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Informationen zu Emmissionen von Schwefelhexafluorid (SF6)

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Exporteur <strong>von</strong> <strong>Schwefelhexafluorid</strong> (SF 6) über1 Tonne/JahrBis <strong>zu</strong>m 31.03.2008 und jedes folgenden Jahres übermitteltjeder Exporteur der Kommission folgende Daten:■■Exportierte Gesamtmenge.Die Menge <strong>von</strong> gebrauchtem <strong>Schwefelhexafluorid</strong>(SF 6), die <strong>zu</strong> Zwecken des Recyclings, der Aufarbeitungoder der Zerstörung exportiert wurde.Angaben <strong>zu</strong>r Form und Inhalt dieses Berichts (Meldung)sind in der Verordnung (EG) Nr. 1493/2007festgelegt.Weitere Anforderungen aus der Verordnung (EG)Nr. 842/2006KennzeichnungSchaltanlagen sowie alle Behälter, die <strong>Schwefelhexafluorid</strong>(SF 6) oder Zubereitungen mit <strong>Schwefelhexafluorid</strong>enthalten, sind beim Inverkehrbringen <strong>zu</strong> kennzeichnen:■■■■■Aufschrift: „Enthält vom Kyoto-Protokoll erfasstefluorierte Treibhausgase“.Chemische Bezeichnung gemäß der anerkanntenIndustrienomenklatur.Enthaltene Menge an <strong>Schwefelhexafluorid</strong> (SF 6).Gegebenenfalls der Zusatz „hermetischgeschlossen“.Vorgeschriebene Kennzeichnung undBetriebsanleitung in deutscher Sprache.InverkehrbringenDas Inverkehrbringen folgender Erzeugnisse oder Einrichtungen,die <strong>Schwefelhexafluorid</strong> (SF 6) enthalten, istab dem jeweiligen Stichtag verboten:■■■■■■Nicht wieder auffüllbare Behälter (4. Juli 2007)Fenster für Wohnhäuser (4. Juli 2007)Sonstige Fenster (4. Juli 2008)Fußbekleidung (4. Juli 2006)Reifen (4. Juli 2007)Einkomponentenschäume, außerwenn <strong>zu</strong>r Einhaltung nationalerSicherheitsnormen erforderlich (4. Juli 2008)AnsprechpartnerStruktur- und Genehmigungsdirektion SüdZentralreferat Gewerbeaufsicht Neustadt,Tel. 06321 99-0Regionalstelle Gewerbeaufsicht Mainz,Tel. 06131 96030-0Regionalstelle Gewerbeaufsicht Neustadt,Tel. 06321 99-0LUWG-Info SF 6LANDESAMT FÜR UMWELT,WASSERWIRTSCHAFT UNDGEWERBEAUFSICHTVerhinderung und Minimierung der Emissionen <strong>von</strong><strong>Schwefelhexafluorid</strong> (SF 6)SonnenstrahlungERDEDie Angaben auf der Kennzeichnung müssen leichtlesbar sein und bei normalen Betriebsbedingungenwährend der gesamten Lebensdauer lesbar bleiben.Die o. g. Verpflichtungen gelten ab dem 1. April 2008.Weitergehende Anforderungen hier<strong>zu</strong> finden sich inder Verordnung (EG) Nr. 1494/2007.ImpressumLandesamt für Umwelt, Wasserwirtschaftund Gewerbeaufsicht Rheinland-PfalzKaiser-Friedrich-Straße 7 • 55116 MainzTel.: 0 61 31 60 33-12 10www.luwg.rlp.deStand: Februar 2009WeltallStratosphäreTroposphäre


RechtsgrundlageVerordnung (EG) Nr. 842/2006 des EuropäischenParlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 überbestimmte fluorierte Treibhausgase i. V. mit der Chem-KlimaschutzV.Dieses Exzerpt gibt die wichtigsten maßgebenden Bestimmungender o. g. Verordnung wieder. Die Originaltextesind rechtlich bindend.Geltungsbereich<strong>Schwefelhexafluorid</strong> (SF 6) als Stoff oder in Zubereitungensowie Erzeugnisse, Geräte und Anlagen, die<strong>Schwefelhexafluorid</strong> enthalten.Reduzierung der EmissionenDie Betreiber <strong>von</strong> Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpensowie Brandschutzsystemen müssen dasEntweichen <strong>von</strong> <strong>Schwefelhexafluorid</strong> (SF 6) aus Lecksverhindern und alle entdeckten Lecks so schnell wiemöglich reparieren.Die Betreiber sorgen dafür, dass die Dichtheit ihrer o. a.Anlagen regelmäßig <strong>von</strong> zertifiziertem Personal kontrolliertwird. Die Prüffristen (vierteljährlich bis jährlich)hängen <strong>von</strong> der jeweiligen Füllmenge ab.Generell gilt für Betreiber <strong>von</strong> Anlagen mit mehr als3 kg SF 6eine Aufzeichnungspflicht.Folgende Daten sind fest<strong>zu</strong>halten:■■■■■Menge an SF 6in der Anlage.Nachgefüllte Mengen an SF 6.Bei Wartung, Instandhaltung und endgültigerEntsorgung die rückgewonnenen Mengen an SF 6.Termine und Ergebnisse der Kontrollmaßnahmen.Identität des Unternehmens oder des technischenPersonals, das die Wartung oder Instandhaltungvorgenommen hat.Für Füllmengen ab 300 kg SF 6ist ein Leckage-Erkennungssystem <strong>zu</strong> installieren.Details hier<strong>zu</strong> sind in der Verordnung (EG)Nr. 1497/2007 bzw. Verordnung (EG) Nr. 1516/2007festgelegt.RückgewinnungIn Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen,anderweitigen Einrichtungen, Brandschutzsystemen,Feuerlöschern sowie Hochspannungsschaltanlagenenthaltenes SF 6ist bei Wartung oder Instandhaltungsowie vor der endgültigen Entsorgung der betreffendenAnlagen grundsätzlich <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>gewinnen.Die Rückgewinnung (insbesondere aus stationärenHochspannungsschaltanlagen) ist verpflichtend.Das gebrauchte SF 6ist dem Recycling, derAufarbeitung oder der Zerstörung <strong>zu</strong><strong>zu</strong>führen.Die Rückgewinnung <strong>von</strong> SF 6ist <strong>von</strong> zertifiziertemPersonal durchführen <strong>zu</strong> lassen.Restgase an SF 6in Behältern sind am Ende derLebensdauer <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>gewinnen.Bei anderen Erzeugnissen oder Einrichtungenist SF 6<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>gewinnen, wenn das technischdurchführbar und finanziell verhältnismäßig ist.Die Verpflichtung <strong>zu</strong>r Rückgewinnung gilt ab dem04.07.2007.Zertifizierung <strong>von</strong> Unternehmen und PersonenUnternehmen und Personen, die Tätigkeiten mit SF 6durchführen, müssen zertifiziert sein.Regelungen bzw. Vorgaben <strong>zu</strong>r Zertifizierung findensich in der Chemikalien-Klimaschutzverordnung(ChemKlimaschutzV).Berichterstattung (Meldepflichten)Hersteller <strong>von</strong> <strong>Schwefelhexafluorid</strong> (SF 6) über1 Tonne/JahrBis <strong>zu</strong>m 31.03.2008 und jedes folgenden Jahresübermittelt jeder Hersteller der Kommission folgendeDaten:■ Produzierte Gesamtmenge sowie dieEinsatzbereiche.■ Die Menge, die innerhalb der Gemeinschaft inVerkehr gebracht wurde.■ Die Menge <strong>von</strong> gebrauchtem <strong>Schwefelhexafluorid</strong>,das recycelt, aufgearbeitet oder zerstört wurde.Angaben <strong>zu</strong>r Form und Inhalt dieses Berichts (Meldung)sind in der Verordnung (EG) Nr. 1493/2007festgelegt.Importeur <strong>von</strong> <strong>Schwefelhexafluorid</strong> (SF 6) über1 Tonne/JahrBis <strong>zu</strong>m 31.03.2008 und jedes folgenden Jahresübermittelt jeder Importeur der Kommission folgendeDaten:■ Importierte sowie innerhalb der Gemeinschaftin Verkehr gebrachte Gesamtmenge sowie dieEinsatzbereiche.■ Die Menge <strong>von</strong> gebrauchtem <strong>Schwefelhexafluorid</strong>(SF 6), die <strong>zu</strong> Zwecken des Recyclings, der Aufarbeitungoder der Zerstörung eingeführt wurde.Angaben <strong>zu</strong>r Form und Inhalt dieses Berichts(Meldung) sind in der Verordnung (EG)Nr. 1493/2007 festgelegt.

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