wickeln und auf die<br />

Toilette.<br />

12.45 Uhr In dieser Zeit laufen einige Vorgänge parallel:<br />

Die Ganztageskinder gehen zu Bett, die Vormittagskinder werden abgeholt, die<br />

Nachmittagskinder kommen an und gehen ebenfalls schlafen.<br />

15.00 Uhr Die Mittagsruhe ist zu Ende.<br />

Die Kinder werden gewickelt und angezogen; im Anschluss findet ein gemeinsames<br />

Vesper statt. Nach dem Vesper gehen wir Hände waschen, auf die Toilette und bei Bedarf<br />

wickeln.<br />

15.30 Uhr Gemeinsamer Singkreis, Freispiel und/oder gezielte Aktivitäten<br />

18.00 Uhr Die KITA schließt.<br />

18.15 Uhr Der Spätdienst verlässt das Haus.<br />

Stand: September 2011


Unser Pädagogisches Konzept<br />

Liebe Eltern!<br />

Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die Kinder.<br />

In unserer Arbeit orientieren wir uns an dem Besten aus unterschiedlichen pädagogischen Ansätzen und<br />

schöpfen aus mehr als zwei Jahrzehnten eigener Erfahrungen im Umgang mit Kleinkindern in der<br />

<strong>Kindertagesstätte</strong>.<br />

Wir orientieren uns an Pädagogen wie z.B. Maria Montessori und der ungarischen Kinderärztin Emmi Pikler,<br />

die sowohl die Unterstützung der Selbstständigkeit des Kleinkindes, als auch dessen Beziehung zu sich und<br />

seiner Umwelt von Geburt an in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen.<br />

Wir geben den Kindern die Zeit und den Raum, damit sie sich die Welt aneignen können.<br />

Mit unserer Konzeption möchten wir Ihnen einen Einblick in unser Haus geben und Sie teilhaben lassen an<br />

unserer Lebens- und Arbeitsweise, an unseren Zielen und Schwerpunkten.<br />

Die Bedürfnisse der Kinder erfassen<br />

Ein Kind braucht...<br />

Zuwendung, Schlaf, Essen, körperliche Hygiene, zuverlässige Bezugspersonen, Vertrauen und<br />

Sicherheit, Geborgenheit, Körperkontakt, das Gefühl angenommen zu sein, Wertschätzung,<br />

Empathie, das Gefühl ernst genommen zu werden, Achtung, Respekt, Orientierung durch den<br />

Erwachsenen, das soziale Miteinander, Selbstbewusstsein, Selbstständigkeit, Bewegung, eine<br />

anregende Umgebung in der es Erfahrungen machen kann, eine positive Bindung.<br />

Aus diesen Bedürfnissen lassen sich die Ziele unserer pädagogischen Arbeit formulieren.<br />

"Ein Kind, das durch selbständige Experimente etwas erreicht, erwirbt ein ganz andersartiges Wissen, als<br />

eines, dem die Lösung fertig geboten wird."<br />

(Emmi Pikler, Friedliche Babys, zufriedene Mütter)<br />

Unsere Ziele in der Arbeit mit Kindern<br />

Aus den allgemeinen Erkenntnissen zur Entwicklung von Kindern und den Bedürfnissen, die wir bei unseren<br />

Kindern feststellen, haben wir die Ziele, an denen sich unsere Arbeit orientiert, formuliert.<br />

Für unsere Kinder haben wir das Ziel, dass die <strong>Kindertagesstätte</strong> ein Ort sein soll, in dem sie Geborgenheit<br />

und Zuneigung erfahren.<br />

• Wir gehen liebevoll, offen und zugewandt auf die Kinder zu und begleiten sie in ihrer Entwicklung.<br />

• Wir nehmen die Kinder ernst und üben einen respektvollen, wertschätzenden Umgang mit ihnen<br />

aus.<br />

• Wir schaffen eine räumliche Atmosphäre, in der sich Kinder wohl fühlen.<br />

• Wir bieten den Kindern verlässliche, zugewandte und konsequente Bezugspersonen an.<br />

• Wir gewähren ihnen selbstverständlich die Befriedigung der Grundbedürfnisse, wie essen, trinken,<br />

schlafen und Körperpflege.<br />

• Wir schaffen den Kindern Situationen, in denen sie ein Gemeinschaftsgefühl entwickeln können und<br />

Erfahrungen mit anderen Kindern machen.<br />

• Wir ermutigen die Kinder, ihre Schritte zu machen und stärken sie dadurch in ihrem Selbstwert.<br />

• Wir beobachten die Kinder, um ihre Interessen wahrzunehmen und sie entsprechend zu fördern.<br />

Unsere Rolle als Erzieher<br />

Wenn Menschen an eine Erzieherin denken, dann denken sie immer noch oft an eine Frau, die mit einigen<br />

Kindern am Tisch sitzt und bastelt.<br />

Wir haben einmal zusammengetragen, was wir an einem durchschnittlichen Tag alles gemacht haben:<br />

... Tee gekocht, Kinder empfangen, Schneideübungen gemacht. Kind getröstet, Windeln gewechselt, Kind<br />

beobachtet, Schnuppertermin mit Eltern gemacht, Praktikantin eingelernt, Buch vorgelesen,<br />

Teambesprechung gehabt, Kind in den Arm genommen, Dienstpläne ausgearbeitet, Tisch gedeckt, Kind<br />

verarztet, Streicheleinheiten gegeben, zugehört, aus- und angezogen, eingecremt, gekuschelt, gesungen,<br />

Gitarre gespielt, Fragen der Kinder beantwortet, vorgelesen, Schuhe gebunden, Po abgewischt, umgezogen,


auf den Arm genommen, Rollenspiele gemacht, Tischspiele gemacht, spazieren gegangen, gehüpft und<br />

gesungen, Elterngespräche geführt, ...<br />

Wir Erwachsene sind für Kinder Vorbild. Kinder nehmen unser Tun, unseren Umgang miteinander<br />

und mit den Dingen genau wahr. Für die Erreichung der mit unserer Arbeit verfolgten Ziele ist die<br />

Haltung, die wir Kindern gegenüber einnehmen, von sehr großer Bedeutung.<br />

Für uns bedeutet das, dass wir verlässliche Bezugspersonen sind und uns Zeit für das einzelne Kind<br />

nehmen.<br />

Das bedeutet, dass das Kind Vertrauen zu seiner Gruppenbetreuungsperson bekommt und dadurch mit der<br />

Zeit sicherer wird und somit dieses Vertrauen auf die anderen ErzieherInnen ausweiten kann.<br />

Die Grundlage unseres erzieherischen Handelns ist die Beobachtung. Nur so können wir die Bedürfnisse der<br />

einzelnen Kinder wahrnehmen und diese Beobachtungen gemeinsam mit den KollegInnen besprechen.<br />

Wir sind BegleiterInnen und GestalterInnen der Umwelt der Kinder. Kinder wollen die Umwelt entdecken, sie<br />

wollen alles wissen, alles selbst ausprobieren und erfahren. Wir sehen unsere Aufgabe darin, die<br />

Bedürfnisse und den Entwicklungsstand der einzelnen Kinder zu erfassen. Auf dem Weg zur<br />

Selbstständigkeit ermutigen wir die Kinder bei ihren Versuchen, auftretende Probleme selbst zu lösen und<br />

begleiten sie dabei individuell.<br />

Das bedeutet, dass wir uns oft sehr bewusst zurückhalten, um dem Kind ein begleitetes,<br />

eigenständiges Tun zu ermöglichen.<br />

Zitat Maria Montessori: „Hilf mir es selbst zu tun!“<br />

D.h. wir sind AnleiterInnen für das Tun der Kinder. Wir sind Vorbild in unserem Verhalten. Wir führen die<br />

Kinder in die Gruppe ein und begleiten sie, den Kontakt zu anderen Kindern zu finden, Freundschaften zu<br />

knüpfen, Konflikte zu lösen und sich als Teil der Gruppe zu fühlen. Wir führen sie in den Tagesablauf, die<br />

Regeln, den Umgang mit Materialien und Spielen, Räumen und Möglichkeiten in unserem Haus ein. Wir<br />

ermutigen sie, sich mit Dingen zu beschäftigen oder etwas zu tun, dass sie sich bisher nicht getraut haben<br />

und begleiten sie in ihrer Entwicklung.<br />

„Es ist von entscheidender Bedeutung, dass jedes Kind eine Bezugsperson bekommt, von der es von Grund<br />

auf gemocht wird, als Voraussetzung für eine wechselseitige emotionale Beziehung, deren Fragen und<br />

Antworten „verstanden“ werden.“<br />

(„Zusammen leben mit Kleinstkindern“ Inga Bodenburg, Grunhild Grimm, 1993)<br />

Eingewöhnung neuer Kinder<br />

In der Eingewöhnungsphase lehnen wir uns an das „Berliner Eingewöhnungsmodell“ an, d.h. die Kinder<br />

werden auf „sanfte Art“ in den Kindergartenalltag eingeführt.<br />

Am ersten Tag kommt das Kind für eine Stunde mit seiner engen Bezugsperson in die Einrichtung. Das ist in<br />

der Regel die Mutter oder der Vater. So kann es sich seine neue Umgebung in Ruhe anschauen und hat mit<br />

seiner vertrauten Bezugsperson immer einen „sicheren Hafen“, zu dem es zurück gehen kann.<br />

Am zweiten Tag kommt das Kind für zwei Stunden. Je nachdem, wie sich das Kind von der Bezugsperson<br />

lösen kann, geht die Bezugsperson für eine halbe Stunde spazieren, ist aber immer erreichbar, falls das<br />

Kind weint.<br />

Am dritten Tag bleibt das Kind schon ca. 3,5 Stunden und isst z.B. auch beim Mittagessen mit. Die<br />

Bezugsperson geht für ein bis zwei Stunden außer Haus.<br />

Ab dem fünften oder sechsten Termin macht dann das Kind den Mittagsschlaf bei uns.<br />

Wir haben mit diesem Modell sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Kinder können sich die neue Umgebung<br />

in Ruhe aneignen und bauen eine Beziehung zur Gruppenbetreuungsperson auf. Dabei hilft ihnen die<br />

Sicherheit, dass Mama, Papa bzw. die Bezugsperson anfangs immer in der Nähe sind. Nach einigen<br />

Wochen haben die Kinder zu allen ErzieherInnen einen guten Kontakt. Wir sagen auch: „Sie sind<br />

angekommen!“<br />

Angebote und Aktivitäten<br />

Als <strong>Kindertagesstätte</strong> verstehen wir uns als Einrichtung, die Kinder ihrem Alter und Entwicklungsstand<br />

gemäß fördert, ihnen ein Lern- und Erfahrungsfeld bietet und Elementarerfahrungen vermittelt.<br />

Neben dem Raumangebot und unserem Verhalten als ErzieherInnen den Kindern gegenüber geschieht dies<br />

durch die freien und gezielten Angebote, die wir den Kindern anbieten.<br />

Ein freies Angebot ist ein Angebot, das in der freien Spielzeit stattfindet und bei dem sich die Kinder<br />

entscheiden, ob sie am Angebot teilnehmen oder nicht. Sie können im gestalterischen, sprachlichen,<br />

rhythmischen oder motorischen Bereich liegen.


Unsere gezielten Angebote werden als so genanntes „Angebot der Woche“ von uns ErzieherInnen<br />

angeboten. Es sind Themen, die teilweise jahreszeitlich orientiert sind, wie z.B. Plätzchen backen oder auch<br />

Themen, die situationsorientiert bzw. vom Kind ausgehend sind.<br />

Die Themen orientieren sich an der Umwelt und dem Umfeld der Kinder. Wir möchten die Kinder darin<br />

unterstützen, ihre Identität zu entwickeln, sich in ihrer Umwelt selbstständig und kompetent zu Recht zu<br />

finden und Achtung vor ihren Mitmenschen und der Natur mit ihren Tieren und Pflanzen zu haben.<br />

Bilingualität<br />

Eine Besonderheit unserer <strong>Kindertagesstätte</strong> ist die Bilingualität.<br />

Wir haben eine englischsprachige ErzieherIn, die mit den Kindern englisch spricht, singt, Kreisspiele und<br />

viele andere Aktivitäten in der Fremdsprache anbietet.<br />

Somit werden bereits die Einjährigen mit der Klangfarbe einer Fremdsprache vertraut gemacht.<br />

Teambesprechungen<br />

Die Grundlage unserer Arbeit im Haus ist eine gute Zusammenarbeit unter uns KollegInnen. Dazu gehört für<br />

uns ein gutes Arbeitsklima, Offenheit für andere Meinungen, gemeinsame positive und negative<br />

Auseinandersetzung, keine Konkurrenz unter den KollegInnen, Vertrauen und fröhliches Beisammensein im<br />

Team.<br />

Die Teamsitzungen finden 14-tägig statt. Hier werden Feste geplant, Dienstpläne besprochen,<br />

Wochenaktivitäten geplant, Fallbesprechungen diskutiert, Regeln besprochen, Tagesabläufe hinterfragt,<br />

allgemeine Informationen ausgetauscht und Elterngespräche vorbereitet.<br />

Informationen aus der Vorstandssitzung werden weiter gegeben.<br />

Wenn eine KollegIn auf Fortbildung war, berichtet sie den anderen und gibt Anregungen weiter.<br />

Auch unsere teaminternen Feiern haben für uns Bedeutung. Sie stärken unseren Zusammenhalt und geben<br />

uns Gelegenheit zum Austausch.<br />

Erziehungspartnerschaft<br />

Unsere Arbeit in der <strong>Kindertagesstätte</strong> verstehen wir als Beziehungsarbeit. Sie basiert auf dem Vertrauen,<br />

das die Eltern in uns setzen und auf einem guten Verhältnis zu den Eltern. Unsere Arbeit kann nur<br />

erfolgreich sein, wenn die Eltern wissen, dass ihre Kinder bei uns gut betreut sind. Daher legen wir auf eine<br />

intensive Zusammenarbeit und auf einen kontinuierlichen Austausch großen Wert. Dazu gehören Gespräche<br />

beim Bringen und Abholen der Kinder, die Elternabende und Veranstaltungen.<br />

Wir wünschen uns von den Eltern, dass sie bereit sind, mit uns zusammen zu arbeiten, sich in den<br />

Austausch mit uns zu begeben und an den Veranstaltungen teilnehmen. Dazu bieten wir regelmäßige<br />

Elterngespräche an, in denen wir über die Entwicklung und den Stand des Kindes und seine Situation in der<br />

<strong>Kindertagesstätte</strong> und zu Hause sprechen, unsere Arbeit mit dem Kind transparent machen und Beratung<br />

bei Fragen der Eltern anbieten.<br />

Abschließend noch ein Gedanke:<br />

Unsere Arbeit ist zunächst einmal optisch nicht messbar. Wissenschaftliche Erkenntnisse haben ergeben,<br />

dass die ersten vier Lebensjahre nachhaltig von größter Bedeutung sind für das ganze Leben eines<br />

Menschen.<br />

Wir, das „Team der Kita“, fühlen uns privilegiert, Ihre Kinder in diesem wichtigen Lebensabschnitt zu<br />

begleiten und ihnen ein Vorbild zu sein, das ihnen für ihre Entwicklung zum Erwachsenen wertvoll, nützlich<br />

und von Vorteil ist.<br />

Stand: September 2011


Wegweiser zum <strong>Kinderhaus</strong><br />

So finden Sie den Weg zu uns:<br />

Wir bewohnen den ehemaligen "Bauhof" der Stadt <strong>Böblingen</strong>, direkt neben dem Baumoval. Die Benennung<br />

der Staße ist etwas unlogisch, daher hier ein Lageplan. Leider dürfen wir keinen Wegweiser anbringen.

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