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thema budget - Lebenshilfe Krefeld

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echt unD gesetz<br />

Rubrik – Recht aktuell<br />

In regelmäßigen Abständen veranstaltet die<br />

<strong>Lebenshilfe</strong> <strong>Krefeld</strong> Vorträge zu rechtlichen<br />

Fragen. Dazu lädt der Arbeitskreis Soziales<br />

häufig die Rechtsanwältin Anja Kroppen ein.<br />

Im Journal informiert sie unsere Mitglieder<br />

über aktuelle rechtliche Fragen. Diese Informationen<br />

ersetzen natürlich keine Beratung<br />

im Einzelfall.<br />

Rechtsanwältin Anja Kroppen schreibt<br />

in diesem Journal über das Thema<br />

Unterkunftskosten.<br />

Neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts<br />

zur Berücksichtigung<br />

von Unterkunftskosten<br />

bei im elterlichen Haushalt<br />

lebenden Grundsicherungsempfängern<br />

Bislang war es so, dass im elterlichen Haushalt<br />

lebende Grundsicherungsempfänger<br />

Kosten für Unterkunft und Heizung<br />

erhalten haben. Maßgebend für die<br />

Berechnung war eine schlichte Pro-Kopf-<br />

Aufteilung. Lebten also die Eltern mit ihrem<br />

grundsicherungsberechtigten Kind in einer<br />

Wohnung, erfolgte für die Unterkunfts- und<br />

Heizungskosten eine Dreiteilung.<br />

Hiervon ist das Bundessozialgericht nun<br />

abgerückt. Folge ist, dass Unterkunfts- und<br />

Heizungskosten nicht mehr übernommen<br />

werden, es sei denn, es besteht ein<br />

Nachweis, dass in der Person des<br />

Grundsicherungsempfängers tatsächlich<br />

diese Kosten entstehen. Dies wiederum<br />

erfordert den Abschluss eines Mietvertrages.<br />

26<br />

Rechtsanwältin Anja Kroppen<br />

Dieselstr. 1<br />

47228 Duisburg<br />

Telefon: 02065-6 46 02<br />

Bei letzterem ist jedoch zu bedenken, dass<br />

zum einen eine Interessenkollision besteht,<br />

wenn die Eltern gleichzeitig Vermieter und<br />

Betreuer sind, zum anderen können sich<br />

steuerrechtliche Konsequenzen und Folgen<br />

für den Bezug von Kindergeld ergeben.<br />

Es sollte deshalb nicht unüberlegt ein<br />

Mietvertrag abgeschlossen werden. Für<br />

den Fall, dass die Eltern gleichzeitig<br />

Betreuer sind, kann ein Mietvertrag nur<br />

wirksam durch einen Ergänzungsbetreuer<br />

abgeschlossen werden. Wegen etwaiger<br />

steuerlicher Auswirkungen sollte vorab im<br />

Einzelfall bei dem zuständigen Finanzamt<br />

nachgefragt werden oder ein Steuerberater<br />

konsultiert werden.<br />

Keine Veränderungen ergeben sich hingegen,<br />

wenn der Grundsicherungsempfänger mit<br />

anderen Hilfebedürftigen in einem Haushalt<br />

lebt.<br />

Nahverkehr kostenfrei<br />

für Menschen mit<br />

Schwerbehinderten-Ausweis.<br />

Das ist neu. Die „50 km-Regelung“ gilt seit 1.<br />

September 2011 nicht mehr. Die Deutsche<br />

Bahn AG und das Bundesministerium für<br />

Arbeit und Soziales haben das beschlossen.<br />

Das heißt:<br />

Ab sofort können Menschen mit Behinderung<br />

mit allen Nahverkehrs-Zügen kostenfrei

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