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Teilegutachten 366-0330-09-WIRD-TG/N2 - T-Bull Wheels

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<strong>Teilegutachten</strong> <strong>366</strong>-<strong>0330</strong>-<strong>09</strong>-<strong>WIRD</strong>-<strong>TG</strong>/<strong>N2</strong>ANLAGE: 2 VW Radtyp: TB-01 8,5x18Hersteller: T-BULL Taylan Tosun Stand: 01.04.2010__________________________________________________________________________________________________________________Seite: 7 von 924M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durchAnbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Gradhinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Diegesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichenBetriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereichabgedeckt sein.<strong>366</strong>) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich derRadinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigungder maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mitReifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in denFahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus derEG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.DerLoadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate derFahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendungdieser Reifengröße zu beachten.51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in denFahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen derFelgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:Reifengröße:Vorderachse:215/40 R18Hinterachse:245/35 R18Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengrößenur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es isteine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweisder Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mitAllradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; derNachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigenAchslast von 1120kg.5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigenAchslast von 1160kg.5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigenAchslast von 1260kg.5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigenAchslast von 1420kg.Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

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