Times Deckblatt 2 Hilfen - Wessenbergschule Singen
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22 <strong>Hilfen</strong> durch das Jugendamt bzw. Allgemeiner Sozialer Dienst<br />
<strong>Hilfen</strong> durch das Jugendamt bzw.<br />
Allgemeiner Sozialer Dienst (SGB VIII KJHG)<br />
Die <strong>Hilfen</strong> des ASD sollen in Anspruch genommen werden, wenn die<br />
schulischen und familiären Erziehungsmöglichkeiten für eine positive<br />
Entwicklung des Kindes und Jugendlichen nicht ausreichen.<br />
Dem Jugendamt steht ein weitgefächertes Spektrum an <strong>Hilfen</strong> zur Verfügung,<br />
z.B.:<br />
• Pädagogische Lernhilfe § 16<br />
• Soz. päd. Familienhilfe § 31<br />
• Soz. päd. Tagesgruppe § 32<br />
• Erziehungsbeistandschaft § 30<br />
• Soz. Gruppenarbeit § 29<br />
• Jugendsozialarbeit an Schulen<br />
• Jugendberufshilfe<br />
• regelmäßige Gesprächskreise Jugendamt - Schulen<br />
Die Zuständigkeit der beiden Ämter (Stadtjugendamt Konstanz und<br />
Kreisjugendamt) richtet sich nach dem Wohnort der SchülerInnen.<br />
Das Stadtjugendamt Konstanz ist zuständig für SchülerInnen mit Wohnort<br />
Stadt Konstanz und Eingemeindungen.<br />
Für alle anderen Wohnorte (z.B. Reichenau, Allensbach, Radolfzell, <strong>Singen</strong> und<br />
Umgebung) ist das Kreisjugendamt zuständig.<br />
Jede Schule hat eine Zuständigkeitsliste der MitarbeiterInnen im Sozialen<br />
Dienst der Jugendämter vorliegen.<br />
Es existiert eine<br />
„Orientierungshilfe für die Zusammenarbeit Schule - Jugendhilfe“<br />
(kann beim Jugendamt oder ASTKO KN angefordert werden) und<br />
„Handlungsempfehlungen zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule“<br />
(kann beim AGJ (Hrsg.) angefordert werden).