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Nutzungsvereinbarung Vermietung - Amtshaus Buchholz

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Nachbarschaftszentrum<strong>Amtshaus</strong> <strong>Buchholz</strong>Träger: Bürgerhaus e.V.Berliner Str. 2413127 BerlinVereinbarung zur Überlassung von Räumen desNachbarschaftszentrum <strong>Amtshaus</strong> <strong>Buchholz</strong>/Datum der Veranstaltung:_________________zum Zweckzwischendem NBZund________________________________________________________________________________________________________vertreten durch____________________________________________________Organisation/Ansprechpartner (im Folgenden Nutzer)Schlüsselübergabe am:______________________ um: __________________________Betreten der Räume am:______________________ um: __________________________Verlassen der Räume am:______________________ um: __________________________Rückübergabe Schlüssel am:______________________ um: __________________________Die Vereinbarung gilt für:Küche, Toiletten, _______________________________________Folgende Schlüssel erhalten:__________________________________________________________________________________________________________Voraus. Teilnehmerzahl:______ / Altersgruppe von _____ bis _____ JahrenNutzungsentgebühr:Kaution für Veranstaltung:____________________________________________________zu zahlen bei Vertragsabschluss, wird mit der vorher entrichteten Gebühr für dieRaumbestellung verrechnet.____________________________________________________i.d.R. 80,00 €Verantwortlich für o.g. Veranstaltung: (Mindestalter für <strong>Vermietung</strong> beträgt 21 Jahre)Name:Wohnhaft:Telefon:_______________________________________________________________________________________________________________________________________ Geburtsdatum: __________


Dem Nutzer werden für den o.g. Veranstaltungszweck die vorgenannten Räume unter folgenden Bedingungenüberlassen:Nutzungsbedingungen1. Es dürfen keine Feiern von Personen unter 30 Jahren durchgeführt werden!2. Es darf keine laute Musik ge- bzw. abgespielt werden. Musikanlagen die die zulässige Lärmordnungüberschreiten sind grundsätzlich verboten!3. Mit dem Beginn der Nutzung erkennt der Nutzer an, dass sich die überlassenen Räume sowie mitbenutztenNebenräume (einschließlich Toiletten), Zugänge, Geräte, Anlagen und Einrichtungsgegenstände in einemordnungsgemäßen Zustand befinden. Beanstandungen sind vorher bei der Übernahme dem Verantwortlichenanzuzeigen. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen.4. Der Nutzer haftet für alle Schäden an den Räumen, mitbenutzten Nebenräumen, Zugängen und den Geräten,Anlagen und Einrichtungsgegenständen, die von ihm, den Teilnehmern oder Besuchern der Veranstaltung verursachtwerden, ohne Rücksicht auf ein Verschulden. Dazu wird zunächst die oben festgelegte Kaution verwendet.5. Für die Dauer der Nutzung stellt der Nutzer das NBZ von allen Haftpflichtansprüchen Dritter frei, soweit diese nichtvom Nachbarschaftszentrum zu vertreten sind. Für von Nutzern eingebrachte Gegenstände haften die Nutzer selbst.6. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Absprache mit dem/der verantwortlichen Mitarbeiter/in.7. Der Nutzer verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass nach Beendigung der Veranstaltung sämtliche Fenster und Türenverschlossen und die Heizungen abgestellt sind (Im Winter Stufe 2), Wasserhähne zugedreht und etwaige elektrischeGeräte und das Licht ausgeschaltet werden, Möbel wieder an die vorgefundene Position geräumt werden und dasbenutzte Geschirr sauber in die Küchenschränke zurückgestellt wird. Die Räume sind aufgeräumt und sauber zuhinterlassen bzw. zu übergeben, der Müll ist mitzunehmen und der Küchenbereich zu wischen.8. Sind die benutzten Räume einschließlich der Nebenräume und Zugänge so verschmutzt, dass sie außerhalb desregelmäßigen Reinigungsturnus und -umfanges gereinigt werden müssen, so hat der Nutzer die hierdurch entstandenenKosten zu tragen. Dazu wird zunächst die Kaution verwendet.9. Der Nutzer verpflichtet sich, die bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften, die LärmVO und die Gesetze zum Schutzeder Jugend in der Öffentlichkeit zu beachten und für die Einhaltung zu sorgen sowie verfassungs-, gesetzes- undsittenwidrige Handlungen zu unterbinden.Der Nutzer verpflichtet sich, die Hausordnung des NBZ anzuerkennen und durchzusetzen. Im gesamten Gebäudebesteht Rauchverbot. Der Umgang mit offenem Feuer und Feuerwerk ist nicht gestattet.10. Der Nutzer verpflichtet sich bei Verletzungen der vertraglichen Pflichten sowie bei Gefahren für die öffentlicheSicherheit und Ordnung die Anweisungen von verantwortlich Beauftragten des NBZ zu befolgen und sie bei derDurchsetzung zu unterstützen. Dies gilt auch für die Anweisung, die Veranstaltung vorzeitig zu beenden.11. Bei Verletzung der beiden letztgenannten Verpflichtungen ist das NBZ unbeschadet weitergehender Ansprücheberechtigt, die Kaution einzubehalten sowie die Zahlung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes zu fordern.Dem Nutzer bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.12. Das NBZ kann die vorgesehene Überlassung der Räume aus berechtigten Gründen widerrufen.Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Berechtigte Gründe sind insbesondere: UnvorhersehbareUnbenutzbarkeit der Räume, Sperrung der Räume durch Behörden oder den Vermieter u.ä..13. Mündliche Nebenabsprachen sind für diese Vereinbarung gegenstandslos und gelten als nicht getroffen.Mit seiner Unterschrift versichert der Unterzeichner, die vorstehenden Überlassungsbedingungen anzuerkennen.Berlin, den _____________________________________für den Bürgerhaus e.V.__________________________für den Nutzer

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