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Teilegutachten 366-0330-09-WIRD-TG/N2 - T-Bull Wheels

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<strong>Teilegutachten</strong> <strong>366</strong>-<strong>0330</strong>-<strong>09</strong>-<strong>WIRD</strong>-<strong>TG</strong>/<strong>N2</strong>ANLAGE: 2 VW Radtyp: TB-01 8,5x18Hersteller: T-BULL Taylan Tosun Stand: 01.04.2010__________________________________________________________________________________________________________________Seite: 8 von 968B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:Reifengröße:Vorderachse: 225/40R18Hinterachse: 255/35R18Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengrößenur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es isteine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweisder Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:Reifengröße:Vorderachse: 225/40R18Hinterachse: 245/35R18Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengrößenur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es isteine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweisder Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb desTiefbetts angebracht werden.723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend denNormen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesservon 11,3 mm geeignet sind, zulässig.Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise desVentilherstellers zu beachten.729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kanndas serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise desFahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren dieEinbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenenZentrierringe verwendet werden.75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieserAnlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfallsist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mitmindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mitmindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türverkleidung (Überstandüber den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen Schiebetüren.VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmaleHinterachse).Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

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