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Landwirtschaftliche Unfallversicherung Aufgaben ... - SVLFG

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VersicherungsschutzFreiwillige Versicherungfür Unternehmen der ImkereiUnternehmer von nicht gewerbsmäßig betriebenenImkereien (nicht mehr als 25 Bienenvölker) und ihre imUnternehmen mitarbeitenden Ehegatten sind grundsätzlichversicherungsfrei. Für diese Personen bestehtdie Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung. NähereAuskünfte erteilt die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft.MeldepflichtenWer ein landwirtschaftliches Unternehmen eröffnet, hatdies innerhalb einer Woche nach Eröffnung des Unternehmens der Berufsgenossenschaft zu melden und dieBetriebsverhältnisse anzugeben. Änderungen von Artund Ge gen stand des Unternehmens, die für die Berechnungder Beiträge von Bedeutung sind, insbesondereFlächen änderungen, sind innerhalb von vier Wo chenmitzuteilen. Eine entsprechende Meldepflicht bestehtauch bei einem Unternehmerwechsel oder wenn dasUnternehmen eingestellt worden ist.Nähere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen undMitarbeiter der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.8

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