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Katalog herunterladen - puk-solar gmbh & co. kg

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Besonderen Vertragsbedingungen der PUK-Solar GmbH & Co. KGfür Verträge über die Errichtung von Tragkonstruktionen für Solaranlagen1. GeltungDie nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Ver trägezwischen der PUK-Solar GmbH & Co. KG und Unternehmen, juristischen Personen desöffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über die Errichtung vonTragkonstruktionen (Lieferung und Montageleistungen).Für Verträge über die reine Lieferung von Material ohne Montageleistung durch die PUK-SolarGmbH & Co. KG gelten nicht diese Vertragsbedingungen sondern die allgemeinen Liefer- undZahlungsbedingungen der PUK-Solar GmbH & Co. KG.Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil,es sei denn, die PUK-Solar GmbH & Co. KG hat ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlichzugestimmt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.2. Angebote und UnterlagenAngebote der PUK-Solar GmbH & Co. KG sind freibleibend. Zeichnungen, Skizzen, Muster undsonstige dem Urheberrecht unterliegende Darstellungen dürfen ebenso wie Angebote Drittennicht zugänglich gemacht werden; die PUK-Solar GmbH & Co. KG behält sich das Eigentumund Urheberrecht vor. Die Abbildungen, Gewichte und Maße sind annähernd. Derartige Produktangabensind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklichund schriftlich.3. PreiseMaßgeblich ist der Preis gemäß unterzeichnetem Vertrag. Preise verstehen sich zuzüglich imZeitpunkt der Rechnungslegung gültiger Umsatzsteuer.Beträgt die Zeit zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Termin für den Beginn der Ausführungvor Ort mehr als vier Monate, ist die PUK-Solar GmbH & Co. KG bei einer zwischenzeitlichenÄnderung der Materialpreise für Metalle und Legierungen durch ihre Lieferanten berechtigt, dievereinbarten Preise entsprechend angemessen zu erhöhen.4. Abrechnung nach ZeitaufwandDie PUK-Solar GmbH & Co. KG ist berechtigt, folgende Leistungen nach Zeitaufwand zuberechnen:- Mehraufwand wegen Abweichens der tatsächlichen Verhältnisse auf der Baustelle von denGrundlagen des Angebotes.- Bauseitig bedingte Wartezeiten- Fahrzeiten für die Ab- und Wiederanreise der Monteure bei nicht von PUK-Solar zu vertretendenMontageunterbrechungen.5. Geltung der VOB/B und des BGBFür das Vertragsverhältnis gilt einheitlich die VOB/B in der bei Vertragsschluss geltendenFassung und nachrangig das Werkvertragsrecht §§ 631 – 650 BGB.6. Höhere GewaltHöhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs- oder Versandstörungen, Krieg, Terrorakte,Feuerschäden, unvorhersehbare Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmängel,Streiks, Aussperrungen sowie durch Verfügungvon Behörden hervorgerufene oder andere von der PUK-Solar GmbH & Co. KG nicht zu vertretendeHindernisse, welche die Herstellung oder Leistung verhindern oder unzumutbar werdenlassen, befreien für die Dauer und den Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Leistung.Wird infolge der Störung die Leistung verzögert, verlängert sich die Leistungszeit um die Dauerder Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.7. ZahlungWird kein Zahlungsplan vereinbart, werden folgende Zahlungen in % der Auftragssumme fällig:- 05 % bei Vertragsabschluss,- 25 % bei Beginn der Montage vor Ort,- jeweils 10 % bei Anlieferung von jeweils 25 % des Gestellmaterials,- 20 % nach Abschluss der Modulmontage,- 10 % nach Abnahme (Schlusszahlung).Skonto wird nur dann gewährt, wenn sämtliche älteren Rechnungen bezahlt sind und dieberechtigte Forderung vollständig und rechtzeitig beglichen wird. Soweit nicht andersvereinbart, beziehen sich Skontofristen auf eine Zahlung ab Rechnungsdatum.Maßgeblich für die Rechzeitigkeit einer Zahlung ist der Zahlungseingang bei der PUK-SolarGmbH & Co. KG. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers mit einer Zahlung werden alle, auchgestundete, Forderungen der PUK-Solar GmbH & Co. KG sofort fällig.Die PUK-Solar GmbH & Co. KG ist berechtigt, vom Auftraggeber eine Zahlungssicherheit inForm einer unbefristeten Bürgschaft zu verlangen, welche einen Verzicht auf die Einreden derAnfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB enthält.Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftigfestgestellte Gegenforderungen des Auftraggebers.Ebenso ist sicherzustellen, dass für Streitigkeiten aus einer solchen Bürgschaft ausschließlichdas Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet und Streitigkeiten aus derBürgschaft in Berlin durchzuführen sind. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur beiunbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.8. Baustelleneinrichtung des AuftraggebersDer Auftraggeber sorgt für die erforderliche Baustelleneinrichtung bestehend aus Bautoilette,Bauzaun, Beleuchtung (soweit erforderlich), Bauwasser und Baustrom und die Bewachung derBaustelle. Die Herstellung von Zuwegungen und Erdarbeiten obliegt – soweit erforderlich –ebenfalls dem Auftraggeber.9. Beistellungen durch AuftraggeberWerden vom Auftraggeber Solarmodule oder sonstige Stoffe zur Ausführung zur Verfügunggestellt, so ist der Auftraggeber für deren Tauglichkeit verantwortlich. Nimmt die PUK-SolarGmbH & Co. KG für den Auftraggeber Solarmodule von Dritten entgegen, wird sie eine Sichtprüfungauf offenkundige Beschädigungen durchführen. Eine dem Auftraggeber ggf. gegenüberseinem Lieferanten nach § 377 HGB obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht übernimmt diePUK-Solar GmbH & Co. KG für den Auftraggeber nicht.10. Technische Änderungen, HerstellerwechselDie PUK-Solar GmbH & Co. KG behält sich technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungenvor, soweit diese Änderungen die Funktionstauglichkeit der Tragkonstruktion nicht mindern,dem Auftraggeber vorab mitgeteilt wurden und seine Interessen berücksichtigt wurden.Die PUK-Solar GmbH & Co. KG behält sich vor, Hersteller und Fabrikat zu wechseln, soweit diesegleichwertig sind und berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht entgegenstehen.11. AbnahmeAuf Verlangen sind in sich abgeschlossene Teile der Leistung (Modulreihe) gesondertabzunehmen.Die PUK-Solar GmbH & Co. KG ist bei nicht von ihr zu vertretender Bauunterbrechung vonmehr als 12 Werktagen berechtigt, für bereits erbrachte Teilleistungen (wie z.B. Material ohneMontage, Montage von Tragsystemen ohne Modulauflage, einzelne Tische) Teilabnahme undTeilvergütung zu verlangen.12. NachunternehmereinsatzDie PUK-Solar GmbH & Co. KG ist berechtigt, ihre Leistungen durch qualifizierte Nachunternehmerzu erbringen. § 4 Nr. 8 VOB/B findet keine Anwendung.13. GewährleistungIst die Leistung mangelhaft, leistet die PUK-Solar GmbH & Co. KG vorrangig durch NachbesserungGewähr. Auf ein Fehlschlagen kann sich der Auftraggeber erst berufen, wenn zwei Nacherfüllungsversucheebenfalls fehlgeschlagen sind oder seit der Mangelrüge eine angemesseneFrist ohne Nacherfüllungsversuch verstrichen ist.Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 5 Jahre ab Abnahme. GeringfügigeKorrosionserscheinungen ohne Einfluss auf die Standsicherheit stellen keinen Mangel dar.14. HaftungFür überlassene Solarmodule und sonstige Materialien, Werkzeuge und Geräte haftet diePUK-Solar GmbH & Co. KG gem. § 690 BGB.Schadensersatzansprüche des Auftraggebers – auch außervertraglicher Art – sind im Falleleicht fahrlässiger Verletzung von für die Vertragserfüllung unwesentlichen Pflichten ausgeschlossen.In den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowievorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfenist die Haftung der PUK-Solar GmbH & Co. KG der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbarentypischen Durchschnittsschaden.Sämtliche in diesen Vertragsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nichtbei Personenschäden, Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheitentstanden sind und Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.15. Gerichtsstand; RechtswahlGerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist 12057 Berlin. Die PUK-Solar GmbH & Co. KG istjedoch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers oder am Erfüllungsort zu klagen. Es gilt ausschließlichdas deutsche Recht.16. SonstigesSollten einzelne Bestimmungen dieser Besonderen Vertragsbedingungen ganz oder teilweiseunwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eineunwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die demwirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist.01/2012Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten, Nachdruck sowie jegliche elektronische Vervielfältigungnur mit unserer schriftlichen Genehmigung.Mit dem Erscheinen dieses <strong>Katalog</strong>es verlieren alle vorhergehenden Unter lagen ihre Gültigkeit!

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