Untitled - AmLiebstenZuHause
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Berufsbild<br />
Tätigkeit<br />
Voraussetzung<br />
Fallbeispiel<br />
Oberösterreich<br />
Seite 4<br />
Seite 5<br />
Seite 6<br />
Seite 7<br />
Berufsgruppe der OÖ<br />
PERSONENBETREUUNG<br />
KommR Dr. Rudolf TRAUNER<br />
Präsident der WKOÖ<br />
Eine der größten Herausforderungen der Zukunft ist der zunehmende Anteil von älteren Menschen<br />
in unserer Gesellschaft. Das Thema Betreuung wird künftig noch an Bedeutung gewinnen.<br />
Schon jetzt beziehen knapp fünf Prozent der österreichischen Bevölkerung Pflegegeld. Deshalb ist<br />
die Arbeit der selbstständigen Personenbetreuer/innen von immenser gesellschaftlicher Bedeutung.<br />
Mag. Dr. Viktoria TISCHLER<br />
Berufsgruppensprecherin Personenbetreuung<br />
Obfrau Fachgruppe OÖ der gewerblichen Dienstleister<br />
Wir wissen, dass rund 85 Prozent der betreuungsbedürftigen Österreicherinnen und Österreicher<br />
in ihrem eigenen Zuhause betreut werden wollen. Mit unserem System der Personenbetreuung<br />
können wir diesen Wunsch erfüllen. Dank unserer Betreuungskräfte können Menschen ihren<br />
Lebensabend bestens umsorgt und damit sorgenfrei in ihrer gewohnten Umgebung verbringen.<br />
Mag. Bernhard ECKMAYR<br />
Geschäftsführer Fachgruppe OÖ der gewerblichen Dienstleister<br />
Das Thema Personenbetreuung ist sehr vielschichtig und für den Einzelnen oft schwer zu fassen.<br />
Aus diesem Grund stellen wir Ihnen die vorliegende Broschüre zur Verfügung. Darin finden Sie<br />
die wichtigsten Informationen zum Thema Personenbetreuung. Wir bieten Ihnen damit eine<br />
übersichtliche und verständlich aufbereitete Orientierung.
Für Menschen, die durch Alter oder Krankheit beeinträchtigt<br />
sind, kann das Leben neue Herausforderungen mit sich<br />
bringen. Plötzlich braucht man jemanden für die täglich<br />
anfallenden Arbeiten und Tätigkeiten im Haushalt oder für<br />
die Pflege freundschaftlicher Beziehungen. Und dann kann<br />
die Hilfe durch Angehörige dieser Menschen an Grenzen<br />
stoßen.<br />
Damit die Betroffenen in ihrem gewohnten Lebensumfeld<br />
bleiben können, mit dem Ziel des würdevollen Alterns ohne<br />
Ängste und Sorgen, gibt es den Beruf der Personenbetreuung.<br />
Um bei Bedarf sofort helfen zu können, wohnt in der Regel<br />
ein/e Personenbetreuer/in im Zuhause des betreuungsbedürftigen<br />
Menschen.<br />
HINWEIS: Eine Betreuungskraft wohnt im Zuhause der<br />
betreuungsbedürftigen Person um bei Bedarf<br />
sofort helfen zu können.<br />
Berufsgruppe der OÖ<br />
PERSONENBETREUUNG<br />
Haushaltsnahe Dienstleistungen<br />
wie das Zubereiten von Mahlzeiten, Reinigungstätigkeiten, Erledigung von Besorgungen außerhalb des Wohnbereiches<br />
(Einkauf, Post, Behörden), Durchführung von Hausarbeiten und Botengängen, Sorgetragung für ein gesundes<br />
Raumklima, Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln u.a.) oder die Betreuung von Tieren und Pflanzen<br />
Unterstützung bei der Lebensführung<br />
wie Hilfestellung bei der Gestaltung des Tagesablaufs und bei alltäglichen Verrichtungen<br />
Gesellschafterfunktion<br />
wie Konversation führen, Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte, Begleitung bei diversen Aktivitäten<br />
Vorbereitung auf einen Ortswechsel<br />
wie etwa bei Besuchen von Verwandten, Urlaub oder Spitalsaufenthalt<br />
Dienste bei der Gesundheits- und Körperpflege<br />
Unterstützung für eine ausreichende Nahrungs- und Flüssigkeits- sowie Arzneimittelaufnahme, Unterstützung bei<br />
der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Aufstehen, Gehen und Niederlegen<br />
Führung von Haushaltsbuch und Tätigkeitsbericht<br />
mit Aufzeichnungen über die für die betreuungsbedürftige Person getätigten Ausgaben sowie ein Bericht<br />
über alle Tätigkeiten<br />
HINWEIS: Der/die Personenbetreuer/in muss alle Tätigkeiten dokumentieren.
Folgende Punkte sollte ein/e selbstständige/r<br />
Personenbetreuer/in erfüllen<br />
Vollendung des 18. Lebensjahres<br />
Heimhilfe- oder gleichwertige Ausbildung<br />
gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und<br />
Schrift<br />
Praxis in der Personenbetreuung<br />
Positive Einstellung im Umgang mit älteren und<br />
betreuungsbedürftigen Menschen<br />
Lebenslauf, Zeugnisse und idealerweise Referenzschreiben<br />
Der Gewerbeschein ist zwingend Voraussetzung für die<br />
Ausübung der selbstständigen Personenbetreuung<br />
HINWEIS: Von Vorteil ist der Besitz eines gültigen<br />
B-Führerscheins<br />
Die Personenbetreuung wird unter folgenden<br />
Voraussetzungen staatlich gefördert:<br />
Einkommensgrenze von EUR 2.500,00 netto<br />
pro Monat darf nicht überschritten werden<br />
Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3<br />
mit fachärztlicher Bestätigung<br />
Ab Pflegestufe 5 entfällt die fachärztliche Bestätigung<br />
Bei Nachweis einer Demenzerkrankung (ständiger<br />
Betreuungsbedarf) genügt Stufe 1<br />
Für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöht sich<br />
die Einkommensgrenze um EUR 400,00 netto, für jeden<br />
behinderten Unterhaltsberechtigten um EUR 600,00 netto<br />
Für eine permanente 24 Stunden Personenbetreuung<br />
werden zwei Betreuungskräfte benötigt, da in der Regel<br />
nach einer Arbeitsperiode eine durchgehende Freizeit in<br />
der gleichen Dauer erfolgt (z.B. 14 Tage Arbeit, 14 Tage<br />
Freizeit)<br />
HINWEIS: Eine Einstufung in eine Pflegestufe kann<br />
selbstständig beantragt werden.<br />
I. Herr Siegfried R. aus Wels hatte einen leichten Schlaganfall. Der<br />
80-Jährige benötigt seither rund um die Uhr eine Betreuung. Der<br />
Pensionist mit einer monatlichen Pension von EUR 1.500,00 netto<br />
ist in der Pflegestufe 3 (EUR 442,90 Pflegegeld). Herr R. verfügt<br />
über eine fachärztliche Bestätigung, dass er eine 24 Stunden<br />
Personenbetreuung benötigt. Sein monatliches Nettoeinkommen<br />
liegt mit EUR 1.500,00 klar unter der Einkommensgrenze von<br />
EUR 2.500,00. Das Pflegegeld wird hierbei nicht eingerechnet.<br />
Damit erhält der Pensionist EUR 550,00 Förderung für seine zwei<br />
selbstständigen Pflegekräfte.<br />
II. Herr David H. aus Gmunden ist durch seine Demenzerkrankung<br />
schwer gezeichnet und auf permanente Hilfe angewiesen.<br />
Der 71-Jährige bezieht eine Pension in der Höhe von EUR 1.700,00<br />
und ist in der Pflegestufe 4 (EUR 664,30) eingestuft. Sein monatliches<br />
Nettoeinkommen liegt bei EUR 1.700,00, das Pflegegeld wird hierbei<br />
nicht eingerechnet. Da er auch die fachärztliche Bestätigung für<br />
den Bedarf der 24 Stunden Personenbetreuung hat, steht der<br />
Förderung in Höhe von EUR 550,00 für seine zwei selbstständigen<br />
Betreuungskräfte nichts mehr im Weg.<br />
HINWEIS: Beachten Sie Einkommensgrenze und Pflegestufe.<br />
Anspruch Pflegegeld – Stand 01.12.2011