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Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Manila - Philippines ...

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- 3 -Hinweise zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses bei Ihrem Standesamt in <strong>Deutschland</strong>Dem Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses sollte <strong>der</strong> deutsche Antragsteller neben denNachweisen für seine deutsche Staatsangehörigkeit, Abstammung und Familienstand, folgendeUnterlagen <strong>der</strong>/des philippinischen Verlobten beifügen:Geburtsurkunde (Birth Certificate)beglaubigte Fotokopie des philippinischen ReisepassesAufenthaltsbescheinigung (Community Tax Certificate)eidesstattliche Erklärung (Affidavit) <strong>der</strong> Eltern zum <strong>der</strong>zeitigen Familienstand. Soferndie Eltern verstorben sind, sollte diese Erklärung von nahen Verwandten abgegebenwerden.Nachweise für den <strong>der</strong>zeitigen Familienstand:ledig Bescheinigung des Hauptstandesamtes <strong>der</strong> Philippinen in Quezon City,Metro <strong>Manila</strong> (NSO - Civil Registry Division), dass keine Eintragung in dennationalen Verzeichnissen über Eheschließungen (National Indices ofMarriage) besteht (certificate of non-appearance) nicht älter als sechs Monateab Ausstellungsdatum.verwitwet Heiratsurkunde und SterbeurkundeEheauflösung Heiratsurkunde, Gerichtsbeschluss und RechtskraftbeschlussOb die oben genannten Unterlagen im englischen Original vorzulegen o<strong>der</strong> ob auch Übersetzungennötig sind, kann nur <strong>der</strong> deutsche Standesbeamte entscheiden.Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird zusammen mit den Anlagen vomAntragsteller dem für den Wohnsitz des deutschen Partners o<strong>der</strong> falls kein Wohnsitz mehr besteht,dem für den letzten Wohnsitz in <strong>Deutschland</strong> zuständigen Standesbeamten übersandt. Die Gebühr fürdie Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beträgt DM 100,00.Hinweise zum ehelichen Güterrecht auf den PhilippinenSoll <strong>der</strong> erste eheliche Wohnsitz auf den Philippinen genommen werden, ist das philippinischeEherecht auf den gesetzlichen Güterstand anzuwenden. Das philippinische Kollisionsrecht (Art. 80Family Code) sieht die Anwendung philippinischen Rechts vor, soweit nicht in einem Ehevertragan<strong>der</strong>s bestimmt wurde bzw. beide Ehegatten Auslän<strong>der</strong> sind. Der philippinische gesetzlicheGüterstand ist die sog. absolute community. Diese Form <strong>der</strong> Gütergemeinschaft, bei <strong>der</strong> - an<strong>der</strong>s alsbeim deutschen gesetzlichen Güterstand <strong>der</strong> Zugewinngemeinschaft - die Vermögensbestandteilebei<strong>der</strong> Ehegatten <strong>der</strong>en gemeinsames Eigentum werden, ist nachträglich nicht o<strong>der</strong> nur unter großenSchwierigkeiten än<strong>der</strong>bar.Für den Fall, dass die künftigen Eheleute einen an<strong>der</strong>en Güterstand wünschen, wird nachdrücklichempfohlen, sich durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen und vor <strong>der</strong> Eheschließungeinen Ehevertrag vor einem philippinischen Rechtsanwalt o<strong>der</strong> Notar, o<strong>der</strong>, mit Wirkung für dendeutschen Rechtsbereich, auf <strong>der</strong> <strong>Botschaft</strong> abzuschließen. Ein Ehevertrag entfaltet gemäß Art. 77 desphilippinischen Familiengesetzbuches aber nur dann Wirkung gegenüber Dritten, wenn er sowohl indas örtliche Zivilregister, in dem die Eheschließung registriert ist, als auch in das betreffendeVermögensregister eingetragen wird. Die Tatsache des Abschlusses eines Ehevertrages soll auch in <strong>der</strong>Heiratsurkunde vermerkt werden.

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