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RUNDSCHREIBEN - Österreichische Notariatskammer

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verbindenden Monatsabschlüsse des vorangegangenen Kalenderjahres samt einervom Notar abzugebenden Vollständigkeits-, Richtigkeits- und Bedeckungserklärung zurVidierung vorzulegen und nach Rücklangen, nach Jahren geordnet, gesammeltaufzubewahren. Ein Formblatt zur Vorlage der Monatsabschlüsse ist im Loginbereichder Homepage der <strong>Österreichische</strong>n <strong>Notariatskammer</strong> unter Service Downloadsabrufbar.Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die einzelnen Monatsabschlüssejeweils unterfertigt und sodann im Gesamten verbunden (Monate Jänner bisDezember = genäht) sein müssen.In den Ruhestand tretende Notare mögen auch für die verbleibenden Monate dieMonatsabschlüsse fertig stellen und dem Nachfolger übergeben.BESTELLUNG SUBSTITUTEN- URLAUBSMELDUNGENEs wird darauf hingewiesen, dass für Notare oder Kandidaten, die gemäß § 120 NO zuSubstituten für die Dauer eines Kalenderjahres bestellt werden, mit Ende eines jedenJahres neuerlich um die Bestellung für das kommende Kalenderjahr anzusuchen ist.Um fristgerechte Anträge wird ersucht.Des Weiteren ist bei erstmaliger Erreichung der Voraussetzungen für die Bestellungzum Dauersubstituten ohne zeitliche Befristung gemäß § 121 NO ein entsprechendesAnsuchen bei der <strong>Notariatskammer</strong> einzubringen.Es wird in Erinnerung gerufen, dass Urlaube gem. § 21 NO immer zu melden sind,auch wenn ein Dauersubstitut bestellt ist.AMTSSIEGELABFUHRGemäß § 42 Abs. 2 NO sind, wenn die Amtswirksamkeit eines Notars gänzlich aufhört,die gebrauchten Amtssiegel an die <strong>Notariatskammer</strong> abzuliefern, durch einenEinschnitt, der das Erkennen nicht hindert, unbrauchbar zu machen und in diesemZustand aufzubewahren. Da die Kammer diese Siegel frühestens 10 Jahre nachErlöschen des Amtes an die Archive übergeben werden kann, wird aus Platzgründenersucht, das jeweilige Gummiteil vom Werkzeug zu lösen, einzuschneiden und nurdiesen Gummiteil an die Kammer abzuliefern.

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