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Untitled - AmLiebstenZuHause

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Berufsbild<br />

Tätigkeit<br />

Voraussetzung<br />

Fallbeispiel<br />

Oberösterreich<br />

Seite 4<br />

Seite 5<br />

Seite 6<br />

Seite 7<br />

Berufsgruppe der OÖ<br />

PERSONENBETREUUNG<br />

KommR Dr. Rudolf TRAUNER<br />

Präsident der WKOÖ<br />

Eine der größten Herausforderungen der Zukunft ist der zunehmende Anteil von älteren Menschen<br />

in unserer Gesellschaft. Das Thema Betreuung wird künftig noch an Bedeutung gewinnen.<br />

Schon jetzt beziehen knapp fünf Prozent der österreichischen Bevölkerung Pflegegeld. Deshalb ist<br />

die Arbeit der selbstständigen Personenbetreuer/innen von immenser gesellschaftlicher Bedeutung.<br />

Mag. Dr. Viktoria TISCHLER<br />

Berufsgruppensprecherin Personenbetreuung<br />

Obfrau Fachgruppe OÖ der gewerblichen Dienstleister<br />

Wir wissen, dass rund 85 Prozent der betreuungsbedürftigen Österreicherinnen und Österreicher<br />

in ihrem eigenen Zuhause betreut werden wollen. Mit unserem System der Personenbetreuung<br />

können wir diesen Wunsch erfüllen. Dank unserer Betreuungskräfte können Menschen ihren<br />

Lebensabend bestens umsorgt und damit sorgenfrei in ihrer gewohnten Umgebung verbringen.<br />

Mag. Bernhard ECKMAYR<br />

Geschäftsführer Fachgruppe OÖ der gewerblichen Dienstleister<br />

Das Thema Personenbetreuung ist sehr vielschichtig und für den Einzelnen oft schwer zu fassen.<br />

Aus diesem Grund stellen wir Ihnen die vorliegende Broschüre zur Verfügung. Darin finden Sie<br />

die wichtigsten Informationen zum Thema Personenbetreuung. Wir bieten Ihnen damit eine<br />

übersichtliche und verständlich aufbereitete Orientierung.


Für Menschen, die durch Alter oder Krankheit beeinträchtigt<br />

sind, kann das Leben neue Herausforderungen mit sich<br />

bringen. Plötzlich braucht man jemanden für die täglich<br />

anfallenden Arbeiten und Tätigkeiten im Haushalt oder für<br />

die Pflege freundschaftlicher Beziehungen. Und dann kann<br />

die Hilfe durch Angehörige dieser Menschen an Grenzen<br />

stoßen.<br />

Damit die Betroffenen in ihrem gewohnten Lebensumfeld<br />

bleiben können, mit dem Ziel des würdevollen Alterns ohne<br />

Ängste und Sorgen, gibt es den Beruf der Personenbetreuung.<br />

Um bei Bedarf sofort helfen zu können, wohnt in der Regel<br />

ein/e Personenbetreuer/in im Zuhause des betreuungsbedürftigen<br />

Menschen.<br />

HINWEIS: Eine Betreuungskraft wohnt im Zuhause der<br />

betreuungsbedürftigen Person um bei Bedarf<br />

sofort helfen zu können.<br />

Berufsgruppe der OÖ<br />

PERSONENBETREUUNG<br />

Haushaltsnahe Dienstleistungen<br />

wie das Zubereiten von Mahlzeiten, Reinigungstätigkeiten, Erledigung von Besorgungen außerhalb des Wohnbereiches<br />

(Einkauf, Post, Behörden), Durchführung von Hausarbeiten und Botengängen, Sorgetragung für ein gesundes<br />

Raumklima, Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln u.a.) oder die Betreuung von Tieren und Pflanzen<br />

Unterstützung bei der Lebensführung<br />

wie Hilfestellung bei der Gestaltung des Tagesablaufs und bei alltäglichen Verrichtungen<br />

Gesellschafterfunktion<br />

wie Konversation führen, Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte, Begleitung bei diversen Aktivitäten<br />

Vorbereitung auf einen Ortswechsel<br />

wie etwa bei Besuchen von Verwandten, Urlaub oder Spitalsaufenthalt<br />

Dienste bei der Gesundheits- und Körperpflege<br />

Unterstützung für eine ausreichende Nahrungs- und Flüssigkeits- sowie Arzneimittelaufnahme, Unterstützung bei<br />

der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Aufstehen, Gehen und Niederlegen<br />

Führung von Haushaltsbuch und Tätigkeitsbericht<br />

mit Aufzeichnungen über die für die betreuungsbedürftige Person getätigten Ausgaben sowie ein Bericht<br />

über alle Tätigkeiten<br />

HINWEIS: Der/die Personenbetreuer/in muss alle Tätigkeiten dokumentieren.


Folgende Punkte sollte ein/e selbstständige/r<br />

Personenbetreuer/in erfüllen<br />

Vollendung des 18. Lebensjahres<br />

Heimhilfe- oder gleichwertige Ausbildung<br />

gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und<br />

Schrift<br />

Praxis in der Personenbetreuung<br />

Positive Einstellung im Umgang mit älteren und<br />

betreuungsbedürftigen Menschen<br />

Lebenslauf, Zeugnisse und idealerweise Referenzschreiben<br />

Der Gewerbeschein ist zwingend Voraussetzung für die<br />

Ausübung der selbstständigen Personenbetreuung<br />

HINWEIS: Von Vorteil ist der Besitz eines gültigen<br />

B-Führerscheins<br />

Die Personenbetreuung wird unter folgenden<br />

Voraussetzungen staatlich gefördert:<br />

Einkommensgrenze von EUR 2.500,00 netto<br />

pro Monat darf nicht überschritten werden<br />

Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3<br />

mit fachärztlicher Bestätigung<br />

Ab Pflegestufe 5 entfällt die fachärztliche Bestätigung<br />

Bei Nachweis einer Demenzerkrankung (ständiger<br />

Betreuungsbedarf) genügt Stufe 1<br />

Für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöht sich<br />

die Einkommensgrenze um EUR 400,00 netto, für jeden<br />

behinderten Unterhaltsberechtigten um EUR 600,00 netto<br />

Für eine permanente 24 Stunden Personenbetreuung<br />

werden zwei Betreuungskräfte benötigt, da in der Regel<br />

nach einer Arbeitsperiode eine durchgehende Freizeit in<br />

der gleichen Dauer erfolgt (z.B. 14 Tage Arbeit, 14 Tage<br />

Freizeit)<br />

HINWEIS: Eine Einstufung in eine Pflegestufe kann<br />

selbstständig beantragt werden.<br />

I. Herr Siegfried R. aus Wels hatte einen leichten Schlaganfall. Der<br />

80-Jährige benötigt seither rund um die Uhr eine Betreuung. Der<br />

Pensionist mit einer monatlichen Pension von EUR 1.500,00 netto<br />

ist in der Pflegestufe 3 (EUR 442,90 Pflegegeld). Herr R. verfügt<br />

über eine fachärztliche Bestätigung, dass er eine 24 Stunden<br />

Personenbetreuung benötigt. Sein monatliches Nettoeinkommen<br />

liegt mit EUR 1.500,00 klar unter der Einkommensgrenze von<br />

EUR 2.500,00. Das Pflegegeld wird hierbei nicht eingerechnet.<br />

Damit erhält der Pensionist EUR 550,00 Förderung für seine zwei<br />

selbstständigen Pflegekräfte.<br />

II. Herr David H. aus Gmunden ist durch seine Demenzerkrankung<br />

schwer gezeichnet und auf permanente Hilfe angewiesen.<br />

Der 71-Jährige bezieht eine Pension in der Höhe von EUR 1.700,00<br />

und ist in der Pflegestufe 4 (EUR 664,30) eingestuft. Sein monatliches<br />

Nettoeinkommen liegt bei EUR 1.700,00, das Pflegegeld wird hierbei<br />

nicht eingerechnet. Da er auch die fachärztliche Bestätigung für<br />

den Bedarf der 24 Stunden Personenbetreuung hat, steht der<br />

Förderung in Höhe von EUR 550,00 für seine zwei selbstständigen<br />

Betreuungskräfte nichts mehr im Weg.<br />

HINWEIS: Beachten Sie Einkommensgrenze und Pflegestufe.<br />

Anspruch Pflegegeld – Stand 01.12.2011

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