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Ersti-Hilfe Wintersemester 2013/14 - Fachschaft Medizin Münster

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BAfoeGFragen, fragen, fragen – dieAStA-SozialberatungBAföG- und Sozialberatungdes AStASchlossplatz 1(vorm Schloss im Raum 109)48<strong>14</strong>9 <strong>Münster</strong>0251-8322281asta.sozialreferat@unimuenster.deh t t p : / / w w w. a s t a . m s / h o m e /kontakt/13-referate/95-sozialMontag 10.00 - <strong>14</strong>.00 UhrDienstag 10.00 - <strong>14</strong>.00 UhrMittwoch 12.00 - 16.00 UhrDonnerstag 9.00 - 12.00 UhrMehr Infos auch unter:www.studentenwerk-muenster.deoder www.das.neue.bafoeg.deBAföG-AmtBismarckalle 11b(im 1. Obergeschoss der Mensa Iam Aasee)48<strong>14</strong>9 <strong>Münster</strong>Kurzer ÜberblickNach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz(BAföG) haben Studierende,die bestimmte Bedingungenerfüllen (dazu unten gleich mehr)und an einer deutschen Hochschuleeingeschrieben sind, Anspruch auffinanzielle Unterstützung durch denStaat zur Finanzierung des Lebensunterhaltswährend des Studiums.1971, als das BAföG von der damaligensozialliberalen Koalitioneingeführt wurde, konnten noch60% aller Studierenden BAföG-Leistungenin Anspruch nehmen. Derzeitwerden nach der Neufassungvom 07.10.2010 mehr als 870.000Studierende gefördert, das ist fastdoppelt so viel wie noch nach derReform von 2001. Der durchschnittlicheFördersatz liegt bei ca. 370,- €.Mehr als zwei Drittel der Studierendensind daher heute gezwungen,neben ihrem Studium einer Erwerbstätigkeitnachzugehen, was das Studiumoftmals zwangsläufig unnötigverlängert.Das wichtigste vorweg:BAföG-Antrag immer stellen!Ungeachtet der denkbar schlechtenAussichten, überhaupt BAföG zu erhalten,sollte immer ein Antrag beimBAföG-Amt (Sprechzeiten Sachbearbeiter:täglich von 9.00– 12.00Uhr, Tel. 0251/837- 9561, Sprechzeitenzentrales Informationsbüroin der Mensa I: täglich von 9.00–<strong>14</strong>.00 Uhr, Tel: 0251/837-9539) gestelltwerden. Das schlimmste, waseuch passieren kann, ist ein Ablehnungsbescheid.Solltet ihr nämlicherst nachträglich merken, dasseuch BAföG zugestanden hätte, ihraber versäumt habt, einen entsprechendenAntrag zu stellen, ist dieFörderung bis zu diesem Zeitpunktunwiderruflich verloren. BAföG wirdnicht rückwirkend gewährt und auchdie Förderungsdauer verlängert sichnicht, wenn man den Antrag z.B. erstein Semester später stellt - in diesenFällen wird man immer so behandelt,als ob man BAföG bezogen hätte,egal, ob dies nun tatsächlich der Fallgewesen ist oder nicht.Das BAföG -Die wichtigsten Fragenund AntwortenWann stelle ich am besten denBAföG-Antrag?Es empfiehlt sich, den ersten Antragauf BAföG unmittelbar nach der Einschreibungzu stellen, da die Bearbeitungszeitin der Regel zwei bisvier Monate beträgt. BAföG wird immererst ab dem Monat der Antragstellunggewährt, solltet ihr es alsoversäumen, euren Antrag bis spätestenszum 31. Oktober (oder beiAufnahme des Studiums im Sommersemesterbis zum 30. April) zustellen, geht euch dieser Monat fürdie BAföG-Förderung verloren. FürStudierende an der Fachhochschulelaufen diese Fristen aufgrund desfrüheren Semesterbeginns jeweilseinen Monat früher zum 30. Septemberoder 31. März ab. Es reichtübrigens zumindest die erste Seitedes Antrags mit euren persönlichenDaten fristgerecht einzureichen.Selbst wenn alle restlichen Unterlagendann erst später eingehen wirdeuch die Förderung ab Oktober (April)gewährt.Wo bekomme ich die BAföG-Formulare?BAföG-Formulare bekommt ihr imBAföG-Amt, im Büro des AStA(Montags bis Donnerstags von9.00–16.00Uhr, Freitags von 9.00-<strong>14</strong>.00 Uhr, sowie während der Beratungszeitenauch in der Sozialberatungdes AStA. Außerdem liegen dieFormulare auch in der Mensa I vordem Informationsbüro im Schriftenstandaus.Hier können wir euch auch gleichalle nötigen Tipps für die Berechnungund vieles mehr mit auf denWeg geben (Beratungszeiten sieheunten). Verlasst euch bei der Frage,ob für euch BAföG in Betrachtkommen könnte, nie auf Schätzungenoder kluge Ratschläge vonFreunden oder Freundinnen, dafürsind die Regelungen des BAföG zukompliziert und undurchschaubar.Im Zweifelsfall solltet ihr immer einenAntrag stellen. Wenn ihr jedochschon vor Studienbeginn ungefährwissen müsst, mit wie viel Förderungihr rechnen könnt, dann fragt malbeim Arbeitsamt nach. Ab und zuwerden da zentrale Termine angeboten,zu denen ihr euch euren voraussichtlichenBAföG-Satz kostenlosausrechnen lassen könnt.Wann ist das BAföG abhängigvom Einkommen der Eltern?BAföG wird normalerweise elternabhängiggewährt, weil diese ihrenKindern gegenüber unterhaltspflichtigsind. Das bedeutet, dass bei derBeurteilung der Frage, ob einemoder einer Studierenden BAföG gewährtwird und wenn ja, in welcherHöhe es gewährt wird, nicht nur daseigene Einkommen und Vermögendes oder der Studierenden berücksichtigtwird, sondern auch das Einkommenund Vermögen der Elternund, falls ein solches vorhandensein sollte, auch das Einkommenund Vermögen des Ehegatten der/des Studierenden. Die Einkommensgrenze,bis zu der noch BAföG gewährtwird, liegt derzeit bei Eltern miteinem auswärts studierenden Kindbei einem Bruttoeinkommen vonrund 4.400,- EUR. Die Einkommensgrenze,bis zu der noch der Höchstsatznach dem BAföG gezahlt wird,liegt bei Eltern mit einem auswärtsstudierenden Kind bei einem Bruttoeinkommenvon rund 1990,- EUR.Bei Familien mit einem weiterenKind über 15 Jahren liegt die Bruttoeinkommensgrenzederzeit beirund 5240,- EUR, bis zu der nochAusbildungsförderung geleistet wird,die Einkommensgrenze für eine Förderungmit dem Höchstbetrag nachdem BAföG liegt hier bei rund 2890,-EUR Bruttoeinkommen.Wann wird BAföGelternunabhängig gewährt?Nur ausnahmsweise wird BAföG elternunabhängiggewährt. Dies ist beiStudierenden der Fall, die vor Aufnahmedes Studiums mindestensfünf Jahre erwerbstätig gewesensind, nach dreijähriger Berufsausbildungnoch mindestens drei weitereJahre berufstätig waren (oder beikürzeren Ausbildungszeiten entsprechendlänger), die vor Aufnahme desStudiums eine Abendschule / einKolleg besucht haben oder die mitStudienbeginn das 30. Lebensjahrvollendet haben.Wie viel muss ich zurückzahlen?Wer Zahlungen nach dem BAföGerhält, bekommt diese zu 50% alsZuschuss und zu 50% als zinslosesDarlehen gewährt, mit dessenRückzahlung fünf Jahre nach Ablaufder Förderungshöchstdauer zubeginnen ist. Wer nach Ablauf derFörderungshöchstdauer noch diesogenannte Studienabschlussförderungin Anspruch nimmt, bekommtdiese nur als verzinsliches Bankendarlehengewährt, das vollständigzurückzuzahlen ist. In wenigenAusnahmefällen wird BAföG auchals kompletter Zuschuss gewährt(Details hierzu könnt ihr im BAföG-Amt erfragen). Seit dem 1. April 2001ist die Darlehensschuld auf maximal10.000,- EUR begrenzt worden. Achtung:Von dieser Begrenzung werdennicht die verzinslichen Bankendarlehenerfasst, die beispielsweisezur Studienabschlussförderung Gewährtwerden. Diese müssen nachwie vor vollständig zurückgezahltwerden.Was ist der Bewilligungszeitraum?Ein BAföG-Antrag läuft regelmäßig(zumindest beim Erstantrag zuBeginn des Studiums) über einenBewilligungszeitraum von zwölf Monaten,bei Aufnahme des Studiumszum <strong>Wintersemester</strong> ist dies immerder Zeitraum von Oktober bis Septemberdes nachfolgenden Jahres(für Fachhochschulstudenten derZeitraum von September bis Augustdes nachfolgenden Jahres). Anschließendmuss ein neuer Antragbeim BAföG-Amt gestellt werden.Um durchgehende Leistungen zu erhalten,sollte man darauf achten, dieWiederholungsanträge spätestenszwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumszu stellen, da sonsteine kontinuierliche Förderung nachdem BAföG nicht gewährleistet ist.Solltet ihr den Antrag später stellenund die Bearbeitung erst ein oderzwei Monate im nächsten Bewilligungszeitraumerfolgen, bekommtihr Beträge für Monate, in denenihr kein BAföG erhalten habt, abernachgezahlt.Wann bekomme ich den BAföG-Höchstsatz?Der Höchstsatz beim BAföG wurdezum WS10/11 erhöht und beträgtmonatlich 670,- € in allen Bundesländern.Er setzt sich zusammenaus dem Grundbedarf, einem Wohnungskostenzuschlag,einem zusätzlichenMietkostenzuschuss, fallsdie Miete bestimmte Einkommensgrenzenübersteigt sowie einem Zuschusszur studentischen KrankenundPflegeversicherung, falls derStudierende sich selbst versicherthat oder selbst versichern muss.Der für euch in Betracht kommendeHöchstsatz hängt also unter anderemdavon ab, ob ihr während desStudiums bei euren Eltern wohnt,eine eigene Wohnung bezieht, wieteuer dort die Miete ist und ob ihrselbst krankenversichert seid.Wie lange bekomme ich BAföG(Förderungshöchstdauer)?Eigentlich ist vorgesehen, dassBAföG bis zum Abschluss des Studiumsgewährt werden soll. Daherrichtet sich die Förderungshöchstdauernach der für euer Studienfachgeltenden Regelstudienzeit, also12,5 Semester bei Studienfach Humanmedizin.Zur Bestimmung der Förderungshöchstdauerwird sie meist um einSemester erhöht (d.h. 13 Semester).Beachten solltet ihr, dass hierbei immerFörderung BIS zum dreizehntenSemester gemeint ist, nicht FörderungFÜR dreizehn Semester.Es hat daher keinen Sinn, die erstenSemester selbst zu finanzieren, umnachher länger gefördert zu werden.In diesem Fall gehen euch dieselbstfinanzierten Semester für dieBAföG-Förderung verloren!Die Förderungshöchstdauer kannindividuell verlängert werden beiStudierenden, die während des Studiumsin den Gremien der VerfasstenStudierendenschaft (<strong>Fachschaft</strong>oder AStA) aktiv gewesen sindoder durch Krankheit, Behinderung,Schwangerschaft oder Kindeserziehungan der Fortsetzung ihres Studiumsgehindert wurden.Zudem ist eine Förderung über dieFörderungshöchstdauer hinausals sogenannte Studienabschlussförderungfür maximal 12 Monatemöglich, wenn die/der Studierendenachweisen kann, dass Studiumvoraussichtlich in den nächsten vierSemestern abzuschließen. Da füralle diese Fälle zahlreiche Besonderheitenzu berücksichtigen sind,solltet ihr euch vorher auf jeden Fallin der Sozialberatung des AStA über38 <strong>Fachschaft</strong> <strong>Medizin</strong> <strong>Münster</strong> <strong>Ersti</strong>-<strong>Hilfe</strong> <strong>Wintersemester</strong> <strong>2013</strong>/<strong>14</strong>39

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