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Geheimhaltungsvereinbarung (beidseitiger Vertrag) - Kostal

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GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNGzwischen der..........................................................................................einschließlich aller verbundenen Unternehmen ihrer UnternehmensgruppeundKOSTAL Kontakt Systeme GmbHAn der Bellmerei 1058513 Lüdenscheideinschließlich aller Gesellschaften der <strong>Kostal</strong> Gruppe- beide nachstehend Partner genannt -Zur Anbahnung und Abwicklung von Geschäftsverbindungen ist es notwendig, kommerzielleund/oder technische Kenntnisse, Unterlagen, Zeichnungen, Pläne, Gegenstände etc. -nachfolgend INFORMATIONEN genannt - zu übermitteln, die nicht zum Stand der Technikgehörende Einzelheiten und Zusammenhänge einschließlich schutzfähiger Erfindungenbeinhalten. Damit ein Missbrauch mit den erlangten INFORMATIONEN weitestgehendausgeschlossen wird, verpflichten sich die PARTNER wie folgt:1. Von einem PARTNER erlangte INFORMATIONEN werden vom anderen PARTNER wie eigeneBetriebsgeheimnisse stets streng vertraulich behandelt. Ohne vorherige schriftlicheZustimmung dürfen sie nicht an Dritte weitergegeben werden. Des weiteren dürfen sieauch nicht für außerhalb der, zwischen den PARTNERN, vereinbarten Zwecke gewerblichgenutzt oder für andere Auftraggeber verwendet werden.2. Als Dritte gelten nicht die mit dem jeweiligen PARTNER im Sinne des § 15 AktG verbundenenUnternehmen, sowie Personen und Unternehmen, die zwecks <strong>Vertrag</strong>serfüllungvom PARTNER beauftragt werden, soweit sie in gleicher Weise zur Geheimhaltungverpflichtet wurden, bzw. werden. Verbundene Unternehmen sind Gesellschaften, andenen der jeweilige Partner mit mindestens 25% am Kapital beteiligt ist.3. Ausgenommen von dem Geheimhaltungsschutz sind solche INFORMATIONEN, die zu demZeitpunkt, in dem sie dem einen PARTNER oder dessen Mitarbeitern und Beauftragten vomanderen PARTNER bekanntgemacht worden sind, bereits publiziert oder für den anderenPARTNER rechtmäßig in sonstiger Weise frei verfügbar waren. Im Streitfalle trägt derjenigedie Beweislast, der sich zu seinen Gunsten auf eine der Ausnahmen beruft.4. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auf sämtliche in Betracht kommende Mitarbeiterund Beauftragte ohne Rücksicht auf die Art und rechtliche Ausgestaltung derBeschäftigung. Beide PARTNER werden den vorgenannten Personenkreis auf dieGeheimhaltungspflicht hinweisen und entsprechend verpflichten. Sie werden sichbemühen, den Kreis der betroffenen Personen im Interesse des Geheimhaltungsschutzesso klein wie möglich zu halten.5. Aus dieser Verpflichtung und aus der Bekanntgabe technischer Einzelheiten und Zusammenhänge- gleichgültig, ob hierfür Schutzrechte bestehen oder nicht - können von demPARTNER, der die INFORMATION vom anderen PARTNER erhalten hat, keinerlei Lizenz-,Nachbau-, Nutzungs- oder sonstige Rechte hergeleitet werden. Insbesondere das Rechtzur Einreichung von Patent- und/oder Gebrauchsmusteranmeldungen für die1/2 HR, 04/2006


übermittelten INFORMATIONEN, die schutzfähige Erfindungen enthalten, behält sich derübermittelnde PARTNER vor.6. Bei einem durch den einen PARTNER zu vertretenden Verstoß gegen die vorstehendenBestimmungen hat der andere PARTNER das Recht, die sofortige Herausgabe sämtlicherüberlassener INFORMATIONEN, einschließlich aller Kopien oder Abschriften jeder Art, zuverlangen oder den Nachweis der Unbrauchbarmachung mittels einer strafbewehrtenErklärung einzufordern.7. Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung in Kraft. Sie kann von jedem PARTNER miteiner Frist von dreißig Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.8. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung endet 5 Jahre nach der Übermittlung jeder einzelnenvertraulich zu behandelnden INFORMATION, oder mindestens 3 Jahre nach Ablauf dieser<strong>Vertrag</strong>sbeziehung.9. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die PARTNERverpflichten sich im Streitfall zur Gerichtsstandwahl in Deutschland.10. Alle Änderungen und Ergänzungen der <strong>Geheimhaltungsvereinbarung</strong>, einschließlichdieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform........................................., den ...................(Ort)(Datum)....................................................................(Name, Funktion)................................................................... ............................................(Unterschrift/en)(Firmenstempel)KOSTAL KONTAKT SYSTEME GMBHLüdenscheid, den .......................................................................................................... ......................................................(Name, Funktion)(Name, Funktion).................................................................... ........................................................(Unterschrift)(Unterschrift)2/2 HR, 04/2006

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