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Leitfaden zur Erstellung von Bestenlisten im Bereich des

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ist auch danach ein Gleichstand gegeben, ist dannc wie in den Ergebnislisten die Mehrzahl der besseren Einzelleistungenausschlaggebend.Wird bei den Disziplinen, bei denen die Windstärke zu messen ist, ein zustarker Rückenwind festgestellt, gilt folgen<strong>des</strong>:- Beträgt in einer oder mehreren Disziplinen der Rückenwind mehr als2 m/Sek., wird die Punktzahl, die sich aus einer solch unterstütztenLeistung ergibt, für die Gesamtpunktzahl berücksichtigt und damit dasGesamtergebnis in die Bestenliste übernommen. Die jeweilige Leistungder Einzeldisziplin ist aber nicht für die betreffende Disziplin in der Bestenlistetauglich.- Sind die Windbedingungen für eine Rekordanerkennung nicht erfüllt(Regel 260 Nr. 27), kommt gleichwohl das Gesamtergebnis <strong>des</strong> Mehrkampfsin die Bestenliste, wird aber mit einem „W“ hinter der Punktzahlkenntlich gemacht.Bei den Mehrkämpfen der Seniorenaltersklassen ab M/W35 werden die„Altersfaktoren“ bei der Punktberechnung berücksichtigt und die Punktzahlendadurch höher. Sollen die Ergebnisse eines Seniorenmehrkampfs fürdie Männer-Bestenliste berücksichtigt werden (was <strong>im</strong> Fünf- oder Zehnkampfder M35 bis M45 angebracht ist), sind die Punktzahlen entsprechendum<strong>zur</strong>echnen (<strong>zur</strong>ück auf Werte aus der Männetabelle).h) M a n n s c h a f t s - M e h r k ä m p f eWie bei den Staffelwettbewerben enthält die erste Zeile (v.I.n.r.) die Leistung,den Vereinsnamen, das Datum und den Veranstaltungsort, in diezweite Zeile kommen in Klammern die Nachnamen (bei Namensgleichheitauch der erste Buchstabe <strong>des</strong> Vornamens) der für die Mannschaft gewertetenAthleten, beginnend mit dem Punktbesten. Zu jedem Namen ist dieGesamtpunktzahl dieses Athleten anzufügen. Auch für die Mehrkampf-Mannschaften gilt das Gleiche, wie dies bereits bei den „Staffeln“ bzgl. einerI. und II. Mannschaft und bei den „Straßenlauf-Mannschaften“ ausgeführtwurde (z.B. Übernahme nur aus einer Mannschafts-Ergebnisliste undkein nachträgliches Konstruieren <strong>von</strong> Mannschaften).Aufnahme <strong>von</strong> Ausländern in die <strong>Bestenlisten</strong>Es gibt viele Ausländer, die in Deutschland wohnen und sich einem Leichtathletiktreibenden Verein an ihrem Wohnort angeschlossen haben. Unterbest<strong>im</strong>mten Voraussetzungen (§ 4 Nr. 2.4 LAO) erhalten sie für diesen Vereineine Startberechtigung und dürfen für ihn an Wettkämpfen teilnehmen.Getrennt <strong>von</strong> dieser Startberechtigung ist die Teilnahmeberechtigung anMeisterschaften zu sehen. Sie ist in § 5 Nr. 2 LAO geregelt.Für die Aufnahme in <strong>Bestenlisten</strong> gilt die Teilnahmeberechtigung an Meisterschaften.Das bedeutet:- wer nach § 5 Nr. 2 LAO teilnahmeberechtigt an Deutschen Meisterschaftenist, kommt mit seiner für seinen deutschen Verein erreichten Bestleistungauch in die DLV-Bestenliste,23

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