AGB - Tracpieces Ersatzteile GmbH
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<strong>AGB</strong><br />
Information<br />
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />
der Firma <strong>Tracpieces</strong> <strong>Ersatzteile</strong> <strong>GmbH</strong>, Neuer Weg 5, D-59505 Bad Sassendorf,<br />
nachfolgend Verkäufer genannt.<br />
I. ALLGEMEINES<br />
1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen<br />
dem Verkäufer und einem Käufer abgeschlossenen Verträge über die<br />
Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,<br />
selbst wenn Sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.<br />
Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht<br />
ausdrücklich anerkennt, sind für den Verkäufer unverbindlich, auch<br />
wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen<br />
des Kaufs mit abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen.<br />
2. Kaufverträge kommen auch zustande durch Lieferung der im Bestellschein<br />
oder Auftragsschein bezeichneten Sachen.<br />
II. ANGEBOT UND LIEFERUMFANG<br />
1. Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass<br />
der Verkäufer diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich<br />
bezeichnet hat. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen.<br />
Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd<br />
maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.<br />
Leistungen und Betriebskosten werden als Durchschnittswerte angegeben.<br />
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen<br />
behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrecht<br />
vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.<br />
2. Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben<br />
vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird<br />
und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.<br />
3. Eigenschaftszusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen<br />
schriftlichen Bestätigung.<br />
4. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die begründeten<br />
Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers entstehen lassen, ohne<br />
dass er die Unkenntnis zu vertreten hat, ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse<br />
oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom<br />
Vertrag zurücktreten. Das gleiche gilt, falls der Käufer trotz wiederholter Mahnungen<br />
seine Zahlungsverpflichtungen aus früheren Verträgen nicht erfüllt.<br />
III. PREIS UND ZAHLUNG<br />
1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des<br />
Verkäufers, sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer<br />
getroffen wurde. Versandkosten sind ebenso wenig in den Preisen<br />
enthalten, wie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Versandkosten<br />
werden gesondert in Rechnung gestellt, wenn nicht ausdrücklich<br />
anderes vereinbart ist. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe<br />
am Tag der Rechnungslegung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.<br />
2. Übersteigt die vereinbarte Lieferzeit den Zeitraum von vier Monaten<br />
ab Vertragsabschluss oder verzögert sich die Lieferung über vier Monate<br />
ab Vertragsabschluss aus Gründen, die allein der Käufer zu vertreten<br />
hat oder die allein in dessen Risikobereich fallen, ist der Verkäufer berechtigt<br />
den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen. Beträgt<br />
die Preiserhöhung mehr als 5% des vereinbarten Nettokaufpreises, ist<br />
der Käufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht<br />
entfällt, wenn der Käufer es nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen,<br />
beginnend mit dem Datum der Mitteilung des neuen Preises, ausübt.<br />
3. Der Käufer kommt auch ohne Mahnung des Verkäufers in Verzug, wenn<br />
er den Gesamtpreis nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang<br />
der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.<br />
Gerät der Käufer mit eine Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt von<br />
dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen<br />
Basissatz der europäischen Zentralbank gem. § 288 Abs. 1 BGB, bzw. wenn<br />
die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen Zinsen in Höhe<br />
von 8% über dem jeweiligen Basissatz gem. § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen.<br />
Der Nachweis und die Geltendmachung eines Höheren und/<br />
oder weitergehenden Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.<br />
4. Bei Zahlungen an Angestellte des Verkäufers tritt zugunsten des Käufers<br />
nur dann eine befreiende Wirkung ein, wenn der jeweilige Angestellte<br />
durch den Verkäufer zur Geldempfangnahme bevollmächtigt<br />
wurde und dem Käufer eine entsprechende Inkassovollmacht vorlegt.<br />
5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder<br />
Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur dann berechtigt, wenn<br />
die Gründe für die Mängelrügen oder die Gegenansprüche rechtskräftig<br />
festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig<br />
sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur<br />
befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.<br />
IV. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT<br />
1. Eine vereinbarte Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn bis zu ih-<br />
rem Ablauf der Liefergegenstand das Lager des Verkäufers oder<br />
bei Versendung ab Werk das Werk des Herstellers verlassen hat.<br />
2. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart<br />
worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Auch ausdrücklich<br />
als verbindlich vereinbarte Liefertermine oder Fristen verlängern sich<br />
allerdings - gilt auch bei bereits eingetretenem Verzug - dann angemessen,<br />
wenn unvorhersehbare Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches des<br />
Verkäufers liegen - insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe,<br />
Witterungseinflüsse, etc. - eintreten und den Lieferzeitpunkt beeinflussen.<br />
Gleiches gilt auch dann, wenn solche Umstände bei dem Lieferanten des<br />
Verkäufers und/oder dessen Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende<br />
derartiger Hindernisse teilt in wichtigen Fällen der Verkäufer dem Käufer mit.<br />
3. Falls der Verkäufer eine ausdrücklich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhalten<br />
kann oder aus sonstigen, ihm zuzurechnenden Gründen in Verzug gerät,<br />
hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem<br />
Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.<br />
4. Vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen haftet der Verkäufer<br />
nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem<br />
Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer infolge des vom<br />
Verkäufer zu vertretenden Lieferverzuges berechtigt ist, sich auf<br />
den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.<br />
5. Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen<br />
Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer<br />
zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung<br />
beruht. Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter<br />
oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf<br />
einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen<br />
Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den<br />
vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schaden begrenzt.<br />
6. Beruht der vom Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften<br />
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haftet der Verkäufer nach<br />
den gesetzlichen Bestimmungen; wobei seine Haftung auf den vorhersehbaren,<br />
typischerweise eingetretenen Schaden begrenzt ist.<br />
7. Beruht der Lieferverzug des Verkäufers auf einer schuldhaften Verletzung<br />
einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, ist der Käufer berechtigt, für<br />
jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in<br />
Höhe von 3% des Kaufpreises, maximal nicht mehr als 15% des Kaufpreises<br />
zu verlangen.<br />
8. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines<br />
Lieferverzugs des Verkäufers bleiben unberührt.<br />
9. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit<br />
berechtigt,soweit dies für den Käufer zumutbar ist.<br />
V. GEFAHR, ÜBERGANG UND TRANSPORT<br />
1. Versandweg und Versandmittel sind mangels besonderer Vereinbarung<br />
der Wahl des Verkäufers überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten<br />
des Käufers versichert.<br />
2. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder<br />
Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers oder bei<br />
Direktversand ab Werk mit dem Verlassen des Werkes, an den Käufer über.<br />
Die gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch<br />
andere Leistungen z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr oder Aufstellung<br />
übernommen hat.<br />
3. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu<br />
vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf<br />
den Käufer über, jedoch ist der Verkäufer verpflichtet auf Wunsch und Kosten<br />
des Käufers die Versicherungen zu Gewirken, die dieser verlangt.<br />
4. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel<br />
aufweisen, vom Käufer unbeschadet der Rechte aus Ziff. VII (Gewährleistung<br />
/ Haftung) entgegenzunehmen.<br />
5. Teillieferungen sind zulässig.<br />
VI. EIGENTUMSVORBEHALT<br />
1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware)<br />
bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.<br />
2. Ist der Käufer Wiederverkäufer, so bleibt die gelieferte Ware bis zur<br />
Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchen Rechtsgrund, einschließlich<br />
der künftigen stehenden oder bedingten Forderungen, auch aus<br />
gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen als Vorbehaltsware<br />
Eigentum des Verkäufers. dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders<br />
bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das<br />
vorbehaltende Eigentum als Sicherung der Saldoforderung des Verkäufers.<br />
Der Käufer ist berechtigt, die Ware in ordnungsgemäßen Geschäftsgang<br />
weiter zu verkaufen unter der Voraussetzung, dass er bis zur vollständigen<br />
Bezahlung des Kaufpreises nebst Zinsen und Kosten, die aus dem Weiterverkauf<br />
an Dritte erworbenen Forderungen und Rechte in Höhe der Rechnungsbeträge<br />
des Verkäufers zuzüglich eines Sicherheitsaufschlages von<br />
10% bereits jetzt an den Verkäufer abtritt.<br />
<strong>Tracpieces</strong> <strong>Ersatzteile</strong> <strong>GmbH</strong> · Neuer Weg 5 · D-59505 Bad Sassendorf<br />
Ruf: 02927 / 919 59 -0 · Fax: 02927 / 919 59- 59 · Mail: info@tracpieces.de · Web: www.tracpieces.de
ABG<br />
Information<br />
Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt.<br />
Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen,<br />
bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen<br />
nicht einzuziehen solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen<br />
ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der<br />
Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt<br />
gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen<br />
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.<br />
3. Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur<br />
Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen<br />
Verfügungen durch dritte Hand hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich<br />
unter Übergabe der für einen Widerspruch notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen.<br />
Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu<br />
ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch<br />
erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.<br />
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei dessen<br />
Zahlungsverzug, kann der Verkäufer die Herausgabe der noch in seinem<br />
Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen.<br />
In der Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer<br />
liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückbehalt<br />
der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt.<br />
5. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes<br />
trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis<br />
10% des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher<br />
oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer<br />
niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der<br />
Kosten und sonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenhängender Forderungen<br />
des Verkäufers gutgebracht.<br />
VII. GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG<br />
1. Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden,<br />
offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu<br />
untersuchen. Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 4 Wochen<br />
ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich gegenüber dem<br />
Verkäufer zu rügen. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so<br />
hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer,<br />
soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu<br />
untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt dem Verkäufer unverzüglich<br />
Anzeige zu machen.<br />
2. Der Verkäufer ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer<br />
einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit<br />
ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und<br />
von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, ist der Verkäufer - unter<br />
Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurück zu treten<br />
oder den Verkaufspreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es<br />
sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur<br />
Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer<br />
für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung<br />
zu gewähren.<br />
3. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des<br />
Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Der Verkäufer ist berechtigt,<br />
die vom Verkäufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern,<br />
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der<br />
Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt<br />
vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt<br />
mit dem 2. vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nachbesserung<br />
fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer die Nachbesserung insgesamt<br />
verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises<br />
(Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.<br />
4. Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers endet - insofern der Käufer<br />
kein Verbraucher ist, sondern im Rahmen seiner selbstständigen beruflichen<br />
oder gewerblichen Tätigkeit kauft - 1 Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsgewinn.<br />
Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.<br />
5. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen eines<br />
Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung<br />
fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert. Das<br />
Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen<br />
zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.<br />
6. Der Verkäufer haftet unbeschadet der Regelung in Ziff. IV Abs. 3 bis 8<br />
dieser Geschäftsbedingungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen<br />
uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit,<br />
die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm,<br />
seinen gesetzlichen Vertretern oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen,<br />
sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz<br />
umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob<br />
fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen<br />
Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der<br />
Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits-<br />
und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen<br />
dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit<br />
oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der<br />
Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko<br />
eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- undHaltbarkeitsgarantie<br />
erfasst ist.<br />
7. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit<br />
verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher<br />
Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes<br />
von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflichten). Der<br />
Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischerweise mit dem<br />
Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen<br />
nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet der Verkäufer<br />
im Übrigen nicht. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die<br />
Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen<br />
Erfüllungsgehilfen des Verkäufers betroffen ist.<br />
8. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des<br />
geltendgemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des<br />
Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche<br />
Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter<br />
und Erfüllungsgehilfen.<br />
VIII. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND<br />
1. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand<br />
Paderborn.<br />
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser<br />
Geschäftssitz Erfüllungsort.<br />
IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN, ANZUWENDEDENDES RECHT<br />
1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich<br />
nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung<br />
des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher<br />
Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen<br />
Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.<br />
2. Der Käufer ist nicht berechtigt Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne<br />
Einwilligung des Verkäufers abzutreten.<br />
3. Sollte eine Regelung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam<br />
oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies sie Wirksamkeit<br />
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.<br />
Bad Sassendorf November 2008<br />
<strong>Tracpieces</strong> <strong>Ersatzteile</strong> <strong>GmbH</strong> · Neuer Weg 5 · D-59505 Bad Sassendorf<br />
Ruf: 02927 / 919 59 -0 · Fax: 02927 / 919 59- 59 · Mail: info@tracpieces.de · Web: www.tracpieces.de