<strong>Preisliste</strong> <strong>2013</strong>Notizen
<strong>Preisliste</strong> <strong>2013</strong>Allgemeine Lieferungs-, Leistungs- undZahlungsbedingungen der Testo AG1. AllgemeinesUnseren Verträgen liegen ausschließlich die nachstehendenBedingungen zugrunde, soweit Abweichungen von uns nicht ausdrükklichschriftlich bestätigt worden sind. Andere Vertragsbedingungengelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht widersprechen und derVertrag durchgeführt wird.2. VertragsschlussUnsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich,soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung derWare oder Erbringung der Leistung nachkommen, mündlicheNebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.3. PreiseUnsere Preise verstehen sich ab Werk Lenzkirch ausschließlichVerpackung und Transportkosten. Die jeweils gültige gesetzlicheMehrwertsteuer kommt hinzu.Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung bzw.Leistung gültigen Preise, sofern nicht eine Festpreisvereinbarung vonuns schriftlich bestätigt ist.4. ZahlungUnsere Rechnungen für lnlandslieferungen werden innerhalb von 14Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig. Reparatur-/Serviceleistungen sind sofort und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.Bei Überschreitung einer gesetzten Zahlungsfrist werden wir unterVorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen inHöhe von 8% über dem Basiszinssatz berechnen.Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung. Spesenund Kosten gehen voll zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.Ebenso trägt der Besteller die Gefahr für die rechtzeitige Vorlegung undProtesterhebung.Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeitoder Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir – unbeschadet unserersonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen fürausstehende Lieferungen und Leistungen zu verlangen oderLieferungen und Leistungen nur gegen Nachnahme oder Vorauskassevorzunehmen sowie sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindungsofort fällig zu stellen.Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigenden Besteller zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.Der Kunde darf gegen uns gerichtete Ansprüche nicht abtreten.5. Liefer- und LeistungszeitLiefer- und Leistungsfristen sind für uns nur verbindlich, wenn sie ausdrücklichund schriftlich vereinbart werden. Sonstige Zeitangaben überFristen sind unverbindlich und können in angemessenem Umfang (ca.4 Wochen) überschritten werden.Für die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen ist der Zeitpunkt maßgebend,an dem die Lieferung unser Werk verlässt.Die Liefer- und Leistungsfrist verlängert sich angemessen beiMaßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik undAussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, dieaußerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernissenachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung desLiefergegenstandes oder der Leistung von erheblichem Einfluss sind.Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten.Werden vereinbarte Fristen überschritten oder unverbindlich genannteFristen um den obengenannten Zeitraum (ca. 4 Wochen) überschritten,kann der Besteller eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen setzen undnach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. FürSchadens ersatzansprüche gilt Ziff. 9.6. GefahrübergangDie Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf denBesteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oderder Lieferer noch andere Leistungen übernommen hat.Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zuvertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft abauf den Besteller über.7. EigentumsvorbehaltBis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus derGeschäfts verbindung mit dem Besteller bleiben die verkauften Warenunser Eigentum.Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durchVerarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehendenErzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten.Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit WarenDritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentumim Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.Der Besteller ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichenGeschäftsgang zu verfügen, solange er uns gegenüber nicht inZahlungsverzug ist. Verpfändung und Sicherungsübereignung derVorbehalts ware sind unzulässig.Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte trittder Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigenMit eigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diesebis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns fürunsere Rechnung einzuziehen.Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sinduns vom Besteller unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere beiZahlungs verzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kostendes Kunden zurückzunehmen. Der Kunde tritt uns zu diesem Zweckhiermit seine Heraus gabeansprüche gegen Dritte ab.Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktrittvom Vertrag.Soweit der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsereForderungen insgesamt um mehr als 20% übersteigt, geben wir aufVerlangen des Kunden Sicherungen nach unserer Wahl frei.8. GewährleistungDie Gewährleistungsfrist für alle verkauften, neuen Geräte undAnlagen, sowie erbrachten Leistungen entspricht, wenn nichts anderesschriftlich vereinbart ist, der gesetzlichen Regelung.Sie erstreckt sich nicht auf Verbrauchsmaterialien wie z.B. Temperatur -messstreifen, Druckerpapier, oder Verschleißteile (Batterien, Akkus,Druck werke, elektronische Messzellen) sowie die Abnutzung desMessfühlers durch den Kontakt mit dem zu messenden Medium.Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl dieMängel beseitigen oder mangelfreie Ware liefern. Erst nachdem dieMängelbeseitigung fehlgeschlagen ist oder erneut mangelhafte Waregeliefert wurde, kann der Käufer den Kaufpreis mindern. Sofern derMangel nicht unerheblich ist, kann der Kunde auch vom Vertrag zurücktretenund/oder Schadenersatz im Rahmen der nachfolgenden Ziffer 9verlangen.Der Besteller hat uns die Gelegenheit zu geben den beanstandetenMangel zu beheben; solange er dies verweigert, sind wir von derGewährleistungspflicht befreit.Wenn der Kunde beim Gebrauch der Ware die Gebrauchsanweisungnicht beachtet hat und/oder Eingriffe, Änderungen oder lnstandsetzungsarbeitenan der Ware vorgenommen hat, ist er beweispflichtigdafür, dass der Mangel hierauf nicht beruht.Der Besteller hat die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesonderedie vereinbarten Zahlungsbedingungen, einzuhalten. Gehörtjedoch der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so kann derBesteller Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltendgemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.9. SchadensersatzWir haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nurbei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Vorliegeneiner zugesicherten Eigenschaft oder bei Verletzung einer so wesentlichenPflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung vonSchadensersatz begrenzt auf den Rechnungswert unserer an demschadensstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. DieHaftung für Personen- und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetzbleibt unberührt.10. ErgänzungsbedingungenErgänzend gelten die vom Zentralverband der Elektrotechnischen lndustriee.V. empfohlenen Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungenfür Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie in ihrer jeweilsneuesten Fassung, soweit sie nicht mit den vorstehenden Regelungenin Widerspruch stehen. Ein Exemplar dieser Allgemeinen Liefer- undLeistungsbedingungen kann jederzeit bei uns angefordert werden.11. GerichtsstandAlleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, beiallen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebendenStreitigkeiten Freiburg im Breisgau oder nach unserer Wahl derallgemeine Gerichtsstand des Bestellers.79849 Lenzkirch, 01.01.2011