thema budget - Lebenshilfe Krefeld
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echt unD gesetz<br />
Rubrik – Recht aktuell<br />
In regelmäßigen Abständen veranstaltet die<br />
<strong>Lebenshilfe</strong> <strong>Krefeld</strong> Vorträge zu rechtlichen<br />
Fragen. Dazu lädt der Arbeitskreis Soziales<br />
häufig die Rechtsanwältin Anja Kroppen ein.<br />
Im Journal informiert sie unsere Mitglieder<br />
über aktuelle rechtliche Fragen. Diese Informationen<br />
ersetzen natürlich keine Beratung<br />
im Einzelfall.<br />
Rechtsanwältin Anja Kroppen schreibt<br />
in diesem Journal über das Thema<br />
Unterkunftskosten.<br />
Neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts<br />
zur Berücksichtigung<br />
von Unterkunftskosten<br />
bei im elterlichen Haushalt<br />
lebenden Grundsicherungsempfängern<br />
Bislang war es so, dass im elterlichen Haushalt<br />
lebende Grundsicherungsempfänger<br />
Kosten für Unterkunft und Heizung<br />
erhalten haben. Maßgebend für die<br />
Berechnung war eine schlichte Pro-Kopf-<br />
Aufteilung. Lebten also die Eltern mit ihrem<br />
grundsicherungsberechtigten Kind in einer<br />
Wohnung, erfolgte für die Unterkunfts- und<br />
Heizungskosten eine Dreiteilung.<br />
Hiervon ist das Bundessozialgericht nun<br />
abgerückt. Folge ist, dass Unterkunfts- und<br />
Heizungskosten nicht mehr übernommen<br />
werden, es sei denn, es besteht ein<br />
Nachweis, dass in der Person des<br />
Grundsicherungsempfängers tatsächlich<br />
diese Kosten entstehen. Dies wiederum<br />
erfordert den Abschluss eines Mietvertrages.<br />
26<br />
Rechtsanwältin Anja Kroppen<br />
Dieselstr. 1<br />
47228 Duisburg<br />
Telefon: 02065-6 46 02<br />
Bei letzterem ist jedoch zu bedenken, dass<br />
zum einen eine Interessenkollision besteht,<br />
wenn die Eltern gleichzeitig Vermieter und<br />
Betreuer sind, zum anderen können sich<br />
steuerrechtliche Konsequenzen und Folgen<br />
für den Bezug von Kindergeld ergeben.<br />
Es sollte deshalb nicht unüberlegt ein<br />
Mietvertrag abgeschlossen werden. Für<br />
den Fall, dass die Eltern gleichzeitig<br />
Betreuer sind, kann ein Mietvertrag nur<br />
wirksam durch einen Ergänzungsbetreuer<br />
abgeschlossen werden. Wegen etwaiger<br />
steuerlicher Auswirkungen sollte vorab im<br />
Einzelfall bei dem zuständigen Finanzamt<br />
nachgefragt werden oder ein Steuerberater<br />
konsultiert werden.<br />
Keine Veränderungen ergeben sich hingegen,<br />
wenn der Grundsicherungsempfänger mit<br />
anderen Hilfebedürftigen in einem Haushalt<br />
lebt.<br />
Nahverkehr kostenfrei<br />
für Menschen mit<br />
Schwerbehinderten-Ausweis.<br />
Das ist neu. Die „50 km-Regelung“ gilt seit 1.<br />
September 2011 nicht mehr. Die Deutsche<br />
Bahn AG und das Bundesministerium für<br />
Arbeit und Soziales haben das beschlossen.<br />
Das heißt:<br />
Ab sofort können Menschen mit Behinderung<br />
mit allen Nahverkehrs-Zügen kostenfrei