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Empfehlung für die Einrichtung naturwissenschaftlicher Räume

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Redaktionelle BearbeitungRedaktion:Autoren:Nach den Vorgaben von:Fachliche Beratung undUnterstützung:Herr Werner Frey, LS StuttgartHerr Otto Eisenbarth, SchorndorfFrau Dr. Wiltrud Chiabudini, LS StuttgartMinisterium <strong>für</strong> Kultus, Jugend und Sport Baden-WürttembergUnfallkasse Baden-Württemberg (UKBW)Stand: Januar 2009ImpressumHerausgeber:Druck undVertrieb:Urheberrecht:Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung (LS)Rotebühlstraße 131, 70197 StuttgartTelefon: 0711 6642-0Internet: www.ls-bw.deE-Mail: best@ls.kv.bwl.deLandesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung (LS)Rotebühlstraße 131, 70197 StuttgartTelefax: 0711 6642-108Telefon: 0711 66 42-167 oder -169E-Mail: best@ls.kv.bwl.deInhalte <strong>die</strong>ses Heftes dürfen <strong>für</strong> unterrichtliche Zwecke in denSchulen und Hochschulen des Landes Baden-Württembergvervielfältigt werden. Jede darüber hinausgehende fotomechanischeoder anderweitig technisch mögliche Reproduktion istnur mit Genehmigung des Herausgebers möglich.Soweit <strong>die</strong> vorliegende Publikation Nachdrucke enthält, wurdenda<strong>für</strong> nach bestem Wissen und Gewissen Lizenzen eingeholt.Die Urheberrechte der Copyrightinhaber werden ausdrücklichanerkannt. Sollten dennoch in einzelnen Fällen Urheberrechtenicht berücksichtigt worden sein, wenden Sie sich bitte an denHerausgeber. Bei weiteren Vervielfältigungen müssen <strong>die</strong>Rechte der Urheber beachtet bzw. deren Genehmigung eingeholtwerden.© Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung, Stuttgart 2009


Unterricht und Fachräume GYMNASIEN 1VorwortEin zentrales Anliegen der Bildungsreform 2004 in Baden-Württemberg ist <strong>die</strong> Entwicklungeiner neuen Lernkultur, <strong>die</strong> darauf zielt, <strong>die</strong> Schülerinnen und Schüler zum selbständigen,verantwortungsvollen und lebenslangen Lernen anzuleiten.Für den Unterricht am allgemeinbildenden Gymnasium bedeutet <strong>die</strong>s, den in den vergangenenJahrzehnten sich vollziehenden Wandel in der Auffassung über den naturwissenschaftlichenUnterricht aufzugreifen und in allen Klassenstufen einen stärkeren Akzent auf Verstehenund Anwenden zu legen.Dazu tragen <strong>die</strong> Vernetzung der Fächer, <strong>die</strong> Öffnung des naturwissenschaftlichen Unterrichts<strong>für</strong> <strong>die</strong> Technik, <strong>die</strong> Stärkung der Handlungsorientierung und des Anwendungsbezuges undder Kernfachstatus des neuen Faches Naturwissenschaft und Technik, NwT, bei.Mit <strong>die</strong>sen Veränderungen gewinnen im naturwissenschaftlichen Unterricht praktische Arbeitsformenund selbständiges Experimentieren größere Bedeutung und es entsteht ein verstärkterBedarf an Praktikums- und Experimentiermöglichkeiten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schülerinnen undSchüler.Den veränderten Anforderungen der Unterrichtspraxis entsprechen Fachräume in herkömmlicherAusstattung, wie vor allem Lehrsäle mit ansteigendem Gestühl, nicht mehr in vollemUmfang. Die <strong>Empfehlung</strong> an <strong>die</strong> kommunalen Schulträger ist daher, bei Renovierungen oderUmbaumaßnahmen multifunktional nutzbare naturwissenschaftliche Lehrübungsräume undPraktikumsräume sowie allenfalls noch einen Lehrsaal <strong>für</strong> Demonstrationszwecke in denRaumprogrammen der Schulen vorzusehen. An vielen Schulen ist es gelungen, praktikableLösungen zu finden.Zum Aufgabenbereich der kommunalen Schulträger gehört es, über den Bau und <strong>die</strong> Ausstattungvon Schulen zu entscheiden. Hierunter fällt insbesondere <strong>die</strong> Entscheidung darüber,welche Schulräume und sächliche Ausstattung im Einzelfall finanziert und den Schulen zurVerfügung gestellt werden können. Hierbei haben <strong>die</strong> Schulträger im Rahmen ihrer gesetzlichenAufgabenerfüllung einen großen Gestaltungsspielraum.Die vorliegende Broschüre soll Schulleiterinnen und Schulleitern und den mit der Planungund <strong>Einrichtung</strong> von Fachräumen befassten Personen Hinweise zur sächlichen Ausstattungund Funktionalität von naturwissenschaftlichen Fachräumen geben. Die Broschüre <strong>die</strong>nt derBeratung der Schulen und ihrer Schulträger. Daher kann sie keine Vorgaben bezüglich derBauweise von Schulen oder der Anzahl und Größe der Unterrichtsräume vermitteln. Sie hatlediglich empfehlenden Charakter.Heinz EberspächerMinisterialratMinisterium <strong>für</strong> Kultus, Jugend und Sport Baden-WürttembergLS STUTTGART 2009


2 Unterricht und Fachräume GYMNASIENInhalt1 Naturwissenschaftlicher Unterricht und Fachräume.............................................. 31.1 Ausstattung von Fachräumen und Multifunktions- / Universalräumen ............................... 31.2 Schülerversuche und Lehr-Übungsräume / Multifunktions- / Universalräume ............ 31.3 Praktikum und Praktikumsraum .......................................................................................... 51.4 Multifunktions- / Universalräume......................................................................................... 61.5 Vorbereitungs-, Sammlungs-, Aufbewahrungs- und Lagerflächen..................................... 61.6 Versuchs- und Experimentierraum ..................................................................................... 72 Raumprogramm und Raumgrößen ....................................................................... 82.1 Modellraumprogramm ........................................................................................................ 82.2 Zusammenstellung der Vorschriften und Regelungen........................................................ 92.3 Übergangsregelung GUV-V A1 / Anwendung der ArbStättV auf Neubauten ................... 112.4 Zugänge, Fluchtwege, Verkehrswege .............................................................................. 112.5 Be- und Entlüftung ............................................................................................................ 152.6 Beleuchtung / Fenster ....................................................................................................... 202.7 Weitere stoffbedingte Baumaßnahmen ............................................................................ 212.8 Elektrische Installationen in Fachräumen ......................................................................... 262.9 Gas-Installationen in Fachräumen .................................................................................... 312.10 Aufbewahrung von Druckgasflaschen ............................................................................. 362.11 Sicherheitsanforderungen an <strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung.............................................. 372.12 Blockschaltbild .................................................................................................................. 542.13 Installation einer Zarge am Lehrer-Experimentiertisch .................................................... 563 Anhang ................................................................................................................ 573.1 Merkblätter <strong>für</strong> <strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung..................................................................... 573.2 Quellennachweis............................................................................................................... 583.3 Bezugsquellen, Richtlinien und Regelungen .................................................................... 633.4 Anschriften <strong>für</strong> den naturwissenschaftlichen und technischen Unterricht ........................ 653.5 Regierungspräsi<strong>die</strong>n Baden-Württemberg / Schule ........................................................ 653.6 Prüfliste: Bau von naturwissenschaftlichen Fachräumen ................................................ 66HINWEIS:Dieses Merkblatt (65 S.) kann beim LS bestellt oder direkt aus dem Netz bezogen werden:http://www.ls-bw.de/allg/beratung/mb-km-gy.pdfLS STUTTGART 2009


Unterricht und Fachräume GYMNASIEN 31 Naturwissenschaftlicher Unterricht und FachräumeIm naturwissenschaftlichen Unterricht sind experimentelle Erarbeitung und theoretischeDurchdringung eng miteinander verknüpft; bei der experimentellen Erarbeitung wechselnDemonstrations- und Schülerexperimente. Dadurch werden Größe, <strong>Einrichtung</strong> und Ausstattungder Fachräume geprägt, wie• Lehr-Übungsraum• Praktikumsraum• Multifunktions- / Universalraum• Vorbereitungs- / Sammlungsraum• technischer Arbeitsbereich, Aufbewahrungs- /LagerflächenDie verschiedenen Unterrichtsmethoden bedingen <strong>die</strong> <strong>Einrichtung</strong> der naturwissenschaftlichenFachräume.1.1 Ausstattung von Fachräumen und Multifunktions- / UniversalräumenDer Experimentalunterricht erfordert z.B. folgende <strong>Einrichtung</strong>en:• Lehrer-Experimentiertisch mit Strom-, Gas- und Wasseranschluss, Telefon- / Netzanschluss(z.B. <strong>für</strong> Internetzugang),• Absaugvorrichtung <strong>für</strong> gesundheitsschädliche Gase, Dämpfe, Stäube, d.h. einen Abzug(Chemie / Biologie),• Projektionsmöglichkeit, Wandtafel, Magnettafel (Ideal ist eine Kombination <strong>die</strong>ser Tafeln!),Videoeinrichtung (Monitore oder Daten- / Videoprojektor, Videorekorder), Kamera,• 33 Sitzplätze mit Schreibgelegenheit, ausreichende Tiefe (mindestens 40 cm)Klassenteiler 2009: 33 Schüler; ein erhöhter Klassenteiler darf nicht zu Lasten der Sicherheit(z.B. Fluchtwegbreite, Sicherheitsabstände) gehen.1.2 Schülerversuche und Lehr-Übungsräume /Multifunktions- / UniversalräumeSelbsttätiges Experimentieren ist Teil des Unterrichts. Die in den Unterricht eingeflochtenenSchülerexperimente erfolgen im Allgemeinen in gleicher Front, d.h. alle Schülergruppen führenden gleichen Versuch durch oder arbeiten arbeitsteilig. Dabei arbeiten 2 bis 4 Schüler ineiner Gruppe zusammen.Für <strong>die</strong> Zahl der von einem Lehrer bei Schülerexperimenten zu beaufsichtigenden Schülernkann keine allgemein gültige, obere Grenze angegeben werden. Die Zahl hängt ab von:• der Art der Durchführung, d.h. bei Experimenten in gleicher Front können mehr Schülerbeaufsichtigt werden als bei arbeitsteiligen Versuchen.• der Art des Versuches• z.B. Reagenzglasversuchen• Bei einfachen Versuchen können mehr Schüler arbeiten als bei Versuchen mitBenutzung von Gasbrennern oder bei mehrstufigen Versuchen.• der Arbeitsdisziplin der Schüler u.a.Schülerexperimente, ob arbeitsteilig oder in gleicher Front, sind eine Forderung des Bildungsplanes.Sie müssen durch zweckentsprechende <strong>Einrichtung</strong> ermöglicht werden.Es werden benötigt:• Schüler-Experimentiertische, variable oder feste Anordnung in gleichgerichteter Sicht(z.B. Vierertische) zur Tafel• Versorgung der Tische mit elektrischer Energie, Wasser, Abwasser und Gas• Schränke <strong>für</strong> Schüler-Experimentiergeräte• Wandspüle• Erste-Hilfe-<strong>Einrichtung</strong>LS STUTTGART 2009


4 Unterricht und Fachräume GYMNASIENDie Anzahl der notwendigen Sitzplätze ist durch <strong>die</strong> derzeitige Richtzahl der Klassenstärkegegeben. Um <strong>für</strong> 33 Schüler Sitzplätze bereitzustellen, sind bei 60 cm Tischbreite, je Schüler,8 Tische der Normlänge 240 cm nötig. Falls <strong>die</strong> Klasse geteilt werden kann, experimentierenan einem Tisch 2, sonst bis zu 4 Schüler in einer Gruppe zusammen. Bei Schülerversuchenmit ganzen Klassen sollten allerdings nur einfache, überschaubare Versuche in gleicherFront durchgeführt werden. Dabei müssen <strong>die</strong> vorgegebenen Sicherheitsabstände(s. 2.4) beachtet werden.Für Schülerversuchsgeräte muss ausreichend Schrankraum bereitgestellt werden. Aus Sicherheitsgründen,<strong>für</strong> rationelles Arbeiten - damit bei Schülerversuchen möglichst wenig Unterrichtszeitzum Herrichten, Spülen und Aufräumen verloren geht - sollen <strong>die</strong> Übungsgeräteim Lehr-Übungsraum selbst untergebracht werden. Schränke können an der Seitenwandoder an der Rückwand des Lehr-Übungsraumes aufgestellt werden. Dabei muss ein unkontrollierter,unbeabsichtigter Zugriff von Schülern auf Gefahrstoffe verhindert (z.B. durch abschließbareSchränke) und im Einzelfall auf eine getrennte Lagerung geachtet werden.Wenn <strong>die</strong>se Lösung nicht möglich ist, können <strong>die</strong> Geräte in Schränken im Sammlungsraumbzw. auf dem Flur untergebracht werden (Rettungsweg- und Feuerbreite beachten!). DieFlurlösung ist <strong>für</strong> Schränke mit Gefahrstoffen nicht zulässig. Die Unterbringung in halbunterbautenSchüler-Experimentiertischen ist nicht zu empfehlen (Unfallträchtigkeit und wesentlichschlechtere Kontrollierbarkeit).Der Lehr-Übungsraum lässt sich methodisch und organisatorisch optimal nutzen, weil hierpraktisch alle Unterrichtsformen möglich sind:• Demonstrationsunterricht• Schülerversuche• theoretischer Unterricht• Praktikum Biologie / Chemie / Physik• NwT, Nph• ArbeitsgemeinschaftenAuf <strong>die</strong> 6 Funktionen des Lehr-Übungsraumes sind <strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung auszurichten:• Demonstrationsbereich:- Lehrer-Experimentiertisch mit Strom-, Gas- und Wasseranschluss, Telefon- /Computernetz-Anschluss (z.B. <strong>für</strong> Inter- und Intranet-Zugang)- Wandtafel, Projektionsmöglichkeit- Videoanlage (Monitore oder Daten- / Videoprojektor, Videorekorder), Kamera- Abzüge- Raum mit Versorgung von unten, der in Stufen nach hinten ansteigt oder- Raum mit Versorgung von oben, der auf einer Ebene ausgeführt ist(bei Neubauten oder insbesondere bei Umbauten, da dann geringere Bodenarbeitennötig sind).- Sitzplätze <strong>für</strong> 33 Schüler (Klassenteiler 2009: 33 Schüler)• Übungsbereich:- Schüler-Experimentiertische mit Strom- und Wasseranschlüssen, Gasversorgung,Computernetz-Anschluss (z.B. <strong>für</strong> Inter- und Intranet-Zugang)- Schränke <strong>für</strong> Schüler-Experimentiergeräte- WandspüleErläuterung:Der Raum kann der ungehinderten Sicht zum Demonstrationstisch wegen auch inStufen nach hinten ansteigen. Jahrelange Beobachtungen haben gezeigt, dasszusätzliche Gefahren von der Stufung nicht ausgehen. Die Stufen sind aber <strong>für</strong> eindeutliches Beobachten der Vorgänge auf dem Lehrer-Experimentiertisch schon <strong>für</strong><strong>die</strong> Schüler in der zweiten Reihe erforderlichLS STUTTGART 2009


Unterricht und Fachräume GYMNASIEN 5Vorteile des Lehr-Übungsraumes:Nachteile desLehr- Übungsraumes:Schulbauförderrichtlinien:Alle Unterrichtsmethoden sind nach augenblicklichen Erfordernissen ohne Raumwechselmöglich und in derselben Stunde anwendbar (verwebender Unterricht).Auch das Oberstufenpraktikum kann in einem Lehr-Übungsraum durchgeführtwerden.Die Meinung, dass man in einem Praktikumsraum im Gegensatz zu einem Lehr-Übungsraum umfangreiche Versuchsanordnungen des Oberstufenpraktikums aufden Experimentiertischen stehen lassen könne, trifft nicht zu, wenn mehr als eineJahrgangsstufe in dem Raum experimentell arbeitet.Eine Kombination Lehrsaal / Lehr-Übungsraum ist einer Kombination Lehrsaal /Praktikumsraum auch deshalb vorzuziehen, weil in der ersteren Kombination bisca. 52 Wochenstunden untergebracht werden können gegenüber ca. 30 Wochenstundenin der zweiten Kombination.Durch eine entsprechende Rhythmisierung können so auch Doppelstunden untergebrachtwerden.Für den Demonstrations- und theoretischen Unterricht sind im Lehr-ÜbungsraumSicht, Kontrolle und Akustik im Vergleich mit dem Lehrsaal etwas beeinträchtigt.Bei einer Belegung mit 33 Schülern sitzen <strong>die</strong> Schüler in der hintersten Reihe desLehr-Übungsraumes ca. 8 m von der Tafel entfernt. <strong>Einrichtung</strong> und Ausstattungder Schüler-Experimentiertische ist kostenaufwendig.Das Modellraumprogramm (VV Schulbauförderungsrichtlinien K.u.U. Ausgabe B6440-51) lässt - gemessen an der Zahl der eingerichteten Züge - <strong>die</strong> <strong>Einrichtung</strong>mehrerer Lehr-Übungsräume zu.Ein bildungsplangemäßer Unterricht fordert verstärkt den Einsatz von Schülerversuchen,Projekt- oder Gruppenarbeit.Statt des früher üblichen Lehrsaals wird empfohlen, z.B. durch Änderung der Ausstattung,weitere Lehr-Übungsräume einzurichten, in denen jederzeit und ohneRaumtausch, ohne Absprache mit Kollegen auch kurzfristig aus der Unterrichtssituationheraus Schülerexperimente in den Unterricht eingebaut werden können.Unter Umständen verfügt <strong>die</strong>ser Lehr-Übungsraum nicht über eine Fläche von 90m².Damit können im Lehr-Übungsraum mit 90 m 2 (33 Sitzplätze) <strong>die</strong> Klassen 9 bis 11unterrichtet werden.Das Modellraumprogramm weist Flächen und <strong>Räume</strong> <strong>für</strong> den gesamten naturwissenschaftlichenUnterricht aus.1.3 Praktikum und PraktikumsraumIn der Kursstufe ist <strong>für</strong> Schüler in einigen naturwissenschaftlichen Fächern das Selbstexperimentierenvorgeschrieben. Diese Experimente erfordern vielfach zeitaufwendige Aufbautenund können unter Umständen in einer Doppelstunde nicht abgeschlossen werden. Deshalbmuss auf jeden Fall genügend Schrankraum bzw. Stellfläche zur Aufbewahrung der Versuchsanordnungvorgesehen sein.Der wissenschaftliche Arbeitsstil und <strong>die</strong> sicherheitstechnischen Anforderungen bedingen<strong>die</strong> Zahl und <strong>die</strong> Art der Arbeitsplätze. Dabei kann eine Zahl von 12 (15) Schülern (KMK-<strong>Empfehlung</strong>) zugrunde gelegt werden.<strong>Einrichtung</strong> des Praktikumraumes:• Experimentiertische mit Arbeitsplätzen <strong>für</strong> 20 Schüler• Energieversorgung der Experimentiertische: Anschlüsse <strong>für</strong> Elektrizität und Wasser,Gasversorgung, Computernetz-Anschluss (z.B. <strong>für</strong> Inter- und Intranet-Zugang)• Wandständige Abzüge (Chemie)• Schrankraum• WandtafelLS STUTTGART 2009


6 Unterricht und Fachräume GYMNASIENIn Physik ist ab den 2-zügigen Gymnasien, in Biologie ab den 3-zügigen <strong>die</strong> <strong>Einrichtung</strong> vonPraktikumsräumen möglich. In Gymnasien ab 40 Klassen sollte ein weiterer eigener Praktikumsraumzur Verfügung stehen, da dort <strong>die</strong> Lehr-Übungsräume überlastet sein können.1.4 Multifunktions- / UniversalräumeDas <strong>für</strong> den naturwissenschaftlichen Unterricht charakteristische Prinzip der wechselseitigenTheorie und Praxis-Erschließung erfordert einen multifunktionalen Fachraum, der alle Formender praktischen sowie theoretischen Erschließung von Unterrichtsinhalten zulässt.Im Verlauf der Erarbeitung eines Unterrichtsthemas wechseln <strong>die</strong> Erschließungsformen undHandlungsweisen z.B. von theoretischen Erläuterungen zu selbständig durchgeführten Stu<strong>die</strong>n,zu praktischen Konstruktions- und Experimentierphasen, zu LehrgangselementenFunktions- und Gebrauchstests.Da der praktische Umgang mit Technik auch Gefahren birgt, müssen <strong>die</strong>se durch Einhaltungder Schutzbestimmungen schon bei der <strong>Einrichtung</strong> <strong>die</strong>ses Raumes minimiert werden. Darüberhinaus ist ein planvolles Anbahnen eines generellen, auf technische Lebenssituationenbezogenes Sicherheitsverhalten anzustreben, das sowohl <strong>die</strong> eigene, als auch <strong>die</strong> Unversehrtheitanderer berücksichtigt. Dabei <strong>die</strong>nt der NwT-Fachraumbereich als geeignetesLernumfeld, um <strong>die</strong> Sensibilisierung <strong>für</strong> technisch bedingte Gefahren zu erhöhen.Der Multifunktionsraum muss mit einem rutschhemmenden Bodenbelag z.B. unversiegeltesIndustrieparkett, Noppenbeläge ausgestattet sein (siehe § 23, Abs. 1 + 2 "Schulen" UVV).Die Beleuchtungsstärke an den Arbeitsbereichen muss mindestens 500 Lux betragen undblendfrei sein.Ausstattung wie bei Lehrübungsräumen, jedoch mit flexiblen Schülerarbeitsplätzen. Günstigerweiseerfolgt <strong>die</strong> Me<strong>die</strong>nversorgung von oben.1.5 Vorbereitungs-, Sammlungs-, Aufbewahrungs- und LagerflächenLage, Größe und Gestaltung des Vorbereitungs-, Sammlungs-, Aufbewahrungs- und der Lagerflächensind wesentliche Faktoren <strong>für</strong> eine reibungslose Unterrichtsorganisation. LangeAnfahrtswege zu den Unterrichtsfachräumen sollen durch eine zentrale Lage der Sammlungvermieden werden (z.B. zwischen den Lehr-Übungsräumen).Getrennte <strong>Räume</strong> <strong>für</strong> Sammlung und Vorbereitung sind insbesondere bei korrosionsförderndenChemikalien anzustreben.Im Sammlungs- und Vorbereitungsraum ist ausreichend Schrankraum <strong>für</strong> Geräte vorzusehen.Die Türe vom Sammlungs- und Vorbereitungsraum zum Lehr-Übungsraum sollte etwa60 cm höher als eine Normtüre sein, um hohe Stativaufbauten auf den Fahrwagen zu ermöglichen.Die Chemikalien werden aufgrund der TRbF, der RISK, der TRG, der Betriebssicherheitsverordnung,der Druckbehälterverordnung und der Gefahrstoffverordnung in einen eigenenChemikalienraum mit ca. 6 bis 10 m 2 Fläche untergebracht. Der ummauerte Raum, ist nachTRbF 110 feuerbeständig (- F 90 -) von angrenzenden <strong>Räume</strong>n abgetrennt und im Innerenmit Regalen und Schränken zur Aufnahme der Chemikalien, sowie einem Giftschrank ausgestattet.Er ist gegen das Betreten durch Unbefugte zu sichern. Die Entlüftung erfolgt übereine eigene Abluftanlage, sie wird mit einer Zeitschaltuhr gesteuert. Als Alternative dazukönnen entlüftete Chemikalienschränke <strong>für</strong> <strong>die</strong> jeweiligen Gefahrstoffgruppen eingesetztwerden.Außerdem werden in Sammlungsräumen Stellflächen <strong>für</strong> Abstelltische, Fahrtische, evtl. eineEnergiesäule, Spüle, Schreibtische und Schrankraum <strong>für</strong> <strong>die</strong> Lehrer, Platz <strong>für</strong> Druckgasflaschen,Trockenschrank, Kühlschrank, Verbandsschrank und ein Notfalltelefon benötigt.Unabhängig von der Gestaltung und Ausstattung der Unterrichtsräume sind <strong>die</strong> erforderlichenFlucht- und Rettungswege in der vorgeschriebenen Breite einzuhalten. Rettungswegedürfen nicht durch Hindernisse verstellt werden.LS STUTTGART 2009


Unterricht und Fachräume GYMNASIEN 71.6 Versuchs- und ExperimentierraumDie im Modellraumprogramm als Restflächen aufgeführten Bereiche, können <strong>für</strong> <strong>die</strong> TierundPflanzenhaltung genutzt werden. Ferner werden <strong>die</strong> Tiere durch eine gesonderte Unterbringungweniger gestört. Die Vorgaben der Biostoffverordnung sind zu beachten.Bereits auf ca. 10 m 2 können zahlreiche <strong>für</strong> den Unterricht notwendige Pflanzen und Tieregepflegt oder verwahrt werden. Der Raum sollte neben ausreichenden Strom- und Wasseranschlüssenauch im Winterhalbjahr ständig beheizbar sein. Für ausreichende (mechanische)Be- und Entlüftung ist zu sorgen. Ein separater Zugang, auch von außen, erleichtert<strong>die</strong> Tier- und Pflanzenpflege in der Schulferienzeit, wenn das Schulgebäude sonst verschlossenist.Schulteich und SchulgartenWenn geeignetes Gelände an der Schule vorhanden ist, kann ein Schulgarten mit einemTeich angelegt werden. Diese Anlage sollte nicht zu groß gewählt werden, da <strong>die</strong> Betreuungsehr arbeitsintensiv ist.Zur Bepflanzung sollten solche Pflanzen ausgewählt werden, <strong>die</strong> sich auch im Unterrichtverwerten lassen. Der Teich sollte möglichst natürlich angelegt werden (keine gemauerteEinfassung, Verlandungszone).Schulteiche sind sicher zu gestalten und so anzulegen, dass Schüler nicht hineinfallen können.Außerdem ist <strong>die</strong> maximal zulässige Wassertiefe nicht zu überschreiten, eine ausreichendbreite Flachwasserzone an den Randbereichen einzurichten und ggf. eine Einfriedungmit mindestens 1 m Höhe samt einem verschließbaren Tor vorzusehen.LS STUTTGART 2009


8 Unterricht und Fachräume GYMNASIEN2 Raumprogramm und Raumgrößen2.1 Modellraumprogramm 156 K. u. U. vom 1. März 2006 Nr. 51 Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Schulhausbaus kommunaler Schulträger (Schulbauförderungsrichtlinien– SchBauFR), Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums, Finanzministeriums und Innenministeriumsvom 3. Februar 2006, Az. 24 – 6440.02 / 100, veröffentlicht in K.u.U. 5 / 2006, Seite 46 f.Für den Bereich Informatik ist entsprechend dem Modellraumprogramm Realschule ein Computerraum mit 84 m² einzurichten.LS STUTTGART 2009


<strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIEN 92.2 Zusammenstellung der Vorschriften und RegelungenSicherheitsanforderungen an Bau und <strong>Einrichtung</strong> <strong>naturwissenschaftlicher</strong> FachräumeGUV-V S1DIN 58 125BASchulRIn der folgenden Zusammenstellung wird auf <strong>die</strong> Festlegungen zu Bau und <strong>Einrichtung</strong>folgender Vorschriften und Regelwerke zurückgegriffen: 1Unfallverhütungsvorschriften SchulenGesetzliche Unfallversicherungsträger der öffentlichen HandDiese Unfallverhütungsvorschrift konkretisiert <strong>die</strong> Anforderungen von GUV-V A1 Unfallverhütungsvorschrift„Grundsätze der Prävention“.Schulbau; Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von UnfällenAus der Erläuterung in <strong>die</strong>ser Norm: „Diese Norm ist aufgrund einer Vereinbarung zwischen derKultusministerkonferenz (KMK), der Länderarbeitsgemeinschaft Hochbau (LAG), der Arbeitsgemeinschaftder <strong>für</strong> das Bauwesen zuständigen Landesministerien (ARGEBAU), der kommunalenSpitzenverbände und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in der Absichtentstanden, sie als verbindliche Grundlage <strong>für</strong> bauliche Maßnahmen zur Verhütung vonUnfällen in Schulen einzuführen“.Die Unfallverhütungsvorschrift Schulen der DGUV enthält, in den meisten Abschnitten weitgehendwortgleich, <strong>die</strong> Inhalte der DIN 58 125, <strong>die</strong> ihrerseits aus den „Bauaufsichtlichen Richtlinien<strong>für</strong> Schulen“ (BASchulR) der ARGEBAU übernommen sind.Bauaufsichtliche Richtlinien <strong>für</strong> SchulenMusterrichtlinien der ARGEBAUDie Bauordnungen der Länder orientieren sich an <strong>die</strong>sem Musterrichtlinien; <strong>die</strong> DIN 58 125„Schulbau; Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen“ zitiert <strong>die</strong>se Anforderungenwörtlich. In <strong>die</strong> GUV 16.3 „Richtlinien <strong>für</strong> Schulen - Bau und Ausrüstung“ sind <strong>die</strong> Anforderungendem Inhalt nach aufgenommen worden.ArbStättV Verordnung über Arbeitsstätten(Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes v. 20. 7. 2007GUV-SR 2008 Regeln <strong>für</strong> Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffenim UnterrichtGasanlagen / FlüssiggasDVGW G 600 Technische Regeln <strong>für</strong> Gas-Installationen (DVGW-TRGI 1986)Arbeitsblatt G 600, Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW)Ausgabe: 1986DVGW G 621 Gasanlagen in Laboratorien und naturwissenschaftlichen Unterrichtsräumen, ArbeitsblattG 621, Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW)TRG 280jetzt in derBetrSichVgeregeltTRGTechnische Regel Druckgase: Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter:Betreiben von DruckgasbehälternTechnische Regeln DruckbehälterElektrische AnlagenGUV-V A3Unfallverhütungsvorschrift, „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“1 Genaue Quellenangaben sowie weitere Regelungen, <strong>die</strong> in den nachfolgenden Ausführungen nicht direkt zitiertwerden, sind in 3. Anhang unter 3.2 Quellennachweis aufgeführt.In 3.3 Bezugsquellen, Richtlinien und Regelungen sind <strong>die</strong> Anschriften angegeben.LS STUTTGART 2009


10 Unterricht und Fachräume GYMNASIENDIN VDE0100Teil 723, Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 Volt - Unterrichtsräumemit ExperimentierständenAbzügeDIN 12 924DIN EN 14145Teil 1: Laboreinrichtungen, Abzüge; Abzüge <strong>für</strong> allgemeinen Gebrauch(Anforderungen an wandständige Abzüge)Teil 2: BegriffeTeil 3: Laboreinrichtungen, Abzüge; Durchreicheabzüge(Hauptmaße, Anforderungen entsprechend DIN 12 924 Teil 1)KMK 1DIN 12 925TRbF 22VwVVwVVwVGUV-V A1GUV SI 8065GefahrstoffeRichtlinien zur Sicherheit im naturwissenschaftlichen Unterricht, <strong>Empfehlung</strong>enTeil 1: Schränke <strong>für</strong> leichtentzündliche flüssige und feste Stoffe, Anforderungen / PrüfungenTechnische Regeln <strong>für</strong> brennbare Flüssigkeiten - Lagereinrichtungen in Arbeitsräumen(Sicherheitsschränke)Ausgabe Februar 1996 (BArbBl. 2 / 1996 S. 122; 6 / 1997 S. 53)Weitere RegelungenVerwaltungsvorschrift zur Durchführung der Gefahrstoffverordnung, Verwaltungsvorschriftvom 3. April 1989 (K.u.U. S. 65)Die Verwaltungsvorschrift trat zum 31. Dezember 1999 außer Kraft.Hinweis:Eine Neufassung ist geplant, aber <strong>die</strong>se ist bis zum Erscheinen <strong>die</strong>ses Merkblattsnoch nicht erfolgt.Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung,Verwaltungsvorschrift vom 7. August 1992, (K.u.U. S. 743)Die Verwaltungsvorschrift trat zum 31. Dezember 1999 außer Kraft.Hinweis:Eine Neufassung ist geplant, aber <strong>die</strong>se ist bis zum Erscheinen <strong>die</strong>ses Merkblattsnoch nicht erfolgt.Die gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums, des Innenministeriumsund des Umweltministeriums über das Verhalten an Schulen bei Unglücksfällen,Bränden oder Katastrophen regelt auch <strong>die</strong> Maßnahmen zur Bewältigung von Gewaltvorfällenoder Schadensereignissen.Unfallverhütungsvorschrift, „Grundsätze der Prävention“Merkblatt „Erste Hilfe in Schulen“Hinweis auf Notfalltelefon!1 enthalten in LS - Merkblätter zur Sicherheit im Unterricht - Naturwissenschaft, - Technik / Arbeitslehre,- Hauswirtschaft, - Kunst; Richtlinien / Kommentare / Stofflisten, Neckar-Verlag Villingen-SchwenningenLS STUTTGART 2009


<strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIEN 112.3 Übergangsregelung GUV-V A1 / Anwendung der ArbStättV auf NeubautenDie Regelungen gelten ab dem Erscheinungsdatum und sind auf Neubauten bzw.im Fall des Umbaus von Altbauten anzuwenden Bei anderen Sicherheitsvorschriftenist der Bestandsschutz in ähnlicher Form (z.B. DIN 820) geregelt.Bestandsschutz: Übergangsregelung § 33 (1) GUV-V A1:Soweit nichts anderes bestimmt ist, wird dem Unternehmer zur Durchführung vonVorschriften, <strong>die</strong> über <strong>die</strong> bisher gültigen hinausgehen und Änderungen an <strong>Einrichtung</strong>enerfordern, eine Frist von drei Jahren (vgl. GUV-V S1 § 29) gewährt, gerechnetvom Tage des Inkrafttretens der Unfallverhütungsvorschrift.Arbeitsstättenverordnung:Mit Artikel 4 der „Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz“ vom 04. 12. 1996 (BGBI 1 Seite 1841) ist der Geltungsbereichauf alle Arbeitsstätten ausgedehnt worden. Damit ist <strong>die</strong> Arbeitsstättenverordnunggrundsätzlich auf öffentliche Gebäude und damit auch auf Schulgebäudeanwendbar.2.4 Zugänge, Fluchtwege, VerkehrswegeSicherung vonFachräumen:Fachräume müssen gegen unbefugtes Betreten gesichert werden können.(§ 21, Abs. 1 UVV "Schulen" GUV-V S1)Dies ist erfüllt, wenn z.B. alle Zugangstüren verschließbar sind und sie von denVerkehrsflächen her (z.B. Flure) nicht mit Türdrückern ausgestattet sind.Notausgangstüren, <strong>die</strong> gegen Öffnen von außen gesichert sein sollen, müssen mitvon innen leicht zu öffnenden Verschlüssen versehen sein, <strong>die</strong> auch von Kinderngeöffnet werden können. Diese Verschlüsse dürfen in keiner Stellung zu Verletzungenführen.(BASchulR, Abs. 3.11.5)Verkehrs- undRettungswege:Türen zu <strong>Räume</strong>n müssen so angeordnet sein, dass Schüler durch nach außenaufschlagende Türflügel nicht gefährdet werden.(§ 10 Abs. 1 UVV GUV-V S1)Dies wird erreicht, wenn z.B.• <strong>die</strong> Türen in <strong>die</strong> <strong>Räume</strong> aufschlagen,• <strong>die</strong> Türen zurückversetzt in Nischen angeordnet sind; nach außen aufschlagendeTüren dürfen in der Endstellung, einschließlich Türgriff, maximal 20 cmin den Fluchtweg hineinragen,• <strong>die</strong> Türen am Ende von Fluren angeordnet sind.Türen von <strong>Räume</strong>n mit mehr als 40 Benutzern oder mit erhöhter Brandgefahr(z.B. Chemieräume, Werkräume), müssen in Fluchtrichtung aufschlagen.(§ 10 Abs. 1 UVV GUV-V S1)Pendel- und Karusselltüren in Rettungswegen sind unzulässig.Notausgänge:Für Fachräume mit erhöhter Brandgefahr müssen mindestens zwei baulicheFluchtmöglichkeiten vorhanden sein.(§ 21 Abs. 2 UVV GUV-V S1 )Anmerkung:Dieses Schutzziel ist erfüllt, wenn bei Fachräumen mit erhöhter Brandgefahr (z.B. Chemieräume,Werkräume) <strong>die</strong> Ausgänge günstig - möglichst weit auseinander - gelegen sind. Alszweiter Ausgang ist auch der Ausstieg aus einem entsprechend gekennzeichneten Fensterzulässig, wenn <strong>die</strong>ser eine sichere Fluchtmöglichkeit bietet.Türen als Ausgänge müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und jederzeit von innen ohnefremde Hilfsmittel zu öffnen sein.LS STUTTGART 2009


12 Unterricht und Fachräume GYMNASIENAbstand Lehrer- /Schülertisch:Abstand zwischenArbeitstischen:Längsgänge:TransportundSchülerwege:Ansteigende Unterrichtsräume:In Unterrichtsräumen <strong>für</strong> naturwissenschaftlichen Unterricht sind geeignete Maßnahmenzu treffen, <strong>die</strong> Gefährdungen von Schülern bei Versuchen am Lehrerexperimentiertischverhindern.Dies wird erreicht, wenn z.B. der Abstand zwischen dem Lehrerexperimentiertischund den Schülertischen mindestens 1,20 m beträgt oder eine geeignete Schutzscheibeverwendet wird.(§ 21 Abs. 1 UVV GUV-V S1)Anmerkung:Bei Altbauten kann ein kleinerer Abstand toleriert werden, wenn eine im Lehrer-Experimentiertisch eingebaute Schutzscheibe benützt wird. Der Mindestabstand sollte aber1,00 m nicht unterschreiten.Wegen der Sichtverhältnisse sollte der Abstand auch nicht größer gemacht werden.Abstände von Schülerübungstischen oder zwischen Werkbänken sind so zu bemessen,dass Schüler sich bei praktischen Übungen oder Arbeiten nicht gegenseitigbehindern.(§ 21 Abs. 2 UVV GUV-V S1)Anmerkung:Der Abstand zwischen zwei hintereinander stehenden Schüler-Experimentiertischen soll sogroß sein, dass der Lehrer hinter einem stehend experimentierenden Schüler ohne wesentlicheBehinderung durchgehen kann, wenn er an einem Arbeitsplatz eingreifen muss. Für<strong>die</strong>se Funktion ist 0,85 m <strong>die</strong> unterste Grenze, günstiger ist ein Abstand von 0,90 m.Anmerkung:Der Abstand zwischen zwei hintereinander stehenden Schüler-Experimentiertischen soll sogroß sein, dass der Lehrer hinter einem stehend experimentierenden Schüler ohne wesentlicheBehinderung durchgehen kann, wenn er an einem Arbeitsplatz eingreifen muss. Für<strong>die</strong>se Funktion ist 0,85 m <strong>die</strong> unterste Grenze, günstiger ist ein Abstand von 0,90 m.Wenn Schüler Rücken an Rücken arbeiten, muss ein Abstand zwischen Schülerübungstischenoder Werkbänken von mindestens 1,50 m eingehalten werden.(vgl. § 25 (2) UVV Schulen)Zwischen Unterrichts-, Sammlungs- und Lagerräumen müssen Geräte und Materialiensicher transportiert werden können.(§ 24 UVV GUV-V S1)Der sichere Transport von Geräten und Materialien kann erreicht werden• durch möglichst kurze Transportwege ohne Stufen oder Schwellen,• durch geeignete Hilfsmittel (z.B. Flaschenwagen).Unterrichtsfachräume und ihre Nebenräume sollen auf einer Ebene sein, sodassbeim Transport auf Fahrtischen keine besonderen Gefahren entstehen und <strong>die</strong>Aufsicht erleichtert wird. Die Transportwege sollen also möglichst kurz und ohneStufen sein; Transportwege und Schülerwege sollen sich nicht kreuzen.Schüler-Übungstische auf gestuften Böden sind nahe an der Stufenvorderkanteaufzustellen und so zu befestigen, dass vor den Tischen keine betretbare Flächeverbleibt.Anmerkung:Aus Sichtgründen wird <strong>für</strong> den Lehr-Übungsraum eine gestufte Anordnung des Gestühlsauf der Schülerseite empfohlen. Bei einer Stufung werden <strong>die</strong> Schüler-Experimentiertischemit der Vorderkante bündig fest mit dem Boden verbunden. Die Stufen können, damit <strong>die</strong>sedeutlich erkennbar sind, durch Farbe oder <strong>die</strong> Struktur des Materials u.ä. gekennzeichnetwerden.In ansteigenden Unterrichtsräumen sind <strong>die</strong> üblichen Sicherungen (Gitter, Geländer)gegen Sturz aus dem Fenster und gegen Glasverletzungen anzubringen.LS STUTTGART 2009


<strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIEN 13ExperimentiertischemitVersorgungsleitungen:<strong>Einrichtung</strong>sgegenstände mit fest installierten Leitungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gas- und Elektroversorgungmüssen gegen Abreißen der Leitungen gesichert sein.(§ 25 Abs. 3 UVV GUV-V S1)Fest installierte Versorgungsleitungen <strong>für</strong> Gas und Elektrizität an <strong>Einrichtung</strong>sgegenständensind gegen Abreißen gesichert, wenn <strong>die</strong> <strong>Einrichtung</strong>en (z.B. Schülerübungstische)fest mit dem Boden bzw. der Wand verbunden sind.In Fachräumen mit Schülerübungstischen oder Vorführständen müssen elektrischeAnlagen und Gasversorgungsanlagen nach dem <strong>für</strong> <strong>die</strong>sen Bereich geltendenStand der Technik errichtet werden.(§ 22 UVV GUV-V S1)Für <strong>die</strong> <strong>Einrichtung</strong> elektrischer Anlagen ist der Stand der Technik in DIN VDE0100-723 einschließlich E DIN VDE 0100-723 / A1 Änderung A 1 enthalten.Für <strong>die</strong> Errichtung von Gasversorgungsanlagen ist der Stand der Technik inDVGW G 621 "Gasanlagen in Laboratorien und naturwissenschaftlich-technischenUnterrichtsräumen - Installation und Betrieb" enthalten.Anmerkung:Energiezellen sind Baueinheiten mit Installationen <strong>für</strong> Wasser, Gas, elektrische Energie mitden entsprechenden Entnahmestellen wie Ventile, Hähne, Steckvorrichtungen (nach DINVDE 0789, Teil 100).Fahrtische müssen feststellbar sein.Fußboden:Bodenbeläge müssen entsprechend der Eigenart der schulischen Nutzung rutschhemmendausgeführt sein.(§ 5 Abs. 1 UVV GUV-V S1)Diese Anforderung ist erfüllt, wenn z.B. <strong>die</strong> Hinweise <strong>für</strong> Schulen im Merkblatt"Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" (GUV-R181) berücksichtigt sind.In Fachräumen <strong>für</strong> Technikunterricht sollte <strong>die</strong> rutschhemmende Eigenschaft desFußbodens auch bei Staubanfall wirksam bleiben.(§ 23 Abs. 2 UVV GUV-V S1)Als rutschhemmende Bodenbeläge bei Staubanfall eignen sich z.B.• unversiegeltes Industrieparkett (Holzpflaster),• unversiegelte Estriche.Fußböden von Fachräumen, in denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird,sind so auszuführen, dass ein Eindringen <strong>die</strong>ser Stoffe vermieden wird.(§ 23 Abs. 1 UVV GUV-V S1)Das Eindringen von gefährlichen Stoffen in Fußbodenbeläge solcher Fach-, Vorbereitungs-und Sammlungsräume wird vermieden, wenn <strong>die</strong> Beläge flüssigkeitsundurchlässig,fugendicht und den jeweils anfallenden aggressiven Stoffen gegenüberbeständig sind.Anmerkung:Hinweise zur Rutschfestigkeit der Bodenbeläge sind im Merkblatt „Fußböden in Arbeitsräumenund Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“, GUV-R 181 ausgeführt.Als Bodenbelag kommt z.B. ein PVC-Belag in Frage; der Gumminoppenbelag ist <strong>für</strong> Fahrtischeschlecht geeignet, Teppichböden entsprechen nicht den Anforderungen.Die Forderung nach Flüssigkeits-Undurchlässigkeit, Fugendichte, Stoffresistenz und Belastungsfestigkeitsind Sollbestimmungen, deren Umsetzung von den im jeweiligen Raumdurchgeführten Unterricht abhängig gemacht werden sollte. So gelten z.B. <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fußbödenvon Physik-Fachräumen andere Anforderungen als <strong>für</strong> <strong>die</strong> von Chemie-Fachräumen.Für Fußböden im Handbereich um Experimentierstände, an denen mit berührungsgefährlichenWechselspannungen gearbeitet wird und <strong>die</strong> einen Schutz sowohlgegen direktes als auch indirektes Berühren verlangen, gelten zusätzlicheAnforderungen, <strong>die</strong> unter 2.8 zu elektrischen Installationen in Fachräumen dargestelltsind.LS STUTTGART 2009


14 Unterricht und Fachräume GYMNASIENIn Aufenthaltsbereichen von Schülern sind Stolperstellen und Einzelstufen zu vermeiden.Lassen sich Einzelstufen nicht vermeiden, müssen sie von angrenzendenFlächen deutlich unterschieden werden können.(§ 5 Abs. 2 UVV GUV-V-S1)Stolperstellen werden vermieden wenn z.B.• Türpuffer oder -feststeller weniger als 15 cm von der Wand angeordnet sind,• Fußmatten und Abdeckungen bündig verlegt sind,• im Bereich von Sammelduschen keine Aufkantungen vorgesehen sind,• vorstehende Teile der Tragekonstruktion von <strong>Einrichtung</strong>sgegenständen abgeschirmtsind.Füße und Streben von <strong>Einrichtung</strong>en sowie Leitungsanschlüsse sind so anzuordnen,dass keine Stolperstellen entstehen.(GUV-V A1)Verglasung:In Aufenthaltsbereichen von Schülern müssen Verglasungen und sonstige lichtdurchlässigeFlächen bis zu einer Höhe von 2,00 m ab Oberkante Standflächeaus bruchsicheren Werkstoffen bestehen oder ausreichend abgeschirmt sein.(§ 7 Abs. 1 UVV GUV-V S1)Werkstoffe <strong>für</strong> Verglasungen und sonstige lichtdurchlässige Flächen gelten z.B.als bruchsicher, wenn bei Stoß- und Biegebeanspruchung (z.B. Abstützen ausdem Lauf heraus) keine scharfkantigen oder spitzen Teile herausfallen.Nicht abgeschirmte Verglasungen sind in Sicherheitsglas als Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) oder Verbund-Sicherheitsglas (VSG) auszuführen. Drahtglasreicht zur Erfüllung des Schutzzieles nicht aus.Verglasungen oder sonstige lichtdurchlässige Flächen gelten als abgeschirmt,wenn z.B.• mindestens 1,00 m hohe Umwehrungen, mindestens 20 cm vor den Verglasungenvorhanden sind oder <strong>die</strong> Verglasungen hinter bepflanzten Schutzzonenliegen,• bei Fenstern <strong>die</strong> Fensterbrüstungen mindestens 80 cm hoch und <strong>die</strong> Fensterbänkemindestens 20 cm tief sind,• Schränke und Vitrinen in Fachnebenräumen angeordnet sind.Sicherheitsglas ist Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) oder Verbund-Sicherheitsglas(VSG) gemäß DIN 18 361 Verglasungsarbeiten, Abs. 2.2.6.3. Drahtglas istkein Sicherheitsglas.Als Sicherheitsmaßnahme kann auch eine Splitterschutz-Folie über <strong>die</strong> Scheibegeklebt werden.Verglasungen und sonstige lichtdurchlässige Flächen müssen <strong>für</strong> Schüler leichtund deutlich erkennbar sein.(§ 7 Abs. 2 UVV GUV-V S1)Die Erkennbarkeit von Verglasungen und sonstigen lichtdurchlässigen Flächenwird erreicht z.B. durch:• farbige Aufkleber,• Querriegel,• Geländer,• Fensterbrüstungen,• Strukturierung bzw. Farbgebung der Glasflächen.LS STUTTGART 2009


<strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIEN 152.5 Be- und EntlüftungNatürliche BeundEntlüftung 1 :Künstliche BeundEntlüftung:Alle Unterrichts- und Verwaltungsräume sollen grundsätzlich ausreichend natürlichdurch Fenster be- und entlüftet werden. Bei einem höheren Außengeräuschpegel(bis 65 dB) können zur intensiven Lüftung durch <strong>die</strong> Fenster auch kurzfristigeUnterbrechungen des Unterrichts in Kauf genommen werden.Die Fenster sollen sowohl stufenweise einstellbare Dauerlüftungsflügel <strong>für</strong> ständigezugfreie, sturm- und regensichere Lüftung als auch ausreichend große undsinnvoll angeordnete Lüftungsflügel <strong>für</strong> kurzfristigen großen Lüftungsbedarf haben.Je Schüler sollen dabei 0,3 m 2 Fensterfläche voll zu öffnen sein. Schwingflügelsollen nicht verwendet werden.Bei Querlüftung sollen <strong>die</strong> der Hauptfensterwand gegenüberliegenden Lüftungsfensteroder Öffnungen höher als 2,00 m angeordnet sein.Eine einseitige freie Fensterlüftung ist bei Unterrichtsräumen bis zu einer Raumtiefevon 8,40 m möglich, wenn <strong>die</strong> lichte Raumhöhe mindestens 3,20 m beträgtund <strong>die</strong> innere Raumzone in ca. 1,00 m Tiefe nur als Verkehrsfläche genutzt wird.(ASE 1983, Abs. 732.1 ist in Überarbeitung)Anmerkung:Gegen fensterlose Unterrichtsräume bestehen aus Gründen der Gesundheit von Schülernund Lehrern schwerwiegende Bedenken. Nach Auffassung der Fachkommission Bauaufsichtder ARGEBAU kann das Fehlen der natürlichen Belichtung und Lüftung zwar weitgehenddurch den Einbau von Beleuchtungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen ausgeglichen werden,nicht aber der fehlende Kontakt mit der Umwelt.In fensterlosen naturwissenschaftlichen Unterrichtsfachräumen treten u.a. folgende Problemeauf:• Aufwendige Installation einer vollständigen mechanischen Belüftung, ausgelegt auf auftretendeExtremfälle, insbesondere in Chemie-Fachräumen mit besonders luftverschlechterndenExperimenten,• hoher Energieverbrauch durch den erforderlichen hohen Luftwechsel,• das Gefühl des Eingesperrtseins bei Schülern und Lehrern,• das übersteigerte Gefühl einer stickigen Luft.Für folgende einzelne <strong>Räume</strong> oder Raumgruppen soll künstliche Be- und Entlüftungvorgesehen werden:• Unterrichtsräume über 8,40 m Tiefe bei einseitiger Beleuchtung und Belüftungund über 12,00 m Tiefe bei Querlüftung,• Unterrichtsräume, in denen regelmäßig mit Vollverdunkelungszeiten über30 Minuten zu rechnen ist,• Unterrichtsräume mit hohen inneren Wärmelasten z.B. durch Geräte oder Maschinen,so weit <strong>die</strong> Wärme nicht örtlich am Gerät abgeführt werden kann,• Unterrichtsräume mit nutzungsbedingten Anforderungen an <strong>die</strong> Be- und Entlüftung,wie z.B. chemische Abluft in naturwissenschaftlichen Fachräumen undverunreinigte Abluft in Werkstätten,• innenliegende oder ausschließlich über Nordlichtkuppeln natürlich beleuchtete<strong>Räume</strong>.(ASE 1983, Abs. 7.3.2.2 ist in Überarbeitung)1 Es ist nicht vorgeschrieben, in Schulräumen <strong>die</strong> in § 23 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung vorgeschriebenenMindestluftraumvolumina einzuhalten (vgl. Kap. 3.2 ArbStättV).§ 23 Raumabmessungen, Luftraum(2) <strong>Räume</strong> dürfen als Arbeitsräume nur genutzt werden, wenn <strong>die</strong> lichte Höhe bei einer Grundfläche von mehrals 50 m ² mindestens 2,75 m beträgt.(4) In Arbeitsräumen muss <strong>für</strong> jeden ständig anwesenden Arbeitnehmer als Mindestluftraum 12 m ³ beiüberwiegend sitzender Tätigkeit vorhanden sein.LS STUTTGART 2009


16 Unterricht und Fachräume GYMNASIENAnmerkung:• Mechanische Lüftung bei Vollverdunkelung:Als mechanische Frischluftversorgung kann z.B. eine zugfreie Querbelüftung vorgesehenwerden. In Biologie- und Physik-Fachräumen ist eine mechanische Lüftung alleinaufgrund der Totalverdunkelungsmöglichkeit <strong>die</strong>ser <strong>Räume</strong> nicht erforderlich. Die Zeit,in der verdunkelt werden muss, ist im Allgemeinen nur kurz.• Mechanische einseitige Lüftung bei über 8,40 m Tiefe:Die Arbeitsstättenrichtlinien Lüftung (ASR Lüftung) errechnet <strong>die</strong> Raumtiefe, ab der einemechanische Belüftung erforderlich wird, nach:Raumtiefe ≥ 2,5 • Raumhöhe.Dies gilt <strong>für</strong> <strong>Räume</strong> ohne besondere Luftverschlechterung. In den Geltungsbereich derASR sind Schulen bisher nicht eingeschlossen. Die erhöhte Anforderung sollte jedochauf Chemie-Fachräume angewandt werden.• Mechanische Lüftung in Chemie-Unterrichtsräumen (Neubau):Empfehlenswert ist eine Raumbelüftung mit 6 - 8 fachem Luftwechsel pro Stunde. DieASR Lüftung fordert <strong>für</strong> einen Raum ohne besondere Luftverschlechterung einen Luftwechselvon 20 - 40 m 3 pro Stunde und Person.Diese Zahlenangabe bezieht sich auf 100 % Außenluftanteil. Sie gilt nicht ohne weiteres<strong>für</strong> Belüftung mit Umluftanteilen, ferner nicht <strong>für</strong> Chemie-Fachräume ohne Fenster.Es wird vorausgesetzt, dass in Chemie-Fachräumen gut ziehende Abzüge vorhandensind (siehe „Abzüge“), und dass <strong>die</strong>se bei allen Versuchen, bei denen mit belästigendenoder schädlichen Gasen zu rechnen ist, benützt werden.Die Abzugsentlüftung darf durch eine gleichzeitig vorhandene Raumbelüftung nicht unwirksamwerden.• Zuluftanlage erforderlich in <strong>Räume</strong>n mit einem Abzug bei wenigerals 45 m 2 Fläche, in <strong>Räume</strong>n mit zwei Abzügen bei weniger als 90 m 2 (VDI 2051):Die Lüftung von Chemie-Fachräumen und vergleichbaren <strong>Räume</strong>n orientiert sich zurzeitnoch an VDI 2051, Abs. 1.3. Danach kann auf Zuluftanlagen nur dann verzichtet werden,wenn bei stundenweise benutzten Chemie-Fachräumen sichergestellt ist, dasskeine gefährlichen Konzentrationen in der Raumluft auftreten und gleichzeitig der durchAbzüge aus dem Raum entnommene Luftvolumenstrom höchstens 9 m 3 je Stunde undm 2 , bezogen auf <strong>die</strong> Hauptnutzungsfläche nach DIN 277 Teil 1 (etwa dreifacher stündlicherLuftwechsel) entspricht und ein einfaches Nachströmen von Frischluft gewährleistetist.Bei den gebräuchlichen Abzügen ist z.B. in Chemie-Fachräumen von 45 m 2 und größerbei einem Abzug und in solchen von 90 m 2 und größer bei zwei Abzügen deswegenkeine Zuluftanlage erforderlich.• Mechanische Lüftung in Chemie-Fachräumen mit nicht zu öffnenden Fenstern:Hier muss der Raum voll mechanisch mit 6 - 8 fachem Luftwechsel belüftet werden. DieLuft aus der Raumbelüftung von Chemie-Fachräumen darf nie in <strong>die</strong> Umluft zu anderen<strong>Räume</strong>n gelangen.Zwei Varianten:• Die Abluft aus Chemie-Fachräumen wird (gegebenenfalls nach Wärmetausch)ohne Luftvermischung direkt ins Freie geleitet, ohne dass ein Teil der Abluft ausChemie-Fachräumen als Umluft geführt wird.• Wenn <strong>für</strong> den Chemiebereich Umluft genutzt wird, so ist ein Umluftsystem notwendig,das zwar alle Chemie-Fachräume zusammenfassen kann, jedoch vomUmluftsystem der übrigen <strong>Räume</strong> getrennt ist.In der Schulpraxis ist das Umluftsystem problematisch!In <strong>die</strong>sem Fall ist unbedingt ein vom Lehrer be<strong>die</strong>nbarer Umschalter <strong>für</strong> den Notfall(falls in einem der Chemie-Fachräume unbeabsichtigt oder unvermeidlich belästigendeoder schädliche Gase oder Dämpfe frei werden) zu installieren, der denUmluftanteil abschaltet, d.h. dass eine begrenzte Zeit mit 100 % Frischluft gefahrenwird. Der Umschalter auf 100 % Frischluft mit zeitlicher Begrenzung wird z.B.im Chemie-Vorbereitungs- / Sammlungsraum eingebaut.LS STUTTGART 2009


<strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIEN 17Abzüge:In Fachräumen <strong>für</strong> naturwissenschaftlichen Unterricht, in denen bei VersuchenGefahrstoffe in Form von Gasen, Dämpfen oder Stäuben frei werden, müssen<strong>die</strong>se wirksam abgeführt werden können.(§ 26 Abs. 1 UVV GUV-V S1)Diese Anforderung ist z.B. dann sichergestellt, wenn Abzüge nach DIN 12 924-1bzw. DIN 12 924-3 vorhanden sind. Bei geringem Umfang an Experimenten genügenauch Abzüge nach DIN 12 924-4 den Anforderungen.Anmerkung:Die Maßgabe des Gefahrstoffrechts macht eine Nachrüstung mit Abzügen zwingend erforderlich.Abzüge bzw. ihre Benutzung werden weiterhin gefordert in den KMK-Richtlinien zur Sicherheitim naturwissenschaftlichen Unterricht.Anforderungen: • AusbruchssicherheitDie bestimmende Größe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Abzugsleistung ist nicht mehr der Mindestluftdurchsatz(von 400 m 3 je Stunde und je laufenden Meter Abzugslänge), sondern <strong>die</strong> Sicherheitgegen den Austritt von Schadstoffen aus dem Abzug und <strong>die</strong> Verhinderung gefährlicherAnreicherungen <strong>die</strong>ser Stoffe im Abzugsinneren.Diese werden als Grenzwerte unter einer Reihe genau definierter Betriebsbedingungenin einem aufwendigen Typ-Prüfungsverfahren gemessen. Des Weiteren muss der Abzugwie bisher den Benutzer durch Bauart und Materialqualität vor verspritzenden gefährlichenStoffen und umherfliegenden Teilen schützen.Zur optimalen Wirksamkeit des Abzuges muss der Frontschieber bis auf einen Luftspaltvon 3 bis 5 cm, der <strong>die</strong> Aufrechterhaltung einer ausreichenden Lufteintrittsgeschwindigkeitsichert, geschlossen sein. Bei Durchreicheabzügen setzt <strong>die</strong>s einen auf der einenSeite geschlossenen Frontschieber voraus. Bei bestehenden Abzügen sollen <strong>die</strong> Luftspaltebei beiderseits geöffnetem Frontschieber 1,5 bis 2,5 cm nicht überschreiten.Die neue DIN 12 924 Teil 3, <strong>die</strong> auf der gleichen Konzeption wie Teil 1 aufbaut, wirdaus Sicherheitsgründen nur noch <strong>die</strong> Be<strong>die</strong>nung bzw. Frontschieberöffnung von Durchreicheabzügenvon einer Seite aus erlauben.Insbesondere beim Arbeiten mit „sehr giftigen, krebserzeugenden oder fruchtschädigendenStoffen hoher Flüchtigkeit“ sind <strong>die</strong>se Werte unbedingt einzuhalten, da es sonstzu Überschreitungen der maximalen Arbeitsplatzkonzentration (MAK) 1 oder der technischenRichtkonzentration (TRK) 1 kommen kann.• FunktionsüberwachungDie einwandfreie lufttechnische Funktion der Abzüge muss überwacht werden. Bei bestehendenAnlagen kann <strong>die</strong>se Kontrolle mit einem Wollfaden oder Windrädchen erfolgen,<strong>die</strong> im Abzug in der Nähe der Absaugöffnung angebracht sind.Bei Neuanlagen muss <strong>die</strong> einwandfreie lufttechnische Funktion nach DIN 12 924 Teil 1durch eine selbsttätig wirkende <strong>Einrichtung</strong> überwacht werden, <strong>die</strong> im Fehlerfall optischeund akustische Signale gibt. Die Signaleinrichtungen sind so anzubringen, dasssie vom Arbeitsplatz am Abzug jederzeit bemerkt werden können.• FreischalteinrichtungAbzüge müssen freischaltbar sein. Das ist ein allseitiges Abschalten aller nicht geerdetenLeiter. Mehrere nebeneinander liegende Abzüge dürfen eine gemeinsame Freischalteinrichtunghaben.• ExplosionsschutzDurch <strong>die</strong> Konstruktion des Abzugs und <strong>die</strong> Luftführung muss verhindert werden, dasssich im Abzugsinnern eine explosionsfähige Atmosphäre bildet. Störungen, Wirbelbildungenund tote Zonen im Abzugsinnern sind zu vermeiden, da <strong>die</strong>se insbesondereden Explosionsschutz beeinträchtigen können.1 MAK- und TRK-Werte galten bis 2004, sie wurden am 9. 2. 2006 von der 2. Liste mit den EG-Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten der TRGS 900 abgelöst.LS STUTTGART 2009


18 Unterricht und Fachräume GYMNASIENAbzüge gelten nach den Explosionsschutz-Richtlinien der Berufsgenossenschaft Chemieals explosionsgeschützt.Dies ist von Bedeutung, da <strong>die</strong> Verordnung <strong>für</strong> brennbare Flüssigkeiten das Umfüllen<strong>die</strong>ser Stoffe nur in explosionsgeschützten Bereichen erlaubt. Solche Bereiche sind inder Schule i.d.R. außer im Abzug nicht vorhanden.• AbluftIm Allgemeinen wird <strong>die</strong> Abluft aus den Abzügen direkt ins Freie geleitet. Es ist daraufzu achten, dass der Abluftschacht der Abzüge weit entfernt von der Ansaugöffnung derFrischluft endet.• KörperschutzDer Frontschieber <strong>die</strong>nt beim Arbeiten auch als Körperschutz. Seine Ausführung undBefestigung müssen sicherstellen, dass der Benutzer nicht gefährdet werden kann:• durch verspritzte gefährliche Stoffe oder umherfliegende Teile,• im Fehlerfalle durch herabfallende Teile,• Frontschieber müssen mit Sicherheitsglas ausgerüstet sein,• senkrecht verschiebbare Frontschieber müssen stufenlos verstellbar sein,• in jeder Lage gehalten werden,• durch eine bei Seilbruch wirkende Konstruktion gegen Herabfallen gesichert sein.Das Schließen des Frontschiebers darf keine Verletzungs- (z.B. Quetsch-) Gefahr mitsich bringen können.Um Körperschutz sicherzustellen, muss der Frontschieber schließbare Eingriffsöffnungenhaben, <strong>die</strong> es gestatten, bei geschlossenem Frontschieber im Abzugsinnernin einer Höhe von bis zu 60 cm oberhalb der Arbeitsfläche zu hantieren.Beim Durchreicheabzug muss der jeweils der Be<strong>die</strong>nerseite gegenüberliegende Frontschiebervöllig geschlossen sein.(siehe DIN 12 924)Für den Schulbereich werden Abzüge nach DIN 12 924 gefordert. Die lufttechnischePrüfung ist in Teil 1 der DIN 1beschrieben. Es wird <strong>die</strong> Schadstoff-Konzentration gemessen, <strong>die</strong> bei eingeschaltetem Exhaustor noch aus dem Abzugaustreten darf. In der früheren DIN-Norm wurde <strong>die</strong> Absaugleistung mit400 m 3 pro h und lfd. m Abzugsfront definiert. Diese Angabe ist nicht mehr Bestandteilder Norm.FahrbareAbzüge:Fahrbare Abzüge sind zurzeit durch eine DIN nicht erfasst. Sollten <strong>die</strong>se Abzügeder Norm entsprechen, so sind <strong>die</strong> in der Norm DIN 12 924 Teil 1 beschriebenenAnforderungen zu prüfen. Die Bestätigung der betreffenden Firma, dass ihr Abzugnach DIN 12 924 geprüft wurde, hat sich u. a. auf <strong>die</strong> unter 6. Lufttechnik beschriebenenAnforderungen zu beziehen. Eine Aussage, dass <strong>die</strong> Absaugleistungeinen bestimmten Wert einhält bzw. übertrifft, reicht nicht aus.Bei fahrbaren Abzügen ist zudem <strong>die</strong> Geräuschentwicklung zu beachten, wennder Ventilator im Fahrtisch selbst untergebracht ist. Luftwirbelgeräusche entstehenauch durch <strong>die</strong> Luftgeschwindigkeit in den Absaugrohren. Die Luftgeschwindigkeitsollte daher maximal 8 m/s nicht übersteigen, d.h. bei einer Absaugleistung von400 m³/h sollten <strong>die</strong> Abluftrohre mindestens 160 mm Durchmesser haben.Bei den fahrbaren Abzügen fehlt i.d.R. <strong>die</strong> Wasserinstallation; in <strong>die</strong>sen Abzügenkann nach der Versuchsdurchführung <strong>die</strong> Apparatur nicht gespült werden. Auchdabei werden beträchtliche Gasmengen freigesetzt.Es wird deshalb empfohlen, bei Umbaumaßnahmen den Durchreicheabzug einzubauen.1 DIN 12 924 unter 6. Lufttechnik, 6.1 Ausbruchsverhalten des Abzugs gegenüber SchadstoffenLS STUTTGART 2009


<strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIEN 19EntlüfteteChemikalienschränke:Gefahrstoffe müssen sicher aufbewahrt werden können.(§ 26 Abs. 2 UVV GUV-V S1)Das Schutzziel ist erreicht, wenn sehr giftige und giftige Stoffe unter Verschlussund Stoffe, <strong>die</strong> gefährliche Gase, Dämpfe, Nebel oder Rauch entwickeln,in wirksam entlüfteten <strong>Einrichtung</strong>en aufbewahrt werden könnenund dort in dicht verschlossenen, möglichst unzerbrechlichen Gefäßen abgestelltsind.Stoffe, <strong>die</strong> gefährliche Gase, Dämpfe, Nebel oder Rauch entwickeln, sind inSchränken aufzubewahren, <strong>die</strong> wirksam entlüftet werden. Satz 1 ist erfüllt, wennder Schrank an ein Absauggebläse angeschlossen ist, das <strong>die</strong> austretendenDämpfe dauernd oder in Intervallen ins Freie leitet. Aus Gründen der Energieeinsparungsoll das Volumen der abgesaugten Luft nicht unnötig groß sein (ca. 10-facher Luftwechsel/Stunde im Schrank).(KMK-Richtlinien, Abs. 3.6.6)Anmerkung:Dies sind insbesondere ätzende Stoffe wie Ammoniak, Salzsäure, Salpetersäure, giftigeund krebserzeugende Stoffe mit hohen Dampfdruck.Sehr giftige Stoffe, <strong>die</strong> einen hohen Dampfdruck haben, sind in einem absaugbaren Giftschrankoder in einem verschließbaren Chemikalienschrank mit Sicherheitsschloss undAbsaugung oder in einem absaugbaren Chemikalienschrank mit eingebautem Giftschrankunterzubringen. Solche absaugbaren Schränke müssen schon beim Bau eingeplant werden.Günstig ist <strong>die</strong> Unterbringung in einem Chemikalienraum (vgl. unter 3.6).Lagerung brennbarer Flüssigkeiten(siehe 3.6 zu weitere stoffbedingten Baumaßnahmen)Die Aufbewahrung brennbarer Flüssigkeiten nach Flammpunkten (BetrSichV und GefstoffV)ist grundsätzlich in Sicherheitsschränken oder Lagerräumen nach TRbF 20 vorzunehmen.Sie kann auch in Labor- oder Chemikalienschränken vorgenommen werden, <strong>die</strong>• an eine wirksame Entlüftung angeschlossen sind, <strong>die</strong> einen mindestens 10fachenLuftwechsel je Stunde gewährleistet und <strong>die</strong> auftretenden Gase und Dämpfe ständigins Freie leitet,• unterhalb der untersten Stellfläche mit einer Auffangwanne aus nicht brennbarenWerkstoffen ausgerüstet sind, <strong>die</strong> mindestens 10 % der maximal zulässigen Aufbewahrungsmengeaufnehmen kann, mindestens jedoch den Rauminhalt des größtenGefäßes,• mit Türen ausgestattet sind, <strong>die</strong> von selbst schließen und an der Frontseite der Türenmit dem Warnzeichen D-W001 und Verbotszeichen D-P002 nach DIN 4844-2gekennzeichnet sind,• im Brandfall, z.B. durch Unterbrechen der Schranklüftung, eine Brandausbreitungverhindern.In <strong>die</strong>sen Schränken dürfen brennbare Flüssigkeiten jedoch nur bis zu einem Gesamtvolumenvon 60 l aufbewahrt werden, davon höchstens 20 l hochentzündliche und 40 l leichtentzündlicheoder entzündliche Flüssigkeiten nach BetrSichV. Je Sammlungsraum ist nurein Schrank zulässig.Die Regelungen finden keine Anwendung, soweit brennbare Flüssigkeiten in der <strong>für</strong> denFortgang der Arbeit oder in der <strong>für</strong> den Handgebrauch erforderlichen Menge bereitgehaltenwerden.(§ 26 Abs. 2 UVV GUV-V S1)Die Entlüftung kann z.B. durch folgende Maßnahmen erreicht werden:• Der Schrank sollte an ein vom Abzug unabhängiges Abluftsystem angeschlossenund dauernd oder in Intervallen entlüftet werden. Eine bessere Entlüftung gewährleistetein dauernd laufendes Gebläse mit geringem Volumenstrom (z.B. 4-Watt-Gebläse). Bei Exhaustoren mit größerem Volumenstrom (z.B. 120 m 3 /h) sollten ausenergetischen Gründen <strong>die</strong> Einschaltzeiten durch eine Zeitschaltuhr reguliert werden(z.B. jede halbe Stunde <strong>für</strong> 10 Minuten).• Nicht empfohlen wird der Anschluss der Chemikalienschränke an das Entlüftungssystemdes Abzugs sowie eine Schwerkraftentlüftung.LS STUTTGART 2009


20 Unterricht und Fachräume GYMNASIEN2.6 Beleuchtung / FensterTagesbeleuchtung:Unterrichtsräume sollen so weit wie möglich mit Tageslicht beleuchtet werden.Dabei werden <strong>die</strong> Anforderungen an Qualität und Stärke der Tagesbeleuchtung(500 Lux) im Allgemeinen erfüllt, wenn folgende baulichen Voraussetzungen eingehaltenwerden (DIN EN 12464 Teil 1):• Die Größe der wirksamen senkrechten Fensterfläche (reine Glasfläche)soll 1/5 der Raumgrundfläche nicht unterschreiten.• Die Hauptfenster sollen jedoch nach Möglichkeit von der Unterkante derDecke bis zu der zulässigen Brüstungshöhe sowie bis zu den seitlichenRaumbegrenzungswänden reichen.• Bei einfachen einseitigen Fensteranordnungen soll <strong>die</strong> von der Vorderkantedes Deckenrandes gemessene Raumtiefe 8,40 m nicht überschreiten.• Über 8,40 m hinausgehende Raumtiefen erfordern daher als zusätzlicheTagesbeleuchtung weitere Lichtöffnungen (z.B. Lichtkuppeln, sowie normaleoder schedartige Oberlichtfenster). Oberlichtfenster sollten unmittelbaran der Innenwand angeordnet werden. Lichtkuppeln bei Unterrichtsräumensollten nur verwendet werden, wenn andere Möglichkeiten einerzusätzlichen Tagesbeleuchtung nicht bestehen.(ASE 1983, Abs. 7.3.1.1 in Überarbeitung)Anmerkung:Fenster und Tageslicht-Ergänzungsbeleuchtung geben den <strong>Räume</strong>n heutzutage so vielLicht, dass auch Raumbreiten von mehr als 8 m möglich sind. Es ist nicht unbedingt erforderlich,<strong>Räume</strong> so anzuordnen, dass <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schüler das Tageslicht von links kommt.Wenn durch eine „Linkslicht“-Anordnung weite oder überkreuzende Anfahrwege zum Demonstrationsbereichauftreten, sollte bei ausreichender Ausleuchtung der Arbeitsplätze auf<strong>die</strong> Forderung nach „Linkslicht“ verzichtet werden.Raummaße:• Der Abstand eines Schülerarbeitsplatzes von der Wandtafel soll 9,00 m nicht überschreiten.• Die Raumtiefe soll i.a. zwischen 7,20 m und 8,40 m betragen.• Lichte Raumhöhe der Unterrichtsräume:bei natürlicher Be- und Entlüftung mindestens 3,20 mbei künstlicher Be- und Entlüftung mindestens 3,00 m(ASE 1983, Abs. 6.2)Lichtschalter:Fenster:Schalter <strong>für</strong> Raumbeleuchtung und Verdunkelungen sollten auch im Dunkeln sicherzu erreichen sein, z.B. auch an Stellen, von denen aus bei Verdunkelungprojiziert wird (selbstleuchtende Lichtschalter mit Glimmlampe).Fenster müssen so gestaltet sein, dass sie beim Öffnen und Schließen sowie ingeöffnetem Zustand Schüler nicht gefährden.(§ 10 Abs. 2 UVV GUV-V S1)Anmerkung:Dies wird erreicht z.B. durch• gegen Herabfallen gesicherte Kipp- und Schwingflügel,• Öffnungsbegrenzung bei Schwingflügeln,• Sperrsicherung an Dreh-Kipp-Beschlägen,• Vorrichtungen an Schiebefenstern, durch <strong>die</strong> der Schließvorgang so abgebremstwird, dass Personen nicht eingeklemmt werden können.Die vollständige Lüftungsfunktion muss jedoch bei Bedarf hergestellt werden können.(§ 10 Abs. 2 UVV GUV-V S1)vgl. Hinweis 11 in DIN 58 125 Schulbau Abs. 3.2.5LS STUTTGART 2009


<strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIEN 21Hebel / Griffe:Griffe, Hebel und Schlösser müssen so beschaffen und angeordnet sein, dassdurch bestimmungsgemäßen Gebrauch Gefährdungen <strong>für</strong> Schüler vermiedenwerden.(§ 10 Abs. 3 UVV GUV-V S1)Die sichere Beschaffenheit und Anordnung von Beschlägen wird erreicht, wennz.B.• Griffe und Hebel gerundet sind und mit einem Abstand von mindestens2,5 cm zur Gegenschließkante angeordnet sind,• Hebel <strong>für</strong> Panikbeschläge seitlich drehbar oder als Wippe ausgebildetsind,• Hebel <strong>für</strong> Oberlichtflügel zurückversetzt in der Fensternische oder ü-ber 2,00 m Höhe ab Oberkante Standfläche angeordnet sind,• Griffe und Hebel von einem sicheren Standort betätigt werden können.2.7 Weitere stoffbedingte BaumaßnahmenAufbewahrungbrennbarer Flüssigkeiten:Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken nach TRbF 22 1Die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in Arbeitsräumen ist grundsätzlich unzulässig(§ 11 Abs. 1 Nr. 1 Punkt e der Verordnung über brennbare FlüssigkeitenBetrSichV 2 ). In der Neufassung <strong>die</strong>ser Verordnung vom 13. 12. 1996 wurde im§ 11 der Abs. 2 eingefügt, der zulässt, dass innerhalb von Arbeitsräumen brennbareFlüssigkeiten unterhalb der anzeigefreien Menge (§ 8 Abs. 1 Nr. 1) in "besonderen<strong>Einrichtung</strong>en", d.h. in so genannten Sicherheitsschränken nach DIN 12925, Teil 1, gelagert werden dürfen.Anmerkung:Die brennbaren Flüssigkeiten werden über <strong>die</strong> Flammtemperatur in <strong>die</strong> verschiedenen Gefahrklasseneingeteilt. Die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten BetrSichV gilt <strong>für</strong> Stoffe,<strong>die</strong> bei 35 °C weder fest noch salbenförmig sind, bei 50 °C einen Dampfdruck von 3 baroder weniger haben und zu einer der nachstehenden Gruppen gehören:1 Technische Regeln <strong>für</strong> brennbare Flüssigkeiten TRbF 22 - Lagereinrichtungen in Arbeitsräumen (Sicherheitsschränke)Ausgabe Februar 1996 (BArbBl. 2 / 1996 S. 122; 6 / 1997 S. 53)2 Nachfolgeverordnung über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten zuLande (Verordnung über brennbare Flüssigkeiten - VbF) vom 13. 12. 1996 BGBl. I 1996, BGBl. I 1997,Seite 447LS STUTTGART 2009


22 Unterricht und Fachräume GYMNASIENEinteilung nach der Verordnung über brennbare Flüssikeiten (BetrSichV)und nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):Flammpunkt(Fp)Gefährlichkeitsmerkmale nachEU-GefahrstoffrechtKennzeichnung der brennbarenEigenschaften nachEU-GefahrstoffrechtBeispieleunter 21°CFp unter 0°C:hochentzündlichwenn gleichzeitig der Siedepunktunter 35°C liegtF+R 12EtherFp unter 21°C:leichtentzündlichFR 11NitrolackverdünnungMetanol (100%)Ethanol (96%)21°C bis 55°C entzündlich R 10Ethanol (30%)Terpentin, Petroleumüber 55°CNicht mehr geregeltd.h. es handelt sich um keinenGefahrstoff nach GefStoffV bezgl.der Entzündlichkeit- - - GlycerinDie Flammtemperatur ist <strong>die</strong> niedrigste Temperatur einer brennbaren Flüssigkeit, bei dersich bei festgelegten Bedingungen Dämpfe in solcher Menge entwickeln, dass sich überdem Flüssigkeitsspiegel ein durch Fremdzündung entflammbares Dampf-Luft-Gemischbildet.Die Sicherheitsschränke werden eingeteilt nach der Feuerwiderstandsfähigkeit inFWF 20 und FWF 90 (FWF 20 bedeutet, dass der Schrank dem einseitigen Feuer20 Minuten Widerstand leistet).Höchstlagermengen in einem Arbeitsraum mit einer Grundfläche bis zu 100 m 2gemäß Nr. 3.2 bis 3.4 der TRbF 22 <strong>für</strong> <strong>die</strong> Lagerung brennbarer Flüssigkeiten inSicherheitsschränken:Für <strong>die</strong> Lagerung von Gaskartuschen das Kapitel 2.9 "Gas-Installationen in Fachräumen"beachten.TabelleZulässige Lagermengen<strong>für</strong> <strong>die</strong> GefährlichkeitsmerkmaleFür Lagerung imFWF 20 - SicherheitsschrankGesamtmengemaximale Lagermenge inzerbrechlichen GefäßenFp < 21°C 21°C < Fp < 55°C Fp > 55°Cmaximal 200 Liter20 Liter 40 LiterHinweis zur Anwendung der TabelleBei Zusammenlagerung brennbarer Flüssigkeiten verschiedener Gefahrenklassen gilt:Die Lagermenge der leichtentzündlichen Flüssigkeiten ist der Lagermenge der hochentzündlichenFlüssigkeiten anzurechnen. Fünf Liter einer leichtentzündlichen Flüssigkeit entsprecheneinem Liter einer hochentzündlichen Flüssigkeit.Die Höchstlagermengen der jeweiligen Gefahrklasse dürfen nicht überschritten werden!LS STUTTGART 2009


<strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIEN 23Grundsätzlich sind in Schulen brennbare Flüssigkeiten in Sicherheitsschränkennach TRbF 22 aufzubewahren. So weit in Schulen bereits Schränke vorhandensind, <strong>die</strong> nicht der TRbF 22 entsprechen, müssen <strong>die</strong>se sicherstellen, dass bei derEntstehung eines Brandes im Vorbereitungs- und Sammlungsraum <strong>die</strong> in einemSchrank bestimmungsgemäß aufbewahrte Menge an brennbaren Flüssigkeitennicht unmittelbar an der Brandausbreitung teilnimmt, sodass <strong>die</strong> im Sammlungsraumbefindlichen Beschäftigten (Lehrer bzw. fachlich qualifiziertes Personal) denBrand löschen bzw. sich in Sicherheit bringen können.Die Anforderungen des § 11 Abs. 2 BetrSichV gelten als erfüllt, wenn <strong>die</strong>nachfolgenden Punkte eingehalten sind:1. Der Vorbereitungs- und Sammlungsraumist zum Unterrichtsraumdurch eine Wand ausnichtbrennbaren Baustoffen abgetrennt.In der Abtrennung isteine Tür sowie ein Durchreicheabzugzulässig.2. Die brennbaren Flüssigkeitenmüssen mindestens in einementlüfteten Chemikalienschrankgelagert werden, der mit Stellbödenund unterhalb der unterstenStellfläche mit einer Auffangwanneaus nichtbrennbarem Werkstoffnach DIN 4102 Teil 4 ausgerüstetist.Vorbereitungs- undSammlungsraumAbzugEntlüfteter Schrankmaximale Lagermengehochentzündlich 20 Literleichtentzündlich 40 LiterFeuerbeständige Wände(F 90)Lehr-ÜbungsraumDie Auffangwanne muss mindestens 10% der max. zulässigen Lagermenge,mindestens jedoch den Rauminhalt des größten Gefäßes aufnehmen können.3. Der Schrank muss mit selbsttätig schließenden Türen ausgerüstet sein. DieSchließzeit der Türen darf höchstens 20 Sekunden betragen. Die Türen müssenmit einer Hand be<strong>die</strong>nbar sein und eine ggf. vorhandene Türverriegelungdarf das vollständige Schließen der Türen nicht verhindern. Aus Gründen desBrand- und Explosionsschutzes sind <strong>die</strong> Türen verschlossen zu halten; siesind nur während der Be<strong>die</strong>nung zu öffnen.4. An der Frontseite des Schrankes müssen folgende Kennzeichnungen gutsichtbar angebracht sein:• "Türen schließen",• Warnzeichen W 1 (Warnung vorfeuergefährlichen Stoffen) nach DIN4844-1,• Verbotszeichen P 02 (Feuer, offenesLicht und Rauchen verboten)nach DIN 4844-1.Warnzeichen W 1 Verbotszeichen P 025. Der Schrank muss eine ständig wirksame Entlüftung besitzen, <strong>die</strong> einen mindestens10-fachen Luftwechsel je Stunde gewährleistet. Die Entlüftung mussdirekt über der Auffangwanne wirksam sein und nach außerhalb des Schulgebäudesführen.6. Die Entlüftung in einen Abzug ist nur zulässig, wenn <strong>die</strong>ser ständig abgesaugtwird. Der Lüftungskanal ist in Anlehnung an TRbF 22 als Zone 2 eingestuft.LS STUTTGART 2009


24 Unterricht und Fachräume GYMNASIEN7. Die max. zulässige Lagermenge brennbarer Flüssigkeiten in einem Schrankbeträgt 60 Liter, davon höchstens 20 Liter der Gefahrklasse A I und 40 LiterGefahrklassen A II, A III und B. Die Mengenbegrenzung ist unabhängig vonder Größe des Vorbereitungs- / Sammlungsraumes. Die brennbaren Flüssigkeitenmüssen in dicht verschlossenen, möglichst unzerbrechlichen Gefäßenaufbewahrt werden. Je Vorbereitungs- / Sammlungsraum ist nur ein Schrank<strong>für</strong> <strong>die</strong> Lagerung brennbarer Flüssigkeiten zulässig.8. Das gefahrlose Verlassen des Vorbereitungs- / Sammlungsraumes sowie desUnterrichtsraumes muss durch je zwei Fluchtwege gewährleistet sein.Lagerflächen nach BetrSichV / TRbF:Gymnasien überschreiten im Allgemeinen <strong>die</strong> Obergrenzen; hier ist <strong>die</strong> Beschaffung einesfeuersicheren Schrankes oder <strong>die</strong> <strong>Einrichtung</strong> einer Lagerfläche nach BetrSichV angezeigt.Die Lagerfläche nach BetrSichV / TRbF 110 hat folgende Anforderungen zu erfüllen:• Sicherung gegen Betreten durch Unbefugte• Feuerbeständige Abtrennung 1 von angrenzenden <strong>Räume</strong>n• kein Bodenablauf• keine Schornsteinöffnungen, auch nicht durch Schieber oder Klappen verschlosseneÖffnungen• elektrische Betriebsmittel (i.d.R. nur Beleuchtungseinrichtung) entsprechend DIN /VDE 0165 2• keine Zündquellen im Raum.Das Herrichten einer solchen Lagerfläche kann bei einigermaßen geeigneten baulichenVoraussetzungen erheblich kostengünstiger sein, als <strong>die</strong> Anschaffung und Installation vonfeuersicheren Schränken nach DIN 12 925 Teil 1.Das Umfüllen brennbarer Flüssigkeiten muss explosionsgeschützt (in der Schulez.B. im Abzug) erfolgen.(KMK-Richtlinien, Abs. II. 3.6.7)Chemikalienraum3 :Für <strong>die</strong> Aufbewahrung der Chemikalien sollte aufgrund der BetrSichV ein eigenerChemikalienraum mit ca. 6 - 10 m 2 Fläche vorgesehen werden.Der ummauerte Chemikalienraum, nach BetrSichV / TRbF 110 feuerbeständigvon angrenzenden <strong>Räume</strong>n abgetrennt (- F 90 -), hat im Inneren nur offene Regalezur Aufnahme der Chemikalien, sowie einen Giftschrank. Hier können auch <strong>die</strong>übrigen Chemikalien gelagert werden. Die Entlüftung des Raums erfolgt über eineigenes Abluftsystem (Abluftrohre und Exhaustor); es wird mit einer Zeitschaltuhrgesteuert.Dieser Raum ist gegen das Betreten durch Unbefugte zu sichern, sodass damitder GefstoffV § 24 (4) genüge getan wird. Die Aufbewahrung der giftigen Stoffe innicht verschließbaren Chemikalienschränken ist wegen dem Zugang des Reinigungspersonalsnicht unproblematisch.Ebenso kann durch <strong>die</strong>sen Raum <strong>die</strong> Unterbringung der Druckgasflaschen imSammlungsraum ermöglicht werden. Nach der TRG 280 dürfen Druckgase nichtzusammen mit brennbaren Flüssigkeiten gelagert werden.Ist der Vorbereitungsraum <strong>für</strong> einen ummauerten Chemikalienraum zu klein, soschlagen wir vor, zur Lagerung der brennbaren Flüssigkeiten z.B. im Keller eineLagerfläche nach TRbF 110 mit den oben genannten Anforderungen einzurichten.1 Feuerwiderstandsklasse F 90 nach DIN 4 102, gewährleistet z.B. durch ein Mauerwerk mit 24 cm Stärke undeine feuerbeständige Tür2 DIN VDE 0165 Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen3 Siehe auch in 4.5 Bemerkungen zu den PlanskizzenLS STUTTGART 2009


<strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIEN 25Giftschrank:Waschbeckenmit Handbrause:Sehr giftige Stoffe oder Zubereitungen müssen nach KMK-Regelung in einem Giftschrank<strong>die</strong>bstahlsicher aufbewahrt werden. Darüber hinaus müssen nach KMK-Regelung auch bestimmte Stoffe mit besonderen Gefahren (Natrium, Kalium,Chlorate, Quecksilber, Pikrinsäure) im Giftschrank aufbewahrt werden. Diese sindwie sehr giftige Stoffe dem missbräuchlichen Zugriff durch Schüler zu entziehen.Der Giftschrank ist „<strong>die</strong>bstahlsicher“, wenn er mit einem Sicherheitsschloss verschlossenund so befestigt ist, dass <strong>die</strong> Halterung nur von innen, bei geöffneterTür zu lösen ist.(KMK-Richtlinien, Abs. 3.6.4)Anmerkung:In der Hauptschule sind als „Giftschrank“-Stoffe i.d.R. nur Natrium und Kalium in derSammlung vorhanden, sowie Quecksilber aus defekten Thermometern u.ä.; <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Stoffegenügt ein kleiner Wandschrank mit Sicherheitsschloss ohne Entlüftung.Sammlungen an Realschulen können Kohlenstoffdisulfid, gelben Phosphor, Tetrachlormethan,Brom, Natrium, Kalium, Kaliumchlorat aufweisen.Gymnasien können darüber hinaus noch Fluorwasserstoffsäure, Cyanide, Nitrobenzol u.a.in der Sammlung besitzen.Stoffe wie z.B. Brom, Kohlenstoffdisulfid, Quecksilber, Tetrachlorethan, Tetrachlormethansind entlüftet unterzubringen. Für Altbauten genügt nach den KMK-Richtlinien <strong>die</strong> Unterbringung<strong>die</strong>ser Stoffe im absaugbaren Unterbau des Abzugs oder in Schränken, <strong>die</strong> wirksamentlüftet werden können. Bei <strong>die</strong>sen Stoffen wird das Abgeben von giftigen Dämpfenan <strong>die</strong> Raumluft als <strong>die</strong> größere Gefahr gegenüber dem missbräuchlichen Zugriff angesehen.Im Normalfall genügt ein Waschbecken mit druckgeminderter Handbrause amKaltwasseranschluss, Seife und Einmalhandtüchern, <strong>die</strong> in <strong>Räume</strong>n, in denen mitGefahrstoffen umgegangen wird, oder im Nebenraum vorhanden sein müssen.Die Handbrause ist auch zur Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich,z.B. bei Augenverätzungen, Kontamination mit Gefahrstoffen oder Kleiderbränden.(KMK-Richtlinien, Abs. 3.5.4)Anmerkung:Bei Augenverätzungen mindestens 10 Minuten lang mit weichem Wasserstrahl aus einerAugendusche nach DIN EN 15 154-2 "Sicherheitsnotduschen - Augenduschen mit Wasseranschluss"oder mit einer Druckgeminderten Handbrause spülen.Die Handbrause soll ein unverwechselbar zu be<strong>die</strong>nendes, schnell öffnendes Ventil besitzen.Augenspülflaschen dürfen nicht verwendet werden, da sie mit Mikroorganismen kontaminiertsein können, zudem ist <strong>die</strong> Menge an Spülflüssigkeit zu gering.Bei der Verwendung von warmem Wasser besteht <strong>die</strong> Gefahr erhöhter Hautpermeabilität.AufbewahrungradioaktiverStoffe:Radioaktive Präparate und Neutronenquellen müssen gegen Entnahme durchUnbefugte unter Verschluss aufbewahrt werden können.Anmerkung:Zur Lagerung der radioaktiven Stoffe sollte ein verschließbarer Schrank vorhanden sein,der mit dem Strahlenzeichen versehen ist. Wird mit einer Neutronenquelle gearbeitet, so istein Raum (etwa 6 m 2 groß) mit Sicherheitsschloss, in dem sich nicht regelmäßig Personenaufhalten, zur Aufbewahrung der Quelle erforderlich.LS STUTTGART 2009


26 Unterricht und Fachräume GYMNASIEN2.8 Elektrische Installationen in FachräumenBestimmungen:In Fachräumen mit Schülerübungstischen oder Vorführständen müssen elektrischeAnlagen und Gasversorgungsanlagen nach dem <strong>für</strong> <strong>die</strong>sen Bereich geltendenStand der Technik errichtet werden.(§ 22 UVV GUV-V S1)Für <strong>die</strong> Errichtung elektrischer Anlagen ist der Stand der Technik inDIN VDE 0100-723 einschließlich E DIN VDE 0100-723 enthalten.Anmerkung:<strong>Räume</strong>, in denen mit berührungsgefährlichen Spannungen 1 experimentiert wird, müssen• Schaltgeräte <strong>für</strong> elektrische Anlagen,• NOT-AUS-<strong>Einrichtung</strong>en,• Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (FI-Schutzschalter = RCD),Residual Current protective Device (EU-Normbezeichnung)• besondere Schutzvorkehrungen im Handbereich von Experimentierständenund bei Fußböden an Experimentierständen aufweisen.Diese <strong>Einrichtung</strong>en und Schutzvorkehrungen sind nicht erforderlich, wenn ausschließlich<strong>Einrichtung</strong>en mit Schutzkleinspannung 2 von < 25 V Wechselspannung (effektiv) oder von< 60 V Gleichspannung bzw. Funktionskleinspannung 3 mit sicherer Trennung verwendetwerden.Schaltgeräte:Die Schaltgeräte müssen zum Trennen geeignet sein und alle nichtgeerdeten Leitergleichzeitig schalten.Die Schaltgeräte müssen so ausgeführt oder angeordnet sein, dass sie gegen unbefugtesSchalten gesichert werden können.Die Experimentiereinrichtungen dürfen einzeln, in Gruppen oder zentral nur überSchaltgeräte mit den vorstehenden Anforderungen eingeschaltet werden.Die zentrale Einschaltung sollte nur gewählt werden, wenn <strong>die</strong> Anordnung der Experimentiereinrichtungenvom Einschaltort ausreichend übersichtlich ist.(DIN VDE 0100 Teil 723, Abs. 4.1)Anmerkung:Für sämtliche Stromkreise an Lehrer- und Schüler-Experimentiereinrichtungen eines Raumesmuss an zentraler Stelle ein Schalter vorhanden sein, eine Einzelschaltung der Experimentiereinrichtungenist i.d.R. nicht sinnvoll. Der Schaltzustand soll <strong>für</strong> den Lehrer beimVerlassen des Raumes erkennbar sein. Bei der zentralen Abschaltung ist <strong>die</strong> Versorgung<strong>für</strong> Beleuchtung, Steckdosen <strong>für</strong> Staubsauger, Kühlschrank, Computer u. Ä. ausgenommen.1 Eine Spannung ist berührungsgefährlich, wenna) sie, gemessen mit einem Spannungsmesser mit einem Innenwiderstand von mindestens 50 Kiloohm,25 V Wechselspannung effektiv, oder 60 V Gleichspannung überschreitet,b) bei höheren Spannungen der durch sie hervorgerufene Strom durch einen induktionsfreien Widerstandvon 2 Kiloohm größer ist als 3 mA Wechselstrom effektiv oder 12 mA Gleichstrom,c) bei Spannungen mit einem Scheitelwert über 15 kV <strong>die</strong> Energie größer ist als 350 mJ.(nach DIN VDE 0105 Teil 12)2 Schutzkleinspannung nach DIN VDE 0 100 Teil 410 ist eine Spannung, deren Effektivwert bei Wechselspannung50 V zwischen Leitern oder zwischen einem Leiter und Erde nicht übersteigt, in einem Stromkreis, dervom Netz durch einen Sicherheitstransformator (nach DIN VDE 0551) oder einen Umformer mit getrenntenWicklungen getrennt ist. Die Stromkreise dürfen nicht geerdet werden. An Stelle des o. g. Transformators bzw.Umformers dürfen auch Stromquellen mit gleichem Sicherheitsgrad, z.B. Akkumulatoren, verwendet werden.Die Begrenzung auf 25 V Wechselspannung ist eine besondere Festlegung der DIN VDE 0105, Teil 12.3 Die Funktionskleinspannung mit sicherer Trennung unterscheidet sich von der Schutzkleinspannung nur durch<strong>die</strong> Erdung eines Stromkreises oder Körpers aus Funktionsgründen.LS STUTTGART 2009


<strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIEN 27Schüler-Experimentiereinrichtungen müssen zusätzlich eingeschaltet werden können. DieSchalter müssen eine <strong>Einrichtung</strong> gegen unbefugtes Schalten haben (z.B. Schlüsselschalter).Die Zuordnung der Schalter und deren Schaltzustand müssen eindeutig erkennbarsein. Die Schalter sollen so angeordnet sein, dass beim Einschalten der Blick auf <strong>die</strong> Schülermöglich ist.NOT-AUS- <strong>Einrichtung</strong>:Es muss eine <strong>Einrichtung</strong> <strong>für</strong> NOT-AUS-Schaltung vorhanden sein, durch derenBetätigung sämtliche Stromkreise an allen Experimentiereinrichtungen des betreffendenRaumes im Gefahrenfall mit Schaltgeräten getrennt werden können.Das Schaltgerät <strong>für</strong> das Wiedereinschalten nach Betätigen der <strong>Einrichtung</strong> <strong>für</strong>NOT-AUS-Schaltung muss gegen unbefugtes Einschalten gesichert sein.Je eine Betätigungseinrichtung <strong>für</strong> <strong>die</strong> NOT-AUS-Schaltung muss an• den Ausgängen und• jedem Vorführstandangeordnet sein.DIN VDE 0100 Teil 723, Abs. 4.2z.B.• den Ausgängen,• jedem Vorführstandangeordnet sein.(DIN VDE 0100 Teil 723, Abs. 4.2)Anmerkung:Die NOT-AUS-<strong>Einrichtung</strong> <strong>die</strong>nt der schnellen Freischaltung aller Experimentierstromkreiseeines Raumes. Außerhalb von Experimentiereinrichtungen müssen <strong>die</strong>se Stromkreise alssolche <strong>für</strong> Experimentierzwecke geeignet gekennzeichnet sein.Die NOT-AUS-<strong>Einrichtung</strong> muss nach dem Ruhestrom-Prinzip arbeiten, d.h. bei Ausfall derVersorgungsspannung der NOT-AUS-<strong>Einrichtung</strong> sind alle Stromkreise des Raumes <strong>für</strong>Experimentierzwecke automatisch abgeschaltet.Die Betätigungsorgane der NOT-AUS-<strong>Einrichtung</strong> (roter Pilzdruckschalter auf gelber Kontrastfarbe)müssen gut sichtbar sowie leicht, schnell und gefahrlos erreichbar sein.Das Schaltgerät muss nach dem Abschalten gegen Wiedereinschalten z.B. durch einenSchlüsselschalter gesichert sein.Je ein Pilzdruckschalter am Lehrer-Experimentiertisch, an der Rückwand des Lehr-Übungsraumes und an der Tür ist obligatorisch. Abstände sind <strong>für</strong> <strong>die</strong> NOT-AUS-<strong>Einrichtung</strong> nicht vorgeschrieben. Die Notwendigkeit weiterer Pilzdruckschalter soll nachden örtlichen Verhältnissen (z.B. Übersichtlichkeit, Zahl der Experimentiereinrichtungen)nach fachlichem Ermessen bestimmt werden.An den Schüler-Experimentiereinrichtungen selbst ist ein NOT-AUS-Taster nicht vorgeschriebenund soll auch nicht eingebaut werden. Schüler könnten durch beliebiges Abschaltenden Unterricht lähmen.Fehlerstrom-Schutzeinrichtung:Werden Wechselspannungen vorgesehen, <strong>die</strong> einen Schutz sowohl gegen direktesals auch bei indirektem Berühren erfordern, so ist in TN- und TT-Netzen 1 oderbei Funktionskleinspannung ohne sichere Trennung, <strong>die</strong> aus TN- oder TT-Netzenversorgt wird, eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung I ∆N ≤ 30 mA nach Normen derReihe DIN VDE 0664 erforderlich. (DIN VDE 0100 Teil 723, Abs. 4.3)Anmerkung:Die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung ("RCD" oder früher "FI-Schutzschalter") löst dann aus,wenn - z.B. durch eine Verbindung des spannungsführenden Leiters mit der Erde über denKörper eines Experimentierenden - vom Schutzschalter unterschiedliche Ströme in der HinundRückleitung festgestellt werden. Es sollen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit einerAuslösung bei einem Nenn-Fehlerstrom von ≤ 30 mA verwendet werden (Wechselstromgrenzwert,bis zu dem gefährliches Herzkammerflimmern auszuschließen ist), <strong>die</strong> nachmaximal 0,2 Sekunden auslösen.1 TN-Netz: Phase-Nullleiter; TT-Netz: Phase-PhaseLS STUTTGART 2009


28 Unterricht und Fachräume GYMNASIENBei der „Schaltung“ des Experimentierenden als „Verbraucher“, d.h. bei Stromfluss Außenleiter- Experimentierender - Null-Leiter, spricht <strong>die</strong> Fehlerstrom-Schutzeinrichtung nicht an.Wenn bei der Verwendung von Transformatoren sekundär ein Fehler auftritt, wird der primärseitiginstallierte RCD nicht wirksam.Es werden auch RCD mit 10 mA Auslösestrom angeboten. Diese können jedoch insbesonderebei der Nachrüstung in Altbauten Probleme bringen.Steckdosen z.B. <strong>für</strong> Reinigungsgeräte, Kühlschrank, Brutschrank brauchen nicht durchRCD geschützt zu werden.Experimentiereinrichtungen:Sind mehrere Netzsteckdosen am Schüler-Experimentiertisch angebracht, so wird empfohlen,<strong>die</strong>se an denselben Außenleiter anzuschließen. Es sollte vermieden werden, dass überbenachbarte Steckdosen eine Spannung von 400 V abgegriffen werden kann. An Steckdosenam Lehrer-Experimentiertisch sollten dagegen alle drei Außenleiter zur Verfügung stehen.Experimentierbuchsen:Steckdosen:Für einpolige Anschlussstellen sind berührungssichere Steckbuchsen (Laborbuchsen,Sicherheitsbuchsen) mit vollständigem Berührungsschutz zu verwenden.Die sich im Handbereich um <strong>die</strong> Experimentiereinrichtung befindlichen leitfähigenTeile sind zu isolieren oder abzudecken oder zu umhüllen oder über Potentialausgleichsleitermiteinander und mit dem Schutzleiter (PE) zu verbinden.Potentialausgleichsleiter müssen den Mindestquerschnitt des zusätzlichen Potentialausgleichshaben. Sie müssen mit dem Schutzleiter an zentraler Stelle verbundenwerden, z.B. an einer Verteilungstafel.(DIN VDE 0100 Teil 723, Abs. 4.3.3 und 5)Anmerkung:Eine Isolierung oder Verkleidung aller fremden leitfähigen Teile im Handbereich um denExperimentierstand ist nicht in allen Fällen realisierbar. In dem Potentialausgleich zwischen<strong>die</strong>sen Teilen wird eine gleichwertige Maßnahme gesehen.Von 8 Experimentierbuchsen 1 an den Tischen führen Leitungen zu 8 entsprechendenBuchsen am Lehrer-Experimentiertisch (Parallelschaltung der Tische mitDrähten von 3,5 mm 2 Querschnittfläche). Über <strong>die</strong>se Wahlleitungen kann der LehrerSchutzkleinspannungen an <strong>die</strong> Tische legen.Die 9. Buchse ist als Erdungsbuchse, grün-gelb, vorgesehen.Speisepunkte (Steckdosen) außerhalb von Experimentiereinrichtungen, <strong>die</strong> zumExperimentieren bestimmt sind, müssen den <strong>für</strong> Experimentiereinrichtungen geltendenForderungen (zentrales Schaltgerät NOT-AUS-<strong>Einrichtung</strong>, RCD) genügenund mit dem Hinweis „Für Experimentierzwecke geeignet“ gekennzeichnet sein.(DIN VDE 0100 Teil 723, Abs. 6; DIN VDE 0105 Teil 12, Abs. 4.2.4)Anmerkung:Dies ist erforderlich, um andere Steckdosen, z.B. <strong>für</strong> Reinigungsgeräte, unabhängig vonden unterrichtsbezogenen Sicherheitseinrichtungen, insbesondere der zentralen Abschaltung,betreiben zu können.1 Nach DIN DE 0100 Teil 723, Abs. 4.3.3 sind sie bei Neueinrichtung als Sicherheitsbuchsen auszuführen.LS STUTTGART 2009


<strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIEN 29Fußböden umExperimentierstände:Wegen der Forderung nach einer Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD), alternativzu SELV (Safety Extra Low Voltage) und PELV (Protective Extra Low Voltage),sowie der Forderung eines zusätzlichen Potentialausgleiches im Handbereich umeine Experimentiereinrichtung, darf auf einen isolierenden Fußboden verzichtetwerden.(E DIN VDE 0100 Teil 723)Nur noch in Unterrichtsräumen, <strong>die</strong> der elektrotechnischen Fachausbildung <strong>die</strong>nen,darf auf Grund der Art der Experimente (z.B. Demonstration des Schutzesdurch Abschaltung mit Überstromschutzeinrichung) auf <strong>die</strong> Fehlerstromschutzeinrichtungverzichtet werden.(E DIN VDE 0100 Teil 723.412)Allerdings muss dann der Fußboden um <strong>die</strong> Experimentiereinrichtung isolierendnach DIN VDE 0100 Teil 410 ausgeführt sein.(DIN VDE 0100 Teil 723, Abs. 7)Anmerkung:Nach DIN VDE 0100 Teil 410 darf der Widerstand von isolierenden Fußböden und isolierendenWänden an keiner Stelle <strong>die</strong> folgenden Werte unterschreiten:• 50 Kiloohm, wenn <strong>die</strong> Nennspannung 500 V Wechselspannung oder 750 VGleichspannung nicht überschreitet,• 100 Kiloohm, wenn <strong>die</strong> Nennspannung 500 V Wechselspannung oder 750 VGleichspannung überschreitet.Werden <strong>die</strong>se Widerstandswerte nicht erreicht, so gelten <strong>die</strong> Fußböden als fremde leitfähigeTeile. Bei solchen Böden (z.B. Stein- oder Keramikfußboden) kann als zusätzlicheSchutzmaßnahme eine isolierende Matte nach DIN 57 680, Teil 1 verwendet werden.Beispiele <strong>für</strong> einen isolierenden Bodenbelag:• PVC• LinoleumLinoleum ist allerdings <strong>für</strong> Chemie-Fachräume weniger geeignet, da es nicht säurebeständigist.Prüffrist:Der Unternehmer hat da<strong>für</strong> zu sorgen, dass <strong>die</strong> elektrischen Anlagen und Betriebsmittelauf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzungvor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung undAufsicht einer Elektrofachkraft und2. in bestimmten Zeitabständen.Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnetwerden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Elektrische Anlagen und Betriebsmitteldürfen nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen werden undmüssen in <strong>die</strong>sem Zustand erhalten werden. Diese Forderung ist oder erfüllt,wenn vor Inbetriebnahme, nach Änderung oder Instandsetzung (Erstprüfung) sichergestelltwird, dass <strong>die</strong> Anforderungen der elektrotechnischen Regeln eingehaltenwerden. Hierzu sind Prüfungen nach Art und Umfang der in den elektrotechnischenRegeln festgelegten Maßnahmen durchzuführen.(§ 5 UVV GUV-V A3)Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel sind mindestens alle 4 Jahredurch eine Elektrofachkraft auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Fehlerstromschutzeinrichtungen(RCDs) sind in stationären Anlagen mindestens alle6 Monate auf Funktion zu Prüfen.Nicht ortsfeste elektrische Anlagen, Betriebsmittel, Anschlussleitungen mit Stekkernsowie Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit ihren Steckvorrichtungen,so weit sie benutzt werden, sind mindestens alle 12 Monate durch eineElektrofachkraft auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.(GUV 2.10 § 5, UVV)LS STUTTGART 2009


30 Unterricht und Fachräume GYMNASIENAnmerkung:Bei Verwendung geeigneter Prüfgeräte kann <strong>die</strong> Prüfung der nicht ortsfesten elektrischenAnlagen auch durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person vorgenommen werden.Bei geringer Fehlerquote (< 2%) kann <strong>die</strong> Prüffrist der nicht ortsfesten Anlagen und Betriebsmittelauf maximal 2 Jahre verlängert werden.Lehrer an beruflichen Schulen mit dem Fachgebiet Elektrotechnik können <strong>die</strong> Prüfung alsElektrofachkraft vornehmen.Intranet /Internet:Anschlußbuchsen <strong>für</strong> CAT 6 oder WLAN (54 g)LS STUTTGART 2009


<strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIEN 312.9 Gas-Installationen in FachräumenBemerkungenzurGasversorgung:In Fachräumen mit Schülerübungstischen oder Vorführständen müssen elektrischeAnlagen und Gasversorgungsanlagen nach dem <strong>für</strong> <strong>die</strong>sen Bereich geltendenStand der Technik errichtet werden.(§ 22 UVV GUV-V S1)Für <strong>die</strong> Errichtung von Gasversorgungsanlagen ist der Stand der Technik inDVGW G 621 „Gasanlagen in Laboratorien und naturwissenschaftlich-technischenUnterrichtsräumen – Installation und Betrieb“ enthalten.Bei der Gasversorgung der naturwissenschaftlichen <strong>Räume</strong> werden <strong>die</strong> Möglichkeitenin folgender Reihenfolge vorgeschlagen:• Erdgas:Kann <strong>die</strong> Schule an Erdgas angeschlossen werden, so werden zweckmäßigerweiseLehrer- und Schüler-Experimentiertische in Chemie-Fachräumenmit Erdgas installiert. Der Anschluss an Laborbrenner erfolgt über Schläucheohne Armierung und Ummantelung nach DIN 30 664 Teil 1. Es sind DVGWgeprüfteGasschläuche <strong>für</strong> Erdgas und Flüssiggas zu verwenden.Für manche Versuche bringen Erdgasbrenner eine zu geringe Heizleistung,so dass zusätzlich ein Kartuschenbrenner (Lötbrenner) eingesetzt wird.• Flüssiggas (Propan, Butan)Falls keine Möglichkeit <strong>für</strong> einen Erdgasanschluss besteht, kann <strong>die</strong> Versorgungauch durch eine Flüssiggasflasche bis 14 kg erfolgen, <strong>die</strong> im Experimentiertischfest untergebracht ist. Nach DIN 30 664 sind auch <strong>für</strong> Flüssiggasnormale Gasschläuche (typgeprüft) zugelassen. Diese Schläuche könnenohne Schlauchschellen angeschlossen werden. Schlauchtüllen an Gasarmaturen(DIN 12 898) und Schlauchtüllen an Gasbrennern (DIN 30 665) sind somit den Schläuchen aufgrund DIN 30 664 abgestimmt, dass <strong>die</strong> Verbindungauch ohne Befestigungsmittel, wie Schellen o. Ä. dicht sind (Erläuterung zuDIN 30 664, Teil 1).• KartuschenbrennerFestinstallierte Gasanlagen sind Kartuschenbrennern vorzuziehen.Kartuschenbrenner mit einem Rauminhalt der Druckgaskartusche von nichtmehr als ein Liter dürfen in <strong>Räume</strong>n unter Erdgleiche benutzt werden, wennsie nach Gebrauch in <strong>Räume</strong>n über Erdgleiche aufbewahrt werden.Werden Kartuschenbrenner in Schränken aufbewahrt, müssen <strong>die</strong>se Öffnungenin Bodennähe haben.Bei Kartuschenbrennern darf nur der Lehrer oder der technische Assistent<strong>die</strong> Druckgaskartuschen auswechseln.Es dürfen nur Kartuschenbrenner betrieben werden, bei denen ein unbeabsichtigtesLösen der Druckgaskartuschen verhindert ist.Schüler dürfen im Unterricht nur mit maximal 8 Kartuschenbrennern in Einwegbehältern(Ventilkartuschen) arbeiten, bei denen ein Entnahmeventil eingesetztist. Einwegbehälter, <strong>die</strong> angestochen werden müssen und bei denennach Entfernen des Entnahmeventils ungehindert Gas ausströmen kann, dürfenihnen nicht ausgehändigt werden.LS STUTTGART 2009


32 Unterricht und Fachräume GYMNASIENKartuschenbrenner müssen so betrieben werden, dass keine unzulässigeErwärmung der Druckgaskartuschen auftreten kann.Kartuschenbrenner dürfen nur in solcher Gebrauchslage betrieben werden,dass das Flüssiggas nicht auslaufen kann.Kartuschenbrenner müssen nach jeder Benutzung auf geschlossene Ventileund äußerlich erkennbare Mängel geprüft werden.Der Lötbrenner mit Kartusche (Brenndauer ca. 1,5 Stunden) erzeugt wesentlichhöhere Temperaturen als <strong>die</strong> üblichen Erdgasbrenner.(siehe auch Ende von 2.9 Kartuschen / Kommentar BUK / UKBW Marcanek)Bestimmungen:Absperreinrichtungen:Für <strong>die</strong> Installation von Gasversorgungsanlagen gelten <strong>die</strong> Anforderungen nachden technischen Regeln des DVGW, Arbeitsblatt G 621 „Gasanlagen in Laboratorienund naturwissenschaftlichen Unterrichtsräumen“.(GUV 16.3, Abs. 4.3.1)Anmerkung:Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) erarbeitet in seinem Zuständigkeitsbereichin Abstimmung mit der Bauaufsicht technische Regeln <strong>für</strong> <strong>die</strong> Planung,Erstellung und Instandhaltung von Gasanlagen. Diese gelten in gleicher Weise als anerkannteRegeln der Technik wie DIN- oder VDE-Normen mit sicherheitstechnischen Festlegungen.Grundlage ist das Arbeitsblatt G 600, Technische Regeln <strong>für</strong> Gas-Installationen und ArbeitsblattG 621 Gasanlagen in Laboratorien und naturwissenschaftlich-technischen Unterrichtsräumen- Installation und Betrieb.Gasleitungen, <strong>die</strong> zu Vorführ- und Übungsständen (z.B. Lehrer-Experimentiertisch,Schüler-Übungstische, Abzüge) führen, müssen mit einer Absperreinrichtungversehen sein, durch deren Betätigung <strong>die</strong> Gasversorgung an allen VorführundÜbungsständen des betreffenden Raumes abgesperrt werden kann. Die Absperreinrichtungkann sowohl innerhalb als auch außerhalb des Raumes angeordnetsein.Das Be<strong>die</strong>nteil selbst ist an einer leicht erreichbaren und zugänglichen Stelle innerhalbdes Raumes (z.B. Lehrer-Experimentiertisch) anzuordnen und muss gegenunbefugtes Öffnen gesichert sein (z.B. Schlüsselschalter). AutomatischeStellgeräte müssen den Anforderungen der DIN 3 394 Teil 1, mindestens GruppeB, entsprechen.(DVGW G 621, Abs. 6.3.1)Anmerkung:Mit <strong>die</strong>ser Formulierung wird keine Vorgabe mehr <strong>für</strong> <strong>die</strong> Lage der Absperreinrichtung (desVentils) selbst gemacht. Sie kann innerhalb oder außerhalb des Raumes liegen, elektrischangesteuert werden (z.B. über Magnetventile) oder mechanisch (dann aber einschließlichBe<strong>die</strong>nteil innerhalb des Raumes) sein.Der Schaltzustand sollte gut erkennbar sein.Bei Geräteanschlussarmaturen nach DIN 3 537 Teil 3 müssen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Übungsständezusätzlich zur zentralen Absperreinrichtung• eine weitere Absperreinrichtung (Zwischenabsperreinrichtung) und• eine Sicherheitseinrichtung, <strong>die</strong> sicherstellt, dass nur dann Gas eingelassenwerden kann, wenn sämtliche Geräteanschlussarmaturen geschlossen sind,eingebaut werden.Sicherheitseinrichtung und Zwischenabsperreinrichtung dürfen eine kombinierte<strong>Einrichtung</strong> sein. (DVGW G 621, Abs. 6.3.2)LS STUTTGART 2009


<strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIEN 33Anmerkung:Unter herkömmlichen Gasanschlussarmaturen versteht man Schlauchtülle an den Einzelabsperrventilender Schüler-Experimentiertische und den Gasschläuchen, <strong>die</strong> jeweils vorInbetriebnahme auf <strong>die</strong> Tüllen der Laborbrenner und der Absperrventile aufgezogen werden.Bei <strong>die</strong>sen Armaturen ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schüler-Experimentiertische zusammen zusätzlich zurzentralen Gasabsperrung eine weitere Absperreinrichtung und eine Gasmangelsicherungvorzusehen.Die Gasmangelsicherung stellt sicher, dass nur Gas an <strong>die</strong> Schüler-Experimentiertischekommt, wenn sämtliche Ventile geschlossen sind. Gasmangelsicherungen im Vorbereitungsraumsind nicht erforderlich.Sicherheits-Gasanschlussarmatur:Gasleitung:Gashähne /Gasschläuche:Bei Verwendung einer Geräteanschlussarmatur nach DIN 3 383 Teil 4 sind <strong>die</strong>beiden Schlauchenden so auf <strong>die</strong> Schlauchtüllen aufzuziehen, dass sie praktischeine feste Verbindung ergeben und der Laborbrenner, der Anschlussschlauch unddas Anschlussstück eine Anschlusseinheit bilden. Wird dazu ein Schlauch nachDIN 30 664 Teil 1 verwendet, muss er auf den Schlauchtüllen zusätzlich (z.B. miteiner Ringfeder) gegen Abziehen gesichert sein.(DVGW G 621, Abs. 6.2)Anmerkung:Das erheblich aufwendigere System besteht aus der Sicherheits-Gasanschlussarmaturnach DIN 3 383 Teil 4 mit an den Laborbrennern und den verriegelbaren Anschlussstückenfest angebrachten Schläuchen einerseits und den entsprechenden Anschlussstücken(-klinken) auf der Ventilseite am Schüler- bzw. Lehrer-Experimentiertisch andererseits.Für <strong>die</strong>ses System entfallen <strong>die</strong> Zwischenabsperreinrichtung und <strong>die</strong> Gasmangelsicherung.Da<strong>für</strong> müssen Laborbrenner, Anschlussschlauch und Anschlussstück fest miteinander verbundensein.GUV-V S1 fordert zwar eine Zwischenabsperreinrichtung <strong>für</strong> Schüler-Experimentiertische.Diese kann aufgrund der anderen Sicherheitsregelungen der DVGW G 621 bei Verwendungder Sicherheits-Gasanschlussarmatur entfallen.Sicherheits-Gasanschlussarmaturen werden aus Kostengründen <strong>für</strong> Schulen nicht empfohlen.Gasleitungen, <strong>die</strong> mit anderen Leitungen verwechselt werden können, sind nachDIN 2 403 zu kennzeichnen. Leitungen <strong>für</strong> unterschiedliche Gase oder <strong>für</strong> Gasemit unterschiedlichen Betriebsdrücken müssen zur sicheren Unterscheidung zusätzlichbeschriftet werden.(G 621, Abs. 4.1).Ortsfest aufgestellte Labormöbel müssen mit der Gebäudeinstallation und untereinanderfest verbunden sein. Verbrauchs- und Abzweigleitungen in Labormöbelnmüssen starr verlegt sein.(G 621, Abs. 4.2.1 / 4.2.2).Ortsbewegliche Labormöbel und <strong>Einrichtung</strong>sgegenstände (z.B. Fahrtische zumExperimentieren) mit Gasinstallationen müssen feststellbar sein und sind durchSicherheits-Gasschlauchleitungen und Gasanschlussarmaturen nach DIN 3 383Teil 1, Gasschlauchleitungen nach DIN 3 383 Teil 2 oder Schlauchleitungen ausnichtrostendem Stahl <strong>für</strong> Gas nach DIN 3 384 anzuschließen.(G 621, Abs. 4.2.3)Auslasshähne sind so zu gestalten, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen verhindertwird und der Einschaltzustand erkennbar ist.(GUV 16.3, Abs. 4.3.1)Anmerkung:Die Forderung erfüllen Gashähne, <strong>die</strong> in geschlossenem Zustand einrasten und <strong>die</strong> durchKnebel oder Sichtanzeige ihren Schaltzustand erkennen lassen.Gasschläuche zum Anschluss von Erdgas bzw. Flüssiggas an Gasbrenner sollen so beschaffensein, dass• sie sich an der Verbindungsstelle nicht unbeabsichtigt lösen,• sie <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gasart dicht sind.LS STUTTGART 2009


34 Unterricht und Fachräume GYMNASIENFür Erdgas und Flüssiggas dürfen Brenner mit DVGW-geprüften Gasschläuchen angeschlossenwerden. Die Durchmesser der Schläuche sind so abgestimmt, dass sie auf <strong>die</strong>Tüllen fest aufzustecken sind; Schlauchklemmen sind nicht erforderlich.Die Schlauchenden sind über <strong>die</strong> gesamte Länge der Schlauchtüllen aufzuschieben, sodassein dichter und abrutschfester Anschluss sichergestellt ist. Die Schlauchverbindungam Brenneranschluss sollte immer ungelöst bestehen bleiben.Gasschläuche müssen von Zeit zu Zeit auf Dichtigkeit überprüft (z.B. mit Seifenlösung) undporöse Schläuche müssen ersetzt werden. Aufgeweitete Enden sind abzuschneiden. Beiwenig flexiblen Schläuchen (z.B. mit Bewehrung) kann das Kippen oder Verschieben derBrenner durch eine besonders standfeste Ausführung oder durch Einspannen vermiedenwerden.Flüssiggase(Propan, Butan):Für <strong>die</strong> Aufstellung von Flüssiggasflaschen gelten <strong>die</strong> Festlegungen der TRF 1sowie <strong>die</strong> Einzelbestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift „Verwendung vonFlüssiggas“ 2 .(DVGW G 621, Abs. 8.1)Flaschen mit einem Füllgewicht bis 14 kg dürfen innerhalb von Laboratorien undUnterrichtsräumen aufgestellt werden, jedoch darf je Raum nur eine Flasche vorhandensein. Falls in einem Raum mehr als eine Flasche aufgestellt werden sollen,sind <strong>die</strong>se in Schränken nach DIN 12 925 Teil 2 3 unterzubringen.(DVGW G 621, Abs. 8.2)Druckgasbehälter mit brennbaren Flüssiggasen müssen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Entnahme aus dergasförmigen Phase aufrecht stehend und standsicher aufgestellt werden.Sie müssen so aufgestellt werden, dass sie geschützt sind• gegen unzulässige Erwärmung, d.h. <strong>die</strong> Temperatur des Flüssiggases imDruckgasbehälter nicht höher als 40 °C wird (Mindestabstände Wärmequellensiehe GUV-VD 34),• gegen mechanische Beschädigung. (GUV-VD 34)Absperreinrichtungen:Nach DVGW G 621 gelten <strong>die</strong> entsprechenden Forderungen nach einer zentralenAbsperreinrichtung bzw. nach einer Zwischenabsperreinrichtung und Gasmangelsicherung<strong>für</strong> <strong>die</strong> Schülerexperimentiertische wie bei Erdgas.Anmerkung:In Lehr-, Unterrichts- und Übungsräumen und an Schülerplätzen mit Entnahmestellen sindMaßnahmen gegen den unbefugten Betrieb von Gasanlagen zu treffen.Diese Forderung kann durch eine Absperreinrichtung <strong>für</strong> <strong>die</strong> gesamte Gasanlage des Raumeserfüllt werden.Sind auch an den Schülerplätzen Gasentnahmeeinrichtungen vorhanden, kann <strong>die</strong>s z.B.durch eine Schnellschluss-Absperreinrichtung am Lehrerplatz, mit der <strong>die</strong> Gaszufuhr zuden Schülerplätzen unterbrochen werden kann, erreicht werden.Am Schluss der jeweiligen Unterrichtsstunde ist <strong>die</strong>se Absperreinrichtung zu schließen undgegen unbefugtes Öffnen zu sichern.In GUV 9.7 ist der Standort der Absperreinrichtung nicht mehr festgelegt. Nach G 621 solldas Be<strong>die</strong>nteil leicht erreichbar sein (z.B. an Lehrerexperimentiertisch).Für <strong>die</strong> Gasentnahmestellen an Schülerplätzen ist eine Zwischenabsperreinrichtung amLehrerexperimentiertisch zu installieren, mit der <strong>die</strong> Gaszufuhr zu den Schülerplätzen unterbrochenwird. Die Zwischenabsperreinrichtung darf nur so lange geöffnet sein, wie anden Schülerarbeitsplätzen Gas benötigt wird und <strong>die</strong> Aufsicht über <strong>die</strong> Gasverwendungdurch <strong>die</strong> Lehrkraft gewährleistet ist.(GUV 9.7 § 25 Durchführungsanweisung)1 Technische Regel Flüssiggas (TRF), Regelwerk Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW)2 Unfallverhütungsvorschrift „Verwendung von Flüssiggas“ GUV 9.73 DIN 12 925 Teil 2: Laboreinrichtungen, Schränke <strong>für</strong> Druckgasflaschen: Anforderungen, PrüfungLS STUTTGART 2009


<strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIEN 35In der GUV 9.7 wird <strong>die</strong> Zwischenabsperreinrichtung als "Schnellschluss-Absperreinrichtung"bezeichnet. Diese können z.B. Schnellschluss- oder Sicherheits-Absperreinrichtungen sein 1 .Schlauchleitung:Prüfungen:Bei ortsveränderlichen Flüssiggasanlagen dürfen auch Schlauchleitungen verwendetwerden.Werden Schläuche verwendet, so müssen <strong>die</strong>se da<strong>für</strong> geeignet sein:• Der Anschluss an Laborbrenner erfolgt über Schläuche ohne Armierungund Ummantelung nach DIN 30 664 Teil 1. Es sind DVGW-geprüfte Gasschläuche<strong>für</strong> alle 3 Gasfamilien zu verwenden.• Schlauchleitungen zwischen Behälterventil und Druckregelgerät sindSchläuche:- nach DIN 4 815,- Edelstahlschläuche nach DIN 3 384,- Rohrspiralen aus nahtlos gezogenen Kupfer- oder StahlrohrenBei Flüssiggas-Verbrauchsanlagen unter Erdgleiche sind, ergänzend zu den Bestimmungender TRF, <strong>für</strong> den Anschluss von beweglichen Verbindungen <strong>für</strong> Gasgeräte- außer Laborbrenner - Schlauchleitungen aus nichtrostendem Stahl <strong>für</strong>Gas nach DIN 3 384 zu verwenden.(G 621, Abs. 8.3)Ortsfeste Flüssiggasanlagen müssen mindestens alle 4 Jahre durch einen Sachkundigen(i.d.R. durch einen örtlichen Gasinstallateur) auf Dichtheit, ordnungsgemäßeBeschaffenheit sowie Funktion und Aufstellung geprüft werden.Das Ergebnis der Prüfung ist durch eine Prüfbescheinigung nachzuweisen.Kartuschen: Nach GUV-VD 34 „Verwendung von Flüssiggas“, § 27(3) Flüssiggasanlagen mit Einwegbehältern müssen nach jeder Benutzung aufgeschlossene Ventile und äußerlich erkennbare Mängel geprüft werden.(4) Der Gaslieferant hat da<strong>für</strong> zu sorgen, dass Flüssiggasanlagen mit Einwegbehälternnicht aufbewahrt werden• an Orten, an denen Gefahr <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Flüssiggasanlagen besteht,• in <strong>Räume</strong>n unter Erdgleiche,• in unbelüfteten Behältnissen.Hinweis zu § 27 Abs. 4:Zu den Orten, an denen Gefahr <strong>für</strong> <strong>die</strong> Flüssiggasanlagen besteht, zählen z.B.Schubladen, Werkzeugkästen.Zu den unbelüfteten Behältnissen auch unbelüftete Schränke.(GUV-VD 34)Anmerkung:Kartuschenbrenner dürfen in <strong>Räume</strong>n unter Erdgleiche benutzt werden; nach dem Gebrauchsind sie von dort zu entfernen und in entlüfteten Schränken aufzubewahren. An Kartuschenbrennern,<strong>die</strong> aus Einwegbehältern gespeist werden, dürfen nur Lehrkräfte <strong>die</strong> Behälterauswechseln.Unter Erdgleiche sollten Kartuschenbrenner nur unter Aufsicht betrieben werden.1 DIN 4 817 Teil 1 Absperrarmaturen <strong>für</strong> Flüssiggas; Begriffe, Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfungen,Kennzeichnung; und DIN EN 161 „Automatische Absperrventile <strong>für</strong> Gasbrenner und Gasgeräte; DeutscheFassung EN 161; 1991LS STUTTGART 2009


36 Unterricht und Fachräume GYMNASIEN2.10 Aufbewahrung von Druckgasflaschen 1Mechanische /thermische Belastung:Druckgasflaschen müssen gegen Umstürzen gesichert sein und sind vor starkerErwärmung zu schützen.(TRG 280, Abs. 3.3 und 3.5)Anmerkung:Druckgasflaschen können z.B. durch Ketten, Rohrschellen oder Einstellvorrichtungen (auchfahrbare) gesichert werden.Die Entfernung zu Heizkörpern soll mindestens 0,5 m betragen.Verkehrswege:Entlüftung:Zusammenlagerung:Druckgasflaschen dürfen nicht in Fluren, Treppenhäusern oder Rettungswegen,sowie in <strong>Räume</strong>n unter Erdgleiche aufgestellt werden. Die Aufbewahrung vonSauerstoff- und Pressluftflaschen in <strong>Räume</strong>n unter Erdgleiche ist zulässig.(TRG 280, Abs. 5.1.1)Lagerräume <strong>für</strong> Druckgasflaschen müssen ausreichend be- und entlüftet werden.(TRG 280, Abs. 5.2.5)Anmerkung:Nach TRG 280 ist <strong>die</strong> Entlüftung einer Lagerfläche ausreichend, wenn unmittelbar ins Freieführende Lüftungsöffnungen mit einem Gesamtquerschnitt von mindestens 1/100 der Bodenflächedes Lagervolumens vorhanden sind. Bei Wasserstoff ist eine Öffnung im Dekkenbereichvorzusehen.In allgemeinbildenden Schulen kann <strong>die</strong> Forderung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Vorbereitungs- und Sammlungsräumenicht realisiert werden (bei 60 m 2 betrüge <strong>die</strong> Lüftungsöffnung 0,6 m 2 d.h. eine Öffnungmit ca. 0,8 m Seitenlänge). Deshalb wird in den KMK-Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bereitstellungder an Schulen üblichen Druckgasflaschen (je eine Flasche <strong>für</strong> Wasserstoff, Sauerstoff,Stickstoff, Kohlenstoffdioxid) <strong>die</strong> natürliche Belüftung eines Sammlungsraums - ohne zusätzlicheLüftungsöffnungen - als ausreichend angesehen.Eine Unterbringung in einem dauerbelüfteten, wärmeisolierten Flaschenschrank nach DIN12 925 Teil 2 2 ist auch möglich.In Lagerräumen <strong>für</strong> Druckgasflaschen dürfen keine brennbaren Flüssigkeiten gelagertwerden.Zwischen Druckgasflaschen mit brennbaren und solchen mit brandförderndenGasen muss ein Abstand von mindestens 2 m eingehalten werden.(TRG 280, Abs. 5.2.6 und 5.2.8)Anmerkung:Dieser Forderung ist in den Sammlungsräumen Chemie i.d.R. nur eingeschränkt nachzukommen.Folgende Möglichkeiten sind gegeben• Unterbringung der brennbaren Flüssigkeiten in einem feuersicheren Schranknach DIN 12 925 Teil 1• Unterbringung der Druckgasflaschen in einem dauerbelüfteten, wärmeisoliertenSchrank nach DIN 12 925 Teil 2• Getrennte Unterbringung der Druckgasflaschen <strong>für</strong> Sauerstoff und Wasserstoffauf 2 Einfachwagen bzw. 2 verschiedenen Doppelwagen (z.B. Sauerstoff mitStickstoff, Wasserstoff mit Kohlenstoffdioxid zusammen)• ummauerter Chemikalienraum mit ca. 6 - 10 m 2 , der nach TRGF 110 feuerbeständigvon angrenzenden <strong>Räume</strong>n abgetrennt ist (Feuerwiderstandsklasse F 90nach DIN 4 102). Der Raum wird entlüftet.1 Nach der Verordnung über Druckbehälter, Druckgasbehälter und Füllanlagen (Druckbehälterverordnung -DruckbehV)Mit der Technischen Regel Druckgase:TRG 280: Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter, Betreiben von Druckgasbehältern2 DIN 12 925 T2, Laboreinrichtungen, Schränke <strong>für</strong> Druckgasflaschen: Anforderungen, PrüfungLS STUTTGART 2009


<strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIEN 37• Warnhinweis:<strong>Räume</strong>, in denen Gasflaschen aufbewahrt werden, sind außen mit denWarnzeichen „Gasflaschen“ nach DIN 12 001 zu kennzeichnen.2.11 Sicherheitsanforderungen an <strong>Einrichtung</strong> und AusstattungNotrufanlage:Der Unternehmer hat da<strong>für</strong> zu sorgen, dass <strong>für</strong> eine wirksame Erste Hilfe <strong>für</strong>Schüler <strong>die</strong> erforderlichen <strong>Einrichtung</strong>en in ausreichendem Umfang zur Verfügungstehen.(§ 28 UVV GUV-V S19)Dies ist erreicht, wenn <strong>die</strong> Hinweise im Merkblatt „Erste Hilfe in Schulen“ (GUV-SI 8065, bisher GUV 20.26) und <strong>die</strong> entsprechenden Ausführungen in der GUV-Regel„Umgang mit Gefahrstoffen im Unterricht“ (GUV-SR 2003, bisher GUV 19.16) beachtetwerden.In jeder Schule muss zu den Zeiten, in denen schulische Veranstaltungen stattfinden,jederzeit bei Unfällen unverzüglich <strong>die</strong> notwendige Hilfe herbeigerufen werdenkönnen (z.B. amtberechtigter Fernmeldeanschluss oder Haustelefonanlagemit zentraler Benachrichtigungsstelle).Bei Schulen mit weitläufigen Gebäudekomplexen sollte zusätzlich in Bereichen miterhöhter Gefährdung der Schüler (z.B. Sporthallen, naturwissenschaftlichen Fachräumen,Technikräumen) eine allen Lehrern zugängliche Meldeeinrichtung vorhandensein.(GUV-SI 8065)Anmerkung:Besteht <strong>die</strong> Be<strong>für</strong>chtung einer missbräuchlichen Benutzung <strong>die</strong>ses Telefons, so kann derApparat <strong>für</strong> Ferngespräche gesperrt werden.Bei zentraler Benachrichtigungsstelle muss <strong>die</strong>se während der Unterrichtszeit, auch nachmittagstatsächlich besetzt sein.Brandbekämpfung:Geräte zur Brandbekämpfung (z.B. Feuerlöscher, Löschsand, Löschdecke) müssengriffbereit zur Verfügung stehen und auf ihre Funktionstüchtigkeit regelmäßig(i.d.R. jährlich) überprüft werden. Die Prüffrist <strong>für</strong> tragbare Feuerlöscher isti.d.R. zwei Jahre.(KMK, Abs. II.A.1.1.4)Anmerkung:Mit der <strong>für</strong> den Brandschutz zuständigen Stelle (Feuerwehr) werden Art und Anzahl derFeuerlöscher festgelegt. Es wird empfohlen, mit der zuständigen Stelle einen Flucht- undRettungsplan aufzustellen und auszuhängen, sowie einen Lageplan <strong>für</strong> Druckgase undGefahrstoffe (z.B. brennbare Flüssigkeiten) zu erstellen.In <strong>Räume</strong>n oder <strong>Einrichtung</strong>en der Schule, in denen Schüler besonderen Gefährdungenausgesetzt sind (z.B. naturwissenschaftliche Unterrichtsräume, Werkstätten),müssen zusätzlich zu dem im vorhergehenden Abschnitt genannten Erste-Hilfe-Material entsprechende Rettungsgeräte (z.B. Löschdecken, Handbrausen)vorhanden sein.(GUV-SI 8065)Anmerkung:In Chemieräumen kann eine Löschsandschütte oder ein Eimer mit Sand und Schaufel bereitstehen.Feuerlöscher sollten mindestens <strong>für</strong> <strong>die</strong> Brandklassen B geeignet sein.Brandklasse A: Glutbrände (z.B. Holz, Kohle)Brandklasse B: Flüssigkeitsbrände (z.B. Benzin, Alkohol)Brandklasse C: Gasbrände (z.B. Propan, Wasserstoff)Brandklasse D: Leichtmetallbrände (z.B. Magnesium, Aluminium)LS STUTTGART 2009


38 Unterricht und Fachräume GYMNASIENKohlenstoffdioxidlöscher verursachen keinen Schmutz, keine Schäden an empfindlichenGeräten. Sie brauchen nicht nach jedem Löschen neu gefüllt werden, sofern <strong>die</strong> Feuerlöschernoch mindestens zur Hälfte gefüllt sind (auswiegen).Pulver-Löscher mit Spezialpulver löschen Brände der Klasse A, B, C; mit zusätzlicher Pulverbrauseauch DSchutzscheibe /Splitterkorb:Verbandskasten<strong>für</strong> Erste Hilfe:Es müssen bewegliche oder im Demonstrationstisch eingebaute Schutzscheibenvorhanden sein. Um auch den Experimentierenden zu schützen, sollen <strong>die</strong>Schutzscheiben Flügel haben oder eine 2. Schutzscheibe auf der Lehrerseite aufgestelltwerden.(KMK - Verhaltensrichtlinien)In jedem Unterrichtsfachraum oder angrenzenden Fachnebenraum ist ein VerbandskastenC nach DIN 13 157 gut gekennzeichnet und leicht zugänglich anzubringenbzw. aufzubewahren.(GUV-Si 8065, Abs. 2.3; KMK-Verhaltensrichtlinien)Anmerkung:Dazu kommt eine Anleitung und ein Verbandsbuch zur Eintragung von Verletzungen. DerVerbandskasten enthält Material <strong>für</strong> Erste Hilfe bei Brandwunden, Schnittwunden, Augenverletzungen,Verätzungen und Vergiftungen. Es wird empfohlen, im Unterrichtsfachraumoder im angrenzenden Vorbereitungs- bzw. Sammlungsraum ein Verbandsschränkchenfest anzubringen.2.11.1 Lehr-Übungsraum bzw. Multifunktions- / UniversalraumProjektortisch bzw. ProjektorschrankInstallation:Wandlampe mit Schalter, Netzsteckdosen, mindestens 1 Steckdose vomLehrerexperimentiertisch schaltbar (<strong>für</strong> Dia- oder Datenprojektor), Relaistaster<strong>für</strong> Raumbeleuchtung, Steckbuchsen <strong>für</strong> Dia- bzw. Datenprojektor-Fernbe<strong>die</strong>nung, Lautsprecheranschluss, Beleuchtungsdimmer und Relaistaster<strong>für</strong> VerdunklungSammlungsschrank <strong>für</strong> SchülerversucheDie Gerätesätze <strong>für</strong> Schülerversuche können in Sammlungsschränken untergebrachtwerden, <strong>die</strong> auf der Seite, an der Rückwand, oder weniger günstig im Vorbereitungsraumoder auf dem Gang stehen.Bei einem Raum dessen Breite nicht ausreicht, kann <strong>die</strong> Schranktiefe auf 30 cmreduziert werden (Sonderanfertigung, evtl. auch Einbauschrank). Die Sammlungsschränkesollten 50 bis 60 cm breit sein, in das Schrankinnere Einsicht gewährenund um annähernd 180° aufgeklappt werden können.GYMNASIUM ART ANZAHLChemieSchülerversuchsgeräte <strong>für</strong> 8 - 10 GruppenChemikalien41Biologie Gerätesätze 4Physik Gerätesätze 8PraktikumChemiePraktikumBiologieVersuchszusammenstellungenallgemeine GeräteVersuchszusammenstellungenallgemeine Geräte3 - 513 - 51LS STUTTGART 2009


<strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIEN 39PraktikumPhysikNph / NwTVersuchszusammenstellungenallgemeine GeräteVersuchszusammenstellungenallgemeine Geräte3 - 513 - 51Bemerkungen:Normmaße:Tischbelag:Schüler-Experimentiertisch 1Wenn Lehr-Übungsräume gestuft sind, werden <strong>die</strong> Schüler-Experimentiertischevorne bündig am Fußboden befestigt.Alternativ zu <strong>die</strong>ser Konzeption wird <strong>für</strong> den Multifunktions- / Universalraum <strong>die</strong>Bestückung des Raumes mit Energiesäulen („Me<strong>die</strong>nblöcke“) als flexible undvariable Anordnung empfohlen. Die beweglichen Schülertische sollten keineRückwände haben und können so an <strong>die</strong> feststehenden Energiesäulen in beliebigerWeise angestellt werden. Die Versorgung kann auch von oben erfolgen.Eigenheiten <strong>die</strong>ser Raumkonzeption:• Sie erzwingt eine ebene Anordnung, d.h. sie ist <strong>für</strong> Demonstrationsunterrichtungeeignet.• Die Sichtverhältnisse <strong>für</strong> den Lehrer sind durch <strong>die</strong> höheren Energiesäulenungünstiger; er kann Schüler und Versuchsanordnungen dahinternicht immer beobachten.• Innerhalb der 5-Minutenpause wird eine Umstellung der Tische häufigschwer fallen. Eine zu Beginn sich ergebende Anordnung wird meist beibehalten.60 cm Breite pro Schüler reichen <strong>für</strong> einen Sitzplatz, sowie <strong>für</strong> einfache Experimente(z.B. Reagenzglasversuche) aus. Bei umfangreicheren Experimentenbraucht ein Schüler etwa 80 cm - 120 cm Breite.Tischfläche <strong>für</strong> 4 Schüler: 240 cm • 60 cm (Höhe 80 cm)Tischfläche <strong>für</strong> 3 Schüler: 180 cm • 60 cm (Höhe 80 cm)Chemie / Biologie / Nph / NwT:Er soll aus einem flüssigkeitsdichten, schwer entzündlichen und weitgehendchemikalienfesten Material bestehen.Physik:Für Physikaufbauten sollte <strong>die</strong> Tischplatte mindestens an den Schmalseitenund auf der Schülerseite so weit über <strong>die</strong> Zarge vorstehen, dass Tischklemmenbequem angeschraubt werden können.Kunststoff-Belag:Spanplatte mit Kunststoff (z.B. Melaminharz) beschichtet (DIN 68 761)Er ist ein preisgünstiger Belag, der sich jedoch als nicht langlebig erwiesenhat (Zerkratzen, Einbrennen, Einfärben). Dieser Belag ist <strong>für</strong> Lehr-Übungsräume zu empfehlen, in denen Physik-, Biologie- und gemeinsamer<strong>naturwissenschaftlicher</strong> Unterricht erteilt wird. Wird <strong>die</strong>ser Belag gewählt, sosollten bei chemischen Experimenten nichtfasernde Wärmeschutzplatten(asbestfrei) aufgelegt werden.Fliesen-Belag:Auf Trägerplatte werden Fliesen verlegt und verfugt. Der Belag ist hitze-,kratz- und chemikalienbeständig. Die Fugen unterbrechen <strong>die</strong> Tischplatteund verschmutzen, er ist z.B. <strong>für</strong> Fahrbahnversuche ungeeignet.1 siehe 3.3 Festlegungen zu Zugängen, Fluchtwegen, VerkehrswegenLS STUTTGART 2009


40 Unterricht und Fachräume GYMNASIENSteinzeug-Belag:Die Platte ist selbsttragend aus glasiertem Steinzeug. Der Belag besitzt eineglatte und porenlose Oberfläche und ist leicht zu reinigen. Der Steinzeugscherbennimmt auch bei verletzter Oberfläche keine Flüssigkeit auf.Der Belag kann bis ca. 120 cm Breite aus einem Stück hergestellt werden,so dass ein Experimentiertisch mit zwei Platten ausgelegt werden kann. DiePlatte kann auch ohne störenden Wulstrand auf der Schülerseite gefertigtwerden.Der <strong>für</strong> den Chemieunterricht empfehlenswerte Fliesen-Belag ist am teuersten.Fliesen- bzw. Steinzeug sind „kalte“ Tischbeläge. Wenn ein Auskühlen der Armebe<strong>für</strong>chtet wird, kann beim Demonstrationsunterricht eine Schreibplatte aufgelegtwerden. Es ist günstiger, <strong>die</strong>se beim Experimentieren der Schüler beiseite zulegen und dann eine hitzefeste und kratzfeste Tischplatte zu haben.Elektrische Installation1 :An der Zarge auf der Stirnseite jedes Tisches soll eine Doppelsteckdose <strong>für</strong>230 V Wechselspannung und ein Steckbrett mit neun Experimentierbuchsen angebrachtsein.Nicht empfohlen wird <strong>die</strong> Elektroarmatur auf dem Tisch bzw. in der Zarge aufSchülerseite („Spieltrieb“ der Schüler).Die Leitungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Netzspannungen müssen von den Tischen zu einemSchalter geführt werden, mit dem <strong>die</strong> Netzspannung <strong>für</strong> alle Schüler-Experimentiertische vom Lehrer zentral abgeschaltet werden kann.Als Steckdosen werden Sicherheitssteckdosen (Kinderschutzsteckdosen) verwendet.Von acht Experimentierbuchsen an den Tischen führen Leitungen zu acht entsprechendenBuchsen am Lehrer-Experimentiertisch (Parallelschaltung <strong>für</strong> Tischemit Drähte von 3,5 mm² Querschnittfläche). Über <strong>die</strong>se Wahlleitungen kannder Lehrer Kleinspannungen aus seinem Netzgerät an <strong>die</strong> Tische legen.Die 9. Experimentierbuchse ist als Erdungsbuchse vorgesehen.Computernetz-Anschluss (z.B. <strong>für</strong> Inter- und Intranet-Zugang)InstallationGas 2 :Chemie:Für jeden Tisch genügt ein niedriger Doppelanschluss, der an der vorderenZarge angebracht ist. Der Gas-Schlauchhahn (in geschlossenem Zustandeinrastend) kann <strong>für</strong> alle 3 Gasfamilien (Erd-, Stadt-, Flüssiggas) mit demGasbrenner durch einen DVGW-geprüften, flexiblen Gasschlauch verbundenwerden. Der Schlauch sollte nach Versuchende nur von der Tülle desGashahns, nicht vom Brenner, abgezogen werden.Biologie / Physik / NwT / Nph:Die Installation einer Gasanlage ist relativ teuer; <strong>für</strong> <strong>die</strong> wenigen Schülerversuche,bei denen Gasbrenner eingesetzt werden, kann auf <strong>die</strong> Verwendungvon Kartuschenbrenner ausgewichen werden.InstallationWasser:Chemie:An jedem Arbeitstisch wird ein Ausgussbecken von ca. 30 cm Tiefe in derMitte von vier Arbeitsplätzen angebracht (schmälerer Mittelgang ergibt günstigereSichtwinkel, Einsparung an Raumbreite).1 siehe 2.8 Festlegungen zu elektrischen Installationen in Fachräumen2 siehe 2.9 Festlegungen zu Gasinstallationen in Fachräumen, insbesondere zur Gasabsperrung, Gasmangelsicherung,Installation FlüssiggasLS STUTTGART 2009


<strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIEN 41Als alternative (schlechtere) Möglichkeit können nur an eine TischreiheWasserbecken gelegt werden, um Raumbreite einzusparen. Dann liegt derWasseranschluss am Mittelgang, damit er <strong>für</strong> 2 benachbarte Tische erreichbarist.Biologie / Physik:In beiden Fächern ist ein Wasserbecken pro Tischreihe ausreichend.Bei Becken mitten in der Tischplatte wird <strong>die</strong> Arbeitsfläche unterbrochen, verkleinertund häufig nass.Der Abstand zwischen Wasserhahn und Beckenboden soll so groß sein, dassauch Messzylinder gefüllt werden können; 27 cm Abstand reichen aus. HöhereGefäße füllt man mit einem Schlauch.Das Wasser an allen Schüler-Experimentiertischen sollte vom Lehrer zentralabgestellt werden können.Unterbau:Von Experimentiertischen mit einem Unterbau von ca. 20 cm Tiefe zur Unterbringungvon Schülerversuchsgeräten wird abgeraten. Die Kontrolle in <strong>die</strong>senverschließbaren Schränken ist zeitaufwendig, zudem sind <strong>die</strong> Schränke häufigzur Müllkippe verkommen.StuhlSie sollten höhenverstellbar, 5-strahlig und leicht sein sowie eine Lehne haben.Auf Ergonomie und stabile Ausführung ist zu achten. Die Stühle müssen <strong>für</strong>Schüler von Klasse 5 bis 12 geeignet sein.Abzug 1In Chemie-Fachräumen oder Multifunktionsräumen werden Durchreicheabzügebzw. wandständige Abzüge 2 installiert.Der Durchreicheabzug wird zwischen Vorbereitungs- und Unterrichtsraum eingeplant,der wandständige Abzug wird an der Seitenwand untergebracht.Maße:Ausführung:2 Abzüge mit 120 cm Frontlänge, Arbeitshöhe 90 cm• Schiebefenster aus Sicherheitsglas (Verbundglas); sie müssen in jeder Lagegegen Herunterfallen gesichert sein.• Rückwand bei wandständigen Abzügen aus leicht zu reinigendem Kunststoffbelag• Arbeitsplatte aus keramischem Belag (Fliesen oder Steinzeug) mit umlaufendemWulstrand• Installation von Wasser, Abwasser (Beckengröße mindestens 30 • 15 cm ² ),Gas und Steckdosen mit 230 V Netzspannung• Innenbeleuchtung• Schalter <strong>für</strong> <strong>die</strong> Energieanschlüsse an der Zarge• Abluftfehlfunktionsanzeige (optisch und akustisch)• Bei Durchreicheabzug ist der Frontschieber dicht geschlossen, der der Be<strong>die</strong>nseitegegenüberliegt.• Durchreicheabzug mit Verdunklungsschieber, als Tafel ausgeführt, oder Verdunklungsrollovor den Scheiben (Verdunklung des Unterrichtsfachraums)1 siehe 2.5 Festlegungen zur Be- und Entlüftung / Abzüge2 nach DIN 12 924 Teil 1 Laboreinrichtung, Abzüge; Abzüge <strong>für</strong> den allgemeinen GebrauchDIN 12 924 Teil 3 Laboreinrichtungen, Abzüge; DurchreicheabzügeLS STUTTGART 2009


42 Unterricht und Fachräume GYMNASIEN• Absaugung durch einen Exhaustor; wird wegen der Geräuschentwicklungmöglichst außerhalb des Unterrichtsraumes, z.B. auf dem Dachboden, aufgestellt.• säurefeste Abluftrohre• Luftgeschwindigkeit im Absaugrohr maximal 8 m/s; bei höherer Geschwindigkeittreten Luftwirbelgeräusche auf, <strong>die</strong> den Unterricht stören. Das bedeutet,dass <strong>die</strong> Abluftrohre und Kanäle bei Abzügen mit 1,20 m Länge einen Mindestdurchmesservon 170 mm haben müssen.FahrbarerAbzug 1 :Absaugung amLehrer-Experimentiertisch:Fahrbare Abzüge sind zurzeit durch eine DIN-Norm nicht erfasst. Sollen <strong>die</strong>seAbzüge der Norm entsprechen, wie es <strong>die</strong> KMK-Richtlinie (Abs. 3.5.1) fordert, sosind sie nach den in der Norm DIN 12 924 Teil 1 beschriebenen Anforderungenzu prüfen.Die Bestätigung der Lieferfirma, dass der betreffende Abzug nach DIN 12 924geprüft wurde, hat sich u.a. auf <strong>die</strong> unter „6. Lufttechnik“ beschriebenen Anforderungenzu beziehen. Eine Aussage, dass <strong>die</strong> Absaugleistung einen bestimmtenWert einhält bzw. übertrifft, reicht nicht aus. Eine Absaugleistung (früher mit400 m 3 /h und Meter Frontlänge) ist in der derzeit gültigen Norm nicht mehr angegeben.Bei fahrbaren Abzügen ist auch <strong>die</strong> Geräuschentwicklung zu beachten, wenn derVentilator unter dem Fahrtisch selbst untergebracht ist. Luftwirbelgeräusche entstehendurch <strong>die</strong> Luftgeschwindigkeit in den Absaugrohren; sie sollten dahermax. 8 m/s nicht übersteigen. Bei einer Absaugleistung von 400 m 3 /h sollten <strong>die</strong>Abluftrohre mindestens 170 mm Durchmesser haben. Nachteilig bei den fahrbarenAbzügen ist <strong>die</strong> fehlende Wasserinstallation; in <strong>die</strong>sen Abzügen kann nachder Versuchsdurchführung <strong>die</strong> Apparatur nicht gespült werden. Hierbei werdenbeträchtliche Gasmengen freigesetzt. Sie treffen zwar nicht mehr <strong>die</strong> Schüler,der Lehrer hat jedoch auch ein Anrecht auf Arbeitsschutz.Als Notbehelf bzw. als Zusatz zu feststehenden Abzügen kann ein fahrbarer Abzug- zur Aufstellung zwischen Lehrer und Schüler - eingesetzt werden. Es wirdempfohlen, bei Umbaumaßnahmen den Durchreicheabzug einzubauen.Um möglichst viele Experimente an einer Stelle zwischen experimentierendemLehrer und beobachtendem Schüler ablaufen zu lassen, hat sich der Einbau einerAbsaugöffnung am Lehrer-Experimentiertisch als vorteilhaft erwiesen. EinRohr von ca. 12 cm Durchmesser führt von der Tischplatte bzw. von der Seitenflächedes Tisches unter dem Boden des Unterrichtsraumes in das Absaugrohrdes Abzugs.Mittels <strong>die</strong>ses Abluftrohrs kann man• Gase aus einer Versuchsapparatur über einen hineingesteckten Schlaucheinleiten,• eine Abzugshaube, <strong>die</strong> auf dem Fahrwagen oder Tisch steht, über einen flexiblenSchlauch anschließen.LaborspüleDie wandständige Spüle mit einem bzw. zwei Becken (Spül- und Ablaufbecken)<strong>die</strong>nt zum Spülen größerer Geräte. Als Spültischabdeckung wird Keramik empfohlen,es reicht i.d.R. auch Polypropen (PP) aus. Sie wird mit Kalt- und Warmwasseranschluss(Warmwasserboiler) versorgt.Der Abstand zwischen einem der Hahnausläufe und Beckenboden sollte mindestens90 cm betragen (z.B. Spülen von Büretten).In der Nähe steht ein Abfallbehälter aus Keramik.1 siehe 2.5 Festlegungen zur Be- und Entlüftung / AbzügeLS STUTTGART 2009


<strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIEN 43In Chemie:An der Wand wird angebracht:• ein Abtropfbrett mit schrägen Stäben (kein Holz)• eine Ionenaustauscheranlage oder Destillationsanlage zur Herstellungvon demineralisiertem Wasser; ein Anschlusshahn <strong>für</strong> Wasser und eineSteckdose <strong>für</strong> den Leitfähigkeitsprüfer wird vorgesehen.FahrtischEr muss in seinen Maßen zum Lehrer-Experimentiertisch passen und feststellbarsein (100 cm • 75 cm • 90 cm oder 50 cm • 75 cm • 90 cm).Die Tischplatte ist i.d.R. aus Kunststoff (z.B. Melaminharz), in Chemie ist der Belagevtl. aus Steinzeug oder Fliesen mit Wulstrand. Die Kante sollte aus bruchsicheremMaterial bestehen.Für häufig benötigte Kleinteile und Werkzeuge kann auch ein kleiner Gerätewagengute Dienste leisten.Etagenwagen aus dem gewerblichen Bereich eignen sich <strong>für</strong> den Transport vonSchülerexperimentiergeräten.Für jede Klassenstufe und jeden Lehrer sollte mindestens ein Fahrtisch bereitstehen.Maße:Tischbelag:Lehrer-ExperimentiertischAbmessungen des Tisches: 240 cm • 75 cm • 90 cmTische, <strong>die</strong> länger als 240 cm sind, verlängern den Weg des Lehrers von derKlasse zur Tafel. Andockbare Fahrtische <strong>die</strong>nen als mobile Verlängerung. Versuchewerden in der Vorbereitung aufgebaut und mit dem Fahrtisch an den Lehrer-Experimentiertischangeschoben.In Chemie-Fachräumen aus keramischen Material (Steinzeug) mit WulstrandIn Biologie- oder Physik-Fachräumen wird der glatte, ebene Kunststoffbelag gewählt.Wichtig ist es, dass an der Tischplatte bequem Tischklemmen angeschraubtwerden können. Die Tischplatte muss deshalb weit genug (etwa 9 cm)über den Unterbau herausragen. Dies muss auch möglich sein, wenn Netzstekkerin den Steckdosen stecken.In gemeinsam genutzten Fachräumen wird <strong>die</strong> Tischfläche geteilt: Die dem Bekkenzugewandte Seite wird mit einer Steinzeugplatte mit zweiseitigem Wulstrand(120 cm • 75 cm) belegt. Der Rest wird als Kunststoffbelag ausgeführt.ElektrischeInstallation:An der Zarge bringt man folgende Anschlüsse an:• Je ein NOT-AUS-Taster auf der Lehrer- und Schülerseite zum Außerbetriebsetzender gesamten elektrischen Anlage, evtl. auch der Gasversorgung,• ein Schlüsselschalter zum Einschalten der elektrischen Energie und derGaszufuhr in <strong>die</strong>sem Raum; NOT-AUS-Taster auf der Lehrerseite kann alsSchlüsselschalter (z.B. Schiebeschloss) zur zentralen Einschaltung der E-nergie ausgebildet sein,• 4 Doppelsteckdosen, Netzspannung 230 V / 16 A (Mindestens eine <strong>die</strong>serSteckdosen sollte den anderen Steckdosen gegenüber liegen.),• ein Drehstromsteckdose, 400 V / 16 A,• je ein Drucktaster zum Einschalten der Energieversorgung an den Schüler-Experimentiertischen (Elektrizitäts-, Gas- und Wasserzufuhr); je eine Kontrollleuchte,LS STUTTGART 2009


44 Unterricht und Fachräume GYMNASIEN• 2 Drucktaster <strong>für</strong> <strong>die</strong> Raumbeleuchtung auf der Fenster- bzw. Gangseite,• 2 Drucktaster und handgesteuerter Dimmer zur Regelung der Deckenstrahler<strong>für</strong> den Lehrer-Experimentiertisch und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Raumbeleuchtung (eventuellRaumzusatzbeleuchtung),• Wahlleitungen: 8 Experimentierbuchsen (bei Neueinrichtung als Sicherheitsbuchsen),verschiedene Farben, an denen <strong>die</strong> Wahlleitungen von denSchüler-Experimentiertischen enden,• eine Erdungsbuchse grün-gelb,• Projektion / Videoanlage oder Daten- / Videoprojektor:Lautsprecherleitungen, Steuerleitung <strong>für</strong> Projektion / Monitor oder Daten- /Videoprojektor, Antennensteckdose intern, Schalter <strong>für</strong> Steckdose im Projektionsschrank/ Datenanbindung• Schalter <strong>für</strong> motorische Verdunklung.InstallationGas 1 :InstallationWasser:Schutzscheibe:Tischabsaugung:Es genügen 2 Doppelanschlüsse; Ausführung als niedriger Doppelanschluss,der im keramischen Teil aus der Tischplatte ragt, oder an der Zarge angebrachtist.Der Gas-Schlauchhahn (in geschlossenem Zustand einrastend) kann <strong>für</strong> Stadt-,Erd- oder Flüssiggas mit dem Gasbrenner durch einen DVGW-geprüften Gasschlauchverbunden werden.Wasseranschluss und Ausgussbecken werden an der Schmalseite des Lehrer-Experimentiertisches angebracht, <strong>die</strong> der Tür zum Vorbereitungszimmer abgewandtist (Anschieben von Fahrtischen).Ausführung:Ein Ausgussbecken aus glasiertem Steinzeug, Spritzschutz und herausnehmbaressäurefestes Sieb. Zwei der Wasserhähne werden dicht unterder Tischplatte herausgeführt, davon einer <strong>für</strong> <strong>die</strong> Wasserstrahlpumpe. Alsdritter Hahn wird ein Standhahn angebracht. Der Querschnitt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zuleitungsrohresollte wegen der Wasserstrahlpumpe nicht zu klein sein (möglichst1/2“, Anschlussverschraubung 3/8“). Der Abstand zwischen Hahn undBeckenboden soll 35 cm sein.Die säurefesten Abwasserleitungen können z.B. aus Kunststoffrohren wiePolypropen bestehen.in Chemie und evt. auch Physik:Einrichterfirmen bieten Spritzschutzscheiben an, <strong>die</strong> entweder an den Lehrer-Experimentiertischangefahren werden oder fest eingebaut sind. BeideVarianten haben Nachteile, erstere stellt eine Stolperstelle dar, <strong>die</strong> Zweiteist ein Schmutzfänger.Schutzscheiben, <strong>die</strong> vor und hinter dem Experiment aufgebaut sind, bieten<strong>für</strong> Schüler und Lehrer Schutz. Die Schutzscheiben sollten versenkbar sein.siehe „Absaugung am Lehrer-Experimentiertisch“Abstände: Abstand Tafelwand - Lehrer-Experimentiertisch: 130 cm (110 cm)Breite des Lehrer-Experimentiertisches:75 cmAbstand Lehrer- / 1. Schüler-Experimentiertisch 120 cm_________________Abstand Tafelwand / 1. Schüler-Experimentiertisch 325 cm (305 cm)Größere Entfernungen verschlechtern <strong>die</strong> Sicht <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schüler und verlängern<strong>die</strong> Wege des Lehrers.1 siehe 2.9 Festlegungen zu Gas-Installationen in Fachräumen, insbesondere zu Gasabsperrung, Gasmangelsicherung,Installation FlüssiggasLS STUTTGART 2009


<strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIEN 45MittelgangEr ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kontrolle der Arbeit der Schüler wichtig und sollte daher nicht wegfallen.Man macht ihn jedoch so schmal wie möglich, damit der Blickwinkel <strong>für</strong>außensitzende Schüler nicht unnötig schlecht wird. Beispiele:Mittelgang Ausgussbecken Gesamtbreite Bewertung80 cm 1 x 30 cm im Mittelgang 110 cm * *60 cm 2 x 30 cm in den Außengängen 120 cm * * *Konsole <strong>für</strong> DrehwaageIn der Raumecke ist ein guter Platz <strong>für</strong> <strong>die</strong> Konsole der Drehwaage (möglichst anBetonpfeiler).Die Beleuchtung der Drehwaage erfolgt über ein transportables Netzgerät, dasan eine Steckdose in der Nähe der Konsole angeschlossen wird.Die Projektionsskala befindet sich auf der anderen Raumseite. Es sind auch andereAnordnungen möglich.Tageslichtprojektor mit LeinwandStellplatz <strong>für</strong> den Tageslichtprojektor, Projektionsfläche.Ist <strong>die</strong> Projektionswand zu neigen, vermeidet man Projektionsverzerrungen.Durch Tageslichtprojektoren mit Parallaxenausgleich können neigbare Projektionswände(mechanisch sehr anfällig) vermieden werden.WandtafelMan wählt eine Doppelschiebetafel (300 cm • 100 cm); eine Klapptafel gefährdet<strong>die</strong> Geräte auf dem Lehrer-Experimentiertisch. Beschichtung: Stahl-Emaille <strong>für</strong>Magnetmodelle; Kreuz-Markierungen 10 cm • 10 cmAn der Decke vor der Wandtafel sollte eine ausziehbare Projektionsleinwand(14) angebracht werden oder zumindest muss <strong>die</strong> Wand weiss getüncht sein.Projektionsfläche / ProjektionsleinwandFür Projektionen kann <strong>die</strong> Wand hinter bzw. neben der Tafel mattweiß getünchtwerden. Eine von oben ausziehbare Projektionsleinwand verschmutzt weniger.Um mit dem Schreibprojektor zweckmäßig arbeiten zu können, liegt sie am bestenseitlich hinter dem Stellplatz <strong>für</strong> einen Fahrtisch. Ist <strong>die</strong> Projektionswand zuneigen, vermeidet man Projektionsverzerrungen.Abschaltung der elektrischen Energie 1Anstatt am Lehrer-Experimentiertisch können in einem abschließbaren Wandschränkchenoder direkt als Schlüsselschalter untergebracht werden:• Abschaltung der elektrischen Energie <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schüler-Experimentiertische,sowie Sicherungen, RCD (Fehlerstrom-Schutzschalter)• Abschaltung von Gas und Wasser <strong>für</strong> Schüler-ExperimentiertischeWerden in demselben Wandschränkchen auch <strong>die</strong> zentralen Abschaltungen(Hauptschalter <strong>für</strong> Elektrizität, Gas und evtl. Wasser) untergebracht, so sind <strong>die</strong>Einschalter <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schüler-Experimentiertische deutlich zu markieren.Vergleiche auch 4.3 Blockschaltbild / NetzverteilungZugang <strong>für</strong> den Lehrer, zugleich vorderer Fluchtweg 21 siehe 2.8 Festlegungen zu elektrischen Installationen in Fachräumenund 2.9 Festlegungen zu Gas-Installationen in Fachräumen2 siehe 2.4 Festlegungen zu Zugängen, Fluchtwegen, VerkehrswegenLS STUTTGART 2009


46 Unterricht und Fachräume GYMNASIENPeriodensystemBei einem klappbaren PSE sollte auf eine ausreichende Höhe über den Schülerköpfengeachtet werden.Beleuchtung 1Die allgemeine Raumbeleuchtung erfolgt durch zwei oder drei Leuchtröhrenleistenan der Decke (keine Hängelampen). Die Leisten sollten einzeln schaltbarsein, um <strong>die</strong> Lichtmenge abstufen zu können.Zusätzlich: Raumzusatzbeleuchtung mit Glühlampen (dimmbar zur Projektion)Mit einem Dimmer einstellbare Deckenstrahlern werden Lehrer-Experimentiertischund Wandtafel angeleuchtet. Man bestückt <strong>die</strong> Strahler mit Glühlampen, da<strong>die</strong>se beim Einschalten ohne Verzögerung aufleuchten. Diese Strahler werdenam besten über ein Relais geschaltet.Günstig sind Relaistaster <strong>für</strong> <strong>die</strong> allgemeine Raumbeleuchtung an den Türen, amProjektionstisch (2) und am Lehrer-Experimentiertisch.VerdunkelungAm besten eignen sich Verdunkelungsrollläden, <strong>die</strong> man von Hand oder mit einemMotor bewegt. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass <strong>die</strong> Bewegung derRollläden schnell genug erfolgt (ca. 10 sec.).Für <strong>die</strong> Regelung der Beleuchtung reicht ein handgesteuerter Dimmer aus.Raumbelüftung bei Verdunkelung 2Helle Kontrollampen stören bei manchen Versuchen (z.B. Chemolumineszenz),<strong>die</strong> eine Totalverdunklung erfordern.Fußboden 3Rutschhemmende, flüssigkeitsundurchlässige, fugendichte sowie isolierendeBeläge, z.B. PVC- oder Gumminoppenbeläge (Letztere sind <strong>für</strong> Fahrtischeschlecht geeignet).Raumbelüftung 4StromversorgungDie meisten Versuche im Chemie- und Physikunterricht können mit tragbarenNetzgeräten durchgeführt werden. Sie sind billiger und vielseitiger verwendbarals fest eingebaute Schalttafeln bzw. fahrbare Schaltpulte.Benötigt werden:Ein Netzgerät mit eingebautem Volt- und Amperemeter (pro Unterrichtsraum)• stufenlos regelbar: 0 - 60 V / 10 A Wechselspannung• fest:0 - 50 V / 10 A Gleichspannung6 V / 12 V / 15 A WechselspannungZwei Netzgeräte (pro Unterrichtsraum)• stufenlos regelbar: 0 - 25 V / 10 A Wechselspannung• fest:0 - 25 V / 10 A Gleichspannung6 V / 12 V / 5 A Wechselspannung1 siehe 2.6 Beleuchtung / Fenster2 siehe 2.5 Festlegungen zur Be- und Entlüftung3 siehe 2.4 Festlegungen zu Zugängen, Fluchtwegen, Verkehrswegen,sowie 2.8 Festlegungen zu elektrischen Installationen in Fachräumen4 siehe 2.5 Festlegungen zur Be- und EntlüftungLS STUTTGART 2009


<strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIEN 47An jedem Schüler-Experimentiertisch sollten Gleich- und Wechselspannung bis24 V / 1,5 - 2 A abgenommen werden können. Die Versorgung kann entwederdurch je ein Netzgerät <strong>für</strong> jeden Experimentiertisch oder über <strong>die</strong> Experimentierbuchsendurch 2 Netzgeräte vom Lehrer-Experimentiertisch erfolgen.Videoanlage oder Daten- / Videoprojektor / InternetzugangIn jedem Unterrichtsfachraum werden 1 - 2 Konsolen oder Halterungen <strong>für</strong> Videogeräte(Monitore oder Daten- / Videoprojektor) mit Übertragungsleitung vomLehrer-Experimentiertisch aus vorgesehen. An der Zarge des Lehrerexperimentiertischeswerden 2 schaltbare Video-Eingangsbuchsen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kamera und denVideorekorder angebracht.Hängen <strong>die</strong> Monitore oder der Daten- / Videoprojektor an der Decke, ist eineausreichende Durchgangs- und Durchfahrhöhe <strong>für</strong> Stativaufbauten einzuhalten.Falls <strong>die</strong> Raumhöhe ausreicht, können <strong>die</strong> Monitore auch näher an <strong>die</strong> Schülertischeherangebracht werden. Die lichte Höhe unter den Monitoren sollte mindestens2 m betragen.Anforderungen an ein Daten- / Videoprojektor:• Helligkeit mindestens 1000 ANSI-Lumen (bei stationären Anlagen in Schulenreicht 500 ANSI-Lumen)• 2 Computer-Eingänge• mind. ein Videoeingang• eingebauter Lautsprecheranschließbar an <strong>die</strong> vorhandenen Geräte (z.B. Laptop <strong>für</strong> Multimedia-Präsentationen)Die Videokamera sollte einsatzbereit sein und rasch in den Unterrichtraum gebrachtwerden können z.B. Videokamera auf flexiblem Schwanenhals.Diese Kamera zeigt Details von Experimenten und Objekten stark vergrößert.Als Aufsatz auf Stereolupe und Mikroskop werden <strong>die</strong> Bilder <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schülergleichzeitig beobachtbar.Telefon- bzw. Netz-Anschluss (z.B. <strong>für</strong> Internetzugang) im Lehrer-Experimentiertisch2.11.2 Vorbereitungs- und Sammlungsraum (Aufbewahrung von Chemikalien)Für <strong>die</strong> Aufbewahrung der Chemikalien sind aufgrund von Verordnungen (Gefahrstoffverordnung,Verordnung über brennbare Flüssigkeiten, Druckbehälterverordnung) entsprechendeMaßnahmen zu treffen, <strong>die</strong> dem Schutz der Gesundheit und dem Schutz der empfindlichenGeräte (Waagen, elektrische und optische Geräte u.a.) <strong>die</strong>nen. Letztere korro<strong>die</strong>renin Gegenwart von aggressiven Chemikalien leicht:• Entlüftete Chemikalienschränke <strong>für</strong> Stoffe mit aggressiven Gasen / Dämpfen 1 nachKMK-Richtlinien• Entlüftete Schränke, feuersichere Schränke bzw. Lagerflächen nach Verordnung überbrennbare Flüssigkeiten BetrSichV 2• Aufbewahrung der Chemikalien in einem Chemikalienraum, der den unter 3.6 beschriebenenAnforderungen genügt 31 siehe 2.5 Festlegungen zur Be- und Entlüftung / Chemikalienschränke2 siehe 2.7 Festlegungen zu weiteren stoffbedingten Baumaßnahmen (Lagerung brennbarer Flüssigkeiten inSicherheitsschränken)3 dto.LS STUTTGART 2009


48 Unterricht und Fachräume GYMNASIENAbzugDurchreicheabzug zwischen Lehr-Übungsraum und Vorbereitungsraum.LaborspüleEs wird eine wandständige Spüle mit Spül- und Ablaufbecken, säurefestem Bekkenmit herausnehmbarem Sieb empfohlen. Als Material sollte Keramik gewähltwerden, evtl. reicht auch Polypropen aus.Kalt- und Warmwasseranschluss (z.B. Warmwasserboiler), SpülmaschineDer Abstand zwischen einem Hahn und Beckenboden sollte so groß gewähltwerden, dass auch lange Glasgeräte (Büretten oder dergleichen) bequem gespültwerden können (ca. 90 cm).Über der Spüle wird ein großes Abtropfbrett (kein Holz) angebracht, daruntersäurefester Abfalltopf (Keramik) aufgestellt.Stellplatz <strong>für</strong> FahrtischeDarüber kann ein Regal zum Abstellen von Experimentiertabletts angebrachtwerden, auf denen bereits aufgebaute Versuchsanordnungen (z.B. von aufwendigenVersuchen bzw. Versuche, <strong>die</strong> in einer späteren Stunde erneut gebrauchtwerden) aufbewahrt werden.Abschaltung der elektrischen EnergieAuch im Vorbereitungs- und Sammlungsraum muss <strong>die</strong> elektrische Energie getrenntabgeschaltet werden können.Schrank <strong>für</strong> radioaktive PräparateDie radioaktiven Präparate müssen sicher, unter Verschluss aufbewahrt werden.Es genügt hier<strong>für</strong> ein fester, abschließbarer Schrank.Ist eine Neutronenquelle vorhanden, so muss <strong>die</strong>se in einem Raum aufbewahrtwerden, in dem sich i.d.R. keine Personen aufhalten.Ionenaustauscher- oder DestillationsanlageZur Herstellung von demineralisiertem Wasser: Anschlusshahn <strong>für</strong> Wasser undSteckdose 230 V <strong>für</strong> den LeitfähigkeitsprüferAbstelltisch / WandarbeitstischEr <strong>die</strong>nt zur Vorbereitung von Versuchen sowie zum Abstellen von Geräten undsollte möglichst einen keramischer Belag, einen Doppelanschluss <strong>für</strong> Gas (ingeschlossenem Zustand einrastend) und eine Doppelsteckdose haben.LS STUTTGART 2009


<strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIEN 49Experimentierkonsole / Energieblock 1Elektrizitätsversorgung der Energiekonsole wird entsprechend dem Lehrer-Experimentiertisch ausgelegt:• NOT-AUS-Taster zum Außerbetriebsetzen der gesamten elektrischen Anlage• Doppelsteckdosen, Netzspannung 230 V / 16 A• Drehstromsteckdose, 400 V / 16 AIn Biologie- und Chemieräumen enthält sie Wasserhähne <strong>für</strong> Kaltwasser, <strong>für</strong>Wasserstrahlpumpe oder Kühlwasseranschluss; evtl. auch einen Gasanschlussmit Doppelhahn.Die Versuche können auf Fahrtischen, <strong>die</strong> an den Energieblock angeschobenwerden, aufgebaut, vorbereitet, dann abgetrennt und als fertige Anordnung inden Unterrichtsraum gebracht werden.Der Energieblock ersetzt den Abstelltisch (auch Doppel-Labortisch) und ist durchseine Platz sparende Anordnung besonders <strong>für</strong> kleine Vorbereitungsräume zuempfehlen.WägeplatzEin Wägeplatz soll zugfrei und keiner direkten Sonneneinstrahlung ausgesetztsein. An der Wand wird je Wägeplatz eine Steckdose installiert.Waagen können auf kleinen Fahrtischen installiert werden, um <strong>die</strong>se bei Schülerübungenverwenden zu können.Chemikalienschränke, entlüftet 2Falls kein Chemikalienraum eingerichtet wird, braucht man <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufbewahrungder Chemikalien3 - 4 Chemikalienschränke mit einer Breite von 50 - 60 cm.Pro Fach sollten sie zusätzlich einen Stufeneinsatz haben.Die Schränke müssen eine wirksame Entlüftung haben. Sie sollten an ein vomAbzug unabhängiges Abluftsystem angeschlossen werden und dauernd (z.B.4 Watt-Gebläse) oder in Intervallen entlüftet werden. Bei letzterem sollte ausenergetischen Gründen <strong>die</strong> Steuerung durch eine Zeitschaltuhr erfolgen.Chemikalienraum 3Statt den entlüfteten Säure- bzw. Lösemittelschränken kann auch eine Chemikalienkammer,ca. 6 - 10 m 2 groß, <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufbewahrung der gesamten Schulchemikalienin Frage kommen. Der ummauerte Raum (nach TRbF 110 feuerbeständigvon angrenzenden <strong>Räume</strong>n abgetrennt - F 90 -) wird im Sammlungsraumeingerichtet. Der Chemikalienraum hat im Innern nur offene Regale zur Aufnahmeder Chemikalien, sowie einen Giftschrank.Die Regale werden mit Glas belegt. Der Fußboden ist gefliest. Dieser Raum istals Lagerfläche nach der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten zur Aufnahmeder brennbaren Flüssigkeiten ausgelegt. In <strong>die</strong>sem Raum können auch <strong>die</strong>übrigen Chemikalien gelagert werden. Die Entlüftung des Raums erfolgt über einAbluftrohr mit eigenem Exhaustor und wird mit einer Zeitschaltuhr gesteuert.1 siehe 2.8 Festlegungen zu elektrischen Installationen in Fachräumen2 siehe 2.5 Festlegungen zur Be- und Entlüftung3 siehe 2.5 dto.LS STUTTGART 2009


50 Unterricht und Fachräume GYMNASIENDieser Raum ist gegen das Betreten durch Unbefugte zu sichern; damit wird derGefStoffV § 24 (4) genüge getan.Ebenso kann durch <strong>die</strong>sen Raum <strong>die</strong> Unterbringung der Druckgasflaschen imSammlungsraum vereinfacht werden. Nach der TRG 280 dürfen Druckgase nichtzusammen mit brennbaren Flüssigkeiten gelagert werden. Werden <strong>die</strong> Chemikaliennicht durch einen eigenen Raum abgetrennt, so sind Druckgasflaschen ineinem Flaschenschrank <strong>für</strong> Druckgase unterzubringen.Giftschrank 1Der Giftschrank muss ein Sicherheitsschloss haben. Er muss befestigt sein. DieHalterung des Giftschrankes darf nur von innen, bei geöffneter Tür, zu lösensein.Für <strong>die</strong> Unterbringung des Giftschrankes bieten sich folgende Möglichkeiten:• Der Giftschrank kann an der Wand befestigt werden.• Er kann als verschließbares Giftfach mit Entlüftungsöffnungen in einem Chemikalienschrankeingebaut sein.• Der Giftschrank ist im Chemikalienraum untergebracht.Sammlungsschrank <strong>für</strong> Geräte, Präparate, Schaustücke• Die Schränke sollen so weit auseinander stehen, dass sie ungehindert mitdem Fahrwagen angefahren werden können.• Die Türscharniere sollen mit Schließfeder ausgestattet sein.• Die Türen sollen um 180° aufklappbar sein.Schrank <strong>für</strong> den Lehrer (z.B. Sammlungsleiter)Bücherschrank bzw. BücherregalSchreibtisch <strong>für</strong> den Lehrer, SchreibtischstuhlWerkzeugschrankVerbandkasten <strong>für</strong> Erste Hilfe 2Feuerlöschgeräte(Feuerlöscher, Löschdecke, evtl. Löschsand) 3HandwaschbeckenHandbrause mit Bodenablauf 4Die Handbrause wird an einem der Hähne (Kaltwasser) eines Waschbeckensinstalliert und soll ein unverwechselbar zu be<strong>die</strong>nendes, schnellöffnendes Ventilhaben (Taster). Bei Neubauten kann an <strong>die</strong>ser Stelle ein Bodenablauf eingerichtetwerden.Es ist zweckmäßig, zusätzlich eine Augendusche anzubringen.1 siehe 2.7 Festlegungen zu weiteren stoffbedingten Baumaßnahmen2 siehe 2.11 Sicherheitsanforderungen an <strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung3 a.a.O.4 siehe 2.7 Festlegungen zu weiteren stoffbedingten BaumaßnahmenLS STUTTGART 2009


<strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIEN 51Trockenschrank / BrutschrankTrockenschrank und Kühlschrank können bei Platzmangel in einem Gestell übereinanderaufgestellt werden. Beide Schränke werden an einer Steckdose angeschlossen,<strong>die</strong> nicht zentral abgeschaltet wird (Betrieb über Nacht).Das gleiche gilt <strong>für</strong> den Brutschrank in der Biologie.Kühlschrank bzw. TiefkühlboxZur Aufbewahrung niedrigsiedender Chemikalien, von Enzymen und verschiedenenleicht verderblichen UnterrichtsmaterialienEine kleine Tiefkühlbox reicht zur Eisbereitung aus.Werden hoch- oder leichtentzündliche Flüssigkeiten in einem Kühlschrank aufbewahrt,so muss dessen Innenraum explosionsgeschützt sein. Diese Forderungist erfüllt, wenn <strong>die</strong> Kühlschrankbeleuchtung ausgebaut wird und der Temperaturreglermit einem eigengesicherten Stromkreis versehen ist. Die Abtauautomatikist außer Betrieb zu setzen. Der umgerüstete Kühlschrank ist deutlich unddauerhaft zu kennzeichnen „Achtung! Nur im Innenraum explosionsgeschützt“.Die Aufbewahrung hoch- und leichtentzündlicher Flüssigkeiten in einem Kühlschrankist nicht vorgeschrieben und aus Kostengründen auch nicht zweckmäßig.Stellplatz <strong>für</strong> Druckgasflaschen 1Durch geeigneten Stellplatz sind Druckgasflaschen vor starker Temperaturerhöhungzu schützen (Entfernung zu Heizkörpern mindestens 0,5 m) und gegenUmfallen zu sichern (z.B. Flaschenwagen); dabei sind Sauerstoff und Wasserstoffgetrennt (mindestens 2 m) zu stellen.Über dem Stellplatz können Regale angebracht werden.ScheibeDurch <strong>die</strong> Scheibe soll <strong>die</strong> vorgeschriebene Aufsicht gewährleistest sein, wennder Lehrer während des Unterrichts kurzfristig Aufgaben im technischen Arbeitsbereichwahrnehmen muss.ComputerarbeitsplätzeZ.B. 6 Computer mit Netzanschluss und einem DruckerHängeschrankUnterbringung von Kleingeräten, Werkzeug u.a.MediothekFür <strong>die</strong> Unterbringung von Dias, Filmen, Videokassetten, OH-Folien, CDs, DVDsAusstellung und SchauraumDie Wand des Vorbereitungsraums zum Flur wird teilweise verglast; im Vorbereitungsraumwird eine Fläche <strong>für</strong> das Aufstellen von Aquarien, Terrarien, Pflanzen;Tiere geschaffen. Dieser Raum wird ausreichend beleuchtet und mit Steckdosenversorgt.KartenständerZum Aufhängen von Bild -und SchautafelnFahrwagen <strong>für</strong> VideoanlageAuf einem kleinen Fahrwagen werden Videokamera (z.B. mit Schwanenhals),Videorekorder und Monitor oder Daten- / Videoprojektor fest installiert.1 siehe 2.10 Festlegungen zur Aufbewahrung von DruckgasflaschenLS STUTTGART 2009


52 Unterricht und Fachräume GYMNASIEN2.11.3 LehrsaalSpülmaschineDer Einbau einer Spülmaschine, insbesondere <strong>für</strong> den Praktikumsbetrieb, reduziertden Zeitaufwand <strong>für</strong> das Reinigen der Glasgeräte. Von manchen Lehrernwird allerdings das Spülen der Geräte durch <strong>die</strong> Schüler per Hand bevorzugt und<strong>die</strong> saubere Rückgabe der Geräte verlangt.Ein bereits vorhandener Lehrsaal kann durch einen Multifunktionsraum, einen Sammlungsraumoder ein Lager <strong>für</strong> NwT und Nph ersetzt werden.Aufhängevorrichtung / DeckenhalterungÜber dem Flächenmittelpunkt des Lehrerexperimentiertisches wird an der Deckeeine Metallplatte mit einem Gewinde, 3/8 Zoll verankert. Bei Bedarf wird ein Stativstabeingeschraubt, an dem variable Aufhängevorrichtungen zusammengestelltwerden können, z.B. <strong>für</strong> Pendel (Tragkraft > 5 kN).HörsaalgestühlIm Lehrsaal werdenbei einer Raumlänge von ca. 8,30 m 2 Blöcke mit 5 Reihen zu je 4 Sitzenbzw. bei ca. 7,35 m 2 Blöcke mit 4 Reihen zu je 5 Sitzenaufgestellt.Sitzabstand 55 cm; Schreibplatte mind. 35 cm tief.Das ansteigend eingebaute Klappgestühl sollte je Sitzreihe 15 - 17 cm Höhenunterschiedaufweisen und geräuscharm sein.Lehrer-ExperimentiertischDie Installationsanteile <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schüler-Experimentiertische entfallen.AbzugDurchreicheabzug mit Frontlänge 120 cmAufhängevorrichtungen <strong>für</strong> BildtafelnAn der Wandtafel oder an der Wand neben der Tafel sind Vorrichtungen zumAufhängen von Bildtafeln in ausreichender Anzahl vorzusehen. Dabei sollte allerdingszusätzlich immer eine hinreichend große weiße Projektionsfläche vorhandensein.Die übrigen <strong>Einrichtung</strong>smaßnahmen entsprechen dem Lehr-Übungsraum.2.11.4 Technischer Arbeitsbereich (Restfläche)2.11.5 PraktikumsraumSammlungsschrank <strong>für</strong> SchülerversucheSchrankbedarf: 8 - 10 SchränkeSchüler-ExperimentiertischeAbzugAbzüge mit Frontlänge 240 cmLS STUTTGART 2009


<strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIEN 53LaborspüleWägeplatzChemikalienschrank, entlüftetArbeitsplatteFür schriftliche Arbeiten, an Fensterseite entlang:30 - 50 cm tief / 1 - 2 DoppelsteckdosenSchreibtafelExperimentiertisch <strong>für</strong> das SchülerpraktikumMaße:Arbeitsplatz <strong>für</strong> insgesamt 8 Arbeitsgruppen mit 3 Schülern:60 cm - 80 cm Arbeitsplatz pro Schülerdas sind2 Experimentiertische mit je 240 cm ⋅ 80 cm ⋅ 80 cmBelag: Keramischer BelagElektroinstallation1 :• 2 Doppelsteckdosen 230V / 16 A,• 8 Wahlleitungen (Sicherheitsbuchse, verschiedene Farben),• eine Erdleitung (grün-gelb),Gas- entsprechend Schüler-Experimentiertischinstallation 2 :Wasser: • 3 Wasserhähne an jedem Außenbecken,• 2 Hähne unterhalb der Tischplatte (Wasserstrahlpumpe, Kühlwasser)• Standhahn (zum Spülen)• Ausguss- und Spülbecken, beidseitig• Ablaufbecken in der Mitte, fakultativ (150 cm x 150 cm) mit WasserhahnSchüler-Experimentiertische in gleicher Sichtrichtung an Stelle von Doppellabortischensind vielseitiger zu nützen.KoordinatentischsystemCNC-Fräsmaschine / KoordinatentischsystemFräsbare Tischgröße ca. 200 mm x 300 mm (DIN A4 Format) ausreichendmit Schutzzelle / SchutzhaubeSicherheitssauger: holzstaubgeprüft Staubschutzklasse MCNC-Arbeitstisch (ca. 1200 mm x 800 mm x 800 mm) zur Unterbringung von:• Koordinatentischsystem• Sauger• PC mit Zubehör1 siehe 2.8 Festlegungen zu elektrischen Installationen in Fachräumen2 siehe 2.9 Festlegungen zur GasinstallationLS STUTTGART 2009


54 <strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIEN2.12 BlockschaltbildIn folgendem Schaltbild ist ein Vorschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Elektroinstallation mit ihren Schaltern aufgezeigt.Dabei bedeuten:1: Schaltstelle(n) an Wand2: Schaltstelle(n) am Lehrer-Experimentiertisch3: Kontrolllampe an Einschaltstelle4: Einschalter als SchlüsselschalterHauptschalter• Die Versorgung mit Elektrizität, Gas oder Wasser <strong>für</strong> den Lehrerexperimentiertischkann hiermit direkt gesteuert bzw. freigeschaltet werden.Schild: „Hauptschalter, zugleich Einschalter <strong>für</strong> <strong>die</strong> Me<strong>die</strong>nanschlüsse amLehrer-Experimentiertisch.“• Er ermöglicht es, <strong>die</strong> Zuleitungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schüler-Experimentiertische einzelneinzuschalten.Dieser Hauptschalter kann am Lehrer-Experimentiertisch oder in einem abschließbarenWandschrank mit Signalleuchte außerhalb desselben untergebrachtsein.Anmerkung:Relais <strong>für</strong> Elektrizität (Ausschalter und gesicherte Einschaltung ist verpflichtend.)Relais <strong>für</strong> Gas (Absperrung ist verpflichtend, Magnetventil ist empfehlenswert.) und GasmangelsicherungRelais <strong>für</strong> Wasser (Abschalter ist nicht verpflichtend.) ist zentral <strong>für</strong> alle Schüler-Experimentiertische sehr empfehlenswert. Bei offenen Wasserhähnen an den Schülertischenbesteht beim Einschalten Spritzgefahr.Diese Relais sind als Selbsthalterelais geschaltet. Sie fallen bei Betätigung der NOT-AUS-Anlage (1 / 2) in AUS-Stellung. Elektrizitäts- und Gasversorgung <strong>für</strong> den Lehrer-Experimentiertisch sollte zwecks vereinfachter Inbetriebnahme direkt, d.h. ohne zusätzlichesEinschaltrelais mit dem Hauptschalter eingeschaltet werden.Die NOT-AUS-Taster an den Schüler-Experimentiertischen in Lehr-Übungsräumen solltennur <strong>die</strong> Schüler-Experimentiertische abschalten. Der Lehrer-Experimentiertisch sollte lediglichvon seiner eigenen NOT-AUS-<strong>Einrichtung</strong>, von der an der Tür oder der an der Heckwandabgeschaltet werden können. Schüler könnten sonst zu leicht den Demonstrationsunterrichtdurch Abschalten stören.An jedem Experimentiertisch sollte in der Gas- und Wasserzuleitung ein Handventil installiertwerden, um bei Schäden <strong>die</strong>sen Tisch vom übrigen Netz abzuhängen.Beim Lehrer-Experimentiertisch braucht <strong>die</strong> Wasserzufuhr nicht über ein Magnetventil geschaltetzu werden. Gas- und Elektrizitätsversorgung am Lehrer-Experimentiertisch könnendirekt über den Hauptschalter (NOT-AUS-Relais) eingeschaltet werden. Ein nachfolgendesRelais ist nicht erforderlich.LS STUTTGART 2009


Schaltbilder GYMNASIEN 55BLOCKSCHALTBILD / NETZVERTEILUNG 1Vom ZählerDecken- Raumbe- Raumbe- Motor- Putzsteckstrahlerleuchtung 1 leuchtung 2 verdunklung dosenELTACODeckenstrahlerELTACORaumbeleuchtungELTACORaumbeleuchtungELTACOAufAb RelaisHalt1/21/21/21/2NOT-AUSRelais32 EIN1 / 2 NOT-AUS-TasterRCDEinRelaisAus432EinRelaisAus432Magnetventil Magnetventil Video-WASSER GAS steckdoseSchülertisch Schülertisch SteckdoseProjektionEinRelaisAus432SteckdosenLehrerexperimentiertischSteckdosenSchülertisch1 siehe 2.8 Festlegungen zu elektrischen Installationen in FachräumenLS STUTTGART 2009


56 <strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIEN2.13 Installation einer Zarge am Lehrer-Experimentiertisch 1LEHRERSEITE:Hauptschalter Schülertische MotorverdunkelungNOT-AUS- Taster Kontroll- Elektro Gas WasserTaster „Ein“ lampe EIN Aufmit Schlüssel- Kontroll-Lampe Haltschalter AUS AbNetz- / Drehstrom- Taster Taster Dimmer Ein / Aus- NetzsteckdosenSteckdosen Gruppe Gruppe TasterI II TafelRaumbeleuchtungSCHÜLERSEITE:Videoanlage Projektion Daten-ZugangAußen- Antenne- Ein / Aus- Laut- Telefonnetz-Anschlussantenne Video- Taster sprecher- Steuer- Ein / Aus-Umschalter Fernsehen leitungen leitung TasterNetzsteckdosen Tafel- NOT-AUS- 8 Wahlleitungen < 24 V Netz- / Drehstromsteckdosenbeleuchtung Schalter eine Erdleitungzu den SchülertischenCAT 61 siehe 2.8 Festlegungen zu elektrischen Installationen in FachräumenLS STUTTGART 2009


Unterricht und Fachräume GYMNASIEN 573 Anhang3.1 Merkblätter <strong>für</strong> <strong>Einrichtung</strong> und AusstattungBau: • Merkblatt MB 1: Anregungen und <strong>Empfehlung</strong>en <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Einrichtung</strong> bzw.Ausstattung <strong>naturwissenschaftlicher</strong> Fachräume an GymnasienBiologie / Chemie / Physik / NwT / Nph• Merkblatt MB 2: Anregungen und <strong>Empfehlung</strong>en <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Einrichtung</strong> bzw.Ausstattung <strong>naturwissenschaftlicher</strong> Fachräume an RealschulenNwA• Merkblatt MB 3: Anregungen und <strong>Empfehlung</strong>en <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Einrichtung</strong> bzw.Ausstattung <strong>naturwissenschaftlicher</strong> Fachräume an HauptschulenMNT• Merkblatt <strong>für</strong> Bau und <strong>Einrichtung</strong> von Natur und Technik-Fachräumen anRealschulen• Merkblatt <strong>für</strong> Bau und <strong>Einrichtung</strong> von Technik-Fachräumen an HauptschulenAusstattung: • Geräteausstattung <strong>für</strong> den Demonstrationsunterricht Chemie an GymnasienSekundarstufe 1 / Kursstufe• Zusammenstellung von Chemikalien <strong>für</strong> den DemonstrationsunterrichtChemie an Gymnasien• Geräteausstattung <strong>für</strong> den Demonstrationsunterricht Chemie an Realschulen• Zusammenstellung von Chemikalien <strong>für</strong> den DemonstrationsunterrichtChemie an Realschulen• Geräteausstattung <strong>für</strong> den Demonstrationsunterricht Chemie an Hauptschulen• Zusammenstellung von Chemikalien <strong>für</strong> den DemonstrationsunterrichtChemie an Hauptschulen• Zusammenstellung von Geräten und Chemikalien <strong>für</strong> Schülerexperimentein Sekundarstufe I• Geräteausstattung <strong>für</strong> den Physikunterricht anGymnasien / Realschulen / HauptschulenHinweis:LS-Heft: "Technisches Arbeiten in NwT"LS STUTTGART 2009


58 <strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIEN3.2 QuellennachweisGUV-V S 1DIN 58 125DIN 58 125BauDIN EN 12 464 Teil 1 BeleuchtungUnfallverhütungsvorschrift UVV SchulenGesetzliche Unfallversicherungsträger der öffentlichen HandAusgabe: 05. 2001Schulbau; Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von UnfällenAusgabe: Dezember 1984Schulbau - Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von UnfällenAusgabe: 11. 1994 (Norm-Entwurf)DIN 18 041ArbStättVHörsamkeitVerordnung über Arbeitsstätten(Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 20. März 1975zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Dezember 1996 (BGBl. l Seite 1841)Gasanlagen / FlüssiggasGUV-V D 34 Unfallverhütungsvorschrift UVV „Verwendung von Flüssiggas“Ausgabe: 01. 1997DVGW G 600 Technische Regeln <strong>für</strong> Gas-Installationen (DVGW-TRGI 1986)Arbeitsblatt G 600, Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW)Ausgabe: 1986DVGW G 621TRFDruckbehVTRG 280TRG 400TRG 401DIN 3 383-1DIN 3 383-2Gasanlagen in Laboratorien und naturwissenschaftlichen Unterrichtsräumen, ArbeitsblattG 621, Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW)Ausgabe: 08. 1989Technische Regeln Flüssiggas (TRF),Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und Deutschen Verband Flüssiggase.V. (DVFG)Ausgabe: 1996Verordnung über Druckbehälter, Druckgasbehälter und Füllanlagen (Druckbehälterverordnung– DruckbehV) vom 21. April 1989, BGBl. I 1989, Seite 843, zuletzt geändert undergänzt durch BGBl. I 1992, Seite 1564, BGBl. I 1993, Seite 512, BGBl. I 1994, Seite2325, BGBl. I 1995, Seite 836, BGBl. I 1996, Seite 1019, BGBl. I 1996, Seite 1914,BGBl. I 1997, Seite 1384Technische Regel Druckgase: Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter, Betreibenvon Druckgasbehälter Ausgabe vom September 1989, ergänzt durch BArbBl. Nr. 5 / 1990Seite 79, BArbBl. Nr. 10 / 1995 Seite 66Technische Regel Druckgase: Füllanlagen - Allgemeine Bestimmungen <strong>für</strong> FüllanlagenAusgabe: Oktober 1998 (BArbBl. 10 / 1998 S. 98)Füllanlagen: Errichten von FüllanlagenAusgabe: März 1999 (BArbBl. 3 / 1999 S. 63)Teil 1: Gasschlauchleitungen und Gasanschlussarmaturen; Sicherheits-Gasschlauchleitungen, Sicherheits-GasanschlussarmaturenAusgabe: 06. 1990Teil 2: Gasschlauchleitungen und Gasanschlussarmaturen - Gasschlauchleitungen <strong>für</strong>festen AnschlussAusgabe: 12. 1996DIN 3 383-4DIN 3 537-1DIN 3 537-3Teil 4: Gasschlauchleitungen und Gasanschlussarmaturen; Sicherheits-Gasanschlussarmaturen und Anschlussstücke <strong>für</strong> Laboratoriumsschläuche und SchlauchleitungenAusgabe: 12. 1991Gasabsperrarmaturen bis PN 4; Anforderungen und AnerkennungsprüfungAusgabe: 06. 1990Gasabsperrarmaturen bis PN 4; Anforderungen und Anerkennungsprüfung <strong>für</strong> LaborarmaturenAusgabe: 01. 1992LS STUTTGART 2009


Unterricht und Fachräume GYMNASIEN 59DIN EN 161DIN 3 537DIN 3 399DIN 4 815-1DIN 4 815-2DIN 4 817-1DIN 12 898DIN 12 920DIN 12 925-1DIN 12 925-2Teil 1 Automatische Absperrventile <strong>für</strong> Gasbrenner und GasgeräteAusgabe: Sept. 1991Teil 3 Gasabsperrarmaturen bis PN 4; Anforderungen und Anerkennungsprüfung <strong>für</strong> LaborarmaturenAusgabe: Januar 1992Gasmangelsicherungen; Sicherheitstechnische Anforderungen, PrüfungAusgabe: August 1986Teil 1: Schläuche <strong>für</strong> Flüssiggas; Schläuche mit und ohne Einlagen,Ausgabe: November 1979Teil 2: Schläuche <strong>für</strong> Flüssiggas; SchlauchleitungenAusgabe: 06. 1979Teil 1: Absperrarmaturen <strong>für</strong> Flüssiggas; Begriffe, Sicherheitstechnische Anforderungen,Prüfungen, KennzeichnungAusgabe: April 1981Laborarmaturen, SchlauchtüllenAusgabe: April 1992Laboreinrichtungen - Farbige Kennzeichnung der Stellteile von Laborarmaturen nach demDurchflussstoffAusgabe: 10. 1995Teil 1: Laboreinrichtungen und Betriebseinrichtungen - Sicherheitsschränke - Für brennbareFlüssigkeiten; Sicherheitstechnische Anforderungen, PrüfungenAusgabe: 04. 1998Teil 2: Laboreinrichtungen; Schränke <strong>für</strong> Druckgasflaschen; Sicherheitstechnische Anforderungen,PrüfungAusgabe: 05. 1988DIN 12 925-2 Teil 2: Laboreinrichtungen - Sicherheitsschränke - Teil 2: <strong>für</strong> Druckgasflaschen; SicherheitstechnischeAnforderungen, PrüfungAusgabe: 09. 1998 (Norm-Entwurf)DIN 30 664-1 Teil 1: Schläuche <strong>für</strong> Gasbrenner <strong>für</strong> Laboratorien, ohne Ummantelung und Armierung -Sicherheitstechnische Anforderungen und PrüfungenAusgabe: 12. 1994DIN 30 665-1GUV-V A 3DIN VDE 0100DIN VDE 0100Teil 1 Gasverbrauchseinrichtungen, Gasbrenner <strong>für</strong> Laboratorien; SicherheitstechnischeAnforderungen, PrüfungAusgabe: März 1982Elektrische AnlagenUnfallverhütungsvorschrift UVV Elektrische Anlagen und BetriebsmittelAusgabe: 01. 1997Teil 200: Elektrische Anlagen von Gebäuden; BegriffeAusgabe: 06. 1998Teil 200 / A1: Änderung 06. 1999Teil 200 / A2: Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 Volt, AllgemeingültigeBegriffe, Änderung 2Ausgabe: 02. 1989DIN VDE 0100 Teil 410: Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 Volt – Schutzmaßnahmen;Schutz gegen gefährliche KörperströmeAusgabe: 01. 1997DIN VDE 0100 Teil 410 / A1: Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V –Schutzmaßnahmen; Schutz gegen gefährliche KörperströmeAusgabe: 03. 1986DIN VDE 0100DIN VDE 0100DIN VDE 0100Teil 410 / A2: Elektrische Anlagen in Gebäuden Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischenSchlag – Änderung 2Ausgabe: 08. 1998Teil 410 / A4: Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V Schutzmaßnahmen,Schutz gegen elektrischen Schlag, Änderung 4Ausgabe: 01. 1995Teil 410 / A5: Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V Schutzmaßnahmen,Schutz gegen elektrischen Schlag, Änderung 5Ausgabe: 03. 1995LS STUTTGART 2009


60 <strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIENDIN VDE 0100DIN VDE 0100DIN VDE 0105DIN VDE 0105DIN VDE 0106-1DIN VDE 0106-100DIN VDE 0165DIN VDE 0165DIN VDE 0165DIN VDE 0551DIN VDE 0837DIN VDE 0837DIN VDE 0664DIN VDE 0789DIN 12 880-1DIN 12 880-2DIN VDI 2051Teil 723: Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 VoltUnterrichtsräume mit ExperimentierständenAusgabe: 11. 1990Teil 723 / A1: Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V mit ExperimentierständenAusgabe: 05. 1992Teil 12: Betrieb von Starkstromanlagen, Besondere Festlegungen <strong>für</strong> das Experimentierenmit elektrischer Energie in UnterrichtsräumenAusgabe: Juli 1983Betrieb von Starkstromanlagen: Zusatzfestlegungen <strong>für</strong> explosionsgefährdete BereicheAusgabe: 05. 1986Teil 1: Schutz gegen elektrischen Schlag; Klassifizierung von elektrischen und elektronischenBetriebsmittel (VDE-Bestimmung) / (DIN 57 106 Teil 1) SchutzkleinspannungAusgabe: 05. 1982Schutz gegen elektrischen Schlag; Anordnung von Betätigungselementen in der Näheberührungsgefährlicher Teile (VDE-Bestimmung) / (DIN 57 106 Teil 100)Ausgabe: 03. 1983Teil 1: Elektrische Betriebsmittel <strong>für</strong> gasexplosionsgefährdete BereicheElektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (ausgenommen Grubenbaue)Ausgabe: 08. 1998Teil 10: Elektrische Betriebsmittel <strong>für</strong> gasexplosionsgefährdete BereichePrüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen in gasexplosionsgefährdeten Bereichen(ausgenommen Grubenbaue)Ausgabe: 08. 1998Teil 101: Elektrische Betriebsmittel <strong>für</strong> gasexplosionsgefährdete BereicheEinteilung der explosionsgefährdeten BereicheAusgabe: 09. 1996Trenntransformatoren und Sicherheitstransformatoren; Teil 1 AnforderungenAusgabe: 09. 1995Teil 1: Strahlensicherheit von Lasereinrichtungen; Klassifizierung von Anlagen; BenutzerrichtlinienAusgabe: 03. 1997Teil 1 / A2: 12. 1999Teil 1 / A1: Symbole zur Verwendung als Ersatz <strong>für</strong> Texte der Laser-WarnschilderAusgabe: 11. 1994Fehlerstrom-Schutzeinrichtung; Fehlerstrom-Schutzschalter bis 500 V Wechselspannungund bis 36 A (VDE-Bestimmung) / (DIN 57 664 Teil 1)Ausgabe: Oktober 1985Teil 100: Unterrichtsräume und Laboratorien: <strong>Einrichtung</strong>sgegenstände, Sicherheitsbestimmungen<strong>für</strong> energieversorgte BaueinheitenAusgabe: Mai 1984Teil 1: Elektrische Laborgeräte; Wärmeschränke, Sicherheitstechnische Anforderungenund Prüfungen, Allgemeine technische AnforderungenAusgabe: 11. 1978Teil 2: Elektrische Laborgeräte; Wärmeschränke, PrüfungAusgabe: 04. 1980Elektrische Laborgeräte; Flüssigkeitsthermostate; Allgemeine und sicherheitstechnischeAnforderungen und PrüfungenAusgabe: Mai 1979LS STUTTGART 2009


Unterricht und Fachräume GYMNASIEN 61Lüftung, AbzügeASR 5VDI 2051DIN 1 946-1DIN 1 946-2DIN 1946-7DIN 12 924-1DIN 12 924-3DIN 12 924-4DIN 12 926-1DIN 12 926-2ASR 5 - Lüftung zu § 5 der ArbeitsstättenverordnungAusgabe Oktober 1979(BArbBl. 10 / 1979 S. 103; 12 / 1984 S. 85)Raumlufttechnik in LaboratorienRichtlinie des Vereins Deutscher IngenieureAusgabe: Juli 1978 (zurzeit in Überarbeitung)Teil 1: Raumlufttechnik; Terminologie und graphische SymboleAusgabe: 10. 1988Teil 2: Raumlufttechnik; Gesundheitstechnische Anforderungen (VDI-Lüftungsregeln)Ausgabe: 01. 1994Raumlufttechnik; Raumlufttechnische Anlagen in Laboratorien (VDI-Lüftungsregeln)Ausgabe: 06. 1992Teil 1: Laboreinrichtungen, Abzüge; Abzüge <strong>für</strong> allgemeinen Gebrauch; Arten, Hauptmaße,Anforderungen und Prüfungen (wandständige Abzüge)Ausgabe: August 1991Teil 3: Laboreinrichtungen, Abzüge; Durchreicheabzüge; Hauptmaße, Anforderungen;(Prüfungen entsprechend DIN 12924 Teil 1)Ausgabe: April 1993Teil 4: Laboreinrichtungen; Abzüge; Abzüge in öffentlichen Apotheken;Hauptmaße, Anforderungen, Prüfungen, Januar 1994Laboreinrichtungen; Labortische; Labortische <strong>für</strong> allgemeinen Gebrauch; Maße, Platzbedarf,Anforderungen (DIN-Norm <strong>für</strong> Apotheker-Abzüge; in Schulen <strong>für</strong> fahrbare Abzüge)Ausgabe: 01. 1993 (Norm-Entwurf)Laboreinrichtungen; Labortische; Geräte-Labortische; Außenmaße, Anforderungen undPrüfungenAusgabe: 11. 1993 (Norm-Entwurf)GefahrstoffeChGGefStoffVBetrSichVTRbF 22TRbF 100TRbF 110DIN 12925-1Chemikaliengesetz i. d. F. v. 20. 6. 2002 (BGBl. I, 2002, S. 2090) zuletzt geändert durchArt. 10 vom 13. 5. 2004 (BGBl. I, 2004, S. 934)Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen, (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)vom23. 12. 2004 (BGBl. I, 2004, S. 3758 / 38551993: BGBl. I Seite 1782, BGBl. I Seite 1870, 1994: BGBl. I Seite 1416, BGBl. I Seite1689, BGBl. I Seite 2557, 1996: BGBl. I Seite 818, BGBl. I Seite 1502, 1997: BGBl. ISeite 313, BGBl. I Seite 783, 1998: BGBl. I Seite 1286, 1999: BGBl. I Seite 50Verordnung über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeitenzu Lande (Verordnung über brennbare Flüssigkeiten - BetrSichV) vom 13. 12. 1996BGBl. I 1996, Seite 1996, BGBl. I 1997, Seite 447Technische Regeln <strong>für</strong> brennbare Flüssigkeiten - Lagereinrichtungen in Arbeitsräumen(Sicherheitsschränke)Ausgabe Februar 1996 (BArbBl. 2 / 1996 S. 122; 6 / 1997 S. 53)Technische Regeln <strong>für</strong> brennbare FlüssigkeitenTRbF 100 Allgemeine SicherheitsanforderungenAusgabe: Juli 1980, (BArbBl. 7 / 1980 Seite 67), i.d.F. der 27. Änderung vom Juli 1990(BArbBl. II 9 / 1990, Seite 63) geändert und ergänzt durch BArbBl. II 10 / 1990, Seite 71, 7- 8 / 1992, Seite 69, 5 / 1994 Seite 39, 7-8 / 1995 Seite 70, 6 / 1997 Seite 51Technische Regel <strong>für</strong> brennbare Flüssigkeiten, LägerAusgabe: 07. 1980, zuletzt geändert BArbBl. I 5 / 1987 S. 47, BArbBl. I 1 / 1987 S. 77,BArbBl. I 3 / 1989 S. 68, BArbBl. I 9 / 1989 S. 68, BArbBl. I 9 / 1990 S. 63, BArbBl. I 7-8 /1992 S. 70, BArbBl. I 5 / 1994 S. 39, BArbBl. I 7-8 / 1995 S. 70, BArbBl. I 6 / 1997 S. 51Teil 1: Laboreinrichtungen und Betriebseinrichtungen - Sicherheitsschränke - <strong>für</strong> brennbareFlüssigkeiten; Sicherheitstechnische Anforderungen, PrüfungenAusgabe:04. 1998LS STUTTGART 2009


62 <strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIENDIN 12925-2Laboreinrichtungen; Schränke <strong>für</strong> Druckgasflaschen; Sicherheitstechnische Anforderungen,PrüfungAusgabe:05. 1988Laboreinrichtungen - Sicherheitsschränke - Teil 2: <strong>für</strong> Druckgasflaschen; SicherheitstechnischeAnforderungenAusgabe: 09. 1998 (Norm-Entwurf)Weitere RegelungenSprengGGesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) vom17. April 1986, BGBl. I, 1986, S. 577, BGBl. I, 1994 S. 2978, 1998 S. 1530(98a) - Inkrafttreten1. SprengV Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) vom 31. Januar 1991,BGBl. I 1991 S. 169, 1993 S. 1782, 1994 S. 3082, 1998 S. 1530 InkrafttretenAbfGKrW- / AbfGWHGBekanntmachung zur 1. SprengV vom 3. Dezember 1986 „Liste der explosionsgefährlichenStoffe nach § 2 Abs. 6 SprengG“Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigungvon Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - ) vom 27. September 1994(BGBl. I S. 2705) in Kraft getreten Am 7. Oktober 1996Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz WHG) Fassung vom12. November 1996 (BGBl. I S. 1695; 1998 S. 832, 2455 )StrlSchVVerordnung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Umsetzung von EURATOM-Richtlinie zum Strahlenschutz (Strahlenschutzverordnung- StrlSchV)vom 26. 7. 2001 zuletzt geändert am 1. 9. 2005 (BGBl. I S. 1713)RöV Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung -RöV)vom 30. 4. 2003GUV-V A 1GUV-V A 6 / 7GUV-V A 8GUV-V A 3GUV-V B 3GUV-V D 5GUV-V D 34GUV-V R 120GUV-V I 512GUV-V SI 8065KMKDIN 13 164DIN 14 406-4UVV Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“Ausgabe: 07. 2004UVV Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte<strong>für</strong> Arbeitssicherheit“Ausgabe: 06. 2003UVV Unfallverhütungsvorschrift „Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz“Ausgabe: 06. 2002UVV Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“Ausgabe: 01. 1997UVV Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“Ausgabe: 01. 1997UVV Unfallverhütungsvorschrift „Chlorung von Wasser“Ausgabe: 01. 1997UVV Unfallverhütungsvorschrift „Verwendung von Flüssiggas“Ausgabe: 01. 1997Richtlinie <strong>für</strong> LaboratorienAusgabe: 10. 1993 / 01. 1998Merkblatt „Erste-Hilfe-Material“Ausgabe: 03. 2006Merkblatt „Erste Hilfe in Schulen“Ausgabe: 06. 2003 (Hinweis auf Notfalltelefon)Richtlinien zur Sicherheit im naturwissenschaftlichen Unterricht, <strong>Empfehlung</strong>en, Beschlussder Kultusministerkonferenz der Länder vom 30. 12. 1985 (z.Zt. in Überarbeitung)enthalten in LS - Merkblätter zur Sicherheit im Unterricht - Naturwissenschaft, - Technik /Arbeitslehre, - Hauswirtschaft, - Kunst; Richtlinien / Kommentare / Stofflisten, Neckar-Verlag Villingen-SchwenningenErste-Hilfe-Material - Verbandkasten BAusgabe: 01. 1998Teil 4: Tragbare Feuerlöscher; InstandhaltungBeiblatt 1: Tragbare Feuerlöscher; Instandhaltung; Informationen zur AnwendungAusgabe: Dezember 1984; Ausgabe: 08. 1986LS STUTTGART 2009


Unterricht und Fachräume GYMNASIEN 63DIN EN 3-1DIN EN 3-1DIN EN 3-2DIN EN 3-4DIN 18 361DIN 58 121Beiblatt 1: Tragbare Feuerlöscher; Löschmittel und UmweltschutzAusgabe: 06. 1992Tragbare Feuerlöscher - Teil 1: Benennung, Funktionsdauer, Prüfobjekte der BrandklassenA und B; Deutsche Fassung EN 3-1:1996Ausgabe: 07. 1996Tragbare Feuerlöscher - Teil 2: Dichtheitsprüfung, Prüfung der elektrischen Leitfähigkeit,Verdichtungsprüfung, besondere Anforderungen; Deutsche Fassung EN 3-2:1996Ausgabe: 07. 1996Tragbare Feuerlöscher - Teil 4: Füllmengen, Mindestanforderungen an das Löschvermögen;Deutsche Fassung EN 3 – 4, 1996, Ausgabe: 07. 1996VOB Verdingungsordnung <strong>für</strong> Bauleistungen; Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen<strong>für</strong> Bauleistungen (ATV); Verglasungsarbeiten (Sicherheitsglas),Ausgabe: 06. 1996Lehr-, Lern- und Ausbildungsmittel; Anschlussmaße <strong>für</strong> Glasgeräte und VerbindungsteileAusgabe: 11. 1994 (Entwurf)3.3 Bezugsquellen, Richtlinien und RegelungenMerkblätter:UKBW-Schriften:(FRÜHER GUV)LS - Merkblätter zur Sicherheit im Unterricht - Naturwissenschaft,- Technik / Arbeitslehre,- Hauswirtschaft, - Kunst; Richtlinien / Kommentare /Stofflisten,Neckar-Verlag GmbH, Klosterring 1,78050 Villingen-SchwenningenPostanschrift: Postfach 1820, 78008 VS-Villingenhttp://www.neckar-verlag.deUnfallkasse Baden-WürttembergSitz KarlsruheWaldhornplatz 1, 76131 KarlsruhePostanschrift: 76128 Karlsruhehttp://www.uk-bw.deUnfallkasse Baden-WürttembergHauptsitz StuttgartAugsburger Str. 700, 70329 StuttgartPostanschrift: 70324 Stuttgarthttp://www.uk-bw.deTel.: 07721 8987 - 0Fax: 07721 8987 - 50Tel.: 0721 6098 - 1Fax: 0721 6098 - 5200Tel.: 0711 9321 - 0Fax: 0711 9321 - 500DIN / VDEVDI-Regeln:VDE:Beuth-Vertrieb GmbHBurggrafenstr. 4 - 7, 10787 Berlinhttp://www.beuth.deVDE-Verlag GmbH, Vertrieb, Marketing, Herstellung,EDV, Rechnungswesen, Bismarckstr. 33, 10625 BerlinPostanschrift: Postfach 120143, 10591 Berlinhttp://www.vde-verlag.de/cgi-bin/WebObjects/vdeTel.: 030 2601 - 2260Fax: 030 2601 - 1260Tel.: 030 348001 - 0Fax : 030 34170 93LS STUTTGART 2009


64 <strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIENDVGW-Regeln:ASR:Wirtschafts- u. Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH,Josef-Wirmer-Str. 1, 53123 BonnPostfach 140154, 53056 Bonnhttp://www.dvgw.de/dvgw/i1_indx.htm?suchehttp://www.dvgw.de/dvgw/index.htmBundesanstalt <strong>für</strong> Arbeitsschutz und Arbeitsme<strong>die</strong>n,Friedrich-Henkel-Weg 1, 44149 Dortmund,Postfach 170202, 44061 Dortmundhttp://www.baua.de/index.htmTel.: 0228 9127 - 0Fax: 0228 2598 - 420Tel.: 0231 9071 - 0Fax: 0231 9071 - 454ASRCarl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Str. 449,TRGS50939 KölnZH 1): http://www.heymanns.comTel.: 0221 94373 - 0Fax: 0221 94373 - 9011 ZH = Zentralstelle <strong>für</strong> Unfallverhütung, MerkblätterLS STUTTGART 2009


Unterricht und Fachräume GYMNASIEN 653.4 Anschriften <strong>für</strong> den naturwissenschaftlichen und technischen UnterrichtDas LS bietet eine eigene Liste unter dem gleichen Namen <strong>für</strong>:1. Bezugsquellen, Richtlinien und Regelungen2. Naturwissenschaftlicher Unterricht:Lieferfirmen <strong>für</strong> Labor-, Lehr- oder Lernmittel3. Technikunterricht:Lieferfirmen von Technikraumausstattungenund Lehrmitteln4. Spezielle Geräte oder Produkte5. Reparaturservice <strong>für</strong> Schulen6. Regierungspräsi<strong>die</strong>n Baden-Württemberg / SchuleDiese Liste (7 S.) kann beim LS bestellt oder direkt aus dem Netz bezogen werden:http://www.ls-bw.de/allg/beratung/anschrif.pdf3.5 Regierungspräsi<strong>die</strong>n Baden-Württemberg / SchuleA NSCHRIFT T EL N ETZ / E - POSTRegierungspräsidium-StuttgartRef. 71Breitscheidstr. 4270176 StuttgartRegierungspräsidium-FreiburgRef. 71Eisenbahnstraße 6879098 FreiburgRegierungspräsidium-KarlsruheRef. 71Hebelstr. 276133 KarlsruheRegierungspräsidium-TübingenRef. 71Keplerstraße 272074 Tübingen0711 904 407000761 208 61980721 926 441007071 200 2055http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1147428/index.htmlabteilung7@rps.bwl.dehttp://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1151052/index.htmlabteilung7@rpf.bwl.dehttp://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1194602/index.htmlabteilung7@rpk.bwl.dehttp://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1146981/index.htmlabteilung7@rpt.bwl.deLS STUTTGART 2009


3.6 Prüfliste: Bau von naturwissenschaftlichen Fachräumen1.Lehr-ÜbungsraumANFORDERUNG HINWEISE IN KAPITEL JA NEINin Stufen ansteigendMittelgang (nicht zu breit; 60 cm - 80 cm)1.1 und 1.22.1 2.SicherheitsanforderungenAbstand Lehrertisch / 1. SchülertischAbstand zwischen den SchülertischenLängsgang BreiteTransport- und Schülerwege nicht kreuzend1,20 m0,85 m1,00 m2.4 3.Verbandkasten <strong>für</strong> Erste HilfeFeuerlöschgeräteHandbrause am Waschbecken mit Augendusche2.112.112.7 4.Zugang <strong>für</strong> den LehrerFluchtweg2.4 5.Chemie-Fachtrakt (LÜ / Sammlungsraum / evtl. Praktikum)nach Bauordnung BW brandschutztechnisch abgetrennt(F 90 / T 90)2.7 6. Stromversorgung7. GasAbschaltung der elektrischen EnergieNot-Aus-<strong>Einrichtung</strong>enRCDSteckdose <strong>für</strong> Putzfrau; gekennzeichnetAbschaltungAbsperreinrichtungenGeräteanschlussarmaturenReihenfolge Erd- / Flüssiggas / Kartuschen2.8 2.9 8.Be- und EntlüftungBeleuchtungFenster / fensterlose <strong>Räume</strong>RaumbelüftungVerdunkelung / Beleuchtung2.52.6 9.Abzug nach DIN;2 Abzüge im Praktikum2.5 10.Schüler-ExperimentiertischWasser / AusgussbeckenStirnseite Installationsanschlüsse Elektrizität4 Steckdosen 230 V(z.B. <strong>für</strong> Mikroskope, Oberstufen-Praktikum)5 NiedervoltanschlüsseInstallation GasComputernetz-Anschluss (z.B. <strong>für</strong> Inter- und Intranet-Zugang) 11.ChemikalienAufbewahrungChemikalienschränke, entlüftetLösemittelschränke, dauerentlüftetChemikalienraum (ca. 6 m² - 8 m²), entlüftetGiftschrank2.52.7 12.<strong>Einrichtung</strong>LÜLaborspüleAufhängevorrichtung / Deckenhalterung Monitore / Daten-/ VideoprojektorTageslichtprojektor mit Projektionsfläche / -leinwandPeriodensystemIonenaustauscheranlage 13.<strong>Einrichtung</strong>Vorbereitung14. TelefonanschlussExperimentierkonsole / EnergieblockStellplatz <strong>für</strong> Fahrtische, auch gefliestTrockenschrank / BrutschrankKühlschrank mit EisfachStellplatz <strong>für</strong> DruckgasflaschenNotrufanlage - SicherheitComputernetz-Anschluss (z.B. <strong>für</strong> Inter- und Intranet-Zugang) 2.11


Unterricht und Fachräume GYMNASIEN 67Landesinstitut <strong>für</strong> SchulentwicklungRotebühlstraße 13170197 Stuttgartwww.ls-bw.deLS STUTTGART 2009

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