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Landwirtschaftliche Unfallversicherung Aufgaben ... - SVLFG

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VersicherungsschutzInfoDie rechtlichen Grundlagen fürdie Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichenBerufsgenossenschaftsind im Siebten BuchSozialgesetzbuch (SGB VII),Gesetzliche <strong>Unfallversicherung</strong>,sowie in der Satzung der <strong>SVLFG</strong>geregelt.VersicherungsschutzIn der landwirtschaftlichen <strong>Unfallversicherung</strong> sind imWesentlichen versichert:• landwirtschaftliche Unternehmer;• Personen, die in landwirtschaftlichen Unternehmenin der Rechtsform von Kapital- oder Personenhandelsgesellschaftenregelmäßig wie Unternehmerselbstständig tätig sind;• ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten odereingetragenen Lebenspartner;• ständig mitarbeitende Familienangehörige – vorübergehendunentgeltlich tätige Familienangehörigesind nur versichert, wenn sie noch keine Altersrentebeantragt haben oder beziehen;• Arbeitnehmer und Auszubildende;• sonstige Personen, die im Unternehmen mithelfen• ehrenamtlich Tätige in Berufsverbänden und in Unternehmen,die unmittelbar der Sicherung, Überwachungoder Förderung der Landwirtschaft dienen.Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist für folgendeUnternehmen zuständig:• Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlichdes Garten- und Weinbaues, der Fischzucht,Teichwirtschaft, Seen-, Bach- und Flussfischerei(Binnenfischerei), der Imkerei sowie der denZielen des Natur- und Umweltschutzes dienendenLandschafts pflege;• Unternehmen, in denen ohne BodenbewirtschaftungNutz- oder Zuchttiere zum Zwecke der Auf zucht, der6

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