13.07.2015 Aufrufe

SAT16 8x19 5x112 ET45 66.6.pdf

SAT16 8x19 5x112 ET45 66.6.pdf

SAT16 8x19 5x112 ET45 66.6.pdf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Teilegutachten 366-0041-09-MURD-TG/N3ANLAGE: 4Radtyp: SAT 16 <strong>8x19</strong>Hersteller: SAT Autosport Ug & Co. KG Stand: 17.10.2011__________________________________________________________________________________________________________________Seite: 5 von 7367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich derRadinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mitReifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in denFahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus derEG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. DerLoadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate derFahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendungdieser Reifengröße zu beachten.51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in denFahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser undWegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführtwird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zuberücksichtigen.56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felgeerforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mitAllradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wirdempfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengrößenur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellerssind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigenAchslast von 1120kg.5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigenAchslast von 1230kg.5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigenAchslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu10% nach ETRTO zulässig.670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:Reifengröße:Vorderachse: 225/35R19Hinterachse: 265/30R19Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengrößenur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es isteine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wirdempfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!