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Wähler Rhein-Hunsrück e. V. (VR2024 (VR20245 Amtsgericht Bad Kreuznach)Vorsitzender: Stef<strong>an</strong> WickertGerhart-Hauptm<strong>an</strong>n-Str.11D-55469 SimmernKreisverwaltung Rhein-HunsrückHerr L<strong>an</strong>drat FleckLudwigstraße 3-555469 SimmernSimmern, <strong>den</strong> 30.09.2010Veräußerung der Aktien des Rhein-Hunsrück-Kreises <strong>an</strong> der RWE AGHier: gemeinsamer <strong>Antrag</strong> der Fraktionen Freie Wähler Rhein-Hunsrück e.V. und FDP Rhein-Hunsrück zur Veräußerung der Aktien des Rhein-Hunsrück-Kreises <strong>an</strong> der RWE AGSehr geehrter Herr L<strong>an</strong>drat Fleck,die Fraktionen Freie Wähler Rhein-Hunsrück e.V. und FDP Rhein-Hunsrück be<strong>an</strong>tragen dieAufnahme des unter Betreff <strong>an</strong>gegebenen Themas in die Tagesordnungspunkt der Sitzungdes <strong>Kreistag</strong>es am 25.10.2010.Gleichzeitig be<strong>an</strong>tragen wir, folgen<strong>den</strong> Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu stellen.Der <strong>Kreistag</strong> des Alt-L<strong>an</strong>dkreises Simmern hat am 12. Mai 1969 zur Angleichung <strong>an</strong> die Sachlageim Alt-Kreis St. Goar einen Beschluss gefasst, die Erträge aus <strong>den</strong> kreiseigenen RWE-Aktienvollständig <strong>an</strong> die Gemein<strong>den</strong> und Städte des Altkreises Simmern zu verteilen. DieserBeschluss wurde vom Rechtsnachfolger Rhein-Hunsrück-Kreis akzeptiert und durch entsprechendeVerträge mit <strong>den</strong> betroffenen Gemein<strong>den</strong> bis 31.12.2011 entsprechend <strong>an</strong>gew<strong>an</strong>dt.Mit dem damaligen Beschluss und mit der nachfolgen<strong>den</strong> Ausführung sollte eine Gleichbeh<strong>an</strong>dlunggegenüber <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> des Altkreises St. Goar, die über entsprechende Erlöseaus dem Aktienbesitz des Energiezweckverb<strong>an</strong>des Vorderhunsrück verfügen, erreicht wer<strong>den</strong>.Durch <strong>den</strong> nachfolgen<strong>den</strong> Beschluss des <strong>Kreistag</strong>es des Rhein-Hunsrück-Kreises soll dieseGleichbeh<strong>an</strong>dlung nunmehr dauerhaft und endgültig umgesetzt wer<strong>den</strong>.Der Rhein-Hunsrück-Kreis bietet bis zum _________ <strong>den</strong> Ortsgemein<strong>den</strong>-/Städten (Gemein<strong>den</strong>)im ehemaligen L<strong>an</strong>dkreis Simmern, die die Vereinbarung mit dem Kreis über die Weiterleitungvon Konzessionsabgaben und Divi<strong>den</strong><strong>den</strong>einnahmen abgeschlossen haben, <strong>den</strong>Erwerb der RWE-Aktien aus dem Besitz des Rhein-Hunsrück-Kreises zum außerbörslichen


- 2 -Kauf <strong>an</strong>. Der Kaufpreis für eine Aktie beträgt 100 % des zum Börsenschlusstag am_________ festgestellten Kaufpreises der Xetra-H<strong>an</strong>delsbörse. Das Angebot ist befristet bis________ . Jeder der oben gen<strong>an</strong>nten Gemein<strong>den</strong> erhält ein Kauf<strong>an</strong>gebot über die Anzahlder Aktien, die sich aus dem Verhältnis der Einwohnerzahlen mit Hauptwohnung zum30.06.2006 der oben gen<strong>an</strong>nten Gemein<strong>den</strong> zu der Gesamtzahl der RWE Aktien im Kreisbesitzergibt. Bruchteile wer<strong>den</strong> auf- bzw. abgerundet.Der Kaufpreis der Gemein<strong>den</strong> wird verrechnet mit dem Anspruch der Gemein<strong>den</strong>, der sichaus der o.a. Vereinbarung ergibt (Weiterleitung des Erlöses bei Verkauf der Aktien).Für die Gemein<strong>den</strong>, die dem Kauf<strong>an</strong>gebot zustimmen, wird der hierauf entfallende Anteilder in der Vereinbarung mit <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> vorgesehenen Rücklage nach Durchführung dero.a. Tr<strong>an</strong>saktion aufgelöst und der Restbetrag diesen Gemein<strong>den</strong> nach der vertraglichen Regelungausgezahlt.Für die Gemein<strong>den</strong>, die dem Kauf<strong>an</strong>gebot nicht zustimmen, wird die verbliebene Rücklagezum 31.12.2011 aufgelöst und ausgezahlt.Der Kreis bleibt Eigentümer und Besitzer der restlichen Aktien. Die bisherige Vereinbarungmit <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> wird nicht erneuert. Die Verpflichtung des Kreises, die Erlöse <strong>an</strong> die Gemein<strong>den</strong>für die verbleiben<strong>den</strong> RWE-Aktien künftig weiterhin zu verteilen, entfällt ab01.01.2012.Wegen der besonderen Thematik soll zu der Angelegenheit zudem ein Gespräch mit der Aufsichts-und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier geführt wer<strong>den</strong>, <strong>an</strong> dem Vertreter desRhein-Hunsrück-Kreises und der Gemein<strong>den</strong> des Altkreises Simmern teilnehmen sollen.Für die Fraktion Freie WählerFür die FDP-FraktionStef<strong>an</strong> Wickerti.V. Gerlinde Sagel

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