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AGB - Tracpieces Ersatzteile GmbH

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<strong>AGB</strong><br />

Information<br />

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />

der Firma <strong>Tracpieces</strong> <strong>Ersatzteile</strong> <strong>GmbH</strong>, Neuer Weg 5, D-59505 Bad Sassendorf,<br />

nachfolgend Verkäufer genannt.<br />

I. ALLGEMEINES<br />

1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen<br />

dem Verkäufer und einem Käufer abgeschlossenen Verträge über die<br />

Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,<br />

selbst wenn Sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.<br />

Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht<br />

ausdrücklich anerkennt, sind für den Verkäufer unverbindlich, auch<br />

wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen<br />

des Kaufs mit abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen.<br />

2. Kaufverträge kommen auch zustande durch Lieferung der im Bestellschein<br />

oder Auftragsschein bezeichneten Sachen.<br />

II. ANGEBOT UND LIEFERUMFANG<br />

1. Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass<br />

der Verkäufer diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich<br />

bezeichnet hat. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen.<br />

Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd<br />

maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.<br />

Leistungen und Betriebskosten werden als Durchschnittswerte angegeben.<br />

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen<br />

behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrecht<br />

vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.<br />

2. Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben<br />

vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird<br />

und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.<br />

3. Eigenschaftszusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen<br />

schriftlichen Bestätigung.<br />

4. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die begründeten<br />

Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers entstehen lassen, ohne<br />

dass er die Unkenntnis zu vertreten hat, ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse<br />

oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom<br />

Vertrag zurücktreten. Das gleiche gilt, falls der Käufer trotz wiederholter Mahnungen<br />

seine Zahlungsverpflichtungen aus früheren Verträgen nicht erfüllt.<br />

III. PREIS UND ZAHLUNG<br />

1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des<br />

Verkäufers, sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer<br />

getroffen wurde. Versandkosten sind ebenso wenig in den Preisen<br />

enthalten, wie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Versandkosten<br />

werden gesondert in Rechnung gestellt, wenn nicht ausdrücklich<br />

anderes vereinbart ist. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe<br />

am Tag der Rechnungslegung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.<br />

2. Übersteigt die vereinbarte Lieferzeit den Zeitraum von vier Monaten<br />

ab Vertragsabschluss oder verzögert sich die Lieferung über vier Monate<br />

ab Vertragsabschluss aus Gründen, die allein der Käufer zu vertreten<br />

hat oder die allein in dessen Risikobereich fallen, ist der Verkäufer berechtigt<br />

den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen. Beträgt<br />

die Preiserhöhung mehr als 5% des vereinbarten Nettokaufpreises, ist<br />

der Käufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht<br />

entfällt, wenn der Käufer es nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen,<br />

beginnend mit dem Datum der Mitteilung des neuen Preises, ausübt.<br />

3. Der Käufer kommt auch ohne Mahnung des Verkäufers in Verzug, wenn<br />

er den Gesamtpreis nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang<br />

der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.<br />

Gerät der Käufer mit eine Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt von<br />

dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen<br />

Basissatz der europäischen Zentralbank gem. § 288 Abs. 1 BGB, bzw. wenn<br />

die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen Zinsen in Höhe<br />

von 8% über dem jeweiligen Basissatz gem. § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen.<br />

Der Nachweis und die Geltendmachung eines Höheren und/<br />

oder weitergehenden Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.<br />

4. Bei Zahlungen an Angestellte des Verkäufers tritt zugunsten des Käufers<br />

nur dann eine befreiende Wirkung ein, wenn der jeweilige Angestellte<br />

durch den Verkäufer zur Geldempfangnahme bevollmächtigt<br />

wurde und dem Käufer eine entsprechende Inkassovollmacht vorlegt.<br />

5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder<br />

Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur dann berechtigt, wenn<br />

die Gründe für die Mängelrügen oder die Gegenansprüche rechtskräftig<br />

festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig<br />

sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur<br />

befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.<br />

IV. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT<br />

1. Eine vereinbarte Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn bis zu ih-<br />

rem Ablauf der Liefergegenstand das Lager des Verkäufers oder<br />

bei Versendung ab Werk das Werk des Herstellers verlassen hat.<br />

2. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart<br />

worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Auch ausdrücklich<br />

als verbindlich vereinbarte Liefertermine oder Fristen verlängern sich<br />

allerdings - gilt auch bei bereits eingetretenem Verzug - dann angemessen,<br />

wenn unvorhersehbare Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches des<br />

Verkäufers liegen - insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe,<br />

Witterungseinflüsse, etc. - eintreten und den Lieferzeitpunkt beeinflussen.<br />

Gleiches gilt auch dann, wenn solche Umstände bei dem Lieferanten des<br />

Verkäufers und/oder dessen Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende<br />

derartiger Hindernisse teilt in wichtigen Fällen der Verkäufer dem Käufer mit.<br />

3. Falls der Verkäufer eine ausdrücklich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhalten<br />

kann oder aus sonstigen, ihm zuzurechnenden Gründen in Verzug gerät,<br />

hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem<br />

Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.<br />

4. Vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen haftet der Verkäufer<br />

nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem<br />

Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer infolge des vom<br />

Verkäufer zu vertretenden Lieferverzuges berechtigt ist, sich auf<br />

den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.<br />

5. Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen<br />

Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer<br />

zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung<br />

beruht. Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter<br />

oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf<br />

einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen<br />

Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den<br />

vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schaden begrenzt.<br />

6. Beruht der vom Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften<br />

Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haftet der Verkäufer nach<br />

den gesetzlichen Bestimmungen; wobei seine Haftung auf den vorhersehbaren,<br />

typischerweise eingetretenen Schaden begrenzt ist.<br />

7. Beruht der Lieferverzug des Verkäufers auf einer schuldhaften Verletzung<br />

einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, ist der Käufer berechtigt, für<br />

jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in<br />

Höhe von 3% des Kaufpreises, maximal nicht mehr als 15% des Kaufpreises<br />

zu verlangen.<br />

8. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines<br />

Lieferverzugs des Verkäufers bleiben unberührt.<br />

9. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit<br />

berechtigt,soweit dies für den Käufer zumutbar ist.<br />

V. GEFAHR, ÜBERGANG UND TRANSPORT<br />

1. Versandweg und Versandmittel sind mangels besonderer Vereinbarung<br />

der Wahl des Verkäufers überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten<br />

des Käufers versichert.<br />

2. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder<br />

Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers oder bei<br />

Direktversand ab Werk mit dem Verlassen des Werkes, an den Käufer über.<br />

Die gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch<br />

andere Leistungen z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr oder Aufstellung<br />

übernommen hat.<br />

3. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu<br />

vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf<br />

den Käufer über, jedoch ist der Verkäufer verpflichtet auf Wunsch und Kosten<br />

des Käufers die Versicherungen zu Gewirken, die dieser verlangt.<br />

4. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel<br />

aufweisen, vom Käufer unbeschadet der Rechte aus Ziff. VII (Gewährleistung<br />

/ Haftung) entgegenzunehmen.<br />

5. Teillieferungen sind zulässig.<br />

VI. EIGENTUMSVORBEHALT<br />

1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware)<br />

bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.<br />

2. Ist der Käufer Wiederverkäufer, so bleibt die gelieferte Ware bis zur<br />

Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchen Rechtsgrund, einschließlich<br />

der künftigen stehenden oder bedingten Forderungen, auch aus<br />

gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen als Vorbehaltsware<br />

Eigentum des Verkäufers. dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders<br />

bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das<br />

vorbehaltende Eigentum als Sicherung der Saldoforderung des Verkäufers.<br />

Der Käufer ist berechtigt, die Ware in ordnungsgemäßen Geschäftsgang<br />

weiter zu verkaufen unter der Voraussetzung, dass er bis zur vollständigen<br />

Bezahlung des Kaufpreises nebst Zinsen und Kosten, die aus dem Weiterverkauf<br />

an Dritte erworbenen Forderungen und Rechte in Höhe der Rechnungsbeträge<br />

des Verkäufers zuzüglich eines Sicherheitsaufschlages von<br />

10% bereits jetzt an den Verkäufer abtritt.<br />

<strong>Tracpieces</strong> <strong>Ersatzteile</strong> <strong>GmbH</strong> · Neuer Weg 5 · D-59505 Bad Sassendorf<br />

Ruf: 02927 / 919 59 -0 · Fax: 02927 / 919 59- 59 · Mail: info@tracpieces.de · Web: www.tracpieces.de


ABG<br />

Information<br />

Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt.<br />

Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen,<br />

bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen<br />

nicht einzuziehen solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen<br />

ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der<br />

Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt<br />

gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen<br />

Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.<br />

3. Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur<br />

Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen<br />

Verfügungen durch dritte Hand hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich<br />

unter Übergabe der für einen Widerspruch notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen.<br />

Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu<br />

ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch<br />

erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.<br />

4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei dessen<br />

Zahlungsverzug, kann der Verkäufer die Herausgabe der noch in seinem<br />

Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen.<br />

In der Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer<br />

liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückbehalt<br />

der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt.<br />

5. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes<br />

trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis<br />

10% des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher<br />

oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer<br />

niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der<br />

Kosten und sonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenhängender Forderungen<br />

des Verkäufers gutgebracht.<br />

VII. GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG<br />

1. Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden,<br />

offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu<br />

untersuchen. Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 4 Wochen<br />

ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich gegenüber dem<br />

Verkäufer zu rügen. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so<br />

hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer,<br />

soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu<br />

untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt dem Verkäufer unverzüglich<br />

Anzeige zu machen.<br />

2. Der Verkäufer ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer<br />

einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit<br />

ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und<br />

von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, ist der Verkäufer - unter<br />

Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurück zu treten<br />

oder den Verkaufspreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es<br />

sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur<br />

Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer<br />

für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung<br />

zu gewähren.<br />

3. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des<br />

Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Der Verkäufer ist berechtigt,<br />

die vom Verkäufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern,<br />

wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der<br />

Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt<br />

vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt<br />

mit dem 2. vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nachbesserung<br />

fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer die Nachbesserung insgesamt<br />

verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises<br />

(Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.<br />

4. Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers endet - insofern der Käufer<br />

kein Verbraucher ist, sondern im Rahmen seiner selbstständigen beruflichen<br />

oder gewerblichen Tätigkeit kauft - 1 Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsgewinn.<br />

Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.<br />

5. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen eines<br />

Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung<br />

fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert. Das<br />

Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen<br />

zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.<br />

6. Der Verkäufer haftet unbeschadet der Regelung in Ziff. IV Abs. 3 bis 8<br />

dieser Geschäftsbedingungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen<br />

uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit,<br />

die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm,<br />

seinen gesetzlichen Vertretern oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen,<br />

sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz<br />

umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob<br />

fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen<br />

Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der<br />

Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits-<br />

und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen<br />

dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit<br />

oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der<br />

Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko<br />

eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- undHaltbarkeitsgarantie<br />

erfasst ist.<br />

7. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit<br />

verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher<br />

Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes<br />

von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflichten). Der<br />

Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischerweise mit dem<br />

Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen<br />

nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet der Verkäufer<br />

im Übrigen nicht. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die<br />

Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen<br />

Erfüllungsgehilfen des Verkäufers betroffen ist.<br />

8. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des<br />

geltendgemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des<br />

Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche<br />

Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter<br />

und Erfüllungsgehilfen.<br />

VIII. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND<br />

1. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand<br />

Paderborn.<br />

2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser<br />

Geschäftssitz Erfüllungsort.<br />

IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN, ANZUWENDEDENDES RECHT<br />

1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich<br />

nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung<br />

des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher<br />

Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen<br />

Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.<br />

2. Der Käufer ist nicht berechtigt Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne<br />

Einwilligung des Verkäufers abzutreten.<br />

3. Sollte eine Regelung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam<br />

oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies sie Wirksamkeit<br />

dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.<br />

Bad Sassendorf November 2008<br />

<strong>Tracpieces</strong> <strong>Ersatzteile</strong> <strong>GmbH</strong> · Neuer Weg 5 · D-59505 Bad Sassendorf<br />

Ruf: 02927 / 919 59 -0 · Fax: 02927 / 919 59- 59 · Mail: info@tracpieces.de · Web: www.tracpieces.de

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