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Gemeindebrief - Kirchengemeinde Harste

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Reglungen für Trauerfeiern in den Kirchen undFriedhofskapellen unserer GemeindenDie Friedhöfe und Friedhofskapellen in den einzelnen Gemeindenunserer Region befinden sich in unterschiedlichen Trägerschaften.Friedhof und Trauerkapelle in <strong>Harste</strong> und der Friedhof inEmmenhausen gehören zum Flecken Bovenden. Der Friedhof inLütgenrode und die Friedhofskapelle in Parensen sind in kommunalerTrägerschaft des Fleckens Nörten-Hardenberg. In kirchlicherTrägerschaft und Verwaltung befinden sich die Friedhöfe in Parensenund Gladebeck, ebenso auch die Friedhofskapelle in Gladebeck unddie Johannis - Kapelle in Lütgenrode.Die unterschiedlichen Trägerschaften führen dazu, dass dieFriedhofsgebühren und die Nutzungsgebühren für die Friedhofskapellenin den einzelnen Orten unterschiedlich sind. Die Gebühren fürdie kommunalen Einrichtungen sind bei den zuständigen Kommunenzu erfragen.Die Friedhofsordnungen und Gebühren für die beiden kirchlichenFriedhöfe in Parensen und Gladebeck sind in den Gemeindebüroseinzusehen. Anstehende Fragen können dort geklärt werden.In Lütgenrode steht für die Gottesdienste und Trauerfeiern dieJohannis – Kapelle zur Verfügung. In Parensen und in Gladebeckkönnen die Angehörigen wählen, an welchem Ort die Trauerfeierstattfinden soll. Die Trauerfeier ist sowohl in der Friedhofskapelle alsauch in der Kirche möglich.Die Kirchenvorstände haben folgende Gebühren für die Benutzungvon Kirchen und Kapellen beschlossen:Martin-Luther-Kirche in Parensen: 150.- €Johannis- Kapelle in Lütgenrode: 150.- €Friedhofskapelle in Gladebeck: 150.- €St. Nicolaus – Kirche in Gladebeck: 150.- €Die Kirchenvorstände haben die Gebühren einheitlich geregelt, sodassfür alle Kapellen und Kirchen, die sich in kirchlicher Trägerschaftbefinden, die gleichen Gebühren anfallen.

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