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Teil 1 - Bosy-online

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LüftungstechnikPraxiswissenLüftungskonzeptfür Gebäude/Nutzungseinheit(en)GebäudedatenAnzahl Geschosse/Gebäudehöhe/Windgebiet (windschwach/windstark)Wärmeschutz (hoch/niedrig)/Gebäudedichtheit (n 50 -Messwert/Kategorie)Daten für NutzungseinheitGeometrie (beheizte Wohnfläche/mittlere Raumhöhe/mehrgeschossig –eingeschossig)/Höhe über Geländeoberkante/Installationsschacht vorhanden?fensterloseRäumevorhanden?jaAuslegung Lüftungfür fensterlose Räumenach DIN 18017-3neinjaweitere(lüftungstechnische)Anforderungen anNutzungseinheit?Abschnitt 4neinq v,ges,NE,FL q v,Inf,wirk :keine lüftungstechnischenMaßnahmen erforderlichNotwendigkeit lüftungstechnischerMaßnahmen?Gesamt-Außenluftvolumenstrom zumFeuchteschutz: q v,ges,NE,FLAußenluftvolumenstrom durchInfiltration: q v,Inf,wirkkeine Auslegungfür Nutzungseinheitjaneinq v,ges,NE,FL > q v,Inf,wirk :lüftungstechnischeMaßnahmen erforderlichAnforderungen anHygiene, Energie oderSchallschutz?janeinkeine Festlegung vonlüftungstechnischen MaßnahmenlüftungstechnischeMaßnahmen erforderlichFestlegung lüftungstechnischer MaßnahmenAuswahl nach Bild 1 (DIN 1946-6)Abschnitt 5Anforderungen anHygiene, Energie,Schallschutz bzw. Feuerstättefreie Lüftung– Querlüftung (Feuchteschutz)– Querlüftung (Feuchteschutz und Hygiene)– Schacht-/AuftriebslüftungStandardanforderungenerhöhte Anforderungen(mit Kennzeichnung)ventilatorgestützte Lüftung– Abluftsystem– Zuluftsystem– Zu-/Abluftsystem➋ Ablaufschema (<strong>Teil</strong> 1):Ermittlung des Lüftungskonzepts und Festlegungvon lüftungstechnischen Maßnahmen (LtM)(abgeleitet nach DIN 1946-6)MODERNE GEBÄUDETECHNIK 5/2009 · www.tga-praxis.de63


PraxiswissenLüftungstechnik➌ Außenluftvolumenstrom durch Infiltration und Lüftung zum Feuchteschutz sowieNotwendigkeit von LtM bei Querlüftung von eingeschossigen NE (Standardfall)➍ Außenluftvolumenstrom durch Infiltration und Lüftung zum Feuchteschutz sowieNotwendigkeit von LtM bei Querlüftung von mehrgeschossigen NE (Standardfall)Nutzer sindüberfordertIm Ergebnis der vorn erwähntenStudien war sichtbar geworden, dassviele Nutzer mit der Lüftungsaufgabeoffensichtlich überfordert sind. Trotzunzähliger Appelle in einer Vielzahlvon Publikationen und reich illustrierterHandlungsanleitungen zum „richtigen“Lüften zeichnet sich seit Jahrenanstelle einer Entspannung eher eineVerschärfung der eingetretenen Situationab. Es stellt sich deshalb dieFrage, ob der Nutzer kurzfristig überhauptin die Lage versetzt werdenkann, die von ihm abverlangte Aufgabeunter den veränderten lüftungstechnischenRandbedingungen, dieeine nahezu luftdichte Gebäudehüllemit sich bringt, allein lösen zu können.Die Aufgabe besteht dabei wohlgemerktdarin, einerseits ausreichend(d. h. entsprechend den bautenschutztechnischenund hygienischen Anforderungen)zu lüften und andererseitsnicht mehr Heizwärme dafür aufzuwendenals notwendig und gemäßEnEV auch anzustreben ist.Besondere Beachtung verdientdabei der Umstand, dass mit steigendenEnergiepreisen das Energie sparenimmer mehr an Bedeutung auch fürden Einzelnen gewinnt. Die dadurchzu erwartende bzw. schon eingetreteneVerringerung der Heizwärmezufuhrkönnte sich infolge damit verbundenersinkender Durchschnittstemperaturenvon Raumluft und Raumumschließungsflächenungünstig auf dasRisiko für das Auftreten von Feuchtebzw.Schimmelpilzschäden auswirken.zentral und damit nutzerunabhängig betriebeneAbluftanlagen.Es konnte darüber hinaus aber auch nachgewiesenwerden, dass die relative Luftfeuchteein geeigneter Messwert zur Beschreibungdes Schadensrisikos ist.Sowohl hinsichtlich relativer Luftfeuchteim Raum als auch an der Wandoberfläche(als Rechenwert aus relativer Raumluftfeuchteund Oberflächentemperatur derWand) ergaben sich signifikante Zusammenhängemit dem Schadensrisiko. DieAbhängigkeit der Raumluftfeuchte vonder Art der lüftungstechnischen Defizitegalt in jedem Fall sogar unabhängig vomLüftungsverhalten der Nutzer, das in„schlecht“ und „gut“ unterteilt wordenwar. Auch die Vermutung, dass freie Lüftungin Verbindung mit „schlechter“ Nutzerlüftungzu steigender Luftfeuchte führtund deshalb mit einem erhöhten Risiko fürdas Auftreten eines Feuchteschadens verbundenist, konnte bestätigt werden.Die völlig neu bearbeitete DIN 1946-6 2) berücksichtigtweitestgehend diese und weitereneue Erkenntnisse der letzten ca. zehnJahre. Sie ist damit für den Planer ein wirkungsvollesInstrument zum Erstellen undUmsetzen eines Lüftungskonzepts für einenutzerunabhängig (hinreichend gut) funktionierendefreie oder ventilatorgestützteLüftung in luftdichten Gebäuden. Durchihre konsequente Anwendung kann nichtnur das Risiko für Schimmelpilz-Wachstumaufgrund lüftungstechnischer Defizite minimiertoder völlig ausgeschaltet, sondernauch Gesundheitsgefährdungen wirkungsvollbegegnet werden.2)siehe Literaturverzeichnis im <strong>Teil</strong> 2Freie oderventilatorgestützte Lüftung?Das Spektrum der heute gebräuchlichenbzw. realisierbaren Systeme der Wohnungslüftungreicht von der ausschließlichfreien (überwiegend über geöffnete Fensterfunktionierenden) Lüftung bis hin zursensorgesteuerten ventilatorgestütztenLüftung bei geschlossenen Fenstern mitZu-/Abluftanlage und Wärmerückgewinnung,teilweise auch mit zusätzlicher Heizungsfunktion(Luftheizung). Bild ➊ zeigtdie nach Wirkprinzip geordnete Systematikbis zur zweiten Systemebene.Die in der Literatur nicht selten in die zweiteEbene (neben Quer- und Schachtlüftung)eingeordnete Fensterlüftung stelltkein eigenständiges Lüftungs-Wirkprinzipdar. Das zeitweise zum Lüften geöffneteFenster fungiert immer nur als temporär64www.tga-praxis.de · MODERNE GEBÄUDETECHNIK 5/2009


LüftungstechnikPraxiswissenwirksamer Außenluftdurchlass (ALD), derdie momentane Wirksamkeit der Lüftungssysteme(vorrangig der freien Lüftung)verbessern helfen kann und auchweiterhin soll. Die häufig genannte Fugenlüftungist als Anteil der In- und Exfiltrationzu betrachten.Im Winterhalbjahr 2000/01 waren noch ca.79 % aller deutschen Wohnungen (im Weiterenauch als Nutzungseinheit (NE) bezeichnet)frei gelüftet worden /3/. In ca.67 % aller NE (ca. 25,8 Mio.) existierten dabeisogar keinerlei die Lüftung unterstützende„lüftungstechnische Maßnahmen“(LtM). Das heißt, dass der Luftaustausch(Luftwechsel) ausschließlich über das Öffnenvon Fenstern sowie über vorhandeneUndichtheiten in der Gebäudehülle (einschließlichFugen im Bereich von Fensternund Türen) stattgefunden hat. DerartigeUndichtheiten gehören infolge der Forderungvon WSchV bzw. EnEV nach einer„einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässigenWärme übertragendenUmfassungsfläche“ zumindest im Neubau,zunehmend aber auch bei modernisiertenbestehenden Gebäuden, mehr und mehrder Vergangenheit an. Dadurch reduziertsich die freie (natürliche) Lüftung vonWohnungen über Undichtheiten auf marginale,kaum noch lüftungsrelevante Werte(Bild ➐). Das bedeutet, dass die vorhervielfach noch den Anforderungen genügendeIn- und Exfiltration über vorhandeneUndichtheiten in Verbindung mit derallgemein üblichen, von subjektiven Gewohnheitenstark unterschiedlich geprägtenFensterlüftung häufig nicht mehr ausreicht,sowohl die bautenschutztechnischen(hinsichtlich Feuchteabtransport) alsauch die hygienischen Belange (schließtAnforderungen an die Gesunderhaltungmit ein) hinreichend gut zu erfüllen. Damitstellt sich unweigerlich die Frage nach derNotwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen(LtM). Unter diesen soll dabeinicht nur die Ausrüstung der Wohnungenmit „ventilatorgestützter“ Anlagen- bzw.Gerätetechnik verstanden werden. Da esvermutlich nicht möglich sein wird, die nahezu26 Mio. NE, die noch über keinerleiLtM, dafür aber zunehmend über luftdichteGebäudehüllen verfügen, in einem überschaubarenZeitraum mit solcher auszurüsten,sind damit auch LtM für Gebäude mitunverändert freier Lüftung gemeint. Diesesollen den keinesfalls als „sachverständig“einzustufenden Nutzer bei der „richtigen“Lüftung seiner Wohnung nicht nur unterstützen,sondern ihm auch einen <strong>Teil</strong> derVerantwortung für diese abnehmen. Dafürsind auch in NE mit freier Lüftung LtMzweckdienlich bzw. sogar unerlässlich. Wiein undichteren „alten“ NE sorgen sie für einehinreichend große „Selbstlüftung“.Werden sie richtig geplant und ausgeführt,können sie bei hoher Luftdichtheitder Gebäudehülle nicht nur für eine gezielteLüftungswirksamkeit, sondern infol-Tabelle 1Inhalt der Norm (Haupt- und erster Unter-Abschnitt)Haupt-AbschnittVorwort1 Anwendungsbereich2 Normative Verweise3 Begriffe 3)Erster Unter-Abschnitt4 Lüftungskonzept 4.1 AllgemeinesNotwendigkeit lüftungs- 4.2 Lüftungstechnische Maßnahmentechnischer Maßnahmen5 Lüftungskonzept 5.1 AllgemeinesAuswahl von 5.2 Übersicht über die LüftungssystemeLüftungssystemen 5.3 Anforderungen an die Auswahl einesLüftungssystems6 Festlegung der Außen- 6.1 Notwendige Außenluftvolumenströmeluftvolumenströme 6.2 Luftvolumenstrom durch Infiltration(Einfluss der Gebäudehülle)7 Freie Lüftung 7.1 Außenluftvolumenstrom durch lüftungstechnischeMaßnahmen7.2 Auslegung von Lüftungskomponenten –Zuordnung zu Lüftungssystemen7.3 Lüftungsbetrieb8 Ventilatorgestützte 8.1 Außenluftvolumenstrom durch lüftungs-Lüftungtechnische Maßnahmen8.2 Auslegung von Lüftungskomponenten –Zuordnung zu Lüftungssystemen8.3 Betrieb einer(s) Lüftungsanlage/gerät(es)8.4 Gleichwertigkeit einer Zu-/Abluftanlage mitWärmerückgewinnung8.5 Betrieb von Feuerstätten undLüftungsanlagen bzw. -geräten9 Hinweise für die 9.1 Freie LüftungAusführung 9.2 Ventilatorgestützte Lüftung10 Dokumentation und 10.1 DokumentationKennzeichnung 10.2 Kennzeichnung von Lüftungsanlagen (LA)und -geräten (LG)11 Inbetriebnahme und 11.1 Nachweise und UnterlagenÜbergabe 11.2 Dokumentation11.3 Vollständigkeitsprüfung11.4 Funktion12 Instandhaltung 12.1 Allgemeines12.3 Inspektion12.4 Wartung12.5 Instandsetzung12.6 Sicherstellung der energetischen Qualität12.7 Maßnahmen zur Instandhaltung3)inklusive Symbolen, Einheiten und Strichkennzeichnung von LuftartenMODERNE GEBÄUDETECHNIK 5/2009 · www.tga-praxis.de65


PraxiswissenLüftungstechnikTabelle 2Beispielhafte Gegenüberstellungvon „Praxis“und Normbegriffen„Praxis“- bzw. veraltete Normbegriffemechanische, maschinelle,erzwungene Lüftung,Zwangslüftung oder Anlagenlüftungnatürliche LüftungLüfter, GebläseKaminlüftungLuftwechselrateSchachtanlageLüftungsöffnung, LüftungsventilZwangslüftung, Lüfter, Frischluftventil,Außenwand-Luftdurchlass(DIN 1946-6:1998-10)Mindestlüftung (DIN 1946-6:1998-10);Urlaubslüftung, FeinlüftungGrundlüftung (DIN 1946-6:1998-10)Geltender Normbegriffnach DIN EN 12792 bzw. DIN 1946-6ventilatorgestützte Lüftung (vg)freie Lüftung (fr)Ventilator (V)Schachtlüftung (SL)Luftwechsel (n)Lüftungsschacht (LSch)Luftdurchlass (LD)Außen-Luftdurchlass (ALD)Lüftung zum Feuchteschutz (FL)Reduzierte Lüftung (RL)Nennlüftung (NL)gedessen nachweislich /1, 2, 3/ auch für eineVerringerung des Schadensrisikos beiNeubau- und Modernisierungs-Maßnahmenauch in Gebäuden mit freier Lüftungsorgen.Würde auf LtM generell verzichtet, könntedie weitgehende Freiheit von Feuchtebzw.Schimmelpilz- sowie hygienischenProblemen überwiegend nur durch „vorsorglichausreichende“ und damit energetischineffiziente (weil Heizwärme verschwendende)Fensterlüftung durch denNutzer (im wahrsten Wortsinne) erkauftwerden. Voraussetzung ist aber, dass erwillens ist, in der wünschenswerten Form„mitzuwirken“ und auch über die notwendigenFähigkeiten und zeitlichen Möglichkeitenverfügt.Um die bestehenden Probleme nicht nurfür den Neubau, sondern auch für denWohnungsbestand möglichst bald umfänglichlösen zu können, bietet die DIN1946-6 deshalb sowohl Lüftungskonzeptefür die ventilatorgestützte als auch für eineweitestgehend nutzerunabhängige freieLüftung an.Inhalt und Begriffe DIN 1946-6Bedarfslüftung (DIN 1946-6:1998-10),Stoßlüftungbedarfsabhängige Lüftungkontrollierte LüftungWärmetauscher, WärmeaustauscherIntensivlüftung (IL)Bedarfslüftung (BL)nicht definiertWärmeübertrager (WÜT)InhaltDie in Tabelle 1 aufgelisteten Abschnittevermitteln einen Überblick über Inhalt undAufbau der überarbeiteten Norm. Ergänztwird die Norm durch Anhänge mit normativembzw. informativem Charakter (Tabelle4).Tabelle 4Anhänge zur NormAnhang Inhalt GeltungsstatusA Darstellung und Kennzeichnung der informativLüftungssystemeB Lüftungskonzept normativC Inbetriebnahme und Übergabe normativD Optionale Vollständigkeits- und Funktionsnachweise informativInbetriebnahme und ÜbergabeE Instandhaltung normativF Optionale Funktionsnachweise Instandhaltung informativGErläuterungen zur Gleichwertigkeit für die E-Kennzeichnung informativvon Zu-/Abluftsystemen mit WärmeübertragerH Winddaten für Deutschland normativI Erläuterungen zur detaillierten Berechnung der Infiltration informativJ Berechnungs-Beispiel informativLiteraturBegriffeGrundlage für Ausarbeitung und Anwendungeiner Norm ist eine einheitliche Begrifflichkeit.Um immer noch vorhandeneMissverständnisse im deutschsprachigenRaum (siehe Beispiele in Tabelle 2) beseitigenzu helfen, wurden zusätzlich zu denseit 2003 nach DIN EN 12792 geltendennoch weitere 53 Begriffs-Definitionen derNorm vorangestellt.Wie eingangs schon ausgeführt, war einwesentlicher Punkt bei der Überarbeitungvon DIN 1946-6 die Berücksichtigung derFeuchteproblematik in „luftdichten“ Gebäuden.Es war aber nicht nur auf die vomGesetzgeber geforderte Dichtheit der Gebäudehülleund ihre Folgen für die Feuchtebilanzzu reagieren. Auch das „Wie“ derLüftung, d. h. die Festlegung eines geeignetenLüftungssystems und die Festlegungzweckmäßiger Betriebsweisen einschließlichder Minimierung des erforderlichenEnergiebedarfs, mussten neu überdachtwerden. Wenn z. B. das geringste Risiko fürdas Auftreten von Feuchteproblemendann zu erwarten ist, wenn der Nutzermöglichst wenig eigene Verantwortungfür die Durchführung der Lüftung hat /1,2, 3/, sollte dem in der Norm entsprochenwerden. Die bisher geläufigen Lüftungs-Betriebsstufen (DIN 1946-6: 1998-10 und66www.tga-praxis.de · MODERNE GEBÄUDETECHNIK 5/2009


LüftungstechnikPraxiswissenBestimmung Gesamt-Außenluftvolumenstrom q v,gesFreie LüftungVentilatorgestützte Lüftung– Feuchteschutz q v,ges,FLAbschnitt 6– Feuchteschutz q v,ges,FL– reduzierte Lüftung q – Reduzierte Lüftung q v,ges,RLv,ges,RL– Nennlüftung q – Nennlüftung q v,ges,NL v,ges,NL– Intensivlüftung q v,ges,ILBestimmung Luftvolumenstrom für LtM q v,LtMNutzungseinheit (Wohnung)RäumeAbschnitt 7 Abschnitt 8Auslegung LüftungskomponentenFreie LüftungALD, ÜLD, AbLD, LüftungsschachtVentilatorgestützte LüftungALD, ÜLD, AbLD, ZuLDLuftleitungen, Ventilator(en)Abschnitt 10Kennzeichnung Lüftungssystem➏ Ablaufschema (<strong>Teil</strong> 2): Bestimmung des Außenluftvolumenstroms, Auslegung von Lüftungskomponenten und Kennzeichnungvon -systemen bzw. -geräten (abgeleitet nach DIN 1946-6)LW1,0h –10,80,60,40,20Wärmedämmniveauhoch niedrigLüftung zumFeuchteschutzLuftwechsel zurVermeidung vonFeuchteschädenreduzierteLüftung➐ Notwendiger Außenluftwechsel entsprechend Lüftungs-Betriebsstufen sowie Infiltrations-Luftwechsel(Selbstlüftung) ohne unterstützende lüftungstechnische Maßnahmen(LtM)Tabelle 2) wurden auch deshalb wie folgtneu definiert und im Bereich der bisherigen„Mindestlüftung“ um eine weitereStufe „Lüftung zum Feuchteschutz“ ergänzt:• Lüftung zum Feuchteschutz (FL)„Notwendige Lüftung zur Gewährleistungdes Bautenschutzes (Feuchte) unterüblichen Nutzungsbedingungenbei teilweise reduzierten Feuchtelasten,z. B. zeitweilige Abwesenheit derNutzer und kein Wäschetrocknen inLuftwechselzur EinhaltunghygienischerErfordernisseLuftwechselzumschnellenAbbau vonLastspitzenA NE = 30 m 2A NE = 210 m 2SelbstlüftungIntensivlüftungNennlüftungInfiltrations-Luftwechsel:0,5 ≤ n 50 ≤ 1,5 h –12 ≤ Δp ≤ 7 Pader Nutzungseinheit“ (MinimalbetriebFeuchteschutz)Betriebsweise: ständig, nutzerunabhängig• Reduzierte Lüftung (RL)„Notwendige Lüftung zur Gewährleistungder hygienischen Mindestanforderungensowie des Bautenschutzes(Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungenbei teilweise reduziertenFeuchte- und Stofflasten, z. B. infolgezeitweiliger Abwesenheit von Nutzern“(Minimalbetrieb)Betriebsweise: überwiegend ständig;Realisierung durch lüftungstechnischeMaßnahmen so, dass sie weitestgehendnutzerunabhängig gewährleistet ist• Nennlüftung (NL)„Notwendige Lüftung zur Gewährleistungder hygienischen Anforderungensowie des Bautenschutzes bei Anwesenheitder Nutzer (Normalbetrieb)“Betriebsweise: vorwiegend während Anwesenheitder Nutzer, Realisierung durchlüftungstechnische Maßnahmen weitgehendnutzerunabhängig mit zeitweiligerErgänzung durch Fensterlüftung• Intensivlüftung (IL)„zeitweilig notwendige Lüftung mit erhöhtemLuftvolumenstrom zum Abbauvon Lastspitzen (Lastbetrieb)“Betriebsweise: ausschließlich währendAnwesenheit der Nutzer, aus energetischenGründen zeitlich beschränkt,Realisierung durch lüftungstechnischeMaßnahmen bzw. Fensteröffnen• „Bedarfslüftung (BL“)wird nicht mehr als gesonderte Betriebsstufe,sondern als „ventilatorgestützteLüftung mit (z. B. Sensortechnik)an den jeweiligen Bedarf angepasstemLuftvolumenstrom“ verstanden.Lüftungstechnische Maßnahmennach DIN 1946-6LüftungskonzeptUm allen relevanten Anforderungen gerechtwerden zu können, wird nach DIN1946-6, 4.1 (1), erstmalig die Erstellung einesLüftungskonzepts gefordert: „Für neuMODERNE GEBÄUDETECHNIK 5/2009 · www.tga-praxis.de67


PraxiswissenLüftungstechnikzu errichtende oder zu modernisierendeGebäude mit lüftungstechnisch relevantenÄnderungen ist ein Lüftungskonzept zu erstellen.Das Lüftungskonzept umfasst dieFeststellung der Notwendigkeit von lüftungstechnischenMaßnahmen und dieAuswahl des Lüftungssystems. Dabei sindbauphysikalische, lüftungs- und gebäudetechnischesowie auch hygienische Gesichtspunktezu beachten.“ Als Entscheidungshilfesteht im normativen AnhangB „Lüftungskonzept für Gebäude/Nutzungseinheit(en)“ein entsprechendes Ablaufschemazur Verfügung (Bilder ➋ und➏).Im Folgenden soll auf die Erstellung desLüftungskonzepts einschließlich der festzulegendenLtM näher eingegangen werden.Entsprechend Bild ➋ ist dabei wiefolgt vorzugehen:Nach Ermittlung aller relevanten GebäudeundWohnungsdaten ist zunächst zu prüfen,ob die Planung und Ausführung lüftungstechnischerMaßnahmen (LtM) zwingenderforderlich ist.Notwendigkeitlüftungstechnischer MaßnahmenBesitzt eine Wohnung (bzw. NE) fensterloseRäume, ist für Letztere wie auch schonbisher eine Planung nach DIN 18017-3 4)durchzuführen. In DIN 1946-6, 4.2.1, wirddazu analog festgelegt: „Werden für besondereRäume je Nutzungseinheit aus anderenGründen dauernd wirksame Abluftvolumenströmegefordert, z. B. für die Lüftungvon fensterlosen Räumen nach DIN18017-3, kann dies als lüftungstechnischeMaßnahme ausreichend sein, wenn derLuftvolumenstrom zum Feuchtschutz (fürdie gesamte NE) erreicht wird und alle Räumeder Nutzungseinheit hinreichendgleichmäßig durchströmt werden 5) “. DIN18017-3 wurde in einigen Punkten an DIN1946-6 angeglichen. Es wäre (aus Sicht desAutors) jedoch wünschenswert gewesen,DIN 18017-3 wie ursprünglich vorgeschlagen,komplett in DIN 1946-6 zu integrieren.Das hätte nicht nur die Arbeit für denPlaner vereinfacht, sondern auch auftretendeFragen bzw. Widersprüche in derlüftungstechnischen Normung vermeidenhelfen. Zu diesen könnte es z. B. kommen,wenn sich Planer bzw. Bauherr auf die Frageim Ablaufschema – „Weitere (lüftungstechnische)Anforderungen an Nutzungseinheit?“– für „nein“ entscheiden. DIN1946-6 legt diesbezüglich in 4.1 (2) zusätzlichfest: „Das Lüftungskonzept sollte unterBeachtung der lüftungstechnischen Situationder gesamten Nutzungseinheit erstelltwerden, weil jede lüftungstechnischeMaßnahme in einer Nutzungseinheit immerauch Auswirkungen auf alle anderenRäume der Nutzungseinheit hat. Das giltauch, wenn nur einzelne, z. B. fensterloseRäume, mit einem ventilatorgestütztenLüftungssystem gelüftet werden sollen.“Werden also neben der Lüftung eines fensterlosenRaums nach DIN 1946-6 in derWohnung keine weiteren LtM getroffen,steht das in vielen Fällen nicht nur im Widerspruchzu DIN 1946-6, 4.1 (2), sondernvergrößert auch das Risiko für eine unzureichendeLüftung weiterer Räume der NEinklusive des in /1/ und /4/ nachgewiesenenSchadens-Potenzials. Die Gefahr fürdas Auftreten von Schäden ist umso größer,als nach DIN 18017-3, 3.1.1 (6), unterbestimmten Umständen zusätzlich eine Total-Abschaltungder Lüftung für Bad-/WC-Räume durch den Nutzer zulässig seinwird: „Der Abluftvolumenstrom (60 m 3 /h)darf in Zeiten geringen Luftbedarfs auf 0reduziert werden, wenn bei normaler Nutzungeines Bades, z. B. ohne zusätzlicheWäschetrocknung 6) (geringer Feuchteanfall),oder eines Toilettenraumes das Gebäudeeinen Wärmeschutzstandard aufweist,der mindestens den Anforderungender Wärmeschutzverordnung 1995 oderbesser entspricht und wenn nach jedemAusschalten des Lüftungsgerätes weitere15 m³ Luft über die Entlüftungsanlage ausdem zu lüftenden Raum abgeführt werden.“Hierbei wurde zwar der bisherigeWert für die Nachlüftung von 5 auf 15 m 3erhöht. Bei einer im Mittel zu erwartendenBetriebsdauer einer nutzerabhängigschaltbaren Abluftanlage von ≤ 2,5 h/d beidurchschnittlich dreifachem Ein- und Ausschalten/5/ wird trotzdem nur ein mittlererstündlicher Luftvolumenstrom von insgesamtmaximal 8 m 3 /h (bezogen auf diegesamte NE) erreicht (60 m 3 /h · 2,5 h/d+3/d · 15 m 3 )/24 h ≈ 8,1 m 3 /h). Für eineetwa mittelgroße Wohnung von 70 m 2 sindaber nach DIN 1946-6, Tabelle 5, für dieniedrigste Betriebsstufe (Lüftung zumFeuchteschutz bei guter Wärmedämmung)mindestens 30 m 3 /(h · NE) und fürReduzierte Lüftung sogar 65 m 3 /(h · NE)anzusetzen.Der Planer dürfte deshalb gut beratensein, wenn er den vorerwähnten „Nein“-Pfad in Bild ➋ nur dann bedingungsloswählt, wenn dabei die Mindestanforderungenan den nutzerunabhängig zu realisierendenAußenluftvolumenstrom nachDIN 1946-6, Abschnitt 6, sicher erfüllt werdenkönnen. Das ist aber bei einem ventilatorgestütztenLüftungssystem, das nurBad-/WC-Räume mittels abschaltbarer Lüftungstechniknutzerabhängig ver(ent-)sorgt, nur selten bzw. nur in den Fällenmöglich, in denen auch hinreichend großeGebäude-Undichtheiten vorhanden sind.Fehlen diese (z. B. infolge Anwendung vonWSchV oder EnEV), ist unabhängig vomVorhandensein fensterloser Räume nachDIN 1946-6 das (Mindest-)Kriterium für dieNotwendigkeit des Ergreifens lüftungstechnischerMaßnahmen erfüllt. Nur wenn4)siehe Literaturverzeichnis im <strong>Teil</strong> 25)siehe zu DIN 18017-3 auch DIN 1946-6, 6.1.5.2 (3und 4)6)für den Planer jedoch nicht vorhersehbardie vorhandenen oder die zu erwartendenUndichtheiten ausreichen, die in der Nutzungseinheitanfallende Feuchtigkeit mittelsIn- und Exfiltration in hinreichendemMaße abzuführen, könnte und dürfte aufLtM für die gesamte (bzw. hier restliche)NE verzichtet werden. Normgemäß besagtdas, dass der im Heizperiodenmittel zu erwartendewirksame Infiltrations-Luftvolumenstromq v,Inf,wirk mindestens dem zu ermittelndennotwendigen Außenluftvolumenstromzum Feuchteschutz q v,ges,NE,FLentsprechen müsste (q v,ges,NE,FL ≤ q v,Inf,wirk ).Die Bilder ➌ und ➍ zeigen für windschwacheund windstarke Lage an denSchnittpunkten der Kurven für den Außenluftvolumenstromdurch Infiltration mitdenen für den Außenluftvolumenstrombei den Lüftungs-Betriebsstufen für dieLüftung zum Feuchteschutz, ab welcherWohnungsfläche abwärts in ein- und mehrgeschossigen(Letztere mit zusätzlichemthermischen Auftriebs-Einfluss) neuenbzw. modernisierten NE jeweils LtM erforderlichsind. Zum Vergleich ist die Kurve fürden Außenluftvolumenstrom durch Infiltrationfür den unveränderten Gebäudebestand(n 50 ≈ 4,5 h -1 ) eingezeichnet. Dafür diesen schon in windschwacher Lagenur in ganz kleinen NE LtM erforderlichsind, wurde auf die diesbezügliche Darstellungfür die windstarke Lage verzichtet.Aber auch für den Fall, dass der Feuchteschutzallein schon durch In- und Exfiltra -tion gewährleistet werden könnte, müssenLtM ergriffen werden, wenn Standard-Anforderungenan Hygiene, Energieeffizienzbzw. Schallschutz gestellt werden. ErhöhteAnforderungen nach DIN 1946-6, 5.3.7 bis5.3.9, bedingen darüber hinaus den Einsatzder ventilatorgestützten Lüftungzwingend. Grund dafür ist, dass solche Anforderungennur mittels spezieller Anlagen-bzw. Gerätetechnik nach DIN 4719hinreichend gut erfüllt werden können. ImRealisierungsfall darf dies durch eine entsprechende„H-“, „E-“ bzw. „S-Kennzeichnung“nach DIN 1946-6, 10.2, sichtbar gemachtwerden.Die Erstveröffentlichung dieses Fachartikelserfolgte unter der Überschrift „Lüftung vs. Feuchtigkeit(Schimmelpilz) und Gesundheitsgefährdungin Wohnungen - Planung lüftungstechnischer Maßnahmennach neuer DIN 1946-6“ im gi GesundheitsingenieurHeft 2/09 (April).Der AutorEhrenfried Heinz,HEINZLüftung+Feuchteschutz– Beratung,Schulung, Gutachten,Hoppegartenbis 2005 IEMB an derTU Berlin68www.tga-praxis.de · MODERNE GEBÄUDETECHNIK 5/2009

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