Sehr geehrter Reisegast,UNSERE ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN (ARB)die nachfolgenden Bestimmungen werden Grundlage deszwischen Ihnen und der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH im Buchungsfallzustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie dieseReisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.32 www.blitz-reisen.de · <strong>Hurtigruten</strong> 2013-20151. Abschluss des Reisevertrages1.1. <strong>Der</strong> Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong>GmbH (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicherAbreden, Nebenabreden und Sonderwünschen geschlossen werden.Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach ist dem Kunden dievollständige Reisebestätigung auszuhändigen. Dazu ist die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong>GmbH bei kurzfristigen Buchungen, weniger als sieben Werktage vorReisebeginn, nicht verpflichtet.1.2. Bei online-Anmeldungen (Internet) bietet der Kunde der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong>GmbH mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtigbuchen" den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem Kundenwird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich aufelektronischem Weg bestätigt. Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung)durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen"begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommeneines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung).<strong>Der</strong> Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung desVeranstalters beim Kunden zu Stande, die keiner besonderen Formbedarf und schriftlich, per E-Mail oder per Fax erfolgen kann. Erfolgtdie Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtigbuchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellungder Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertragmit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass eseiner Zwischenmitteilung an den Kunden über den Eingang seinerBuchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zurSpeicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten.Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig,dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdrucktatsächlich nutzt. Im Regelfall wird der Veranstalter zusätzlich zur sofortam Bildschirm dargestellten Buchungsbestätigung von dieser einezusätzliche Ausfertigung schriftlich, per Fax oder per E-Mail übermitteln.Die Rechtsverbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davonabhängig, dass dem Kunden eine solche zusätzliche Ausfertigung zugeht.1.3. An die Reiseanmeldung ist der Kunde 10 Tage, bei elektronischerReiseanmeldung 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird dieReise durch die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH bestätigt. Kurzfristige Buchungenzwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortigeBestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.1.4. Telefonisch nimmt die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH, worauf der Kundeausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich unverbindliche Reservierungenvor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziffer 1.1. schriftlich geschlossenwerden.1.5. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchungdes Kunden ab, so liegt ein neues Angebot der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH vor,an das die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH für die Dauer von zehn Tagen gebundenist. <strong>Der</strong> Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotszustande, wenn der Kunde der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH innerhalb dieserFrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung oderRestzahlung erklärt.1.6. <strong>Der</strong> Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, fürdie er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soferner diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärungübernommen hat.2. Vertragsgrundlagen, Leistungen, Reisevermittler,Fremdprospekte2.1. Die vertragliche Leistungspflicht der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH bestimmtsich nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigungund allen vor Reisebuchung herausgegebenen ergänzendenInformationen der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH für die jeweilige Reise.2.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels,Beförderungsunternehmen) sind von der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH nichtbevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oderZusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertragesabändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong>GmbH hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.2.3. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, dienicht von der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH herausgegeben werden, sind für die<strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweitsie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstandder Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflichtder <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH gemacht wurden.3. Leistungsänderungen3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbartenInhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendigwerden und von der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH nicht wider Treu und Glaubenherbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nichterheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweitdie geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.3.3. Die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH ist verpflichtet, den Kunden über wesentlicheLeistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrundzu informieren.3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistungist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutretenoder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,wenn die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohneMehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. <strong>Der</strong> Kundehat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong>GmbH über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reisedieser gegenüber geltend zu machen.4. Zahlungen4.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheinesgemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 15 %des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vorReisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergebenist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grundabgesagt werden kann.4.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keineÜbernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden 75,- €nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohneAushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.4.3. Vertragsabschlüsse 4 Wochen und weniger vor Reisebeginn verpflichtenden Kunden zur sofortigen Zahlung des gesamten ReisepreisesZug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.4.4. Soweit die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH zur Erbringung der vertraglichenReiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertraglichesZurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohnevollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahmeder Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.4.5. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nichtentsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertragzurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäßZiffer 6 zu belasten.5. Preisänderungen5.1. Die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbartenPreis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabenfür bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren odereiner Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurseentsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischenVertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monateliegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschlussnoch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong>GmbH nicht vorhersehbar waren.5.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehendenBeförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann die<strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgendenBerechnung erhöhen:a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong>GmbH vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittelgeforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahlder Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich soergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong>GmbH vom Kunden verlangen.5.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgabenwie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbHerhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betragheraufgesetzt werden.5.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrageskann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sichdie Reise dadurch für die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH verteuert hat.5.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat die<strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von demÄnderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungenvon mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebührenvom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestensgleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH in derLage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihremAngebot anzubieten. <strong>Der</strong> Kunde hat die zuvor genannten Rechteunverzüglich nach der Mitteilung von der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH über diePreiserhöhung gegenüber der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH geltend zu machen.6. Rücktritt des Kunden – Nichtantritt der Reise –Stornokosten6.1. <strong>Der</strong> Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.<strong>Der</strong> Rücktritt ist gegenüber der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH unter der indiesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reiseüber ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesemgegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktrittschriftlich zu erklären.6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an,so verliert die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH, soweit der Rücktritt nicht von ihr zuvertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemesseneEntschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungenund für die bereits erbrachten oder reservierten oder bereitgestellten odereingekauften Leistungen sowie ihre Aufwendungen in Abhängigkeit vondem jeweiligen Reisepreis verlangen.6.3. Die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlichgestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes desRücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualenVerhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung derEntschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlichmögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs derRücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:Busreisenbis zum 60. Tag vor Reisebeginn: 20 %vom 59. – 31. Tag vor Reisebeginn: 25 %vom 30. – 21. Tag vor Reisebeginn: 30 %vom 20. – 15. Tag vor Reisebeginn: 40 %vom 14. – 08. Tag vor Reisebeginn: 60 %vom 07. – 03. Tag vor Reisebeginn: 80 %bei späterem Rücktritt oder Nichtantritt: 90 %Flugpauschalreisen (<strong>Reisen</strong> mit Hin- und /oder Rückflug)bis zum 90. Tag vor Reisebeginn: 20 %vom 89. – 43. Tag vor Reisebeginn: 25 %vom 42. – 29. Tag vor Reisebeginn: 35 %vom 28. – 15. Tag vor Reisebeginn: 50 %vom 14. – 08. Tag vor Reisebeginn: 70 %vom 07. – 03. Tag vor Reisebeginn: 80 %bei späterem Rücktritt oder Nichtantritt: 90 %See- und Flusskreuzfahrten (inklusive <strong>Hurtigruten</strong>)bis zum 90. Tag vor Reisebeginn: 20 %vom 89. – 49. Tag vor Reisebeginn: 25 %Vom 48. – 31. Tag vor Reisebeginn: 40 %Vom 30. – 21. Tag vor Reisebeginn: 50 %Vom 20. – 15. Tag vor Reisebeginn: 60 %Vom 14. – 03. Tag vor Reisebeginn: 80 %bei späterem Rücktritt oder Nichtantritt: 90 %6.4. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärungbei der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH. Dem Kunden wird der schriftlicheRücktritt empfohlen.6.5. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong>GmbH nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlichniedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.6.6. Die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehendenPauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit die<strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungenals die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH einen solchen Anspruch geltend, so ist die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong>GmbH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigungetwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigenVerwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.6.7. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherungsowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten beiUnfall oder Krankheit dringend empfohlen.6.8. Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungendes § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch dievorstehenden Bestimmungen unberührt.7. Umbuchungen7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungenhinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts,der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustieg- oder Ausstiegsortsbei Busreisen (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglichund wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann die<strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH bis zu dem bei den Rücktrittskosten genanntenZeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von25,- € pro Kunden erheben.7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können,sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vomReisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den dort festgelegten Bedingungenund gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nichtbei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen8.1. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäßangeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnensind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingendenGründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.Die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH wird sich um Erstattung der erspartenAufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtungentfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oderwenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungenentgegenstehen.9. Rücktritt der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH wegen Nichterreicheneiner Mindestteilnehmerzahl9.1. Die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahlnach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktrittsdurch die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH müssen in der konkreten Reiseausschreibungoder, bei einheitlichen Regelungen für alle <strong>Reisen</strong> oder bestimmte Artenvon <strong>Reisen</strong>, in einem allgemeinen <strong>Katalog</strong>hinweis oder einer allgemeinenLeistungsbeschreibung angegeben sein.b) Die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH hat die Mindestteilnehmerzahl und die spätesteRücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dortauf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.c) Die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber dieAbsage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass dieReise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführtwird.d) Ein Rücktritt der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH später als 4 Wochen vor Reisebeginnist unzulässig.e) <strong>Der</strong> Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestensgleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH inder Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihremAngebot anzubieten. <strong>Der</strong> Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach derErklärung über die Absage der Reise durch die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH diesergegenüber geltend zu machen.9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält derKunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen10.1. Die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH kann den Reisevertrag ohne Einhaltungeiner Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnungder <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchemMaß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertragesgerechtfertigt ist.10.2. Kündigt die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH, so behält sie den Anspruch auf denReisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungensowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigenVerwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt,einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.11. Kündigung infolge höherer Gewalt11.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarerhöherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, sokönnen sowohl der Reiseveranstalter als auch der <strong>Reisen</strong>de den Vertragallein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.11.2. Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriftendes § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. DieMehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälftezu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem <strong>Reisen</strong>den zur Last.12. Pflicht des <strong>Reisen</strong>den zur Mängelanzeige währendder Reise; Kündigung des Reisevertrages durch denKunden; Pflichten des Kunden im Zusammenhang mitFlugreisegepäck12.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeigeist bei <strong>Reisen</strong> mit der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH wie folgt konkretisiert:a) <strong>Der</strong> Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich derörtlichen Vertretung der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH (Reiseleitung, Agentur)anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdatender Vertretung der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH wird der Kunde spätestens mitÜbersendung der Reiseunterlagen informiert.c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretungoder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, Mängelunverzüglich direkt der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH unter der angegebenenAnschrift anzuzeigen.d) Ansprüche des <strong>Reisen</strong>den entfallen nur dann nicht, wenn die dem<strong>Reisen</strong>den obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.12.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sindnicht befugt und von <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH nicht bevollmächtigt, Mängel zubestätigen oder Ansprüche gegen die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH anzuerkennen.12.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt,so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm dieReise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong>GmbH erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erstzulässig, wenn der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH oder, soweit vorhanden und vertraglichals Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung,Agentur), eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben
verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. <strong>Der</strong> Bestimmung einer Fristbedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong>GmbH oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortigeKündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des <strong>Reisen</strong>dengerechtfertigt wird.12.4. Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungenbei Flugreisen vom <strong>Reisen</strong>den unverzüglich anOrt und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaftanzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenndie Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeigeist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, dieBeschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oderder örtlichen Vertretung der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH anzuzeigen.13. Haftungsbeschränkung13.1. Die vertragliche Haftung der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH für Schäden, dienicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässigherbeigeführt wird oderb) soweit die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH für einen dem Kunden entstehendenSchaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgersverantwortlich ist.13.2. Die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen,Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die alsFremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungenvon und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn dieseLeistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigungausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners alsFremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für denKunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong>GmbH sind. Die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH haftet jedocha) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenenAusgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort,Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringungwährend der Reise beinhalten,b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzungvon Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong>GmbH ursächlich geworden ist.13.3. Eine etwaige Haftung der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH wegen der Verletzungvon Pflichten als Reisevermittler bleibt durch die vorstehendenRegelungen unberührt.14. Ausschlussfrist und Verjährung14.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hatder Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenenZeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.14.2. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichenReiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einenam Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einenSonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.Mit Sicherheiteine schöne Reise14.3. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen.14.4. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltendmachen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindertworden ist.14.5. Die Frist aus 14.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden<strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> Reiseschutz – FüR <strong>Reisen</strong> Bis 31 Tage –123456Mit MitSicherheitSicherheiteineeine schöneschöne ReiseReiseReise-Rücktrittsversicherung❍ Versicherungssumme bis zur Höhe des jeweiligen Reisepreisesoder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen,wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 eAbs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruchwegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruchwegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigunggeltend zu machen.14.6. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus derVerletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einervorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbHoder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong>GmbH beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprücheauf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH oder eines gesetzlichenVertreters oder Erfüllungsgehilfen der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH beruhen.14.7. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjährenin einem Jahr.14.8. Die Verjährung nach Ziffer 14.6 und 14.7 beginnt mit dem Tag,der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag derFrist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkanntenallgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle einessolchen Tages der nächste Werktag.14.9. Schweben zwischen dem Kunden und der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbHVerhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründendenUmstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährungtritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften15.1. Die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH wird Staatsangehörige eines Staates derEuropäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, überBestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vorVertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantrittunterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständigeKonsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheitenin der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B.Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.15.2. <strong>Der</strong> Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführender behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlicheImpfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies giltnicht, wenn er die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH nicht, unzureichend oder falschinformiert hat.15.3. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziffer 3.1. hat derKunde selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen,sofern sich die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH nicht ausdrücklich zur Beschaffung derVisa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.15.4. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungenfür den Reisebeginn nicht angetreten werden, so ist der Kunde hierfürverantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführenist (z. B. kein gültiges Visum oder fehlende Impfung). Insoferngilt Ziffer 6. (Rücktritt) entsprechend.16. Informationen zur Identität ausführenderLuftfahrtunternehmen16.1. Die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH informiert den Kunden entsprechend derEU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identitätdes ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei<strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> Reiseschutz – FüR <strong>Reisen</strong> Bis 31 Tage –Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)<strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong>❍ zusätzlicher KostenersatzReiseschutzbei Reiseabbruch,– FüRbei<strong>Reisen</strong>vorzeitigerBis 31oderTageverspäteter–RückreiseReise-Krankenversicherung1Reise-Rücktrittsversicherung1 Reise-Rücktrittsversicherung❍ Bei KrankheitVersicherungssumme oder Unfall imbis Auslandzur Höhe erstattendes jeweiligen wir IhnenReisepreisesdie Kosten für:2❍❍ ambulante VersicherungssummeBehandlung bis zur Höhe des jeweiligen ReisepreisesUrlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)beim Arzt, Zahnarzt, Medikamente2❍ stationäre Urlaubsgarantie ❍ zusätzlicher Behandlung Kostenersatz (Reiseabbruch-Versicherung)im Krankenhaus bei Reiseabbruch, einschließlich bei vorzeitiger Operationenoder verspäteter Rückreise3❍ medizinisch ❍ zusätzlicher sinnvolle Kostenersatz Rücktransporte bei Reiseabbruch, (auch Rettungsflüge)bei vorzeitiger oder verspäteter RückreiseReise-Krankenversicherung3 Reise-KrankenversicherungNotfall-Versicherung Bei Krankheit oder Unfall inkl. im Schutzengel Ausland erstatten auf wir Ihnen <strong>Reisen</strong> die Kosten für:❍Bei ambulante Krankheit oder Behandlung Unfall im beim Ausland Arzt, erstatten Zahnarzt, wir Medikamente Ihnen die Kosten für:❍ Notruf-Service, weltweit – rund um die Uhr❍ stationäre ambulante Behandlung beim Krankenhaus Arzt, Zahnarzt, einschließlich MedikamenteOperationenReise-Unfallversicherung❍ medizinisch stationäre Behandlung sinnvolle Rücktransporte im Krankenhaus (auch einschließlich Rettungsflüge) Operationen❍ Versicherungssumme ❍4medizinisch sinnvolleNotfall-Versicherung je Rücktransporteinkl. versicherte Schutzengel Person: (auch Rettungsflüge)auf im Todesfall <strong>Reisen</strong> 20.000,– EUR4 Bei Notfall-Versicherung ❍Kindern Notruf-Service, bis zur Vollendung weltweit inkl. des – 18. rund Schutzengel Lebensjahres um die Uhr im Todesfall: auf <strong>Reisen</strong> 10.000,– EUR.Reisegepäck-Versicherung❍5Notruf-Service, weltweit – rund um die UhrReise-Unfallversicherung5❍ Versicherungssumme je versicherte Person: im Todesfall 20.000,– EUR❍ Versicherungssumme:Reise-Unfallversicherung2.000,– EUR je versicherte Person❍ Bei Versicherungssumme Kindern bis zur Vollendung je des versicherte 18. Lebensjahres Person: im Todesfall: im Todesfall 10.000,– 20.000,– EUR. EURHinweise zu den Jahresversicherungen:Die Prämien sind unabhängig vom Reiseveranstalterund gelten jeweils bis zum versicherten Reisepreis fürbeliebig viele <strong>Reisen</strong> pro versichertem Jahr.Maximale Dauer je Reise: 56 Tage.Weitere Jahresversicherungen auf Anfrage.Hinweise zu den Jahresversicherungen:Die Prämien Hinweise sind zu unabhängig den Jahresversicherungen:vom ReiseveranstalterDie und Prämien gelten jeweils sind unabhängig bis zum versicherten vom Reiseveranstalter Reisepreis fürund gelten beliebig jeweils viele bis <strong>Reisen</strong> zum pro versicherten versichertem Reisepreis Jahr.fürbeliebig Maximale viele <strong>Reisen</strong> Dauer pro je Reise: versichertem 56 Tage.Jahr.Weitere Maximale Jahresversicherungen Dauer je Reise: 56 auf Tage. Anfrage.Weitere Jahresversicherungen auf Anfrage.Alle Prämienohne Selbstbehalt!Alle PrämienAlle ohne Prämien Selbst-ohne behalt!Selbstbehalt!der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en)bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringendenFlugbeförderungsleistungen.16.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende(n) Flug ge sellschaft(en)noch nicht fest, so ist die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH verpflichtet, demKunden die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flugdurchführen wird/werden. Sobald die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH weiß, welcheFluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den Kunden informieren.16.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaftgenannte Fluggesellschaft, wird die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH den Kundenunverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist,über den Wechsel informieren.16.4. Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften,denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaatenuntersagt ist), ist im Internet unter http://air-ban.europa.eu abrufbar undin den Geschäftsräumen der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH einzusehen.17. Rechtswahl und Gerichtsstand17.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Diesgilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.17.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH imAusland für die Haftung der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH dem Grunde nach nichtdeutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen,insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen desKunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.17.3. <strong>Der</strong> Kunde kann die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH nur an deren Sitz verklagen.17.4. Für Klagen der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH gegen den Kunden ist derWohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw.Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personendes öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihrenWohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oderderen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebungnicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong>GmbH vereinbart.17.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweitauf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen imMitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstigersind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechendendeutschen Vorschriften.18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen undDatenschutzhinweis18.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlichnicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.18.2. Die <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH macht gemäß § 33 BDSG darauf aufmerksam,dass sie die personenbezogenen Daten des <strong>Reisen</strong>den in ihrer EDVim Rahmen der notwendigen Abwicklung der einzelnen Reise und fürseine eigenen werblichen Zwecke speichert. Eine Weitergabe der Datenan Dritte ist ausgeschlossen, sofern eine (teilweise) Weitergabe der Datenfür eine ordnungsgemäße Durchführung der Reise nicht notwendig ist.Reiseveranstalter ist die<strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> GmbH · Diepenbroich 39 · 51491 OverathGeschäftsführer: Bernd RubarthHandelsregister Köln: HRB 47323Telefon: 02206-6001 0 · Fax: 02206-6001 11E-Mail: post@blitz-reisen.deBuchen sieden TestsiegerBuchen sieden Buchen Testsieger sieden TestsiegerBei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall: 10.000,– EUR.6Reisegepäck-VersicherungPRämie6 Reisegepäck-Versicherung❍ Versicherungssumme: PRämie 2.000,– EUR je versicherte Person PRämiePRämiePRämie Jahresschutz<strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> Premium-schutz ❍ Versicherungssumme: <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> 2.000,– Komplett-schutz EUR je versicherte Person Reise-Rücktrittsversicherung und Reise-Rücktrittsversicherung – solo – Reise-Rücktrittsversicherung undReisepreis einzelperson Reisepreis einzelperson Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) Reisepreis einzelperson Urlaubsgarantiepro Personpro Personpro PersonPRämiePRämiePRämieReisepreis pro Person einzelpersonPRämiePRämie JahresschutzVers. Reisepreis je Reise einzelpersonbis EUR<strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> Premium-schutz EUR bis <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> EURKomplett-schutz EUR Reise-Rücktrittsversicherung bis EURundEUR Reise-Rücktrittsversicherung bis EUR – solo –EURbis max. EUREURPRämie 500,– 28,– PRämie500,– 26,–PRämie500,– PRämieReise-Rücktrittsversicherung undReisepreis einzelperson Reisepreis einzelperson Urlaubsgarantie 25,–500,– 22,–PRämie Jahresschutz(Reiseabbruch-Versicherung)<strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> Premium-schutz <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong> Komplett-schutz Reise-Rücktrittsversicherung und Reise-Rücktrittsversicherung Reisepreis einzelperson – solo – Urlaubsgarantie1.000,– 44,–1.000,– 38,–1.000,– 37,–Reise-Rücktrittsversicherung1.000,– 34,–1.000,– und49,–pro Personpro Personpro Person1.500,– Reisepreiseinzelperson60,–Reisepreiseinzelperson Urlaubsgarantie Reisepreis pro Person (Reiseabbruch-Versicherung)einzelperson1.500,– 55,–1.500,– 53,–Reisepreiseinzelperson1.500,– UrlaubsgarantieVers. Reisepreis je Reise einzelpersonbis EUREUR bis EUREURbis EUREUR 47,–pro Personpro Personbis EUREURReisepreis 2.000,– 81,–2.000,– 69,–pro Person einzelperson pro Personbis max. EUREUR500,– 28,–500,– 26,–2.000,– 65,– 500,– 2.000,– 22,–Vers. Reisepreis je Reise59,–2.000,– einzelperson 69,–bis EUREUR bis EUREURbis EUR500,–EUR25,– bis EUREURbis max. EUR1.000,– 44,–1.000,– 38,–2.500,– 97,–2.500,– 83,–1.000,– 37,–1.000,– 34,–1.000,– EUR 49,–500,– 28,–26,–2.500,– 25,– 75,– 500,– 2.500,– 22,–68,–1.500,– 60,–1.500,– 55,–3.000,– 1.000,– 109,– 44,– 3.000,– 1.000,– 95,– 38,–1.500,–3.000,– 86,–3.000,– 79,–4.000,– 139,–1.000,–53,–37,–1.500,–1.000,–47,–34,–1.000,– 49,–2.000,– 81,–2.000,– 69,–2.000,– 59,–2.000,– 69,–4.000,– 1.500,– 2.500,– 144,– 60,–97,– 4.000,– 1.500,– 2.500,– 119,– 55,–2.000,– 1.500,–65,–83,–2.500,– 4.000,– 53,–75,– 111,–1.500,–2.500,– 4.000,– 47,–68,–105,–2.000,– 81,–2.000,– 69,–2.000,– 59,–2.000,–ab 4.001,– 214,– ab 4.001,– 179,–ab 4.001,– 154,–ab 4.001,– 139,–6.000,–69,–149,–2.000,– 65,–3.000,– 109,–3.000,– 95,–3.000,– 86,–3.000,– 79,–4.000,– 139,–2.500,– 97,–2.500,– 83,–4.000,– 144,–4.000,– 2.500,– 75,–2.500,– 68,–119,–4.000,– 111,–4.000,– 105,–1 2 3 4 3.000,– 5 6 109,–1 2 43.000,– 5 6 95,–1 23.000,– 179,–4.000,– 139,–3.000,– 86,–1 2ab 4.001,– 214,– ab 4.001,– 179,–ab 4.001,– 154,–ab 4.001,– 139,–6.000,– 149,–4.000,– 144,–4.000,– 119,–4.000,– 111,–4.000,– 105,–1 ab 2 4.001,– 3 4 5 6 214,– 1 ab 2 4.001,– 4 5 6179,– 1 2ab 4.001,– 154,– 1ab 4.001,– 139,–6.000,– 149,–1 2Abschließbar 1 2 sofort 3 4bei 5 Buchung, 6 jedoch spätestens 1 2 bis 4 30 5 Tage 6 vor Reiseantritt. Liegen 1 2zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 1weniger als 30 Tage, muss der Abschluss 1innerhalb 2 von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.Abschließbar Diese Informationen sofort bei Buchung, geben den jedoch Versicherungsumfang spätestens bis 30 Tage nur vor beispielhaft Reiseantritt. Liegen wieder. zwischen Die kompletten Reisebuchung Bedingungen und Reiseantritt erhalten weniger Sie als bei 30 <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong>. Tage, muss der Maßgebend Abschluss innerhalb für den Ver von sicherungsschutz 3 Werktagen nach Reisebuchung sind die Tarifbeschreibungenerfolgen.TB-<strong>Blitz</strong>-D1101und die Versicherungsbedingungen VB-RS 2011 (T-D) und VB-KV 2011 (T-D) der HanseMerkur Reiseversicherung AG.Abschließbar Diese sofort Informationen bei Buchung, geben jedoch den spätestens Versicherungsumfang bis 30 Tage nur vor Reiseantritt. beispielhaft wieder. Liegen zwischen Die kompletten Reisebuchung Bedingungen und Reiseantritt erhalten Sie weniger bei <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong>. als 30 Tage, Maßgebend muss der für Abschluss den Ver innerhalb sicherungsschutz von 3 Werktagen sind die Tarifbeschreibungennach Reisebuchung erfolgen.TB-<strong>Blitz</strong>-D1101und die Versicherungsbedingungen VB-RS 2011 (T-D) und VB-KV 2011 (T-D) der HanseMerkur Reiseversicherung AG.Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen erhalten Sie bei <strong>Blitz</strong>-<strong>Reisen</strong>. Maßgebend für den Ver sicherungsschutz sind die TarifbeschreibungenTB-<strong>Blitz</strong>-D1101und die Versicherungsbedingungen VB-RS 2011 (T-D) und VB-KV 2011 (T-D) <strong>Hurtigruten</strong> der HanseMerkur Reiseversicherung 2013-2015 AG. AZ· www.blitz-reisen.de 33AZ 427_1012_<strong>Blitz</strong> <strong>Reisen</strong>_210X180.indd 1 09.10.12 14:43AZ 427_1012_<strong>Blitz</strong> <strong>Reisen</strong>_210X180.indd 1 09.10.12 14:43AZ 427 AZ 10.12 427 10.12AZ 427 10.12