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6ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ANZEIGEN UND <strong>FR</strong>EMDBEILAGEN IN ZEITUNGENSTAND: JANUAR 20131. „Anzeigenauftrag“ im Sinne <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Allgemeinen Geschäftsbedingungenist <strong>de</strong>r Vertrag über die Veröffentlichung einero<strong>de</strong>r mehrerer Anzeigen eines Werbungtreiben<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r sonstigenInserenten in einer Druckschrift zum Zweck <strong>de</strong>r Verbreitung.2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb einesJahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen einesAbschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt,so ist <strong>de</strong>r Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen <strong>de</strong>r erstenAnzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb <strong>de</strong>r in Satz1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.3. Bei Abschlüssen ist <strong>de</strong>r Auftraggeber berechtigt, innerhalb <strong>de</strong>rvereinbarten bzw. <strong>de</strong>r in Ziffer 2 genannten Frist auch über die imAuftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.4. Wird ein Auftrag aus Umstän<strong>de</strong>n nicht erfüllt, die <strong>de</strong>r Verlagnicht zu vertreten hat, so hat <strong>de</strong>r Auftraggeber, unbescha<strong>de</strong>t etwaigerweiterer Rechtspflichten, <strong>de</strong>n Unterschied zwischen <strong>de</strong>mgewährten und <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r tatsächlichen Abnahme entsprechen<strong>de</strong>nNachlass <strong>de</strong>m Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn dieNichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich <strong>de</strong>s Verlagesberuht.5. Bei <strong>de</strong>r Errechnung <strong>de</strong>r Abnahmemengen wer<strong>de</strong>n Text-Millimeterzeilen<strong>de</strong>m Preis ent sprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßenausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgabeno<strong>de</strong>r an bestimmten Plätzen <strong>de</strong>r Druckschrift veröffentlicht wer<strong>de</strong>nsollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass <strong>de</strong>m Auftraggebernoch vor Anzeigenschluss mitgeteilt wer<strong>de</strong>n kann, wenn<strong>de</strong>r Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigenwer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies<strong>de</strong>r ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit min<strong>de</strong>stens drei Seitenan <strong>de</strong>n Text und nicht an an<strong>de</strong>re Anzeigen angrenzen. Anzeigen,die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigenerkennbar sind, wer<strong>de</strong>n als solche vom Verlag mit <strong>de</strong>m Wort „Anzeige“<strong>de</strong>utlich kenntlich gemacht.8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelneAbrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträgewegen <strong>de</strong>s Inhalts, <strong>de</strong>r Herkunft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r technischen Form nacheinheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen <strong>de</strong>s Verlagesabzulehnen, wenn <strong>de</strong>ren Inhalt gegen Gesetze o<strong>de</strong>r betrieblicheBestimmungen verstößt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Veröffentlichung für <strong>de</strong>n Verlagunzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen,Annahmestellen o<strong>de</strong>r Vertretern aufgegeben wer<strong>de</strong>n.Beilagenaufträge sind für <strong>de</strong>n Verlag erst nach Vorlage eines Musters<strong>de</strong>r Beilage und <strong>de</strong>ren Billigung bin<strong>de</strong>nd. Beilagen, die durchFormat o<strong>de</strong>r Aufmachung beim Leser <strong>de</strong>n Eindruck eines Bestandteils<strong>de</strong>r Zeitung erwecken o<strong>de</strong>r Fremdanzeigen enthalten, wer<strong>de</strong>nnicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird <strong>de</strong>m Auftraggeberunverzüglich mitgeteilt.9. Für die rechtzeitige Lieferung <strong>de</strong>s Anzeigentextes und einwandfreierDruckunterlagen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Beilagen ist <strong>de</strong>r Auftraggeber verantwortlich.Für erkennbar ungeeignete o<strong>de</strong>r beschädigte Druckunterlagenfor<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlaggewährleistet die für <strong>de</strong>n belegten Titel übliche Druckqualität imRahmen <strong>de</strong>r durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.10. Der Auftraggeber hat bei ganz o<strong>de</strong>r teilweise unleserlichem, unrichtigemo<strong>de</strong>r bei unvollständigem Abdruck <strong>de</strong>r Anzeige Anspruchauf Zahlungsmin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r eine einwandfreie Ersatzanzeige,aber nur in <strong>de</strong>m Ausmaß, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Zweck <strong>de</strong>r Anzeige beeinträchtigtwur<strong>de</strong>. Lässt <strong>de</strong>r Verlag eine ihm hierfür gestellte angemesseneFrist verstreichen o<strong>de</strong>r ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei,so hat <strong>de</strong>r Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsmin<strong>de</strong>rungo<strong>de</strong>r Rückgängigmachung <strong>de</strong>s Auftrages.Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche aus positiver For<strong>de</strong>rungsverletzung, Verschul<strong>de</strong>nbei Ver tragsabschluss und unerlaubte Handlung sind– auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Scha<strong>de</strong>nersatzansprücheaus Unmöglichkeit <strong>de</strong>r Leistung und Verzugsind beschränkt auf Ersatz <strong>de</strong>s vorhersehbaren Scha<strong>de</strong>ns und aufdas für die betreffen<strong>de</strong> Anzeige o<strong>de</strong>r Beilage zu zahlen<strong>de</strong> Entgelt.Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit <strong>de</strong>s Verlegers,seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen.Eine Haftung <strong>de</strong>s Verlages für Schä<strong>de</strong>n wegen <strong>de</strong>s Fehlens zugesicherterEigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischenGeschäftsverkehr haftet <strong>de</strong>r Verlag darüber hinaus auch nicht fürgrobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in <strong>de</strong>n übrigen Fällenist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit <strong>de</strong>mUmfang nach auf <strong>de</strong>n voraussehbaren Scha<strong>de</strong>n bis zur Höhe <strong>de</strong>sbetreffen<strong>de</strong>n Anzeigenentgelts beschränkt.Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln– innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleggeltend gemacht wer<strong>de</strong>n.11. Probeabzüge wer<strong>de</strong>n nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert.Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit <strong>de</strong>rzurückgesandten Probeabzüge.Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Übersendung <strong>de</strong>s Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteiltwer<strong>de</strong>n.12. Sind keine beson<strong>de</strong>ren Größenvorschriften gegeben, so wird dienach Art <strong>de</strong>r Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe <strong>de</strong>r Berechnungzugrun<strong>de</strong> gelegt.13. Falls <strong>de</strong>r Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird dieRechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung <strong>de</strong>rAnzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r Preislisteersichtlichen, vom Empfang <strong>de</strong>r Rechnung an laufen<strong>de</strong>n Frist zubezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine an<strong>de</strong>re Zahlungsfristo<strong>de</strong>r Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitigeZahlung wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>r Preisliste gewährt.14. Bei Zahlungsverzug o<strong>de</strong>r Stundung wer<strong>de</strong>n Zinsen sowie dieEinziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzugdie weitere Ausführung <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Auftrages bis zur Bezahlungzurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.Bei Vorliegen begrün<strong>de</strong>ter Zweifel an <strong>de</strong>r Zahlungsfähigkeit <strong>de</strong>sAuftraggebers ist <strong>de</strong>r Verlag berechtigt, auch während <strong>de</strong>r Laufzeiteines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohneRücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von <strong>de</strong>rVorauszahlung <strong>de</strong>s Betrages und von <strong>de</strong>m Ausgleich offenstehen<strong>de</strong>rRechnungsbeträge abhängig zu machen.15. Der Verlag liefert mit <strong>de</strong>r Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg.Je nach Art und Umfang <strong>de</strong>s Anzeigenauftrages wer<strong>de</strong>n Anzeigenausschnitte,Belegseiten o<strong>de</strong>r vollständige Belegnummerngeliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft wer<strong>de</strong>n, so tritt anseine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung <strong>de</strong>s Verlagesüber die Veröffentlichung und Verbreitung <strong>de</strong>r Anzeige.Media-Daten und Preisliste Nr. 38 | Gültig ab 1. 1. 2013Geprüfte Trägerauflage 68.000 Exemplare

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