- 2 -Die Gebühr für die Ausstellung beträgt DEM 20,00 in philippinische Pesos. Wird das Ehefähigkeitszeugnisbrieflich von <strong>Deutschland</strong> aus vorgelegt, so sollte schriftlich zugesichert werden, dass dieGebühren und Auslagen erstattet werden. Anschließend wird von <strong>der</strong> <strong>Botschaft</strong> eine Kostenrechnungübersandt.Die Besuchszeiten <strong>der</strong> <strong>Botschaft</strong> <strong>Manila</strong> sind Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) von 08.00 bis11.00 Uhr. Die Anschrift <strong>der</strong> <strong>Botschaft</strong> lautet:German Embassy Tel.: +63 2 8924906 to 106th Floor (6. Stock) Fax: +63 2 8104703Solid Bank BuildingPostanschrift:777 Paseo de Roxas P.O. Box 2190 Makati CPO1226 Makati City, Metro <strong>Manila</strong> 1261 Makati City, MM/PhilippinenDas Certificate of Legal Capacity to Contract Marriage muss bei <strong>der</strong> Beantragung <strong>der</strong> philippinischenHeiratslizenz, Marriage License, dem philippinischen Standesbeamten vorgelegt werden.Es nachzureichen, ist nicht möglich.5. Mit <strong>der</strong> 120 Tage lang gültigen Heiratslizenz können Sie vor den folgenden Amtspersonen die Eheschließen:• Richtern innerhalb ihres Amtsbezirks und• Geistlichen aller Konfessionen, sofern sie zur Vornahme von Eheschließungen befugt sind, undwenigstens einer <strong>der</strong> Partner <strong>der</strong> Konfession angehört sowie• Bürgermeistern innerhalb ihres Amtsbezirkes.6. Bei <strong>der</strong> Eheschließung müssen zwei Zeugen zugegen sein.7. Die Verlobten sollten über ausreichende Englischkenntnisse verfügen.8. Nach <strong>der</strong> Trauung sollten sie sich neben dem Original <strong>der</strong> Heiratsurkunde auch mindestens eine beglaubigteAbschrift (true certified copy) durch den zuständigen örtlichen Standesbeamten aushändigenzu lassen.Es empfiehlt sich, die beglaubigte Abschrift durch das Hauptstandesamt <strong>der</strong> Philippinen (NSO)überbeglaubigen zu lassen. Sollte die Heirat bereits auch dort registriert sein, wovon nach etwa 30Tagen ausgegangen werden kann, sollte unbedingt eine (o<strong>der</strong> mehrere) beglaubigte Abschrift auffarbigen Sicherheitspapier (SECPA) beantragt werden.National Statistics Office (NSO) Tel.: +63 2 9267274,-7294,-7204Civil Registry Division Fax: +63 2 9267329Vibal BuildingURL: http://www.census.gov.phCorner EDSA and Times StreetE-Mail: c.lalicon@mail.census.gov.phWest Triangle Helpline Plus: +63 2 73711111104 Quezon City, Metro <strong>Manila</strong>/ Philippinen http://www.e-Census.com.phNSO Authentication UnitNSO Lot, East Avenue, Quezon City (in <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Land Registration Authority -LRA- undgegenüber des Social Security System -SSS-).
- 3 -Hinweise zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses bei Ihrem Standesamt in <strong>Deutschland</strong>Dem Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses sollte <strong>der</strong> deutsche Antragsteller neben denNachweisen für seine deutsche Staatsangehörigkeit, Abstammung und Familienstand, folgendeUnterlagen <strong>der</strong>/des philippinischen Verlobten beifügen:Geburtsurkunde (Birth Certificate)beglaubigte Fotokopie des philippinischen ReisepassesAufenthaltsbescheinigung (Community Tax Certificate)eidesstattliche Erklärung (Affidavit) <strong>der</strong> Eltern zum <strong>der</strong>zeitigen Familienstand. Soferndie Eltern verstorben sind, sollte diese Erklärung von nahen Verwandten abgegebenwerden.Nachweise für den <strong>der</strong>zeitigen Familienstand:ledig Bescheinigung des Hauptstandesamtes <strong>der</strong> Philippinen in Quezon City,Metro <strong>Manila</strong> (NSO - Civil Registry Division), dass keine Eintragung in dennationalen Verzeichnissen über Eheschließungen (National Indices ofMarriage) besteht (certificate of non-appearance) nicht älter als sechs Monateab Ausstellungsdatum.verwitwet Heiratsurkunde und SterbeurkundeEheauflösung Heiratsurkunde, Gerichtsbeschluss und RechtskraftbeschlussOb die oben genannten Unterlagen im englischen Original vorzulegen o<strong>der</strong> ob auch Übersetzungennötig sind, kann nur <strong>der</strong> deutsche Standesbeamte entscheiden.Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird zusammen mit den Anlagen vomAntragsteller dem für den Wohnsitz des deutschen Partners o<strong>der</strong> falls kein Wohnsitz mehr besteht,dem für den letzten Wohnsitz in <strong>Deutschland</strong> zuständigen Standesbeamten übersandt. Die Gebühr fürdie Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beträgt DM 100,00.Hinweise zum ehelichen Güterrecht auf den PhilippinenSoll <strong>der</strong> erste eheliche Wohnsitz auf den Philippinen genommen werden, ist das philippinischeEherecht auf den gesetzlichen Güterstand anzuwenden. Das philippinische Kollisionsrecht (Art. 80Family Code) sieht die Anwendung philippinischen Rechts vor, soweit nicht in einem Ehevertragan<strong>der</strong>s bestimmt wurde bzw. beide Ehegatten Auslän<strong>der</strong> sind. Der philippinische gesetzlicheGüterstand ist die sog. absolute community. Diese Form <strong>der</strong> Gütergemeinschaft, bei <strong>der</strong> - an<strong>der</strong>s alsbeim deutschen gesetzlichen Güterstand <strong>der</strong> Zugewinngemeinschaft - die Vermögensbestandteilebei<strong>der</strong> Ehegatten <strong>der</strong>en gemeinsames Eigentum werden, ist nachträglich nicht o<strong>der</strong> nur unter großenSchwierigkeiten än<strong>der</strong>bar.Für den Fall, dass die künftigen Eheleute einen an<strong>der</strong>en Güterstand wünschen, wird nachdrücklichempfohlen, sich durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen und vor <strong>der</strong> Eheschließungeinen Ehevertrag vor einem philippinischen Rechtsanwalt o<strong>der</strong> Notar, o<strong>der</strong>, mit Wirkung für dendeutschen Rechtsbereich, auf <strong>der</strong> <strong>Botschaft</strong> abzuschließen. Ein Ehevertrag entfaltet gemäß Art. 77 desphilippinischen Familiengesetzbuches aber nur dann Wirkung gegenüber Dritten, wenn er sowohl indas örtliche Zivilregister, in dem die Eheschließung registriert ist, als auch in das betreffendeVermögensregister eingetragen wird. Die Tatsache des Abschlusses eines Ehevertrages soll auch in <strong>der</strong>Heiratsurkunde vermerkt werden.