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Bewertung der Ergebnisse des Modellvorhabens aus ... - MDK Bayern

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Überarbeitung <strong>des</strong> Pflegebedürftigkeitsbegriffs /neues Begutachtungsverfahren- <strong>Bewertung</strong> <strong>der</strong> <strong>Ergebnisse</strong> <strong>des</strong> <strong>Modellvorhabens</strong> <strong>aus</strong>Sicht <strong>des</strong> GKV-Spitzenverban<strong>des</strong>Würzburg,26.03.2009,Kl<strong>aus</strong> Dumeier, Abteilung GesundheitExpertentag <strong>der</strong> SEG 2, 26.03.2009, Würzburg


<strong>Bewertung</strong> <strong>der</strong> <strong>Ergebnisse</strong> <strong>des</strong><strong>Modellvorhabens</strong> <strong>aus</strong> Sicht <strong>des</strong>GKV-Spitzenverban<strong>des</strong>Ł Ausgangsituation– Nach dem Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 istmittelfristig <strong>der</strong> Pflegebedürftigkeitsbegriff zuüberarbeiten– Kritik am Pflegebedürftigkeitsbegriff– Kritik am Begutachtungsverfahren– Überlegungen <strong>der</strong> SEG 2 im Auftrag <strong>der</strong> Spitzenverbände<strong>der</strong> PflegekassenExpertentag <strong>der</strong> SEG 2, 26.03.2009, Würzburg2


<strong>Bewertung</strong> <strong>der</strong> <strong>Ergebnisse</strong>Ł Oktober 2006:Ł Auftrag und Ziel:Beirat wird einberufenFundierte Vorschläge undHandlungsoptionen für die zukünftigeEntscheidung über eine Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong>Pflegebedürftigkeitsbegriffs und <strong>des</strong> damitverbundenen BegutachtungsverfahrensŁ Zusammensetzung: Verschiedene Verbände und Institutionen, diealle Interessenlagen und Kompetenzen <strong>des</strong>Handlungsfel<strong>des</strong> „Pflege“ berücksichtigenExpertentag <strong>der</strong> SEG 2, 26.03.2009, Würzburg4


<strong>Bewertung</strong> <strong>der</strong> <strong>Ergebnisse</strong>Ł Der Bericht <strong>des</strong> Beirats wurde am 29.01.2009 <strong>der</strong>Gesundheitsministerin, Frau Ulla Schmidt, übergebenŁ Der Bericht wurde vom Beirat einstimmig beschlossenŁ Positive Resonanz in <strong>der</strong> ÖffentlichkeitŁ Homepage GKV-Spitzenverband / BMGExpertentag <strong>der</strong> SEG 2, 26.03.2009, Würzburg5


<strong>Bewertung</strong> <strong>der</strong> <strong>Ergebnisse</strong>Teil I:Beschreibung <strong>des</strong> ArbeitsablaufesTeil II: - Erkenntnisprozess und Studienergebnisse mit <strong>der</strong>Neufassung <strong>des</strong> Pflegebedürftigkeitsbegriffs- Notwendigkeit zur Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong>Pflegebedürftigkeitsbegriffs- Vorschlag für ein neues Begutachtungsinstrument- Evaluation <strong>des</strong> Instruments- Diskussion um finanzielle Auswirkungen /SchnittstelleTeil III:Empfehlungen <strong>des</strong> BeiratsExpertentag <strong>der</strong> SEG 2, 26.03.2009, Würzburg6


<strong>Bewertung</strong> <strong>der</strong> <strong>Ergebnisse</strong>Positionierung <strong>des</strong> GKV - Spitzenverband1. For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Berücksichtigung <strong>des</strong> beson<strong>der</strong>enVersorgungs- und Betreuungsbedarfs von Versicherten miteingeschränkter Alltagskompetenz bei Beurteilung vonPflegebedürftigkeit wird als wichtiges und richtigessozialpolitisches Anliegen gestützt.Expertentag <strong>der</strong> SEG 2, 26.03.2009, Würzburg7


<strong>Bewertung</strong> <strong>der</strong> <strong>Ergebnisse</strong>2. Diese Neu<strong>aus</strong>richtung <strong>des</strong> Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist imHinblick auf bereits mit Pflege-Leistungsergänzungsgesetzgeschaffenen und mit Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zum1. Juli 2008 <strong>aus</strong>gebauten speziellen Leistungsansprüche fürdiesen beson<strong>der</strong>en Personenkreis konsequent.Expertentag <strong>der</strong> SEG 2, 26.03.2009, Würzburg8


<strong>Bewertung</strong> <strong>der</strong> <strong>Ergebnisse</strong>- Das Hilfebedarfsfeststellungsverfahren muss valide, reliabel,transparent und nachvollziehbar sein.„Darüber hin<strong>aus</strong> ist das Instrument auchanwendungsfreundlich gestaltet. Durch kurze und unkomplizierteFormulierungen sowie gleichförmige Skalen ist das Instrument für denGutachter gut nachvollziehbar und in <strong>der</strong> Praxis leicht zu handhaben.“(Bericht <strong>des</strong> Beirats zur Überprüfung <strong>des</strong> Pflegebedürftigkeitsbegriffs,2009, S. 40)„Hinsichtlich <strong>der</strong> Gütekriterien kann festgestellt werden, dass die Reliabilitätals „gut“ (…) und die Validität als „sehr gut“ (…) zu bezeichnen ist. Auchrelevante Verän<strong>der</strong>ungen bei Versicherten (z.B. Verschlechterung <strong>des</strong> Zustands)können mittels <strong>des</strong> neuen Begutachtungsassessments zuverlässig erfasstwerden.(Bericht <strong>des</strong> Beirats zur Überprüfung <strong>des</strong> Pflegebedürftigkeitsbegriffs,2009, S. 53)Expertentag <strong>der</strong> SEG 2, 26.03.2009, Würzburg9


<strong>Bewertung</strong> <strong>der</strong> <strong>Ergebnisse</strong>- Es muss umfassend den kognitiven und somatischenHilfebedarf erfassen und diese Bedarfe gleichgewichtetwerten.„(…)Insbeson<strong>der</strong>e die charakteristischen Bedarfslagen von demenziellErkrankten werden hinlänglich berücksichtigt. Zugleich ist dasVerfahren so angelegt, dass Personen mit rein körperlichenBeeinträchtigungen nicht benachteiligt werden.“(Bericht <strong>des</strong> Beirats zur Überprüfung <strong>des</strong> Pflegebedürftigkeitsbegriffs, 2009, S. 40)Expertentag <strong>der</strong> SEG 2, 26.03.2009, Würzburg10


<strong>Bewertung</strong> <strong>der</strong> <strong>Ergebnisse</strong>- Die Pflegestufenspreizung muss in angemessener Relationzu dem tatsächlichen Pflege-/Betreuungsaufwand in denjeweiligen Stufen stehen.„Es orientiert sich am Grad <strong>der</strong> Selbständigkeit und ist dazuin <strong>der</strong> Lage, diese in differenzierter Weise einzuschätzen unddas Ergebnis in Bedarfsgraden darzustellen.“(Bericht <strong>des</strong> Beirats zur Überprüfung <strong>des</strong> Pflegebedürftigkeitsbegriffs,2009, S. 56)Expertentag <strong>der</strong> SEG 2, 26.03.2009, Würzburg11


<strong>Bewertung</strong> <strong>der</strong> <strong>Ergebnisse</strong>- Bei <strong>der</strong> Umstellung auf die neue Systematik muss ggf. überBestandsschutzregelungen entschieden werden.“Der Gesetzgeber wird auch entscheiden müssen, wie mit den im PflegeWeiterentwicklungsgesetz (PfWG) eingeführten Leistungsverbesserungen fürPersonen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 45b SGB XI und § 87bSGB XI zu verfahren ist(…). Die vor allem mit dem PfWG eingeführtenRegelungen in §§45a und 45b SGB XI wurde vor allem dadurch gerechtfertigt,dass <strong>der</strong> Hilfebedarf <strong>der</strong> Betroffenen vom geltenden System nicht o<strong>der</strong>zumin<strong>des</strong>t nur unzulänglich erfasst wird.(Bericht <strong>des</strong> Beirats zur Überprüfung <strong>des</strong> Pflegebedürftigkeitsbegriffs, 2009, S. 49)Expertentag <strong>der</strong> SEG 2, 26.03.2009, Würzburg12


<strong>Bewertung</strong> <strong>der</strong> <strong>Ergebnisse</strong>3. Teilleistungscharakter <strong>der</strong> Pflegeversicherung muss – auch fürLeistungen <strong>der</strong> Betreuung und Versorgung von Versicherten miteingeschränkter Alltagskompetenz - erhalten bleiben.„Der Gesetzgeber wird auch entscheiden müssen, wie mit den im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) eingeführten Leistungsverbesserungen fürPersonen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 45b SGB XI und § 87bSGB XI zu verfahren ist (…). Die vor allem mit dem PfWG eingeführtenRegelungen in §§ 45a und 45b SGB XI wurde vor allem dadurch gerechtfertigt,dass <strong>der</strong> Hilfebedarf <strong>der</strong> Betroffenen vom geltenden System nicht o<strong>der</strong>zumin<strong>des</strong>t nur unzulänglich erfasst wird. Die gleichmäßige Berücksichtigungaller Einschränkungen auf somatischen und geistig/seelischen Gebiet soll abergerade bewirken, dass <strong>der</strong> Bedarf von Menschen mit eingeschränkterAlltagskompetenz auch zu einer gleichberechtigten Teilnahme amLeistungsgeschehen führt.“(Bericht <strong>des</strong> Beirats zur Überprüfung <strong>des</strong> Pflegebedürftigkeitsbegriffs, 2009, S. 49)Expertentag <strong>der</strong> SEG 2, 26.03.2009, Würzburg13


<strong>Bewertung</strong> <strong>der</strong> <strong>Ergebnisse</strong>4. Neu<strong>aus</strong>richtung <strong>des</strong> Hilfebedarfsfeststellungsverfahrens undPflegebedürftigkeitsbegriffs darf nicht zu„Verschiebebahnhöfen“ unter den beteiligtenLeistungsträgern führen.„Nach Ansicht <strong>der</strong> Arbeitsgruppe erstreckt sich ihr Auftrag auch nicht darauf,dem Gesetzgeber Regelungsvorschläge für das Verhältnis von Leistungen <strong>der</strong>Pflege nach dem SGB XI und Leistungen <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfe nach dem §§ 53ff SGB XII zu unterbreiten.“(Bericht <strong>des</strong> Beirats zur Überprüfung <strong>des</strong> Pflegebedürftigkeitsbegriffs,2009, S. 51)Expertentag <strong>der</strong> SEG 2, 26.03.2009, Würzburg14


<strong>Bewertung</strong> <strong>der</strong> <strong>Ergebnisse</strong>Ł Der Beirat wird bis Mai 2009, aufbauend auf den <strong>Ergebnisse</strong>nseines Berichtes und den darin enthaltenen Empfehlungen,mögliche Strategien und konkrete Umsetzungsschritte fürdie Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs undeines neuen Begutachtungsverfahrens prüfen, Alternativenbewerten und Empfehlungen erarbeiten.Expertentag <strong>der</strong> SEG 2, 26.03.2009, Würzburg15


<strong>Bewertung</strong> <strong>der</strong> <strong>Ergebnisse</strong>Ł Zentrale Fragen <strong>der</strong> Umsetzungsstudie (Arbeitsgruppe 1)– Wie wirken sich die Vorschläge von 5 Bedarfsgradenkonkret auf das Leistungsgeschehen und finanziell <strong>aus</strong>?• Empfehlungen für Szenarien• Vor<strong>aus</strong>setzung für Bedarfsgrad 1Expertentag <strong>der</strong> SEG 2, 26.03.2009, Würzburg16


<strong>Bewertung</strong> <strong>der</strong> <strong>Ergebnisse</strong>Ł Zentrale Fragen für die Umsetzungsstudie (Arbeitsgruppe 2)– Wie müssen Bestandsschutzregelungen gestaltet sein?• Niedrigschwellige Betreuungsangebote (ambulant)• Vergütungszuschläge bei erheblichem allgemeinenBetreuungsbedarf (stationär)• Pflege in vollstationären Einrichtungen <strong>der</strong> Hilfe fürbehin<strong>der</strong>te MenschenExpertentag <strong>der</strong> SEG 2, 26.03.2009, Würzburg17


<strong>Bewertung</strong> <strong>der</strong> <strong>Ergebnisse</strong>Ł Zentrale Frage für die Umsetzungsstudie (Arbeitsgruppe 3)– Wie sehen Verfahren <strong>der</strong> Umsetzung <strong>aus</strong> und wie kannihre Implementierung von statten gehen?• Begutachtungs-Richtlinie• Statistik-Richtlinie• Pflegebedürftigkeits-Richtlinie• Schulungskonzepte für die Gutachter• Qualitätsprüfung <strong>der</strong> BegutachtungExpertentag <strong>der</strong> SEG 2, 26.03.2009, Würzburg18


<strong>Bewertung</strong> <strong>der</strong> <strong>Ergebnisse</strong>FazitŁ Mit dem Modellvorhaben wurde eine wichtigeUmsetzungsvor<strong>aus</strong>setzung für einen neuenPflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahrengeschaffen.Ł Das Modellvorhaben ist für eine politische Entscheidung zu einemneuen Pflegebedürftigkeitsbegriff/Begutachtungsverfahrengeeignet.Ł Allerdings darf bei <strong>der</strong> Umsetzungsstudie nicht dieKostenverlagerung angestrebt werden. Im Mittelpunkt sollte <strong>der</strong>Versicherte stehen, <strong>der</strong> durch diese Neu<strong>aus</strong>richtung <strong>des</strong>Pflegebedürftigkeitsbegriffs und <strong>des</strong> neuenBegutachtungsverfahrens Vorteile erfährt.Expertentag <strong>der</strong> SEG 2, 26.03.2009, Würzburg19


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.Expertentag <strong>der</strong> SEG 2, 26.03.2009, Würzburg

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