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Haustechnik LIVE mit Haustechnik KNOW HOW ... - HR Seminare

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<strong>Haustechnik</strong> <strong>LIVE</strong> <strong>mit</strong> <strong>Haustechnik</strong> <strong>KNOW</strong> <strong>HOW</strong>Werkvertrag: Die Warnpflicht des AuftragnehmersRechtliche Konsequenzen (Haftung) von Aussagen und Entscheidungenwährend der Ausführung – betrachtet aus der Sicht desAuftragnehmers und des AuftraggebersSeminartermin: Dienstag, 4. März 2008, 9:00 bis 17:00 UhrSeminarziel/ Inhalt:Bereits in der Angebotsphase muss eine Vielfalt an technischen Problemstellungenbei der Ausschreibung und Kalkulation berücksichtigt werden. Die oft schwerdurchschaubaren Bedingungen des danach geschlossenen Werkvertrages können zuschwerwiegenden rechtlichen und kaufmännischen Nachteilen führen, wenn einVertragspartner seine Aufklärungs- bzw. Warnpflicht verletzt. Besonders dieMissachtung der Warnpflicht des Auftragsnehmers kann zum Verlust desWerklohnanspruches und zu unüberschaubaren Gewährleistungs- undSchadenersatzverpflichtungen führen. Daher werden durch praktische Beispiele undaktuelle Gerichtsurteile die Konsequenzen der Missachtung der Warnpflichtanschaulich dargestellt.VorsichtWarnpflicht!Seminarziel:Verbesserung der rechtlich- normativen Kenntnisse, da<strong>mit</strong> in Ihrer täglichen Arbeit der kaufmännischeErfolg eines Auftrages nicht durch unwissentliche Vertragsverletzungen gefährdet ist.Teilnehmerkreis:Unternehmer und Geschäftsführer aller Branchen, Mitarbeiter der Ein- und Verkaufsabteilungen sowie allePersonen, die an der Projekterstellung und Projektabwicklung verantwortlich beteiligt sind: Architekten,Planer, Techniker (Projektleiter, Bauleiter, usw.), Sachverständige; Mitarbeiter von Wohnungs-/Siedlungsgesellschaften, Bauträger, Rechtsbüros und öffentliche Dienststellen...Aus dem Inhalt: die Warnpflicht des Auftragnehmers• Untersuchungs- und Hinweispflicht sowie Übernahms- bzw. Einlassungsfahrlässigkeit• Umfang und Grenzen der Warnpflicht je nach Fachkunde des Bestellers• Fachkenntnisse auch für Fremdleistungen• Grenzen und vertragliche Vereinbarungen über die Warnpflicht• Einzelfälle der Warnpflicht aus der Judikatur• Die Folgen unterlassener Warnung:- Verlust des Werklohnanspruchs,- Schadenersatzverpflichtung- „geteilte“ Gewährleistung• Warnung bei Unternehmermehrheit• Die „Sowieso-Kosten“Vortragende:Seminarort:Teilnahmegebühr:<strong>HR</strong> Prof. Dr. Franz Hartl, Landesgerichtspräsident iRDr. Horst Schlosser, Vizepräsident des OGH iRProf. DI Hans RoigerHotel Hillinger, Erzherzog Karlstr. 105, 1220 Wien - Kagran€ 430,- excl UST; ab dem 3. Teilnehmer einer Firma: € 400,- pro PersonAnmeldung: FAX: 02231/65179 Mail: hans@roiger.at Informationen: www.roiger.at


<strong>Haustechnik</strong> <strong>LIVE</strong> <strong>mit</strong> <strong>Haustechnik</strong> <strong>KNOW</strong> <strong>HOW</strong>Aufbauseminar aktuelle Rechtslage: „Die Abrechnung“Kalkulation, Preise, Faktura, ZahlungDie Abrechnung aller vertraglich vereinbarten und erbrachtenLeistungenSeminartermin: Mittwoch, 5. März 2008, 9:00 bis 17:00 UhrFolgeseminar: 22. April 2008Seminarziel/ Inhalt:Die Abrechnung von Leistungen ist in Verträgen eindeutigzu regeln. Sind etwa die Einheitspreise <strong>mit</strong> Hilfe desStandardleistungsbuchs vorgegeben, so ist nur mehr dieMenge zu er<strong>mit</strong>teln, um die Positionssumme zu errechnen.Das trifft aber nur dann zu, wenn im Baugeschehen keineZwischenfälle auftreten (zusätzliche Leistungen,erhebliche Mengenänderungen, überlange Bauzeiten,Erschwernisse oder steigende Kollektivlöhne).Dann stellt sich die Frage:Welche Konsequenzen haben solche Umstände für dievertragskonforme Abrechnung, was ist bei Vereinbarungvon Pauschalpreisen, wann gelten veränderliche Preiseund welche Bedeutung haben die K- Blätter?Die einwandfreie Rechnung istunabdingbare Voraussetzung für einetermingerechte ZahlungSeminarzielist es, diese Fragen an Hand der durch die Judikatur und die ÖNORMEN geformten Rechtslageaufzubereiten und den Teilnehmern richtige Fingerzeige zu geben, da in Unkenntnis der Rechtslageausgestellte Rechnungen zum Verlust von Ansprüchen führen können.(Das vereinbarte Entgelt wird nicht zur Gänze eingefordert; jede Korrektur ist zeitaufwändig.)Aus dem Inhalt:• Arten der Preisabreden: Pauschalpreis (Grundsätze, nachträgliche Änderungen, Verzögerungen undErschwerungen, garantierter Kostenvoranschlag), feste und veränderliche Preise, Einheitspreise,Regiepreisvereinbarungen• Rechnungslegung: Form, Fristen, Bedeutung der K- Blätter• Die Fälligkeit des Werklohns; Leistungsverweigerungsrecht, Verzugszinsen• Nachträgliche Forderung nach Annahme der Schlusszahlung• Diskussion und Aufnahme von Fragen und Themen für das Folgeseminar:Rechtsprobleme von der Übernahme bis zur Schlussfeststellung am 22. April 2008Vortragende:Seminarort:Teilnahmegebühr:<strong>HR</strong> Prof. Dr. Franz Hartl, Landesgerichtspräsident iRDr. Horst Schlosser, Vizepräsident des OGH iRProf. DI Hans RoigerHotel Hillinger, Erzherzog Karlstr. 105, 1220 Wien - Kagran€ 430,- excl UST; ab dem 3. Teilnehmer einer Firma: € 400,- pro PersonAnmeldung: FAX: 02231/65179 Mail: hans@roiger.at Informationen: www.roiger.at


<strong>Haustechnik</strong> <strong>LIVE</strong> <strong>mit</strong> <strong>Haustechnik</strong> <strong>KNOW</strong> <strong>HOW</strong>Rechtsprobleme von der Übernahme bis zurSchlussfeststellungDie Jahre der Gewährleistung entscheiden über den kaufmännischen Erfolg einesProjektesSeminartermin: Dienstag, 22. April 2008, 9:00 bis 17:00 UhrSeminarziel/ Inhalt:Die Rechtsfolgen der Übernahme werden an praktischenBeispielen (Urteile, Gerichtsentscheidungen) erläutert,um die Beteiligten vor Schäden infolge Unkenntnis derGesetzeslage zu bewahren. Gerade beim Werkvertrag –und da<strong>mit</strong> auch beim Vertrag des<strong>Haustechnik</strong>unternehmers <strong>mit</strong> seinem Kunden – kommtder Übernahme der Leistung des Auftragnehmers durchden Auftraggeber ganz besondere Bedeutung zu.Ein aktuelles Thema für Bauträger, öffentliche undprivate Auftraggeber und Auftragnehmer, Unternehmer,Geschäftsführer und deren Mitarbeiter (alle Branchen imBauhaupt- und Baunebengewerbe).Praxis am Bau: Übernahme <strong>mit</strong> Mängelnund danach droht der RechtsstreitBesonders Projekt- und Baustellenleiter, Baumeister, Planersowie Mitarbeiter der Ein- und Verkaufs- und der Rechtsabteilungen sind <strong>mit</strong> diesen Fragenkonfrontiert.Aus dem Inhalt:• Technische Abnahme als Grundlage für das Beweisverfahren oder den Rechtsstreit• Das Wesen der Übernahme; die Übernahme trotz offener Mängel und/oder bei geheimen Mängeln• Die faktische Übernahme durch Ingebrauchnahme des Werkes• Die Rechtsfolgen der Übernahme:Eigentumsübergang, Gefahrenübergang und die Ingangsetzung der Gewährleistungsfrist• Voraussetzungen dafür, dass Mängel nachher noch geltend gemacht werden können• Die Mängelrüge, deren Rechtzeitigkeit und die Folgen nicht rechtzeitiger Rüge• Zweck und Rechtsfolgen der „Schlussfeststellung“• Der Haftungsrücklass und seine Bedeutung für Gewährleistungs- und SchadenersatzansprücheWorkshop: Aktuelle Fälle der Teilnehmer: Der Inhalt wird noch um jene Themen erweitert, die von denTeilnehmern des Seminars: „Die Abrechnung“ (4. März 2008) eingebracht wurden.Vortragende:Seminarort:Teilnahmegebühr:<strong>HR</strong> Prof. Dr. Franz Hartl, Landesgerichtspräsident iRDr. Horst Schlosser, Vizepräsident des OGH iRProf. DI Hans RoigerHotel Hillinger, Erzherzog Karlstr. 105, 1220 Wien€ 430,- excl UST; ab dem 3. Teilnehmer einer Firma: € 400,- pro PersonAnmeldung: FAX: 02231/65179 Mail: hans@roiger.at Informationen: www.roiger.at


<strong>Haustechnik</strong> <strong>LIVE</strong> <strong>mit</strong> <strong>Haustechnik</strong> <strong>KNOW</strong> <strong>HOW</strong>Schadenersatz bei VertragsverletzungenVoraussetzungen und FolgenSeminartermin: Mittwoch, 23. April 2008, 9:00 bis 17:00 UhrInhalt:Jeder Verstoß gegen vertragliche Verpflichtungen (Haupt- oderNebenpflichten) kann Schadenshaftung auslösen. Schadenersatzpflichtenbegleiten daher das Vertragsgeschehen potentiell von der Aufnahmegeschäftlicher Kontakte (Vertragsverhandlungen, Ausschreibungen) an,können aber selbst die Vertragserfüllung überdauern. Besonders"schadensanfällig“ ist die nicht selten überaus komplizierte Abwicklung vonWerkverträgen.Diese Gefahren zu unterschätzen kann folgenschwer sein: Einerseits könnensie –hier sei besonders auf die Mängelfolgeschäden verwiesen – bei derKalkulation auch nicht annähernd abgeschätzt werden, ziehen aber dennoch<strong>mit</strong>unter schwerste Vermögensnachteile nach sich, zum andern sind sie nochlängst nicht "ausgestanden", selbst wenn der Vertrag bereits abgewickeltund die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist:Völlig neue und umfassendeSeminarunterlagenDa Mängel der Leistung seit der Judikaturwende (1990) nicht nur gewährleistungsrechtlich, sondern auchals „Mangelschaden" geltend gemacht werden können, hat diese Thematik noch an Brisanz zugenommen:Trotz Ablaufs der Gewährleistungsfrist ist der Unternehmer seine Haftung für Mängel noch lange nicht los!Die Rechtsordnung steht zwar Möglichkeiten, die Schadenshaftung zu mildern oder gar auszuschließen,nicht im Weg, doch müssen die notwendigen Maßnahmen schon bei Vertragsabschluss getroffen werden.Seminarziel ist es, die aus der Schadenshaftung drohenden Gefahren zu durchleuchten und die rechtlichenMöglichkeiten, diese Gefahren so gering wie möglich zu halten, näher aufzubereiten.Aus dem Inhalt:• Einführung in die Schadensproblematik• Besonderheiten der Haftpflicht für Vertragsverstöße: durchgreifende Gehilfenhaftung,Beweiserleichterungen, allumfassende Haftung für Vermögensschäden• Schadensursachen: Nichterfüllung, verspätete Erfüllung, Mängel der Leistung, Mängelfolgen,Schlechterfüllung, Vertrauensbruch, Produktfehler• Haftungsvoraussetzungen: Verursachung, Vertragsverletzung, Verschulden und Mitverschulden• Art und Umfang der Schadenshaftung: Natural- und Geldersatz, Besonderheiten bei Mangelschäden,positiver Schaden und entgangener Gewinn• Beweiserleichterungen, Haftungsausschlüsse ("Freizeichnungen"), Wann verjähren Ersatzansprüche?Schadenersatz in Konkurrenz <strong>mit</strong> der Gewährleistung: Anspruchsvergleich, Vor- und Nachteile,VersicherungsaspekteVortragende:Seminarort:Teilnahmegebühr:<strong>HR</strong> Prof. Dr. Franz Hartl, Landesgerichtspräsident iRDr. Horst Schlosser, Vizepräsident des OGH iRProf. DI Hans RoigerHotel Hillinger, Erzherzog Karlstr. 105, 1220 Wien€ 430,- excl UST; ab dem 3. Teilnehmer einer Firma: € 400,- pro PersonAnmeldung: FAX: 02231/65179 Mail: hans@roiger.at Informationen: www.roiger.at


Anmeldung bitte senden an Fax: 02231- 65179 oder Mail: hans@roiger.atPostanschrift: Prof. DI Hans Roiger, Mitterauen 6, 3003 Gablitz; Tel: 0676/ 75 55 275UID: ATU58372200, KNr: 28869404602, BLZ: 20111, Swift Code: GIBAATWW, IBAN: AT532011128869404602Weitere Formulare, AGB und Programme finden Sie unter www.roiger.at1. Quartal 2008O Do. 7. 2.: Kältetechnik - qualifizierte Betriebsführung: NEU Inbetriebnahme, Wartung, RegelungO Mo.25. 2.: Normen der LK- Technik modular: Europäische Basis 13779 – Küche - KrankenhausO Di/Mi. 26./27.2.: Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik 2: Ausbildung, Beispiele (Berechnung)X Di. 4.3.:X Mi. 5.3.:Werkvertrag: Warnpflicht des Auftragnehmers: Konsequenzen, Haftung, usw.Aktuelle Rechtslage: „Die Abrechnung“: Kalkulation, Preise, Faktura, ZahlungO Di.-Do. 11.- 13.3.: Regelungstechnik in HLK Anlagen – Kompakt: Dreitageskurs: € 1200,-/PersonVorschau 2./3. Quartal 2008 (Planungsstand 29. Jänner 2008, weitere Themen und Termine auf Anfrage)O Di. 1. 4.: “Energieausweis“ und „Total Quality Building“ (Gesetze, Normen, Berechnung)O Di. 8. 4.: Sanitärtechnik: Korrosion und Legionellen: Schadensprävention – „Wassertechnik“O Mi. 16.4.: „Elektrosmog“ in Gebäuden und am Arbeitsplatz - Maßnahmen zur ReduzierungX Di. 22.4.: Rechtsprobleme von der Übernahme bis zur SchlussfeststellungX Mi. 23.4.: Schadenersatz bei Vertragsverletzungen: NEU - Voraussetzungen und FolgenO Di/Mi. 29./30.4.: Hydraulik kompakt: Grundlagen, Schaltungen, Systeme und Praxis <strong>mit</strong> ÜbungenO Mo./Di. 5./6. 5.: Kältetechnik kompakt NEU-inhaltlich erweitert: Grundlagen, Systeme; Funktion, EinsatzO Di./Mi..20./21.5: Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik Teil 1: Grundlagen, Begriffe, DiagrammeO Di./Mi. 27./28.5.: Explosionsschutz aktuell und in der Praxis: “ATEX und VEXAT“O Mi./Do. 11./12.6.: Hygiene in Trink- / Warmwasseranlagen: Schulung VDI 6023 /ÖNORM B5019O Do./Fr. 12./13.6.: Hygiene in LK- Anlagen - Schulung nach VDI 6022 (Typ A) und ÖNORM 6021O Do. 12.6.: Hygiene in LK- Anlagen - Schulung nach VDI 6022 (Typ B) - WartungsmaßnahmenO Mo/Di. 25./26.8.: Hydraulik kompakt: Grundlagen, Schaltungen, Systeme und Praxis <strong>mit</strong> ÜbungenO Geplant Herbst 2008.: Ersteinführung in das Vertragsrecht: Auch für Personen ohne VorkenntnisseRechnungsadresse:Firma:Abteilung/ z.H.:Straße:Email:Teilnehmer:1: 2:PLZ/Ort:Tel:3: 4:Das Mittagessen sowie alle Speisen und Getränke in den Pausen sind im Preis enthalten.O Ich/Wir nehme(n) zum Eintagespreis von € 430,-/Person u. Tag zuzüglich 20% Ust (oder Termin <strong>mit</strong> Blockpreisenwie: 25. 2.) teil. Ab dem 3. Teilnehmer: € 400,- / Person und Tag excl. 20% UstO Ich/Wir nehme(n) am Zweitagesseminar (€ 850,-/Person zuzüglich 20% Ust) teil. (ab 3. Teilnehmer: € 800,-)O Ich/Wir nehme(n) am Dreitagesseminar (€ 1200,-/Person zuzüglich 20% Ust) teil. (ab 3. Teilnehmer: € 1100,-)X Ich/Wir nehme(n) das Kombiangebot: € 1400,- excl. 20% Ust für 4 Tage nach freier Wahl eines Teilnehmers in Anspruch.Zahlung: Prompt nach Rechnungserhalt, spätestens 5 Tage vor dem SeminarterminDatum:Unterschrift:

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