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Vertrag Pflege-Wohnen 3-2013 - Wohngut.de

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<strong>Vertrag</strong><strong>Pflege</strong>-<strong>Wohnen</strong>WohnGut OsterseifenWohnGut GmbHIm Osterseifen 1 • 57462 OlpeTelefon: 02761 - 608-0Telefax: 02761 - 608-1112info@wohngut.<strong>de</strong>www.wohngut.<strong>de</strong>


<strong>Vertrag</strong>zwischen:WohnGut GmbHIm Osterseifen 157462 OlpeundFrau/HerrnVorname________________________________________Nachname________________________________________bisher wohnhaft inStraße/Nr.________________________________________PLZ________________________________________Stadt________________________________________<strong>Vertrag</strong>sbeginnDatum________________________________________- 1 -


PräambelDer vorliegen<strong>de</strong> <strong>Pflege</strong>wohnvertrag bietet eine rechtliche Grundlage für die Erbringung solcherLeistungen, die <strong>de</strong>m Bewohner – gemeint ist im Rahmen dieses <strong>Vertrag</strong>es immer auch dieBewohnerin – ein trotz seines Hilfebedarfs weitgehend selbständiges und selbstbestimmtes Lebenermöglichen. Er soll die privaten Belange <strong>de</strong>s Bewohners möglichst unberührt lassen.Das WohnGut Osterseifen sieht es bei <strong>de</strong>r Erbringung seiner Leistung darüber hinaus als seineAufgabe an, die Wür<strong>de</strong> sowie die Interessen und Bedürfnisse <strong>de</strong>r Bewohner vor Beeinträchtigungenzu schützen und entsprechend die Selbstverantwortung <strong>de</strong>r Bewohner zu wahren und zu för<strong>de</strong>rn.Das WohnGut Osterseifen verfolgt das Konzept einer ganzheitlichen, die <strong>Pflege</strong>bedürftigen nach ihrenindividuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen aktivieren<strong>de</strong>n <strong>Pflege</strong>. Hieraus folgt das Erfor<strong>de</strong>rnis einesvertrauensvollen Zusammenwirkens gleichermaßen zwischen Bewohnern, Angehörigen, <strong>Pflege</strong>personalund WohnGut Osterseifen sowie sonstigen Beteiligten.Dieser <strong>Pflege</strong>wohnvertrag erfasst die Rechte und Pflichten <strong>de</strong>s WohnGuts Osterseifen und <strong>de</strong>sBewohners. Diese Rechte und Pflichten ergeben sich aus einer Reihe von Vorschriften und Verträgen.Diese setzen Rahmenbedingungen, die für die Beziehung zwischen <strong>de</strong>m Bewohner und <strong>de</strong>mWohnGut Osterseifen maßgebend sind. Zu <strong>de</strong>n genannten Verträgen gehören die auf Lan<strong>de</strong>sebenezwischen <strong>de</strong>n <strong>Pflege</strong>kassen und <strong>de</strong>n Verbän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Heimträger sowie <strong>de</strong>r Sozialhilfeträger zuschließen<strong>de</strong>n Rahmenverträge. Auf <strong>de</strong>n in unserem Bun<strong>de</strong>sland gelten<strong>de</strong>n Rahmenvertrag nimmt <strong>de</strong>rvorliegen<strong>de</strong> <strong>Pflege</strong>wohnvertrag verschie<strong>de</strong>ntlich Bezug. Daher sind in <strong>de</strong>r Anlage Auszüge aus <strong>de</strong>mRahmenvertrag beigefügt, <strong>de</strong>ssen Inhalt in <strong>de</strong>r jeweils aktuellen Fassung in vollem Umfang auch für<strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n <strong>Vertrag</strong> gilt. Selbstverständlich können Sie <strong>de</strong>n gesamten Wortlaut <strong>de</strong>sRahmenvertrages in unserer Verwaltung einsehen.Darüber hinaus sind Fragen <strong>de</strong>s Rechts zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit <strong>Pflege</strong>-o<strong>de</strong>r Betreuungsleistungen im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) geregelt.Ergänzend möchten wir Sie vor Einzug in unsere Einrichtung auf Folgen<strong>de</strong>s hinweisen: Vor o<strong>de</strong>runverzüglich nach Einzug in unsere <strong>Pflege</strong>einrichtung sind Sie gemäß § 36 Abs. 4 S. 1 Infektionsschutzgesetzverpflichtet, ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass bei Ihnen keine Anhaltspunktefür das Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose vorhan<strong>de</strong>n sind. Wir bitten siedaher, ein <strong>de</strong>rartiges ärztliches Zeugnis möglichst bei Unterzeichnung <strong>de</strong>s Heimvertrages zurVerfügung zu stellen.- 2 -


2.2.3 Ausstattung <strong>de</strong>s WohnraumsDer Wohnraum ist ausgestattet mit:o Duschbad/WCo Telefonanschlusso Haus-Notrufanlageo Satellitenanschlusso Parkettfußbo<strong>de</strong>no Kühlschranko Abschließbares Wertfacho Nachtlichto Wärmelampe im BadFür die Ausstattung <strong>de</strong>r Bewohnerzimmer gilt Folgen<strong>de</strong>s: Das Mitbringen eigener Möbelund Ausstattungsstücke ist möglich und ausdrücklich in unserer <strong>Pflege</strong>einrichtung auch erwünscht.Dies bedarf aber aus Platzgrün<strong>de</strong>n, hygienischen, heimrechtlichen und pflegerischenGesichtspunkten heraus in je<strong>de</strong>m Falle <strong>de</strong>r ausdrücklichen Absprache. Die Zimmer im<strong>Pflege</strong>bereich sind im Übrigen bereits ihrem Zweck entsprechend möbliert und eingerichtet(<strong>Pflege</strong>bett, Nachtschrank, Esstisch mit Bestuhlung, Gardinen und Vorhänge, Klei<strong>de</strong>rschrank).2.2.4 ElektrogeräteVom Bewohner in seinem Wohnraum aufgestellte und benutzte Elektrogeräte unterliegen<strong>de</strong>r Überprüfung durch die Elektrogeräteverordnung und müssen <strong>de</strong>n VDE-Sicherheitsstandardsgenügen. Das WohnGut Osterseifen ist befugt, vom Bewohner auf <strong>de</strong>ssen Kosteneinen Prüfungsnachweis eines Fachbetriebs zu verlangen.2.2.5 WohnraumwechselEin Wohnraumwechsel innerhalb <strong>de</strong>s WohnGuts Osterseifen erfolgt nur mit ausdrücklichemEinverständnis <strong>de</strong>s Bewohners bzw. seines Vertreters aufgrund schriftlicher Vereinbarung.Das WohnGut Osterseifen legt Wert darauf, dass auch <strong>de</strong>r Umzug von Bewohnern unterBetreuung nicht gegen <strong>de</strong>n erkennbaren Willen <strong>de</strong>s Bewohners bzw. seines Betreuersdurchgeführt wird.2.2.6 NebenkostenDie Unterkunft schließt die Wohnnebenkosten (Heizung, Kalt- und Warmwasserversorgung,Strom, Abwasser- und Abfallentsorgung) ein.2.2.7 HaustierhaltungHaustierhaltung ist im WohnGut Osterseifen grundsätzlich willkommen. Sie bedarf aber <strong>de</strong>rvorherigen Abstimmung.2.2.8 GemeinschaftsräumeDem Bewohner stehen alle Gemeinschaftsräume/-flächen zur Verfügung. Sie wer<strong>de</strong>n imFolgen<strong>de</strong>n genannt:o Restauranto Therapieräume nach Abspracheo Terrasseo Bibliothek/Clubraum- 6 -


o Sitzecke und Wohnzimmer auf <strong>de</strong>n <strong>Pflege</strong>wohnbereicheno Sinnesgarten und ParkanlagenDie <strong>de</strong>m Bewohner nach diesem Heimvertrag zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Gemeinschaftsräumeergeben sich auch aus <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r Anlage beigefügten Prospekt.Der Bewohner hat das Recht, diese Räume auch für private Zwecke zu nutzen. Das bedarfjedoch <strong>de</strong>r vorherigen Abstimmung.2.3 Die pflegerische und soziale Betreuung/ Zusätzliches Angebot nach § 87 b SGB XI2.3.1 Wir erbringen gegenüber <strong>de</strong>m Bewohner entsprechend unserer Konzeption die Leistungen<strong>de</strong>r Grund- und Behandlungspflege nach <strong>de</strong>n jeweils gelten<strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s SGB XI;dies ist <strong>de</strong>rzeit § 43 Abs. 2 S.1 SGB XI. Die pflegerischen Leistungen wer<strong>de</strong>n vom WohnGutOsterseifen entsprechend <strong>de</strong>m Betreuungsbedarf <strong>de</strong>s Bewohners unabhängig von <strong>de</strong>rkonkreten Zuweisung zu einer <strong>Pflege</strong>stufe erbracht. Hinzu treten Leistungen <strong>de</strong>r sozialenBetreuung, § 43 Abs. 2 SGB XI.Unser pflegerisches Angebot sowie das <strong>de</strong>r sozialen Betreuung bestimmt sich nach <strong>de</strong>njeweils gültigen rahmenvertraglichen Vorschriften (näher dazu die im Anlageverzeichnisunter <strong>de</strong>m Punkt „Inhalt <strong>de</strong>r allgemeinen <strong>Pflege</strong>leistungen“ genannten Vorschriften).Wir wer<strong>de</strong>n die durch uns angebotenen und gewährten Leistungen je<strong>de</strong>rzeit auf <strong>de</strong>maktuellen, allgemein anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse halten. Das WohnGutOsterseifen wird beson<strong>de</strong>res Augenmerk auf die Einhaltung <strong>de</strong>r jeweils gültigen Maßstäbeund Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>qualität (§ 113 SGB XI)richten und seine Leistungen nach <strong>de</strong>n Grundsätzen <strong>de</strong>r aktivieren<strong>de</strong>n <strong>Pflege</strong> erbringen; dasWohnGut Osterseifen errichtet und betreibt ein Qualitätsmanagement, das <strong>de</strong>m allgemeinanerkannten Stand und gelten<strong>de</strong>m Recht entspricht.2.3.1.1 <strong>Pflege</strong>Zu <strong>de</strong>n bereits genannten Regelwerken treten zukünftig auch die so genannten Expertenstandardsnach § 113 a SGB XI hinzu. Diese konkretisieren <strong>de</strong>n allgemein anerkanntenStand <strong>de</strong>r medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse, gelten aber zunächst nur im Verhältniszwischen <strong>de</strong>n Kostenträgern und <strong>de</strong>m WohnGut Osterseifen. Unter bestimmten Voraussetzungen(z. B. § 115 Abs. 3 SGB XI) können hieraus auch Rechte <strong>de</strong>s Bewohnerserwachsen.2.3.1.1.1 Ziele. Dem Bewohner wer<strong>de</strong>n die in seiner Situation erfor<strong>de</strong>rlichen Hilfen zur Unterstützungbzw. zur teilweisen o<strong>de</strong>r vollständigen Übernahme <strong>de</strong>r Aktivitäten im Ablauf <strong>de</strong>s täglichenLebens mit <strong>de</strong>m Ziel einer selbstständigen Lebensführung, zur Verfügung gestellt. Die<strong>Pflege</strong> dient auch dazu, einer Verschlechterung <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit vorzubeugen.2.3.1.1.2 Selbstbestimmung. Ziel ist es, <strong>de</strong>m Bewohner bei <strong>de</strong>r Erhaltung und Erlangung höchstmöglicherSelbstbestimmung und Unabhängigkeit zu helfen und dabei seine persönlichenBedürfnisse und Gewohnheiten zu respektieren.2.3.1.1.3 <strong>Pflege</strong>konzept. Das WohnGut Osterseifen orientiert sich an <strong>de</strong>m <strong>Pflege</strong>mo<strong>de</strong>ll „Aktivitätenund existentielle Erfahrungen <strong>de</strong>s täglichen Lebens (AEDL)“ nach Monika Krohwinkel. DasWohnGut Osterseifen stellt <strong>de</strong>m Bewohner auf Wunsch gerne das <strong>Pflege</strong>konzept zurVerfügung.2.3.1.1.4 Freiwilligkeit, Prinzipien. Das WohnGut Osterseifen und seine Mitarbeiter verpflichten sich,die Lebensgewohnheiten <strong>de</strong>r Bewohner zu berücksichtigen und das Prinzip <strong>de</strong>r Freiwilligkeitvon <strong>Pflege</strong>leistungen seitens <strong>de</strong>r Bewohner zu achten. Sollte <strong>de</strong>r Bewohner durch Krankheito<strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung seinen Willen nicht mehr äußern können o<strong>de</strong>r ist <strong>de</strong>r Wille nicht erkennbar,wird das WohnGut Osterseifen nach Absprache mit <strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Bewohner nahestehen<strong>de</strong>n- 7 -


Menschen bzw. Bevollmächtigten o<strong>de</strong>r gesetzlichen Betreuern im Sinne und zum Wohl <strong>de</strong>sBewohners han<strong>de</strong>ln. Wenn die gesetzliche Entscheidung eines Betreuers o<strong>de</strong>r einerVertrauensperson (dazu unten 13.3) notwendig ist, wird diese eingeholt.2.3.1.1.5 Leistungen. Zu <strong>de</strong>n Leistungen <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong> gehören:o Hilfe bei <strong>de</strong>r Körperpflegeo Sicherstellung <strong>de</strong>r Mobilitäto Hilfe bei <strong>de</strong>r Ernährungo Hilfe beim Aufstehen und Zubettgeheno Hilfe beim An- und Ausklei<strong>de</strong>no Hilfe beim Duschen und Ba<strong>de</strong>no Beratung bei <strong>de</strong>r Auswahl <strong>de</strong>r Kleidungo Hilfe und Durchführung bei vorbeugen<strong>de</strong>n <strong>Pflege</strong>maßnahmen wie:- Prophylaxen- Krankengymnastische Unterstützungo Anleitung und Beratung bei <strong>de</strong>r Besorgung und Benutzung von Hilfsmittelno Psychosoziale Betreuungo Vermittlung, Organisation und Beratung von Therapiemaßnahmeno Ständige Rufbereitschaft – 24 Stun<strong>de</strong>n rundum fachliche Betreuung2.3.1.1.6 Planung. Die Planung <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong> erfolgt gemeinsam mit <strong>de</strong>m Bewohner und/o<strong>de</strong>r durch einevon ihm benannte Vertrauensperson (dazu unten 13.3), die schriftlich von <strong>de</strong>m Bewohner zubenennen ist, bzw. <strong>de</strong>m gesetzlichen Betreuer. In <strong>de</strong>r gemeinsamen <strong>Pflege</strong>planung wirdfestgelegt, in welchen Abstän<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m Bewohner und/o<strong>de</strong>r seiner Vertrauensperson dieErreichung <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>ziele und die Zufrie<strong>de</strong>nheit <strong>de</strong>s Bewohners mit <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong> erörtertwer<strong>de</strong>n.2.3.1.1.7 Umfang. Der Umfang <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong> richtet sich nach <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>s Bewohners. Dieeinzelnen <strong>Pflege</strong>leistungen wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m Bewohner und/o<strong>de</strong>r seiner Vertrauensperson(dazu unten 13.3), bzw. <strong>de</strong>m gesetzlichen Betreuer vereinbart. Dies betrifft Umfang, Inhaltsowie Art und Weise <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>.2.3.1.1.8 Dokumentation. Die <strong>Pflege</strong>leistungen wer<strong>de</strong>n dokumentiert. Der Bewohner und/o<strong>de</strong>r seineVertrauensperson (dazu unten 13.3) hat das Recht zur Einsichtnahme in die <strong>Pflege</strong>dokumentation.2.3.2. Das WohnGut Osterseifen hält ein beson<strong>de</strong>res Betreuungsangebot für <strong>Pflege</strong>bedürftigemit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz gemäß § 87 b Abs. 1 SGB XIvor. Das Angebot umfasst eine zusätzliche Betreuung und Aktivierung <strong>de</strong>s Bewohners überdie nach Art und Schwere <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit erfor<strong>de</strong>rliche Versorgung hinaus.Der Bewohner hat gegenüber <strong>de</strong>m WohnGut Osterseifen Anspruch auf Nutzung dieseszusätzlichen Angebotes, soweit seine <strong>Pflege</strong>kasse o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r MDK einen entsprechen<strong>de</strong>nBedarf festgestellt haben und die <strong>Pflege</strong>kasse aufgrund einer Vereinbarung mit <strong>de</strong>mWohnGut Osterseifen an diesen einen Vergütungszuschlag nach § 87 b SGB XI zahlt.Die Betreuungsleistungen wer<strong>de</strong>n durch zusätzliches Personal erbracht, das we<strong>de</strong>r über<strong>Pflege</strong>sätze noch über Vergütungen für etwaige Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI refinanziertist. Dieses Personal ist entsprechend <strong>de</strong>n Richtlinien <strong>de</strong>s Spitzenverbands Bund <strong>de</strong>r<strong>Pflege</strong>kassen (§ 87b Abs. 3 SGB XI) qualifiziert.Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses zusätzlichen Angebots ist, dass <strong>de</strong>r Bewohnervon seiner <strong>Pflege</strong>kasse o<strong>de</strong>r seiner privaten <strong>Pflege</strong>versicherung <strong>de</strong>m leistungsberechtigtenPersonenkreis (Menschen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung undBetreuung nach § 45a SGB XI) zugeordnet wird. Entsprechend wird mit Blick auf einenetwaigen Beihilfeanspruch verfahren.- 8 -


2.4. Unser Leistungsangebot im Bereich Unterkunft und VerpflegungDie Leistungen <strong>de</strong>r Unterkunft und Verpflegung wer<strong>de</strong>n in unserer <strong>Pflege</strong>einrichtung nachMaßgabe <strong>de</strong>s Rahmenvertrages (näher dazu die im Anlageverzeichnis unter <strong>de</strong>m Punkt„Unterkunft und Verpflegung“ genannte Vorschrift) erbracht.2.4.1 Speisen. Der Bewohner erhält täglich die üblichen Mahlzeiten angeboten (Frühstück, Mittagessen,Aben<strong>de</strong>ssen, Nachmittagskaffee); im Bedarfsfalle und auf insbeson<strong>de</strong>re ärztliche Anordnungwer<strong>de</strong>n weitere Mahlzeiten wie Zwischenmahlzeiten, Diät o<strong>de</strong>r Schonkost gereicht.Das WohnGut Osterseifen gewährleistet die ausreichen<strong>de</strong> Getränkeversorgung.2.4.1.1 Esskultur. Die Küche <strong>de</strong>s WohnGut Osterseifen bereitet die Mahlzeiten aufgrun<strong>de</strong>rnährungswissenschaftlicher Erkenntnisse zu. Sie wer<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung <strong>de</strong>rWünsche und Bedürfnisse <strong>de</strong>r Bewohner so präsentiert und serviert, dass <strong>de</strong>r Bewohner ineiner kultivierten Atmosphäre seine Mahlzeiten einnehmen kann. Bei Behin<strong>de</strong>rung undKrankheit wird auf die beson<strong>de</strong>ren Bedürfnisse <strong>de</strong>s Bewohners Rücksicht genommen undseinen Fähigkeiten und Gewohnheiten Rechnung getragen.2.4.1.2 Angebote. Das WohnGut Osterseifen bietet <strong>de</strong>m Bewohner folgen<strong>de</strong> im Entgelt enthalteneMahlzeiten an:oooooooooFrühstückMittagessenAben<strong>de</strong>ssenZwischenmahlzeit bei BedarfSpätmahlzeitKaffee und Kuchenfrisches Obst in allen TagesräumenNichtalkoholische Getränke zur Deckung <strong>de</strong>s täglichen individuellen Flüssigkeitsbedarfssowie Weiß-, Rot-, Rosewein und Flaschenbier.Eine ausführliche Leistungsbeschreibung ist diesem <strong>Vertrag</strong> als Anlage beigefügt.2.4.1.3 Erstattungen. Bei Abwesenheit richtet sich die Erstattung nach § 30 <strong>de</strong>s Rahmenvertrages(Anlage). Kann wegen Son<strong>de</strong>nernährung keine gewöhnliche Nahrung gereicht wer<strong>de</strong>n, wird<strong>de</strong>r im Son<strong>de</strong>rleistungsverzeichnis ausgewiesene Rückvergütungssatz erstattet.2.4.1.4 Diät. Bei Bedarf wer<strong>de</strong>n Schonkost und Diäten angeboten (siehe Leistungsverzeichnis).2.4.1.5 Beson<strong>de</strong>re Wünsche. Die Mahlzeiten wer<strong>de</strong>n im Speiseraum serviert o<strong>de</strong>r dort ausgegeben.Besteht bei Krankheit und pflegebedingten Einschränkungen die Notwendigkeit, dieMahlzeiten im Zimmer <strong>de</strong>s Bewohners einzunehmen, so wer<strong>de</strong>n diese ohne Aufpreis serviert,und es wird die notwendige Hilfe bei <strong>de</strong>r Einnahme <strong>de</strong>r Mahlzeiten gewährleistet.Der Besuch <strong>de</strong>s öffentlichen Restaurants ist nach Absprache mit <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>dienstleitungmöglich.2.4.1.6 Gäste. Gäste <strong>de</strong>r Bewohner sind zu allen Mahlzeiten nach Voranmeldung willkommen.Die Preise für Gästeessen entnehmen Sie bitte unserem jeweils aktuellen Angebot.2.4.1.7 Feste und Feiern. Die gastronomische Ausrichtung von Festen und Feiern kann nachAbsprache und gegen Son<strong>de</strong>rentgelt im eigenen Zimmer o<strong>de</strong>r in hierfür zur Verfügunggestellten Gemeinschaftsräumen übernommen wer<strong>de</strong>n.- 9 -


Erbringung dieser Leistungen besteht (insbeson<strong>de</strong>re nach § 37 Abs. 2 S. 3 SGB V). Darüberhinausgehen<strong>de</strong> Leistungen <strong>de</strong>r medizinischen Behandlungspflege dürfen nur durch diebehan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Ärzte erbracht wer<strong>de</strong>n.3.6 <strong>Pflege</strong>hilfsmittel und Hilfsmittel. Das WohnGut Osterseifen stellt <strong>de</strong>m Bewohner dieerfor<strong>de</strong>rlichen <strong>Pflege</strong>hilfsmittel im Sinne <strong>de</strong>s § 40 SGB XI zur Verfügung. Siehe Leistungsverzeichnis.Medizinische Hilfsmittel im Sinne <strong>de</strong>s § 33 SGB V wer<strong>de</strong>n vom WohnGut Osterseifengrundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich <strong>de</strong>r Versorgung und <strong>de</strong>r Beschaffungentsprechen<strong>de</strong>r medizinischer Hilfsmittel ist das WohnGut Osterseifen bei <strong>de</strong>r Beratung <strong>de</strong>rÄrzte behilflich.4. Entgelte für Regelleistungen / Zusatzleistungen4.1 Die nachstehen<strong>de</strong>n Regelleistungen sind mit <strong>de</strong>r Entrichtung <strong>de</strong>r Entgelte sämtlich vergütet.Bei Nichtinanspruchnahme einzelner zur Verfügung stehen<strong>de</strong>r Regelleistungsangeboteän<strong>de</strong>rt sich die Berechnung nicht, wenn <strong>de</strong>r Bewohner Regelleistungen o<strong>de</strong>r Teile hiervonnicht in Anspruch nehmen will o<strong>de</strong>r kann. Punkt 5.1.2 bleibt unberührt.4.2 Mit <strong>de</strong>m Entgelt sind abgegolten:4.2.1 <strong>Pflege</strong>bedingte Aufwendungen / soziale Betreuung gem. § 82 Abs. 1 Nr. 1 und S. 2 SGB XIEnthalten ist <strong>de</strong>r <strong>Vertrag</strong>spunkt 2.3.4.2.2 Unterkunft und Verpflegung gem. § 82 Abs. 1 Nr. 2 SGB XIEnthalten ist <strong>de</strong>r <strong>Vertrag</strong>spunkt 2.4.4.2.3 Betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen. Diese wer<strong>de</strong>n geson<strong>de</strong>rt ausgewiesen,vgl. Punkt 5.Enthalten ist <strong>de</strong>r <strong>Vertrag</strong>spunkt 2.2.4.3 Etwaige Zusatzleistungen gem. § 88 SGB XI wer<strong>de</strong>n geson<strong>de</strong>rt abgerechnet (vgl. ggf.Anlage).4.4 Zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsleistungen gem. § 87 b SGB XI sind für Leistungsbezieher<strong>de</strong>r sozialen <strong>Pflege</strong>versicherung unentgeltlich; privat Versicherte haben gegebenenfallseinen Erstattungsanspruch gegen ihre Versicherung (vgl. Punkt 2.3.2). Nicht <strong>Pflege</strong>versichertehaben in <strong>de</strong>r Regel keinen Anspruch auf diese Leistungen.5. Höhe <strong>de</strong>s Entgeltes, Fälligkeit und ZahlungDie nach diesem <strong>Vertrag</strong> zu erbringen<strong>de</strong>n Entgelte sind mit <strong>Pflege</strong>kassen und auch Sozialhilfeträgernausgehan<strong>de</strong>lt. Hierbei sind im Rahmen <strong>de</strong>s rechtlich Möglichen sämtlicheKosten aufgrund einer durchschnittlichen Ermittlung und Verteilung auf alle Bewohner in dieGesamtheimentgelte eingeflossen; sie sind daher ein Ausdruck <strong>de</strong>s Solidaritätsgedankensund stellen Pauschalvergütungen dar.Diese Entgelte sind gemäß heimvertragsrechtlicher und pflegeversicherungsrechtlicherVorgaben nach <strong>de</strong>n in 4.2 genannten Leistungsarten aufzuschlüsseln. Diese Vergütungsbestandteilebil<strong>de</strong>n gemeinsam das Gesamtheimentgelt.- 12 -


Die für die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich <strong>de</strong>r sozialen Betreuung zuleisten<strong>de</strong> Vergütung kann entsprechend <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>klassen 0, I, II, III, III/ Härtefall eineabweichen<strong>de</strong> sein. Bei <strong>de</strong>r Zuordnung zu einer <strong>Pflege</strong>klasse sind die <strong>Pflege</strong>stufen, die aufeine Zuweisung durch die zuständige <strong>Pflege</strong>kasse zurückgehen, zugrun<strong>de</strong> zu legen, § 84Abs. 2 SGB XI. Än<strong>de</strong>rungen können sich unter <strong>de</strong>n unter 6.1, dort vorletzter und letzterUnterabsatz, dargestellten Voraussetzungen ergeben. Die weiteren Vergütungsbestandteilesind von <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>einstufung unabhängig.5.1 Das Gesamtheimentgelt beträgt zur Zeit täglich für die<strong>Pflege</strong>stufe/ <strong>Pflege</strong>klasse 0/G:<strong>Pflege</strong>stufe/ <strong>Pflege</strong>klasse I:<strong>Pflege</strong>stufe/ <strong>Pflege</strong>klasse II:<strong>Pflege</strong>stufe/ <strong>Pflege</strong>klasse III:<strong>Pflege</strong>stufe/ <strong>Pflege</strong>klasse III Härtefall i. S. d. § 43 Abs. 3 SGB XI:79,74 EUR94,80 EUR112,85 EUR131,56 EUR143,66 EUR Aktuelle <strong>Pflege</strong>stufe/ <strong>Pflege</strong>klasse <strong>de</strong>s Bewohners: ________Das Gesamtheimentgelt setzt sich aus <strong>de</strong>n Entgelten für die allgemeinen <strong>Pflege</strong>leistungen(5.1.1), Entgelte für Unterkunft (5.1.2), Entgelte für Verpflegung (5.1.2) und <strong>de</strong>n geson<strong>de</strong>rtberechenbaren Investitionsaufwendungen (5.2) wie folgt zusammen.5.1.1 Die Entgelte für allgemeine <strong>Pflege</strong>leistungen, medizinische Behandlungspflege und sozialeBetreuung betragen zur Zeit täglich für die<strong>Pflege</strong>stufe/ <strong>Pflege</strong>klasse 0/G:<strong>Pflege</strong>stufe/ <strong>Pflege</strong>klasse I:<strong>Pflege</strong>stufe/ <strong>Pflege</strong>klasse II:<strong>Pflege</strong>stufe/ <strong>Pflege</strong>klasse III:<strong>Pflege</strong>stufe/ <strong>Pflege</strong>klasse III Härtefall i. S. d. § 43 Abs. 3 SGB XI:5.1.2 Die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung betragen <strong>de</strong>rzeit täglich für alle<strong>Pflege</strong>stufen/<strong>Pflege</strong>klassen25,29 EUR40,35 EUR58,40 EUR77,11 EUR89,21 EUR27,80 EURSoweit mit <strong>de</strong>n Kostenträgern bereits entsprechend verhan<strong>de</strong>lt o<strong>de</strong>r die Abgrenzung an<strong>de</strong>rweitigsicher ermittelbar ist, wer<strong>de</strong>n die Kosten für „Unterkunft und Verpflegung“ wie folgtaufgeglie<strong>de</strong>rt:Unterkunft/täglich:15,71 EURVerpflegung/täglich:12,09 EURRegelungen bei Son<strong>de</strong>nernährungO Der in <strong>de</strong>n Entgelten für Verpflegung enthaltene SachkostenanteilVerpflegung beträgt <strong>de</strong>rzeit täglich8,06 EURHeimbewohner, die dauerhaft ausschließlich auf Son<strong>de</strong>nernährung angewiesen sind,die von einem Kostenträger (z. B. Krankenkasse) finanziert wird, erhalten diesenSachkosten-anteil von <strong>de</strong>m WohnGut Osterseifen erstattet. Dies gilt nicht, wenn dasWohnGut Oster-seifen die Kosten übernimmt.O Wird ein abweichen<strong>de</strong>s Entgelt für Verpflegung mit <strong>de</strong>n Kostenträgern für <strong>de</strong>n Fallvereinbart, dass Heimbewohner dauerhaft ausschließlich auf von einem Kostenträgerfinanzierte Son<strong>de</strong>nernährung angewiesen sind, beträgt dieses Entgelt <strong>de</strong>rzeit täglichfür alle <strong>Pflege</strong>stufen/<strong>Pflege</strong>klassen_________ EUR- Zutreffen<strong>de</strong>s bitte ankreuzen –- 13 -


5.1.3 Wie mit <strong>de</strong>n Kostenträgern bereits verhan<strong>de</strong>lt, wird ab <strong>de</strong>m 1. Juli 2012 ein Ausbildungsrefinanzierungsbetragberechnet, dieser beträgt 2,35 EUR ab 1. Januar <strong>2013</strong>.5.2 Die geson<strong>de</strong>rt berechenbaren Investitionsaufwendungen betragen <strong>de</strong>rzeit für alle<strong>Pflege</strong>stufen/<strong>Pflege</strong>klassen imMehrbettzimmer:Einzelzimmer:21,80 EUR Gesamtbetrag täglich.24,30 EUR Gesamtbetrag täglich.- Das Zimmer <strong>de</strong>s Bewohners ist unter Punkt 2.2 benannt. -5.3 Das Gesamtheimentgelt ist – vorbehaltlich <strong>de</strong>r Regelungen unter Punkt 5.5 – monatlich imVoraus spätestens bis zum 5. Werktag zu zahlen. Zusatzleistungen sind nach Abrechnungzu zahlen. Der Bewohner verpflichtet sich, einer Zahlung <strong>de</strong>r ihm zustehen<strong>de</strong>n Renten- o<strong>de</strong>rsonstigen Altersversorgungsleistungen auf ein Konto <strong>de</strong>s WohnGuts Osterseifens zuzustimmen;diese Überleitung ist begrenzt auf die Höhe <strong>de</strong>s Eigenanteils am Gesamtheimentgelt,<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Bewohner nach Abzug <strong>de</strong>r Leistungen von Sozialversicherungs-, Sozialhilfe- undsonstigen Kostenträgern zu übernehmen hat. Eine Abtretung <strong>de</strong>s Renten- o<strong>de</strong>r sonstigenAltersversorgungsanspruches ist hiermit nicht beabsichtigt und bedarf einer geson<strong>de</strong>rtenVereinbarung. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen kommt es nicht auf die Absendung,son<strong>de</strong>rn auf <strong>de</strong>n Eingang <strong>de</strong>r Zahlung an. Bei Zahlungsverzug gelten die Regelungen <strong>de</strong>sBürgerlichen Gesetzbuches; vgl. aber Punkt 5.5.5.4 Die Bankverbindung WohnGut Osterseifen lautet:Bank:Sparkasse SiegenKonto-Nr.: 1263557Bankleitzahl: 460 500 01Konto-Inhaber: WohnGut GmbH5.5 Soweit die <strong>Pflege</strong>kassen zur Übernahme von <strong>Pflege</strong>kosten verpflichtet sind, richtet dasWohnGut Osterseifen seinen Anspruch unmittelbar gegen diese (vgl. § 87a Abs. 3 SGB XIsowie entsprechen<strong>de</strong> Regelungen im Rahmenvertrag). Die <strong>Pflege</strong>kassen sind bei Vorliegen<strong>de</strong>r weiteren gesetzlichen Voraussetzungen verpflichtet, die pflegebedingten Aufwendungen,die Aufwendungen für medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung pauschal inHöhe <strong>de</strong>r in § 43 Abs. 2 SGB XI angegebenen Leistungsbeträge zu übernehmen.Für Versicherte in <strong>de</strong>r sozialen <strong>Pflege</strong>versicherung beträgt <strong>de</strong>r Leistungsbetrag <strong>de</strong>r<strong>Pflege</strong>kasse monatlich (Stand: Januar 2012):bei <strong>Pflege</strong>stufe/ <strong>Pflege</strong>klasse 0:bei <strong>Pflege</strong>stufe/ <strong>Pflege</strong>klasse I:bei <strong>Pflege</strong>stufe/ <strong>Pflege</strong>klasse II:bei <strong>Pflege</strong>stufe/ <strong>Pflege</strong>klasse III:bei <strong>Pflege</strong>stufe/ <strong>Pflege</strong>klasse III und Härtefall, § 43 Abs. 3 SGB XI:0,00 EUR1.023,00 EUR1.279,00 EUR1.550,00 EUR1.918,00 EURDer Vergütungszuschlag gem. § 87 b Abs. 1 SGB XI wird unmittelbar vom Kostenträger andas WohnGut Osterseifen und nicht auf das Gesamtheimentgelt gezahlt. Liegt für die Zahlpflichten<strong>de</strong>s Bewohners die Kostenzusage eines Sozialhilfeträgers vor, entfallen insoweitdie Regelungen über Zahlungsverpflichtungen <strong>de</strong>s Bewohners. Privatversicherte Bewohnerrechnen direkt mit ihrer <strong>Pflege</strong>kasse ab. Das WohnGut Osterseifen kann die Abrechnungeiner sog. „Abrechnungsstelle“ übertragen; <strong>de</strong>r Bewohner erklärt – soweit erfor<strong>de</strong>rlich – seinEin-verständnis hiermit. Die übrigen Bestimmungen <strong>de</strong>s Heimvertrages bleiben unberührt.- 14 -


6. Ermittlung <strong>de</strong>r Entgelte und ihre Anpassung6.1 Die Höhe <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>vergütung gem. § 82 Abs. 2 SGB XI sowie <strong>de</strong>r Entgelte für Unterkunftund Verpflegung wird im Rahmen von Vergütungsvereinbarungen gem. §§ 85 - 87 SGB XIfestgelegt. Die Entgelte können also nicht durch eine Vereinbarung zwischen <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r<strong>Pflege</strong>versicherung versicherten, Leistungen beziehen<strong>de</strong>n Bewohner und uns vereinbartwer<strong>de</strong>n. Wir sind durch gesetzliche Anordnung an <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>r genannten Vergütungsvereinbarungengebun<strong>de</strong>n. Die mit <strong>de</strong>n Kostengträgern getroffenen Vergütungsvereinbarungengelten auch im Verhältnis zwischen uns und <strong>de</strong>n Bewohner als vereinbart und angemessen,vgl. § 7 Abs. 2 S. 2 WBVG und § 85 Abs. 6 S. 1, 2. Halbsatz SGB XI. Ungeachtet <strong>de</strong>ssenwird das WohnGut Osterseifen Entgelterhöhungen entsprechend § 9 WBVG mitteilen undbegrün<strong>de</strong>n:Das WohnGut Osterseifen kann eine Erhöhung <strong>de</strong>s Entgelts verlangen, wenn sich die bisherigeBerechnungsgrundlage verän<strong>de</strong>rt. Neben <strong>de</strong>m erhöhten Entgelt muss auch die Erhöhungselbst angemessen sein. Die beabsichtigte Erhöhung wird schriftlich mitgeteilt undbegrün<strong>de</strong>t; sie muss <strong>de</strong>n Zeitpunkt erkennen lassen, zu <strong>de</strong>m die Entgelterhöhung verlangtwird. Die Begründung muss diejenigen Positionen benennen, für die sich durch die verän<strong>de</strong>rteBerechnungsgrundlage Kostensteigerungen ergeben und <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Umlagemaßstabangeben. Die Begründung muss darüber hinaus die bisherigen Entgeltbestandteile<strong>de</strong>n vorgesehenen neuen Entgeltbestandteilen gegenüber stellen. Die Erhöhungtritt gegenüber <strong>de</strong>m Bewohner frühestens vier Wochen nach Zugang <strong>de</strong>s hinreichend begrün<strong>de</strong>tenErhöhungsverlangens ein. Der Bewohner erhält rechtzeitig Gelegenheit, die Angaben<strong>de</strong>s WohnGuts Osterseifens durch Einsichtnahme in <strong>de</strong>ssen Kalkulationsunterlagenzu überprüfen.Tritt eine Ermäßigung von Kostenbestandteilen ein, so ist das WohnGut Osterseifen zurVornahme einer entsprechen<strong>de</strong>n Absenkung <strong>de</strong>r Entgelte verpflichtet.In <strong>de</strong>n Fällen einer zulässigen Entgeltverän<strong>de</strong>rung nach Punkt 6.1 dieses <strong>Vertrag</strong>es behältsich das WohnGut Osterseifen vor, diese Verän<strong>de</strong>rung durch einseitige Erklärung herbeizuführen.Die Ausführungen dieses Absatzes (Punkt 6.1) gelten sinngemäß auch hinsichtlich<strong>de</strong>r Entgelte für Unterkunft und für Verpflegung.Die Entgelte für die <strong>Pflege</strong>stufe/<strong>Pflege</strong>klasse 0/G bestimmen sich nach <strong>de</strong>r Vergütungsvereinbarung<strong>de</strong>s WohnGuts Osterseifen gem. §§ 75 ff. SGB XII.Die nach diesem <strong>Vertrag</strong> vorgesehenen Entgelte sind auch im Verhältnis zu privat versichertenund unversicherten Bewohnern wirksam vereinbart. Erhöhungen <strong>de</strong>r Entgelte sindfür privat versicherte und unversicherte Bewohner nur nach Maßgabe <strong>de</strong>r <strong>Vertrag</strong>spunkte6.1 und 6.2 verbindlich.Wer<strong>de</strong>n Vergütungsvereinbarungen durch Schiedssprüche bzw. Gerichtsurteile ersetzt, sogelten die vorangegangenen Regelungen dieses Abschnittes über Entgeltverän<strong>de</strong>rungenentsprechend.Wird <strong>de</strong>r Bewohner aufgrund einer Begutachtung <strong>de</strong>s Medizinischen Dienstes <strong>de</strong>r Krankenversicherung(MDK) in eine neue <strong>Pflege</strong>stufe eingruppiert, so gilt diese auch im Verhältniszwischen Bewohner und WohnGut Osterseifen vom Zeitpunkt <strong>de</strong>r Beantragung einer MDK-Begutachtung bzw. von <strong>de</strong>m im Bescheid <strong>de</strong>s Kostenträgers genannten Zeitpunkt an in <strong>de</strong>rWeise, dass <strong>de</strong>r Bewohner <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n <strong>Pflege</strong>klasse (s. o. 5.1) durch einseitigeErklärung <strong>de</strong>s WohnGuts Osterseifens zugewiesen wird, vgl. § 8 Abs. 2 WBVG. DieseRegelung gilt hinsichtlich entsprechen<strong>de</strong>r Einstufungsverfahren auch für Privatversichertesowie Versicherte <strong>de</strong>r Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und <strong>de</strong>renverän<strong>de</strong>rten <strong>Pflege</strong>bedarf. Die hiernach zulässige, im Verhältnis zu <strong>de</strong>n angepasstenLeistungen angemessene Entgeltanpassung ist gegenüber <strong>de</strong>m Bewohner darzustellen undzu begrün<strong>de</strong>n. Hierzu ist eine Gegenüberstellung <strong>de</strong>r bisherigen und <strong>de</strong>r angepasstenLeistungen sowie <strong>de</strong>r dafür jeweils zu entrichten<strong>de</strong>n Entgelte in schriftlicher Form vorzunehmen.Hierbei kann das WohnGut Osterseifen auf <strong>Pflege</strong>dokumentationen, Beschei<strong>de</strong>von Kostenträgern o<strong>de</strong>r MDK-Gutachten und seine <strong>de</strong>m hiernach festgestellten Bedarf- 15 -


angepassten Leistungen verweisen. Für Privatversicherte und Versicherte <strong>de</strong>r DeutscheRentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gilt Entsprechen<strong>de</strong>s. Eine Verringerung <strong>de</strong>r<strong>Pflege</strong>stufe verpflichtet das WohnGut Osterseifen zu einer entsprechen<strong>de</strong>n Anpassung <strong>de</strong>r<strong>Pflege</strong>klasse.Unter <strong>de</strong>n Voraussetzungen <strong>de</strong>s § 87a Absatz 2 SGB XI und <strong>de</strong>s § 84 Absatz 2 Satz 3 SGBXI ist das WohnGut Osterseifen berechtigt, eine gegenüber <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>stufe erhöhte <strong>Pflege</strong>klasseabzurechnen. Nach § 87 a Abs. 2 SGB XI ist die vorläufige Abrechnung einer erhöhten<strong>Pflege</strong>stufe unter <strong>de</strong>n nachfolgend dargestellten Voraussetzungen möglich: SoweitAnhaltspunkte dafür bestehen, dass <strong>de</strong>r Bewohner aufgrund <strong>de</strong>r Entwicklung seinesZustan<strong>de</strong>s einer höheren <strong>Pflege</strong>stufe zuzuordnen ist, ist er auf schriftliche Anordnung <strong>de</strong>sWohnGuts Osterseifens verpflichtet, bei seiner <strong>Pflege</strong>kasse die Zuordnung zu einer höheren<strong>Pflege</strong>stufe zu beantragen. Diese Auffor<strong>de</strong>rung ist zu begrün<strong>de</strong>n und überdies <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>kassesowie einem etwa zuständigen Sozialhilfeträger zu übermitteln. Weigert sich <strong>de</strong>rBewohner, einen <strong>de</strong>rartigen Antrag zu stellen, darf das WohnGut Osterseifen ihm undseinen Kostenträgern ab <strong>de</strong>m ersten Tag <strong>de</strong>s zweiten Monates nach <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rungvorläufig <strong>de</strong>n <strong>Pflege</strong>satz nach <strong>de</strong>r nächst höheren <strong>Pflege</strong>klasse berechnen. Wer<strong>de</strong>n dieVoraussetzungen für eine höhere <strong>Pflege</strong>stufe von <strong>de</strong>m MDK bzw. <strong>de</strong>m sozialmedizinischenDienst <strong>de</strong>r Knappschaft-Bahn-See späterhin nicht bestätigt, und lehnt die <strong>Pflege</strong>kassedarauf hin eine Höherstufung ab, hat das WohnGut Osterseifen <strong>de</strong>m Bewohner <strong>de</strong>n überzahltenBetrag unverzüglich zurückzuzahlen. Dieser Betrag ist rückwirkend ab <strong>de</strong>m Zeitpunkt<strong>de</strong>r Berechnung einer erhöhten <strong>Pflege</strong>klasse mit zumin<strong>de</strong>st 5 % zu verzinsen.6.2 Betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen wer<strong>de</strong>n gegenüber <strong>de</strong>m Bewohnergeson<strong>de</strong>rt berechnet, vgl. 5.2.[x]ODie Höhe <strong>de</strong>r geson<strong>de</strong>rt gegenüber <strong>de</strong>m Bewohner berechenbaren Investitionsaufwendungenbedarf gem. § 82 Abs. 3 SGB XI und nach sonstigen lan<strong>de</strong>srechtlichenRegelungen <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r zuständigen Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>. Das WohnGutOsterseifen versichert, dass eine Zustimmung im Hinblick auf die von ihm geson<strong>de</strong>rtberechneten Investitionsaufwendungen vorliegt. Än<strong>de</strong>rt sich die Höhe <strong>de</strong>r geson<strong>de</strong>rtberechenbaren Aufwendungen, so wird diese Än<strong>de</strong>rung ab <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>rzuständigen Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong> genannten Zeitpunkt auch im Verhältnis zwischen <strong>de</strong>nParteien dieses <strong>Vertrag</strong>es wirksam.Das WohnGut Osterseifen erhält keine För<strong>de</strong>rung seiner Investitionskosten nachlan<strong>de</strong>srechtlichen Vorschriften. Daher ist eine geson<strong>de</strong>rte Berechnung <strong>de</strong>r investivenAufwendungen gegenüber <strong>de</strong>m Bewohner ohne Zustimmung <strong>de</strong>r zuständigenLan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong> gem. § 82 Abs. 4 SGB XI möglich.Der WohnGut Osterseifen darf eine Erhöhung <strong>de</strong>r geson<strong>de</strong>rt berechenbaren investivenAufwendungen verlangen, wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage verän<strong>de</strong>rt. Neben<strong>de</strong>m erhöhten Entgelt muss auch die Erhöhung selbst angemessen sein, wobei insoweitergänzend gilt, dass Erhöhungen aufgrund von Investitionsaufwendungen nur zulässig sind,soweit sie nach <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>s Heimbetriebs notwendig sind und nicht durch eine öffentlicheFör<strong>de</strong>rung ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n. Für die Begründung <strong>de</strong>s Erhöhungsverlangens gilt <strong>de</strong>r <strong>Vertrag</strong>spunkt6.1, zweiter Absatz, entsprechend.Zur Begründung kann das WohnGut Osterseifen auf einen evtl. mit <strong>de</strong>m zuständigen Träger<strong>de</strong>r Sozialhilfe bestehen<strong>de</strong>n <strong>Vertrag</strong> gem. §§ 75, 76 und 77 SGB XII sowie Beschei<strong>de</strong> <strong>de</strong>rzuständigen Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong> im Sinne von Punkt 6.2 Bezug nehmen; durch einen <strong>de</strong>rartigen<strong>Vertrag</strong> ist das WohnGut Osterseifen allerdings nicht in <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r geson<strong>de</strong>rt berechenbarenAufwendungen beschränkt.Ergeben sich Kostensenkungen im Bereich <strong>de</strong>r Investitionsaufwendungen, so wird dasWohnGut Osterseifen die Höhe <strong>de</strong>r geson<strong>de</strong>rt berechenbaren Aufwendungen entsprechendanpassen.- 16 -


In <strong>de</strong>n Fällen einer zulässigen Entgeltverän<strong>de</strong>rung nach Punkt 6.2 dieses <strong>Vertrag</strong>es behältsich das WohnGut Osterseifen vor, diese Verän<strong>de</strong>rung durch einseitige Erklärung herbeizuführen.7. Regelung bei Abwesenheit <strong>de</strong>s Bewohners, § 87 a Abs. 1 Satz 4 SGB XI7.1 Wird <strong>de</strong>r Heimplatz vorübergehend nicht in Anspruch genommen, so wird er für einenAbwesenheitszeitraum von bis zu 42 Tagen im Kalen<strong>de</strong>rjahr vom WohnGut Osterseifen für<strong>de</strong>n Bewohner frei gehalten. Dieser Zeitraum verlängert sich um etwaige Krankenhausaufenthalteund Aufenthalte in Rehabilitationseinrichtungen. Für die Vergütung gilt die aus<strong>de</strong>r Anlage ersichtliche rahmenvertragliche bzw. ihr gleichstehen<strong>de</strong> lan<strong>de</strong>srechtlicheRegelung (vgl. die im Anlageverzeichnis unter <strong>de</strong>m Punkt „Vergütungsregelung beiAbwesenheit“ genannte Vorschrift).7.2 Sobald nach <strong>de</strong>n rahmenvertraglichen Regelungen die Verpflichtung zur Zahlung einer gekürztenVergütung bei Abwesenheit en<strong>de</strong>t, zahlt <strong>de</strong>r Bewohner die nach <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n<strong>Vertrag</strong> geschul<strong>de</strong>ten Entgelte in voller Höhe fort. Hierbei wer<strong>de</strong>n ersparte Aufwendungen inHöhe <strong>de</strong>r Regelung unter Punkt 7.1 S. 3 berücksichtigt.Wer<strong>de</strong>n ersparte Aufwendungen nach dieser Vorschrift berücksichtigt, bleibt <strong>de</strong>m Bewohner<strong>de</strong>r Nachweis höherer ersparter Aufwendungen <strong>de</strong>s WohnGuts Osterseifens unbenommen.8. Regelungen zu Haftung und Min<strong>de</strong>rung8.1 Bewohner und WohnGut Osterseifen haften einan<strong>de</strong>r für Sachschä<strong>de</strong>n im Rahmen dieses<strong>Vertrag</strong>es bei Vorsatz o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei lediglich einfacherFahrlässigkeit haftet keine <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Seiten für Sachschä<strong>de</strong>n. Dies gilt nicht bei <strong>de</strong>rVerletzung wesentlicher <strong>Vertrag</strong>spflichten. Die Haftung bei<strong>de</strong>r Seiten ist begrenzt auf solcheSachschä<strong>de</strong>n, mit <strong>de</strong>ren Eintritt bei <strong>Vertrag</strong>sschluss vernünftigerweise zu rechnen war.8.2 Für Personenschä<strong>de</strong>n gelten die gesetzlichen Bestimmungen.8.3 Für Min<strong>de</strong>rungs- bzw. Gewährleistungsansprüche gelten §§ 115 Abs. 3 SGB XI, 10 WBVGsowie ggf. zivilrechtliche Vorschriften.9. Taschengeld- bzw. Barbetragsverwaltung9.1 Das WohnGut Osterseifen hält im Rahmen <strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>r zuständigen Sozialhilfeträgerüber die Gewährung von Barbeträgen monatlich für je<strong>de</strong>n Bewohner <strong>de</strong>n ihm gegebenenfallszustehen<strong>de</strong>n Betrag zur Verfügung, sobald eine Kostenübernahmeerklärung <strong>de</strong>sbetreffen<strong>de</strong>n Sozialhilfeträgers vorliegt und die entsprechen<strong>de</strong>n Mittel von diesem zur Verfügunggestellt wor<strong>de</strong>n sind. Der Barbetrag ist entsprechend <strong>de</strong>n Bestimmungen und Zwecksetzungen<strong>de</strong>r Sozialhilfeträger zu verwen<strong>de</strong>n.9.2 Die Auszahlung erfolgt an <strong>de</strong>n Bewohner bzw. an <strong>de</strong>n gerichtlich bestellten Betreuer, soweit<strong>de</strong>ssen Amt solche Geschäfte erfasst.10. <strong>Vertrag</strong>sdauerDieser <strong>Pflege</strong>wohnvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit nicht im Einzelfalldurch ausdrückliche Vereinbarung zulässigerweise eine befristete Aufnahme <strong>de</strong>s Bewohnersbeabsichtigt ist.- 17 -


11. Kündigung11.1 Probezeit. Die ersten zwei Wochen <strong>de</strong>r <strong>Vertrag</strong>slaufzeit gelten als Probezeit, binnen <strong>de</strong>rer<strong>de</strong>r Bewohner das <strong>Vertrag</strong>sverhältnis je<strong>de</strong>rzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen kann.Wird <strong>de</strong>m Bewohner erst nach Beginn <strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>sverhältnisses eine schriftliche Ausfertigung<strong>de</strong>s Heimvertrags ausgehändigt, so kann er auch noch bis zum Ablauf von zweiWochen nach <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r Aushändigung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.Kündigung nach Ablauf <strong>de</strong>r Probezeit. Nach Ablauf <strong>de</strong>r Probezeit kann <strong>de</strong>r Bewohnerdiesen <strong>Vertrag</strong> spätestens am dritten Werktag eines Kalen<strong>de</strong>rmonats für <strong>de</strong>n Ablauf <strong>de</strong>sselbenMonats schriftlich kündigen. Bei einer Erhöhung <strong>de</strong>s Entgeltes ist eine Kündigungabweichend hiervon je<strong>de</strong>rzeit zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt möglich, zu <strong>de</strong>m die Erhöhung vom Wohn-Gut Osterseifen verlangt wird. Dieser <strong>Vertrag</strong> kann je<strong>de</strong>rzeit vom Bewohner aus wichtigemGrund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt wer<strong>de</strong>n, wenn ihm die Fortsetzung<strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>es bis zum Ablauf <strong>de</strong>r Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist.Hat in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s vorangegangenen Satzes das WohnGut Osterseifen <strong>de</strong>n Kündigungsgrundzu vertreten, hat es <strong>de</strong>m Bewohner einen angemessenen Leistungsersatz zu zumutbarenBedingungen nachzuweisen und ist zum Ersatz <strong>de</strong>r Umzugskosten in angemessenemUmfang verpflichtet. Im Falle <strong>de</strong>s Satzes 3 kann <strong>de</strong>r Bewohner <strong>de</strong>n Nachweis eines angemessenenLeistungsersatzes auch dann verlangen, wenn er noch nicht gekündigt hat. § 115Abs. 4 SGB XI bleibt unberührt.11.2 Kündigung durch das WohnGut Osterseifen. Das WohnGut Osterseifen kann <strong>de</strong>n Heimvertragnur aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbeson<strong>de</strong>re vor,wenn11.2.1 <strong>de</strong>r Betrieb <strong>de</strong>s Heimes vom WohnGut Osterseifen eingestellt, wesentlich eingeschränkto<strong>de</strong>r in seiner Art verän<strong>de</strong>rt wird und die Fortsetzung <strong>de</strong>s Heimvertrages für das WohnGutOsterseifen eine unzumutbare Härte be<strong>de</strong>uten wür<strong>de</strong>,11.2.2 das WohnGut Osterseifen eine fachgerechte <strong>Pflege</strong>- o<strong>de</strong>r Betreuungsleistung nichterbringen kann, weila) <strong>de</strong>r Bewohner eine von <strong>de</strong>r Einrichtung angebotene Anpassung <strong>de</strong>r Leistungenentsprechend einem verän<strong>de</strong>rten <strong>Pflege</strong>- o<strong>de</strong>r Betreuungsbedarf (vgl. § 8 Abs. 1WBVG) nicht annimmt; die Kündigung <strong>de</strong>s WohnGuts Osterseifens ist allerdings nurzulässig, wenn er zuvor gegenüber <strong>de</strong>m Bewohner das Angebot <strong>de</strong>r Anpassung unterBestimmung einer angemessenen Annahmefrist und unter Hinweis auf die beabsichtigteKündigung erneuert hat und nicht <strong>de</strong>r Kündigungsgrund durch eine vollständigeo<strong>de</strong>r teilweise Annahme durch <strong>de</strong>n Bewohner (vgl. § 8 Abs. 1 WBVG) entfallen isto<strong>de</strong>rb) das WohnGut Osterseifen aufgrund eines wirksamen Ausschlusses <strong>de</strong>r Leistungsanpassungnach Punkt 2.3.3 dieses <strong>Vertrag</strong>es eine solche Leistungsanpassung nichtanbietet, vgl. ergänzend § 8 Abs. 4 WBVGund <strong>de</strong>m WohnGut Osterseifen <strong>de</strong>shalb ein Festhalten an <strong>de</strong>m <strong>Vertrag</strong> nicht zumutbar isto<strong>de</strong>r11.2.3 <strong>de</strong>r Bewohner seine vertraglichen Pflichten schuldhaft so gröblich verletzt, dass <strong>de</strong>mWohnGut Osterseifen die Fortsetzung <strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>es nicht mehr zugemutet wer<strong>de</strong>n kanno<strong>de</strong>r- 18 -


11.2.4 <strong>de</strong>r Bewohnera) für zwei aufeinan<strong>de</strong>rfolgen<strong>de</strong> Termine mit <strong>de</strong>r Entrichtung <strong>de</strong>s Entgeltes o<strong>de</strong>r einesTeils <strong>de</strong>s Entgeltes, <strong>de</strong>r das Entgelt für einen Monat übersteigt, in Verzug isto<strong>de</strong>rb) in einem Zeitraum, <strong>de</strong>r sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit <strong>de</strong>r Entrichtung<strong>de</strong>s Entgeltes in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, <strong>de</strong>r das Entgelt fürzwei Monate erreicht.11.2.5 In <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s Punktes 11.2.4 ist die Kündigung nur zulässig, wenn zuvor <strong>de</strong>m Bewohnerunter Hinweis auf die beabsichtigte Kündigung erfolglos eine angemessene Zahlungsfristgesetzt wor<strong>de</strong>n ist. Ist <strong>de</strong>r Bewohner in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s Punktes 11.2.4 mit <strong>de</strong>r Entrichtung<strong>de</strong>s Entgeltes für die Überlassung von Wohnraum (Entgelt für betriebsnotwendige investiveAufwendungen gem. § 82 SGB XI, vgl. Punkt 5.2 dieses <strong>Vertrag</strong>es) in Rückstand geraten, istdie Kündigung ausgeschlossen, wenn das WohnGut Osterseifen vorher befriedigt wird. DieKündigung wird unwirksam, wenn bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt <strong>de</strong>r Rechtshängigkeit<strong>de</strong>s Räumungsanspruches hinsichtlich <strong>de</strong>s fälligen Entgeltes <strong>de</strong>r WohnGutOsterseifen befriedigt wird o<strong>de</strong>r eine öffentliche Stelle sich zur Befriedigung verpflichtet.11.2.6 Die Kündigung durch das WohnGut Osterseifen bedarf <strong>de</strong>r schriftlichen Form; sie ist zubegrün<strong>de</strong>n.11.2.7 In <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>r Punkte 11.2.2 bis 11.2.4 kann das WohnGut Osterseifen <strong>de</strong>n <strong>Vertrag</strong> ohneEinhaltung einer Frist kündigen. In <strong>de</strong>n übrigen Fällen <strong>de</strong>s Punktes 11.2 ist die Kündigungspätestens am 3. Werktag eines Kalen<strong>de</strong>rmonats für <strong>de</strong>n Ablauf <strong>de</strong>s nächsten Monatszulässig.11.2.8 Hat das WohnGut Osterseifen nach Punkt 11.2.1 gekündigt, so hat es <strong>de</strong>m Bewohner einenangemessenen Leistungsersatz zu zumutbaren Bedingungen nachzuweisen und die Kosten<strong>de</strong>s Umzuges in angemessenem Umfang zu tragen.11.3 Eine Kündigung <strong>de</strong>s Heimvertrages durch das WohnGut Osterseifen zum Zwecke <strong>de</strong>rErhöhung <strong>de</strong>s Entgeltes ist ausgeschlossen.12. <strong>Vertrag</strong>sen<strong>de</strong> und die Folgen <strong>de</strong>r <strong>Vertrag</strong>sbeendigung12.1 Bis zum <strong>Vertrag</strong>sen<strong>de</strong> ist das volle Gesamtheimentgelt zu entrichten. Bei vorübergehen<strong>de</strong>rAbwesenheit <strong>de</strong>s Bewohners gilt Punkt 7 dieses <strong>Vertrag</strong>es.12.2 Der <strong>Vertrag</strong> en<strong>de</strong>t mit <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>s Versterbens <strong>de</strong>s Bewohners.12.3 Fin<strong>de</strong>t nach <strong>de</strong>m <strong>Vertrag</strong>sen<strong>de</strong> und trotz Verstreichens einer angemessenen vom WohnGutOsterseifen gesetzten Nachfrist die Räumung und Abholung <strong>de</strong>r persönlichen Sachen <strong>de</strong>sBewohners nicht statt, so kann das WohnGut Osterseifen die Räumung und Lagerung <strong>de</strong>rpersönlichen Sachen auf Gefahr und Rechnung <strong>de</strong>s Bewohners o<strong>de</strong>r seiner Erben veranlassen.- 19 -


13. Vertretung <strong>de</strong>s Bewohners13.1 Das WohnGut Osterseifen kann Entscheidungen für <strong>de</strong>n Bewohner nur insoweit treffen, alser durch eine schriftliche Vereinbarung mit ihm o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m gesetzlichen Vertreter hierzuermächtigt ist. Die Rechte und Pflichten <strong>de</strong>s WohnGuts Osterseifens gem. § 87a Abs. 2 SGBXI bleiben hiervon unberührt.13.2 Das WohnGut Osterseifen darf <strong>de</strong>n <strong>Pflege</strong>kassen bzw. <strong>de</strong>m Medizinischen Dienst <strong>de</strong>rKrankenversicherung (MDK) sowie insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>m zuständigen SozialhilfeträgerMitteilungen über eine evtl. Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s <strong>Pflege</strong>bedarfs <strong>de</strong>s Bewohners machen (vgl.die im Anlageverzeichnis unter <strong>de</strong>m Punkt „Mitteilungen“ genannte Vorschrift).Der Bewohner bevollmächtigt unter <strong>de</strong>m Vorbehalt je<strong>de</strong>rzeitigen Wi<strong>de</strong>rrufs dasWohnGut Osterseifen zum Stellen von Anträgen und zur Abgabe von Erklärungen mitBlick auf Leistungen <strong>de</strong>r Sozialhilfe und Neueinstufungen im Sinne <strong>de</strong>r §§ 14 und 15SGB XI. Darüber hinaus ist <strong>de</strong>r Bewohner zur Mitwirkung bei einer evtl. Neueinstufungverpflichtet, soweit die <strong>Pflege</strong>kassen bzw. <strong>de</strong>r MDK von ihren ÜberprüfungsbefugnissenGebrauch machen (vgl. die im Anlageverzeichnis unter <strong>de</strong>m Punkt „Überprüfung <strong>de</strong>rNotwendigkeit und Dauer <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>“ genannten Vorschriften).13.3 Person <strong>de</strong>s Vertrauens. Je<strong>de</strong>m Bewohner wird das Recht eingeräumt, unabhängig vonVollmachten und vom Status als gesetzlicher Betreuer, eine Person <strong>de</strong>s Vertrauens zubenennen, die in allen Angelegenheiten <strong>de</strong>s <strong>Pflege</strong>wohnvertrages im Einvernehmen mit <strong>de</strong>mBewohner seine Rechte geltend machen kann.Als Person <strong>de</strong>s Vertrauens wird benannt:Vorname:Nachname:Straße, Nr.:PLZ, Ort:Telefon:E-Mail:__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Benachrichtigung. Die Vertrauensperson wird bei schwerwiegen<strong>de</strong>r Erkrankung <strong>de</strong>sBewohners o<strong>de</strong>r im To<strong>de</strong>sfall vom WohnGut Osterseifen unverzüglich informiert.14. Beirat, Beschwer<strong>de</strong>recht14.1 Beirat. Das WohnGut Osterseifen wirkt darauf hin, für seine Einrichtung nach <strong>de</strong>n gelten<strong>de</strong>nheimrechtlichen Vorschriften einen Beirat zu bil<strong>de</strong>n, bzw. einen Fürsprecher einzusetzen.14.2 Beschwer<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Heimaufsicht. Der Bewohner hat das Recht, sich bei <strong>de</strong>rHeimaufsichtsbehör<strong>de</strong> zu beschweren.Herr Michael Schöler Westfälische Str. 75Kreishaus, Raum 3.01957462 OlpeTelefon: 02761-81484E-Mail: m.schoeler@kreis-olpe.<strong>de</strong>- 20 -


15. <strong>Vertrag</strong>sän<strong>de</strong>rungen/Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen15.1 Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen <strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>es sind gem. § 6 WBVG schriftlich zu fassen.15.2 Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses <strong>Vertrag</strong>es berührt seineRechtswirksamkeit im Übrigen nicht.16. Datenschutz16.1 Das WohnGut Osterseifen verpflichtet sich zu einem vertraulichen Umgang mit <strong>de</strong>n personenbezogenenInformationen <strong>de</strong>s Bewohners. Es wer<strong>de</strong>n nur solche Bewohnerinformationenerhoben und gespeichert, die für die Erfüllung und Durchführung <strong>de</strong>s Heimvertragesund sonstiger Verpflichtungen gegenüber Behör<strong>de</strong>n und <strong>Pflege</strong>- o<strong>de</strong>r Krankenkassenerfor<strong>de</strong>rlich sind (vgl. die im Anlageverzeichnis unter <strong>de</strong>m Punkt „Datenschutz“ genannteVorschrift).16.2 Der Bewohner erhält auf Wunsch eine Mitteilung darüber, welche Bewohnerdaten geführtwer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re hat <strong>de</strong>r Bewohner o<strong>de</strong>r ein von ihm Bevollmächtigter das Recht aufEinsichtnahme in die über ihn geführte <strong>Pflege</strong>dokumentation.16.3 Das WohnGut Osterseifen ist berechtigt, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>m MDK und gegebenenfalls auch<strong>de</strong>n <strong>Pflege</strong>kassen die über <strong>de</strong>n Bewohner geführte <strong>Pflege</strong>dokumentation im Rahmen <strong>de</strong>raus <strong>de</strong>m Sozialgesetzbuch und <strong>de</strong>m Rahmenvertrag hervorgehen<strong>de</strong>n Verpflichtungen zugänglichzu machen. Dies gilt sinngemäß für weitere Auskunftsansprüche <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>kassenbzw. Sozialhilfeträger aus Gesetz bzw. <strong>Vertrag</strong>, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>m Rahmenvertrag gemäߧ 75 SGB XI. Diese Einwilligung ist frei wi<strong>de</strong>rruflich.17. Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Rechtslage/<strong>Vertrag</strong>sanpassungSollte eine Regelung dieses <strong>Vertrag</strong>es, auf <strong>de</strong>ssen Charakter als Allgemeine Geschäftsbedingungenhiermit ausdrücklich hingewiesen wird, von <strong>de</strong>r Rechtsprechung als unwirksamerachtet wer<strong>de</strong>n, so wer<strong>de</strong>n die Parteien ggf. im Einzelfall eine Ergänzungsvereinbarungtreffen. Dies gilt auch für <strong>de</strong>n Fall eintreten<strong>de</strong>r Rechtsän<strong>de</strong>rungen.____________________________Ort, Datum____________________________Ort, Datum____________________________WohnGut Osterseifen____________________________Bewohner____________________________evtl. Betreuer- 21 -


Anlagen:OOOOOOOLeistungsverzeichnisVerzeichnis über Zusatzleistungen gem. § 88 SGB XISon<strong>de</strong>rleistungsverzeichnisAuszug Rahmenvertrag § 75 SGB XIMerkblatt InfektionsschutzgesetzEinzugsermächtigungSchreiben zur Information vor <strong>Vertrag</strong>sschluss nach § 3 WBVGBei <strong>Vertrag</strong>sunterzeichnung wur<strong>de</strong>n abgegeben:OOOOOOOOPatientenverfügungEinzugsermächtigung für <strong>de</strong>n bargeldlosen ZahlungsverkehrTestament in Kopie, im verschlossenen UmschlagBetreuungsverfügungBenennung einer Person <strong>de</strong>s VertrauensBenennung eines RäumungsberechtigtenKopie <strong>de</strong>s Personalausweisesärztlicher Fragebogen- 22 -


Leistungsverzeichnis:1. <strong>Wohnen</strong>Ausstattung <strong>de</strong>s Wohnraumeso <strong>Pflege</strong>betto Klei<strong>de</strong>rschranko Nachttischo Tischo Stühleo Kühlschranko Gardinen und Vorhängeo Parkettbo<strong>de</strong>no Duschbad mit WCo Wärmelampe im Bado TV-Satellitenanschlusso Telefonanschlusso Notrufanlageo Abschließbares Wertfacho NachtlichtDer Raum kann auch individuell mit Möbeln, Bil<strong>de</strong>rn usw. <strong>de</strong>s Bewohners eingerichtetwer<strong>de</strong>n.Serviceleistungeno Haustechnische Leistungen bis zu 15 Minuten täglicho Verleih von Kleinwerkzeugeno Kleinere Reparaturen, Glühlampenwechselo Sekretariatsservice bis zu 15 Minuteno Individuelle Ernährungsberatung2. Gemeinschaftliche Einrichtungeno Restaurant/Caféo Veranstaltungsraumo Bibliotheko Kircheo Aufzugsanlageo Rezeptiono TV-/Satellitenanschlusso Öffentlicher PC mit Internetanschlusso Außenanlage mit Terrasseo Sinnesgarten3. KücheBeratungo Beratung <strong>de</strong>r Bewohner hinsichtlich einer gesun<strong>de</strong>n Ernährung aufernährungswissenschaftlicher Grundlage- 23 -


Frühstücko warme Getränke (Kaffee, Tee, heiße Schokola<strong>de</strong>, heiße Milch)o Diverse Säfteo Brot / Brötchen, Butter, Margarine, Marmela<strong>de</strong>, Honigo Quark, Joghurt,o Diverse Wurstsorten, Käse, Streichkäse,o Frühstücksei auf Wunscho Müslio WunschkostMittagessenJe<strong>de</strong>s Mittagessen besteht aus einem Drei-Gang-Menü mit Salatangebot.o Vollkosto leichte Vollkosto vegetarisches Esseno diätetische Kosto Hämodialysekosto eiweißarme Kosto reduzierte Kosto eiweiß- und vitaminreiche KostAben<strong>de</strong>sseno Diverse Auflageno Butter, Margarineo Käse, Streichkäseo Quark, Joghurto unterschiedliche Brotsorteno eine warme Komponente - nach Angeboto Tee, Mineralwasser, Safto auf Wunsch Weiß-, Rot- und Rosewein o<strong>de</strong>r BierZwischenmahlzeitMorgens zwischen Frühstück und Mittagessen sowie zwischen Abendbrot und Frühstückwer<strong>de</strong>n auf Wunsch gereicht:o Joghurto Obsto Diverse Brotsorten mit Auflageo Buttermilcho SüßigkeitenKaffee und KuchenZwischen Mittag- und Aben<strong>de</strong>ssen wer<strong>de</strong>n angeboten:o Kaffee, Tee, Kakaoo Leichtes Gebäcko Abwechselnd (Diät-) Kuchen und (Diät-) Torteno Obst- 24 -


GetränkeDie Einrichtung bietet zur Deckung <strong>de</strong>s täglichen Flüssigkeitsbedarfs ausreichend Getränke,wie z.B.:o Kaffee / Tee / Kakao / Milcho Mineralwassero Säfteo Colao MalzbierSpätmahlzeito Joghurto Obsto Diverse Brotsorten mit Auflageo Buttermilcho Süßigkeiten4. Leistungen <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong><strong>Pflege</strong>beratung und <strong>Pflege</strong>planung durch <strong>Pflege</strong>fachkrafto Direkte <strong>Pflege</strong>o <strong>Pflege</strong>rische Organisationo Kooperation und Koordinationsleistungen (interdisziplinäre Zusammenarbeit)<strong>Pflege</strong> nach individuellem Bedarf und <strong>Pflege</strong>stufe bzw. -klasseAllgemeine <strong>Pflege</strong>leistungen, bestehend aus Hilfen bei <strong>de</strong>r:o Körperpflegeo Ernährungo Mobilitäto persönlichen Lebensführungo sozialen Betreuungo medizinischen BehandlungspflegeFür die verschie<strong>de</strong>nen <strong>Pflege</strong>leistungen wur<strong>de</strong>n eigene WohnGut Osterseifen-Standardsentwickelt. Diese Standards sind für alle Mitarbeiter verbindlich.5. Leistungen <strong>de</strong>r medizinischen BehandlungspflegeAbsprachen und Kooperation mit <strong>de</strong>n behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n ÄrztenMitwirkung bei Diagnostik und Therapie (Behandlungspflege)Folgen<strong>de</strong> Leistungen wer<strong>de</strong>n nach ärztlicher Anordnung erbracht:o Anlegen/Wechseln eines Verban<strong>de</strong>so Stomaversorgungo Dekubitusbehandlungo Blutzuckerkontrolleo Arzneimittelgabe und Überwachung <strong>de</strong>r Einnahmeo Puls- und Blutdruckkontrolleo Verabreichung ärztlicher verordneter Son<strong>de</strong>nnahrung mittels Nährson<strong>de</strong> o<strong>de</strong>rSon<strong>de</strong>ninfusion- 25 -


o Anziehen von Kompressionsstrümpfeno Verabreichung von Betäubungsmittelno Tropfen/Salben bzw. Spülung <strong>de</strong>r Augen und Ohreno Absaugeno Verabreichung eines Einlaufs, Klysma, Mikroklisto Anlegen und Entfernen eines Urinalso subkutane Injektioneno i.m.-Injektioneno Einreibung/Wickelno KatheterisierungFolgen<strong>de</strong> behandlungspflegerische Leistungen wer<strong>de</strong>n aufgrund ihrer invasiven Charakteristik,<strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>nen Verletzungsrisiken und <strong>de</strong>r daraus entstehen<strong>de</strong>n Haftungsproblemeausdrücklich nicht erbracht:o Spülung/Installation mittels Katheter/Schlaucho i.v.- Injektionen<strong>Pflege</strong>rische Maßnahmen zur Sicherung <strong>de</strong>r Ziele <strong>de</strong>r ärztlichen Behandlungo spezielle Prophylaxeno Unterstützen<strong>de</strong> rehabilitative <strong>Pflege</strong>maßnahmenFür die Behandlungspflege wur<strong>de</strong>n eigene WohnGut Osterseifen-Standards entwickelt. DieseStandards sind für alle Mitarbeiter verbindlich.6. Hilfsmittel<strong>Pflege</strong>hilfsmittel (§ 40 SGB XI)o <strong>Pflege</strong>betten und Zubehöro Hausnotrufsystemo Schieberollstühle<strong>Pflege</strong>hilfsmittel zur Körperpflegeo Ba<strong>de</strong>- und Duschhilfeno Ba<strong>de</strong>wannenliftero Toilettenhilfeo Bettpfannen/Urinflascheno Toilettenrollstühleo Duschrollstühle<strong>Pflege</strong>hilfsmittel zur Lin<strong>de</strong>rung von Beschwer<strong>de</strong>no LagerungshilfsmittelZum Verbrauch bestimmte <strong>Pflege</strong>hilfsmittelo saugen<strong>de</strong> BettschutzeinlagenHilfsmittel (§ 33 SGB V) – Leistung durch die Krankenkasseo Absauggeräteo Gehhilfen- 26 -


o Bandageno Blin<strong>de</strong>nhilfsmittelo Hilfsmittel bei Tracheostomao Inhalations-/Atemtherapieo Hilfsmittel zur Kompressionstherapieo Hilfsmittel zur Dekubitustherapieo Inkontinenzhilfen7. Leistungen <strong>de</strong>r HauswirtschaftZu <strong>de</strong>n Leistungen <strong>de</strong>r Hauswirtschaft gehören:BeratungDie Beratung <strong>de</strong>r Bewohner in hauswirtschaftlichen Angelegenheiten erfolgt durch einehauswirtschaftliche Fachkraft.Reinigungo Tägliche Reinigung <strong>de</strong>s Zimmerso Reinigung <strong>de</strong>r Fensterflächen (4x pro Jahr)o Tägliche Reinigung <strong>de</strong>r Gemeinschaftsräume und -flächeno Reinigung <strong>de</strong>r Gardinen (3x pro Jahr) und bei BedarfWäscheo Waschen <strong>de</strong>r persönlichen Leibwäscheo Waschen <strong>de</strong>r persönlichen Kleidungsstücke, soweit diese maschinell waschbar undbügelbar sindo Näh- und Flickarbeiten in kleinerem Umfango Kennzeichnung <strong>de</strong>r Bewohnerwäsche (gemäß Son<strong>de</strong>rleistungsverzeichnis)o Chemische Reinigung <strong>de</strong>r persönlichen Kleidung (nach <strong>de</strong>r jeweiligen Preisliste <strong>de</strong>rReinigungsfirma)Blumenpflegeo tägliche Blumenpflegeo Blumenpflege bei Abwesenheit <strong>de</strong>s Bewohners8. Leistungen <strong>de</strong>r HaustechnikBeratungDen Bewohnern wird Beratung in haustechnischen Fragen durch <strong>de</strong>n Haustechnikerangeboten.Hilfe beim Ein- und Auszug (bis zu zwei Stun<strong>de</strong>n ohne Entgelt)Wartung und Instandhaltung <strong>de</strong>r hauseigenen Anlageno <strong>de</strong>r Gemeinschaftsräumeo <strong>de</strong>r technischen Anlageno <strong>de</strong>s hauseigenen Inventars- 27 -


9. Leistungen <strong>de</strong>r VerwaltungBeratung und Informationo Beratung bei <strong>de</strong>r Kostenabrechnungo Beratung beim Umgang mit Ämtern und Behör<strong>de</strong>no Information über die gesetzlichen Grundlagen <strong>de</strong>s Aufenthalts in unserem Hauseo Information über die Hintergrün<strong>de</strong> von Entgelterhöhungeno Beratung über die Leistungen <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>kassenVerwaltung, u.a.o Abrechnung <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>kosteno Entgegennahme <strong>de</strong>s Barbetrags vom Sozialhilfeträger und Auszahlung an <strong>de</strong>n Bewohnero Verwaltung kleinerer Barbeträge im Auftrag <strong>de</strong>s Bewohnerso Erstellung <strong>de</strong>r Abrechnung über Zusatzleistungen (monatlich)Service, u.a.o Entgegennahme und Weiterleitung von Telefonateno Empfang von Besucherno Arrangement Ihrer persönlichen Termine, wie z.B. Friseur, Arzto TaxirufPosto Postempfang und Verteilung bei Ausstellung einer Postvollmacht10. Leistungen <strong>de</strong>r sozialen DiensteBeratungo Beratung vor Einzugo Beratung bei Abschluss <strong>de</strong>s <strong>Pflege</strong>wohnvertrageso Erstbegleitungo psychosoziale Beratung während <strong>de</strong>s Aufenthalteso Kriseninterventioneno Leistungserschließen<strong>de</strong> Beratung und Informationo Betreuungsrechtliche BeratungGruppenangeboteo Gruppenangebote, wie z.B. Gymnastik, Gedächtnistraining, Gesun<strong>de</strong>rhaltungo Gruppenangebote, wie z.B. kreatives Gestalten, musiktherapeutische AngeboteAktivitäten außerhalb <strong>de</strong>s Hauseso Information über örtliche Feste und Veranstaltungeno Dienstleistungsfahrten (Einkauf, Arztbesuch, Behör<strong>de</strong>ngänge usw.)Bewohnerbeirato Unterstützung, Information und Beteiligung <strong>de</strong>s Bewohnerbeirats- 28 -


Angebote für Angehörigeo Beraten<strong>de</strong> Hilfestellung bei <strong>de</strong>r Abwicklung <strong>de</strong>s Einzugs in die Resi<strong>de</strong>nzo psychosoziale Beratungo Angehörigenaben<strong>de</strong>11. Kultur und FreizeitFesteo Jahreszeitliche Feste (Frühlings-, Sommer-, Herbstfest, Weihnachtsfeier usw.)o Geburtstagsfeiern, Jubiläeno Kulturelle Veranstaltungen (Konzerte, Lesungen usw.)o Ausflügeo GrillfesteFahr- und Begleitdiensteo Begleitung bei notwendigen Einkäufeno Begleitung bei Behör<strong>de</strong>ngängeno Begleitung zum ArztDieses Leistungsverzeichnis ist Bestandteil <strong>de</strong>s <strong>Pflege</strong>wohnvertrages.____________________________Ort, Datum____________________________Ort, Datum____________________________WohnGut Osterseifen____________________________Bewohner____________________________evtl. BetreuerPreisliste für Zusatzleistungen nach § 88 SGB XIZusätzliche Leistungeno DurchführungprivaterVeranstaltungenin<strong>de</strong>nRäumen<strong>de</strong>sWohnGutOsterseifeno Telefongrundgebühren für amtsberechtigte Nebenstellepro Monat (optional)o Telefoneinheiten entsprechend <strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r TelefongesellschaftSon<strong>de</strong>rleistungen außerhalb <strong>de</strong>r Vorschriften <strong>de</strong>s SGBo Tiefgaragenstellplatz pro Monato W-Lan DSL AnschlussFlatrate 3.000 mb/s, Preis inkl. leihweise Bereitstellung benötigter Hardware(W-Lan Mo<strong>de</strong>m sowie ggfs. USB Stick, sofern nicht im Laptop o<strong>de</strong>r PC vorhan<strong>de</strong>n)Leistungen für Gästeo GästemittagessenPreisnachAbsprache19,90 EUR0,06 EUR80,00 EUR24,95 EURTagespreis- 29 -


Auszug aus <strong>de</strong>m Rahmenvertragnach 75 Abs. 1 SGB XIzur vollstationären <strong>Pflege</strong> in Nordrhein-WestfalenAbschnitt IInhalt <strong>de</strong>r Leistungen einschließlich Abgrenzung zu <strong>de</strong>n Leistungen bei Unterkunft undVerpflegung sowie <strong>de</strong>n Zusatzleistungen§ 2 Leistungen (allgemeine <strong>Pflege</strong>leistungen, soziale Betreuung, Behandlungspflege)§ 3 Unterkunft und Verpflegung§ 4 Zusatzleistungen§ 5 Formen <strong>de</strong>r Hilfe§ 6 <strong>Pflege</strong>hilfsmittel und technische Hilfen§ 7 Abgrenzungen <strong>de</strong>r pflegerischen Leistungen von Unterkunft und Verpflegung sowieZusatzleistungenAbschnitt V<strong>Pflege</strong>vergütung bei Abwesenheit <strong>de</strong>s <strong>Pflege</strong>bedürftigen aus <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>einrichtung§ 30 Abwesenheit <strong>de</strong>s <strong>Pflege</strong>bedürftigen________________________________________________________________________________Anmerkung:Den vollständigen Rahmenvertrag (44 Seiten) können Sie gerne im Sekretariat während <strong>de</strong>rallgemeinen Bürostun<strong>de</strong>n einsehen.Auf Wunsch leiten wir Ihnen auch gerne eine Kopie <strong>de</strong>s vollständigen Rahmenvertrages zu.________________________________________________________________________________Abschnitt IInhalt <strong>de</strong>r Leistungen einschließlich Abgrenzung zu <strong>de</strong>n Leistungen bei Unterkunft undVerpflegung sowie <strong>de</strong>n Zusatzleistungen§ 2 Leistungen (allgemeine <strong>Pflege</strong>leistungen, soziale Betreuung, Behandlungspflege)(1) Inhalt <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>leistungen sind die im Einzelfall erfor<strong>de</strong>rlichen Tätigkeiten zur Unterstützung,zur teilweisen o<strong>de</strong>r zur vollständigen Übernahme <strong>de</strong>r Verrichtungen im Ablauf <strong>de</strong>s täglichenLebens o<strong>de</strong>r zur Beaufsichtigung o<strong>de</strong>r Anleitung mit <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>r eigenständigen Übernahmedieser Verrichtungen in <strong>de</strong>r anerkannten <strong>Pflege</strong>stufe. Die Hilfen sollen diejenigen Maßnahmenenthalten, welche die <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit min<strong>de</strong>rn sowie einer Verschlimmerung <strong>de</strong>r<strong>Pflege</strong>bedürftigkeit und <strong>de</strong>r Entstehung von Sekundärerkrankungen vorbeugen.*(2) Die Durchführung und Organisation <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong> richten sich nach <strong>de</strong>m allgemeinen Stand <strong>de</strong>rmedizinisch-pflegerischen Erkenntnisse. Die <strong>Pflege</strong>leistungen sind in Form <strong>de</strong>r aktivieren<strong>de</strong>n<strong>Pflege</strong> unter Beachtung <strong>de</strong>r Qualitätsvereinbarung nach § 80 SGB XI zu erbringen. Zu <strong>de</strong>nallgemeinen <strong>Pflege</strong>leistungen (Grundpflege) gehören je nach Einzelfall folgen<strong>de</strong> Hilfen bei <strong>de</strong>nnachfolgen<strong>de</strong>n Verrichtungen.- 30 -


KörperpflegeZiele <strong>de</strong>r KörperpflegeDie körperliche <strong>Pflege</strong> orientiert sich an <strong>de</strong>n persönlichen Gewohnheiten <strong>de</strong>s <strong>Pflege</strong>bedürftigen. DerZeitpunkt <strong>de</strong>r Körperpflege ist mit <strong>de</strong>m <strong>Pflege</strong>bedürftigen und seinem sozialen Umfeld abzustimmen.Die Intimsphäre ist zu schützen. Die <strong>Pflege</strong>kraft unterstützt <strong>de</strong>n selbstverständlichen Umgang mit <strong>de</strong>mThema “Ausschei<strong>de</strong>n/Ausscheidungen“.Die Körperpflege umfasst:• das Waschen, Duschen und Ba<strong>de</strong>n; dies beinhaltet ggf. auch <strong>de</strong>n Einsatz von Hilfsmitteln, <strong>de</strong>nTransport zur Waschgelegenheit, das Schnei<strong>de</strong>n von Finger- und Fußnägeln, dasHaarewaschen und -trocknen, ggf. Kontaktherstellung zum/zur Friseur/in, Hautpflege,Pneumonie- und Dekubitusprophylaxe sowie bei Bedarf Kontaktherstellung für die Fußpflege.• die Zahnpflege;diese umfasst insbeson<strong>de</strong>re das Zähneputzen, die Prothesenversorgung, dieMundhygiene, Soor-und Parotitisprophylaxe,• das Kämmen;einschl. Herrichten <strong>de</strong>r Tagesfrisur,• das Rasieren;einschließlich <strong>de</strong>r Gesichtspflege,• Darm- o<strong>de</strong>r Blasenentleerung;einschließlich <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong> von katheter- und urinalversorgten<strong>Pflege</strong>bedürftigen sowie <strong>Pflege</strong> bei <strong>de</strong>r physiologischen Blasen- und Darmentleerung,Kontinenztraining, Obstipationsprophylaxe, Teilwaschen einschließlich <strong>de</strong>r Hautpflege, ggf.Wechseln <strong>de</strong>r Wäsche. Bei Ausscheidungsproblemen regt die <strong>Pflege</strong>kraft eine ärztlicheAbklärung an,• weitere regelmäßig wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong> Verrichtungen im Ablauf <strong>de</strong>s täglichen Lebens im Sinne<strong>de</strong>s § 14 Abs. 1SGB XIErnährungZiele <strong>de</strong>r ErnährungEine ausgewogene Ernährung (einschl. notwendiger Diätkost) ist anzustreben. Der <strong>Pflege</strong>bedürftigeist bei <strong>de</strong>r Essens- und Getränkeauswahl sowie bei Problemen <strong>de</strong>r Nahrungsaufnahme zu beraten.Zur selbstständigen Nahrungsaufnahme ist <strong>de</strong>r Einsatz von speziellen Hilfsmitteln zu för<strong>de</strong>rn und zuihrem Gebrauch anzuleiten. Bei Nahrungsverweigerung ist ein differenzierter Umgang mit <strong>de</strong>nzugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Problemen erfor<strong>de</strong>rlich.Die Ernährung umfasst:• das mundgerechte Zubereiten <strong>de</strong>r Nahrung sowie die Unterstützung bei <strong>de</strong>r Aufnahme <strong>de</strong>rNahrung; hierzu gehören alle Tätigkeiten, die <strong>de</strong>r unmittelbaren Vorbereitung dienen und die dieAufnahme von fester und flüssiger Nahrung ermöglichen, z. B. portionsgerechte Vorgabe,Umgang mit Besteck,• Hygienemaßnahmen wie z. B. Mundpflege, Hän<strong>de</strong>waschen, Säubern/Wechseln <strong>de</strong>r Kleidung.- 31 -


MobilitätZiele <strong>de</strong>r MobilisationZiel <strong>de</strong>r Mobilisation ist u. a. die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Beweglichkeit sowie <strong>de</strong>r fachgerechte Umgang mitüberschießen<strong>de</strong>m Bewegungsdrang. Die Mobilisation und das Training sind an die individuelleSituation und Umgebung <strong>de</strong>s <strong>Pflege</strong>bedürftigen anzupassen. Zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Bewegung sindAußenkontakte zu unterstützen. Die Anwendung angemessener Hilfsmittel dient <strong>de</strong>m Ausgleich vonBewegungs<strong>de</strong>fiziten.Beim Zubettgehen und Aufstehen sind Schlafgewohnheiten und Ruhebedürfnisse angemessen zuberücksichtigen und stören<strong>de</strong> Einflüsse möglichst zu reduzieren o<strong>de</strong>r zu beseitigen.Die Mobilität umfasst:• das Aufstehen und Zubettgehen sowie das Betten und Lagern;das Aufstehen und Zubettgehen beinhaltet auch Hilfestellung bei An- und Ablegen vonKörperersatzstücken, wie z. B. Prothesen. Das Betten und Lagern umfasst alle Maßnahmen,die <strong>de</strong>m <strong>Pflege</strong>bedürftigen das körper- und situationsgerechte Liegen und Sitzen ermöglichen,Sekundärerkrankungen wie Kontraktur vorbeugen und Selbstständigkeit unterstützen. Dazugehört auch <strong>de</strong>r Gebrauch sachgerechter Lagerungshilfen und sonstiger Hilfsmittel.• das Gehen, Stehen, Treppensteigen;dazu gehört beispielsweise die Ermunterung und Hilfestellung bei bettlägerigen o<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>nRollstuhl angewiesenen <strong>Pflege</strong>bedürftigen zum Aufstehen und sich zu bewegen, z. B. imZimmer in <strong>de</strong>n Gemeinschaftsräumen und im Außengelän<strong>de</strong>.• das Verlassen und Wie<strong>de</strong>raufsuchen <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>einrichtung:dabei sind solche Verrichtungen außerhalb <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>einrichtung zu unterstützen, die für dieAufrechterhaltung <strong>de</strong>r Lebensführung notwendig sind und das persönliche Erscheinen <strong>de</strong>s<strong>Pflege</strong>bedürftigen erfor<strong>de</strong>rn (z. B. Organisieren und Planen <strong>de</strong>s Zahnarztbesuches),• das An- und Ausklei<strong>de</strong>n;dies umfasst auch die Auswahl <strong>de</strong>r Kleidung gemeinsam mit <strong>de</strong>m <strong>Pflege</strong>bedürftigen sowie ggf.ein An- und Ausziehtraining.(3) Durch Leistungen <strong>de</strong>r sozialen Betreuung soll die <strong>Pflege</strong>einrichtung für die <strong>Pflege</strong>bedürftigeneinen Lebensraum gestalten, <strong>de</strong>r ihnen die Führung eines selbstständigen und selbstbestimmtenLebens ermöglicht sowie zur Teilnahme am Leben in <strong>de</strong>r Gemeinschaft innerhalb undaußerhalb <strong>de</strong>r Einrichtung beiträgt. Hilfebedarf bei <strong>de</strong>r persönlichen Lebensführung und bei <strong>de</strong>rGestaltung <strong>de</strong>s Alltags nach eigenen Vorstellungen soll durch Leistungen <strong>de</strong>r sozialen Betreuungausgeglichen wer<strong>de</strong>n, soweit dies nicht durch das soziale Umfeld (z. B. Angehörige)geschieht. Ziel ist es insbeson<strong>de</strong>re, Vereinsamung, Apathie, Depression und Immobilität zuvermei<strong>de</strong>n und dadurch einer Verschlimmerung <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit vorzubeugen bzw. diebestehen<strong>de</strong> <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit zu min<strong>de</strong>rn. In diesem Sinne dienen die Leistungen im Rahmen<strong>de</strong>r sozialen Betreuung <strong>de</strong>r Orientierung zur Zeit, zum Ort, zur Person, <strong>de</strong>r Gestaltung <strong>de</strong>s persönlichenAlltags und einem Leben in <strong>de</strong>r Gemeinschaft, <strong>de</strong>r Unterstützung bei <strong>de</strong>r Erledigungpersönlicher Angelegenheiten, <strong>de</strong>r Bewältigung von Lebenskrisen und <strong>de</strong>r BegleitungSterben<strong>de</strong>r.- 32 -


(4) Die <strong>Pflege</strong>einrichtung erbringt die medizinische Behandlungspflege entsprechend <strong>de</strong>ngesetzlichen Regelungen. Diesbezügliche ärztliche Anordnungen sind zu beachten.(5) Gegenstand <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>leistungen ist auch <strong>de</strong>r Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung.§ 3 Unterkunft und Verpflegung(1) Die Unterkunft und Verpflegung umfassen die Leistungen, die <strong>de</strong>n Aufenthalt <strong>de</strong>s <strong>Pflege</strong>bedürftigenin einer <strong>Pflege</strong>einrichtung ermöglichen, soweit sie nicht <strong>de</strong>n allgemeinen <strong>Pflege</strong>leistungen,<strong>de</strong>n Zusatzleistungen sowie <strong>de</strong>n Aufwendungen für Investitionen nach §82 Abs. 2SGB XI zuzuordnen sind. Zur Verpflegung gehört insbeson<strong>de</strong>re eine ausgewogene Ernährungsowie das Bereitstellen <strong>de</strong>r Getränke und Speisen.(2) Unterkunft und Verpflegung umfassen insbeson<strong>de</strong>re:• Ver- und Entsorgung (Energie, Wasser, Abfall).• Reinigung; sie umfasst die Reinigung aller Räumlichkeiten <strong>de</strong>r Einrichtung (Sichtreinigung,Unterhaltsreinigung, Grundreinigung),• Wartung und Unterhaltung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>, Einrichtung und Ausstattung, technischer Anlagen undAußenanlagen,• Wäscheversorgung; die Wäscheversorgung umfasst die Bereitstellung, Instandhaltung undReinigung <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Einrichtung zur Verfügung gestellten Wäsche sowie die Reinigung <strong>de</strong>rpersönlichen Wäsche und Kleidung <strong>de</strong>s <strong>Pflege</strong>bedürftigen, soweit sie maschinenwaschbar undmaschinell bügelbar ist.• Speise- und Getränkeversorgung;dies umfasst die Zubereitung und das Bereitstellen von Speisen und Getränken.§ 4 ZusatzleistungenZusatzleistungen nach § 88 SGB XI sind individuell vom <strong>Pflege</strong>bedürftigen wählbare, über dasMaß <strong>de</strong>s Notwendigen gemäß §§ 2 und 3 hinausgehen<strong>de</strong> Leistungen <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong> und Unterkunftund Verpflegung. Sie sind zwischen <strong>de</strong>m <strong>Pflege</strong>bedürftigen und <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>einrichtung schriftlichzu vereinbaren.§ 5 Formen <strong>de</strong>r Hilfe(1) Gegenstand <strong>de</strong>r Unterstützung ist die Hilfe,• die <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>bedürftige benötigt, um seine Fähigkeiten bei <strong>de</strong>n Verrichtungen <strong>de</strong>s täglichenLebens zu erhalten o<strong>de</strong>r diese Fähigkeiten (wie<strong>de</strong>r) zu erlernen, damit er ein möglichsteigenständiges Leben führen kann,• die <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>bedürftige bei <strong>de</strong>n Verrichtungen benötigt, die er nicht o<strong>de</strong>r nur noch teilweiseselbst erledigen kann.Dabei soll die Hilfe auch zur richtigen Nutzung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m <strong>Pflege</strong>bedürftigen überlassenen <strong>Pflege</strong>hilfsmittelanleiten. Diese Hilfe ersetzt nicht die Unterweisung <strong>de</strong>s <strong>Pflege</strong>hilfsmittellieferanten in<strong>de</strong>n Gebrauch <strong>de</strong>s <strong>Pflege</strong>hilfsmittels. Zur Unterstützung gehören ferner solche Tätigkeiten <strong>de</strong>r- 33 -


<strong>Pflege</strong>kraft, durch die notwendige Maßnahmen so gestützt wer<strong>de</strong>n, dass bereits erreichteEigenständigkeit gesichert wird o<strong>de</strong>r lebenserhaltene Funktionen aufrechterhalten wer<strong>de</strong>n.(2) Bei <strong>de</strong>r vollständigen Übernahme <strong>de</strong>r Verrichtungen han<strong>de</strong>lt es sich um die unmittelbareErledigung <strong>de</strong>r Verrichtungen <strong>de</strong>s täglichen Lebens durch die <strong>Pflege</strong>kraft. Eine teilweiseÜbernahme be<strong>de</strong>utet, dass die <strong>Pflege</strong>kraft die Durchführung von Einzelhandlungen im Ablauf<strong>de</strong>r Verrichtungen <strong>de</strong>s täglichen Lebens gewährleisten muss.(3) Beaufsichtigung und Anleitung zielen darauf ab, dass die täglichen Verrichtungen in sinnvollerWeise vom <strong>Pflege</strong>bedürftigen selbst durchgeführt und Eigen- o<strong>de</strong>r Fremdgefährdungen, z. B.durch unsachgemäßen Umgang mit Strom, Wasser o<strong>de</strong>r offenem Feuer vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. ZurAnleitung gehört auch die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r körperlichen, psychischen und geistigen Fähigkeitenzur selbstständigen Ausübung <strong>de</strong>r Verrichtungen <strong>de</strong>s täglichen Lebens. Erfor<strong>de</strong>rlicheBeaufsichtigung o<strong>de</strong>r Anleitung ist insbeson<strong>de</strong>re bei psychisch Kranken, geistig und seelischbehin<strong>de</strong>rten sowie gerontopsychiatrisch verän<strong>de</strong>rten Bewohnern sicherzustellen.(4) Die Form <strong>de</strong>s Hilfebedarfs orientiert sich am sozialen Umfeld <strong>de</strong>s <strong>Pflege</strong>bedürftigen. Dabei sindseine angemessenen Wünsche und Kommunikationsbedürfnisse zu berücksichtigen.(5) Therapieinhalte und Anregungen von an<strong>de</strong>ren an <strong>de</strong>r Betreuung <strong>de</strong>s <strong>Pflege</strong>bedürftigenBeteiligten, z. B. Ärzte und Physiotherapeuten, sind bei <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>angemessen zu berücksichtigen.§ 6 <strong>Pflege</strong>hilfsmittel und technische HilfenZum Erhalt und zur För<strong>de</strong>rung einer selbstständigen Lebensführung sowie zur Erleichterung <strong>de</strong>r<strong>Pflege</strong> und Lin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s <strong>Pflege</strong>bedürftigen sind <strong>Pflege</strong>hilfsmittel gezielteinzusetzen und zu ihrem Gebrauch anzuleiten.§ 7 Abgrenzung <strong>de</strong>r pflegerischen Leistungen von Unterkunft und Verpflegung sowieZusatzleistungen(1) Es gelten die Regelungen nach § 83 Abs. 1 Nr. 5 SGB XI(2) Bis zum Inkrafttreten <strong>de</strong>r Regelungen nach Absatz 1 gilt folgen<strong>de</strong>s:Der mit <strong>de</strong>n allgemeinen <strong>Pflege</strong>leistungen sowie mit Unterkunft und Verpflegung im Zusammenhangstehen<strong>de</strong> Aufwand ist bis zu einer einvernehmlichen Anschlussregelung – spätestensnach Abschluss <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>satzverhandlungen für das Jahr 2000 – gemäß Anlage 1 <strong>de</strong>nnjeweiligen Bereich hälftig o<strong>de</strong>r vollständig zuzuordnen. Die Anlage 1 dient ausschließlich <strong>de</strong>rKlärung <strong>de</strong>r Abgrenzungsfrage und hat für die inhaltliche Gestaltung <strong>de</strong>s Leistungsnachweisesnach § 85 Abs. 3 SGB XI keine präjudizieren<strong>de</strong> Wirkung.(3) Der Aufwand nach <strong>de</strong>n Absätzen 1 und 2 darf keine Zusatzleistungen nach § 4 enthalten.(4) Die von <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>einrichtung angebotenen Zusatzleistungen und die Leistungsbedingungensind <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sverbän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>kassen und <strong>de</strong>n zuständigen Trägern <strong>de</strong>r Sozialhilfevorab mitzuteilen. Die <strong>Pflege</strong>einrichtung hat sicherzustellen, dass die Zusatzleistungen dieErbringung <strong>de</strong>r Leistungen nach §§ 2 und 3 nicht beeinträchtigen. Die Aufnahme in das<strong>Pflege</strong>heim darf nicht von <strong>de</strong>m Abschluss einer Vereinbarung über Zusatzleistungen abhängiggemacht wer<strong>de</strong>n.- 34 -


Auszug aus <strong>de</strong>m Rahmenvertragnach § 75 Abs. 1 SGB XIzur vollstationären <strong>Pflege</strong> in Nordrhein-Westfalen<strong>Pflege</strong>vergütung bei Abwesenheit <strong>de</strong>s <strong>Pflege</strong>bedürftigen aus <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>einrichtung§ 30 Abwesenheit <strong>de</strong>s <strong>Pflege</strong>bedürftigen(1) Soweit <strong>de</strong>r vollstationäre <strong>Pflege</strong>platz (§ 43 SGB XI) vorübergehend aufgrund eines Aufenthaltesin einem Krankenhaus, in einer stationären Rehabilitationseinrichtung sowie wegen Urlaubsnicht in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n kann, ist er freizuhalten.(2) Die <strong>Pflege</strong>einrichtung informiert die <strong>Pflege</strong>kasse und ggf. weitere Kostenträger mit <strong>de</strong>rAbrechnung nach § 19 über Dauer und Grund <strong>de</strong>r Abwesenheit <strong>de</strong>s <strong>Pflege</strong>bedürftigen.(3) Bei einer vorübergehen<strong>de</strong>n Abwesenheit <strong>de</strong>s vollstationär versorgten <strong>Pflege</strong>bedürftigen (§43SGB XI) wird eine Platzgebühr berechnet. Innerhalb eines Kalen<strong>de</strong>rjahres besteht Anspruch aufPlatzgebühr bis zu 42 Tagen. Bei Krankenhausaufenthalten und bei Aufenthalten inRehabilitationseinrichtungen verlängert sich <strong>de</strong>r Anspruch für die Dauer dieser Aufenthalte.(4) Die Platzgebühr ab <strong>de</strong>m 4. Tag beträgt 75 v.H. <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>vergütung (vgl. § 84 Abs. 1 SGB XI)und <strong>de</strong>s jeweils gültigen Entgelts für Unterkunft und Verpflegung (vgl. § 87 SGB XI). Für dieersten 3 Tage <strong>de</strong>r Abwesenheit wer<strong>de</strong>n die ungekürzte <strong>Pflege</strong>vergütung und die jeweils gültigenungekürzten Entgelte für Unterkunft und Verpflegung gezahlt. Die Regelungen über diegeson<strong>de</strong>rt berechenbaren Aufwendungen (Investitionskosten) bleiben unberührt.Privatrechtliche Zahlungsverpflichtungen <strong>de</strong>r Bewohner gegenüber <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>einrichtungbleiben durch die vorstehen<strong>de</strong>n Regelungen unberührt.(5) Als ganztägige Abwesenheit im Sinne dieser Regelungen gilt, wenn <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>bedürftige von0.00 Uhr bis 24.00 Uhr abwesend war.(6) Aufnahme- und Entlassungstag wer<strong>de</strong>n als je ein <strong>Pflege</strong>tag berechnet. Bei Wechsel <strong>de</strong>s<strong>Pflege</strong>bedürftigen in eine an<strong>de</strong>re <strong>Pflege</strong>einrichtung erhält ausschließlich die aufnehmen<strong>de</strong><strong>Pflege</strong>einrichtung eine Vergütung für <strong>Pflege</strong> sowie Unterkunft und Verpflegung.- 35 -


Information zu Wertgegenstän<strong>de</strong>n und HausratversicherungBitte lesen Sie sich dieses Infoblatt sorgfältig durch!Sehr geehrte Bewohner <strong>de</strong>s WohnGut Osterseifen,wenn Sie beim Einzug Wertgegenstän<strong>de</strong>, wie zum Beispiel Schmuck, Bil<strong>de</strong>r, an<strong>de</strong>re kostbareDekorationsgegenstän<strong>de</strong> mitbringen, empfehlen wir Ihnen dringend, diese Gegenstän<strong>de</strong> vorher genauzu dokumentieren und zu fotografieren. Außer<strong>de</strong>m sollten Sie dafür Sorge tragen, dass Ihr Schmucksicher aufbewahrt wird, zum Beispiel im Zimmersafe.Denken Sie auch bitte daran, dass sich Ihre Hausratversicherung, die Sie eventuell für Ihre frühereWohnung abgeschlossen haben, nicht auf Ihr neues Zuhause im WohnGut Osterseifen erstreckt.Dafür müssten Sie eine neue Hausratversicherung abschließen, wobei wir Ihnen gerne behilflich sind.Mit freundlichen GrüßenWohnGut OsterseifenZur Kenntnis genommen:____________________________Ort, Datum____________________________Bewohner____________________________evtl. Betreuer- 36 -


Merkblatt zum InfektionsschutzgesetzBitte lesen Sie sich dieses Merkblatt sorgfältig durch!Sehr geehrte Bewohner <strong>de</strong>s WohnGut Osterseifen, sehr geehrte Angehörige,am 1. Januar 2001 ist in Deutschland das Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Ein Abschnitt <strong>de</strong>sInfektionsschutzgesetzes enthält beson<strong>de</strong>re Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen.Zu diesen Gemeinschaftseinrichtungen zählt auch das WohnGut Osterseifen. Nebenan<strong>de</strong>ren vorbeugen<strong>de</strong>n Maßnahmen zur Infektionsverhütung verpflichtet das neue Gesetz die Leitungunserer Einrichtung die nachfolgen<strong>de</strong> Information an Sie weiterzugeben:Belehrung für Bewohner und sonstige Sorgeberechtigte gem. § 34 Abs. 5 S. 2Infektionsschutzgesetz (IfSG)Wenn Sie eine anstecken<strong>de</strong> Erkrankung haben und in unserer Einrichtung leben, können Sie o<strong>de</strong>rBesucher uns o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re anstecken. Außer<strong>de</strong>m sind gera<strong>de</strong> Hochbetagte während einer Infektionskrankheitabwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen zuziehen. Um dies zuverhin<strong>de</strong>rn, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und dasübliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhangsollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in <strong>de</strong>r Regel nichts mit mangeln<strong>de</strong>r Sauberkeito<strong>de</strong>r Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolleZusammenarbeit.Das Gesetz bestimmt, dass Sie nicht am täglichen Leben unserer Einrichtung teilnehmen dürfen,wenn1. Sie an einer schweren Infektion erkrankt sind, die durch geringe Erregermengen verursacht wird.Dies sind nach <strong>de</strong>r Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durchEHEC-Bakterien (Colibakterien). Alle diese Krankheiten kommen bei uns in <strong>de</strong>r Regel nur alsEinzelfälle vor (außer<strong>de</strong>m nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest undKin<strong>de</strong>rlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschlandübertragen wer<strong>de</strong>n);2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, diessind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, anstecken<strong>de</strong> Borkenflechte, Hepatitis A undbakterielle Ruhr;3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.Die Übertragungswege <strong>de</strong>r aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle undHepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangeln<strong>de</strong>Hän<strong>de</strong>hygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstän<strong>de</strong> (Handtücher,Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- o<strong>de</strong>r "fliegen<strong>de</strong>" Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpockenund Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte wer<strong>de</strong>n Krätze, Läuse undanstecken<strong>de</strong> Borkenflechte übertragen.Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen beson<strong>de</strong>rs günstige Bedingungen für eineÜbertragung <strong>de</strong>r genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungenimmer <strong>de</strong>n Rat Ihres Haus- o<strong>de</strong>r Facharztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber,auffallen<strong>de</strong>r Müdigkeit, wie<strong>de</strong>rholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und an<strong>de</strong>renbesorgniserregen<strong>de</strong>n Symptomen).- 37 -


Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typischeKrankheitssymptome auftreten. Manchmal nehmen Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken.Auch wer<strong>de</strong>n in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit <strong>de</strong>mStuhlgang ausgeschie<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen.Dadurch besteht die Gefahr, dass sie an<strong>de</strong>re Menschen anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist<strong>de</strong>shalb vorgesehen, dass die "Ausschei<strong>de</strong>r" von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, ParatyphusundShigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung <strong>de</strong>s Gesundheitsamtes amtäglichen Leben im WohnGut Osterseifen teilnehmen dürfen.Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren o<strong>de</strong>r hochanstecken<strong>de</strong>n Infektionskrankheitlei<strong>de</strong>t, können weitere Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Haushaltes diese Krankheitserreger schonaufgenommen haben und dann ausschei<strong>de</strong>n, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fallmüssen Sie die Leitung unserer Einrichtung über die Erkrankung informieren. Die Leitung <strong>de</strong>rEinrichtung wird dann mit <strong>de</strong>m Gesundheitsamt klären, ob weitere Schritte veranlasst wer<strong>de</strong>n.Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kin<strong>de</strong>rlähmung, Typhus und Hepatitis A stehenSchutzimpfungen zur Verfügung. Be<strong>de</strong>nken Sie, dass ein optimaler Impfschutz je<strong>de</strong>m Einzelnensowie <strong>de</strong>r Allgemeinheit dient.Sollten Sie noch Fragen haben, wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an Ihren Hausarzt o<strong>de</strong>r an Ihr Gesundheitsamt.Auch wir helfen Ihnen, soweit wie es uns möglich ist, gerne weiter.Mit freundlichen GrüßenWohnGut OsterseifenZur Kenntnis genommen:____________________________Ort, Datum____________________________Bewohner____________________________evtl. Betreuer- 38 -


Ermächtigung zum Einzug von For<strong>de</strong>rungen durch LastschriftenZahlungsempfänger:WohnGut Osterseifen GmbHName, Vorname und genaue Anschrift<strong>de</strong>s Kontoinhabers:___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie wi<strong>de</strong>rruflich, die von mir/uns zu entrichten<strong>de</strong>n Zahlungenwegen (Verpflichtungsgrund, ggf. Betragsbegrenzung)Rechnungsbeträgen, für die <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>kun<strong>de</strong> gemäß <strong>de</strong>m <strong>Pflege</strong>vertrag selbst aufkommenmuss,________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Girokontosmit <strong>de</strong>r Konto-Nr. _________________________bei <strong>de</strong>rBankleitzahl__________________________________________________durch Lastschrift einzuziehen.Wenn mein/unser Konto die erfor<strong>de</strong>rliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens<strong>de</strong>s kontoführen<strong>de</strong>n Kreditinstituts (siehe oben) keine Verpflichtung zur Einlösung.Teileinlösungen wer<strong>de</strong>n im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen._____________________________Ort, Datum___________________________________Unterschrift(en) <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Zahlungspflichtigen____________________________evtl. Betreuer- 39 -

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