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7ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ANZEIGEN UND <strong>FR</strong>EMDBEILAGEN IN ZEITUNGENSTAND: JANUAR 201316. Kosten für Anfertigung bestellter Druckunterlagen, Maternund Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte o<strong>de</strong>rzu vertreten<strong>de</strong> erhebliche Än<strong>de</strong>rungen ursprünglich vereinbarterAusführungen hat <strong>de</strong>r Auftraggeber zu tragen.17. Bei Ziffernanzeigen wen<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Verlag für die Verwahrung undrechtzeitige Weitergabe <strong>de</strong>r Angebote die Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichenKaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigenwer<strong>de</strong>n nur auf <strong>de</strong>m normalen Postweg weitergeleitet.Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumtwer<strong>de</strong>n, die eingehen<strong>de</strong>n Angebote anstelle und im erklärtenInteresse <strong>de</strong>s Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässigeFormat DIN A4 (Gewicht 200 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-,Katalogsendungen und Päckchen sind von <strong>de</strong>r Weiterleitungausgeschlossen und wer<strong>de</strong>n nicht entgegengenommen.Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann <strong>de</strong>nnoch ausnahmsweisefür <strong>de</strong>n Fall vereinbart wer<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r Auftraggeber diedabei entstehen<strong>de</strong>n Gebühren/Kosten übernimmt.18. Filme und an<strong>de</strong>re Druckunterlagen wer<strong>de</strong>n nur auf beson<strong>de</strong>reAnfor<strong>de</strong>rung an <strong>de</strong>n Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zurAufbewahrung en<strong>de</strong>t 3 Monate nach Ablauf <strong>de</strong>s Auftrages.19. Erfüllungsort ist <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s Verlages. Im Geschäftsverkehr mitKaufleuten, juristischen Personen <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts o<strong>de</strong>r beiöffentlich-rechtlichen Son<strong>de</strong>rvermögen ist bei Klagen Gerichtsstand<strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s Verlages.Soweit Ansprüche <strong>de</strong>s Verlages nicht im Mahnverfahren geltendgemacht wer<strong>de</strong>n, bestimmt sich <strong>de</strong>r Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleutennach <strong>de</strong>ren Wohnsitz.Ist <strong>de</strong>r Wohnsitz o<strong>de</strong>r gewöhnliche Aufenthalt <strong>de</strong>s Auftraggeberszum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Klageerhebung unbekannt o<strong>de</strong>r hat <strong>de</strong>r Auftraggebernach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz o<strong>de</strong>r gewöhnlichenAufenthalt aus <strong>de</strong>m Geltungsbereich <strong>de</strong>s Gesetzes verlegt, istals Gerichtsstand <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s Verlages vereinbart.20. Etwaige Abbestellungen o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen sind schriftlich mitgenauer Angabe <strong>de</strong>s Textes bzw. <strong>de</strong>r Ausgabe spätestens bis zumAnzeigenschluss (2 Tage vor Erscheinen bis spätenstens 17.00 Uhr),bei Beilagenaufträgen wenigstens 4 Wochen vor <strong>de</strong>m Streuterminzu übermitteln.Bei Abbestellungen gehen bereits entstan<strong>de</strong>ne Herstellungs- o<strong>de</strong>rVorbereitungskosten zu Lasten <strong>de</strong>s Auftraggebers.21. Werbeagenturen erhalten eine Mittlervergütung für AnzeigenundBeilagenaufträge von Werbungtreiben<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Einzelhan<strong>de</strong>ls,Handwerks und Gewerbes aus <strong>de</strong>m Verbreitungsgebiet, wenn dieAufträge zum Grundpreis abgerechnet wer<strong>de</strong>n.Voraussetzung ist, daß die Werbeagentur auch die gesamte Auftragsabwicklungübernimmt, die Aufträge <strong>de</strong>m Verlag unmittelbarerteilt und Texte bzw. Druckunterlagen direkt anliefert. Bei Anzeigenaufträgen,die zu abweichen<strong>de</strong>n Preisen disponiert wer<strong>de</strong>n,wird <strong>de</strong>r Werbeagentur keine Provision eingeräumt. Ausgenommenvon dieser Einschränkung bleiben jedoch die Gruppen Gelegenheitsanzeigen,Familienanzeigen und <strong>de</strong>r Stellenmarkt.22. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet,sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit <strong>de</strong>nWerbungtreiben<strong>de</strong>n an die Preisliste <strong>de</strong>s Verlages zu halten. Dievom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeberwe<strong>de</strong>r ganz noch teilweise weitergegeben wer<strong>de</strong>n.23. Der Verlag behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge zu beson<strong>de</strong>renAnlässen (z. B. Son<strong>de</strong>rbeilagen und Kollektive) zu von <strong>de</strong>rPreisliste abweichen<strong>de</strong>n Preisen zu berechnen.24. Bei allen Anzeigen und Beilagen haftet <strong>de</strong>r Auftraggeber fürWeiterungen und Schädigungen, die sich für <strong>de</strong>n Verlag, insbeson<strong>de</strong>reaufgrund presserechtlicher Vorschriften, aus <strong>de</strong>m Inhalt<strong>de</strong>r Anzeigen ergeben können. Der Verlag verteilt die Beilage mitgeschäftsüblicher Sorgfalt, wobei bis zu 3 Prozent Fehlzustellungeno<strong>de</strong>r Verlust als verkehrsüblich gelten. Im Fall höherer Gewalt o<strong>de</strong>rbei Störung <strong>de</strong>s Arbeitsfrie<strong>de</strong>ns erlischt je<strong>de</strong> Verpflichtung auf Erfüllungvon Aufträgen und Leistung von Scha<strong>de</strong>nersatz.25. Der Auftraggeber steht für <strong>de</strong>n Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit<strong>de</strong>r für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- undBildunterlagen ein; <strong>de</strong>m Auftraggeber obliegt es, <strong>de</strong>n Verlag vonAnsprüchen Dritter freizustellen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftragesverpflichtet sich <strong>de</strong>r Inserent, die Kosten <strong>de</strong>r Veröffentlichungeiner Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen<strong>de</strong>r veröffentlichten Anzeigen bezieht, zu tragen, und zwarnach Maßgabe <strong>de</strong>s jeweils gültigen Anzeigentarifs.26. Bei Zahlungsverzug o<strong>de</strong>r Stundung wer<strong>de</strong>n Zinsen in Höhe von41/2 v. H. über <strong>de</strong>m jeweils gültigen Diskontsatz <strong>de</strong>r DeutschenBun<strong>de</strong>sbank berechnet.27. Eine zu leisten<strong>de</strong> Vorauszahlung muss min<strong>de</strong>stens einen Werktagfrüher als <strong>de</strong>r normale Anzeigenschlusstermin beim Verlag o<strong>de</strong>rauf <strong>de</strong>ssen Bankkonto in vereinbarter Zahlungsweise eingegangensein, damit ein pünktliches Erscheinen <strong>de</strong>r Anzeige gewährleistetist. Bei Zahlungsverzug behält sich <strong>de</strong>r Verlag zur Kosten<strong>de</strong>ckung<strong>de</strong>s Verwaltungsaufwan<strong>de</strong>s vor, Mahngebühren zu erheben.Dabei gelten folgen<strong>de</strong> Kostensätze:a) für die 2. Mahnung € 5,50b) für die 3. Mahnung € 8,0028. Konzernrabatt kann nur gewährt wer<strong>de</strong>n, wenn die entsprechen<strong>de</strong>Tochterfirma zu mehr als 50 Prozent zum Konzern zugehörigist. Hierüber muss <strong>de</strong>m Verlag eine schriftliche Bestätigungvorliegen.29. Als rabattierfähiger Umsatz gilt nur die Abnahmemenge, dieauch bezahlt ist. Im Falle eines Vergleichsverfahrens (gerichtlicherund außergerichtlicher Vergleich) bzw. bei Eröffnung eines Konkursverfahrenswird auf <strong>de</strong>n Stichtag <strong>de</strong>r Eröffnung <strong>de</strong>s jeweiligen Verfahrenseine Rabattabrechnung erstellt. Wird <strong>de</strong>r bereits gewährteRabatt entsprechend <strong>de</strong>m Anzeigentarif nicht erreicht, erfolgt eineentsprechen<strong>de</strong> Rückbelastung. Für die nicht bezahlten Anzeigenbesteht kein Anspruch auf Rabatt. Sofern ein entsprechen<strong>de</strong>r Rabattgewährt wur<strong>de</strong>, erfolgt eine entsprechen<strong>de</strong> Rückbelastung.30. Bei Betriebsstörungen o<strong>de</strong>r in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf,Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoffo<strong>de</strong>rEnergieverknappung und <strong>de</strong>rgleichen – sowohl im Betrieb <strong>de</strong>sVerlages als auch in frem<strong>de</strong>n Betrieben, <strong>de</strong>rer sich <strong>de</strong>r Verlag zur Erfüllungseiner Verbindlichkeiten bedient – hat <strong>de</strong>r Verlag Anspruchauf volle Bezahlung <strong>de</strong>r veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjektmit 80 Prozent <strong>de</strong>r im Durchschnitt <strong>de</strong>r letzten 4 ADA-Quartale geprüften Auflage vom Verlag ausgeliefert wor<strong>de</strong>n ist.Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird <strong>de</strong>r Rechnungsbetragim gleichen Verhältnis gekürzt, in <strong>de</strong>m die normalerweise verteilteAuflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.31. Sind etwaige Mängel bei <strong>de</strong>n Druckunterlagen <strong>de</strong>s Auftraggebersnicht sofort erkennbar, so hat <strong>de</strong>r Auftraggeber bei ungenügen<strong>de</strong>mAbdruck keine Ansprüche. <strong>Das</strong> gleiche gilt bei Fehlern inwie<strong>de</strong>rholt erscheinen<strong>de</strong>n Anzeigen, wenn <strong>de</strong>r Auftraggeber nichtvor Drucklegung <strong>de</strong>r nächstfolgen<strong>de</strong>n An zeige auf <strong>de</strong>n Fehler hinweist.Media-Daten und Preisliste Nr. 38 | Gültig ab 1. 1. 2013Geprüfte Trägerauflage 68.000 Exemplare

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