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EBA-Jahresbericht 2012 / 2013 - Eisenbahn-Bundesamt - Bund.de

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<strong>EBA</strong>-JAHRESBERICHT<strong>2012</strong>/<strong>2013</strong>


Dieser Bericht ist Bestandteil <strong>de</strong>r Öffentlichkeitsarbeit<strong>de</strong>s <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong>es (<strong>EBA</strong>).Er wird unentgeltlich abgegeben. Auszüge aus <strong>de</strong>m<strong>Jahresbericht</strong> sind nur mit Quellenangabe gestattet.Eine PDF-Version <strong>de</strong>s <strong>EBA</strong>-<strong>Jahresbericht</strong>es steht unterwww.eisenbahn-bun<strong>de</strong>samt.<strong>de</strong> zum Download.


InhaltVORWORT 4DAS EISENBAHN-BUNDESAMT 6DAS EISENBAHN-BUNDESAMT IN EUROPA 8EISENBAHNAUFSICHT 10GEFÄHRLICHE GÜTER 12TECHNISCHER ARBEITS- UND UMWELTSCHUTZ 13TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEINSTELLE 14FAHRZEUGREGISTER 15FAHRZEUGZULASSUNG 16FAHRZEUGINSTANDHALTUNG 20DURCHSETZUNGSSTELLE FAHRGASTRECHTE 20NICHTRAUCHERSCHUTZ 23AKTIVE KAPAZITÄTSÜBERWACHUNG 23PLANFESTSTELLUNG 26BAUAUFSICHT 29ÜBERLANGE GÜTERZÜGE 30FACHSTELLE UMWELT 31LÄRMKARTIERUNG 32LÄRMSCHUTZ 34FINANZIERUNG VON INVESTITIONEN IN DIE INFRASTRUKTUR 35UNFALLUNTERSUCHUNGSSTELLE 37DAS EISENBAHN-BUNDESAMT ALS ARBEITGEBER 38<strong>EBA</strong>-INTERN 42KONTAKTE 44


DAS EISENBAHN-BUNDESAMT


<strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong>|<strong>2013</strong>Das <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> (<strong>EBA</strong>) ist die<strong>de</strong>utsche Aufsichts-, Genehmigungs- undSicherheitsbehör<strong>de</strong> für <strong>Eisenbahn</strong>en und <strong>Eisenbahn</strong>verkehrsunternehmen(EVU).Als selbständige <strong>de</strong>utsche <strong>Bund</strong>esoberbehör<strong>de</strong>unterliegt das <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong><strong>de</strong>r Fach- und Rechtsaufsicht <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esministeriumsfür Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.Organisatorisch sind <strong>de</strong>m <strong>EBA</strong> angeglie<strong>de</strong>rt:die Untersuchungszentrale <strong>de</strong>r<strong>Eisenbahn</strong>-Unfalluntersuchungsstelle <strong>de</strong>s<strong>Bund</strong>es (EUB) und die Benannte Stelle <strong>Eisenbahn</strong>-Cert(EBC). Zu <strong>de</strong>n vielfältigen Aufgaben<strong>de</strong>s <strong>EBA</strong> gehören: die Planfeststellungfür Betriebsanlagen <strong>de</strong>r <strong>Eisenbahn</strong>en <strong>de</strong>s<strong>Bund</strong>es, die Zulassung von Fahrzeugen undSchieneninfrastruktur, die <strong>Eisenbahn</strong>aufsichtund die Bewilligung von verschie<strong>de</strong>nenFör<strong>de</strong>rmitteln, welche <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong> für <strong>de</strong>nSchienenverkehr zur Verfügung stellt sowiedie Durchsetzung von Fahrgastrechten. Außer<strong>de</strong>mnimmt das <strong>EBA</strong> verschie<strong>de</strong>ne Aufgabenim internationalen Kontext wahr.In <strong>de</strong>r <strong>EBA</strong>-Zentrale in Bonn sind über 300Mitarbeiter beschäftigt. Rund 750 weitereMitarbeiter gehören <strong>de</strong>n zwölf Außenstellenan 15 Standorten an.Die Zentrale ist in vier Abteilungen geglie<strong>de</strong>rt(Zentralabteilung, Infrastruktur, Fahrzeuge/Betrieb und Finanzierung), die fürdie Behör<strong>de</strong> alle Aufgaben mit überregionalemo<strong>de</strong>r grundsätzlichem Charakter wahrnehmen.Das operative Geschäft wird vorOrt in <strong>de</strong>n Außenstellen erledigt.LANDESEISENBAHNAUFSICHT (LEA)Gut zwei Drittel aller <strong>Eisenbahn</strong>unternehmen in Deutschland fallen unter die Aufsicht <strong>de</strong>s <strong>EBA</strong>.Einige Regionalbahnen wer<strong>de</strong>n in<strong>de</strong>s von <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>rn beaufsichtigt, wobei viele Län<strong>de</strong>rvon <strong>de</strong>r Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, die Lan<strong>de</strong>seisenbahnaufsicht an das <strong>EBA</strong>zu übertragen. Welche Aufgaben in welchem Umfang das <strong>EBA</strong> für das jeweilige <strong>Bund</strong>eslandwahrnimmt, ist dabei Bestandteil vertraglicher Regelungen zwischen Land und <strong>EBA</strong>.Seit 2007 gibt es einen <strong>Eisenbahn</strong>sicherheitsbeirat, <strong>de</strong>ssen Geschäfte das <strong>EBA</strong> leitet. Das Gremiumberät die Sicherheitsbehör<strong>de</strong> und för<strong>de</strong>rt die Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n für die <strong>Eisenbahn</strong>aufsichtzuständigen obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n. Der Beirat besteht aus je einem Vertreter o<strong>de</strong>reiner Vertreterin <strong>de</strong>r für die <strong>Eisenbahn</strong>aufsicht zuständigen obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n sowie<strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Das Ministerium führt <strong>de</strong>nVorsitz.7


Das <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong>DAS EISENBAHN-BUNDESAMT IN EUROPASeit <strong>de</strong>r Gründung <strong>de</strong>r Europäischen <strong>Eisenbahn</strong>agentur(ERA) in Lille / Valenciennestreibt die Europäische Kommission die Realisierungeines einheitlichen europäischen<strong>Eisenbahn</strong>raums voran, um die Wettbewerbsfähigkeitund Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>sVerkehrsträgers Bahn zu erhöhen. Die ERAerarbeitet in vielen Arbeitsgruppen unter Beteiligungvon Fachleuten, unter an<strong>de</strong>rem aus<strong>de</strong>m <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> (<strong>EBA</strong>) und auseuropäischen Verbän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s <strong>Eisenbahn</strong>sektors,neue gesamteuropäische Regelungenfür Interoperabilität und Sicherheit.Ziel ist, zu einem interoperablen, also zu einemtechnisch kompatiblen, europäischenBahnsystem zu gelangen. Dabei soll das vorhan<strong>de</strong>nehohe Sicherheitsniveau min<strong>de</strong>stensaufrechterhalten wer<strong>de</strong>n. Um dies zuerreichen, wur<strong>de</strong>n und wer<strong>de</strong>n sowohl imHochgeschwindigkeitsverkehr als auch imkonventionellen Verkehr sogenannte TechnischeSpezifikationen für die Interoperabilität(TSI) eingeführt. Diese TSI enthalten dieAnfor<strong>de</strong>rungen und die Prüfverfahren fürInteroperabilitätskomponenten und Teilsysteme.Das <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> ist dafürzuständig, die Benannten Stellen (NotifiedBodies) in Deutschland anzuerkennen undzu überwachen, welche die Konformität von<strong>Eisenbahn</strong>produkten mit <strong>de</strong>m europäischenRegelwerk bewerten.8


<strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong>|<strong>2013</strong>Die ERA erarbeitet und überarbeitet mit <strong>de</strong>mZiel <strong>de</strong>r Ausweitung <strong>de</strong>s räumlichen Geltungsbereiches(Scope extension) alle TechnischenSpezifikationen für die Interoperabilität(TSI). Dabei wer<strong>de</strong>n teilweise auch die TSIfür das Hochgeschwindigkeitsbahnsystembzw. das konventionelle transeuropäischeBahnsystem zusammengeführt. Das ist z. B.bei <strong>de</strong>r TSI für Triebfahrzeuge, Triebzüge undPersonenwagen <strong>de</strong>r Fall. Damit tritt die europäischeHarmonisierung im <strong>Eisenbahn</strong>bereichin eine neue Phase.Wichtig ist insbeson<strong>de</strong>re, dass auch bei <strong>de</strong>rAusweitung <strong>de</strong>s räumlichen Geltungsbereiches<strong>de</strong>r TSI die <strong>de</strong>utschen Interessenwirkungsvoll eingebracht wer<strong>de</strong>n. Eine wesentlicheRolle spielt dabei <strong>de</strong>r LenkungskreisInteroperabilität und Sicherheit (www.lenkungskreis.<strong>de</strong>). Der Lenkungskreis setztsich aus Vertreterinnen und Vertretern <strong>de</strong>sBMVBS, <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esumweltministeriums <strong>de</strong>r<strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>s <strong>EBA</strong>, <strong>de</strong>r Benannten StelleInteroperabilität, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Bahnindustrie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Bahnen und <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschenPrivatgüterwagenhalter zusammen. Hierwer<strong>de</strong>n die <strong>de</strong>ren Positionen gebün<strong>de</strong>lt undkoordiniert.Das <strong>EBA</strong> unterstützt das BMVBS außer<strong>de</strong>mdabei, europäische Gesetzesinitiativen innationales Recht umzusetzen. Zur Vereinfachung<strong>de</strong>s grenzüberschreiten<strong>de</strong>n Verkehrsbereitet die Behör<strong>de</strong> darüber hinaus bilateraleVereinbarungen vor, wie beispielsweise diegegenseitige Anerkennung von Fahrzeugzulassungen.2006 haben Deutschland undFrankreich die erste Vereinbarung dieser Artin Europa geschlossen und sie in <strong>de</strong>n Folgejahrenaktualisiert. Derzeit steht eine weitereÜberarbeitung an, in <strong>de</strong>ren Rahmen auchFahrzeugumbauten einbezogen wer<strong>de</strong>n sollen.Weitere Cross–Acceptance-Vereinbarungenbestehen mit <strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>n, Luxemburg,<strong>de</strong>r Schweiz, Österreich und Belgien.Polen soll hinzukommen.Damit wird künftig die Doppelprüfung zahlreicherPunkte vermie<strong>de</strong>n und so <strong>de</strong>r zeitlicheund finanzielle Aufwand für die Antragstellerreduziert.<strong>2012</strong> ist die zweite Stufe <strong>de</strong>r EU-Verordnungüber die „Festlegung einer gemeinsamen Sicherheitsmetho<strong>de</strong>für die Evaluierung undBewertung von Risiken“, kurz CSM RA, inKraft getreten. Sie richtet sich an Hersteller,Fahrzeughalter, <strong>Eisenbahn</strong>verkehrsunternehmenund <strong>Eisenbahn</strong>infrastrukturunternehmen,Prüfstellen und Benannte Stellen.Die CSM RA bezieht sich auf alle wichtigenund sicherheitsrelevanten Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s<strong>Eisenbahn</strong>systems. Dazu gehören etwa <strong>de</strong>rNeu- o<strong>de</strong>r Umbau von <strong>Eisenbahn</strong>fahrzeugeno<strong>de</strong>r <strong>Eisenbahn</strong>infrastruktur, sowieneue o<strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rte Betriebsverfahren einschließlichorganisatorischer Än<strong>de</strong>rungen.Die Verordnung dient außer<strong>de</strong>m dazu, Herstellernund <strong>Eisenbahn</strong>en <strong>de</strong>n Marktzugangzu erleichtern. Die CSM RA führt ein europaweiteinheitliches, strukturiertes Risikomanagementverfahrenfür <strong>de</strong>n Bahnsektor ein.Das <strong>EBA</strong> stimmt <strong>de</strong>rzeit mit <strong>de</strong>n Organisationen<strong>de</strong>s <strong>Eisenbahn</strong>sektors in Deutschland eingemeinsames Vorgehen bei <strong>de</strong>r Umsetzung<strong>de</strong>r CSM-Verordnung in Deutschland ab.9


Das <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong>EISENBAHNAUFSICHTIn <strong>de</strong>r Aufsicht überwacht das <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> (<strong>EBA</strong>), ob die bun<strong>de</strong>seigenenInfrastrukturunternehmen und alle <strong>Eisenbahn</strong>verkehrsunternehmen,welche auf<strong>de</strong>m Streckennetz <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es verkehren,grundlegen<strong>de</strong> Sicherheitsanfor<strong>de</strong>rungenund gesetzliche Bestimmungen einhaltenbeziehungsweise umsetzen. Das gilt für <strong>de</strong>n<strong>Eisenbahn</strong>betrieb, für die Fahrzeuge und fürdie Infrastruktur einschließlich <strong>de</strong>r Signalanlagen.BETRIEBSGENEHMIGUNGUm am öffentlichen <strong>Eisenbahn</strong>betrieb teilnehmenzu können, benötigen Unternehmennach § 6 <strong>de</strong>s Allgemeinen <strong>Eisenbahn</strong>gesetzes(AEG) eine Genehmigung <strong>de</strong>r zuständigenAufsichtsbehör<strong>de</strong>. Dies ist bei <strong>de</strong>n <strong>Eisenbahn</strong>en<strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es (EdB) das <strong>EBA</strong>, bei <strong>de</strong>n nichtbun<strong>de</strong>seigenen<strong>Eisenbahn</strong>en (NE) die jeweilszuständige Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>.Derzeit haben über 400 <strong>Eisenbahn</strong>verkehrsunternehmeneine Genehmigung, <strong>Eisenbahn</strong>verkehrsleistungenauf <strong>de</strong>m öffentlichen<strong>de</strong>utschen Schienennetz zu erbringen.Eine Übersicht über die <strong>Eisenbahn</strong>unternehmenfin<strong>de</strong>n Sie auf <strong>de</strong>r Internetseite <strong>de</strong>s<strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong>es.SICHERHEITSBESCHEINIGUNG/SICHERHEITSGENEHMIGUNGEin <strong>Eisenbahn</strong>verkehrsunternehmen (EVU),das am öffentlichen regelspurigen <strong>Eisenbahn</strong>verkehrteilnehmen möchte, brauchthierfür eine Sicherheitsbescheinigung <strong>de</strong>s<strong>EBA</strong>. Für ein öffentliches <strong>Eisenbahn</strong>infrastrukturunternehmen(EIU) ist eine Sicherheitsgenehmigung<strong>de</strong>s <strong>EBA</strong> obligatorisch.Regionalverkehr ohne Anschluss ins Auslandist von dieser Regel ausgenommen.In <strong>de</strong>m Zusammenhang müssen die Unternehmenunter an<strong>de</strong>rem ein Sicherheitsmanagementsystemeinrichten, das <strong>de</strong>n EUrechtlichenAnfor<strong>de</strong>rungen genügt. Zu<strong>de</strong>mmüssen sie nachweisen, dass sie die nationalenAnfor<strong>de</strong>rungen für <strong>de</strong>n sicheren Verkehrsbetriebauf <strong>de</strong>m <strong>Eisenbahn</strong>netz erfüllen.Das gilt auch für ausländische EVU, die inDeutschland fahren möchten.Das <strong>EBA</strong> hat Leitfä<strong>de</strong>n herausgegeben, in<strong>de</strong>nen die Verfahren zur Erteilung von Sicherheitsbescheinigungenund -genehmigungen,die Anfor<strong>de</strong>rungen an die Prozesse<strong>de</strong>s Sicherheitsmanagements und die Bewertungskriteriendargestellt sind. Die Europäische<strong>Eisenbahn</strong>agentur (European RailwayAgency, ERA) hat zu<strong>de</strong>m einen Anwendungsleitfa<strong>de</strong>nfür die Gestaltung und Umsetzungeines Sicherheitsmanagementsystems veröffentlicht,<strong>de</strong>r auch in <strong>de</strong>utscher Sprache verfügbarist.ÜBERWACHUNGFür die Erteilung <strong>de</strong>r Sicherheitsbescheinigungbzw. Sicherheitsgenehmigung prüftdas <strong>EBA</strong>, ob Prozesse und Strukturen <strong>de</strong>r Unternehmen,die Einfluss auf die Sicherheit <strong>de</strong>sBetriebs haben, geeignet sind, um alle mit<strong>de</strong>r Tätigkeit <strong>de</strong>r Unternehmen verbun<strong>de</strong>nenRisiken zu beherrschen, und ob sie <strong>de</strong>ngesetzlichen Vorgaben entsprechen. DieseSystemprüfungen wer<strong>de</strong>n auch nach Zulassung<strong>de</strong>s Sicherheitsmanagementsystemsregelmäßig wie<strong>de</strong>rholt und haben sich dadurchzu einem zentralen Element <strong>de</strong>r <strong>Eisenbahn</strong>aufsichtentwickelt.10


<strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong>|<strong>2013</strong>Das hat gute Grün<strong>de</strong>: Das <strong>EBA</strong> beaufsichtigtmittlerweile mehrere Hun<strong>de</strong>rt Unternehmen,ein Streckennetz von mehr als 30.000Betriebskilometern und einen Park von etwa200.000 Fahrzeugen. Angesichts <strong>de</strong>s stetigwachsen<strong>de</strong>n Wettbewerbs im <strong>de</strong>utschen <strong>Eisenbahn</strong>sektorist also ein effizientes Überwachungsverfahrennötig. Bewertungsmaßstabist dabei die Sicherheit, die auf <strong>de</strong>m hohenetablierten Niveau beibehalten wer<strong>de</strong>n soll.Im Rahmen von Audits nimmt das <strong>EBA</strong> diezentralen sicherheitsrelevanten Prozesse<strong>de</strong>s Unternehmens – zum Teil auch direkt vorOrt - unter die Lupe. Die Behör<strong>de</strong> überwachtu.a., ob die Unternehmen ihre Sicherheitsmanagementsystemeweiterentwickelt habenund ob sie auf Erkenntnisse aus gefährlichenEreignissen von sich aus angemessenreagieren. Die Unternehmen müssen zu<strong>de</strong>mbelegen, dass sie im Rahmen eines Risikomanagementsbeurteilen können, wie sich möglicheVerän<strong>de</strong>rungen in ihren Prozessen aufdas Sicherheitsniveau auswirken und dasssie diese Auswirkungen in geeigneter Weiseausgleichen können.Mit objektbezogenen Einzelfallprüfungenüberwacht das <strong>EBA</strong> zusätzlich, ob die unternehmensinternenProzesse wirksam sind.Diese stichprobenartigen Kontrollen sinddamit ein wichtiger Bestandteil <strong>de</strong>r Aufsicht.Mitunter können noch verbliebene Schwachstellenauf diese Weise aufge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n.Zur Gefahrenabwehr im Einzelfall wer<strong>de</strong>ndaneben auch anlassbezogene Überwachungendurchgeführt.Die Betriebssicherheit einer <strong>Eisenbahn</strong>betriebsanlagekontrolliert das <strong>EBA</strong> etwa, in<strong>de</strong>mes Inspektionen vor Ort begleitet, die Instandhaltungsdokumentationeinsieht o<strong>de</strong>reigene Schwerpunktprüfungen vornimmt.Auch kontrolliert das <strong>EBA</strong> das Personal <strong>de</strong>r<strong>Eisenbahn</strong>en, das mit sicherheitsrelevantenAufgaben betraut ist; hierzu fahren beispielsweise<strong>EBA</strong>-Mitarbeiter auf Triebfahrzeugenmit.11


Das <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong>GEFÄHRLICHE GÜTERDer Gefahrguttransport unterliegt <strong>de</strong>r Überwachungdurch die zuständigen Behör<strong>de</strong>n.Bei <strong>de</strong>n <strong>Eisenbahn</strong>en <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es ist das nach<strong>de</strong>r Gefahrgutverordnung Straße, <strong>Eisenbahn</strong>und Binnenschifffahrt (GGVSEB) das <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong>(<strong>EBA</strong>).Grundsätzlich gilt, dass <strong>Eisenbahn</strong>infrastrukturenfür alle Verkehrsformen nutzbar sind,also für Personen- und Güterverkehr. Auchwas die Art <strong>de</strong>r beför<strong>de</strong>rten Güter anbelangt,gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich<strong>de</strong>r Nutzung von <strong>Eisenbahn</strong>trassen. Allerdingsgelten für Gefahrguttransporte umfangreicheSicherheitsvorschriften, die alleam Transport Beteiligten beachten müssen.Hier ist in erster Linie die „Ordnung für die internationale<strong>Eisenbahn</strong>beför<strong>de</strong>rung gefährlicherGüter“ (RID) zu nennen, welche durchdie GGVSEB in <strong>de</strong>utsches Recht umgesetztwird. Dieses seit Jahrzehnten eingeführte Regelwerkwird regelmäßig fortgeschrieben,um <strong>de</strong>n Bedürfnissen <strong>de</strong>r Sicherheit und <strong>de</strong>nMöglichkeiten <strong>de</strong>r Weiterentwicklung <strong>de</strong>rTechnik Rechnung zu tragen.Das <strong>EBA</strong> kontrolliert Gefahrguttransportevor allem an Bahnhöfen, bevorzugt bereitsdort wo die Ladung versandt wird. Aufgrundbeson<strong>de</strong>rer Verwaltungsabkommen mit einzelnen<strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>rn wer<strong>de</strong>n bestimmteKontrollen auch innerhalb von Betriebenvorgenommen.Darüber hinaus führt das <strong>EBA</strong> gemeinsameGefahrgutkontrollen mit an<strong>de</strong>ren Behör<strong>de</strong>ndurch: Neben <strong>de</strong>r internationalen Kooperationan <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sgrenzen arbeitet das<strong>EBA</strong> regelmäßig mit weiteren inländischenStellen zusammen (z.B. Polizei, <strong><strong>Bund</strong>esamt</strong>für Güterverkehr (BAG), Zoll, Feuerwehr, Gewerbeaufsichtsämter/StaatlicheÄmter fürArbeitsschutz), etwa im Bereich <strong>de</strong>r Containerbahnhöfe.» Anzahl <strong>de</strong>r Gefahrgutkontrollen:2010 2011 <strong>2012</strong>Kontrollen (außer Klasse 7) 14.128 14.389 13.90412


<strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong>|<strong>2013</strong>Solange die Sicherheitsvorschriften eingehaltenwer<strong>de</strong>n, bedürfen Gefahrguttransportegrundsätzlich keiner behördlichenGenehmigung. Eine Ausnahme sind die radioaktivenStoffe (Klasse 7):Die Beför<strong>de</strong>rung von Kernbrennstoffen undGroßquellen genehmigt nicht das <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong>, son<strong>de</strong>rn nach <strong>de</strong>m Atomgesetz(AtG) das <strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> für Strahlenschutz (BfS).Nach <strong>de</strong>r Verordnung über <strong>de</strong>n Schutz vorSchä<strong>de</strong>n durch ionisieren<strong>de</strong> Strahlen (Strahlenschutzverordnung– StrlSchV) genehmigtdas <strong>EBA</strong> die Beför<strong>de</strong>rung von sonstigen radioaktivenStoffen im Schienenverkehr. Diessind z.B. Abfälle aus kerntechnischen Anlagen(Metallteile, Kanthölzer, Handschuheetc.). Die Voraussetzungen ergeben sich aus§ 18 StrlSchV; wenn diese erfüllt sind, hat <strong>de</strong>rAntragsteller einen Rechtsanspruch auf eineTransportgenehmigung.Im Rahmen <strong>de</strong>r behördlichen Gefahrgutüberwachungführt das <strong>EBA</strong> stichprobenartigeKontrollen von Radioaktivtransportendurch. Dabei wird u. a. durch Messungen dieEinhaltung <strong>de</strong>r internationalen Grenzwertefür die Kontamination und die Dosisleistungüberprüft.» Anzahl <strong>de</strong>r Beaufsichtigungen und Genehmigungen im Bereich <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rungvon radioaktiven Stoffen:2010 2011 <strong>2012</strong>Überprüfte Wagenladungen – Beför<strong>de</strong>rung Klasse 7 – AtG 238 189 197Beför<strong>de</strong>rungsgenehmigungen nach StrlSchV 3 5 3TECHNISCHER ARBEITS- UND UMWELTSCHUTZDas <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> (<strong>EBA</strong>) führt regelmäßigKontrollen nach <strong>de</strong>r <strong>Eisenbahn</strong>-Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung(<strong>EBA</strong>rbSchV) durch. Zuständig für die Überwachung<strong>de</strong>s technischen Arbeitsschutzesist das <strong>EBA</strong> dann, wenn es um <strong>de</strong>n Betriebvon Schienenfahrzeugen und Anlagen geht,die unmittelbar <strong>de</strong>r Sicherstellung <strong>de</strong>s <strong>Eisenbahn</strong>-Betriebsablaufesdienen. In allen übrigenFällen – etwa dann, wenn eine Anlagegesperrt o<strong>de</strong>r außer Betrieb ist – obliegt es <strong>de</strong>rjeweiligen Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>, zu überwachen,ob die staatlichen Vorschriften eingehaltenwer<strong>de</strong>n.Soweit es <strong>de</strong>n Vollzug <strong>de</strong>s § 4 Abs. 2 AEG betrifft,führt das <strong>EBA</strong> auch Umweltaufsichtdurch. Das betrifft beson<strong>de</strong>rs die Genehmigungund Überwachung von Betriebsanlagen<strong>de</strong>r <strong>Eisenbahn</strong>en <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es, etwa nach<strong>de</strong>m <strong>Bund</strong>esimmissionsschutzgesetz, <strong>de</strong>m<strong>Bund</strong>es-Bo<strong>de</strong>nschutzgesetz, <strong>de</strong>m Wasserhaushaltsgesetz,<strong>de</strong>m Pflanzenschutzgesetzund <strong>de</strong>n darauf basieren<strong>de</strong>n Verordnungen.13


Das <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong>TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEINSTELLEIm Mai 2011 ist die neue Triebfahrzeugführerscheinverordnung(TfV) in Kraft getreten.Dadurch bekommen Lokführer in Deutschlandneue Führerscheine, die in ganz Europaanerkannt wer<strong>de</strong>n. Der neue Triebfahrzeugführerscheinist ein behördliches Dokumentund wird durch das <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong>(<strong>EBA</strong>) erteilt. Das <strong>EBA</strong> führt auch das Register<strong>de</strong>r Führerscheine und ist zuständig fürdie Anerkennung von Ausbildungs- und Prüfungsorganisationensowie von Ärzten undPsychologen.Das <strong>EBA</strong> hat <strong>de</strong>shalb eine Triebfahrzeugführerscheinstelleeingerichtet, die die behördlichenAufgaben wahrnimmt. Im Internetbeschreibt die Behör<strong>de</strong> Einzelheiten <strong>de</strong>sVerfahrens zur Erteilung eines Triebfahrzeugführerscheins.Darüber hinaus wird dieAnerkennung von Ausbildungs- und Prüforganisationensowie von Ärzten und Psychologen,welche die nach <strong>de</strong>r TfV gefor<strong>de</strong>rtenTauglichkeitsuntersuchungen vornehmen,erläutert.Die Vorschriften <strong>de</strong>r TfV gelten für alle <strong>Eisenbahn</strong>en,die eine Sicherheitsbescheinigungo<strong>de</strong>r eine Sicherheitsgenehmigung benötigenund sich auf öffentlichen <strong>Eisenbahn</strong>infrastrukturenbewegen.Die Verordnung regelt ferner die Anfor<strong>de</strong>rungenan die Ausbildung und Prüfung vonLokführern. So müssen Anwärter in <strong>de</strong>r Regelmin<strong>de</strong>stens 20 Jahre alt sein, um <strong>de</strong>n Führerscheinzu bekommen. Außer<strong>de</strong>m brauchensie einen erfolgreichen Schulabschluss imSekundarbereich I und müssen nachweisen,dass sie die erfor<strong>de</strong>rlichen Fachkenntnissehaben und gesundheitlich fit sind.Schulungseinrichtungen für Triebfahrzeugführero<strong>de</strong>r für sonstiges, mit sicherheitsrelevantenbetrieblichen Aufgaben betrautes<strong>Eisenbahn</strong>personal, bedürfen <strong>de</strong>r Anerkennung<strong>de</strong>r Sicherheitsbehör<strong>de</strong>. Nicht anerkennungspflichtignach <strong>de</strong>m Gesetz sind Schulungseinrichtungenvon <strong>Eisenbahn</strong>en, dieentwe<strong>de</strong>r eine Sicherheitsbescheinigung,eine Sicherheitsgenehmigung o<strong>de</strong>r einen<strong>Eisenbahn</strong>betriebsleiter, <strong>de</strong>ssen Bestellungdas <strong>EBA</strong> bestätigt hat, haben. Bei Redaktionsschlussgab es 52 anerkannte Schulungseinrichtungen.Vom 29. Oktober <strong>2013</strong> an müssen alle neuenFahrberechtigungen nach <strong>de</strong>r neuen Verordnungerteilt wer<strong>de</strong>n. Die Gültigkeit <strong>de</strong>sFührerscheins ist auf zehn Jahre begrenzt. Siekann dann jeweils um weitere zehn Jahre verlängertwer<strong>de</strong>n.Regionalbahnen können die TfV freiwilliganwen<strong>de</strong>n.Weitere Informationen fin<strong>de</strong>n Sie unter:www.eba.bund.<strong>de</strong>/triebfahrzeugfuehrerschein14


<strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong>|<strong>2013</strong>FAHRZEUGREGISTERSeit 2007 gibt es das Nationale Fahrzeugeinstellungsregister(NVR: National VehicleRegister), <strong>de</strong>ssen Pflege <strong>de</strong>m <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> (<strong>EBA</strong>) obliegt. Dort wer<strong>de</strong>n alleNeufahrzeuge aufgenommen sowie für je<strong>de</strong>sFahrzeug die Stelle, die für seine Instandhaltungverantwortlich ist. Die Bestandsfahrzeugehat das <strong>EBA</strong> in <strong>de</strong>n zurückliegen<strong>de</strong>n Jahrenebenfalls registriert – die sogenanntenNebenfahrzeuge im Bestand allerdings nurauf ausdrücklichen Wunsch <strong>de</strong>r Halter. Mittlerweilesind in Deutschland über 98 Prozentaller <strong>Eisenbahn</strong>fahrzeuge im NVR erfasst.» Anzahl <strong>de</strong>r im NVR registrierten Fahrzeuge (Stand August <strong>2013</strong>):Gesamt 208.361- davon Triebfahrzeuge (Lokomotiven) 6.077- davon E-Triebzüge* 6.015- davon E-Triebzüge HGV* 2.180- davon V-Triebzüge* 4.662- davon Reisezugwagen 8.720- davon Güterwagen 180.021- davon Nebenfahrzeuge 686* Je<strong>de</strong>s Fahrzeug eines Triebzugs wird im NVR einzeln registriert.Das NVR wird ein Teil <strong>de</strong>s europäisch zentralisiertenFahrzeugeinstellungsregisters,<strong>de</strong>s European Centralised Virtual VehicleRegister (ECVVR). Dort soll künftig <strong>de</strong>r Fahrzeugparkgelistet sein, <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m transeuropäischenNetz verkehrt. Je<strong>de</strong>s Fahrzeug bekommteine zwölfstellige Fahrzeugnummer,welche die Län<strong>de</strong>rkennung und eine kodierteFahrzeughalterkennzeichnung enthält.Die europäische Fahrzeugnummer ist einweiterer Schritt <strong>de</strong>r Marktöffnung, <strong>de</strong>nn siedient dazu, Fahrzeuge europaweit einheitlichzu i<strong>de</strong>ntifizieren.


<strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong>|<strong>2013</strong>WIE VIEL ZEIT SOLLTE FÜR DIE BESCHAFFUNGEINES NEUEN FAHRZEUGS INSGESAMT EIN-GEPLANT WERDEN?Damit Fahrzeuge termingerecht bereit stehen,müssen Hersteller und ihre Kun<strong>de</strong>n einenausreichen<strong>de</strong>n zeitlichen Vorlauf für dieEntwicklung und Zulassung einplanen. Im„Handbuch <strong>Eisenbahn</strong>fahrzeuge“ ist z.B. fürdie Neuentwicklung eines elektrischen Regionaltriebzugesvon drei bis vier Jahren dieRe<strong>de</strong>. Grundlage für die Schätzung warenu.a. Angaben <strong>de</strong>s europäischen Herstellerverban<strong>de</strong>sUNIFE. In diesem Zeitrahmen sind dieSerienproduktion und Auslieferung nochnicht einkalkuliert. Im Handbuch wird zu<strong>de</strong>mnur <strong>de</strong>r günstigste Fall betrachtet; in realistischenPlanungen sollten Reserven für möglicheFehler und <strong>de</strong>ren Behebung enthaltensein. I<strong>de</strong>alerweise sollte mit <strong>de</strong>r Serienproduktionerst begonnen wer<strong>de</strong>n, wenn die Zulassungfür das erste Fahrzeug vorliegt.Grundsätzlich ist es nicht hilfreich, wennUnternehmen neue Fahrzeuge unter großemZeitdruck entwickeln. Schließlich gehtes um technisch sehr anspruchsvolle Produkte,an <strong>de</strong>ren Sicherheit man zu Rechthohe Anfor<strong>de</strong>rungen stellt.WIE LANGE DAUERT DAS REINE ZULAS-SUNGSVERFAHREN?Das Gesetz macht für <strong>de</strong>n Part, für <strong>de</strong>n das<strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> verantwortlich ist,eine ganz klare Aussage: Die Behör<strong>de</strong> mussspätestens innerhalb von vier Monaten nachVorlage aller nötigen Unterlagen über die Zulassungentschei<strong>de</strong>n. Diese Frist schöpft das<strong>EBA</strong> aber so gut wie nie aus; meistens geht essehr viel schneller.17


Das <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong>18


<strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong>|<strong>2013</strong>AUSBLICKIm Dezember <strong>2012</strong> ist die „Siebte Verordnungzur Än<strong>de</strong>rung eisenbahnrechtlicherVorschriften“ in Kraft getreten, durch dieu.a. die Transeuropäische-<strong>Eisenbahn</strong>-Interoperabilitätsverordnung(TEIV) geän<strong>de</strong>rtwur<strong>de</strong>. Die neuen Vorschriften setzen dieim „Handbuch <strong>Eisenbahn</strong>fahrzeuge“ i<strong>de</strong>ntifiziertenMaßnahmen für einen optimiertenZulassungsprozess um. Unter an<strong>de</strong>remwur<strong>de</strong> das Instrument <strong>de</strong>r Serienzulassungeingeführt, wodurch das <strong>EBA</strong> nicht mehrje<strong>de</strong>s Fahrzeug einer zugelassenen Bauarteinzeln abnehmen muss. Um die Planungssicherheitfür die Hersteller nochmals zuerhöhen, wird zu<strong>de</strong>m künftig <strong>de</strong>r Stand <strong>de</strong>stechnischen Regelwerks für einen Zeitraumvon sieben Jahren ab Antragstellung festgeschrieben.Das Zulassungsverfahren für <strong>Eisenbahn</strong>fahrzeugewird zukünftig noch weiterenVerän<strong>de</strong>rungen unterliegen. Denn zahlreicheEU-Rechtsän<strong>de</strong>rungen machen es erfor<strong>de</strong>rlich,das Verfahren national auf ein neuesFundament zu stellen. Im Juni <strong>2013</strong> habenBMVBS, <strong>EBA</strong> und Vertreter <strong>de</strong>s Sektors einMemorandum of Un<strong>de</strong>rstanding (MoU) unterzeichnet,um Prüfprozesse künftig auf unabhängigePrüfinstitutionen zu verlagern.Pflichten und Verantwortung <strong>de</strong>r Herstellerund Betreiber wer<strong>de</strong>n gestärkt, so dass sichdas <strong>EBA</strong> auf vier wesentliche Kernbereiche<strong>de</strong>r Sicherheit (Radsatz, Bremse, Fahrtechnikund Zugsicherung) konzentrieren kann.Es han<strong>de</strong>lt sich um eine Interimslösung, dieverwirklicht, was innerhalb <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeit gelten<strong>de</strong>nnationalen Rechtsrahmens schonmöglich ist. Wenn <strong>de</strong>r Gesetzgeber <strong>de</strong>n Zulassungsprozessvollständig transformierthat, wer<strong>de</strong>n Hersteller und Prüfinstitutionenauch die übrigen vier Prüfbereiche verantworten.Die Prüfung <strong>de</strong>s <strong>EBA</strong> wird sichdann im Regelfall auf die Vollständigkeitund Ein<strong>de</strong>utigkeit <strong>de</strong>r erbrachten Nachweisebeschränken. Die abschließen<strong>de</strong> Entscheidungüber eine Zulassung wird allerdingsnach wie vor beim <strong>EBA</strong> als Sicherheitsbehör<strong>de</strong>liegen.» Anzahl <strong>de</strong>r zugelassenen Bauarten:2010 2011 <strong>2012</strong>Triebzüge, Neubauten 12 12 14Triebzüge, Umbauten 58 49 63Lokomotiven, Neubauten 11 10 12Lokomotiven, Umbauten 48 54 58Reisezugwagen, Neubauten 4 6 5Reisezugwagen, Umbauten 20 14 21Güterwagen, Neubauten 11 6 15Güterwagen, Umbauten 26 30 25Maschinen- und Nebenfahrzeuge, Neu- und Umbauten 25 8 3119


Das <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong>FAHRZEUGINSTANDHALTUNGDURCHSETZUNGSSTELLEFAHRGASTRECHTEJe<strong>de</strong>m Fahrzeug in Europa muss eine für dieInstandhaltung zuständige Stelle zugewiesenwer<strong>de</strong>n, die Entity in Charge of Maintenance(ECM). Welche Stelle das ist, wird imnationalen Fahrzeugeinstellungsregistervermerkt. Die ECM muss gewährleisten, dassdas Fahrzeug sich je<strong>de</strong>rzeit in einem sicherenBetriebszustand befin<strong>de</strong>t. In <strong>de</strong>r Regelübernimmt diese Aufgabe <strong>de</strong>r Halter o<strong>de</strong>rdas Verkehrsunternehmen selbst; die Verantwortungkann aber auch auf eine an<strong>de</strong>reStelle übertragen wer<strong>de</strong>n, die über entsprechen<strong>de</strong>Sachkun<strong>de</strong> verfügt.Soweit es Güterwagen betrifft, verlangen dieeuropäischen Richtlinien zu<strong>de</strong>m eine Zertifizierung<strong>de</strong>r ECM. Wer als für die Instandhaltungvon Güterwagen zuständige Stelle tätigwer<strong>de</strong>n will, bedarf darum einer Instandhaltungsstellen-Bescheinigung.In Deutschlandist das <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> (<strong>EBA</strong>) als Zertifizierungsstellefür die Erteilung entsprechen<strong>de</strong>rBescheinigungen zuständig.Im Berichtszeitraum hat das <strong>EBA</strong> etwa 2.700(2011: 3.750) Beschwer<strong>de</strong>fälle bearbeitet. Bemängeltwur<strong>de</strong> insbeson<strong>de</strong>re die Bearbeitungvon Entschädigungs- und Erstattungsanträgenwegen unberechtigter Ablehnung,unzureichen<strong>de</strong>r Begründung, fehlerhafterBerechnung und nicht fristgerechter Bearbeitung.Weitere häufige Beschwer<strong>de</strong>grün<strong>de</strong>waren falsche o<strong>de</strong>r mangeln<strong>de</strong> Informationenbei Verkaufsgesprächen und unberechtigteFahrpreisnacherhebungen.Die Mitarbeiter <strong>de</strong>s <strong>EBA</strong> haben sich außer<strong>de</strong>min ca. 900 Vor-Ort-Prüfungen ein Bilddavon gemacht, wie weit <strong>Eisenbahn</strong>unternehmenihren gesetzlichen Pflichten aus <strong>de</strong>rFahrgastrechteverordnung nachkommen.Nach <strong>de</strong>m Gesetz muss <strong>de</strong>r Antragstellernachweisen, dass er ein Instandhaltungssystemeingerichtet hat, das die europarechtlichenAnfor<strong>de</strong>rungen erfüllt. Das <strong>EBA</strong> hatzu diesen Anfor<strong>de</strong>rungen und zum Ablauf<strong>de</strong>s Verwaltungsverfahrens einen Leitfa<strong>de</strong>nerstellt, <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>r <strong>EBA</strong>-Internetseite zumDownload bereitsteht.20


<strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong>|<strong>2013</strong>AKTION „GÜNSTIGSTER FAHRPREIS“:Die Deutsche Bahn (DB AG) hat nach bun<strong>de</strong>sweitenAktionen <strong>de</strong>s <strong>EBA</strong> ihre Verkaufspraxisverbessert: Nach <strong>de</strong>r Verordnung (EG)1371/2007 muss <strong>de</strong>r Bahnkun<strong>de</strong> auf Anfrageüber <strong>de</strong>n günstigsten Fahrpreis informiertwer<strong>de</strong>n. <strong>EBA</strong>-Mitarbeiter haben in Reisezentrenund Reisebüros überprüft, ob diese Verpflichtungauch erfüllt wird. Dabei fiel auf,dass es häufig Verbesserungsbedarf gab; dieDB AG hat die Kritik aufgegriffen.PROBLEM „VERBUNDGRENZE“:Eine Praxis <strong>de</strong>r DB AGn wur<strong>de</strong> vom <strong>EBA</strong> beanstan<strong>de</strong>tund befin<strong>de</strong>t sich zur Zeit in gerichtlicherÜberprüfung: Viele Reisen<strong>de</strong> im Nahverkehrhaben eine Zeitfahrkarte für einenVerkehrsverbund, z.B. ein Stu<strong>de</strong>nten- o<strong>de</strong>rJobticket, und möchten in einen an<strong>de</strong>renVerbund hineinfahren. Die DB AG besteht indiesen Fällen darauf, dass die vorab gekaufteFahrkarte für <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Verbund erst an<strong>de</strong>r Verbundgrenze abgestempelt wird – undnicht bereits beim Einsteigen in <strong>de</strong>n Zug. InFällen, in <strong>de</strong>nen Reisen<strong>de</strong> einen durchgehen<strong>de</strong>nZug nutzen, führt dies dazu, dass die Reisen<strong>de</strong>naus diesem Zug mitsamt Gepäck aussteigenmüssen, um ihr Ticket zu stempeln– und <strong>de</strong>r Zug in <strong>de</strong>r Zeit ohne sie weiterfährt.AUFZÜGE AN BAHNHÖFEN:Für mobilitätseingeschränkte Reisen<strong>de</strong> hatdas <strong>EBA</strong> eine kostenlose und verbesserteReiseberatung bei <strong>de</strong>n DB Verkaufsstellenund <strong>de</strong>n DB Informationen erreicht. Zu<strong>de</strong>mwur<strong>de</strong> darauf hingewirkt, dass die DB AGdie barrierefreien Zugang von Bahnhöfenverbessert, in<strong>de</strong>m sie ihrer rechtlichen Verpflichtungzur korrekten Information überdas Vorhan<strong>de</strong>nsein und die Funktionstüchtigkeitvon Aufzügen in Bahnhöfen in stärkeremUmfang als bisher nachkommt. Denndie europäische Fahrgastrechteverordnung1371/2007 stärkt auch die Rechte mobil eingeschränkterPersonen. Etwa soll ihnen, insbe-21


Das <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong>son<strong>de</strong>re nach angemel<strong>de</strong>tem Bedarf, in <strong>de</strong>nZug geholfen wer<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m besteht dieVerpflichtung, über die Zugänglichkeit zu<strong>de</strong>n <strong>Eisenbahn</strong>verkehrsdiensten zutreffendzu informieren.REISENDENINFORMATION:Das <strong>EBA</strong> ist schon lange mit <strong>de</strong>r DB im Gespräch,was die Art und Weise angeht, mit<strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> auf Bahnhöfen informiert wer<strong>de</strong>n.Gera<strong>de</strong> an kleineren Stationen veröffentlichtdie Bahn üblicherweise nur eineTelefonnummer, die <strong>de</strong>r Fahrgast nutzen soll,wenn sein Zug nicht o<strong>de</strong>r zu spät kommt.Das entspricht jedoch nicht <strong>de</strong>n gesetzlichenBestimmungen, nach <strong>de</strong>nen Fahrgäste „aktiv“zu informieren sind – d.h. etwa mittelsDurchsagen, Zugzielanzeiger o<strong>de</strong>r DynamischemSchriftanzeiger (DSA). Diese Praxiswur<strong>de</strong> vom <strong>EBA</strong> beanstan<strong>de</strong>t und befin<strong>de</strong>tsich in gerichtlicher Überprüfung.FAHRGASTRECHTEDas <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> (<strong>EBA</strong>) überwacht für die bun<strong>de</strong>seigenen <strong>Eisenbahn</strong>en die Fahrgastrechteund die Einhaltung <strong>de</strong>r Fernverkehrs-Tarife. Seit <strong>de</strong>m 18.12.<strong>2012</strong> ist es auch für die Einhaltungund Durchsetzung <strong>de</strong>r Fahrgastrechte im Schiffsverkehr (EU-VO 1177/2010) und seit Sommer<strong>2013</strong> für die Einhaltung und Durchsetzung <strong>de</strong>r Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr(EU-VO 181/2011) zuständig.Das <strong>EBA</strong> unterstützt Reisen<strong>de</strong> dabei, ihre Rechte nach <strong>de</strong>n EU-Fahrgastrechte-Verordnungengeltend zu machen. Am Bürgertelefon Fahrgastrechte erhalten Sie unter <strong>de</strong>r Rufnummer0228/30795400 kostenfreie und kompetente Beratung. Die Kontaktdaten und weitere Informationenzu <strong>de</strong>n Fahrgastrechten fin<strong>de</strong>n Sie unter www.eba.bund.<strong>de</strong>/fahrgastrechte.22


<strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong>|<strong>2013</strong>NICHTRAUCHERSCHUTZEine weitere, in <strong>de</strong>r Öffentlichkeit allerdingswenig bekannte Aufgabe <strong>de</strong>s <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong>es (<strong>EBA</strong>) ist die Verfolgung undAhndung von Verstößen gegen das <strong>Bund</strong>esnichtraucherschutzgesetz.Das <strong>EBA</strong> ist Verfolgungsbehör<strong>de</strong>für Zuwi<strong>de</strong>rhandlungen,die in bun<strong>de</strong>seigenen Bahnhöfen bun<strong>de</strong>seigenerBahnen o<strong>de</strong>r in auf bun<strong>de</strong>seigener Infrastrukturverkehren<strong>de</strong>n Zügen begangenwer<strong>de</strong>n. <strong>2012</strong> hat das <strong>EBA</strong> insgesamt 2.647Verstöße verfolgt.AKTIVE KAPAZITÄTSÜBERWACHUNGDas <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> (<strong>EBA</strong>) überwachtnicht nur die Sicherheit <strong>de</strong>s Netzes, son<strong>de</strong>rndarüber hinaus auch <strong>de</strong>ssen Kapazität, alsodie Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>r Strecken und Bahnhöfebei bestimmten Qualitätsvorgaben.Dafür hat das <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> zentraldas Projekt Aktive Kapazitätsüberwachungeingerichtet, das mittels beson<strong>de</strong>rereisenbahnbetriebswissenschaftlicher Berechnungsverfahrendie Auswirkungen vonInfrastrukturmaßnahmen auf die Kapazitätund Qualität <strong>de</strong>s Netzes, aber auch auf <strong>de</strong>ngeplanten Verkehr ermitteln kann. Damitdie Öffentlichkeit über geplante ggf. kapazitätsvermin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>Maßnahmen rechtzeitiginformiert wird, veröffentlicht das<strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> beantragte Baumaßnahmenmit einer schematischen Skizzeauf seiner Website. So können sich Bürger,<strong>Eisenbahn</strong>verkehrsunternehmen und Organisationen,auch außerhalb <strong>de</strong>r gesetzlichvorgesehenen Veröffentlichungs- und Beteiligungsverfahren,informieren und ihreEinwän<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>m genannten Ansprechpartneranbringen. Insgesamt hat dies dazubeigetragen, dass das <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong>geplante Maßnahmen im Schienennetznoch besser bewerten und unerwünschteAuswirkungen verhin<strong>de</strong>rn kann.Das Projekt begleitet aber nicht nur die Planungund Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen,son<strong>de</strong>rn überwacht auch, obdie DB Netz AG ihrer Verpflichtung nachkommt,die Infrastruktur zu betreiben undgrößere Kapazitätsverän<strong>de</strong>rungen genehmigenzu lassen.Kapazitätsreduzierungen, etwa durch dieSperrung von Hauptgleisen auf <strong>de</strong>r Streckeo<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Bahnhöfen, durch Gleisrückbauo<strong>de</strong>r -umbau sowie durch betriebliche Maßnahmensind ohne Genehmigung nur in geringfügigemUmfang zulässig, wenn diese<strong>de</strong>n heutigen und <strong>de</strong>n zu erwarten<strong>de</strong>n Verkehrnicht beeinträchtigen und eine Kapazitätsreservefür Verkehrszuwächse gewahrtbleibt. Nach<strong>de</strong>m das <strong>Bund</strong>esverwaltungsgerichtentschie<strong>de</strong>n hat, dass Schienennetzbetreiberzum Betrieb und zur Unterhaltungvon <strong>Eisenbahn</strong>strecken bis zur Genehmigung<strong>de</strong>r Stilllegung verpflichtet sind, kamenunzulässige Sperrungen ganzer Strecken<strong>2012</strong> nur noch in zwei Fällen vor. Das23


Das <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong><strong>EBA</strong> hat daher <strong>2012</strong> <strong>de</strong>n Fokus auf Nutzungsbeeinträchtigungeneinzelner Hauptgleisein <strong>de</strong>n Bahnhöfen gelegt. Das Ergebnis:<strong>Bund</strong>esweit sind etwa 400 Einzelfälle vonNutzungseinschränkungen zu überprüfen.Auch wenn sonstige Maßnahmen <strong>de</strong>r DBNetz AG die Kapazität mehr als geringfügigreduzieren, wird das <strong>EBA</strong> aktiv, so z.B. beiGeschwindigkeitsreduzierungen, Än<strong>de</strong>rungen<strong>de</strong>r Streckenklasse o<strong>de</strong>r bei bestimmtenÄn<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Signaltechnik. <strong>2012</strong> hat dasProjekt neun Verfahren zu diesen an<strong>de</strong>rweitigenKapazitätsreduzierungen geführt.Im Berichtsjahr hat die DB Netz AG nur einenAntrag auf Genehmigung einer Kapazitätsreduzierungund sechs Anträge auf Genehmigung<strong>de</strong>r Stilllegung von Strecken beim<strong>EBA</strong> gestellt. Die Stilllegung von Streckenist, wie die Einstellung <strong>de</strong>s Betriebes wichtigerBahnhöfe, nur zulässig, wenn sich keinneuer Betreiber fin<strong>de</strong>t, die Strecke o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>rBahnhof aufgrund nachgelassenen Bedarfsnicht mehr wirtschaftlich betrieben wer<strong>de</strong>nkann und keine verkehrlichen Grün<strong>de</strong> einerStilllegung entgegenstehen.Viele private Firmen verfügen über eigene<strong>Eisenbahn</strong>gleise, die ihr Werk mit <strong>de</strong>mSchienennetz <strong>de</strong>r DB Netz AG verbin<strong>de</strong>n,und es ihr ermöglichen, Material und Güterüber die Schiene an- und abzutransportieren.Diese Gleisanschlüsse sind nicht nurfür die Firmen, son<strong>de</strong>rn auch für <strong>de</strong>n <strong>Eisenbahn</strong>güterverkehrinsgesamt von großerBe<strong>de</strong>utung. Wenn sich die Firmen mit <strong>de</strong>rDB Netz AG nicht über die Bedingungen <strong>de</strong>sAnschlusses <strong>de</strong>r Gleise an das Schienennetzeinigen können, entschei<strong>de</strong>t auf Antrag das<strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> als eine Art Schlichter.So hat die Behör<strong>de</strong> <strong>2012</strong> entschie<strong>de</strong>n,dass die DB Netz AG sich, wenn <strong>de</strong>r Gleisanschlussfür sie selbst vorteilhaft ist und sie<strong>de</strong>n Verschleiß <strong>de</strong>r Anschlussweiche mitverursacht,an <strong>de</strong>n hohen Kosten <strong>de</strong>r Vorhaltung<strong>de</strong>r Weiche beteiligen muss. Die DBNetz AG lässt diese richtungsweisen<strong>de</strong> Entscheidunggerichtlich prüfen.24


<strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong>|<strong>2013</strong>DER NETZBEIRATDer Netzbeirat besteht seit 2006. Ihm gehören Vertreter o<strong>de</strong>r Beauftragte von <strong>Eisenbahn</strong>verkehrsunternehmenund <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Nahverkehr zuständigen Organisationen <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>ran. Alle drei Jahre wählt das <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> (<strong>EBA</strong>) Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Netzbeirates aus.Das Gremium berät die DB Netz AG bei <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>s Schienennetzes. In <strong>de</strong>r Vergangenheithat es eine Reihe von Empfehlungen abgegeben – zum Beispiel zu <strong>de</strong>n Themen Lärmvermeidung,Infrastrukturfinanzierung und Umgang mit Kapazitätsengpässen – und damit Impulsefür die Entwicklung <strong>de</strong>r Schieneninfrastruktur gesetzt.Das Forum soll sicherstellen, dass die Interessen aller Nutzer bei <strong>de</strong>r strategischen und strukturellenEntwicklung, <strong>de</strong>m Ausbau und <strong>de</strong>m Erhalt <strong>de</strong>s Schienenwegenetzes angemessen berücksichtigtwer<strong>de</strong>n. Im Netzbeirat sind alle Fragen in Bezug auf die Größe, die Kapazität unddie Standards <strong>de</strong>s Netzes, insbeson<strong>de</strong>re Planungen von Neu- und Ausbaumaßnahmen sowie Ersatzinvestitionenzu besprechen. Die DB Netz AG muss <strong>de</strong>shalb <strong>de</strong>n Netzbeirat über alle strategischenund strukturellen Planungen unterrichten. Der Vorstand <strong>de</strong>s Betreibers <strong>de</strong>r Schienenwegemuss die Empfehlungen <strong>de</strong>s Netzbeirats zum Gegenstand seiner Beratungen machen.Das <strong>EBA</strong> wacht darüber, dass die Empfehlungen <strong>de</strong>s Netzbeirates in <strong>de</strong>n Beratungen <strong>de</strong>s Vorstands<strong>de</strong>r DB Netz AG berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.Verkehrsunternehmen sind nicht gesetzlichverpflichtet, bestimmte Bahnhöfe anzufahren.Außerhalb ihrer vertraglichen Pflichten– die sie beispielsweise gegenüber <strong>de</strong>mLand als Aufgabenträger haben – könnensie also grundsätzlich <strong>de</strong>n Verkehr an einemBahnhof einstellen. Die Unternehmen, dieBahnhöfe betreiben, sind wie<strong>de</strong>rum nichtverpflichtet, solche unbenutzten Stationenweiterhin vorzuhalten. Das <strong>EBA</strong> vertritt allerdings<strong>de</strong>n Standpunkt, dass – auch wenndas Gesetz dies nicht ausdrücklich verlangt– die Öffentlichkeit informiert wer<strong>de</strong>n sollte,bevor <strong>de</strong>r Betrieb eines Bahnhofs eingestelltwird. Die DB Station&Service AG hat sich<strong>de</strong>shalb in einer Vereinbarung mit <strong>de</strong>m <strong>EBA</strong>verpflichtet, jeweils zum En<strong>de</strong> eines Jahreseine Liste <strong>de</strong>r entbehrlichen Stationen zuveröffentlichen und <strong>de</strong>m <strong>EBA</strong> ihre Einschätzungzu begrün<strong>de</strong>n. Das <strong>EBA</strong> hat ein Vetorechtgegen die Betriebseinstellung undbeteiligt bei <strong>de</strong>r Prüfung die öffentlichenTräger <strong>de</strong>s regionalen Schienenpersonennahverkehrs,die sich um <strong>de</strong>n dauerhaftenErhalt von Bahnhöfen und Haltepunkten bemühen.Zum Fahrplanwechsel <strong>2012</strong> hat dieDB Station & Service AG 63 Stationen eingestellt,sich aber verpflichtet, diese bei Bedarfwie<strong>de</strong>r zu betreiben.25


Das <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong>PLANFESTSTELLUNGSoll eine <strong>Eisenbahn</strong>betriebsanlage errichteto<strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, bedarf das nach<strong>de</strong>m Gesetz <strong>de</strong>r vorherigen Entscheidung<strong>de</strong>r Planfeststellungsbehör<strong>de</strong>. Das gilt sowohlfür die Gleisanlagen als auch für weitere<strong>Eisenbahn</strong>bauwerke wie etwa Brückeno<strong>de</strong>r Tunnel, Bahnhöfe o<strong>de</strong>r die Leit- und Sicherungstechnik.Es muss etwa entschie<strong>de</strong>nwer<strong>de</strong>n, ob das Vorhaben technisch machbarist, ob die geplante Ausführung <strong>de</strong>n gelten<strong>de</strong>nSicherheitsstandards entspricht, ob dasVorhaben private o<strong>de</strong>r öffentliche Interessenberührt und wie diese in <strong>de</strong>r Zulassungsentscheidungzu berücksichtigen sind. Die Planfeststellungist in erster Linie eine Raumnutzungsentscheidung.Das <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> (<strong>EBA</strong>) ist die zuständigePlanfeststellungsbehör<strong>de</strong> für dieBetriebsanlagen <strong>de</strong>r <strong>Eisenbahn</strong>en <strong>de</strong>s Bun-26


<strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong>|<strong>2013</strong><strong>de</strong>s. Das <strong>EBA</strong> plant dabei selbst keine Bauvorhabenund führt diese auch nicht durch,son<strong>de</strong>rn entschei<strong>de</strong>t auf Antrag eines <strong>Eisenbahn</strong>infrastrukturunternehmens,<strong>de</strong>sVorhabenträgers, über die Zulässigkeit <strong>de</strong>rPlanungen. In <strong>de</strong>n Hän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Vorhabenträgersliegt auch die Steuerung und Koordination<strong>de</strong>s Bauvorhabens – inklusive Terminplanung.Bevor das <strong>EBA</strong> einen Planfeststellungsbeschlusserlässt, führt die dafür zuständigeLan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong> eigenständig ein Anhörungsverfahrendurch. Zu diesem Zweck veranlasstdie Anhörungsbehör<strong>de</strong>, dass die Planunterlagenin <strong>de</strong>n vom Vorhaben betroffenen Gemein<strong>de</strong>nausgelegt wer<strong>de</strong>n. Dadurch erhältje<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>ssen Belange durch das Vorhaben berührtwer<strong>de</strong>n, Gelegenheit, Einwendungengegen <strong>de</strong>n ausgelegten Plan zu erheben. ImÜbrigen for<strong>de</strong>rt die Anhörungsbehör<strong>de</strong> dieTräger öffentlicher Belange (Behör<strong>de</strong>n undan<strong>de</strong>re Stellen) zur Stellungnahme auf. DieAnhörungsbehör<strong>de</strong> kann <strong>de</strong>s Weiteren einenErörterungstermin durchführen, in <strong>de</strong>mdie Stellungnahmen und die Einwendungenzusammen mit <strong>de</strong>m Vorhabenträger, <strong>de</strong>nBehör<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n Betroffenen und <strong>de</strong>njenigen,die Einwendungen erhoben o<strong>de</strong>r Stellungnahmenabgegeben haben, erörtert wer<strong>de</strong>n.Das Anhörungsverfahren en<strong>de</strong>t damit, dassdie Anhörungsbehör<strong>de</strong> ihre abschließen<strong>de</strong>Stellungnahme formuliert und sie an das <strong>EBA</strong>sen<strong>de</strong>t.Anhand <strong>de</strong>r Unterlagen, welche Anhörungsbehör<strong>de</strong>und Vorhabenträgerin erstellenbzw. übersen<strong>de</strong>n, stellt das <strong>EBA</strong> die Zulässigkeit<strong>de</strong>s Vorhabens im Hinblick auf allevon ihm berührten öffentlichen Belangefest. Aufgabe <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> ist es, die betroffenenBelange in einem einheitlichen undumfassen<strong>de</strong>n Akt durch Abwägung <strong>de</strong>r öffentlichenund privaten Interessen miteinan<strong>de</strong>rund gegeneinan<strong>de</strong>r zum Ausgleichzu bringen. Durch geeignete Auflagen undVorkehrungen stellt das <strong>EBA</strong> sicher, dassRechte Dritter nicht beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n.Der Planfeststellungsbeschluss regelt alsorechtsgestaltend die öffentlich-rechtlichenBeziehungen zwischen <strong>de</strong>m Vorhabenträgerund <strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n Plan Betroffenen. Fernererhält <strong>de</strong>r Vorhabenträger für <strong>de</strong>n jeweils betroffenenAbschnitt Baurecht.An Stelle eines Planfeststellungsbeschlusseskann bei Erfüllung beson<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>finierter Voraussetzungeneine Plangenehmigung erteiltwer<strong>de</strong>n. In Fällen von unwesentlicher Be<strong>de</strong>utungkönnen Planfeststellung o<strong>de</strong>r Plangenehmigungunter Umstän<strong>de</strong>n entfallen(Planverzicht). Die Planfeststellungsrichtlinien,die das <strong>EBA</strong> regelmäßig aktualisiert undauf seiner Internetseite zur Verfügung stellt,stellen die Anfor<strong>de</strong>rungen an planrechtlicheVerfahren umfassend dar.Der Gesetzgeber ist im Bereich <strong>de</strong>r Planfeststellungbestrebt, die Planung von Vorhabenzu optimieren, Partizipationsmöglichkeitenund Transparenz für die betroffene Öffentlichkeitzu schaffen und damit die Akzeptanzvon Planfeststellungsentscheidungenzu för<strong>de</strong>rn. Der Vorhabenträger ist <strong>de</strong>shalbdazu angehalten, die Öffentlichkeit bereitsvor Eröffnung <strong>de</strong>s eigentlichen Planfeststellungsverfahrenszu beteiligen. Dadurchsollen mögliche Konflikte bereits im Vorfeld27


Das <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong>erkannt und entschärft, die Planungen <strong>de</strong>sVorhabenträgers besser vorbereitet und dasanschließen<strong>de</strong> Verwaltungsverfahren entlastetwer<strong>de</strong>n. Der Inhalt <strong>de</strong>r öffentlichenBekanntmachung von Planfeststellungsbeschlüssenund Plangenehmigungen sollkünftig auch ins Internet gestellt wer<strong>de</strong>n, umes <strong>de</strong>r Öffentlichkeit leichter zu machen, davonKenntnis zu nehmen.Die Dauer <strong>de</strong>s behördlichen Verfahrens isteinzelfallabhängig und wird unter an<strong>de</strong>remdurch Art und Umfang <strong>de</strong>s Vorhabens, dieQualität <strong>de</strong>r Planunterlagen, Anzahl undInhalt <strong>de</strong>r Einwendungen und Stellungnahmensowie durch gesetzliche Verfahrensvorschriftenbeeinflusst. Der Einfluss <strong>de</strong>s <strong>EBA</strong> aufdie Verfahrensdauer ist eingeschränkt undwird durch die gesetzlichen Fristen geprägt.Nur rund 12 % <strong>de</strong>r Laufzeit eines Verfahrenskann das <strong>EBA</strong> selbst gestalten. Das <strong>EBA</strong> hatdurch Erlass <strong>de</strong>r Planfeststellungsrichtlinienund <strong>de</strong>s Umweltleitfa<strong>de</strong>ns Wege zur Strukturierung<strong>de</strong>s Verfahrens auf <strong>de</strong>r gesetzlichenGrundlage im AEG und VwVfG aufgezeigt.Um die Möglichkeiten einer weiteren Optimierung<strong>de</strong>r Planfeststellungsverfahren auszuloten,untersucht das <strong>EBA</strong> in Zusammenarbeitmit <strong>de</strong>r DB AG und <strong>de</strong>m BMVBS <strong>de</strong>rzeitVerfahrensabläufe von Infrastrukturvorhaben.Das Ergebnis wird in einem „HandbuchInfrastruktur“ zusammengestellt.» Anzahl <strong>de</strong>r abgeschlossenen Planrechtsverfahren:2011 <strong>2012</strong>Planfeststellung 112 109Plangenehmigung 870 787Entfallen von Planfeststellungund Plangenehmigung306 283Planän<strong>de</strong>rung 158 15928


<strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong>|<strong>2013</strong>BAUAUFSICHTDas <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> (<strong>EBA</strong>) überwacht,ob die Infrastrukturbetreiber beimBau von <strong>Eisenbahn</strong>betriebsanlagen ihrerSicherheitsverantwortung nachkommen.Während im Planfeststellungsverfahren u.a.über die Lage, Gestalt und Beschaffenheit<strong>de</strong>r <strong>Eisenbahn</strong>betriebsanlagen entschie<strong>de</strong>nwird, bleiben die fachtechnischen Details<strong>de</strong>r Ausführungsplanung vorbehalten.Grundlage für die Erstellung von baulichenAnlagen bil<strong>de</strong>n die sogenannten anerkanntenRegeln <strong>de</strong>r Technik. Analog zu <strong>de</strong>n Listen<strong>de</strong>r Technischen Baubestimmungen<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, führt das <strong>EBA</strong> für die baulichenAnlagen <strong>de</strong>r <strong>Eisenbahn</strong>infrastruktur eine„<strong>Eisenbahn</strong>spezifische Liste TechnischerBaubestimmungen“ (ELTB). Darin sind diebauaufsichtlich beson<strong>de</strong>rs relevanten technischenRegelwerke benannt.Für neue <strong>Eisenbahn</strong>betriebsanlagen o<strong>de</strong>rsolche, die umfangreich umgerüstet wur<strong>de</strong>n,erteilt das <strong>EBA</strong> nach Fertigstellung <strong>de</strong>sGesamtprojektes eine Inbetriebnahmegenehmigungbzw. Nutzungsgenehmigungfür <strong>de</strong>n planfestgestellten Endzustand. Dafürmuss <strong>de</strong>r Infrastrukturbetreiber <strong>de</strong>n erfolgreichenAbschluss <strong>de</strong>r Baumaßnahmeund – sofern erfor<strong>de</strong>rlich – eines EG-Prüfungsverfahrensnachweisen sowie die gesetzlichgefor<strong>de</strong>rten Sicherheitsnachweisevorlegen.Für kleinere Baumaßnahmen und für reineInstandhaltungsarbeiten bedarf es hingegenkeiner Inbetriebnahme- o<strong>de</strong>r Nutzungsgenehmigung.Auch sehen die Prozesse <strong>de</strong>rBauaufsicht nicht vor, dass einzelne Bauzwischenzustän<strong>de</strong>behördlich abgenommenwer<strong>de</strong>n. Natürlich muss <strong>de</strong>r Bauherr, alsodas verantwortliche Infrastrukturunternehmen,auch in diesen Fällen je<strong>de</strong>rzeit die Sicherheitgewährleisten.Vor <strong>de</strong>m Baubeginn prüft <strong>de</strong>shalb regelmäßigein Mitarbeiter o<strong>de</strong>r Bevollmächtigter<strong>de</strong>r Bahn, <strong>de</strong>r so genannte Bauvorlageberechtigte,die Ausführungsplanung undgibt sie frei. Dass <strong>de</strong>r Bau auch tatsächlichkorrekt und planungsgemäß durchgeführtwird, kontrolliert die Bahn ebenfalls eigenverantwortlichdurch einen so genanntenBauüberwacher.Die beim Bau von <strong>Eisenbahn</strong>betriebsanlagenim Bereich <strong>de</strong>r <strong>Eisenbahn</strong>en <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>eseingesetzten Bauprodukte müssen fürihren Bestimmungszweck verwendbar sein.Eine Form <strong>de</strong>s Verwendungsnachweises im<strong>Eisenbahn</strong>bau ist die Zulassung eisenbahnspezifischerProdukte durch das <strong>EBA</strong>. Die Anfor<strong>de</strong>rungenan die Verwendbarkeit sind in<strong>de</strong>n „<strong>Eisenbahn</strong>spezifischen Bauregellisten“(EBRL) festgelegt. Auch hier wird in Analogiezu einem bewährten, allgemein anerkanntenInstrumentarium – <strong>de</strong>r vom DeutschenInstitut für Bautechnik (DIBt) herausgegebenenBauregelliste – verfahren.Soll im Einzelfall von <strong>de</strong>n anerkannten Regeln<strong>de</strong>r Technik abgewichen wer<strong>de</strong>n, sokann das <strong>EBA</strong> dies auf Antrag <strong>de</strong>s Bauherrnzulassen. Es spricht dann baumaßnahmenbezogeneine sogenannte Zustimmung imEinzelfall (ZiE) aus.29


Das <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong>PROJEKT „ÜBERLANGE GÜTERZÜGE“Auf <strong>de</strong>r Strecke zwischen <strong>de</strong>m dänischenPadborg und Maschen in Nie<strong>de</strong>rsachsendürfen seit <strong>2012</strong> Güterzüge mit einer Längevon bis zu 835 Metern im Regelbetrieb verkehren.Dafür hat das <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong>(<strong>EBA</strong>) grünes Licht gegeben, nach<strong>de</strong>m dieDB Netz AG in einem umfangreichen Projektnachgewiesen hatte, dass die so genanntenÜberlangen Güterzüge mit <strong>de</strong>r gleichenSicherheit unterwegs sind wie Güterzügemit <strong>de</strong>r bisher maximal zugelassenen Gesamtlängevon 740 Metern. In das Projekt<strong>de</strong>r Bahn hatte das <strong>EBA</strong> seine Erfahrungenbegleitend eingebracht. Die Bahn hat Infrastruktur,Fahrzeuge und Betriebsabläufe auf<strong>de</strong>r Strecke entsprechend angepasst.Die zulässige Zuglänge auszuweiten hat verschie<strong>de</strong>nenVorteile: So soll etwa die Transportkapazitätfür Güter auf <strong>de</strong>r Schiene gesteigertwer<strong>de</strong>n. Zu<strong>de</strong>m wird erwartet, dassdie Nutzung <strong>de</strong>r Infrastruktur flexibler undmanch ein kostspieliger Ausbau verzichtbarwird. Die Strecke von Padborg über Flensburgund Elmshorn nach Maschen wur<strong>de</strong>ausgesucht, da auf ihr nach <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong>esverkehrswegeplaneine nachhaltige Erhöhung<strong>de</strong>r Verkehrsleistung prognostiziertwird. Die Zugzahl in<strong>de</strong>s lässt sich auf <strong>de</strong>mAbschnitt Elmshorn – Hamburg aus kapazitivenGrün<strong>de</strong>n nicht signifikant erhöhen.In Dänemark sind die langen Güterzügebereits im Einsatz; nun ist es nicht mehr notwendig,sie vor <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Grenze zu verkürzen,in<strong>de</strong>m man Fahrzeuge abhängt.Bevor sie <strong>de</strong>n Betrieb aufnehmen konnte,hat die Bahn unter an<strong>de</strong>rem nachweisenmüssen, dass sich we<strong>de</strong>r für an<strong>de</strong>re Zügenoch für an<strong>de</strong>re Verkehrsteilnehmer durch<strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>r extralangen Züge ein höheresRisiko ergeben wird. Auch musste dieBahn nicht nur betriebliche Regelungenanpassen, son<strong>de</strong>rn auf <strong>de</strong>r Strecke einigewichtige Än<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>r Infrastrukturvornehmen. So hat sie etwa Überholgleisemit ausreichen<strong>de</strong>n Nutzlängen für die Langzügegeschaffen, Achszähler ausgetauschtund Bahnübergänge nachgerüstet.Ob eine Strecke für <strong>de</strong>n Betrieb ÜberlangerGüterzüge geeignet ist und welche Infrastrukturanpassungenmöglicherweise voraberfor<strong>de</strong>rlich sind, muss jeweils im Einzelfallgeprüft und entschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Fürweitere Strecken, auf <strong>de</strong>nen Überlange Güterzügefahren sollen, müsste die Bahn erneuteSicherheitsbetrachtungen anstellen.Bestrebungen, Züge zu verlängern, gibt esauch in an<strong>de</strong>ren europäischen Län<strong>de</strong>rn. InFrankreich fahren seit Dezember 2011 Zügemit einer Gesamtlänge von 850 m zwischenLe Boulou (nahe <strong>de</strong>r spanischen Grenze)und Bettembourg (Luxemburg). WeitereProjekte dieser Art gibt es aktuell u.a. in <strong>de</strong>rSchweiz, Belgien und <strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>n.30


<strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong>|<strong>2013</strong>FACHSTELLE UMWELTDie Sensibilität für Umweltfragen ist in <strong>de</strong>nletzten Jahrzehnten <strong>de</strong>utlich gestiegen. Dasgilt beson<strong>de</strong>rs für Themen, die unmittelbardie Gesundheit <strong>de</strong>s Menschen berühren,wie Lärm, Erschütterungen, Staub und an<strong>de</strong>reEmissionen. Aber auch <strong>de</strong>r Schutz vonNatur und Landschaft hat an Be<strong>de</strong>utung gewonnen.Darauf reagieren Gesetzgeber undRechtsprechung mit einem Regelungsgeflecht,das zunehmend komplexer wird undnur noch für Fachleute durchschaubar ist.Diese Entwicklung geht auch am Neubauund Ausbau von Schienenwegen und sonstigenBahn-Betriebsanlagen nicht spurlos vorüber.In <strong>de</strong>n Genehmigungsverfahren bestehendie Anträge daher manchmal bereits zumehr als <strong>de</strong>r Hälfte aus Umweltgutachten.Die Fachstelle Umwelt erläutert im „Umwelt-Leitfa<strong>de</strong>nzur eisenbahnrechtlichenPlanfeststellung und Plangenehmigung sowiefür Magnetschwebebahnen“ die rechtlichenGrundlagen sowie die Anfor<strong>de</strong>rungenan verschie<strong>de</strong>ne Gutachten. Dadurch solldie Qualität <strong>de</strong>r eingereichten Unterlagenso verbessert wer<strong>de</strong>n, dass sie ohne Beanstandungenim weiteren Verfahren verwen<strong>de</strong>twer<strong>de</strong>n können. Die regelmäßige Aktualisierungaller Teile <strong>de</strong>s Umweltleitfa<strong>de</strong>nserlaubt es, mit <strong>de</strong>r hohen Taktzahl <strong>de</strong>r gesetzlichenÄn<strong>de</strong>rungen und <strong>de</strong>r relevantenGerichtsurteile Schritt zu halten.Gera<strong>de</strong> sind zwei neue Teile <strong>de</strong>s Umweltleitfa<strong>de</strong>nserschienen: Teil VI fasst alle Informationenzum Thema Schallemissionenzusammen, die bei <strong>de</strong>r Planung und im Genehmigungsverfahrenfür Bahnanlagen zubeachten sind. Auch Betroffene, Kommunenund Ingenieurbüros erhalten darin einenersten Überblick über die gelten<strong>de</strong>n Vorschriften.31


Das <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong>Mit <strong>de</strong>m ebenfalls neuen Teil VII <strong>de</strong>s Umweltleitfa<strong>de</strong>nswird erstmals die umweltfachlicheBauüberwachung bzw. die ökologischeBaubegleitung durch <strong>de</strong>n Verkehrsträgerstrukturiert. In Planfeststellungsbeschlüssenwird dieses Instrument eingesetzt, umdie Wirksamkeit von Schutzmaßnahmensicher zu stellen. Eine verbindliche Definition<strong>de</strong>r umweltfachlichen Bauüberwachungfehlte bisher. Im neuen Umweltleitfa<strong>de</strong>nwer<strong>de</strong>n die erfor<strong>de</strong>rliche Qualifikation, dasAufgabenprogramm sowie das Berichtswesenbeschrieben und hierdurch Maßstäbegesetzt, die über <strong>de</strong>n <strong>Eisenbahn</strong>sektor hinauswahrgenommen wer<strong>de</strong>n.Die Fachstelle Umwelt berät die Mitarbeiter<strong>de</strong>s <strong>EBA</strong> im Bereich Planfeststellung beibeson<strong>de</strong>rs anspruchsvollen Vorhaben undspeziellen Verfahren, wie z.B. bei grenzüberschreiten<strong>de</strong>nUmweltverträglichkeitsprüfungeno<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>rEuropäischen Kommission im Falle <strong>de</strong>r Beeinträchtigungvon Naturschutzgebietenmit europäischer Be<strong>de</strong>utung.Darüber hinaus ist die Fachstelle Umweltim <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> <strong>de</strong>r zentrale Ansprechpartnerfür bestimmte Son<strong>de</strong>rfragenaus <strong>de</strong>m Umweltbereich, die nicht unmittelbarmit <strong>de</strong>r Planfeststellung verbun<strong>de</strong>nsind. Ein solches Thema ist etwa die Anpassungan <strong>de</strong>n Klimawan<strong>de</strong>l. Die FachstelleUmwelt hat das <strong>Bund</strong>esministerium für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung im Hinblickauf <strong>de</strong>n Aktionsplan <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esregierungumfassend beraten. Der Aktionsplan listetalle Handlungen auf, mit <strong>de</strong>nen die Infrastrukturin Deutschland auch unter <strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rten klimatischen Bedingungen imVerlauf dieses Jahrhun<strong>de</strong>rts erhalten wer<strong>de</strong>nkann. Die Fachstelle Umwelt verfolgtdie Anpassungsstrategie auch nach <strong>de</strong>r Fertigstellung<strong>de</strong>s Aktionsplans weiter und kooperiertzur Umsetzung <strong>de</strong>r Aufgaben aus<strong>de</strong>m Aktionsplan u.a. mit <strong>de</strong>r DB AG, <strong>de</strong>mDeutschen Wetterdienst, <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esanstaltfür Straßenwesen und mit <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esanstaltfür Gewässerkun<strong>de</strong>.LÄRMKARTIERUNGDie Lärmkartierung ist ein Geodatenprojektzur Umsetzung <strong>de</strong>r EU-Umgebungslärmrichtlinieund wird getrennt nach Verkehrsträgernerstellt. Ziel <strong>de</strong>r europäischen Richtlinieist, Umgebungslärm zu erfassen undzu dokumentieren. Die Lärmkarten stellenjeweils die Lärmsituation <strong>de</strong>s Jahres dar, dasihrer Erstellung vorangegangen ist.Für die bun<strong>de</strong>sweite Lärmkartierung entlang<strong>de</strong>s großen Bahnstreckennetzes inDeutschland sind umfangreiche Erhebungen,die Vorbereitung <strong>de</strong>r Grundlagendatenfür die Lärmberechnung und <strong>de</strong>r Aufbau einerfür die Lärmkartierung geeigneten IT-Systemlandschaft erfor<strong>de</strong>rlich.Derzeit arbeitet das <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong>an <strong>de</strong>r zweiten Stufe <strong>de</strong>r Lärmkartierungfür Schienenwege. Die erste Stufe ist bereitsabgeschlossen, die Ergebnisse und weitereInformationen – etwa zu <strong>de</strong>n Berechungsmetho<strong>de</strong>nfür Lärm – fin<strong>de</strong>n Sie auf unsererHomepage.32


<strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong>|<strong>2013</strong>Um einen Eindruck von <strong>de</strong>r Größenordnungzu bekommen: In <strong>de</strong>r ersten Stufe <strong>de</strong>rLärmkartierung hat das <strong>EBA</strong> im WesentlichenLärmkarten für Schienenwege <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esmit einem jährlichen Verkehrsaufkommenvon über 60.000 Zügen und Streckenin Ballungsräumen mit mehr als 250.000Einwohnern erstellt, das waren über 7.400Streckenkilometer. Das entspricht ca. 14.800km Gleislage.In <strong>de</strong>r noch laufen<strong>de</strong>n zweiten Stufe <strong>de</strong>rLärmkartierung wird das <strong>EBA</strong> Ballungsräumemit mehr als 100.000 Einwohnern bzw.Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommenvon über 30.000 Zügenpro Jahr kartieren. Erwartet wird ein Anstieg<strong>de</strong>s Kartierungsumfangs auf ca. 16.500 Streckenkilometer.An die Ergebnisse <strong>de</strong>r Lärmkartierung knüpfensich aber keine unmittelbaren Rechtsfolgen.Für <strong>de</strong>n Verkehrsträger Schiene heißtdas, dass laufen<strong>de</strong> Projekte zur Lärmmin<strong>de</strong>rungunberührt bleiben. Die Ergebnisse <strong>de</strong>rKartierung wirken sich ebenso wenig aufdie Lärmsanierung an bestehen<strong>de</strong>n Schienenwegenaus wie auf die Planfeststellungbei Neu- und Ausbauprojekten, im Rahmen<strong>de</strong>rer unter an<strong>de</strong>rem über Maßnahmen zurLärmvorsorge entschie<strong>de</strong>n wird.LärmaktionsplanungDie Kartierung ist gemäß <strong>Bund</strong>es-Immissionsschutzgesetz die Grundlage für die Lärmaktionsplanung.Diese wird bis 2015 von <strong>de</strong>n nach Lan<strong>de</strong>srecht zuständigen Behör<strong>de</strong>n bzw. Kommunendurchgeführt. Vom 1. Januar 2015 an wird das <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> für die Aufstellungeines bun<strong>de</strong>sweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es mit Maßnahmenin <strong>Bund</strong>eshoheit zuständig sein sowie bei <strong>de</strong>r Lärmaktionsplanung in <strong>de</strong>n Ballungsräumenmitwirken. Das geht aus <strong>de</strong>m Elften Gesetz zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es-Immissionsschutzgesetzeshervor, das <strong>2013</strong> verabschie<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>.Durch Lärmaktionspläne sollen in <strong>de</strong>n Gebieten, die sich bei <strong>de</strong>r Kartierung als beson<strong>de</strong>rs belastetherausgestellt haben, Lärmauswirkungen geregelt und ruhige Gebiete vor Lärmzuwachsgeschützt wer<strong>de</strong>n. Lärmaktionspläne enthalten darum Ziele, Strategien und konkrete Maßnahmenzur Lärmmin<strong>de</strong>rung und legen Prioritäten für <strong>de</strong>ren Umsetzung fest. Sie müssen – wie dieLärmkartierung – alle fünf Jahre fortgeschrieben wer<strong>de</strong>n.In Lärmaktionsplänen wer<strong>de</strong>n Prognose-Lärmberechnungen für die geplanten Maßnahmenvor <strong>de</strong>ren Realisierung durchgeführt. So soll frühzeitig kontrolliert wer<strong>de</strong>n, ob die lärmmin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>Wirkung <strong>de</strong>r geplanten Maßnahmen ausreicht.Der Lärmaktionsplan enthält keine Grenzwerte, die verpflichtend einzuhalten wären. Auchkönnen aus Lärmaktionsplänen in <strong>de</strong>r Regel keine unmittelbaren Rechtsansprüche zur Durchsetzungvon Maßnahmen abgeleitet wer<strong>de</strong>n.33


Das <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong>LÄRMSCHUTZEin gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutzbesteht nach <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong>esimmissionsschutzgesetzund <strong>de</strong>n darauf basieren<strong>de</strong>n Verordnungennur dann, wenn Schienenwege neugebaut o<strong>de</strong>r wesentlich geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Das<strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> entschei<strong>de</strong>t bereits imRahmen <strong>de</strong>r planungsrechtlichen Zulassungeines Vorhabens, ob und welche Lärmschutzmaßnahmenerfor<strong>de</strong>rlich sind.Auch an bestehen<strong>de</strong>n <strong>Eisenbahn</strong>strecken kannSchallschutz erfolgen. Die Lärmsanierung istdabei eine freiwillige Leistung <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es, aufdie kein Rechtsanspruch besteht. Dennochunternimmt <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong> erhebliche finanzielleAnstrengungen, in<strong>de</strong>m er jährlich 100 MillionenEuro an Haushaltsmitteln für <strong>de</strong>n Bau vonLärmschutzwän<strong>de</strong>n (aktiver Lärmschutz) undZuschüsse zum Einbau von Schallschutzfenstern(passiver Lärmschutz) zur Verfügung stellt.Voraussetzung für die Durchführung einerLärmsanierungsmaßnahme ist, dass die entsprechen<strong>de</strong>Strecke in das Gesamtkonzept <strong>de</strong>s<strong>Bund</strong>es aufgenommen ist und dabei als entsprechenddringlich angesehen wird. Dabeisind solche Streckenabschnitte bevorzugt zusanieren, bei <strong>de</strong>nen die Lärmbelastung beson<strong>de</strong>rshoch ist und viele Anwohner betroffensind. Die entsprechen<strong>de</strong> Planung obliegt <strong>de</strong>n<strong>Eisenbahn</strong>infrastrukturunternehmen <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es,die auch Zuwendungsempfänger <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esmittelsind. Die Vergabe von För<strong>de</strong>rmittelnunmittelbar an Privatpersonen ist nicht vorgesehen.Mit <strong>de</strong>r operativen Gesamtprojektleitungist die DB ProjektBau GmbH beauftragt.Den Umfang <strong>de</strong>r Lärmsanierungsmaßnahmebestimmt ein Gutachter. Dieser berechnet dieBeurteilungspegel unter an<strong>de</strong>rem auf Grundlageeiner Verkehrsprognose und <strong>de</strong>r 16. <strong>Bund</strong>esimmissionsschutzverordnung(16. BImSchV).Dabei ist <strong>de</strong>r Unterschied zur Lärmkartierung zubeachten: diese Daten beziehen sich auf die Vergangenheitund sind keine Grundlage für die Bemessung<strong>de</strong>s Umfangs <strong>de</strong>r Lärmsanierung.LEISE GÜTERWAGENSeit <strong>de</strong>m Fahrplanwechsel zum 09.12.<strong>2012</strong> bezuschusst<strong>de</strong>r <strong>Bund</strong> auch die Umrüstung von Güterwagenauf eine zugelassene lärmmin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>Technik, insbeson<strong>de</strong>re LL-Sohlen an Stelle vonGraugussbremsen. Dies geschieht im Rahmeneines lärmabhängigen Trassenpreissystems aufSchienenwegen <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es und wird auch aus<strong>de</strong>m Haushaltstitel für die Lärmsanierung finanziert.Für die rund 180.000 für eine För<strong>de</strong>rungin Betracht kommen<strong>de</strong>n Güterwagen sollen biszum Jahr 2021 insgesamt maximal 152 Mio. Euroausbezahlt wer<strong>de</strong>n. Die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r umgerüstetenWagen ist von <strong>de</strong>r achsenbezogenen Laufleistungnach <strong>de</strong>r Umrüstung abhängig. Grundlageist die Richtlinie <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esministeriumsfür Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur För<strong>de</strong>rungvon Maßnahmen <strong>de</strong>r Lärmmin<strong>de</strong>rungan Bestandsgüterwagen. Ziel ist es, die Lärmbelastungbis zum Jahr 2020 um 50 % zu reduzieren.» Ausgezahlte Mittel im Rahmen <strong>de</strong>r Lärmsanierung[in Mio. Euro]:2011 <strong>2012</strong>Lärmsanierung 91 95Weitere Informationen zum Thema LärmschutzSchiene fin<strong>de</strong>n sich auf <strong>de</strong>r Internetseite <strong>de</strong>s<strong>Bund</strong>esministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung(BMVBS): http://www.bmvbs.<strong>de</strong>34


<strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong>|<strong>2013</strong>FINANZIERUNG VON INVESTITIONEN IN DIE INFRASTRUKTURDas <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> (<strong>EBA</strong>) ist Bewilligungsbehör<strong>de</strong>für Zuwendungen <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esfür Investitionen in die Schieneninfrastruktur.Der überwiegen<strong>de</strong> Teil <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esmittelwird auf Grundlage <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esschienenwegeausbaugesetzes(BSWAG) gewährt. In <strong>de</strong>rRegel han<strong>de</strong>lt es sich um nicht rückzahlbareBaukostenzuschüsse. Zur Finanzierung<strong>de</strong>r Investitionen nach <strong>de</strong>m BSWAG schließt<strong>de</strong>r <strong>Bund</strong> öffentlich-rechtliche Verträge, sogenannte Finanzierungsvereinbarungen.Die <strong>Eisenbahn</strong>infrastrukturunternehmenbeantragen beim <strong>EBA</strong> <strong>de</strong>n Abschluss einersolchen Finanzierungsvereinbarung, das<strong>EBA</strong> spricht <strong>de</strong>m BMVBS nach Prüfung <strong>de</strong>sAntrags dann eine Empfehlung aus. Auf <strong>de</strong>rGrundlage <strong>de</strong>r Empfehlung wird im Allgemeinendie Finanzierungsvereinbarungzwischen <strong>de</strong>m BMVBS und <strong>de</strong>n <strong>Eisenbahn</strong>infrastrukturunternehmengeschlossen.Der Baufortschritt <strong>de</strong>r einzelnen Bedarfsplanvorhabenkann <strong>de</strong>m jährlich als <strong>Bund</strong>estagsdrucksacheerscheinen<strong>de</strong>n Verkehrsinvestitionsberichtentnommen wer<strong>de</strong>n.Die <strong>Bund</strong>esmittel für weitere Programmeund Richtlinien fließen überwiegend als Anteilsfinanzierung.Bei Vorhaben nach <strong>de</strong>mGemein<strong>de</strong>verkehrsfinanzierungsgesetz(GVFG) umfasst die <strong>Bund</strong>esfinanzierung beispielsweisebis zu 60 % <strong>de</strong>r zuwendungsfähigenKosten.Als Bewilligungsbehör<strong>de</strong> prüft das <strong>EBA</strong> imRahmen <strong>de</strong>r Antragsprüfung die Notwendigkeit,Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit<strong>de</strong>r beantragten Planung. Bei <strong>de</strong>r Verwendungsprüfungkontrolliert es dann, ob dievom Empfänger in Anspruch genommenen<strong>Bund</strong>esmittel tatsächlich entsprechend <strong>de</strong>rGenehmigung im Rahmen <strong>de</strong>r finanziellenBaufreigabe eingesetzt wur<strong>de</strong>n. Wenn <strong>Bund</strong>esmittelnicht zweckentsprechend, wirtschaftlicho<strong>de</strong>r sparsam verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n,wer<strong>de</strong>n sie vom Zuwendungsempfänger mitZinsen zurückgefor<strong>de</strong>rt und im <strong>Bund</strong>eshaushaltvereinnahmt. Von 2008 bis <strong>2012</strong> sind imJahresdurchschnitt rund 3 % <strong>de</strong>r bewirtschaftetenMittel zurückgefor<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n.LEISTUNGS- UND FINANZIERUNGS-VEREINBARUNGEtwas an<strong>de</strong>rs sieht es bei <strong>Bund</strong>eszuschüssenfür die Ersatzinvestitionen in das Bestandsnetzaus, die im Rahmen <strong>de</strong>r Leistungs- undFinanzierungsvereinbarung (LuFV) gezahltwer<strong>de</strong>n. Seit <strong>de</strong>m Eintritt in dieses Verfahren2009 bezuschusst <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong> die Ersatzinvestitionenseiner drei <strong>Eisenbahn</strong>infrastrukturunternehmen(DB Netz AG, DB Station &Service AG und DB Energie GmbH) jährlichmit 2,5 Mrd. Euro. Im Gegenzug verpflichtensich die Unternehmen, einen Min<strong>de</strong>stinstandhaltungsbeitragzu leisten, einenEigenbeitrag für die Erhaltung und Mo<strong>de</strong>rnisierung<strong>de</strong>s Bestandsnetzes einzusetzenund ihre Schienenwege in einem uneingeschränktnutzbaren Zustand zu erhalten.Der Zustand <strong>de</strong>r Infrastruktur wird anhandvon Qualitätskennzahlen gemessen, fürdie es Zielvorgaben in <strong>de</strong>r Vereinbarunggibt. Die Entwicklung <strong>de</strong>s Zustan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>rSchienenwege wird durch einen von <strong>de</strong>rDeutschen Bahn AG jährlich vorzulegen<strong>de</strong>nInfrastrukturzustands- und -entwick-35


lungsbericht (IZB) dokumentiert. Das <strong>EBA</strong>prüft die Angaben <strong>de</strong>s IZB daraufhin, ob die<strong>Eisenbahn</strong>infrastrukturunternehmen dievertraglichen Verpflichtungen aus <strong>de</strong>r LuFVerfüllt haben. Hierbei spielt die Prüfung, obdie Zielwerte für die Qualitätskennzahlenerreicht wur<strong>de</strong>n, eine herausragen<strong>de</strong> Rolle.Darüber hinaus begleitet das <strong>EBA</strong> die Tätigkeiteines vom <strong>Bund</strong> bestellten Infrastrukturwirtschaftsprüfers,<strong>de</strong>r prüft und testiert,ob die <strong>Eisenbahn</strong>infrastrukturunternehmenihre Verpflichtungen zum Min<strong>de</strong>stersatzinvestitionsvolumenund Min<strong>de</strong>stinstandhaltungsvolumenerfüllt haben.» Bewirtschaftete Haushaltsmittel für Schienenwegeinvestitionen [in Mio. Euro]: 12011 <strong>2012</strong>Bewirtschaftete Haushaltsmittel <strong>EBA</strong>* 4.475 4.099* davon– LuFV-Mittel 2.500 2.500– Konjunkturpaket I und II 672 01Ohne Mittel für Maßnahmen, die auf <strong>de</strong>r Grundlage von För<strong>de</strong>rrichtlinien bereitgestellt wer<strong>de</strong>n und ohne Mittel zum Ausgleich <strong>de</strong>r Kosten für <strong>de</strong>n Betrieb und<strong>de</strong>n Erhalt von höhengleichen Kreuzungen mit Straßen aller Baulastträger.KOMBINIERTER VERKEHRAuf Grundlage <strong>de</strong>r Richtlinie zur För<strong>de</strong>rungvon Umschlaganlagen <strong>de</strong>s Kombinierten Verkehrs(KV) gewährt <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong> Unternehmenin Privatrechtsform finanzielle Zuwendungenfür <strong>de</strong>n Neu- und <strong>de</strong>n Ausbau von Umschlaganlagen<strong>de</strong>s KV. Der KV spielt im Bereich <strong>de</strong>sGüterverkehrs eine wichtige Rolle für eine integrierteVerkehrspolitik; er unterstützt insoferndas Ziel <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es, die umweltfreundlicherenVerkehrsträger Schiene und Wasserstraße stärkerin die Logistikkette einzubeziehen und eineweitere Verlagerung von Anteilen <strong>de</strong>s Güterverkehrsauf diese Verkehrsträger zu erreichen.Das <strong>EBA</strong> ist zuständige Bewilligungsbehör<strong>de</strong>,soweit es sich um Anlagen <strong>de</strong>s reinen Schiene-Straße-Umschlags han<strong>de</strong>lt. För<strong>de</strong>ranträge prüftdas <strong>EBA</strong> im Hinblick auf Fragen <strong>de</strong>r Anlagenkonfiguration,<strong>de</strong>r Anlagenbemessung, <strong>de</strong>r verkehrlichenAnbindung und <strong>de</strong>r Kapazität sowieauf wirtschaftliche Aspekte.Bis En<strong>de</strong> <strong>2012</strong> wur<strong>de</strong>n im Bereich Schiene För<strong>de</strong>rmittelvon insgesamt 519 Mio. Euro fürinsgesamt 46 Anlagen (teilweise in mehrerenBaustufen und damit in 71 Baumaßnahmen) bewilligt.Die För<strong>de</strong>rung bewirkt eine Jahresumschlagkapazitätvon ca. 3,8 Mio. La<strong>de</strong>einheiten.36


<strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong>|<strong>2013</strong>GLEISANSCHLÜSSEAuf Grundlage <strong>de</strong>r Gleisanschlussför<strong>de</strong>rrichtliniegewährt <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong> Unternehmen inprivater Rechtsform finanzielle Zuwendungenfür <strong>de</strong>n Neubau eines Gleisanschlusses,zur Reaktivierung stillgelegter o<strong>de</strong>r nichtmehr genutzter Gleisanschlüsse und zumAusbau von bestehen<strong>de</strong>n Gleisanschlüssen.Die Zuwendungen ergehen als nicht rückzahlbareZuschüsse in Höhe von maximal50 Prozent <strong>de</strong>r zuwendungsfähigen Kosten.Das <strong>EBA</strong> ist die zuständige Bewilligungsbehör<strong>de</strong>für Anträge auf Gleisanschlussför<strong>de</strong>rung.Das <strong>EBA</strong> hat seitLaufzeitbeginn <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rrichtlinie bisEn<strong>de</strong> <strong>2012</strong> bislang 119 Anträge mit einerFör<strong>de</strong>rsumme von insgesamt 85,3 Mio. €positiv beschie<strong>de</strong>n. Im Jahr <strong>2012</strong> wur<strong>de</strong>n17 Gleisanschlüsse mit 14,3 Mio. € geför<strong>de</strong>rt.» Bewirtschaftete Mittel im Rahmen <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rrichtlinien [in Mio. Euro]:2010 2011 <strong>2012</strong>Kombinierter Verkehr (Terminals/Neue Verkehre) 29 41 40Gleisanschlüsse 6 15 14UNFALLUNTERSUCHUNGSSTELLEDie <strong>Eisenbahn</strong>-Unfalluntersuchungsstelle <strong>de</strong>s<strong>Bund</strong>es (EUB) wird geleitet vom BMVBS. Dieoperativen Aufgaben nimmt die Untersuchungszentrale<strong>de</strong>r EUB wahr, die organisatorischbeim <strong>EBA</strong> angesie<strong>de</strong>lt ist. Die Aufgaben<strong>de</strong>r EUB ergeben sich aus <strong>de</strong>m Allgemeinen<strong>Eisenbahn</strong>gesetz (AEG) und <strong>de</strong>r <strong>Eisenbahn</strong>-Unfalluntersuchungsverordnung (EUV). Danachführt die EUB nach schweren Unfällenim <strong>Eisenbahn</strong>betrieb Untersuchungen durchund wird außer<strong>de</strong>m aktiv, wenn Anhaltspunktedafür vorliegen, dass ein gefährliches Ereigniszu einem schweren Unfall hätte führenkönnen.Unabhängig davon, ob die EUB sich im Einzelfalleinschaltet, müssen die Unternehmenselbst gefährliche Ereignisse im <strong>Eisenbahn</strong>betriebmel<strong>de</strong>n, untersuchen, auswertenund entsprechen<strong>de</strong> Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmeneinleiten. Das ergibt sichaus <strong>de</strong>r Vorschrift im AEG, nach <strong>de</strong>r die Unternehmeneinen sicheren <strong>Eisenbahn</strong>betriebgewährleisten müssen.Die Arbeit <strong>de</strong>r EUB ist unabhängig von gerichtlichenUntersuchungen und dient nicht dazu,ein Verschul<strong>de</strong>n festzustellen, Haftungsfrageno<strong>de</strong>r zivilrechtliche Ansprüche zu klären.Im Zuge ihrer Untersuchung kann die EUB Sicherheitsempfehlungenaussprechen.Nähere Informationen fin<strong>de</strong>n Sie in <strong>de</strong>m <strong>Jahresbericht</strong><strong>de</strong>r EUB, <strong>de</strong>r jeweils bis zum 30. September<strong>de</strong>s Folgejahres erscheint, o<strong>de</strong>r unterwww.eisenbahn-unfalluntersuchung.<strong>de</strong>37


DAS EISENBAHN-BUNDESAMT ALSARBEITGEBER


<strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong>|<strong>2013</strong>Beim <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> (<strong>EBA</strong>) warenEn<strong>de</strong> <strong>2012</strong> 1.180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterbeschäftigt, davon 901 Beamtinnenund Beamte, 261 Tarifbeschäftigte, zwölf Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>(davon acht weibliche und viermännliche Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>) und sechs Anwärterinnenund Anwärter für <strong>de</strong>n gehobenentechnischen Verwaltungsdienst.AUSBILDUNGDas <strong>EBA</strong> plant, das Ausbildungsangebot in<strong>de</strong>n nächsten Jahren <strong>de</strong>utlich zu erweitern.Ziel ist, <strong>de</strong>n Bedarf, <strong>de</strong>r durch die Altersentwicklungentstehen wird, in vielen Bereichenmit eigenen Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n zu <strong>de</strong>cken.Angeboten wer<strong>de</strong>n Laufbahnausbildungenfür <strong>de</strong>n höheren und gehobenen technischenVerwaltungsdienst sowie die Ausbildungzur/zum Fachangestellten für Bürokommunikation.Das Amt ist bun<strong>de</strong>sweit die einzigeAusbildungsstelle, die eine Laufbahnausbildungim fachspezifischen Vorbereitungsdienst„Bahnwesen“ durchführt. Dieses Ausbildungsangebotnutzen auch an<strong>de</strong>re im<strong>Eisenbahn</strong>bereich tätige <strong>Bund</strong>es- und Lan<strong>de</strong>seinrichtungen.In <strong>de</strong>m einjährigen Vorbereitungsdienst für<strong>de</strong>n gehobenen technischen Dienst (Anwärterausbildung)wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Teilnehmen<strong>de</strong>n,die zuvor ein Bachelor- o<strong>de</strong>r FH-Ingenieurstudiumabgeschlossen haben müssen, unteran<strong>de</strong>rem das „System Bahn“, die Strukturund Aufgaben <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> sowie allgemeineRechts– und Verwaltungsgrundlagen nahegebracht. Im fachspezifischen VorbereitungsdienstBahnwesen in <strong>de</strong>r Laufbahn <strong>de</strong>sgehobenen technischen Verwaltungsdienstesfungiert das <strong>EBA</strong> als Prüfungsamt und koordiniertdie Ausbildung.Das erfolgreiche Durchlaufen <strong>de</strong>s Vorbereitungsdienstesfür <strong>de</strong>n höheren Dienst (Referendariat),für <strong>de</strong>n ein Master- o<strong>de</strong>r TH/TU-Studienabschluss vorausgesetzt wird, istdurch Bestehen <strong>de</strong>r 2. Staatsprüfung nachzuweisen.Damit erwerben die Absolventinnenund Absolventen die Qualifikation für hochwertigeReferententätigkeiten o<strong>de</strong>r Dienstpostenim Führungs- und Leitungsbereich. InVerbindung mit zusätzlichen praktischen Erfahrungenkann etwa die Funktion <strong>de</strong>r <strong>Eisenbahn</strong>betriebsleitungübernommen wer<strong>de</strong>n.Im fachspezifischen VorbereitungsdienstBahnwesen in <strong>de</strong>r Laufbahn <strong>de</strong>s höherentechnischen Verwaltungsdienstes koordiniertdas <strong>EBA</strong> die Ausbildung. Die Prüfungenzur 2. Staatsprüfung wer<strong>de</strong>n vom Oberprüfungsamt<strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esverkehrsverwaltungabgenommen.Die Laufbahnausbildung bietet das <strong>EBA</strong> seit1999 an. Seit<strong>de</strong>m hat es insgesamt 658 Bewerbungenfür die Anwärterausbildung und 413für die Ausbildung im höheren technischenDienst gegeben, eingestellt und ausgebil<strong>de</strong>twur<strong>de</strong>n 77 Frauen und Männer im gehobenenund 43 im höheren Dienst.Das <strong>EBA</strong> hat die Ausbildung in <strong>de</strong>n vergangenenJahren qualitativ weiterentwickelt undbegleitet seine Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n sehr intensiv.Aufgrund guter Schulnoten und guter Ergebnissein <strong>de</strong>r Zwischenprüfung konnte eine39


Das <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong>Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> ihre Ausbildung in <strong>de</strong>m Beruf„Fachangestellte für Bürokommunikation“um ein halbes Jahr verkürzen; sie hat im Februar<strong>2012</strong> ihre Abschlussprüfung mit gutemErfolg abgelegt. Vier Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> habendie Abschlussprüfung im Sommer <strong>2012</strong> bestan<strong>de</strong>n.Im Jahr <strong>2012</strong> haben das <strong>EBA</strong> insgesamt 114 Bewerbungenfür ein Praktikum beziehungsweiseeine Ausbildungsstation im Rahmeneines Referendariates erreicht. 41 Bewerberinnenund Bewerber konnten im Berichtsjahrbeim <strong>EBA</strong> ein Praktikum o<strong>de</strong>r eine Ausbildungsstationabsolvieren.» Ausbildung im <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong>:2011 <strong>2012</strong>Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> 13 12Anwärter/innen 0 6Praktikanten 36 41FORTBILDUNGDie im Haushaltsjahr <strong>2012</strong> zugewiesenen Mittelfür die Fort- und Weiterbildung wur<strong>de</strong>nhauptsächlich dazu genutzt, die Beschäftigten<strong>de</strong>r Fachabteilungen in technischen undverfahrenstechnischen Fragen fortzubil<strong>de</strong>n.Zu<strong>de</strong>m hat das <strong>EBA</strong> das Angebot von Sprachtrainings– vor allem Englisch – im eigenenHaus <strong>de</strong>utlich ausgeweitet und damit aufdie zunehmen<strong>de</strong> Internationalisierung <strong>de</strong>sVerkehrsträgers Schiene reagiert. Der dritteFortbildungsschwerpunkt im Berichtszeitraumlag auf <strong>de</strong>r Weiterentwicklung sozialerKompetenzen insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Führungskräfte.Die Nachfrage nach Fortbildungensteigt im <strong>EBA</strong>; das Amt und seine Beschäftigtensind bemüht, noch mehr als bisher die Seminarangebote<strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rstelle für Aus- undFortbildung (SAF) und <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esaka<strong>de</strong>miefür öffentliche Verwaltung (BAköV) zu nutzen,um <strong>de</strong>n Bedarf zu <strong>de</strong>cken.GESUNDHEITSMANAGEMENTNicht nur Fort- und Weiterbildung und betrieblicherArbeitsschutz sind wichtige Bestandteile<strong>de</strong>r Personalbetreuung. Auch dasBetriebliche Gesundheitsmanagement spielteine große Rolle. Zur Angebotspalette gehörenregelmäßige Gesundheitstage, Seminareim Gesundheitsbereich, das Rückentrainingfür die Beschäftigten und weitere Aktionen.40


Im Berichtsjahr haben die Ergebnisse <strong>de</strong>r erstenMitarbeiterbefragung im BetrieblichenGesundheitsmanagement vorgelegen. DieTeilnahme an <strong>de</strong>r Umfrage, die das <strong>EBA</strong> in Zusammenarbeitmit <strong>de</strong>r Unfallkasse <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esgestartet hatte, war anonym und freiwillig,die Beteiligung lag bei gut 52 Prozent. DieErkenntnisse aus <strong>de</strong>r Befragung helfen unteran<strong>de</strong>rem dabei, Maßnahmen zur Erhaltungund För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Gesundheit – wie etwaSeminare und Vorträge zu verschie<strong>de</strong>nen Gesundheitsthemen– noch gezielter zu planen.Die Umfrage hat gezeigt: Großen Einfluss aufArbeitszufrie<strong>de</strong>nheit und Gesundheit <strong>de</strong>rBeschäftigten hat die Vereinbarkeit <strong>de</strong>r Arbeitmit <strong>de</strong>m Privatleben. Diesen wichtigenAspekt för<strong>de</strong>rt die Behör<strong>de</strong> im Rahmen <strong>de</strong>rgesetzlichen, tariflichen und betrieblichenMöglichkeiten: Dazu gehören u.a. eine zeitgemäßegleiten<strong>de</strong> Arbeitszeit, individuelleTeilzeitvereinbarungen und ein Kontingentvon Telearbeitsplätzen.Viele Möglichkeiten, die Arbeitszeit flexibelzu gestalten, die Vereinbarkeit von Familieund Beruf, ein umfangreiches Ausbildungsangebot,ein ausgeprägtes Gesundheitsmanagementund darüber hinaus ein sichererArbeitsplatz im öffentlichen Dienst mit anspruchsvollen,interdisziplinär zu lösen<strong>de</strong>nAufgaben, machen das <strong>EBA</strong> zu einem attraktivenArbeitgeber.41


<strong>EBA</strong>-INTERN


<strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong>|<strong>2013</strong>Der Innere Dienst <strong>de</strong>s <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong>es(<strong>EBA</strong>) betreut nicht nur die eigenen Liegenschaftenund stattet sie aus, son<strong>de</strong>rn versorgtauch das <strong>Bund</strong>eseisenbahnvermögen(BEV) an zwölf Standorten mit Büroraum. Das<strong>EBA</strong> verwen<strong>de</strong>t bei <strong>de</strong>r Bewirtschaftung <strong>de</strong>rHaushaltsmittel, im Controlling und in <strong>de</strong>rKosten- und Leistungsrechnung (KLR) SAP-Module. Die KLR liefert entscheidungsorientierteInformationen zu Kosten, Erlösen undLeistungsgrößen.» Haushaltszahlen <strong>de</strong>s <strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong>es [in Mio. Euro]2010 2011 <strong>2012</strong>Einnahmen 37,4 33,7 27,9Ausgaben 70,6 72,6 74,8Das <strong>EBA</strong> richtet sich an <strong>de</strong>r eGovernment-Strategie <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es aus und nutzt zukunftsfähigeIT-Systeme wie etwa die Antragstellungüber das Internet o<strong>de</strong>r dieelektronische Akten- und Vorgangsbearbeitung.Bedarfsgerechte und effiziente elektronischeAnwendungen hält das <strong>EBA</strong> auchfür Fahrzeug- und Führerscheinregister vor,welche die Behör<strong>de</strong> aufgrund europäischerVorgaben führt. Die Anwendungen wer<strong>de</strong>nin einem hochverfügbaren Rechenzentrumauf einer in hohem Maße virtualisiertenServer-Infrastruktur betrieben. Unternehmenund Verbän<strong>de</strong>, aber auch interessierteBürger und Journalisten fin<strong>de</strong>n im Internet(www.eisenbahn-bun<strong>de</strong>samt.<strong>de</strong>) neben allgemeinenInformationen zu <strong>de</strong>n Aufgaben<strong>de</strong>s <strong>EBA</strong> viele Arbeitshilfen und Vordruckezum Download.43


<strong>EBA</strong>-InternSTANDORTE44


<strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong>|<strong>2013</strong>KONTAKTEZENTRALE BONNHeinemannstraße 653175 BonnTelefon: 0228 98 26 - 0Telefax: 0228 98 26 - 199AUSSENSTELLE BERLINSteglitzer Damm 11712169 BerlinTelefon: 030 77007 - 0Telefax: 030 77007 - 101AUSSENSTELLE DRESDENAugust-Bebel-Straße 1001219 Dres<strong>de</strong>nTelefon: 0351 4243 - 0Telefax: 0351 4243 - 440AUSSENSTELLE ERFURTJuri-Gagarin-Ring 11499084 ErfurtTelefon: 0361 34963 - 0Telefax: 0361 34963 - 201AUSSENSTELLE ESSENHachestraße 6145127 EssenTelefon: 0201 2420 - 0Telefax: 0201 2420 - 699AUSSENSTELLE FRANKFURT/SAARBRÜCKEN:STANDORT FRANKFURT (MAIN)Mannheimer Straße 107–10960327 Frankfurt (Main)Telefon: 069 238551 - 0Telefax: 069 238551 - 186STANDORT SAARBRÜCKENGrülingsstraße 466113 SaarbrückenTelefon: 0681 38977 - 0Telefax: 0681 38977 - 671AUSSENSTELLE HALLEErnst-Kamieth-Straße 506112 HalleTelefon: 0345 6783 - 0Telefax: 0345 6783 - 201AUSSENSTELLE HAMBURG/SCHWERIN:STANDORT HAMBURGSchanzenstraße 8020357 HamburgTelefon: 040 23908 - 0Telefax: 040 23908 - 199STANDORT SCHWERINPestalozzistraße 119053 SchwerinTelefon: 0385 7452 - 0Telefax: 0385 7452 - 149AUSSENSTELLE HANNOVERHerschelstraße 330159 HannoverTelefon: 0511 3657 - 0Telefax: 0511 3657 - 399AUSSENSTELLE KARLSRUHE/STUTTGART:STANDORT KARLSRUHESü<strong>de</strong>ndstraße 4476135 KarlsruheTelefon: 0721 1809 - 0Telefax: 0721 1809 - 399STANDORT STUTTGARTOlgastraße 1370182 StuttgartTelefon: 0711 22816 - 0Telefax: 0711 22816 - 299AUSSENSTELLE KÖLNWerkstattstraße 10250733 KölnTelefon: 0221 91657 - 0Telefax: 0221 91657 - 490AUSSENSTELLE MÜNCHENArnulfstraße 9/1180335 MünchenTelefon: 089 54856 - 0Telefax: 089 54856 - 699AUSSENSTELLE NÜRNBERGEilgutstraße 290443 NürnbergTelefon: 0911 2493 - 0Telefax: 0911 2493 - 15045


Herausgeber<strong>Eisenbahn</strong>-<strong><strong>Bund</strong>esamt</strong> (<strong>EBA</strong>)Stabsstelle 91 – Presse / ÖffentlichkeitsarbeitHeinemannstraße 653175 BonnRedaktionHeike SchmidtMoritz HuckebrinkGestaltungartwork factory, KölnBildnachweisDeutsche Bahn AG, Bahn im BildTitel (mattbuck4950, flickr.com), S. 6 (Axel Hartmann), S. 8 (Roland Horn), S. 11 (Max Lautenschläger), S. 14/15 (ManfredRin<strong>de</strong>rspacher), S. 17 (Jet-Foto Kranert), S. 18 (Wolfgang Klee), S. 20/21 (Kerstin Krant, pixelio.<strong>de</strong>), S. 22 (BartlomiejBanaszak), S. 24 (Jet-Foto Kranert), S. 26 (Bartlomiej Banaszak), S. 28 (Uwe Miethe), S. 31 (Max Lautenschläger),S. 36 (Frank Kniestedt), S. 38 (Roland Horn), S. 41 (Bartlomiej Banaszak), S. 42 (Bartlomiej Banaszak)flickr.comS. 5 (Darkroom Daze)Druck<strong>Bund</strong>esministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)StandNovember <strong>2013</strong>KontaktTelefon: 0228 9826-0Telefax: 0228 9826-199E-Mail: poststelle@eba.bund.<strong>de</strong>Internet: www.eisenbahn-bun<strong>de</strong>samt.<strong>de</strong>

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