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Alphütten - Vermietung - Maseltrangen

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Ortsgemeinde8723 <strong>Maseltrangen</strong> Ortsverwaltungsrat<strong>Alphütten</strong> - <strong>Vermietung</strong>BedingungenGrundsätzliches - Miete nur für den Eigengebrauch möglich- Innerhalb des gleichen Haushaltes gilt nur eine AnmeldungMieterpriorität 1. Ortsbürgerinnen/Ortsbürger mit Wohnsitz innerhalb derpolitischen Gemeinde Schänis2. Ortsbürgerinnen/Ortsbürger mit Wohnsitz ausserhalb derpolitischen Gemeinde Schänis3. Weitere Interessentinnen und InteressentenMietbeginn - jeweils per 1. Mai- nächster Mietbeginn: 1. Mai 2011MietdauerFortsetzung der MieteWiederwahlMietzins (jährlich)(Stand 1.5.2007)Untervermietung4 Jahre(Obere Steinegg: wenn Eigenbedarf nur 1 Jahr)Nur möglich, wenn keine Interessenten vorhandenFrühestens nach 8 Jahren möglich (nach zwei Auslosungen)- Alphütte Untere Steinegg Fr. 600.—- Alphütte Unterschössli Fr. 1‘000.—- Alphütte Obere Steinegg Fr. 1‘000.—Nicht erlaubtSpezielle Bedingungen - <strong>Alphütten</strong> können während den Werktagen von denMitgliedern des Ortsverwaltungsrates und vom Alphirtenbenützt werden- Alphütte Obere Steinegg ist offen zu halten (v.a. imWinter)- Verbrauchter Holzvorrat ist bei Beendigung desMietverhältnisses wieder zu ersetzen- Übernahme des Mähen rund um den Wohnbereich derAlphütte durch die Mietenden<strong>Alphütten</strong> - <strong>Vermietung</strong>, Bedingungen Seite 1/2


Ortsgemeinde8723 <strong>Maseltrangen</strong> Ortsverwaltungsrat<strong>Vermietung</strong> - kein Anspruch auf eine spezielle Hütte- bei mehreren Interessenten auf die gleiche Hütte entscheidetder Ortsverwaltungsrat mittels Los*- der Ortsverwaltungsrat entscheidet abschliessend über die<strong>Vermietung</strong> (ein Rechtsanspruch besteht nicht)Zufahrt - für den Transport von Material erteilt derOrtsverwaltungsrat seine Zustimmung mittelsBewilligungskarte für die Strassenbenützung- für Besucher besteht ein striktes Fahrverbot*AuslosungDie Ausschreibung für die Miete einer Alphütte erfolgt im Oktober vor dem neuen Mietjahr. DieAuslosung findet im November, spätestens im Dezember vor dem neuen Mietjahr statt.1. Erstellung Liste aller Interessierten2. Auslosung der Reihenfolge der <strong>Alphütten</strong>Vornahme durch aussenstehende Person3. Auslosung der Mieterinnen/MieterVornahme durch aussenstehende Personzweifaches Verfahren: a) Zuteilung von Nummern an Interessierteb) Ziehung einer Nummer4. Kontrolle5. Mitteilungenan die neuen Mieterinnen/Mieteran die bisherigen Mieterinnen/MieterAbsagen an die nicht berücksichtigten Interessierten29. September 2010 sb<strong>Alphütten</strong> - <strong>Vermietung</strong>, Bedingungen Seite 2/2

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