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Flyer Psychotherapie in der Kostenerstattung - DPtV

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<strong>Psychotherapie</strong><strong>Psychotherapie</strong> ist e<strong>in</strong>e Leistung <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherungund <strong>der</strong> meisten privaten Krankenversicherungen. Doch die Wartezeitenauf e<strong>in</strong>en <strong>Psychotherapie</strong>platz s<strong>in</strong>d häufig zu lang, drei Monateund länger s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Seltenheit.Wenn Sie vergeblich versucht haben, e<strong>in</strong>en Therapieplatz zu erhalten,Sie den Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>er <strong>Psychotherapie</strong> aber nicht mehr aufschiebenkönnen, kann e<strong>in</strong> Psychotherapeut/-<strong>in</strong> ohne Kassenzulassung die Therapieübernehmen. Bei Ihrer Krankenkasse müssen Sie e<strong>in</strong>en Antragauf <strong>Kostenerstattung</strong> für die <strong>Psychotherapie</strong> stellen.die entstandenen Kosten zu erstatten (§ 13 Abs. 3 SGB V). Die Gerichtelehnen Wartezeiten, die über sechs Wochen h<strong>in</strong>ausgehen, alsunzumutbar ab und Ihnen s<strong>in</strong>d mehr als fünf Anfragen bei Vertragsbehandlernaus fachlichen Gründen und im S<strong>in</strong>ne des Gebots e<strong>in</strong>erhumanen Krankenbehandlung nicht zuzumuten.Wie wird die<strong>Psychotherapie</strong>beantragt?Haben Sie e<strong>in</strong>en Psychotherapeuten gefunden,<strong>der</strong> nicht kassenzugelassen ist, aber e<strong>in</strong>en freienTherapieplatz zur Verfügung stellen kann, müssenSie vorab bei Ihrer Krankenkasse klären, ob diesedie Kosten <strong>der</strong> Behandlung übernehmen wird.Dokumentationen <strong>der</strong> Telefonate (Notizen über Datum, Uhrzeit undErgebnis <strong>der</strong> Telefonate mit den Vertragspsychotherapeuten).Ihr Psychotherapeut begründet zusätzlich aus se<strong>in</strong>er Sicht noch e<strong>in</strong>malkurz Ihren Antrag und beantragt dann auf entsprechenden Formblätterndie „Bewilligung außervertraglicher probatorischer Sitzungenund e<strong>in</strong>er <strong>Psychotherapie</strong>“.Sie sollten beim E<strong>in</strong>reichen <strong>der</strong> Unterlagen bei <strong>der</strong> Krankenkasse daraufachten, dass wegen Ihres Datenschutzes ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zelheiten IhrerErkrankung aufgeführt s<strong>in</strong>d.Die Behandlung kann beg<strong>in</strong>nen, wenn Ihre Krankenkasse die Übernahme<strong>der</strong> Kosten schriftlich zusichert. Dabei werden häufig erst e<strong>in</strong>malbis zu fünf probatorische Sitzungen bewilligt und für die Bewilligung<strong>der</strong> psychotherapeutischen Behandlung, e<strong>in</strong> Bericht für den Gutachtergefor<strong>der</strong>t. Dieser Bericht, den Ihr Psychotherapeut erstellt, geht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>emverschlossenen Umschlag an die Krankenkasse und wird von dieserchiffriert an e<strong>in</strong>en Gutachter zur Beurteilung weiter geleitet.Fragen Sie den Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse,wie Sie erfolgreich e<strong>in</strong>en Antrag auf <strong>Kostenerstattung</strong>für <strong>Psychotherapie</strong> stellen können.Betonen Sie, dass die Therapie dr<strong>in</strong>gend erfor<strong>der</strong>lichist und Sie ke<strong>in</strong>en Behandlungsplatz beie<strong>in</strong>em kassenzugelassenem Therapeuten <strong>in</strong>nerhalb<strong>der</strong> nächsten Monate f<strong>in</strong>den konnten.Die Abrechnung <strong>der</strong> <strong>Psychotherapie</strong> erfolgt als Privatbehandlung, dienachträglich von <strong>der</strong> Krankenkasse bezahlt wird. Sie reichen die RechnungIhres Psychotherapeuten / Ihrer Psychotherapeut<strong>in</strong> bei <strong>der</strong> Krankenkassee<strong>in</strong>, die Ihnen die Kosten dann erstattet.Lehnt die Krankenkasse den Antrag ab, besteht die Möglichkeit, mitVerweis auf die Gesetzeslage schriftlich Wi<strong>der</strong>spruch bei Ihrer Kassee<strong>in</strong>zulegen und auf Ihr Recht auf psychotherapeutische Behandlungzu verweisen.Was heißt<strong>Kostenerstattung</strong>sverfahren?Kassenärztliche Vere<strong>in</strong>igungen (KVen) und Krankenkassen s<strong>in</strong>d gesetzlichverpflichtet, Ihnen e<strong>in</strong>e <strong>Psychotherapie</strong> zu ermöglichen.Wenn Sie jedoch <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er angemessenen Wartezeit ke<strong>in</strong>enkassenzugelassenen Psychotherapeuten f<strong>in</strong>den, können Sie sichdiese Leistung selbst beschaffen. Ihre Krankenkasse ist verpflichtetFür die Antragstellung genügt e<strong>in</strong>formloses Schreiben, <strong>in</strong> dem SieIhre Gründe darlegen, warum Siee<strong>in</strong>e außervertragliche psychotherapeutischeBehandlung <strong>in</strong> Anspruchnehmen möchten. Dem Antrag sollten Sie folgendeBelege zufügen:Ra<strong>in</strong>er Sturm/pixelio.deNotwendigkeits- bzw. Dr<strong>in</strong>glichkeitsbesche<strong>in</strong>igungausgestellt von e<strong>in</strong>em Psychotherapeuten o<strong>der</strong> Arzt, dassdie <strong>Psychotherapie</strong> notwendig, dr<strong>in</strong>glich und nicht weiteraufschiebbar ist.Nachweise, die belegen, dass Sie <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er zumutbarenWartezeit ke<strong>in</strong>en Therapieplatz bei e<strong>in</strong>em zugelassenenTherapeuten erhalten haben. Manche Krankenkassenverlangen schriftliche Ablehnungen, an<strong>der</strong>en reichenRolf van Melis/pixelio.de


WelchesBehandlungsverfahrenkommt <strong>in</strong> Frage?Um die Behandlung regulär über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnenzu können, benötigen Psychotherapeuten e<strong>in</strong>e Kassenzulassung.Auf e<strong>in</strong>en freien Kassensitz müssen Psychotherapeuten und Ärzteaber oft jahrelang warten und behandeln während dieser Zeit überdie <strong>Kostenerstattung</strong> o<strong>der</strong> privat.Deutsche PsychotherapeutenVere<strong>in</strong>igungWelche psychotherapeutischenVerfahrenals Kassenleistung anerkannts<strong>in</strong>d, regelndie <strong>Psychotherapie</strong>richtl<strong>in</strong>iendes Geme<strong>in</strong>samenBundesausschusses<strong>der</strong> Ärzte und Krankenkassen.Derzeit s<strong>in</strong>danalytische <strong>Psychotherapie</strong>,tiefenpsychologischfundierte <strong>Psychotherapie</strong>und Verhaltenstherapie als Kassenleistung anerkannt.In <strong>der</strong> <strong>Kostenerstattung</strong> dürfen auch nur diese zugelassenen Verfahren<strong>in</strong> Anspruch genommen werden.Foto: Techniker KrankenkasseListen approbierter Psychologischer Psychotherapeuten und K<strong>in</strong><strong>der</strong>- undJugendlichenpsychotherapeuten f<strong>in</strong>den Sie über die PsychotherapeutenkammerIhres Bundeslandes und auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> Deutschen PsychotherapeutenVere<strong>in</strong>igungunter www.psychotherapeutenliste.deWeitere Informationenerhalten Sie aufunserer Website:Foto: Techniker KrankenkasseWelchePsychotherapeuten dürfenaufgesucht werden?Sie können direkt, ohneÜberweisung, e<strong>in</strong>en Psychotherapeutenaufsuchen.Psychotherapeuten <strong>in</strong>Deutschland habennach e<strong>in</strong>em Universitätsstudium<strong>der</strong> Psychologie, Mediz<strong>in</strong> o<strong>der</strong>Pädagogik bzw. Sozialpädagogik (bei K<strong>in</strong><strong>der</strong>- undJugendlichenpsychotherapeuten) e<strong>in</strong>e 3–5jährige Ausbildung <strong>in</strong><strong>Psychotherapie</strong> abgeschlossen und e<strong>in</strong>e Approbation erhalten. Damithaben sie die staatliche Genehmigung, Patienten psychotherapeutischzu behandeln. Je<strong>der</strong> approbierte Psychologische Psychotherapeut/<strong>in</strong>und K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeut/<strong>in</strong> <strong>in</strong> freier Praxis istsomit qualifiziert, <strong>Psychotherapie</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Kostenerstattung</strong> erbr<strong>in</strong>gen.Weitere Auskünfte:Deutsche PsychotherapeutenVere<strong>in</strong>igung e.VBundesgeschäftsstelleAm Karlsbad 1510785 Berl<strong>in</strong>Tel. 030 - 235 009 0Fax. 030 - 235 009 44E-Mail: bgst@dptv.deInternet: www.dptv.deÜberreicht durch:Patienten<strong>in</strong>formation:<strong>Psychotherapie</strong><strong>in</strong> <strong>der</strong><strong>Kostenerstattung</strong>Leistung <strong>der</strong>gesetzlichen Krankenversicherung

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