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Unsere Wegweisung - Eucharistie-Schwestern Kloster Herrnau

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<strong>Unsere</strong><strong>Wegweisung</strong>KonstitutionenundDirektoriumderKongregation der <strong>Schwestern</strong>von der Heiligsten <strong>Eucharistie</strong>


InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 2Approbation 6Vorwort 7Einleitung 9Ursprung und Weg unserer Gemeinschaft 9Wappen der Kongregation 15Logo der <strong>Eucharistie</strong>-<strong>Schwestern</strong> 17Logo der Gemeinschaft Brot und Leben 19Logo der EucharistischenGebetsgemeinschaft 21Konstitutionen und DirektoriumName, Spiritualität, Berufung undAuftrag unserer GemeinschaftUnser Name 24<strong>Unsere</strong> Spiritualität 24<strong>Unsere</strong> Berufung 27Unser Auftrag 29Unser Leben nach dem Evangelium<strong>Unsere</strong> Gelübde 31Gelübde der Jungfräulichkeit 32Gelübde der Armut 34Gelübde des Gehorsams 372


Unser geistliches Leben 39Die Feier der Liturgie 39Tagzeitenliturgie 41Umkehr und Versöhnung 43Unser Gebet 45Anbetung 46Leben aus dem Wort Gottes 47Geistliche Lesung 47Leben aus der Meditation 48Leben aus der Kraft der Stille 49Rosenkranz 49Besinnungstage – Exerzitien 50Heilige, die wir besonders verehren 51Gedächtnis der Verstorbenen 53Unser Leben in Gemeinschaft 54Unser Gemeinschaftsleben 54<strong>Unsere</strong> Kranken 57Vom Älterwerden 58Erholung – Mahlzeiten 59<strong>Unsere</strong> Begegnung mit den Menschen 60Weiterbildung 61<strong>Unsere</strong> Kleidung 62Aufbau und Leitung der GemeinschaftAufbau 63Mutterhaus 64Pastorale Dienste 65Leitung 67Die Generaloberin 673


Der Generalrat 69Die Generalverwalterin 70Die Noviziatsleiterin 72Die Hausoberin 73Kapitel und Beratung 74Das Generalkapitel 74Das Wahlkapitel 75Aufgabe 75Einberufung 75Zusammensetzung 75Verfahren 76Wahl der Generaloberin 78Wahl der Ratschwestern 80Amtsdauer der Generaloberinund des Generalrates 80Das Sachkapitel 81Aufgabe 81Zusammensetzung 81Verfahren 82Die jährliche Beratung 83Das Hauskapitel 84Eintritt in unsere Gemeinschaft 85Postulat und Zulassung zum Noviziat 85Noviziat 87Zeitliche Profess 90Ewige Profess 91Gelübdeformel 94Austritt – Entlassung 954


Bei zeitlicher Profess 95Bei ewiger Profess 97Uns angeschlossene GemeinschaftenGemeinschaft Brot und Leben 99Eucharistische Gebetsgemeinschaft 101Quellenangaben 1035


VorwortDie Schnelllebigkeit, die gesellschaftlichen Umbrücheunserer Zeit und vor allen Dingen derÜbergang von der Gründergeneration in dieFolgegenerationen machten eine Überarbeitungunserer Konstitutionen notwendig.Beim 11. Generalkapitel im Januar 2004 wurde dieseArbeit begonnen und beim erweiterten Sachkapitelim Dezember 2005 abgeschlossen.In einer gemeinsamen geistigen Auseinandersetzunghaben wir versucht, das Charisma und dieSpiritualität der Gemeinschaft zu vertiefen und dasZiel zu verdeutlichen. Wir waren bemüht, unserLeben und unser Sein im Licht des Evangeliumsund im Blick auf die Nöte der Zeit zu überdenkenund uns an den Forderungen von heute zuorientieren.Um die Berufung unserer Gemeinschaft im Geisteunserer Gründerin Mutter Maria Annuntiata inTreue zu entfalten, sind in den Konstitutionen dieGrundsätze unserer Lebensordnung festgelegt.Das Direktorium formuliert die Bestimmungen derKonstitutionen konkret aus. Die Konstitutionen unddas Direktorium sind uns <strong>Wegweisung</strong> und Hilfe,unser Charisma zu leben, zu entfalten und zuvertiefen und unseren Auftrag in Kirche und Weltzu erfüllen.7


Unser Name „Kongregation der <strong>Schwestern</strong> vonder Heiligsten <strong>Eucharistie</strong>“ gibt uns Zuversicht undist uns Verpflichtung.Salzburg, 24. September 2006Generaloberin8


EinleitungUrsprung und Wegunserer GemeinschaftSo sp richt der Herr: Gnade fand in der W üstedas Volk, das vom Schw ert versch ont blieb;Israel zieh t z um Ort seiner R uhe. A us derFerne ist ih m der Herr ersch ienen: Mit ewigerLiebe h abe ich dich g eliebt, darum h abe ichdir so lang e die Treue bewahrt. Ich baue dichwieder auf, du sollst neu erbaut w erden,Jungf rau Israel. Jer 31,2-4aAda Chotek, die Gründerin unserer Kongregation,hatte in den Augen des Herrn Gnade gefunden. Erwandte ihr sein Angesicht zu, er gab ihr Mut undwirkte durch sie Heil.Komtesse Ada wurde am 8. August 1890 inGroßpriesen/Nordböhmen als 3. Kind von CarlGraf Chotek und seiner Frau Ada Adelheid Maria,Prinzessin von Hohenlohe-Langenburg geboren.Als junge Frau erlebte sie die politischen Unruhenund den gesellschaftlichen Umbruch nach demersten Weltkrieg schmerzlich mit. Der Rückgangdes Glaubens, die Amtsniederlegung zahlreicherPriester und die Orientierungslosigkeit vielerMenschen wurden ihr zur Herausforderung.9


Da erging Gottes Ruf an Ada Chotek. AmDreikönigsfest 1922 hatte sie während des Gebetesin der Schlosskapelle eine Erleuchtung. DasEvangelienwort der Weisen aus dem Morgenland:„Wir haben seinen Stern aufgehen sehen und sindgekommen, um ihm zu huldigen“ (Mt 2,2) machteauf sie einen außergewöhnlichen Eindruck. Adaerkannte die Bedeutung dieses Schriftwortes fürsich und ihren Weg: „Folge treu dem Stern derGnade, den ich dir heute zeigen werde.“ So fasste sieden Vorsatz, den kleinen Sternen der täglichenPflicht treu und besonders aufmerksam zu folgen.Am Abend dieses Tages schlägt sie die Zeitschrift„Stadt Gottes“ auf. „Aufschlagend fällt mein Blickauf ein Bild: zwei weiße <strong>Kloster</strong>frauen anbetend vordem Allerheiligsten – dazu etwas weiter die dreiKönige auf Reisen. Zu gleicher Zeit innererHinweis: Das ist der Stern, dem du folgen sollst“(M.M.Annuntiata).Und Ada machte sich auf den Weg. Sie kannte denWeg nicht, sie suchte ihn. Nach einem Besuch inHall in Tirol begriff sie, dass die Beschaulichkeit derSühnegemeinschaft nicht das war, was Gott von ihrwollte. So vertraute sie weiter auf Gottes Führung –und Gott führte sie.Ihr geistlicher Begleiter Bischof Dr. Josef Groß vonLeitmeritz ermutigte sie, in ihrer Heimat Großprieseneine Frauengemeinschaft „EucharistischesSühnewerk für die Diözese Leitmeritz“ zu gründen.Wie Jesus Christus wollten diese Frauen die Lastenund Sorgen der Menschen mittragen, Sühne leistenund ihnen Halt geben im Glauben an den barm-10


herzigen Gott. Ihre Hauptaufgabe wurde die tatkräftigeMithilfe in der Seelsorge und verschiedenecaritative Dienste. Die „schmutzige Dorfstraße“erkannte sie als ihren Arbeitsplatz. Schwester MariaAnnuntiata, so der Ordensname der Gründerinunserer Gemeinschaft, und ihre Mitschwesternübernahmen als deutliches Zeichen für ihren Dienstdas Stundengebet der Kirche, um nicht nur mit denPriestern für die Gemeinden zu arbeiten, sondernauch mit ihnen und für sie zu beten.Die Approbation durch Rom erfolgte am 30. Juni1937. Im Laufe des Genehmigungsverfahrensänderte Rom den vorgeschlagenen Namen„<strong>Schwestern</strong> vom Unbefleckten Lamm Gottes“ aufden Namen „Kongregation der <strong>Schwestern</strong> von derHeiligsten <strong>Eucharistie</strong>“. Mutter Maria Annuntiatasah in diesen Verfügungen keine Umdeutung ihrerSendung, im Gegenteil, sie empfand dieseKorrektur als Klärung ihres Auftrages und Weges,denn in der <strong>Eucharistie</strong> hatte sie die Quelle undMitte ihres Lebens gefunden.Die kirchliche Errichtung durch den Bischof vonLeitmeritz Dr. Anton Alois Weber folgte am 21.November 1937. Das staatliche Recht alsGemeinschaft zu bestehen und zu wirken wardurch den „Verein Chotek’sche Fürsorgestätten“,der 1930 gegründet wurde, gewährleistet.Mit Güte, Schaffenskraft und Energie leitete MutterMaria Annuntiata die langsam wachsendeGemeinschaft im Geiste Jesu Christi. Ihr Charismastärkte die schwesterliche Zusammengehörigkeitund förderte in den <strong>Schwestern</strong> die Offenheit für11


die Sorgen und Nöte der Menschen. Gott segneteihr Bemühen, so dass in der Nähe von Großprieseneinige Niederlassungen gegründet und Arbeitsplätzein den Pfarren besetzt werden konnten.Doch nach kurzer Zeit wurde die Gemeinschaft vonschweren Prüfungen heimgesucht: Mutter MariaAnnuntiata erkrankte so schwer, dass sie bereitszwei Jahre nach der kirchlichen Errichtung am 14.August 1939 starb. Ihr Sterben und die politischenEreignisse durch den Nationalsozialismus, die ihreSchatten bis in die Gemeinschaft warfen, machtendie hoffnungsvollen Anfänge zunichte. Der „VereinChotek’sche Fürsorgestätten“ wurde aufgelöst undenteignet. Als nach Kriegsende die Tschechen dieHerrschaft übernahmen, gab es kein Bestehen mehrfür die deutschsprachige Gemeinschaft. Wie vieleSudetendeutsche mussten auch die <strong>Schwestern</strong> am7. Juli 1946 die Gründerheimat verlassen. Nur diesterbliche Hülle der Gründerin blieb als Wurzel derGemeinschaft in der Chotek’schen Familiengruft inWaltirsche zurück. Am 15. Februar 1948 kam dieKommunistische Partei an die Regierung; damitsenkte sich für viele Jahre der „Eiserne Vorhang“über diesen Teil Europas. Unter vielen großenSchwierigkeiten konnten 40 Jahre später, am 17.Dezember 1987, die sterblichen Überreste derMutter Gründerin auf dem Friedhof in Leitmeritz inEhren beigesetzt werden.„Wenn das W eiz enkorn nicht in die Erde fällt undstirbt, bleibt es allein; w enn es aber stirbt, bringt esreiche F rucht“ (Joh 12,24). Eine Frucht ist sicherlichdas Überleben der Gemeinschaft. Denn nach vielen12


Nächten der Angst, nach vielem Suchen und Fragenund oftmaligem Abgewiesenwerden in denverschie-denen Diözesen Österreichs fanden die<strong>Schwestern</strong> durch das gütige Verstehen des HerrnErzbischofs DDDr. Andreas Rohracher Aufnahme,Heimat und ein neues Wirkungsfeld in Salzburg.1959 bezogen sie das jetzige Mutterhaus in Salzburg<strong>Herrnau</strong> in der Friedensstraße, das unter Mithilfevieler Wohltäter gebaut werden konnte.Die Gemeinschaft konnte sich jetzt entfalten. DieSeelsorge in den Pfarren entwickelte sich zurHauptaufgabe. Nach dem II. Vatikanischen Konzil(1962-1965) wurden in jahrelanger Arbeit dieKonstitutionen erneuert und am 21. Juni 1984 vonHerrn Erzbischof DDr. Karl Berg approbiert.1989 wurde die „Eucharistische Gebetsgemeinschaft“neu belebt. Eine weitere Gruppe „Brot undLeben“, die derKongregation der<strong>Schwestern</strong> von derHl. <strong>Eucharistie</strong> angegliedertwerden soll,ist im Entstehen.Beide Gruppen sindVisionen der Gründerin,um die Spiritualitätder Gemeinschaftmit vielenMenschen zu teilenund den unmittelbaren Dienst am Menschen zufördern.13


Im Erbe, das unsere Gründerin Mutter MariaAnnuntiata hinterlassen hat, sehen wir auch heuteeinen Auftrag und eine Verpflichtung für unsereZeit.Der Herr segne und behüte dich.Der Herr lasse sein Angesich t über dichleuch tenund sei dir gnädig.Der Herr w ende sein Ang esich t dir z uund sch enke dir Heil.Num 6,24-2614


Wappen der KongregationDer Stern im Hintergrundweist auf die Berufungsgeschichteunserer GründerinMutter MariaAnnuntiata Chotek hin.„Folge treu dem Stern derGnade, den ich dir heutezeigen werde.“Darauf ein Wappenschildmit einem halben Rad. Esist das Wappen desUrgroßvaters unsererGründerin, des GrafenCarl Chotek, der der letzte oberste Burggraf vonBöhmen und als solcher Statthalter des KönigreichesÖsterreich-Ungarn war. In dieses Rad ist dieHostie, die hl. <strong>Eucharistie</strong>, wie in eine Krippegebettet. Sie ist wie die Nabe, die Mitte eines Rades,die alles zusammenhält.Beides, der Stern und die Hostie, weisen auf dieBerufung und Spiritualität der Gemeinschaft hin.Der von Rom approbierte Name „Kongregation der<strong>Schwestern</strong> von der Heiligsten <strong>Eucharistie</strong>“ für dieDiözese Leitmeritz bringt das Sein und das Tun derGemeinschaft zum Ausdruck.Johannes der Täufer, der Hauptpatron unsererGemeinschaft, zeigt auf Jesus: „Ecce Agnus Dei -15


Seht das Lamm Gottes“ und mahnt: „ParareDomino - Bereitet dem Herrn den Weg“.Maria ist uns in ihrem „Ecce Ancilla Domini – Sieheich bin die Magd des Herrn“ Vorbild, offen undbereit zu sein für Gottes Wirken.16


Logo der <strong>Eucharistie</strong>-<strong>Schwestern</strong>Der Kreis istSymbol unsererSpiritualität: <strong>Eucharistie</strong>ist derMittelpunkt unseresLebens.Die Bewegung,die aus den vierHimmelsrichtungenkommt, ergibt dasKreuz.Die Vertikale betontdas Göttliche,das Ewige, die Liebe und die Treue Gottes. Es istder Bereich, wo der Himmel die Erde berührt.Die Horizontale betont den Weg von außen nachinnen und von innen nach außen: der menschlicheWeg von Freude und Leid. Von der Mitte aus weitetsich der Weg, er geht weiter in die Zukunft.Andererseits verengt sich der Weg von außen nachinnen. Je mehr er zur Mitte kommt, desto mehrwird er vom Göttlichen bestimmt.Die vier goldenen Felder in der Mitte sind Aspekteunserer Spiritualität: Dankbarkeit, Einfachheit,Versöhnung und Solidarität.Der Schriftzug „<strong>Eucharistie</strong>-<strong>Schwestern</strong>“ ist unserName und umschreibt unsere Spiritualität und17


unseren Auftrag. Dieser Ring ist offen nach außen,was noch einmal die Bewegung und Orientierungzur Mitte betont.18


Logo derGemeinschaft Brot und LebenIn den goldenen Kreis,der in vier Felder geteiltist, ist der Schriftzug„Gemeinschaft Brot undLeben“ eingeschrieben.Der Kreis ist Symbol dereucharistischen Spiritualität,der Mitte des Lebensdieser Gemeinschaft.Die Bewegung, die aus den vier Himmelsrichtungenkommt, ergibt das Kreuz. Sie teiltden Kreis wie Brot, das geteilt wird.Die Vertikale betont das Göttliche: sein Wirken, seinGeschenk gibt der Gemeinschaft Rückgrat und eineSendung für die Welt.Die Horizontale betont den menschlichen Weg: voninnen nach außen weitet er sich von der Mitte her indie Zukunft, ist offen für alle Sinnsuchenden undweist wieder den Weg zur Mitte, zur <strong>Eucharistie</strong>.Die vier Felder stehen für Dankbarkeit, Einfachheit,Versöhnung und Solidarität.19


Dass der Schriftzug „Gemeinschaft Brot und Leben“innerhalb des Kreises steht, bringt die Nähe zu den<strong>Eucharistie</strong>-<strong>Schwestern</strong> zum Ausdruck. Der Nameist Auftrag, Leben und Brot mit anderen zu teilen.20


Logo derEucharistischen GebetsgemeinschaftUm den goldenen Kreis, der in vier Feldergeteilt ist, ist der Schriftzug „EucharistischeGebetsgemeinschaft“ geschrieben.<strong>Eucharistie</strong> ist dieMitte und die Lebensquelleder Gebetsgemeinschaft.Die Bewegung,die aus denvier Himmelsrichtungenkommt und zurMitte führt, ergibt dasKreuz.Das Kreuz als Zeichen des Segens ist für dieMitglieder der Gebetsgemeinschaft Zuspruchund Anspruch:„Du bist gesegnet – sei ein Segen“dort, wo du lebst und stehst,für die Menschen neben dir,durch die Lebenslast und das Leid, das du trägst,durch dein Gebet ...So kann Verwandlung geschehen und die Liebeund Zuwendung Gottes für viele Menschenerfahrbar werden.21


Der Schriftzug mit dem Namen, der die Mitteumschließt, ist zugleich Auftrag „Gebetsgemeinschaftder Danksagung“ zu sein. <strong>Eucharistie</strong> istDanksagung: sie gibt dem Leben Sinn, Erfüllungund Freude.22


Konstitutionen und Direktorium *Weisungen und Gebräuchesind an und für sich nicht wichtig, sie sindwie Buchstaben an einem Transparent;vergessen wir das Licht nicht.Mutter Maria Annuntiata* Der Teil des Direktoriumsist durch Kursivdruck gekennzeichnet23


Name, Spiritualität,Berufung und Auftragunserer GemeinschaftUnser NameIch habe deinen Namen in meine Handgesch rieben.Vgl. Jes 49,161. <strong>Unsere</strong> Gemeinschaft trägt den Namen„Kongregation der <strong>Schwestern</strong> von derHeiligsten <strong>Eucharistie</strong>“ – „Congregatio SororumSanctissimae Eucharistiae“ (CSSE), kurz„<strong>Eucharistie</strong>-<strong>Schwestern</strong>“.<strong>Unsere</strong> SpiritualitätAlles tun wir euretw egen, damit immer meh rMenschen aufgrund der überreichgewordenen G nade den Dank v ervielf ach en,Gott zur Eh re. 2 Kor 4,152. Leben aus dem Evangelium bedeutet, mit denAugen Jesu zu sehen und wie er die Menschenlieb zu gewinnen.24


3. Gott liebt alle Menschen und will, dass ihr Lebengelingt. Die Sehnsucht nach ihm ist in uns allenGrund gelegt. Aus diesem Vertrauen ist unsereSeelsorge Weitergabe von Gottes Seelsorge anuns.4. Vier Grundhaltungen stützen und belebenunsere Spiritualität. Sie sind wie Lebenslinien,die von der Quelle der <strong>Eucharistie</strong> ausgehenund uns zur Fülle des Lebens führen: Die Einfachheit des Herzens, die zum Dienenfähig ist (Diakonie) Die liebende Aufmerksamkeit, die dasDanken nicht vergisst und das Leben und denGlauben feiert (Liturgie) Die Solidarität, das Leben mit anderen zuteilen (Zeugnis geben, Martyria) Die Versöhnung, die bereit ist, Brücken zubauen (Gemeinschaft, Koinonia)5. Unser Leben in schwesterlicher Gemeinschaftwurzelt in der <strong>Eucharistie</strong>: die große Lob-,Dank-, Bitt- und Versöhnungsfeier ist Geheimnisunseres Glaubens, Mitte unseres Lebens undunserer Gemeinschaft. In der <strong>Eucharistie</strong> ist JesuGegenwart lebendig, der sein Leben für unsMenschen hingibt, als Zeichen des neuen undewigen Bundes.25


In der Communio der Kirche verbinden wir unsmit Gott und untereinander. „Ist der Kelch desSeg ens, über den wir den Seg en sprech en, nich tTeilh abe am Blut Ch risti? Ist das Brot, das wirbrech en, nicht Teilh abe am Leib Ch risti? Ein Brotist es. Darum sind wir viele ein Leib; denn wiralle h aben teil an dem einen Brot.“(1 Kor 10,16.1 7)6. Die Liebe und das Vermächtnis unseres Herrnund Bruders Jesus Christus und sein Tun greifenin unser Leben, prägen und verwandeln es zur<strong>Eucharistie</strong>feier des Lebens: Jesus nahm das Brot und den Kelch in seineHände und sagte Dank. Brot ist die Kraft undGabe des Alltags, der Wein Zeichen derFreude. Alles was uns leben lässt, dürfen wirbewusst in unsere Hände nehmen, dafürdanken und es mit anderen teilen. „Er brach das Brot und sp rach: Dies ist meinLeib für euch“ (1 Kor 11,24). <strong>Unsere</strong> Liebe, alsLeben für andere, wird im Empfangen undWeiter-geben, im Dienen, im Anteil gebenund im Anteil nehmen fruchtbar. So werdenStröme lebendigen Wassers aus uns fließen,die Leben fördern und ermöglichen. „Tut dies z u meinem G edächtnis“ (1 Kor11,24b). Das Vermächtnis Jesu verpflichtetuns, offen zu sein für seinen Geist, um seinenDienst der Fußwaschung in unserem Lebenzu verwirklichen.26


<strong>Unsere</strong> BerufungIch bin der W eg und die W ah rheit und dasLeben.Joh 1 4,67. <strong>Unsere</strong> Berufung in Taufe, Firmung und<strong>Eucharistie</strong> gibt uns Anteil am Priester-, HirtenundProphetenamt Jesu Christi.8. Unter Berufung zum Ordensleben verstehen wirjenen Anruf Gottes, der uns aus dem bisherigenLeben herausholt und uns einen Auftrag undeine Sendung für andere gibt. Der Ruf Gottesfordert Antwort und nimmt uns in dieVerantwortung, entsprechend unserer Neigungund Eignung. Die Antwort besteht imvertrauensvollen Sich-auf-den-Weg-machen, umGottes Willen zu suchen und zu erfüllen.9. Den Ruf Jesu „Folge mir“ muss jede Schwesterimmer wieder hören, verstehen undbeantworten in der konkreten Situation ihresLebens, der Gemeinschaft und der Kirche. JesuLeben, Leiden, Sterben und Auferstehen,gegenwärtig im Geheimnis der <strong>Eucharistie</strong>,geben unserem Leben Ausrichtung und Sinn.Wir sind vom Vertrauen auf Gottes Segen,Schutz und Fürsorge getragen.10. Durch die Berufung in diese Gemeinschafterfahren wir uns als Weggefährtinnen. Wir27


sehen unsere Verantwortung füreinander darin,dass wir dankbar auf die Begabungen undFähigkeiten der einzelnen Schwester achten undihr die Möglichkeit geben, sie zu entfalten. Wirhelfen einander, die Berufung in Liebe undFreude zu leben. Dieses gegenseitige Bemühenvertieft und sichert den Geist und dieWirksamkeit unserer Gemeinschaft. Die gelebteBerufung jeder einzelnen Schwester macht dieBerufung der Gemeinschaft aus.11. Wir tragen den Schatz der Berufung in irdenen,zerbrechlichen Gefäßen (vgl. 2 Kor 4,7). WeilGott mit uns ist, können wir, trotz unsererGrenzen und unseres Versagens, auch dasWagnis mit uns selbst eingehen. In Krisen helfenwir einander die Berufung neu zu entdecken.Ratsam ist es in solchen Fällen, Hilfe und Klarheit imGespräch mit der Generaloberin und dem geistlichenBegleiter bzw. Begleiterin zu suchen.Im vertrauensvollen Gebet bitten wir den Herrn derErnte um gute Berufe und die Entfaltung unsererGemeinschaft. Durch gelebtes Zeugnis undentsprechende Information geben wir jungenMenschen Anregung, gemeinsam mit uns dieNachfolge Christi zu leben und die Aufgaben zuerfüllen, die Gott uns gestellt hat.Im Rahmen der uns gestellten Aufgaben versucht dieLeitung jede Schwester vor allem dort einzusetzen,wo sie ihre persönlichen Begabungen und Fähigkeitenhat.28


zu erkennen, was Gott von uns in dieser Zeiterwartet. Aus pastoralem Interesse setzt sichjede einzelne Schwester und die Gemeinschaftmit dem weltlichen, politischen Zeitgeschehen,den Fragen der Kirche und der Menschenauseinander. <strong>Unsere</strong> Verantwortung bestehtdarin, dies in den notwendigen Dienstumzusetzen. (vgl. PC 2d)Wie wir dieser Not als Gemeinschaft amwirksamsten begegnen und ihr abhelfen können,entscheidet nach Rücksprache mit den<strong>Schwestern</strong> der Generalrat. Wir wollen denAbsichten der Gründerin treu bleiben undvorrangig pastorale Aufgaben übernehmen.(vgl. PC 2b)Alles was wir tun sehen wir als apostolischenDienst. Im Miteinander und Füreinander wirdunser Leben ein Segen (vgl. Gen 12).Als aus der Gründerheimat Großpriesen/BöhmenAusgewiesene wollen wir die Menschen dort mitunserem Gebet unterstützen, Kontakte pflegen undimmer offen bleiben für Not-wendende Aktionen,Dienste oder Einsätze.16. Im gemeinsamen Glauben, im Hoffen undLieben bezeugen wir Gottes Gegenwart undteilen unser Leben wie Brot mit den Menschen.Im Geist des Evangeliums üben wir Gastfreundschaft.Angehörige und Gäste, auch dieArmen von der Straße sollen spüren, dass sieherzlich willkommen sind.30


Unser Lebennach dem Evangelium<strong>Unsere</strong> Gelübde17. Unser Leben in der Gemeinschaft orientiert sicham Evangelium von Jesus, dem Christus. Inseiner Nachfolge finden wir die <strong>Wegweisung</strong> fürunser Leben und werden immer tiefer von derWirklichkeit ergriffen: „In ihm leben wir, bew egenwir uns und sind w ir“ (Apg 17,28 ).18. „Jeder Mensch und Christ ist von der Taufe herzur Verherrlichung Gottes berufen. DieNachfolge Christi in der Lebensform der Rätedes Evangeliums ist eine eigene Berufung. Sieveranlasst die Berufenen, ihr Leben Gott zuweihen. Sie gehören nicht mehr sich selbst,sondern Christus“ (LG 44/1).Wir leben unsere Berufung in einerGemeinschaft von <strong>Schwestern</strong>, für die die Rätedes Evangeliums Jungfräulichkeit, Armut undGehorsam grundlegend sind. In der Welt vonHeute wollen wir die Gegenwart desdreifaltigen Gottes bezeugen. Im Vertrauenöffnen wir uns seinem Leben fördernden Wirkenund lassen Verwandlung geschehen.31


Gelübde der JungfräulichkeitDie Liebe, die frei macht, wurzelt in GottHöre Tochter, sieh her und neig e dein Oh r.Ps 45,11 a19. Aus der Liebe Gottes sind wir Menschengeschaffen und erlöst. Unser Leben ist Antwortauf diese Liebe des dreifaltigen Gottes.20. Zu lieben und geliebt zu werden umfasst unserganzes Menschsein, den Leib, auch mit der Kraftder Sexualität, Seele und Geist. DiesesGrundbedürfnis kann nur in einer geordnetenDu- und Wir- Beziehung entfaltet werden. Diegöttliche Gabe der Liebesfähigkeit will in denvielfältigen Beziehungen zu uns selbst, zumMitmenschen und vor allem durch diepersönliche Verbundenheit mit Christus reifenund uns von unserer Herzensenge und unseremEgoismus befreien. Dadurch werden wir fähig,für andere da zu sein, Dienste ohne Berechnungzu tun und Freundschaften ohne Besitzanspruchzu leben. Im inneren Freiwerden und in derBereitschaft, sich wandeln zu lassen, ist esmöglich, dass Gott durch uns in der Welt Gestaltannimmt. Das In-ihm-Sein erfüllt uns und findetseinen Ausdruck in der Einheit von Gottes- undNächstenliebe.32


21. Dem Geheimnis der Liebe und des Lebensbegegnen wir in positiver Einstellung undEhrfurcht. Aus der Reinheit des Herzens undder Gesinnung wächst die Fähigkeit offen undunvoreingenommen auf die Menschen zuzugehen.Wir bemühen uns um Ehrfurcht und umeinfache, natürliche Umgangsformen.22. Im Gelübde der Jungfräulichkeit antworten wirauf Gottes Anruf und auf seine Liebe mitungeteiltem Herzen: das ist ein Geheimniszwischen Gott und dem einzelnen Menschen.Die Christusbeziehung im ehelosen Lebenbefähigt uns, Gottes Zuwendung imGemeinschaftsleben und im apostolischenDienst sichtbar und erfahrbar zu machen.Maria ist uns in ihrer Offenheit und Hingabe einVorbild.33


Gelübde der ArmutDer Weg vom Habenwollenzum Teilen, zum SeinDenn ih r wisst, was Jesus Christus, unserHerr, in seiner Liebe getan h at: Er, der reichwar, wurde euretw egen arm, um euch durchseine Armut reich z u machen.2 Kor 8,923. Wir sind von Gott geschaffen, geliebt und reichbeschenkt. Als Geschöpfe Gottes wissen wir unsauf ihn verwiesen. In diesem Vertrauen, unterGottes Fürsorge zu stehen, können wir einfachleben und unser Leben und Brot mit anderenteilen.24. Einfaches Leben in Zufriedenheit, Dankbarkeitund Freude macht uns fähig, uns als Beschenktezu erfahren. Es ist uns Hilfe frei zu werden vonungeordneten Abhängigkeiten, unsere Grenzenund die der anderen anzunehmen und einanderErfolg und Gutes zu gönnen.25. Unser Gelübde der Armut umfasst nicht nur diemateriellen Aspekte, sondern erstreckt sich auchauf den Umgang mit unseren Mitmenschen.Zur Armut gehört auch, die Einmaligkeit desAnderen und seine Freiheit zu akzeptieren. Wirsind aufeinander angewiesen und genügen unsnicht selbst.34


26. Wenn wir die Wesensarmut derGeschöpflichkeit bejahen, dürfen wir unseinander ohne Maske zeigen, mit unserenFehlern, Schwächen und mit unserer Schuld.Die leeren Hände sind empfänglich für dasUnverdiente, für die Liebe.Wenn der Geist Jesu unser Tun und Lassenbestimmt, wird das Teilen der geistigen undmateriellen Güter zum Bedürfnis und dieSolidarität zur Notwendigkeit. Unser Lebenverwandelt sich zur Freude am Sein und wirdzum Dank und Lobpreis an den Schöpfer.Teilen und solidarisch sein besagt für uns vor allem,dass wir nicht nur die Gabe, sondern uns selbergeben. Das gilt auch den Notleidenden, Flüchtlingen,Ausgegrenzten und Armen gegenüber, für die wiruns nach Möglichkeit einsetzen.Teilen wollen wir auch, indem wir uns füreinanderZeit nehmen, Erlerntes gerne weitergeben,Erfahrungen austauschen, Zeitschriften und Bücherzur Verfügung stellen usw.Aufmerksam und dankbar wollen wir für alles sein,was uns Tag für Tag von Gott gegeben wird, und dieDienste wahrnehmen und anerkennen, die andere füruns tun.35


27. Durch das Gelübde der Armut verpflichten wiruns zur einfachen Lebensform und verzichtenauf das Recht, über materielle Güter frei zuverfügen. Was wir als Arbeitslohn oder Pensionerhalten, überlassen wir der Gemeinschaft.Als Gemeinschaft wollen wir kein Vermögenanhäufen, wohl aber für die notwendigematerielle Grundlage der <strong>Schwestern</strong> sorgenund im Übrigen in Freigebigkeit mit denNotleidenden teilen.Die gelebte Armut macht uns einerseits frei, erfordertaber andererseits, dass wir in Bescheidenheit umNotwendiges bitten. Die Verwendung größererBeträge bzw. Geschenke besprechen wir mit derOberin.Mit Werten und Dingen, die in unsereVerantwortung gegeben sind, gehen wir achtsam um.28. Von der Gemeinschaft empfangen wir, was wirzum Leben brauchen.Für kreative Tätigkeiten, Hobbys und Entspannung,kleine Freuden, Spenden usw. und auch um dennotwendigen Aufwand für materielle Dinge richtigeinschätzen zu können, bekommen wir monatlichTaschengeld.36


Gelübde des GehorsamsAuf wen höre ich, wem gehöre ich?Höre, Israel! J ahw e, unser Gott, J ahw e isteinzig. Darum sollst du den Herrn, deinenGott, lieben mit ganzem Herzen, mit ganzerSeele und mit g anzer Kraf t.Dtn 6,4.529. Jeder Mensch ist ein Gedanke Gottes und trägtdie Züge seines Schöpfers. Das Glaubensbekenntnisdes Volkes Israel ist auch für unsAuftrag, im Hören auf Gottes Wort unser Lebenzu gestalten.30. Gottes Anruf hören wir in der Stille, impersönlichen Gebet, in den Begegnungen undGesprächen mit anderen, in den Anforderungendes Lebens, den Ereignissen der Zeit und denAufgaben, die uns gestellt sind. Dazu hilft unsein hörendes Herz, aufmerksame Liebe und dieOffenheit, uns zu wandeln.31. Auch unsere geistigen und leiblichenFähigkeiten und Talente sind ein wichtiger Teilunseres Wesens und von Gott geschenkteGaben. Wir handeln im Sinne Gottes, wenn wirmit ihnen verantwortungsvoll umgehen.37


32. Gehorsam verlangt großes Vertrauen und dieBereitschaft auf Gottes Anruf zu hören undgemeinsam seinen Willen zu suchen.Gehorsam braucht auch die Bereitschaft, innötiger Offenheit aufeinander zu hören. Dies istfür ein gutes Zusammenleben und -wirkenwichtig und eine Hilfe zum gemeinsamen Ziel.33. Mit dem Gelübde des Gehorsams anerkennenwir eine Leitung im Dienst der Gemeinschaftund ihres Auftrags und übernehmen die Pflicht,unseren Oberen zu gehorchen. Wir bringenihnen Achtung und Vertrauen entgegen undunterstützen sie in ihren Aufgaben. Wir sind unsbewusst, dass jede Schwester Mitverantwortungträgt.34. Die <strong>Wegweisung</strong> unserer Konstitutionen, derenGrundlage das Evangelium ist, leben wir inLiebe und Treue und tragen damit persönlichzum Werden und Wachsen des Gottesreichesbei.38


Unser geistliches LebenWeil Gott soviel Erbarmen mit euch g eh abthat, bitte und ermuntere ich euch: Stellt euerganz es Leben Gott z ur Verfüg ung ! Bring teuch Gott als lebendig es Opfer dar, einOpfer v öllig er Hing abe, an dem er Freudehat. Das ist f ür euch der w ahre undang emesseneGottesdienst.Vgl. R öm 12,1Die Feier der Liturgie35. In der Liturgie feiern wir Gottes Gegenwart.Gott segnet die Welt und die Menschen mitLeben. Auf dieses Heilswirken antworten wir alsGlaubende mit Anbetung und Danksagung, mitLobpreis und Psalmen, mit Hymnen undLiedern.36. Wir versammeln uns um den Tisch des Wortesund den Tisch des Brotes. Wort und Zeichenbilden eine innere Einheit.Der Lobpreis Gottes ist unser Auftrag, denn wirsind zum Lob seiner Herrlichkeit bestimmt (vgl.Eph 1). Uns bringt er Segen und Heil.39


37. In der <strong>Eucharistie</strong>feier lädt uns Jesus Christus,der Gekreuzigte Auferweckte, zur Lebens- undMahlgemeinschaft ein. Es ist Gottes Dienst anuns, wenn wir uns als Gemeinschaft, als VolkGottes versammeln, um ihm, dem dreifaltigenGott zu begegnen und ein Fest des Glaubens zufeiern.Liturgie ist das Werk des ganzen Christus – desHauptes und des Leibes. „Deinen Tod, o Herr,verkünden wir, und deine Auferstehung preisenwir, bis du kommst in Herrlichkeit.“Hineingenommen in Christi Hingabe an denVater werden wir verwandelt. So wird unserLeben zur Danksagung.38. Die <strong>Eucharistie</strong>feier ist Mitte und Höhepunktunseres Lebens: Wir bringen unseren Alltag,Freude und Hoffnung, Trauer und Angst mit indieses Heilsmysterium. Jesus, das Lamm Gottes,trägt und nimmt hinweg, was gegen das Leben,gegen die Liebe und gegen den Frieden ist.39. Wir feiern Gottes Gegenwart in seinem Wort anuns, im gemeinsamen Beten, Singen, stiller odergemeinsam gestalteter Anbetung und in derWort-Gottes-Feier.40


Tagzeitenliturgie40. In der Tagzeitenliturgie verbinden wir uns mitChristus und untereinander und vereinigen unszu bestimmten Zeiten des Tages mit derGesamtkirche. Damit stehen wir in derGebetstradition des Gottesvolkes.Die tägliche Feier von Laudes und Vesper gibtunserem Alltag einen österlichen Rhythmus. DieLaudes im Licht des anbrechenden Tages sinddas Gedächtnis der Auferstehung des Herrn. ImAbendopfer, der Vesper, gedenken wir unsererErlösung durch die Hingabe Jesu Christi imAbendmahl und Kreuzestod (vgl. „AllgemeineEinführung in das Stundengebet“).41. Das Gedächtnis der Heilsmysterien, Lobpreis,Danksagung und Fürbittgebet, ist in der Feierder <strong>Eucharistie</strong> als der Mitte und demHöhepunkt unseres Gemeinschaftslebens enthaltenund in gleicher Weise in der Feier derTagzeitenliturgie.Im Mutterhaus beten wir Laudes, Vesper, eine derkleinen Horen und die Komplet.42. Wie wir unsere Arbeit in den Dienst derMitmenschen stellen, so tragen wir auch in derTagzeitenliturgie Sorge für Kirche und Welt.41


43. <strong>Unsere</strong> Aufgabe ist es auch, mit den Priesternund Gemeinden und für sie zu beten, denn derHerr allein kann der Arbeit, in der wir unsmühen, Wachstum und Gedeihen geben.42


Umkehr und VersöhnungIhr seid von Gott geliebt, seid seineauserw äh lten Heiligen. Darum bekleidet euchmit aufrich tigem Erbarmen, mit G üte, Demut,Milde, G eduld! Ertrag t euch geg enseitig undverg ebt einander, w enn einer dem andernetw as vorz uw erfen h at. Wie der Herr euchverg eben h at, so vergebt auch ih r!Kol 3,12-1344. Versöhnung suchen, stiften und schenken gehörtzu unserem Auftrag. Das Wort Jesu „Kehrt um!Denn das Himmelreich ist nahe“ (Mt 4,1 7) ist füruns ein Anruf, unser Leben, unseren Weg undunsere Beziehungen zu Gott, den Mitmenschenund uns selber zu überprüfen. Wir werdenimmer wieder schuldig und brauchen deshalbUmkehr und Versöhnung.45. Wir leben von der Vergebung durch dieBarmherzigkeit Gottes und der Menschen. Wennwir handeln, wie Gott an uns handelt,ermöglichen wir einander einen neuen Anfangund helfen uns gegenseitig, Begrenzungenanzunehmen und Lasten zu tragen.46. Die Kirche kennt verschiedene Formen derVersöhnung. Im Sakrament der Buße schenktuns Gott, der barmherzige Vater, durch denDienst der Kirche Verzeihung und Frieden.43


In der Gemeinschaft feiern wir regelmäßig dasBußsakrament.Die Oberen sollen für geregelte und geeignete Beichtgelegenheitim Haus Sorge tragen, auch wenn jederSchwester die Möglichkeit offen steht, ihrenBeichtvater oder geistlichen Begleiter frei zu wählen.47. In der Bußfeier bedenken wir unsere Haltungund erforschen unser Gewissen im Blick aufSchöpfung, Gesellschaft, Kirche und Gemeinschaft.Wir suchen Versöhnung als befreiendeBegegnung mit Gott und untereinander.Vor den großen Festen des Kirchenjahres halten wirin der Gemeinschaft eine Bußfeier, die auch Raumlässt für ein persönliches Bekenntnis.48. Die Feier der <strong>Eucharistie</strong> beinhaltet vieleElemente der Vergebung. Ebenso erhalten wirVergebung unserer Schuld im Gebet, in derLesung der Heiligen Schrift, in Werken derNächstenliebe und in der Aussöhnung mitanderen.49. Bei der täglichen Gewissenserforschung dankenwir Gott für alles, prüfen aber auch unserepersönliche Haltung ihm und dem Nächstengegenüber selbstkritisch. In der Gesinnung derLiebe und mit dem Willen zur Umkehr wollenwir begangene Fehler bereinigen und Versöhnungsuchen.44


Unser GebetWir sollten G ott such en, ob wir ih n ertastenund finden könnten; denn keinem v on uns ister fern. Denn in ih m leben w ir, bew eg en wiruns und sind w ir. Vg l. Apg 17,27f50. Im persönlichen Gebet bemühen wir uns umeine lebendige Gottesbeziehung. Staunend undin Freude öffnen wir uns für seine Gegenwart inder Schöpfung und für sein Wirken in denGegebenheiten des Alltags.51. Wir sind gemeinsam unterwegs, darum wollenwir auch gemeinsam anbetend vor Gott stehen,uns gegenseitig in Glaube und Gebet stützenund einander ermutigen, die Großtaten Gotteszu verkünden.52. Wir bemühen uns um eine Atmosphäre, die zuGebet und Betrachtung einlädt.45


Anbetung53. Die Anbetung des dreifaltigen Gottes ist für unsunverzichtbar. Deshalb nehmen wir uns täglichdafür Zeit; wo es sein kann, vor demausgesetzten Allerheiligsten.54. „Gott ist gegenwärtig in jedem Menschen undmöchte erkannt und anerkannt werden. Geradediese Anerkennung in der Schwester und imBruder neben uns ist der Anbetungsdienst, zudem wir - in gleicher Weise wie zur Anbetungder heiligsten <strong>Eucharistie</strong> - in der Gemeinschaftberufen sind“ (Mutter Johanna).55. Diese Begegnungen mit Gott bewirken in unsUmwandlung und befähigen uns, mit Freudeund Zuversicht unseren Dienst zu tun.46


Leben aus dem Wort Gottes56. Der Weg Gottes mit den Menschen, sein Wortund seine Verheißungen sind Quellen aus denenwir schöpfen. Sie stärken und ermutigen uns zueinem Leben aus dem Glauben.57. Gottes Wort ist uns in der Bibel geschenkt. Wirstellen uns mit Offenheit der Herausforderungder biblischen Texte, die uns als Christen in diePflicht nehmen. Darum sehen wir diepersönliche und gemeinsame Auseinandersetzungmit der Hl. Schrift als notwendig undwertvoll an.Wir bemühen uns um eine zeitgemäße theologischfundierte Auslegung und Verkündigung (vgl. Nr.93).Geistliche Lesung58. Für das geistliche Wachsen und unserUnterwegssein brauchen wir immer wiederneue Impulse und Anregungen, deshalb ist unsgeistliche Lesung eine Verpflichtung.Für die geistliche Lesung werden von einer dafürbestimmten Schwester geeignete und wertvolleBücher ausgesucht und vorgestellt.47


Leben aus der Meditation59. Durch das Mitleben des Heilsgeschehens imKirchenjahr bleiben in uns Glaube, Hoffnungund Liebe lebendig: der Glaube und dasVertrauen, dass Gott es mit uns gut meint unduns nahe ist; die Hoffnung, dass durch dieAuferstehung unser Leben Sinn hat; und dieLiebe, die uns in Jesus Christus aufleuchtet unduns zur Antwort ruft. Das täglich zu betrachtenist jeder Schwester ein Anliegen.60. Dazu werden wir angeregt durch Gottes Wort inder Heiligen Schrift, in der Liturgie und durchdie Schriften unserer Gründerin.61. Die Erfahrungen aus dem Schweigen und derMeditation sind uns Hilfe, Gottes leise Stimmezu hören und mit aufmerksamer Liebe zubeantworten.48


Leben aus der Kraft der StilleIch stehe vor der Tür und klopf e an. Wermeine Stimme hört und die Tür öffnet, beidem werde ich eintreten, und wir werden Mah lhalten, ich mit ihm und er mit mir.Offb 3,2062. Um unser geistliches Leben zu vertiefen und dieLebensmelodie, die Gott in uns hineingelegt hat,zu entdecken, brauchen wir geregelte Zeiten desSchweigens und der Besinnung, die in unseremTagesablauf einen festen Platz haben. In derStille finden wir innere Ruhe und werdeneingestimmt für die Begegnung mit Gott.Besonders Kapelle und Klausur sind für unsOrte der Stille.Um uns nicht gegenseitig zu stören oder gar deninneren und äußeren Frieden zu gefährden, bemühenwir uns, nicht unnütz oder lieblos zu reden.Rosenkranz63. Das Rosenkranzgebet, in dem wir mit Maria JesuLeben, sein Leiden und seine Herrlichkeitmeditieren, kann uns Hilfe sein, unser Leben imLicht des Glaubens zu sehen und zu deuten.49


Besinnungstage – Exerzitien64. Die monatlichen Gemeinschafts- oder Besinnungstageund die jährlichen Exerzitien sind unsunentbehrlich zur Vertiefung und Besinnung aufdas Wesentliche.In der Regel halten wir einmal im Jahr gemeinsamfünftägige Exerzitien und überlegen auch miteinander,wer als Exerzitienleiter in Frage kommt.Wenn es notwendig ist oder eine Schwester dieswünscht, kann sie auch Einzelexerzitien machen bzw.sich einem anderen Exerzitienkurs anschließen.50


Heilige, die wir besonders verehren65. Wir verehren die Gottesmutter Maria imGeheimnis der Menschwerdung und Erlösung.Ihr Mut, ihre Verfügbarkeit, ihr Vertrauen sollauch unser Leben prägen. Mutter MariaAnnuntiata hat unsere Gemeinschaft derFürsprache und dem Schutz der Gottesmutter inbesonderer Weise anvertraut.66. Hauptpatron unserer Gemeinschaft ist Johannesder Täufer. Nach seinem Vorbild bereiten wir„dem Herrn die Wege“ und weisen hin aufChristus, das Lamm Gottes.67. Der heilige Josef, Schutzherr der Kirche, giltunserer Gemeinschaft als besonderer Fürsprecher.68. Auch vertrauen wir auf die Fürbitte unsererGründerin Mutter Maria Annuntiata.51


69. Kongregationseigene Fest- und Feiertage sind: Erscheinung des Herrn, 6. Januar Fest des hl. Josef, 19. März Verkündigung des Herrn, 25. März Gründonnerstag Fronleichnam - Hochfest des Leibes undBlutes Christi Geburt des hl. Johannes des Täufers, 24. Juni Maria Heimsuchung, 2. Juli Gründungsfest, 21. November Hochfest der ohne Erbsünde empfangenenJungfrau und Gottesmutter Maria,8. Dezember.52


Gedächtnis der VerstorbenenSind w ir mit Ch ristus g estorben, so g laubenwir, dass wir auch mit ih m leben w erden.2 Tim 2,1170. Wir gedenken in liebender Verbundenheit imtäglichen Gebet aller verstorbenen <strong>Schwestern</strong>,Angehörigen, Wohltäter, der Mitglieder der unsangeschlossenen Gruppen „Brot und Leben“und der „Eucharistischen Gebetsgemeinschaft“.Sie leben weiter unter uns.Monatlich wird eine Hl. Messe für alle unsereVerstorbenen gefeiert. Wir gedenken ihrer auch imRosenkranzgebet und in den Fürbitten.Am Tag des Begräbnisses einer unserer <strong>Schwestern</strong>beten wir das Totenoffizium.53


Unser Leben in GemeinschaftEs gibt verschiedene Gnadengaben, aber nurden einen G eist. Es gibt verschiedeneDienste, aber nur den einen Herrn. Es gibtverschiedene Kräfte, die wirken, aber nurden einen Gott: Er bewirkt alles in allen.1 Kor 1 2,4-6Unser Gemeinschaftsleben71. Gemeinsam sind wir in der Nachfolge JesuChristi unterwegs. Der Anruf Gottes erforderttäglich Antwort und ist uns zugleich Pflicht,auch füreinander Verantwortung zu übernehmen.Jede einzelne Schwester baut an derGemeinschaft. In ihr finden wir den Rückhalt,uns auf Gottes Anruf immer von neuemeinzulassen. Das Wohl der Kongregation hängtwesentlich davon ab, inwieweit es uns gelingt,Gemeinschaft zu leben. (Vgl. 1 Kor 12,12-31a)72. Wir nehmen einander als <strong>Schwestern</strong> an mit allunseren Stärken und Schwächen. Wir bemühenuns um Offenheit und Vertrauen zueinander.Wir stützen und ermutigen einander. In derVielfalt des Andersseins sehen wir eine Chanceund einen Reichtum und erfahren dieZugehörigkeit zur Gemeinschaft als Hilfe.54


73. Damit wir uns in der Gemeinschaft zu Hausefühlen ist es wichtig, dass jede Schwester amGeschehen der Gemeinschaft Anteil nimmt,auch eigene Initiativen ergreift und je nachFähigkeit ihren Teil zu einem guten Miteinanderbeiträgt.74. Das gemeinsame Beten und Feiern, derAustausch von Erfahrungen, die Rekreation unddas unbeschwerte Beisammensein schenken unsErmutigung und Freude.75. Bei zwischenmenschlichen Schwierigkeitensuchen wir im Gebet und im Gesprächfüreinander offen zu werden. Miteinanderbemühen wir uns um Lösungen und Schritte derVerständigung und einen neuen Anfang.76. Höflichkeit und Rücksicht, Verlässlichkeit undPünktlichkeit sind Zeichen schwesterlicherLiebe.Die Tagesordnung ist notwendig und hilfreichfür ein harmonisches Gemeinschaftsleben.<strong>Unsere</strong> verschiedenen Dienste, auch Krankheitund Alter erfordern Ausnahmen.Falls eine Schwester verhindert ist, am gemeinsamenGebet, an Meditation, Mahlzeiten, Rekreation,Konferenz, Hauskapitel usw. teilzunehmen, soll siedies mit der verantwortlichen Schwester besprechen.Wenn wir das Haus verlassen, sagen wir Bescheid.77. Der Auftrag unserer apostolischen Gemeinschaftund die pastorale Situation machen es nötig,55


dass <strong>Schwestern</strong> als Einzelne einem pastoralenDienst nachgehen, an ihrem Arbeitsplatzwohnen oder in kleinen Gemeinschaften leben.Auch Studium oder Krankheit können einAnlass sein.78. Um die Zusammengehörigkeit als Stärkung zuerfahren, suchen wir gemeinsam nach Möglichkeitender Begegnung und des Kontaktes. Esist uns wichtig, Kommunikation und Informationinnerhalb der Gemeinschaft zu pflegen,besonders mit der Generaloberin.79. Außer den Gemeinschaftstagen und denwöchentlichen „<strong>Kloster</strong>tagen“ suchen wir<strong>Schwestern</strong> auch untereinander Begegnung undAustausch.80. Um die Ausgewogenheit zwischen denAnforderungen der Arbeit, dem persönlichengeistlichen Leben und der Zugehörigkeit zur<strong>Kloster</strong>gemeinschaft zu erreichen, braucht jedeSchwester Zeit für Gebet, Stille, Erholung undWeiterbildung.81. Es ist für uns alle ein großes Anliegen, einanderim Gebet zu begleiten und mit Wohlwollen undInteresse zu unterstützen.56


<strong>Unsere</strong> KrankenIch bin JHWH dein Arz t.Ex 15,2682. Krankheit und Leiden gehören zu unseremLeben. Als Gemeinschaft wissen wir unsverpflichtet, für unsere alten und krankenMitschwestern zu sorgen. Darin sehen wir eineAufgabe für uns alle. Das Leiden und Mitleidensoll in der Kraft Christi zum Segen werden.Krankheiten, Schmerzen und Gebrechen einerunserer Mitschwestern nehmen wir ernst. MitWohlwollen und Verständnis, ohne Vorurteile undSchuldzuweisung bringen wir einander Hilfeentgegen.Wenn wir krank sind, nehmen wir den Dienst derMitschwestern dankbar an. Soweit es die Krankheitzulässt, nehmen wir teil am Gemeinschaftsleben. Dienotwendigen Maßnahmen besprechen wir mit der fürdie Kranken zuständigen Schwester.In unserer medizinisch fortgeschrittenen Gesellschaftachten wir auf ein menschenwürdiges Sterben. Ineiner Patientenverfügung, die eigenhändig unterschriebenist und deren Unterschrift regelmäßigerneuert wird, können wir unsere persönlichenWünsche äußern.57


Vom Älterwerden83. Das Älterwerden ist verbunden mit demSchwinden der körperlichen und geistigenKräfte. Zu dieser Lebensphase gehört dasrechtzeitige Loslassen der Aufgaben, in denenwir Sinn und Erfüllung gefunden haben. Wirbemühen uns um neue Lebensperspektiven.84. Der Schwerpunkt unserer Sendung, für dieMenschen da zu sein, verlagert sich auf dasGebet, das gütige Mitsorgen in derGemeinschaft und auf die persönlicheKontemplation.85. Im Gespräch und Zuhören, in Geduld und Gütehelfen wir einander das Kreuz zu tragen, um indiesem Lebensabschnitt nicht einsam undverbittert zu werden.86. Durch dieses täglich angenommene Sterbenreifen wir hin zur endgültigen Hingabe an denHerrn. So wird in uns das Werk vollendet, dasder Herr in Taufe und Profess in uns begonnenhat.58


Erholung – Mahlzeiten87. Für unser Menschsein und ein gelingendesLeben und um unsere Aufgaben gut erfüllen zukönnen, brauchen wir persönliche Freizeit,genügend Schlaf, aber auch Zeiten gemeinsamerErholung und Freude. Wir bemühen uns umeine gesunde Lebensweise.Jede Schwester braucht wenigstens einmal im Jahreine längere Erholung, die sie auf Wunsch und nachMöglichkeit bei ihren Angehörigen verbringen kann.Anderenfalls suchen wir gemeinsam nach einergeeigneten Lösung.88. Mahl halten ist eine wichtige Form menschlicherBegegnung und ein biblisches Bild für denHimmel. Darum nehmen wir uns für dasgemeinsame Mahl genügend Zeit. So kommt dieLiebe auf einfache Weise zum Ausdruck undergibt sich die Möglichkeit zum Gespräch.Dankbar für das tägliche Brot, teilen wir unsereMahlzeit auch gerne mit unseren Gästen.59


<strong>Unsere</strong> Begegnung mit den Menschen89. Der Dienst an den Menschen, in denen wirGottes Ebenbild achten, ist uns <strong>Schwestern</strong> vonder Hl. <strong>Eucharistie</strong> aufgetragen. Jesus Christusist unser Vorbild, ihn verkünden wir, von seinerGüte und Menschenfreundlichkeit geben wirZeugnis.90. In der Begegnung mit reichen oder armen,hochgestellten oder verwahrlosten Menschensoll unsere Haltung ehrfürchtig, einfach undnatürlich sein. Wir hören sie an, nehmen sieernst und versuchen zu erspüren, wie wir ihnenam besten helfen können. Bei aller Güte,Zuwendung und Nächstenliebe sollen wir klugsein und uns nicht vereinnahmen undmissbrauchen lassen.91. Mit unseren Angehörigen, besonders den Eltern,bleiben wir verbunden und besuchen sie zugegebenen Anlässen. Wir teilen ihre Freudenund Sorgen und tragen sie im Gebet mit.92. Wir nützen die verschiedenen Möglichkeiten,Kontakte zu pflegen, aufmerksame Liebe zuschenken und einander Freude zu bereiten.60


Weiterbildung93. Es soll jeder Schwester ein Anliegen sein,geeignete Fortbildungsmöglichkeiten in Absprachemit der Ordensleitung bzw. mit demjeweiligen Dienstgeber wahrzunehmen.Weiterbildungsmöglichkeiten sind Bücher, Vorträge,Tagungen, Kurse und geeignete Beiträge in denKommunikationsmitteln (vgl. IM 2; CIC can. 666).Wir bemühen uns auch, das, was wir an Wissen undneuen Einsichten geschenkt bekommen haben, denanderen <strong>Schwestern</strong> so weit wie möglich mitzuteilen.61


<strong>Unsere</strong> Kleidung94. Das Ordenskleid, das wir als Zeichen unsererLebensweihe und Einfachheit tragen, kennzeichnetunsere Zugehörigkeit zur Gemeinschaft.Nach dem Wunsch der Gründerin soll esschlicht, zeitgemäß und der Aufgabe entsprechendsein.95. Das Kleid ist von blaugrauem Stoff und hateinen weißen Kragen, der Schleier von gleicherFarbe hat einen weißen Vorstoß.96. Bei festlichen Anlässen tragen wir einen weißenMantel.97. In den Sommermonaten können wir einenKleiderrock mit Bluse und Schleier tragen.98. In bestimmten Situationen unseres Dienstes undder Erholung ist es erlaubt, geeignete einfacheZivilkleidung zu tragen. Wir tun dies imEinvernehmen mit der Oberin.99. Ein einfaches silbernes Kreuz mit der Aufschrift„Ecce Agnus Dei, Ecce Ancilla Domini“ tragenwir an einer Halskette.100. Einen silbernen Ring tragen wir an der rechtenHand als Zeichen unserer Verbundenheit mitChristus dem Herrn.62


Aufbau und Leitungder GemeinschaftAufbauIhr seid auf das Fundament der Apostel undProp heten gebaut; der Sch lussstein istChristus J esus selbst. Durch ihn w ird derganz e Bau z usammengehalten und w ächst z ueinem heilig en Tempel im Herrn. Durch ihnwerdet auch ihr im Geiste zu einer Woh nungGotteserbaut.Eph 2,20 -22101. Die Kongregation der <strong>Schwestern</strong> von derHeiligsten <strong>Eucharistie</strong> ist eine Gemeinschaftdiözesanen Rechtes (CIC can. 589). Mitglieddieser Kongregation wird eine Kandidatin durchdie Erste Profess.102. Die Konstitutionen sind die rechtlicheGrundlage der Gemeinschaft und für alle<strong>Schwestern</strong> als <strong>Wegweisung</strong> verbindlich. Hierwerden die Rechte und Pflichten der <strong>Schwestern</strong>festgelegt sowie die Aufgaben und Ämter derLeitung benannt und deren Zuständigkeitgeregelt. Alle streben nach demselben Ziel undhaben dieselben Rechte und Pflichten.63


Die <strong>Schwestern</strong> anerkennen und achten dieAutorität der Konstitutionen und der gewähltenLeitung.Mutterhaus103. Das Zuhause und das geistig-spirituelleZentrum für alle <strong>Schwestern</strong> ist das Mutterhaus.Im Mutterhaus hat die Generalleitung ihren Sitz.Normalerweise befindet sich dort auch dasNoviziat; hier werden die jungen <strong>Schwestern</strong> indas Ordensleben eingeführt.Für gewöhnlich verbringen die älteren<strong>Schwestern</strong> ihren Lebensabend im Mutterhaus.Ausnahmen brauchen das Einverständnis derGeneraloberin.64


Pastorale Dienste104. Im Auftrag der Gemeinschaft leben und arbeiten<strong>Schwestern</strong> einzeln oder in kleinen Gemeinschaftenin verschiedenen Bereichen der Pastoralund der Caritas.105. Eine kleine Gemeinschaft besteht aus wenigstensdrei <strong>Schwestern</strong>, von denen eine Schwester mitEwiger Profess die Verantwortliche ist. Sie wirdvon der Generaloberin mit Zustimmung ihresRates nach Befragung der betroffenen<strong>Schwestern</strong> ernannt und hat die Verantwortungfür das geistliche und materielle Wohl derGemeinschaft.Die <strong>Schwestern</strong> sollen nach Möglichkeit alles, wasdas Gemeinschaftsleben betrifft, gemeinsam überlegenund beschließen.Regelmäßig soll von der verantwortlichen Schwestereine Abrechnung über Einnahmen und Ausgabengemacht und von der Generalverwalterin demGeneralrat vorgelegt werden.106. Die Generaloberin wird die <strong>Schwestern</strong> impastoralen Dienst wenigstens einmal jährlichbesuchen, um in Leben und Arbeit Einblick zugewinnen und sie zu stärken.65


107. Für die Gründung oder Auflösung einer kleinenGemeinschaft braucht die Generaloberin dieZustimmung ihres Rates. Dasselbe gilt für jedeVeränderung einer Dienststelle.108. Bei der Errichtung einer kleinen Gemeinschaftist die schriftliche Zustimmung des Ortsbischofserforderlich. Bei der Aufhebung sind vorher derOrtsbischof und die betroffenen Stellen zuinformieren.109. Übernimmt eine Schwester einen Dienst, ist aufklare Richtlinien in der Vereinbarung mit demDienstgeber zu achten, um eine guteZusammenarbeit zu ermöglichen und demordensspezifischen Leben gerecht zu werden.Jede Schwester bekommt je nach ihrer Situation einenbestimmten Geldbetrag für die Miete, Verpflegung,Repräsentation usw., den sie mit der Verwalterinabrechnet.Für größere Ausgaben, wie Neuanschaffungen, Renovierungsarbeiten,Reisen usw. brauchen die<strong>Schwestern</strong> die Erlaubnis der Generaloberin.Sie suchen auch Verbindung mit der jeweiligen Vereinigungder fraulichen Ordensgemeinschaften undden Regionalkonferenzen.66


LeitungVerleih mir ein hörendes Herz, damit ich deinVolk regiere und das Gute vom Bösen z uuntersch eiden versteh e.Vgl. 1 Kön 3,9Die Generaloberin110. Die Generaloberin übt mit ihrem Rat inordentlicher Weise die höchste Autorität überdie ganze Gemeinschaft aus gemäß demkirchlichen Recht, den Konstitutionen und denBeschlüssen des Generalkapitels.111. Wach und offen für die Führung Gottes und dieZeichen der Zeit sorgt sie dafür, dass Charismaund Sendung der Kongregation lebendigbleiben. Ihre besondere Sorge gilt denMitschwestern, die sie in Liebe und Wohlwollenleitet und begleitet (vgl. CIC can. 619).112. Im Gebet wird sie versuchen, in all ihrenObliegenheiten den Willen Gottes zu erkennen,um die rechten Entscheidungen zu treffen.Die <strong>Schwestern</strong> ihrerseits sollen mit derGeneraloberin Kontakt pflegen, Rat undWeisungen annehmen und in Offenheit eingutes Einvernehmen anstreben.67


113. Aus schwerwiegenden Gründen kann dieGeneraloberin Anordnungen erlassen undaufgrund des Gehorsamsgelübdes aucheinfordern. Dies soll schriftlich oder vor zweiZeugen geschehen. In dringenden Fällen kannauch die Hausoberin solche Weisungen geben,sie hat aber umgehend der Generaloberin davonzu berichten.114. Es wird der Generaloberin ein Anliegen sein, mitden Bischöfen bzw. Ordinariaten, in derenBereich das Mutterhaus, die kleinenGemeinschaften oder der Dienstort einerSchwester liegen, guten Kontakt zu pflegen.115. In all den Anforderungen ihres Amtes wird siedie Hilfe der Ratschwestern schätzen und inAnspruch nehmen.68


Der Generalrat116. Die Ratschwestern haben die Aufgabe, derGeneraloberin mit gutem Rat zur Seite zu stehenund das Wohl der Gemeinschaft durch ihr Seinund ihre persönlichen Initiativen zu fördern.Sie sind angehalten, der Generaloberin Schwierigkeitenin der Gemeinschaft mitzuteilen undgemeinsam mit ihr nach Lösungen zu suchen.117. So oft es notwendig erscheint, aber mindestensalle zwei Monate soll der Generalrat dieAngelegenheiten der Gemeinschaft besprechen,die erforderlichen Beschlüsse fassen und beideren Durchführung behilflich sein.118. Wenn eine Schwester des Generalrates auswichtigen Gründen abdanken will, wenn sieerkrankt oder stirbt, sollen die Generaloberinund die übrigen Ratschwestern einen neuenWahltermin für eine Nachfolge der Ausgeschiedenenfestlegen. Eine neue Ratschwesterwird von allen wahlberechtigten <strong>Schwestern</strong>innerhalb von sechs Monaten gewählt.Der Amtsverzicht muss schriftlich eingereichtwerden.119. Eine Ratschwester darf nur aus schwerwiegendenGründen, die eine gute Leitung derGemeinschaft hindern, von der Generaloberinmit Zustimmung der übrigen Ratschwesternihres Amtes enthoben werden.69


Die Generalverwalterin120. Die Generalverwalterin wird vom Generalraternannt. Wenn sie nicht gewählte Ratschwesterist, wird sie für Verwaltungsangelegenheitenden Generalratsitzungen zugezogen und hatdafür auch das Stimmrecht.121. Ihre erste Aufgabe ist die Verwaltung desBesitzes der Gemeinschaft und die Buchhaltung(CIC cann. 634-640; 1284, 1285).Sie soll die Bücher und Akten ordnungsgemäßführen, die Belege sammeln und aufbewahren, dasVerzeichnis der Vermögenswerte und Belastungenauf dem Laufenden halten, Urkunden, auf die sichVermögensrechte der Gemeinschaft gründen,gerichtlich hinterlegen.Für außerordentliche Ausgaben wie Ein- undVerkauf von feststehendem Gut, größere Reparaturenund Ähnliches, braucht sie die Zustimmung derGeneraloberin und ihres Rates.Sie erstellt aufgrund des Jahresabschlusses jährlicheinen Bericht über Besitz- und Vermögenswerte derGemeinschaft und legt ihn dem Generalrat vor.Einen vom Generalrat approbierten zusammenfassendenFinanzbericht legt die Generalverwalterinjährlich auch der ganzen Gemeinschaft vor. Inaußergewöhnlichen Situationen soll eine zusätzlicheInformation stattfinden.70


122. In der Wirtschaftsführung ist sie von Rechtswegen verhandlungsfähig in allem, was dieVermögenswerte und die ordentliche Verwaltungbetrifft.123. Sie kann und darf keine außerordentlichenVerwaltungsakte vornehmen ohne Erlaubnis derGeneraloberin und Zustimmung ihres Rates.71


Die Noviziatsleiterin124. Für die Leitung und Schulung der Novizinnenwird von der Generaloberin mit Zustimmungihres Rates eine Schwester mit Ewiger Professernannt. Sie soll dazu die Eignung und eineentsprechende Ausbildung haben.125. Aufgrund ihrer menschlichen und geistigenFähigkeiten soll sie imstande sein, dieNovizinnen zu verstehen, sie schwesterlich zubegleiten und ihnen bei der Bewältigung ihrerProbleme zu helfen. Um die Berufung zuerkennen und die freie Entscheidung zu fördern,wird sie versuchen, ihnen das Charisma, denGeist und den Auftrag der Gemeinschaft inKirche und Welt zu vermitteln. Die HeiligeSchrift und die Konstitutionen sind Hilfe und<strong>Wegweisung</strong> dazu.126. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, bildet siesich ständig weiter.127. Sie untersteht in der Leitung und Bildung derNovizinnen der Generaloberin, die ihr auchfachliche Begleiter zur Seite stellen kann.72


Die Hausoberin128. Die Generaloberin kann mit Zustimmung ihresRates eine Hausoberin ernennen undbevollmächtigt sie für diesen Dienst. Zu ihrenAufgaben gehören der geordnete Tagesablauf,die Arbeitseinteilung und die Ausführung derBeschlüsse, die das Zusammenleben im Hausbetreffen.129. Die Hausoberin ist um ein gutes menschlichesund geistiges Miteinander im Haus bemüht.Sie tauscht regelmäßig Informationen mit derGeneraloberin aus. Schwierige Dinge regelt sie inAbsprache mit der Generaloberin, die die letzteVerantwortung trägt.73


Kapitel und BeratungSie hielten f est an der Leh re der Ap ostel undan der Gemeinsch af t, am Brechen des Brotesund an den Gebeten.Apg 2,42Das Generalkapitel130. Das Generalkapitel besitzt die höchste Autoritätder Gemeinschaft. Es besteht in der Regel ausWahl- und Sachkapitel.74


Das WahlkapitelAufgabe131. Das Wahlkapitel hat die Aufgabe, die Generaloberinund den Generalrat zu wählen.Einberufung132. Das Wahlkapitel wird alle sechs Jahre von derGeneraloberin einberufen. Wenn das Amt derGeneraloberin zwischenzeitlich frei wird, musses von der Generalassistentin sobald wiemöglich, spätestens aber innerhalb von sechsMonaten einberufen werden.133. Die Generaloberin kann mit Zustimmung ihresRates aus wichtigen Gründen das Generalkapitelum bis zu sechs Monate vor- oder nachverlegen.Zusammensetzung134. Alle <strong>Schwestern</strong> mit Ewiger Profess sindMitglieder des Wahlkapitels und haben aktivesStimmrecht. Passives Stimmrecht haben alle<strong>Schwestern</strong> mit wenigstens fünf Jahren EwigerProfess.75


Verfahren135. Die Amtszeit der Generaloberin wird vor Beginndes Wahlkapitels mit Zurücklegung der Insignien(Tabernakel- und Haustürschlüssel und dieStampiglien der Kongregation) abgeschlossenund bedankt.136. Die Wahl der neuen Generaloberin wird miteiner Liturgiefeier eingeleitet.Am Wahltag versammeln sich die <strong>Schwestern</strong> imKapitelraum um die scheidende Generaloberin zubedanken. Diese überträgt dann die Insignien in dieKapelle. Hier beginnt die Liturgie (je nach Zeitpunktder Wahl mit Terz oder Vesper und entsprechenderLesung und Ansprache vom Wahlvorsteher).Anschließend findet die Wahl im Kapitelraum statt.137. Das Wahlkapitel leitet der Ortsbischof desMutterhauses oder der von ihm Beauftragte.Nachdem alle wahlberechtigten <strong>Schwestern</strong> imKapitel versammelt sind, werden zuerst eineSchriftführerin und zwei Stimmensammlerinnenmit relativer Stimmenmehrheit bestimmt. Sieversprechen, ihr Amt treu zu versehen undkeinen Gebrauch zu machen von denKenntnissen, die sie durch ihr Amt erhalten.138. Die Wahl wird mit einer liturgischen Feierbeschlossen.76


Nach Abschluss der Wahl wird die festliche<strong>Eucharistie</strong> gefeiert. Darin bringen wir Dank undFürbitte vor Gott. Nach dem gemeinsamenGlaubensbekenntnis empfängt die gewählteGeneraloberin als Zeichen ihres Amtes die Insigniender Kongregation. Die Gratulation, die imFriedensgruß aller <strong>Schwestern</strong> ihren Ausdruckfindet, ist zugleich das Zeichen des Gehorsams undder Treue, mit der die <strong>Schwestern</strong> die neueGeneraloberin anerkennen und unterstützen wollen.Nach der liturgischen Feier folgt die häusliche Feier.77


Wahl der Generaloberin139. Die Kapitelschwestern schreiben zuerst auf denausgeteilten Wahlzettel den Namen derjenigen,die sie zur Generaloberin wählen wollen.Danach geben sie den doppelt gefalteten Zettelan die Stimmensammlerinnen ab. Die Stimmzettelwerden laut gezählt. Stimmt die Zahl derStimmzettel mit der Zahl der Kapitelschwesternüberein, so werden die Stimmzettel vomWahlvorsteher geöffnet und die Namen dereinzelnen <strong>Schwestern</strong>, die Stimmen erhaltenhaben, laut verlesen und durch die Schriftführerinnotiert. Anschließend wird das Resultatder Wahl verkündet.Stimmt die Zahl der Stimmzettel mit der Anzahlder Kapitelschwestern nicht überein, so müssenalle Zettel sogleich vernichtet werden und esmuss ein neuer Wahlgang stattfinden.140. Wenn im Haus, wo das Kapitel stattfindet,stimmberechtigte <strong>Schwestern</strong> sind, die außerstandesind sich in den Kapitelraum zu begebenoder selbst nicht mehr schreiben können, kannihnen eine vom Kapitel akzeptierte Person beider Abgabe der Stimmen helfen.Ist eine Schwester nicht mehr fähig, sich frei zuentscheiden, unterbleibt die Stimmabgabe (CICcan. 172).141. Die Generaloberin wird mit absoluter Stimmenmehrheitgewählt, das heißt, dass mehr als die78


Hälfte aller abgegebenen Stimmen erforderlichsind.142. Wenn in drei aufeinander folgenden Wahlgängenkeine Schwester die erforderlichen Stimmenerhält, folgt ein vierter Wahlgang, bei demnur jene zwei <strong>Schwestern</strong> das passive Wahlrechthaben, die beim dritten Wahlgang die meistenStimmen erhielten. Bei Stimmengleichheit imvierten Wahlgang gilt die der ersten Professnach ältere Schwester, bei Gleichheit des Professaltersdie der Geburt nach ältere als gewählt.143. Die gewählte Schwester wird vom Wahlvorstehergefragt, ob sie die Wahl annimmt.Bejaht sie dies, so ist die Wahl vollzogen. BeiNicht-Annahme muss (innerhalb eines Monats)eine Neuwahl stattfinden.79


Wahl der Ratschwestern144. Nach der Wahl der Generaloberin werdennacheinander die vier Ratschwestern gewählt.145. Erhält bei der Wahl der Ratschwestern beimersten und zweiten Wahlgang keine Schwesterdie absolute Mehrheit an Stimmen, so genügtbeim dritten Wahlgang die relative Mehrheit.Bei Stimmengleichheit wird die Wahl solangefortgesetzt, bis eine Schwester die Mehrheiterhält. Die an erster Stelle gewählte Ratschwesterist zugleich erste Assistentin derGeneraloberin.146. Jede der gewählten <strong>Schwestern</strong> wird vomWahlvorsteher gefragt, ob sie die Wahl annimmt.Bejaht sie dies, so ist die Wahl vollzogen.Amtsdauer der Generaloberinund des Generalrates147. Die Amtsdauer für die Generaloberin und denGeneralrat beträgt sechs Jahre. Eine Wiederwahlder Generaloberin ist möglich, in außergewöhnlichenUmständen ist eine zweiteWiederwahl erlaubt.80


Das Sachkapitel148. Das Sachkapitel wird normalerweise demWahlkapitel angeschlossen. Die Generaloberinkann mit Zustimmung ihres Rates, wenn besonderswichtige und dringende Angelegenheitenzu beraten sind, ein außerordentlichesSachkapitel einberufen.Aufgabe149. Aufgabe des Sachkapitels ist die Bearbeitunganstehender Fragen und Anträge über Geist undLebensweise der Gemeinschaft, ihre Aufgabenim Dienst der Kirche, Anträge für eventuellnotwendige Änderungen der Konstitutionen,des Direktoriums, der Organisation und derFinanzen.Beschlüsse des Sachkapitels haben verbindlichenCharakter und sollen in den darauf folgendenJahren umgesetzt werden.Zusammensetzung150. Die Teilnahme am Sachkapitel ist für dieGeneralleitung verpflichtend. Alle <strong>Schwestern</strong>mit ewiger und zeitlicher Profess sind dazueingeladen. <strong>Schwestern</strong> mit wenigstens dreiJahren zeitlicher Profess haben aktivesStimmrecht.81


Verfahren151. Alle <strong>Schwestern</strong> können sich an derVorbereitung des Sachkapitels durch Wünscheund Anträge beteiligen. Diese werden an dieGeneraloberin abgegeben. Sie erstellt mit demGeneralrat die Tagesordnung, der das Sachkapitelzustimmt.152. Anträge für Änderungen der Konstitutionenund des Direktoriums erfordern eine Stimmenmehrheitvon zwei Drittel. Die Änderungensind dem Ortsbischof des Mutterhauses zurApprobation vorzulegen.82


Die jährliche Beratung153. Einmal im Jahr findet auf Einladung derGeneraloberin eine gemeinsame Beratung statt.154. Teilnehmerinnen dieser Beratung sind die Mitgliederder Generalleitung und alle Professschwestern.155. Ziel dieser Beratung ist eine gute Kommunikationund Information zwischen derGeneralleitung und der ganzen Gemeinschaft.Zugleich ist sie eine Möglichkeit, beiderseitsInitiativen, Fragen und Probleme, die denAufbau und die Entfaltung der Gemeinschaftund den Dienst in Kirche und Welt betreffen, zubesprechen.Die jährlichen Beratungen betreffen wichtige aktuelleThemen der Gemeinschaft und ihre Zukunft.Meditation, gegenseitiger Austausch von Erfahrungen,aber auch Wissensvermittlung in einementsprechenden Vortrag bieten Hilfe undBereicherung für den Dienst der <strong>Schwestern</strong>.Die Wahl der Themen, die Art und Weise derGestaltung und Durchführung der Beratung undauch die anstehenden Punkte, die zu besprechen sind,werden vom Generalrat vorüberlegt. Es sind auch alle<strong>Schwestern</strong> eingeladen, vorher Anträge undVorschläge an die Generaloberin abzugeben.83


Hauskapitel156. Alle <strong>Schwestern</strong>, die ständig im Mutterhausleben, bilden das Hauskapitel.157. Ziel des Hauskapitels ist, dass die <strong>Schwestern</strong> imAustausch von Erfahrungen gemeinsam dieEntscheidungen für ihr Zusammenleben treffen.Wenn nicht anders vereinbart, kommen die<strong>Schwestern</strong> alle zwei Monate zum Hauskapitelzusammen.84


Eintritt in unsere GemeinschaftFürchte dich nich t, denn ich habe dichausgelöst, ich habe dich beim Namengerufen, du g ehörst mir. J es 43,2Postulat und Zulassung zum Noviziat158. Frauen, die Gottes Anruf spüren und denWunsch haben, den Geist, die Aufgaben und dasLeben der <strong>Eucharistie</strong>-<strong>Schwestern</strong> kennen zulernen, erhalten Gelegenheit und Hilfe,unvoreingenommen die Berufung zu klären.159. Die Gemeinschaft bemüht sich in dieser Zeit,den Charakter, die Motivation und die religiöseEinstellung der Kandidatin kennen zu lernenund sich über ihre Eignung klar zu werden.Folgende Kriterien sind dabei zu beachten: dieehrliche Absicht der Berufung zu folgen undeine gesunde Frömmigkeit, körperliche undgeistige Belastbarkeit, Gemeinschaftsfähigkeit,Selbständigkeit und Verantwortungsbewußtsein,eine abgeschlossene Schul- oderBerufsausbildung und die Bereitschaft zurMitarbeit in der Seelsorge. Diese Voraussetzungenmüssen gegeben und die notwendigenZeugnisse eingebracht sein, wenn dieKandidatin den Wunsch ausspricht, in dieGemeinschaft einzutreten.85


Folgende Dokumente und Zeugnisse sind für dieAufnahme ins Noviziat erforderlich: Taufschein mitFirmvermerk, Empfehlung des Seelsorgers, ärztlichesZeugnis, Schul- und Berufszeugnisse, polizeilichesFührungszeugnis und ein gültiger Personalausweis.160. Das Postulat kann bis zu zwei Jahre dauern.Diese Zeit bietet sich an, das Glaubenswissen zuvertiefen, Studium oder Berufsausbildungabzuschließen oder ggf. die deutsche Sprache zuerlernen.161. Die soziale und finanzielle Absicherung wirdindividuell mit der Kandidatin geklärt.162. Die Kandidatin wird zum Noviziat zugelassen,wenn die Generaloberin nach Anhören desRates und der begleitenden Schwester damiteinverstanden ist. In dreitägigen Exerzitienbereitet sie sich auf den Noviziatsbeginn vor.163. Sie muss wenigstens 18 Jahre alt sein, um gültigzum Noviziat zugelassen werden zu können.Auch die übrigen Bestimmungen des CIC can.643 § 1 sind zu beachten.164. Wenn eine Schwester von einem anderen Ordenoder Säkularinstitut bzw. von einer Gesellschaftdes apostolischen Lebens in die Gemeinschaftder <strong>Eucharistie</strong>-<strong>Schwestern</strong> eintreten will, geltendie Bestimmungen der CIC cann. 684 und 685.86


Noviziat165. Mit dem Noviziat beginnt die Einübung in dasOrdensleben. Die Aufnahme erfolgt in einerschlichten Feier im Kreis der Ordensgemeinschaft,zu der die Kandidatin ihreFamilie, Verwandte und Bekannte einladenkann.Nach der öffentlichen Kundmachung ihresWillens, der Berufung in diese Gemeinschaft zufolgen, bekommt die Novizin das Ordenskleidund den weißen Schleier. Als <strong>Wegweisung</strong>nimmt sie die Heilige Schrift und die Konstitutionenentgegen. Sie erhält den Ordensnamen,der auf Wunsch auch der Taufname seinkann.166. Das Noviziat ist die Zeit, in der die Novizinunter der Leitung einer dazu beauftragtenSchwester die Spiritualität, das Charisma derGemeinschaft und das Wesentliche desOrdenslebens als engere Nachfolge Christikennen lernt; die Zeit die in der Taufe grundgelegtenGnadengaben als Auftrag deschristlichen Lebens zu entfalten; die Zeit sicheinzuüben in die evangelischen Räte, immenschlichen, christlichen, geistlichen undapostolischen Bereich. Dabei fällt der Novizindie Hauptaufgabe zu, sich der Führung derNoviziatsleiterin anzuvertrauen und sich in dieGemeinschaft einzuleben und darin Heimat zufinden.87


„Ein guter Mensch – ein guter Christ – eine guteOrdensfrau“ (Mutter Johanna)Die stufenweise Einübung in das Ordenslebenumfasst die fraulichen, auch hausfraulichen Anlagen,natürliche Tugenden wie Ordnung, Verlässlichkeit,Pünktlichkeit, sowie eine gesunde psychische Reifeund die positive Einstellung zu Ehe undPartnerschaft (den menschlichen Bereich), das Lebenaus Vertrauen (den christlichen und geistlichenBereich) und den Blick über den Horizont auf dieAufgaben der Kirche in der Welt und den Auftragund die Sendung der Gemeinschaft (denapostolischen Bereich).167. Durch Zuwendung und Wohlwollen von Seitender Mitschwestern soll die Novizin Hilfe undStütze erfahren, um ihre Berufung zu klären undzu festigen.168. Das Noviziat dauert zwei Jahre. Während desersten Noviziatsjahres sollen Studien oderandere Aufgaben, die nicht direkt dem Sinn desNoviziats dienen, der Novizin nicht übertragenwerden.169. Im zweiten Jahr der Vorbereitung auf die ErsteProfess soll ein Praktikum stattfinden, das denAufgaben des Ordens entspricht.170. In Ausnahmefällen kann die Generaloberin mitZustimmung ihres Rates einer Kandidatinerlauben, einen Teil ihres Noviziats in einemanderen Haus der Gemeinschaft zu absolvieren.88


Eine bewährte Schwester übernimmt in diesemFall die Begleitung.171. Für Novizinnen wird Anschluss an die nächsteNoviziatsschule der Ordensgemeinschaftengesucht.172. Nach Ablauf der Noviziatszeit wird die Novizin,falls sie geeignet und bereit ist, durch dieGeneraloberin mit Zustimmung ihres Rates zurZeitlichen Profess zugelassen.173. Eine zusammenhängende Abwesenheit vomNoviziatshaus von mehr als drei Monaten machtdas Noviziat ungültig. Es muss erneut begonnenwerden.174. Die Novizin kann jederzeit die Gemeinschaftverlassen oder von der zuständigen Leitungentlassen werden.Eine in dieser Zeit getroffene Entscheidung istzu achten und ernst zu nehmen.175. Die Errichtung, Verlegung und Aufhebung einesNoviziatshauses geschieht durch schriftlichesDekret der Generaloberin mit Zustimmung ihresRates.Zeitliche Profess176. Ist die Zulassung zur Ersten Profess beschlossen,legt die Novizin nach achttägigen Exerzitien ineiner <strong>Eucharistie</strong>feier ihre Erste Profess für ein89


Jahr ab. Sie empfängt als Zeichen der Zugehörigkeitzur Gemeinschaft den grauen Schleierund das silberne Kreuz. Damit übernimmt siedie Rechte und Pflichten des Ordenslebens.In dieser Feier wird die Schwester auch imNamen der Kirche und im Auftrag derGemeinschaft für den pastoralen Dienstgesendet.Vor der Ablegung der Profess erzählt die Novizin inder Gemeinschaft über ihren Lebens-, Glaubens- undBerufungsweg und warum sie in dieser GemeinschaftProfess machen möchte. Ein kurzes Zeugnis überGottes Führung in ihrem Leben kann sie auch bei derProfessfeier geben.177. Die zeitlichen Gelübde werden jeweils auf einJahr erneuert. In dieser Zeit soll die Schwestergenügend Gelegenheit haben, sich ganzheitlichzu formen und ihre Berufung zu vertiefen: siesoll zu einer bewussten Nachfolge undliebenden Hingabe an den Herrn reifen, die inder Ewigen Profess deutlich wird.90


178. Gegebenenfalls soll sie eine entsprechendeAusbildung für die Aufgaben der Gemeinschafterhalten. Dabei ist auf die notwendigeAusgewogenheit zwischen Kontemplation undAktion zu achten. Gebet und apostolischerDienst sollen in ihrem Leben eine Einheitwerden.Die <strong>Schwestern</strong> mit Zeitlicher Profess nehmen an denJuvenatswochen der Frauenorden teil.179. Das Ansuchen um die Zulassung zurErneuerung der zeitlichen Gelübde muss zweiMonate vor Ablauf der Professzeit an dieGeneraloberin eingereicht werden.180. Vor der Ersten Profess soll die Novizin einePerson freier Wahl mit der Verwaltung undNutznießung ihrer Güter beauftragen (vgl. CICcan. 668).Ewige Profess181. Der Ewigen Profess gehen normalerweise sechsJahre zeitlicher Gelübde voraus. In außergewöhnlichenFällen kann diese Zeit um bis zudrei Jahre verlängert werden. Das letzte Jahr sollganz im Zeichen der Vorbereitung auf dieendgültige Entscheidung stehen.91


182. Die Schwester soll vor der Ewigen Profess Zeitender Zurückgezogenheit und Stille suchen, umsich auf die Ganzhingabe an den Herrnvorzubereiten. Auf jeden Fall sind dreißigtägigeExerzitien vorgesehen.183. Das Ansuchen um die Zulassung zur EwigenProfess muss sechs Monate vor Ablauf derProfesszeit an die Generaloberin eingereichtwerden.184. Jede Schwester mit Ewiger Profess hat dieMöglichkeit, ein Gutachten über die Schwesterbetreffs der Zulassung zur Ewigen Professabzugeben. Die letzte Entscheidung hat unterWahrung der kirchlichen Vorschriften dieGeneraloberin mit Zustimmung ihres Rates.185. In der Ewigen Profess besiegelt die Schwester ineiner <strong>Eucharistie</strong>feier den Entschluss, ihreBerufung und Sendung in Treue zu leben. Nachder Gelübdeablegung empfängt die Professschwesterals Zeichen der Verbundenheit mitChristus und der Eingliederung in dieGemeinschaft einen silbernen Ring.186. Die Profess wird in Gegenwart der Kommunitätin die Hände der Generaloberin oder der von ihrbeauftragten Schwester abgelegt. Damit übernimmtdie Professschwester alle Rechte undPflichten, die in den Konstitutionen vorgesehensind.92


187. Das Dokument über die abgelegte Profess istvon der Professschwester, vom Priester und derGeneraloberin, die die Profess entgegengenommenhaben, sowie von zwei bei der Professanwesenden <strong>Schwestern</strong> zu unterschreiben undim Archiv der Kongregation aufzubewahren.Von der Ablegung der Ewigen Profess wird dasMatrikenreferat der Diözese in der dasMutterhaus ihren Sitz hat bzw. die Taufpfarrebenachrichtigt.188. Jede Schwester, die beim Eintritt Vermögenbesitzt, später (auch nach der Ewigen Profess)Erbschaften oder Vermächtnisse bekommt,behält das Eigentumsrecht über ihre Güter.Deren Verwendung (z. B. Verschenken) soll imEinvernehmen mit der Generaloberin geschehen.189. Vor der Ewigen Profess macht jede Schwesterein Testament, das auch vor dem Zivilgesetzgültig ist. Mit Erlaubnis der Generaloberin - indringenden Fällen auch der Hausoberin - kannsie ihr Testament ändern.Wenn die Schwester vor der Ewigen Profess keineGüter besitzt, ist die Änderung des Testamentesallgemein erlaubt zu dem Zeitpunkt, da ihr einEigentum zufällt.93


Gelübdeformel190. Groß rühmt mein Leben Gott, den Vater, dermich erschaffen. Er hat mich in Jesus Christus,seinem Sohn, erlöst und im Hl. Geist in Taufe,Firmung und <strong>Eucharistie</strong> geheiligt. Er hat mich indiese Gemeinschaft berufen.Vor Gottes Angesicht gelobe ich, SchwesterN.N., in Deine Hände, Mutter N.N., vor denanwesenden Mitschwestern für ein Jahr / aufewig jungfräuliches Leben, Armut und Gehorsamnach den Konstitutionen der Kongregation der<strong>Schwestern</strong> von der Heiligsten <strong>Eucharistie</strong>.Ich will - dem Evangelium gemäß - JesusChristus nachfolgen und seine frohe Botschaftvom Reich Gottes verkünden.In Einfachheit, Dankbarkeit, Solidarität und imDienst der Versöhnung will ich am Auftrag indieser Gemeinschaft in Kirche und Weltmitwirken, damit Gottes Gegenwart und Liebevielen Menschen erfahrbar wird.Gott schenke mir die Gnade und Kraft, meineHingabe in Treue und Liebe einzulösen undmeine Berufung zu entfalten.Wie Maria, die Mutter des Herrn, will ich offensein für Gottes Willen, damit auch mir geschehenach seinem Wort.Meine Mitschwestern bitte ich um Begleitungund Gebet. Amen.94


Austritt – EntlassungBei Zeitlicher Profess191. Bei Exklaustration, Austritt oder Entlassungeiner Schwester gelten die Vorschriften deskirchlichen Rechtes (vgl. CIC cann. 686-704).192. Eine Schwester, die durch zeitliche Gelübde andie Gemeinschaft gebunden ist, kann diese nachabgelaufener Zeit ungehindert verlassen, wennsie erkennt, dass dies nicht ihr Weg ist. Es sollaber nicht ohne reifliche Überlegung undRücksprache mit der Generaloberin geschehen.193. Ebenso kann die Generaloberin mit Zustimmungihres Rates aus berechtigten Gründen eineSchwester zur Erneuerung der zeitlichenGelübde oder zur Ablegung der Ewigen Professnicht zulassen.194. Den Austritt vor Ablauf der zeitlichen Gelübdekann die Generaloberin mit Zustimmung ihresRates erlauben, wenn entsprechende Gründevorliegen. Sie muss für die Gültigkeit dieBestätigung des zuständigen Ortsbischofs einholen.95


195. Die Entlassung einer Schwester mit ZeitlicherProfess kann, wenn die Generaloberin mitZustimmung ihres Rates sie wegen schwerwiegenderGründe für notwendig hält, nur mitEinverständnis des zuständigen Ortsbischofserfolgen. Die Gründe der Entlassung sollen derbetreffenden Schwester mitgeteilt werden.96


Bei Ewiger Profess196. Wenn eine Schwester mit Ewiger Profess darumbittet, kann die Generaloberin mit Zustimmungihres Rates durch Indult auf höchstens drei Jahreeine Exklaustrationserlaubnis geben. Eineeventuelle Verlängerung ist dem zuständigenOrtsbischof vorbehalten. Die exklaustrierteSchwester ist dispensiert von den Verpflichtungen,die mit ihrer neuen Lebenssituationnicht zu vereinbaren sind. Größere Entscheidungenhat sie gegenüber der Generaloberinund dem Ortsbischof zu verantworten. DieseSchwester hat weder aktives noch passivesStimmrecht. Der Dispens von den ewigenGelübden ist dem zuständigen Ortsbischofvorbehalten.197. Zur Entlassung nach der Ewigen Professmüssen sehr schwerwiegende Gründevorliegen. Bezüglich der Gründe und Warnungenist den Vorschriften des kirchlichenRechtes zu folgen.198. Die betreffende Schwester muss über dieBegründung und den Rechtsvorgang, der denAustritt regelt, gut informiert werden, um ihreRechte ausüben zu können.97


199. Die Entlassung ist dann rechtswirksam, wenn sievom zuständigen Ortsbischof bestätigt wurde.200. Die Leitung wie auch die übrige Gemeinschaftwird bei jedem Austritt mit größter Rücksichtund Wertschätzung der Persönlichkeit vorgehen.201. Die austretende Schwester hat keinen Anspruchauf Entschädigung für die in der Gemeinschaftgeleistete Arbeit.Für die Zeit der Überbrückung soll ihr dieGemeinschaft das offizielle Existenzminimum bis zusechs Monaten geben, je nach der finanziellen Lageder Gemeinschaft.Weitere Ansprüche der entlassenen oder ausgetretenenSchwester werden unter Beratung undMithilfe der Superiorenkonferenz geregelt.202. Hat die Schwester der Verwaltung der KongregationVermögen anvertraut, wird es ihrzurückgegeben.98


Uns angeschlosseneGemeinschaftenGemeinschaft „Brot und Leben“203. Das Zweite Vatikanische Konzil erkennt dieZeichen der Zeit. Es achtet die Laien als VolkGottes und gibt ihrem Dienst in Liturgie,Diakonie und Verkündigung größeres Gewicht.Das ermutigt die <strong>Eucharistie</strong>-<strong>Schwestern</strong>, dieprophetische Vision der Gründerin MutterMaria Annuntiata wie ein Samenkorn in dasErdreich der heutigen Zeit zu legen.Die <strong>Schwestern</strong> laden Frauen und Männer, dienach dem Evangelium leben und ihren Alltagaus der Spiritualität, dem Charisma und demAuftrag der Gemeinschaft gestalten wollen, zurWeggemeinschaft ein.204. Die „Gemeinschaft Brot und Leben“ ist eineVereinigung (consociatio) im Sinn des CIC can.298.205. Diese Gemeinschaft ist eine der Kongregationder <strong>Schwestern</strong> von der Hl. <strong>Eucharistie</strong>angegliederte Vereinigung diözesanen Rechtesmit einer internationalen Ausrichtung. Sie hatkeine eigene Rechtspersönlichkeit.99


206. Eigene Statuten sind die rechtliche Grundlagezur Verwirklichung der Einheit und derSendung. Darin sind die Rechte und Pflichtender Mitglieder festgelegt und geben <strong>Wegweisung</strong>für den Alltag.207. Die Mitglieder binden sich durch zeitlicheVersprechen an die Gemeinschaft „Brot undLeben“.208. Ein Leitungsteam arbeitet eng mit derGeneraloberin zusammen. Das Team besteht ausje einer Vertreterin bzw. einem Vertreter derregionalen Gruppen und einer Schwester, diemit dieser Aufgabe betraut ist. Es legt großenWert auf gegenseitigen Kontakt, auf spirituelleVerbundenheit, auf die nötigen Informationenuntereinander und auch mit den <strong>Eucharistie</strong>-<strong>Schwestern</strong>.Das Team unterstützt den Zusammenhalt derGemeinschaft, damit eine Weggemeinschaft undein gemeinsames Ziel möglich sind.100


Eucharistische Gebetsgemeinschaft209. Es war ein Wunsch der Gründerin Mutter MariaAnnuntiata mit vielen Menschen die Spiritualitätihrer Gemeinschaft zu teilen. Deshalb plante sieeine Eucharistische Gebetsgemeinschaft.210. Die Mitglieder sind den <strong>Eucharistie</strong>-<strong>Schwestern</strong>geistig verbunden und bemühen sich aus dieserSpiritualität zu leben. Im Gebet füreinander, inder Begegnung mit Gott, im Wort undSakrament suchen sie Kraft, um ihren Alltaggläubig zu gestalten. Sie sind aufmerksam fürdie Sorgen und Probleme der Mitmenschen undgeben Zeugnis von Gottes Liebe und seinerGegenwart.211. Der Beitritt der Mitglieder erfolgt durch diewillentliche Hingabe an den Herrn im Weihegebet,das eigenhändig unterschrieben an dieLeitung der Gemeinschaft zurückgegeben wird.212. Eine Broschüre, die jedes Mitglied zu Anfangbekommt, enthält <strong>Wegweisung</strong>en, das Weihegebetund andere Gebete, die die Gemeinschaftmiteinander verbinden.101


213. Sowohl die <strong>Eucharistie</strong>-<strong>Schwestern</strong> als auch dieMitglieder der Gebetsgemeinschaft suchen dieVerbindung und den Kontakt untereinanderdurch Gebet und Rundbriefe und, wennmöglich, durch Gruppentreffen und persönlicheBriefe und Gespräche lebendig zu halten bzw.zu vertiefen.102


Quellenangaben: Neue Jerusalemer Bibel, Einheitsübersetzung,Herder 2000 Rudolf Grulich, Antwort der Liebe – Leben undWerk von Mutter Maria Annuntiata Chotek,Eigenverlag 1985 Karl Rahner / Herbert Vorgrimler, KleinesKonzilskompendium, Herder 1982:PC = Perfectae caritatis, LM = Lumen Gentium,IM = Inter mirifica CIC = Codex Iuris Canonici, Butzon und Bercker1083: can(n) = canon(es)103

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