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Der Hurtigruten-Katalog 2014 - Blitz-Reisen HomePage

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Sehr geehrter Reisegast,UNSERE ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN (ARB)die nachfolgenden Bestimmungen werden Grundlage deszwischen Ihnen und der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH im Buchungsfallzustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie dieseReisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.32 www.blitz-reisen.de · <strong>Hurtigruten</strong> 2013-20151. Abschluss des Reisevertrages1.1. <strong>Der</strong> Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong>GmbH (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicherAbreden, Nebenabreden und Sonderwünschen geschlossen werden.Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach ist dem Kunden dievollständige Reisebestätigung auszuhändigen. Dazu ist die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong>GmbH bei kurzfristigen Buchungen, weniger als sieben Werktage vorReisebeginn, nicht verpflichtet.1.2. Bei online-Anmeldungen (Internet) bietet der Kunde der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong>GmbH mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtigbuchen" den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem Kundenwird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich aufelektronischem Weg bestätigt. Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung)durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen"begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommeneines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung).<strong>Der</strong> Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung desVeranstalters beim Kunden zu Stande, die keiner besonderen Formbedarf und schriftlich, per E-Mail oder per Fax erfolgen kann. Erfolgtdie Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtigbuchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellungder Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertragmit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass eseiner Zwischenmitteilung an den Kunden über den Eingang seinerBuchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zurSpeicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten.Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig,dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdrucktatsächlich nutzt. Im Regelfall wird der Veranstalter zusätzlich zur sofortam Bildschirm dargestellten Buchungsbestätigung von dieser einezusätzliche Ausfertigung schriftlich, per Fax oder per E-Mail übermitteln.Die Rechtsverbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davonabhängig, dass dem Kunden eine solche zusätzliche Ausfertigung zugeht.1.3. An die Reiseanmeldung ist der Kunde 10 Tage, bei elektronischerReiseanmeldung 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird dieReise durch die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH bestätigt. Kurzfristige Buchungenzwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortigeBestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.1.4. Telefonisch nimmt die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH, worauf der Kundeausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich unverbindliche Reservierungenvor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziffer 1.1. schriftlich geschlossenwerden.1.5. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchungdes Kunden ab, so liegt ein neues Angebot der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH vor,an das die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH für die Dauer von zehn Tagen gebundenist. <strong>Der</strong> Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotszustande, wenn der Kunde der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH innerhalb dieserFrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung oderRestzahlung erklärt.1.6. <strong>Der</strong> Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, fürdie er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soferner diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärungübernommen hat.2. Vertragsgrundlagen, Leistungen, Reisevermittler,Fremdprospekte2.1. Die vertragliche Leistungspflicht der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH bestimmtsich nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigungund allen vor Reisebuchung herausgegebenen ergänzendenInformationen der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH für die jeweilige Reise.2.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels,Beförderungsunternehmen) sind von der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH nichtbevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oderZusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertragesabändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong>GmbH hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.2.3. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, dienicht von der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH herausgegeben werden, sind für die<strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweitsie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstandder Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflichtder <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH gemacht wurden.3. Leistungsänderungen3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbartenInhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendigwerden und von der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH nicht wider Treu und Glaubenherbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nichterheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweitdie geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.3.3. Die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH ist verpflichtet, den Kunden über wesentlicheLeistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrundzu informieren.3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistungist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutretenoder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,wenn die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohneMehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. <strong>Der</strong> Kundehat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong>GmbH über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reisedieser gegenüber geltend zu machen.4. Zahlungen4.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheinesgemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 15 %des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vorReisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergebenist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grundabgesagt werden kann.4.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keineÜbernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden 75,- €nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohneAushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.4.3. Vertragsabschlüsse 4 Wochen und weniger vor Reisebeginn verpflichtenden Kunden zur sofortigen Zahlung des gesamten ReisepreisesZug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.4.4. Soweit die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH zur Erbringung der vertraglichenReiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertraglichesZurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohnevollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahmeder Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.4.5. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nichtentsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertragzurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäßZiffer 6 zu belasten.5. Preisänderungen5.1. Die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbartenPreis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabenfür bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren odereiner Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurseentsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischenVertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monateliegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschlussnoch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong>GmbH nicht vorhersehbar waren.5.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehendenBeförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann die<strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgendenBerechnung erhöhen:a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong>GmbH vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittelgeforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahlder Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich soergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong>GmbH vom Kunden verlangen.5.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgabenwie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbHerhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betragheraufgesetzt werden.5.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrageskann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sichdie Reise dadurch für die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH verteuert hat.5.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat die<strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von demÄnderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungenvon mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebührenvom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestensgleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH in derLage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihremAngebot anzubieten. <strong>Der</strong> Kunde hat die zuvor genannten Rechteunverzüglich nach der Mitteilung von der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH über diePreiserhöhung gegenüber der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH geltend zu machen.6. Rücktritt des Kunden – Nichtantritt der Reise –Stornokosten6.1. <strong>Der</strong> Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.<strong>Der</strong> Rücktritt ist gegenüber der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH unter der indiesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reiseüber ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesemgegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktrittschriftlich zu erklären.6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an,so verliert die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH, soweit der Rücktritt nicht von ihr zuvertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemesseneEntschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungenund für die bereits erbrachten oder reservierten oder bereitgestellten odereingekauften Leistungen sowie ihre Aufwendungen in Abhängigkeit vondem jeweiligen Reisepreis verlangen.6.3. Die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlichgestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes desRücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualenVerhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung derEntschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlichmögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs derRücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:Busreisenbis zum 60. Tag vor Reisebeginn: 20 %vom 59. – 31. Tag vor Reisebeginn: 25 %vom 30. – 21. Tag vor Reisebeginn: 30 %vom 20. – 15. Tag vor Reisebeginn: 40 %vom 14. – 08. Tag vor Reisebeginn: 60 %vom 07. – 03. Tag vor Reisebeginn: 80 %bei späterem Rücktritt oder Nichtantritt: 90 %Flugpauschalreisen (<strong>Reisen</strong> mit Hin- und /oder Rückflug)bis zum 90. Tag vor Reisebeginn: 20 %vom 89. – 43. Tag vor Reisebeginn: 25 %vom 42. – 29. Tag vor Reisebeginn: 35 %vom 28. – 15. Tag vor Reisebeginn: 50 %vom 14. – 08. Tag vor Reisebeginn: 70 %vom 07. – 03. Tag vor Reisebeginn: 80 %bei späterem Rücktritt oder Nichtantritt: 90 %See- und Flusskreuzfahrten (inklusive <strong>Hurtigruten</strong>)bis zum 90. Tag vor Reisebeginn: 20 %vom 89. – 49. Tag vor Reisebeginn: 25 %Vom 48. – 31. Tag vor Reisebeginn: 40 %Vom 30. – 21. Tag vor Reisebeginn: 50 %Vom 20. – 15. Tag vor Reisebeginn: 60 %Vom 14. – 03. Tag vor Reisebeginn: 80 %bei späterem Rücktritt oder Nichtantritt: 90 %6.4. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärungbei der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH. Dem Kunden wird der schriftlicheRücktritt empfohlen.6.5. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong>GmbH nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlichniedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.6.6. Die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehendenPauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit die<strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungenals die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH einen solchen Anspruch geltend, so ist die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong>GmbH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigungetwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigenVerwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.6.7. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherungsowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten beiUnfall oder Krankheit dringend empfohlen.6.8. Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungendes § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch dievorstehenden Bestimmungen unberührt.7. Umbuchungen7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungenhinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts,der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustieg- oder Ausstiegsortsbei Busreisen (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglichund wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann die<strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH bis zu dem bei den Rücktrittskosten genanntenZeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von25,- € pro Kunden erheben.7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können,sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vomReisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den dort festgelegten Bedingungenund gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nichtbei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen8.1. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäßangeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnensind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingendenGründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.Die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH wird sich um Erstattung der erspartenAufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtungentfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oderwenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungenentgegenstehen.9. Rücktritt der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH wegen Nichterreicheneiner Mindestteilnehmerzahl9.1. Die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahlnach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktrittsdurch die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH müssen in der konkreten Reiseausschreibungoder, bei einheitlichen Regelungen für alle <strong>Reisen</strong> oder bestimmte Artenvon <strong>Reisen</strong>, in einem allgemeinen <strong>Katalog</strong>hinweis oder einer allgemeinenLeistungsbeschreibung angegeben sein.b) Die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH hat die Mindestteilnehmerzahl und die spätesteRücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dortauf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.c) Die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber dieAbsage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass dieReise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführtwird.d) Ein Rücktritt der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH später als 4 Wochen vor Reisebeginnist unzulässig.e) <strong>Der</strong> Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestensgleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH inder Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihremAngebot anzubieten. <strong>Der</strong> Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach derErklärung über die Absage der Reise durch die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH diesergegenüber geltend zu machen.9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält derKunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen10.1. Die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH kann den Reisevertrag ohne Einhaltungeiner Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnungder <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchemMaß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertragesgerechtfertigt ist.10.2. Kündigt die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH, so behält sie den Anspruch auf denReisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungensowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigenVerwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt,einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.11. Kündigung infolge höherer Gewalt11.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarerhöherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, sokönnen sowohl der Reiseveranstalter als auch der <strong>Reisen</strong>de den Vertragallein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.11.2. Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriftendes § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. DieMehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälftezu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem <strong>Reisen</strong>den zur Last.12. Pflicht des <strong>Reisen</strong>den zur Mängelanzeige währendder Reise; Kündigung des Reisevertrages durch denKunden; Pflichten des Kunden im Zusammenhang mitFlugreisegepäck12.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeigeist bei <strong>Reisen</strong> mit der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH wie folgt konkretisiert:a) <strong>Der</strong> Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich derörtlichen Vertretung der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH (Reiseleitung, Agentur)anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdatender Vertretung der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH wird der Kunde spätestens mitÜbersendung der Reiseunterlagen informiert.c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretungoder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, Mängelunverzüglich direkt der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH unter der angegebenenAnschrift anzuzeigen.d) Ansprüche des <strong>Reisen</strong>den entfallen nur dann nicht, wenn die dem<strong>Reisen</strong>den obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.12.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sindnicht befugt und von <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH nicht bevollmächtigt, Mängel zubestätigen oder Ansprüche gegen die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH anzuerkennen.12.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt,so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm dieReise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong>GmbH erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erstzulässig, wenn der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH oder, soweit vorhanden und vertraglichals Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung,Agentur), eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben

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