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Todesstrafe

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Oft wurden die Hinrichtungen mit triebhafterAnteilnahme verfolgt und führten zu lustigenKarneval-ähnlichen Ausschweifungen.Diese "Feste" die auch mit Ausschreitungenverbunden waren, führten immer mehr dazu,daß die Hinrichtungen aus der Öffentlichkeitverschwanden. Keiner glaubte mehr daran,daß diese öffentlichen Hinrichtungsmethodendie Gesellschaft abschrecken würden.Bis zur heutigen Zeit finden mancherortssolche Arten der Hinrichtung teilweise auchnoch in dieser Form statt.Formen der <strong>Todesstrafe</strong>Friedlosigkeit: Der zu Strafende wurde ausder Gemeinschaft verstoßen. Zur damaligenZeit hatte er alleine keine Chance zu überleben.Tötung durch Tiere: Der Verurteilte wurdedurch Bären, Löwen, Pferde oder Elefantengetötet.Steinigung und Felssturz: Diese beiden<strong>Todesstrafe</strong>n wurden meist miteinanderverbunden. Sie sind vor allem im altenTestament zu finden. Der Verurteilte wurdein eine Schlucht gestoßen und mit Steinenbeworfen, bis er Tod war.Bei Steinigungen im Iran ist die Verwendungzu großer Steine verboten, da sonst der Todzu früh eintreten könnte.Kreuzigung: Dabei wurde der Verurteiltemeist an einen Pfahl gebunden, odergenagelt. Man lies in so lange hängen, biser verweste.Lebendig begraben: Das lebend Begrabenwerden wurde schon im alten Rom praktiziert.Hiermit bestrafte man die Vestalinnen,die gegen das Gelübde der Keuschheitverstoßen hatten. Sie mußten in eine eigenszu diesem Zwecke gebaute unterirdischeKammer steigen. Diese wurde dann verschlossenund die Tür mit Erde zugeschüttet.Im Mittelalter war diese Hinrichtungsart sehrunter dem Hochadel in Mitteleuropaverbreitet und vor allem den Frauenvorbehalten, und zwar für die StraftatenEhebruch und Kindesmord.Solche Hinrichtungen sind stets im kleinenKreis vollzogen worden. Man vermied so,das Schande auf das Haus der Angehörigenkam. So mußte sich die/der Verurteilte ineine Mauernische setzen, welche hiernachmit Ziegeln zugemauert wurde. Der Todmußte qualvoll gekommen sein, manverdurstete bzw. verhungerte. Eine"Erleichterung" war es, wenn man einenkleinen Spalt frei ließ, wodurch man Essenund Wasser reichen konnte. Aber auch hierwurde der Tod nur durch schrecklicheweitere Tage herausgezögert.Doch es gab auch andere Arten desBegrabens. So wurde der Delinquentgefesselt in einer Grube gestellt und mitErde zugeschüttet bis nur noch der Kopfherausragte. Eine Verschärfung dieserExekutionen bestand darin, dem Verurteilteneinen Schlauch in den Mund zu stecken,bevor auch sein Haupt mit Erde bedecktwurde.In Italien wurde der Verurteilte sogar mitdem Kopf voraus lebendig eingegraben,man ließ nur die Knöchel aus der Erdeschauen.Bei Lebendigen Leib gekocht: DasKochen bei lebendigem Leib reicht bis in dieUrzeit der Menschheit zurück.Im alten Rom zur Zeit der Christenverfolgungwurden große Eisenpfannen mitWasser gefüllt über das Feuer gestellt, indenen die Christen einen langsamen Todfanden.Selbst im späten Mittelalter im Jahre 1531erließ König Heinrich VIII von England einGesetz, das für verurteilte Giftmischerdiesen Tod vorsah.1532 verübte Richard Roose ein Giftattentatauf den Bischof von Rochester. Der Bischofentging zwar diesem Anschlag, doch zweiseiner Bediensteten hatten nicht so vielGlück. Am 15. April desselben Jahres wurdeRichard Roose gefesselt und mit Steinenbeschwert in einem Topf bei lebendigemLeib gekocht. Nach der Hinrichtung wurde erdann im Kessel, der zugleich sein Sarg war,beerdigt.Feuertod: Das Verbrennen ist eine derältesten <strong>Todesstrafe</strong>n. Ihr Sinn lag darin,einen Körper so zu zerstören, daß nichtsmehr von ihm übrigblieb. Denn man war derAnsicht, nur das Feuer sei imstande, Geisterund Dämonen zu zerstören. Es steht schonim alten Testament geschrieben, daß Gottdie zwei Sündenstädte Sodom undGomorrha mit Feuer und Schwefelvernichtete.So wurden auch bei den Babylonier,Ägyptern und bei den Israeliten Gottes-


lästerei und andere Verbrechen gegen dieGottheiten mit dem Feuertod bestraft.Für eine Hinrichtung auf dem Scheiterhaufenwurde vor dem eigentlichen Beginnder Exekution ein Pfahl in die Erdegegraben. Um diesen herum schlichteteman Holz und Reisig, so daß der Holzstoßleicht entflammbar war. Der Verurteiltewurde dann, eskortiert von bewaffnetenSoldaten, auf den Richtplatz gebracht odergeschleift. Dann wurde das Urteil verlesen,und er wurde mit Eisenketten an den Pfahlgebunden. Bei manchen Hinrichtungenwurde das Holz um den Verurteilten herumaufgetürmt, so daß er den Blicken derZuschauer entzogen war.Bei vielen Hinrichtungen kam auch dersogenannte Gnadenerweis zum Tragen. Erbestand darin, daß der Henker unbemerktsein Opfer mit einer Schnur erdrosselte.Dies mußte aber geheimgehalten werden,da sonst das Publikum rebellierte, weil siesich um das Schauspiel einen Menschen beilebendigem Leib brennen zu sehen,betrogen fühlten. Ein anderer Gnadenerweisbestand darin, dem Verurteilten einen Beutelmit Schwarz-pulver um den Hals zu hängen.Wenn das Feuer dann bis zum Beutelgelangte, explo-dierte dieses und setzte sodem Leben des Verurteilten ein schnellesEnde. In der Schweiz war diese Prozedurüblich.Es allerdings auch eine Verschärfung derStrafe. Dabei wurde der Verurteilte vor derExekution mit glühenden Zangen gezwickt,oder man schlug ihm vor dem Feuertod dieArme ab.Das Feuer wurde solange mit Holz bestückt,bis vom Toten nur noch Knochen und Aschezurückblieben. Diese wurden dann von denHenkersknechten mit Hammern und Knüppelnzerschlagen und über das Land verteiltbzw. in einen Fluß geschüttet.Zu Tode gepresst - "peine forte et dure":Das zu Tode pressen wurde etwa im 14.Jahrhundert in England eingeführt und erstim 17. Jahrhundert wieder abgeschafft.Wenn ein Verbrecher in England keineAussage machte und einfach schwieg,konnte er nicht verurteilt werden. Erst im 19.Jahrhundert wurde ein Gesetz erlassen, daßdas Schweigen als "nicht schuldig" auslegte.Bis zu diesem Tage konnte aber keinAngeklagter verurteilt werden, der keineAussage vor Gericht machte. Im Falle einerAussage wie "nicht schuldig" oder "schuldig"wurde bei einem Schuldspruch sein ganzerBesitz konfisziert und seine Familie standalleine da. Daher war es ein großer Anreizzu schweigen.Daher wurde die "Peine forte et dure" insLeben gerufen, damit wollte man dasGeständnis erzwingen. Der Gefangenewurde auf dem Boden festgebunden undman stellte Gewichte auf seinen Körper. DieGewichte wurden mehr erhöht und demAngeklagten blieb nur noch die Wahlzwischen Schuldeingeständnis und Tod.Die Strafe der "Peine forte et dure" wurdeverkündet:"Man solle Euch in den Kerker zurückführen,wo Ihr kein Licht seht. Dort solle man Euchnackt mit dem Rücken auf den Bodenbinden. Als dann soll Euer Körper mitGewichten beschwert werden, die Ihr tragenkönnt und dann Gewichte, die Ihr nicht mehrtragen könnt."Ertränken: Das Ertränken von Delinquentenist eine sehr alte Hinrichtungsmethode undwurde bereits von Kelten, Slawischen undGermanischen Stämmen an straffällig gewordenenFrauen praktiziert. Die Verurteiltenwurden hierbei im Moor versenkt.Später war es der römische Kaiser Nero, derseinen Spaß daran fand, Delinquenten indurchlöcherten Booten auf dem Meerauszusetzen und zuzusehen, wie sieertranken. Übrigens sollte auch so seineFrau Agrippina sterben, wenn man denÜberlieferungen Glauben schenken darf.Im Mittelalter waren es meist Frauen, die zudieser Hinrichtungsform verurteilt wurden.Besonders Kindmörderinnen wurdenertränkt.Einige der zahlreichen Methoden sollen hierkurz angesprochen werden:1. Man warf die Verurteilten, in Säckeneingenäht und mit Gewichten beschwert, ineinen Fluß oder ein ruhendes Gewässer.Gab es etwas derartiges nicht, so genügte


auch ein großes Faß, in dem dieUnglücklichen untergetaucht wurden, bis derTod eintrat. Das berühmteste Opfer dieserHinrichtungsform dürfte Agnes Bernauergewesen sein, die Gattin von HerzogAlbrecht von Bayern. Sie wurde während derAbwesenheit ihres Ehemannes verurteilt undhingerichtet, wohl auf Betreiben derSchwiegermutter Agnes.2. In Großbritannien wurden auch Männerertränkt. Man band sie hierzu bei Ebbe aneiner Stelle der Themse fest und setzte sieder Flut aus. Man kann sich dabei die Angstvorstellen, wenn die Delinquenten dasWasser kommen sahen.3. Noch einmal erlebte das Ertränken eineHochkonjunktur während der Revolutionsjahrein Frankreich. Bei dem als"Republikanische Hochzeit" bezeichnetenSpektakel wurden je zwei AristokratenRücken an Rücken zusammengebundenund in einem Fluß versenkt.4. Während der Hexenprozesse kamen vieleFrauen durch das Wasser zum Tode, in demman sie der sogenannten Wasserprobeunterzog. Dazu band man ihre Hände undBeine in einer Art und Weise zusammen,daß sie unmöglich schwimmen konnten, undwarf sie in den Fluß. Wies das Wasser,welches als reines Element galt, die Frauenab, waren sie Hexen und wurden verbrannt.Ertranken die Frauen, waren sie keineHexen. Die meisten Frauen ertrankenaufgrund der Fesselung.5. Ebenfalls eine Sonderform nimmt indiesem Zusammenhang das Kielholen ein.Diese alte Seemannsstrafe war ursprünglichnicht als Art der Hinrichtung geplant. DerVerurteilte sollte lediglich damit gefoltertwerden, in dem man ihn an langen Strickenunter dem Boot längsseits entlang zog.Verhedderten sich jedoch die Stricke, unddies kam wohl öfters vor, ertrank derUnglückliche.Rädern: Das Rädern wurde noch bis zumAnfang des 19. Jahrhundert in Deutschland,Österreich, Schweiz sowie Frankreichvollzogen. Diese Strafe stand aufVerbrechen wie Mord, Straßenraub, GattenundElternmord. Das Rädern war im großenund ganzen den Männern vorbehalten.Meistens wurden die Opfer vorher nocheiner Folter unterzogen, ehe sie auf denRichtplatz geführt wurden. Dort wurde derDelinquent meistens auf ein Schafott geführtund entkleidet. Nun wurde er auf den Bodengeworfen und festgebunden.Dann stellte sich der Scharfrichter mit einemneuen Wagenrad über sein Opfer und ließes mit voller Kraft auf die Unterschenkelfallen, wodurch diese brachen. Er setztediese Prozedur weiter fort mit den Knien undden Oberschenkeln.Nach dieser Marter führte der Henker diegleiche Prozedur mit den Unter- undOberarmen des Delinquenten durch.Danach setzte der Henker sein Treiben mitSchlägen gegen den Brustkorb des Opfersfort, was oft den Tod des Delinquenten zurFolge hatte. Diese verschärfte Form desRädern, wobei der Scharfrichter von denBeinen anfängt, bedeutete für das Opferunvorstellbare Qualen.In Frankreich wurde das Schlagen auf dieGliedmassen nicht mit dem Rad, sondernmit einer langen Eisenstange vollzogen.Dazu gab es einen geheimen Artikel, der dieSchläge bestimmte, die auf den Verurteiltenabgegeben wurden, das sogenannteRetentum.Das Retentum bestimmt genau die Schlägemit der Barre (einer Eisenstange), die aufden Delinquenten gegeben werden. Wenndie Anzahl der Schläge erreicht ist, befahldas Retentum dem Scharfrichter denVerurteilten heimlich zu erwürgen. So sollteihm das Leiden erspart bleiben, das ihnerwartet, wenn er auf das Rad geflochtenwird.Die "Kunst" des Henkers bestand darin, dieKnochen zu brechen, ohne die Haut zubeschädigen. Wie das Rädern ausgeführtwurde hängt meistens vom Urteil desGerichtes ab, oder von der Bestechlichkeitdes Henkers. Oft aber wurde ihm von denAngehörigen ein Obolus zugesteckt, damiter sein Opfer vor der Tortur erwürge, oder


zumindest mit dem Rad von oben herab amKopfe beginne.Nach dem ersten Teil der Strafe, wo überdie Hälfte der Opfer noch lebten, folgte derzweite Teil. Der geschundene Körper wurdeauf ein Wagenrad gelegt, wo man seinezerbrochenen Glieder durch die Sprossendes Rades geflochten hat. Nach dieserProzedur wurde das Rad auf einen Pfahlgesteckt und am Richtplatz aufgestellt, damitdas Volk den Todeskampf beobachtenkonnte. Der Verurteilte lebte teilweise nochStunden bis hin zu Tagen.Wenn der Tod endlich über den Verurteiltenkam, wurde der Leichnam sich selbstüberlassen und durfte nicht abgenommenwerden. Die Vögel und Tiere gaben einübriges. In manchen Gegenden war es einungeschriebenes Gesetz, "wenn derVerurteilte nach drei Tagen immer nochlebe, ihn vom Rad wieder abzunehmen".Vierteilen: Vierteilen, die Strafe fürHochverrat und Anschläge auf die königlicheFamilie. Das Vierteilen wurde bis zumAnfang des 19. Jahrhunderts angewandt. Eswurde in Europa, Afrika, Asien und sogar inJapan vollzogen. Die Strafe war vor allemfür Hochverrat und für Attentäter auf dasLeben des Herrschers vorgesehen. Noch inder Zeit von Kaiserin Maria Theresia vonÖsterreich im Jahre 1768 war das Vierteilenim Strafgesetzbuch für Hochverrätervorgesehen.Meist wurde der Delinquent vor demVierteilen gefoltert und dann auf denRichtplatz geführt. Dort wurde er zwischenvier Pferde gespannt, und durch diesewurden ihm die Gliedmaßen ausgerissen.Doch nicht immer lief alles so ab. Man darfnicht die Stärke der menschlichen Sehnenund Muskeln unterschätzen. Daher wurdenmeist bei dem Opfer vor der eigentlichenHinrichtung die Muskeln und Gliedmaßenmit einem scharfen Messer durchschnitten.Da aber eine Exekution durch Pferde rechtaufwendig war, und ein großer Platzbedarfvorhanden sein mußte, vereinfachte man dieHinrichtung in folgender Weise. DerDelinquent wurde auf ein Schafott geführtund dann auf einer Erhöhung festgebunden.Nun wurden seine Gliedmaßen an jederEcke gefesselt. Das Urteil wurde durch denScharfrichter mit einem Beil vollstreckt, mitdem er ihm seine Glieder abhackte.In England wurde diese Hinrichtungsartnoch verfeinert: Dort wurde demDelinquenten vor der eigentlichen Vierteilungder Brustkorb aufgeschnitten undseine Organe herausgerissen, wobei es die"Kunst" des Henkers war nur so viel zuentfernen, daß sein Opfer noch so lange wiemöglich am Leben gehalten wird und soseine eigene Hinrichtung verfolgen kann.Alle diese Hinrichtungen wurden unter denAugen der Bevölkerung vollstreckt, die sichzu solchen Ereignissen zu wahrenVolksfesten versammelt hatte.Hinrichtung von Francois Damiens:Wie auch zur Hinrichtung von FrancoisDamiens am 28. März 1757, der am 15.Januar 1757 ein vereiteltes Attentat auf denKönig von Frankreich verübte. Im März 1757wurde vom Gerichtshof das Urteil verkündet.Im Urteil ist zu lesen:"...man solle ihn auf das Schafott bringen.An Brust, Armen, Schenkel und Waden mitglühenden Zangen gerissen werden, seinerechte Hand, das Messer, mit dem er denbesagten Mord begangen hat, haltend, sollan Schwefelfeuer verbrannt werden, und indie Stelle, an denen er mit Zangen gerissen,soll geschmolzenes Blei, siedendes Öl undbrennendes Pechharz, Wachs undgeschmolzener Schwefel zusammengegossenund darauf sein Körper von vier Pferdenauseinandergerissen werden,..."Der Mazzatello: Der Gefangene wurde voneinem Priester auf den Platz desGeschehens geführt. Dort mußte er sichgegenüber eines offenen Sarges aufstellen.Dann kam der in schwarz gekleidete Henker.


Sein Handwerkszeug steckte in seinemGürtel, die "Mazza", der Hammer und einscharfes Messer. Der Gefangene oderbesser gesagt das Opfer wurde mit demGesicht zum Publikum gedreht. Dann gabder Priester dem Opfer seinen letztenSegen. Der Henker schlug nun mit demHammer, der Mazza, mit ganzer Kraft aufden Kopf des Delinquenten, dieser fiel dannvorne über und im Fall schnitt ihm derHenker die Kehle durch. Diese sehr blutigeArt der Exekution war im Italien desMittelalters eine sehr beliebte Hinrichtungsart.Sie erfreute sich bei den öffentlichenHinrichtungen einem starkem Zulauf.Die Garrotte: Der Anfang: Anfangs war dieGarotte nicht mehr als ein aufrechterPfosten mit einer Loch in der Höhe desHalses. Das Opfer wurde auf einem Sitz vordem Pfosten gefesselt, und ein Seil wurdeum seinen Hals gelegt. Die Enden desSeiles wurden durch das Loch im Pfostengezogen. Der Henker zog nun langsam anbeiden Enden des Seiles und erdrosselte sosein Opfer.Später wurde der Strick dann durch einMetallband ersetzt, und der Henker führteseiner Arbeit damit fort, daß er seinem Opfereinen Keil in den Wirbel drehte und so dasRückrat durchtrennte.Die Garrotte wurde in Spanien im 18Jahrhundert für Kapitalverbrechen eingeführtund bis zum März 1974 angewandt.Das letzte Opfer war der Student SalvadorPuig Antich.Auch in Portugal, Kuba, Puerto Rico,Philippinen und in Südamerika wurde mit derGarrotte hingerichtet. So sind 1903 inManila/Philippinen 4 verurteilte Mörder mitder Garrotte hingerichtet worden. Nach derHinrichtung wurden ihre Leibe abgenommenund in einer Kirche aufgebahrt. Stundenspäter wurde bei 2 der "Toten" noch Atmungfestgestellt. Sie erholten sich wieder undwurden freigelassen.Das Fallbeil: Der Kopf des Sträflings wurdezunächst mit einem Beil oder Schwertabgeschlagen. Später wurde daraus dasFallbeil und die Guillotine die bis 1977 inFrankreich angewandt wurde1581 Die erste Hinrichtung mit derKöpfmaschine von Halifax1792 Erste Hinrichtung auf der Guillotine1793 König Ludwig XVI von Frankreich1793 Marie Antoinette1794 Georges-Jacques Danton1794 Maximilien de Robespierre1803 Schinderhannes, Johann Bückler1925 Fritz Haarmann1939 Letzte öffentliche Hinrichtung inVersailles/Frankreich1943 Die Geschwister Scholl1949 Berthold Wehmeyer, letzte Hinrichtungauf der Guillotine in der BRD1977 Letzte Hinrichtung mit der Guillotine inFrankreichDie Geschichte dieser Tötungsmaschinegeht weit in die Vergangenheit zurück.In Irland wurde schon im Jahre 1307 miteiner sogenannten Enthauptungsmaschinehingerichtet. Unter König Eduard III. wurdedie mechanische Enthauptung auch inEngland eingeführt.1791 war es dann in Frankreich soweit. Dr.Joseph Ignace Guillotin trug seinenGesetzentwurf vor dem FranzösischenParlament vor."Alle Menschen sollen bei einer Hinrichtunggleich behandelt werden, kein Hängen fürdie Armen, kein Enthaupten für die Reichenund Adligen und vor allem keine Folter undandere Hinrichtungsarten mehr wie etwaRädern. Es soll nur noch eine Strafe geben.Das Enthaupten!".Am 3. Mai 1791 wurde der Gesetzentwurfvon Dr. Joseph Ignace Guillotin offiziellangenommen.


Die Nationalversammlung beauftragte nunden königlichen Leibarzt Dr. Antoine Louismit der Erstellung eines Gutachtens.Anfang 1792 beauftragte man für den Bauder ersten Guillotine einen Deutschen,Tobias Schmidt, ein enger Freund von HenriSanson, "dem Monseigneur von Paris".Durch die Freundschaft mit Sanson kannteer die Problematik. Bei ersten Versuchen mitlebendigen Tieren funktionierte die Maschineeinwandfrei. Jedoch bei der Erprobungmit Leichen blieb das Fallbeil bei manchemstarken Nacken immer wieder stecken. AufAnraten von Henri Sanson wurde dasFallbeil nun abgeschrägt und mit einem zusätzlichenGewicht versehen. Nun funktioniertesie fehlerfrei.Am 25. April 1792 war es dann soweit. DieBevölkerung von Paris war schon Stundenvorher auf dem Platz versammelt, da manschon viel von der neuen Enthauptungsmaschinegehört, aber sie noch keinergesehen hatte.Der verurteilte Räuber "Nicolas JaquesPelletier" stieg auf das Schafott. Doch alleZuschauer, die auf ein blutrünstigesSpektakel gehofft hatten, wurden bitterenttäuscht. Ehe sie sich versahen, war dieExekution schon vollzogen. Diese Schnelligkeitwar ja auch einer der Gründe, weshalbdie Guillotine entwickelt wurde.Von nun an war die Guillotine nicht mehraus Paris wegzudenken.Nachdem das erste prominente Opfer auf ihrguillotiniert wurde, nämlich der Bürger LouisCapet auch bekannt unter dem Namen"König Ludwig XVI von Frankreich", kam dieGuillotine nicht mehr zur Ruhe.Erhängen: Die Beschreibung des Hängensexistierte schon im Alten Testament. Früherwar das Hängen oft ein öffentlichesSpektakel. Es wurde auch "das Richten mittrockener Hand" genannt, da dabei kein Blutvergossen wurde. Der Verurteilte wurdeentweder an Bäume oder an einenQuerbalken gehängt. "Der Delinquent wurdeauf einem Pferdekarren herbeigebracht,man legte ihm eine Schlinge um den Hals..."Diese Methode war äußerst brutal, da derTod sehr langsam durch Ersticken eintrat.Später entwickelte man vor allem in Englanddas Hängen weiter, um es "humaner" zumachen. So wird das moderne Hängen auchals Kunstform bezeichnet. Die Seillängeabgestimmt auf das Körpergewicht solleinen schnellen und schmerzlosen Todherbeiführen.Von 1949 bis 1953 untersuchte die "RoyalCommission of Capital Punishment" imAuftrag der britischen Krone die Problemeder <strong>Todesstrafe</strong>. Im Bericht wurdenMenschlichkeit (humanity) Zuverlässigkeit(certainty) Schicklichkeit (decency)gefordert.Menschlichkeit meinte die schnelle undschmerzlose Tötung des Delinquenten, waszumindest den sofortigen Eintritt vonBewußtlosigkeit erforderte. Auch sollten demVerurteilten langwierige Vorbereitungenerspart bleiben.Zuverlässigkeit sollte den reibungslosenHinrichtungsverlauf garantieren.Schicklichkeit bedeutete, eine Hinrichtungmüsse mit würdigem Anstand ausgeführtwerden. So solle sie so weit als möglich freivon Brutalität sein.Letztendlich kam die Kommission zu derErkenntnis, daß die britische Kunstform desHängens die beste Methode zur Hinrichtungsei.Beim Hängen treten vor allem zweiProbleme auf: Fällt der Verurteilte zuschnell, wird er enthauptet, fällt er zulangsam, kommt es zur Strangulierung, diealles andere als ein schneller und schmerzloserTod ist.Durch die richtige Fallhöhe können dieseProbleme vermieden werden. Dazu wurdedie Art Galgen konstruiert, die jeder kennt.Er wird auch "long drop" genannt. 13 Stufenführen zu einer Plattform hinauf, in der sicheine Klappe befindet, die sich nach untenöffnet. Um diesen unteren Teil wird einVorhang befestigt, um den zuschauendenZeugen den Anblick des Toten zu ersparen.Um Gegenwehr zu vermeiden, werdenHände und Füße des Verurteilten gefesselt.Er bekommt eine Kapuze über das Gesichtgezogen die Geräusche dämpfen soll.


Dadurch erspart man den Zeugen auch denAnblick des Gesichtsausdrucks imAugenblick des Todes. Dem Delinquentenwird durch den Fall das Genick gebrochen.Dieser "moderne" Galgen gilt als wenigerqualvoll und der Tod von kürzerer Dauer.Amerikanische Scharfrichter arbeiten bisheute nach einer in Großbritannien entwickelten"Henker-Faustregel". Danach mußein 81 kg schwerer Delinquent 2,55 m tieffallen, damit er sofort bewußtlos wird. Für je3 kg weniger, wird der Strang um 5 cmverlängert.Die Amerikaner setzen den Knoten hinterdas linke Ohr, was im Gegensatz zurbritischen Methode, bei welcher der Knotenvor den linken Unterkiefer gesetzt wird,einen verlängerten Hals hinterläßt.Der letzte, der in den USA gehängt wurde,war Billy Bailey, der am 25. Januar 1996 imStaate Delaware hingerichtet wurde. Billyhatte nicht an seiner eigenen Tötungmitwirken wollen und sich deshalbgeweigert, die tödliche Injektion zu wählen.Sein Todeskampf dauerte 11 Minuten.In einigen Ländern Asiens und Südafrikassind Strick und Galgen heute noch inGebrauch. Daß die Guillotine und der"moderne" Galgen immer noch nicht schnellgenug und schmerzfrei waren, ließ sich aufdie Dauer nicht verheimlichen. Es wurdenach anderen Möglichkeiten gesucht, diemöglichst diskret abliefen und keinehäßlichen Begleiterscheinungen mit sichtrugen.Neue Formen der <strong>Todesstrafe</strong>Erschießen: Diese Hinrichtungsart stammtaus dem Bereich der Militärgerichtsbarkeit.dabei wurde die Hinrichtung durch einErschießungsseloton vorgenommen. Sowurde der Charakter der "Hinrichtung durchgemeinsame Hand" erhalten. Die Schulddes Tötens wurde auf mehrere Personenverteilt und schaffte so den Band vonZusammengehörigkeit und starkerBelastbarkeit.Das Erschießen erinnert stark an diearchaische Steinigung. Es ist ein Töten ausder Ferne, bei dem man dem Verurteiltennicht zu nahe kommt. Durch die Einfachheitund Formlosigkeit der Erschießung sind dieHemmschwellen der Tötung gefallen. VieleErschießungen wurden 1979 aus dem Iran,Irak, Algier, Sowjetunion, Afghanistan,Ghana und China gemeldet."Die verurteilte Person darf stehend, sitzendoder kniend hingerichtet und, falls nötig,dürfen Hände und Füße gefesselt werden.Der Befehlshaber des Erschießungskommandoswird einen Befehl geben, sichbereit zu halten. Durch Heben seinesSchwertes wird der dem Kommandosignalisieren, auf das Herz der verurteiltenPerson zu zielen. Ein schnelles Senken desSchwertes wird das Zeichen sein, zuschießen. Wenn der Verurteilte nochLebenszeichen zeigt, wird der Befehlshaberdes Erschießungskommandos einem Unteroffizierbefehlen, einen letzten Schuß in denKopf des Verurteilten abzufeuern, direktüber ihrem/seinem Ohr."Dieser Text stammt nicht aus einerKriegsvorschrift vergangener Jahrhunderte,sondern aus dem aktuellen präsidialenDekret zur Vollstreckung der <strong>Todesstrafe</strong> inIndonesien. Schon vor Erlaß der Verordnunghat man mit der Möglichkeitgerechnet, den Hinrichtungsdelinquentennicht sofort töten zu können, sondern ihmden "Gnadenschuß" geben zu müssen.China ist einer der Staaten, die durchErschießen hinrichten. In den USA erlaubtnur noch Utah die Wahl zwischen tödlicherInjektion und Erschießen.Gary Gilmore, der als erster nachWiedereinführung der <strong>Todesstrafe</strong> in den


USA im Januar 1977 hingerichtet wurde,wurde erschossen. Man brachte ihn in eineleere Konservenfabrik, setzte ihn auf einenSessel und fünf freiwillige Sicherheitsbeamtedes Gefängnisses feuerten die tödlichenKugeln ab.Das war für lange Zeit die letzte Hinrichtungdurch Erschießen in den USA.Am 26. Januar 1996 sollte der 36-jährigeJohn Albert Taylor in Utah hingerichtetwerden. Taylor hatte es aufgegeben, sichgegen seine Exekution zu wehren, bestimmteaber das Erschießen als Hinrichtungsmethode.Dies stellte den Staat voreinige Probleme: Vor allem Politikerbefürchteten negative Publicity in Bezug aufdie Bewerbung Utahs für die OlympischenWinterspiele im Jahre 2002. Letztendlichwurde die Hinrichtung jedoch wunschgemäßvollzogen.Elektrischer Stuhl: Der Staat New Yorkhatte 1886 eine Kommission eingesetzt, dienach einer alternativen Hinrichtungsmethodezum Hängen suchen sollte. Ein Mitgliedder dreiköpfigen Kommission war derZahnarzt Dr. Alfred P. Southwick. Er hattevom Tod eines Mannes gehört, der 1881durch einen Unfall mit Strom gestorben war.Dieser Mann, Samuel Smith, soll lt.Augenzeugen sofort schmerzlos gestorbensein. Der Zahnarzt erzählte von diesemEreignis seinem Freund Senator DavidMcMillan, der noch im selben Monat mitGouverneur David B. Hill darüber sprach,daß man mit Elektrizität doch endlich dasgrausame Hängen ersetzen könnte. Dannnahm alles seinen Lauf.Der Erfinder Thomas Alva Edison bekamden Auftrag, die Möglichkeit einerHinrichtung durch Elektrizität zu untersuchen.Zu dieser Zeit war der Kampfzwischen Edison gegen Westinghouse invollem Gange. Edison wollte dadurchbeweisen, daß der Wechselstrom seinesKonkurrenten Westinghouse viel zu gefährlichsei. So experimentierte er an Hunden,Katzen und Pferden mit dem Stromtod.Am 04. Juni 1888 beschloß das Parlamentvon New York mit 87 gegen 8 Stimmen, dieElektrische Hinrichtung einzuführen.Am 01. Januar 1889 trat das Gesetz in Kraft:"Die Exekution muß so ausgeführt werden,daß der Strom des Körper durchfließt, biszum Eintreten des Todes."Im Auburn Gefängnis entwirft und baut derElektriker Edwin R. Davis den erstenElektrischen Stuhl, der dem heutigen bereitssehr ähnlich ist.Am 06. August 1890 starb mit WilliamKemmler der erste Mensch auf demelektrischen Stuhl. Er wurde buchstäblichvor den 25 Zeugen (unter ihnen 14 Ärzte)gekocht.Auf die Frage des Gefängnisdirektors, ob ernoch etwas zu sagen habe antworteteKemler "Es freue ihn, daß heute so vieleMenschen hier erschienen sind und erdenke, daß es eine feine Sache sei".Die Anwendung des Elektrischen Stuhlessetzte sich darauf hin 1896 in Ohio, 1898Massachusetts, 1906 New Jersy, 1908Virginia, 1910 North Carolina und bald inüber 20 Bundesstaaten fort.Methode:Der hölzerne Stuhl ist mit Armstützen undeiner hohen Rückenlehne versehen. DerVerurteilte wird darauf an Armen und Beinenmit Ledergurten festgeschnallt. Eine Wadeund eine Stelle am Kopf des Sträflings wirdrasiert. Dann wird ihm eine Maskeaufgesetzt, um den Zuschauern das nachdem Stromschlag entstellte Gesicht zuverbergen. Am rasierten Bein und am Kopf


des Verurteilten wird eine Metallkappe(Elektrode) befestigt (innen mit einem inSalzwasser getränkten Schwamm). DerStrom wird so durch den ganzen Körpergeleitet. Diese Elektroden sind durch Kabelmit dem Stromgeber verbunden. DerVerurteilte bekommt drei Stromstöße dieeine Spannung von 2000 Volt haben.(normale Spannung im Haushalt 220 Volt)Ein starker Stromstoß soll das Hirn auf 60 o Cerhitzen, der schwächere das Herz stoppen.Diese Prozedur dauert ca. 3 Minuten an.Dann wird der Strom abgeschaltet und deranwesende Arzt stellt den Tod fest.Anschließend wird der Leichnam in einenanderen Raum gebracht, in dem meist soforteine Autopsie vorgenommen wird. Da dieGeschwindigkeit des Stroms bei diesemVerfahren siebzig mal schneller ist, als dasGehirn Empfindungen registrieren kann,behaupten Verteidiger der Elektrokution(=sHinrichtung durch Strom) das dieseabsolut schmerzfrei sei. Allerdings wirddabei nicht berücksichtigt, das diesestechnische Gerät auch Störungen aufweisenkann.In modernen Todeshäusern sehen dieZeugen von einem separaten Raum aus zu,um nicht den unangenehmen Gerüchenausgesetzt zu sein.Fehlschläge:Die Tötung durch Strom wurde weiteentwickelt,und auch heute geben nocheinige Staaten dieser Methode den Vorzuggegenüber der tödlichen Injektion, obwohles wegen mißglückter Hinrichtungen auch indiesen Staaten Überlegungen gibt, dieHinrichtungsmethode zu ändern. Ein Punkt,der nicht bedacht wurde ist, daß jederMensch unterschiedlich auf die Wirkung vonElektrischem Strom reagiert. Somit kann esvorkommen, daß Todeskandidaten nach derElektrokution noch leben und schrecklicheSchmerzen erleiden und abermalsStromstöße bekommen. Derzeit richten nurnoch die Staaten Alabama, Nebraska undGeorgia ausschließlich durch den elektrischenStuhl hin.Fälle:Willis Francis - 1946 - Louisiana. Der siebzehnjährige,der im US Staat Louisianahingerichtet werden sollte, war nach demersten Stromstoß noch immer beiBewußtsein. Seine Lippen schwollen an undsein Körper bäumte sich auf. Der Verantwortlicheschrie, es werde mehr Stromgebraucht, aber mehr war nicht da. Williskeuchte: Hört auf. Lasst mich Luft holen."Ich sah kleine blaue, rosa und grünePunkte und fühlte ein Brennen in meinemKopf und dem linken Bein", so Francisspäter.Ein Jahr darauf wurde er dann dochhingerichtet. Der Oberste US Gerichtshofhatte entschieden, dass eine zweiteHinrichtung nicht verfassungswidrig sei.John L. Evans - 22.4.1983 - Alabama. Nachdem ersten Stromstoß von 1900 Voltbäumte sich der Körper auf, Funkensprühten um den Kopf und am linken Bein.Der Riemen am Bein brannte durch und dieElektrode fiel ab. Der Herz schlug nochimmer, aus dem Mund rann Speichel.Eine neue Elektrode wurde angebracht.Nach dem zweiten Stromstoß bäumte sichder Körper abermals auf, kleine Flammenzüngelten um den Kopf. Das Herz schlugnoch immer. Evans Anwalt forderte Gnade.Der Gouverneur, George Wallace, lehnte amTelefon ab. Ein dritter Stromstoß beendetenach 14 Minuten die Leiden von Evans.Allen Lee Davis - 8.7.1999 - Florida. (Foto)Davis Anwalt befürchtete schon vorher, daßes Probleme bei der Hinrichtung des ca. 160kg schweren Mannes geben würde. DerOberste Gerichtshof lehnte eine derartigeBerufungsbegründung ab. Für die Hinrichtungwurde zwar ein neuer Stuhl gebaut, die


elektrischen Teile blieben jedoch die alten.Die Hinrichtung wurde dann auch zu einemblutigen Spektakel. Zeugen berichteten vonBlut, das aus Gesicht und Brust kam sowievon erstickten Schreien.Nach der Hinrichtung von Davis geriet derStuhl in die Schlagzeilen und der ObersteUS Gerichtshof befasste sich nach reichlich100 Jahren wieder mit der Verfassungskonformitäteiner Hinrichtungsmethode. Floridaumging die Entscheidung, indem derStaat in der vom Obersten Gerichteingeräumten Frist zur tödlichen Injektion alsHinrichtungsmethode wechselte."Unter den gegebenen Umständen, war dasErgebnis weit davon entfernt, attraktiv zusein. Aber abgesehen von raren Ausnahmen,nach 40 jähriger Erfahrung, sinddie meisten Tode ohne ästhetische Attraktivität,unabhängig von der Todesursache." -Frank Kilgo, medizinischer Direktor vonFloridas Staatsgefängnis, nachdem einVerurteilter bei der Hinrichtung auf demelektrischen Stuhl zu brennen begann.Ansichtskarte um 1900 - Die Zeugen wareneiner Meinung: "Der Anblick und der Geruchwaren grauenhaft, ebenso die Dauer derHinrichtung"Georg Fell, Assistent Henker: "Der Mannerlitt fast keine Schmerzen"Alfred P. Southwick (Zahnarzt): "Von diesemTage an Leben wir in einer höherenZivilisation"Georg Westinghouse: "Wir hätten dieHinrichtung wohl besser mit einer Axtgemacht"Der Gouverneur: "Dem Gesetz ist genügegetan, und der Elektrische Stuhl war einvoller Erfolg"Gaskammer: Dr. Allen McLean Hamiliton,ein Toxikologe aus Nevada, kam als ersterauf die Idee, Gas als Tötungsinstrument zunutzen. Mit Gas sollten Hinrichtungen zueiner "sauberen" Sache werden. ErsteVersuche wurden mit Schweinen gemacht.Major D.A. Turner, Angehöriger des MedizinischenKorps der US Army, setzte seineGaskriegserfahrungen aus dem 1. Weltkriegum und entwickelte die Gaskammer.Die erste Gaskammer kam in Nevada zumEinsatz. Am 8. Februar 1924 wurde dergebürtige Chinese Gee John als ersterMensch der Welt in der Gaskammer vonCarson City hingerichtet. Die Hinrichtungverlief planmäßig.Ihm folgte am 21. Mai 1926 Stanko Jukich.Am 2. Juli 1930 mußte Robert H. White aufdem Stuhl der Gaskammer Platz nehmen.Dies war die erste Hinrichtung, dieprotokolliert wurde. Auf die Frage desGefängnisdirektors nach seinem letztenWunsch antwortete White:"Bitte geben Sie mir eine Gasmaske, etwasanderes kann ich unter diesen Umständennicht brauchen."Die Hinrichtung begann um 4.36 Uhrmorgens, das Gas wurde um 4.37 Uhr und30 Sekunden in die Gaskammer gegeben.Robert H. White atmete um 4.38 Uhr dasGas tief ein und wurde daraufhin sofortbewußtlos. Bei dieser Hinrichtung waren 53Zuschauer anwesend .Unter den Zeugen war auch ein Besucheraus Kalifornien, der Direktor des Staatsgefängnissesvon San Quentin James B.Holohan. Wieder in Kalifornien erzählte erClinton T. Duffy, seinem damaligen Stellvertreter,seine Eindrücke der Exekution."Der Delinquent atmet einmal tief ein undverliert daraufhin sofort das Bewußtsein.Nach der Hinrichtung erspart man sich dieschrecklichen Verunreinigungen von Blut,


Kot und Urin. Es ist die sauberste undschnellste Hinrichtung, die ich je gesehenhabe".Die Effektivität der Gaskammer beeindrucktespäter die Nazis. Das Zyanid-Gas, das nochheute zur Hinrichtung in der Gaskammergenutzt wird, ist chemisch das gleiche wiedas Zyklon B, das man in Auschwitz zumVölkermord benutzte.Heute wird die Gaskammer nur noch in vierStaaten genutzt.Spricht man hierbei von einer "sauberen"Methode, dann ist dabei die Sicht derZuschauer gemeint. Für die Verurteilten istder Tod in der Gaskammer sehrschmerzhaft. Er wird an einem Stuhlfestgeschnallt und an ein EKG-Gerätangeschlossen. Für gewöhnlich hat dieserStuhl Löcher, damit das Gas besseraufsteigen kann. Die Kammer selbst ist einluftdichter Raum mit Fenstern.Methode/ Technik:Die bekannte Gaskammer im kalifornischenStaatsgefängnis St. Quentin ist ein achteckigerRaum in dessen Mitte zwei Sesselfür die Verurteilten stehen, so daß auch eineDoppelhinrichtung möglich ist. An denWänden befinden sich Fenster, durchwelche die Beamten, der Arzt und dieZeugen die Exekution verfolgen können.Unter dem Stuhl steht eine Schüssel mitSchwefelsäure. Ein Schalter setztZyanidkugeln frei, die in die Schwefelsäurefallen, worauf sich die tödliche Blausäureentwickelt. Durch das Einatmen des Gaseswird die Sauerstoffversorgung derKörperzellen verhindert und es kommt zueinem inneren Ersticken.Der Verurteilte wird auf dem Stuhl festgeschnallt.An seiner Brust wird einStethoskop befestigt, von dem ein Kabelnach draußen führt, damit der Arzt das Herzdes Verurteilten abhören und den Todfeststellen kann.Da jeder Mensch auf giftige Substanzenunterschiedlich schnell reagiert dauert derTodeskampf für gewöhnlich zwischen sechsund 18 Minuten. Dabei wird auf die Mithilfedes Delinquenten gesetzt. Dieser mußschnell und tief atmen, um eine schnelleBewußtlosigkeit zu erreichen. Tut er dasnicht, treten die Wirkungen des Gases vorder Bewußtlosigkeit ein, was einen äußerstqualvollen Tod zur Folge hat.Nach der Hinrichtung wird Ammoniak in dieKammer gepumpt, um das Gas zu neutralisieren,trotzdem tragen die Männer, die dieKammer öffnen, Gasmasken.Fehlschläge:Jimmy Lee Gray - 2.9.1983 - MississippiAcht Minuten, nachdem das Gas abgesaugtwar, um die Kammer zu reinigen, atmete"der Hingerichtete" noch immer. Sein Anwaltsagte später: "Jimmy Lee starb, indem erseinen Kopf gegen die Stahllehne schlug,während Reporter seine Atemzüge zählten."Nach AP waren es 11 Atemzüge.Tödliche Injektion: Die tödliche Injektionwird heute von den meisten Staaten in denUSA genutzt. In manchen Staaten gibt esdie Wahl zwischen dieser und einer anderenHinrichtungsmethode. Die Tötung mit derGiftspritze führte in den USA zu großenKontroversen, da sie sich nicht mit demEhrenkodex der Ärzte vereinbaren läßt, derdie Rettung von Leben vorsieht nicht dessenZerstörung.Die automatisierte Hinrichtung durch dietödliche Injektion konnte sich nichtdurchsetzen, da es häufig zu Problemenkam. Deshalb werden die Hinrichtungen inden meisten Staaten manuell vollzogen.Oklahoma führte als erster Staat dieGiftspritze als Hinrichtungsmethode ein.Texas folgte als zweiter Staat einen Tagspäter. Charlie Brooks starb 1982 in Texasals erster Mensch durch die tödlicheInjektion.Methode:Der Gefangene wird dabei auf demExekutionstisch festgeschnallt. Er wird anein EKG angeschlossen, das mit einemDrucker außerhalb des Hinrichtungsraumesverbunden ist. Zwei Katheder werden inverwendbare Adern des gefangenen verlegt.An jede wird eine normale Salzlösungangeschlossen, die das Austrocknen derKanülen verhindern soll. Einer dieserKatheter dient als Ersatz, falls eine Störungauftreten sollte. Meist darf der Verurteilte,wenn er möchte noch etwas sagen bevor er


hingerichtet wird. Dann wird derVollstreckungsbescheid von dem Exekutionsleitervorgelesen. Nachdem der Exekutionsleiterein Zeichen gegeben hat, wirddem Verurteilten die Injektion verabreicht.Ein Arzt stellt schließlich den Tod des Menschenfest.Der Grund dafür, daß sich diese Methodebis heute weitestgehend durchgesetzt hat,ist, daß die Hinrichtung durch die Giftspritzeeine friedliche Angelegenheit ist, sie istsauber, und der Verurteilte scheint nicht zuleiden - so stellt es sich zumindest für dieZuschauer dar.Die Wahrheit ist, daß es bei vielen tödlichenInjektionen zu Problemen kommt. Häufiggibt es Schwierigkeiten bei der Einführungder Injektionsnadel, die Drogen wirken nichtin der nötigen Stärke oder sie wirken andersals erwartet.Fehlschläge:Raymond Landry - 8.12.1988 - TexasLandry wurde 40 Minuten nachdem man ihnauf die Liege geschnallt hatte und 24Minuten nachdem die Chemikalien in seinenArm zu fließen begannen für tot erklärt. DerSchlauch löste sich nach zwei Minuten unddie tödlichen Gifte spritzten im Raum herum.Rickey Ray Rector - 24.1.1992 - ArkansasEs dauerte mehr als 50 Minuten einepassende Vene zu finden. Die Zeugensahen es nicht, hörten aber Rectors lautesWehklagen. Nach offiziellen Angaben,versuchte Rector dem medizinischenPersonal beim Suchen der Vene zu helfen.Lt. Department of Corrections kam es zuden Schmerzenslauten, als fünf Leute damitbeschäftigt waren, auf beiden Seiten eineVene zu suchen.Tommie Smith - 18.7.1996 - Indiana DieHinrichtungsprozedur dauerte insgesamteine Stunde und zwanzig Minuten. Da mankeine Vene in den Armen finden konnte,wurde ein Herzkatheder gelegt. Allein dasdauerte 35 Minuten und Smith war währendder gesamten Zeit bei vollem Bewußtsein.Bennie Demps - 8.6.2000.- Florida Esdauerte 33 Minuten, um die Nadel in eineVene von Demps einzuführen. "Ich hattegroße Schmerzen. Sie schnitten mich in derLeistengegend, sie schnitten mir ins Bein.Ich blutete stark", so Demps in seinenletzten Worten, in denen er seinen Anwaltbat, zu untersuchen, weshalb man ihn somißhandelt habe. Der Anwalt leiteteinzwischen eine offizielle Untersuchung ein.Weltweite Verbreitung der<strong>Todesstrafe</strong>Zur Einteilung der Staaten in gibt es vierKatagorien1. (Grau) Staaten ohne <strong>Todesstrafe</strong>: 73Staaten2. (Gelb) Staaten, die die <strong>Todesstrafe</strong> nurnoch für außergewöhnliche Straftatenvorsehen (Verbrechen nach Militärgesetzen,außergewöhnliche Umständez.B Kriegszeiten): 13 Staaten (incl. einTerritorium)3. (Rot) Staaten, die die <strong>Todesstrafe</strong> in derPraxis, aber nicht im Gesetz abgeschaffthaben (seit mindestens 10 Jahren keineHinrichtung mehr durchgeführt, Todesurteilewerden weiterhin ausgesprochenaber nicht vollstreckt): 22 StaatenDas heißt, daß 108 Staaten die <strong>Todesstrafe</strong>nicht mehr anwenden. In diesen Lebenallerdings nur 1/4 der Weltbevölkerung.4. (Schwarz) Staaten mit <strong>Todesstrafe</strong>: 87Staaten (inc. ein Territorium: PalästinensischeAutonomiegebiete).In sechs Staaten werden zur TatzeitJugendliche (zur Tatzeit keine 18 Jahre, esgilt der Tag der Urteilssprechung) hingerichtet:Jemen, Iran, Nigeria, USA, Saudi-Arabien, Pakistan. Die USA ist hierbei mit 12Hinrichtungen seit 1990 führend.


Wiedereinführung und Gegentrends:• Seit 1985 vier Staaten: Gambia, Nepal(wiederabgeschafft), Papua-Neuguineaund die Philippinen• Ausdehnung der Delikte z.B. Kuba (fürDrogenhandel)• in Ägypten, Demokratische RepublikKongo, Taiwan steigendeHinrichtungszahlen• Praxis:• 1998: 2337 Hinrichtungen in 37 Staaten,4845 Verurteilungen in 78 Ländern• VR China: 1769 Hinrichtungen• USA: 68 Hinrichtungen• Iran: 66 Hinrichtungen• DR Kongo: 100 HinrichtungenDas heißt, daß 86% aller Hinrichtungen innur vier Staaten geschehen.Abschaffungsgeschichte:• Der Prozeß der Abschaffung der<strong>Todesstrafe</strong> vollzieht sich stetig,• 1899 drei Staaten ohne <strong>Todesstrafe</strong>:Costa Rica, San Marino und Venezuela• bis 1948 (Allgemeine Erklärung derMenschenrechte durch die VereintenNationen) Acht Länder• 1949 Bundesrepublik Deutschland• Ende 1978 bei 19 Staaten• 1978 Dänemark• 1982 Niederlande• 1985 Australien• 1987 DDR• Seitdem durchschnittlich zwei Staatenpro Jahr• Seit Beginn der 90er Jahre über 35Staaten• 1990 Kroatien, Tschechische undSlowakische Republik• 1994 Italien• 1996 Belgien• 1997 Polen, Südafrika• -1998 Aserbaidschan, Bulgarien,Großbritannien, Kanada• 1999 UkraineDelikte, bei denen die <strong>Todesstrafe</strong>ausgesprochen wirdUSA: Bundesstaatlich unterschiedlich: Mord,Sodomie, Flugzeug-Piraterie, Landesverrat,Spionage, Mord während einerlebenslangen Freiheitsstrafe, Auftragsmord,Serienmörder, MassenmörderMethode: hauptsächlich die Giftspritze,sonst Gaskammer, Elektrischer Stuhl, Hängenoder ErschießenSaudi-Arabien: Mord, Vergewaltigung, bewaffneterRaubüberfall, Hochverrat, Drogenhandel,Ehebruch, Entführung, Gotteslästerungund Hexerei, Sabotageakte, "korrupt auf


Erden" (Anwendung von Zauberei oder dieFührung eines Bordells.)Methode: in der Regel die Enthauptung,ansonsten Erschießen oder Steinigen.Gesammelte Argumente für undgegen die<strong>Todesstrafe</strong>Pro: Gerechtigkeit (Rache) und Ausgleichfür die Opfer, da es für eine grausame Tatnur durch eine grausame Strafe gesühntwerden kann. Für einen Menschen, dereinen anderen Menschen brutal getötet hatkann eine luxeriöse Gefängniszelle keineadäquate Antwort sein. Wer jemandengetötet hat, kann nicht seinerseits auf einRecht auf Leben pochen.Contra: Das Recht auf Leben ist an keineBedingungen gebunden. Mit derVollstreckung der <strong>Todesstrafe</strong> maßt sich derMensch eine Quasi-Schöpfer-Rolle an. Nachmodernem Verständnis ist der Staatkeineswegs eine göttliche Einrichtung,sondern ein sehr menschlicher Versuch, dasZusammenleben von Menschen zu regeln.Der Staat kann irren und hat selber vieleSchwächen. Wer Leben als unwert beurteiltund anderen Menschen - selbst wenn esVerbrecher sind - menschliche Qualitätenabspricht, begibt sich in gefährliche Nähe zufaschistischem Gedankengut. Außerdemstützt sich keine rechtsstaatliche Gesetzgebungauf den Verwirkungsgedanken: Werstiehlt, hat sein Recht auf Eigentumgrundsätzlich verwirkt!Pro: humane Strafe, da fast alle modernenHinrichtungsarten einen schmerzlosen Todgarantieren. (Fallbeil schneller als manSchmerzen wahrnehmen kann; Stromstoßca. 70 mal schneller als das GehirnEmpfindungen registrieren kann; in derGaskammer führt Blausäure zu einemBetäubungszustand). Ein lebenslangerFreiheitsentzug ist brutaler.Contra: Fehler der Hinrichtungstechnik führenimmer wieder zu langen Todeskämpfen.Das lange Warten in den Todeszellen, dieUngewißheit, den Tag X nicht zu kennen isteine unmenschliche Tortur. Davon ausgehend,daß jeder Mensch eine instinktive Todesangsthat, läßt diese Prozedur als Foltergelten.Pro: die abschreckende Wirkung, da eineschwere Strafe den kriminellen Willenabschreckt. Die Angst vor der Folge verhindertKriminalitätContra: Die Abschreckung ist ebenso in denmeisten Fällen nicht gegeben, da eserwiesen ist, daß kein Täter damit rechneterwischt zu werden. Sowieso werden diemeisten Tötungsdelikte im Affekt begangen.Die Kriminalität beispielsweise in den USA insämtlichen Bundesstaaten höher als in derBundesrepublik.Zudem ist nicht die Abschreckung oberstesZiel der Rechtsprechung, sondern GerechtigkeitPro: keine Wiederholungstäter, da Pädophile,Mörder und Vergewaltiger irgendwann,bei guter Führung vorzeitig wieder inFreiheit geraten, wird die Bevölkerungerneut gefährdet. Ein toter Verbrecher kannniemandem mehr etwas antun, dieMenschen müssen geschützt werden.Contra: Dem legitimen Recht der Gesellschaft,sich zu schützen, sind Grenzengesetzt, und menschliches Leben darf nichtzum Mittel degradiert werden, um einemöglichst hohe Sicherheit zu erreichen.Zudem ist die Zahl rückfälliger Kapitalverbrecherund Kapitalverbrechenrinnensehr gering.Pro: die Kosten, da es nicht einzusehen ist,warum ein Mensch, der sich soweit von demRest der Bevölkerung entfernt hat, vondieser weiterhin finanziert werden soll.Contra: Kosten können kein Argumentgegen ein Menschenleben sein. Sie liegendurch die langen Verfahren (in Rechtsstaaten!)in der Regel sogar höher (Aufschubverfahren,Gutachten).Pro: Religiöse Gründe, es soll Gleiches mitGleichem vergolten werden. Selbst Mosesfordert im Alten Testament ein solchesVorgehen.Contra: Christlicher Perspektive: JesusChristus hat die starre mosaische Gesetzgebungdes Vergeltens aufgehoben.Contra: Justizirrtümer, da die <strong>Todesstrafe</strong>als irreversible Strafe eine Fehlentscheidungausschließen muß, Menschen jedoch Fehlermachen. Einen Inhaftierten kann man aus


dem Gefängnis entlassen und ihm einenSchadensersatz zahlen, aber einen Gehenktenkann man nicht wieder lebendig machenContra: die Opfer können nicht zurückgeholtwerden, die vermeindliche Wiedergutmachunggegenüber deren (unschuldigen)Angehörigen führt zu weiterem Leid bei den(unschuldigen) Angehörigen des Täters.Contra: Minderheitenprobleme, die meistenVerurteilen kommen aus Randgruppen, sindarm, haben eine geringere Intelligenz, wenigoder gar keine Bildung, wenig Freunde,zerrüttete Familien.Contra: Unrechtsbewußtsein, wie kann manjemandem erklären, daß das Töten vonMenschen Unrecht ist, wenn man denTätern das gleiche antut, wie ihm zur Lastgelegt wird.Contra: Politischer Mißbrauch, viele Ländermit <strong>Todesstrafe</strong> haben es bewiesen: EinStaat kann mit solch einer Strafe nichtumgehen. Betrachte man hier z.B. die USA,in der die Zahlen der Hinrichtungeninsbesondere im Wahlkampf häufig drastischansteigen.


Quellen- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 Resolution 217 A (III)- <strong>Todesstrafe</strong>, Leder, Karl Bruno Meyster Verlag Ausgabe 1980- www.amnesty-hamburg.de/1120/ts/seminar.html- www.amnesty.de/berichte/- sunsite.informatik.rwth-aachen.de/ai-todesstrafe/- www.todesstrafe.de- www.todesstrafe.de/forum- www.prodeathpenalty.com- www.rc5.de/todesstrafe/- www.mhorn.onlinehome.de/- members.magnet.at/ai.dornbirn/- www.kuhnert.ch/TS/_ts_disc/- www.marcbauer.com/politik/todesstrafe.htm

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