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Preisliste Heizgeräte - Webasto

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen1. Geltung1) Die Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliesslichauf Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen,das gilt auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenndort die Geltung dieser Bedingungen nicht noch einmal ausdrücklichvereinbart wird. Spätestens mit der widerspruchslosen Entgegennahmeder Lieferung stimmt der Besteller der Geltung dieser Bedingungenzu. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nurinsoweit, als sie mit diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungenübereinstimmen; im übrigen finden die AllgemeinenGeschäftsbedingungen des Bestellers keine Anwendung, auch wenn<strong>Webasto</strong> diesen nicht ausdrücklich widerspricht.2) Abweichungen von diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungensind nur wirksam, wenn <strong>Webasto</strong> sie schriftlich bestätigt.2. Angebot und Vertragsabschluss1) Die Angebote sind freibleibend, sofern sie von <strong>Webasto</strong> nichtausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Annahmeerklärungenund sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeitder schriftlichen Bestätigung durch <strong>Webasto</strong>. Das Gleichegilt für Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrags.2) Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte oder sonstigeLeistungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlichvereinbart wird.3. Preise1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, hält sich <strong>Webasto</strong> an die vonihm angebotenen Preise 30 Tage ab Abgabe des jeweiligenAngebots gebunden. Die Aufträge kommen zu den in den jeweilsaktuellen <strong>Preisliste</strong>n genannten Preisen zustande.2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lieferwerk.Die Kosten des Versands mit einem TransportCHF nach Wahl<strong>Webasto</strong>s einschliesslich der Verpackung trägt der Besteller. Ist dieRückgabe der Verpackung vereinbart, hat der Besteller die Verpackungdem Lieferwerk zurückzugeben und haftet bis dahin auchfür den zufälligen Untergang der Verpackung.4. GefahrübergangDie Gefahr geht spätestens mit Auslieferung an den SpeditCHF odereine sonstige Transportperson auf den Besteller über. Die Gefahr gehtauch insoweit auf den Besteller über, als Waren auf Wunsch desBestellers bei <strong>Webasto</strong> gelagert werden.5. Gewährleistung und Haftung1) Soweit die Lieferung im kaufmännischen Geschäftsverkehr erfolgt,hat der Besteller die von <strong>Webasto</strong> gelieferte Ware unverzüglich nachihrem Eingang zu untersuchen und dabei festgestellte Mängel undMengenabweichungen spätestens 8 Tage nach Wareneingangschriftlich zu rügen. Treten später innerhalb der VerjährungsfristMängel auf, die auch bei sorgfältiger Eingangsprüfung nichtentdeckt werden konnten, hat der Besteller diese unverzüglich nachEntdeckung, auf jeden Fall aber noch innerhalb der Verjährungsfristbei <strong>Webasto</strong> eingehend schriftlich zu rügen.2) Bei berechtigten Mängelrügen werden die vorhandenen Mängelnach Wahl <strong>Webasto</strong>s nachgebessert oder die mangelhaften oderunbrauchbaren Teile kostenlos durch mangelfreie ersetzt. DieEinsendung der mangelhaften Ware an <strong>Webasto</strong> hat porto- bzw.frachtfrei zu erfolgen. Im Falle des Vorliegens eines Mangels trägt<strong>Webasto</strong> innerhalb der Schweiz die Kosten der billigsten Rücksendungan den Besteller. Kommt eine solche Nacherfüllung (Nachbesserungoder Ersatzlieferung) nicht zustande oder misslingt siezweimal aus Gründen, die der Besteller nicht zu vertreten hat, sokann der Besteller die Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt)oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Nachbesserungoder Ersatzlieferung erfolgen ohne Anerkennung einerRechtspflicht und unterbrechen die Verjährung der Mängelansprüchefür die Ware nicht.3) Die Gewährleistungsfrist für <strong>Webasto</strong> <strong>Heizgeräte</strong> und Aufdachklimaanlagensowie <strong>Webasto</strong> Ersatzteile für diese Geräte und Anlagenbeträgt 24 Monate. Die Gewährleistungsfrist wird gerechnet ab demTag des Einbaus der Geräte bzw. der Erst-zulassung des Fahrzeugs,in das der Ersteinbau erfolgt ist, sie endet jedoch spätestens36 Monate nach Auslieferung der Geräte, Anlagen bzw. Ersatzteile.4) Die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs gegen<strong>Webasto</strong> setzt voraus, dass die Gewährleistungskarte von derEinbauwerkstätte ausgefüllt wurde und mit den beanstandetenTeilen an <strong>Webasto</strong> eingesandt wird. Ferner muss das Doppel dieserGewährleistungskarte (Kontrollkarte) unverzüglich nach dem Einbaudes Gerätes an <strong>Webasto</strong> gesandt worden sein. <strong>Webasto</strong> ist bereit,nach seinem Ermessen, unbeschadet dieser Gewährleistungsbestimmungenund ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, Ein- undAusbaukosten im Rahmen seiner Werkstattrichtzeiten zu tragen.Voraussetzung für die Übernahme von Aus- und Einbaukosten ist,dass diese Arbeiten von <strong>Webasto</strong> oder einer von <strong>Webasto</strong> anerkanntenKundendienstwerkstätte ausgeführt werden.5) Für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, dies gilt insbesonderefür Glüh-Zündelemente, Batterien, Temperatursicherungen bzw.deren Schmelzeinsätze, Kohlebürsten, ungeeignete oder unsachgemässeVerwendung, unsachgemässe Einlagerung, Nichteinhaltungder Einbau- und Bedienungsanweisung, fehlerhafte oder nachlässigeBehandlung oder ungeeignete Betriebsmittel oder durch klimatischeund sonstige Einwirkungen entstehen, wird keine Haftung übernommen,soweit diese Umstände nicht auf ein Verschulden von <strong>Webasto</strong>zurückzuführen sind. Für Mängel, die auf Konstruktionsfehlern oderder Wahl ungeeigneten Materials beruhen, wird keine Haftungübernommen, sofern der Besteller trotz des vorherigen Hinweisesvon <strong>Webasto</strong> die Konstruktion oder das Material vorgeschrieben hat.6) Weitere Mängelansprüche, gleich welcher Art, sind vorbehaltlichetwaiger nach Massgabe von Ziffer 6 beschränkter Schadensersatzansprücheausgeschlossen.7) Eine Garantie liegt nur vor, wenn sie durch <strong>Webasto</strong> ausdrücklichund schriftlich erklärt wird.6. Haftungsbeschränkung1) <strong>Webasto</strong> haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund,nur, wenna) <strong>Webasto</strong> eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht)schuldhaft (d. h. mindestens fahrlässig) in einer den Vertragszweckgefährdenden Weise verletzt hat oderb) der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens<strong>Webasto</strong>s verursacht wurde oderc) <strong>Webasto</strong> eine Garantie übernommen hat.2) In folgenden Fällen ist die Haftung von <strong>Webasto</strong> auf den typischen,vorhersehbaren Schaden beschränkt:a) im Fall der schuldhaften Verletzung von vertragswesentlichenPflichten (Kardinalpflichten), die nicht grob fahrlässig odervorsätzlich erfolgt,b) im Fall der grob fahrlässigen Verletzung von sonstigen Pflichtendurch Mitarbeiter oder Beauftragte <strong>Webasto</strong>s, die nicht Organeoder leitende Angestellte sind sowiec) im Fall der Übernahme einer Garantie, sofern nicht ausdrücklicheine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware übernommenwurde.3) In den Fällen der Ziffer 6.2 besteht keine Haftung für mittelbareSchäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.4) Die Haftung <strong>Webasto</strong>s nach dem Produkthaftungsgesetz, für dieVerletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für das arglistigeVerschweigen eines Mangels und die Übernahme einer Garantie fürdie Beschaffenheit der Ware bleibt unberührt.5) Die Ziffern 6.1 bis 6.4 gelten auch, wenn eine Ware nur der Gattungnach bestimmt ist.6) Die Ziffern 6.1 bis 6.5 gelten auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprüchedes Bestellers gegen Mitarbeiter oder Beauftragte<strong>Webasto</strong>s.7. Lieferzeit1) Die Vereinbarung von verbindlichen Lieferterminen oder -fristenbedarf der Schriftform. Verzögert sich die Lieferung durch Umstände,die der Besteller zu vertreten hat oder aus anderen von <strong>Webasto</strong>nicht zu vertretenden Gründen, dann verlängert sich die vereinbarteLieferfrist oder der vereinbarte Liefertermin entsprechend.2) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware dasAuslieferungswerk verlassen hat.3) Kommt <strong>Webasto</strong> mit der Lieferung in Verzug, so ist der Bestellerberechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfristvon mindestens zwei Wochen, vom Vertrag zurückzutreten und dieRückzahlung eventuell geleisteter Anzahlungen zu verlangen.8. Eigentumsvorbehalt1) Die von <strong>Webasto</strong> gelieferte Ware bleibt Eigentum <strong>Webasto</strong>s, bissämtliche Forderungen ausgeglichen sind, die <strong>Webasto</strong> gegen denBesteller zustehen.2) Wird die gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oderverbunden, so tritt der Besteller bereits mit Abschluss des Liefervertragsseine Ansprüche auf Herausgabe und seine Eigentums- undMiteigentumsrechte an den neu hergestellten Gegenständen an<strong>Webasto</strong> ab und verwahrt diese insoweit mit kaufmännischerSorgfalt für <strong>Webasto</strong>.3) Der Besteller darf die Vorbehaltsware nicht an Dritte verpfändenoder als Sicherheit übereignen. Er ist aber berechtigt, die Vorbehaltswahlin ordnungsgemässem Geschäftsverkehr weiterzuveräussern,wenn er hierbei ebenfalls den Eigentumsvorbehalt vereinbart.Hierzu tritt er sämtliche ihm aus dem Weiterverkauf oder aus einemsonstigen Rechtsgrund in diesem Zusammenhang entstehendenForderungen bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an<strong>Webasto</strong> ab. Er ist jedoch widerruflich ermächtigt, die abgetreteneForderung im eigenen Namen für die Rechnung <strong>Webasto</strong>s einzuziehen,wobei <strong>Webasto</strong> diese Ermächtigung nur widerrufen wird, wennder Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemässnachkommt.4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller aufdas Eigentum <strong>Webasto</strong>s hinweisen und <strong>Webasto</strong> unverzüglichbenachrichtigen. In diesem Zusammenhang entstehende Kosten undSchäden trägt der Besteller.5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere, wenn erseine Zahlungen einstellt oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrensüber sein Vermögen gestellt wird, ist <strong>Webasto</strong> berechtigt,die Vorbehaltswahl zurückzunehmen oder zu kennzeichnen und dasBetriebsgelände des Bestellers zu diesem Zweck zu betreten.6) Übersteigt der Wert der für <strong>Webasto</strong> bestehenden Sicherheit dieForderungen <strong>Webasto</strong>s insgesamt um mehr als 20 %, so gibt<strong>Webasto</strong> auf Verlangen des Bestellers nach Wahl <strong>Webasto</strong>s diedarüber hinausgehenden Sicherheiten frei.9. Zahlungsbedingungen1) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen <strong>Webasto</strong>sspätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum undLieferung zu zahlen. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist kommt derBesteller ohne weitere Mahnung in Verzug.2) Falls <strong>Webasto</strong> von Umständen Kenntnis erlangt, die es erwartenlassen, dass sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers nachVertragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wennder Besteller die fälligen Forderungen <strong>Webasto</strong>s nicht ausgleicht unddeshalb Zahlungsansprüche <strong>Webasto</strong>s gefährdet erscheinen, ist<strong>Webasto</strong> berechtigt, Lieferungen nur gegen volle oder teilweiseZahlung Zug um Zug oder Sicherheitsleistung auszuführen. Im Falleder Insolvenz oder der Zahlungsunfähigkeit des Bestellers oder desAntrags auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögendes Bestellers ist <strong>Webasto</strong> berechtigt, von allen noch nicht ausgeführtenVerträgen zurückzutreten.3) Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn dieGegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.10. Schlussbestimmungen1) Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der<strong>Webasto</strong> Thermo & Comfort Schweiz AG.2) Es gilt ausschliesslich das schweizerische Recht, die Anwendung desUN-Übereinkommens über den internationalen Kauf (CISG) istausgeschlossen.3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleibt dieWirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.116 117

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