Doktorandenvertrag neu - Universität Witten/Herdecke
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8. Finanzierung<br />
Falls im Rahmen der Promotion Kosten entstehen, ist der verantwortliche Hochschullehrer<br />
verpflichtet, die Finanzierung der Dissertation sicherzustellen. Folgende Kosten werden<br />
im Rahmen der Dissertation übernommen:<br />
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9. Publikation<br />
Es wird erwartet, dass die Ergebnisse der Dissertation der interessierten Fachöffentlichkeit<br />
durch Publikation in einer geeigneten Zeitschrift bekannt gemacht werden. Die Notenvergabe<br />
ist hiervon direkt abhängig (vgl. Promotionsordnung der Fakultät).<br />
Bzgl. der Autorenschaft bei der Publikation stehen folgende Optionen zur Wahl:<br />
a) Der Doktorand bereitet die Publikation vor; ein publizierbares Manuskript liegt vor<br />
Einreichen der Dissertation vor. Erstautor darf der Doktorand sein (Koautoren u.a.<br />
Betreuer und verantw. Hochschullehrer)<br />
b) Der Betreuer (oder einer seiner Kollegen) bereitet die Publikation vor; in diesem Fall<br />
wird der Doktorand als Co-Autor genannt.<br />
10. Eigentum an den Daten<br />
Alle Daten, die im Zusammenhang mit der Dissertation erhoben werden, sind Eigentum<br />
des IFOM. Falls Daten in elektronischer Form vorliegen (Datenbanken, Texte, etc.), sind<br />
regelmäßig aktualisierte Versionen im IFOM zu hinterlegen (z.B. per eMail an den<br />
Betreuer).<br />
11. Unterschriften<br />
Ich erkenne die Bedingungen dieses Vertrages durch meine Unterschrift an.<br />
_______________________ __________________________<br />
Doktorand verantwortl. Hochschullehrer<br />
________________________________<br />
Univ. Prof. Dr. E. Neugebauer<br />
Direktor des IFOM