13.07.2015 Aufrufe

EINFACH. GUT. BERATEN. - VIA Vorsorge GmbH

EINFACH. GUT. BERATEN. - VIA Vorsorge GmbH

EINFACH. GUT. BERATEN. - VIA Vorsorge GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Beraterdurchwahl: 09131 920073-700Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge nutzenAuch nach den Bundestagswahlen bleibt die betriebliche Altersvorsorge neben der gesetzlichenRente die wichtigste Säule für die finanzielle Absicherung im Alter.„Die betriebliche Altersvorsorgebleibt eine wichtige Säule für dieFinanzierung der Rentenzeit.“Im Wahlkampf 2013 war die betriebliche Altersvorsorge (bAV)bei den Parteien kaum ein Thema. Das war auch nicht nötig,denn die Weichen für die bAV wurden bereits in den vergangenenJahren gestellt. „Die Rahmenbedingungen für diebAV sind derzeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gut – auchwenn noch mehr getan werden könnte“, sagt Tobias Bailer.„Daher sieht die Politik aktuell keine Notwendigkeit, etwasdaran zu ändern.“ Wie auch immer also die Koalitionsverhandlungenfür die neue Legislaturperiode ausgehen werden: Andem derzeitigen System der betrieblichen Altersvorsorge wirdaller Voraussicht nach nicht gerüttelt.Und das ist im Grunde auch gut so. Denn die bAV hat sich inden vergangenen Jahrzehnten zu einem wichtigen Bestandteilim Mix der Altersvorsorge entwickelt – und ihre Bedeutungwird weiter wachsen. Dass die gesetzliche Rente nicht mehrausreichen wird, um ihren Lebensstandard im Alter zu halten,ist den meisten Bürgern mittlerweile bewusst. Ebensowie die Notwendigkeit, dass sie fürs Alter zusätzlich vorsorgenmüssen. Und doch tun viele Deutsche nichtgenug, um später tatsächlich finanziell sorgenfreiüber die Runden zu kommen: Die einen schöpfendie Möglichkeiten der staatlichen Zulagen nichtvollständig aus, die anderen kündigen Rentenverträgevorzeitig, statt bis zum Ende mit denZahlungen durchzuhalten, wiederum andere legenihre Verträge still und können deshalb im Alternur mit geringen Rentenzahlungen rechnen. Diestaatlich geförderte Riester-Rente allein wird dieRentenlücke nicht schließen können, warnt derSozialbeirat der Bundesregierung. Und das aktuellniedrige Zinsniveau macht es den Sparern zusätzlichschwer, für ihr erarbeitetes Kapital einevernünftige Rendite zu bekommen – Sparbücher,Tages- oder Festgelder werfen kaum Gewinne ab.Ein weiteres Problem ist, dass viele Menschen dieAuswirkungen der Inflation unterschätzen. Was sichTOP STORY WEITERLESEN }EDITORIAL NEWS TOP STORY INTERVIEW KOLUMNE TIPPS ACTIVEImpressum / DisclaimerSchreiben Sie uns Zur Website Kunden-Login Weiterempfehlen<strong>VIA</strong> POST Nr. 3/2013 I Seite 4


Beraterdurchwahl: 09131 920073-700Amtliches WahlergebnisBundestagswahl 2013CDU/CSU 41,5 %SPD 25,7 %Linke 8,6 %Grüne 8,4 %FDP 4,8 %AfD 4,7 %Piraten 2,2 %Weitere Infos zu diesem Thema –Klick auf das jeweilige Logo.heute nach einer stattlichen Summe anhört, ist im Rentenalterweit weniger wert. Und je länger der Ruhestand noch auf sichwarten lässt, umso höher ist der Wertverlust des Ersparten. EinBeispiel: Bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von jährlichzwei Prozent sind 100.000 Euro in zwei Jahrzehnten nur noch rund67.000 Euro wert. Um in 20 Jahren die gleiche Kaufkraft wie heutezu erreichen, müsste man stattdessen über 148.500 Euro ansparen.Hinzu kommt, dass ab dem Jahr 2040 gesetzliche Renten vollversteuert werden müssen. Und nicht zuletzt müssen gesetzlichVersicherte nach aktuell geltendem Recht für ihre Betriebsrentenden vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen.Altersvorsorge wird den Bürgern heute also wirklich nicht leichtgemacht. Was können sie tun, um trotz aller Widrigkeiten derdrohenden Altersarmut zu entkommen? <strong>VIA</strong> <strong>Vorsorge</strong> empfiehltallen Arbeitnehmern, auf jeden Fall den Steuervorteil und diesich verringernden Sozialversicherungsbeiträge der betrieblichenAltersvorsorge zu nutzen. Je nach Vertrag lässt sich durch bAV-Aktivitäten bereits ein guter Teil der Rentenlücke ausgleichen.Gleichzeitig sollte die neue Regierung Betriebsrenten künftigbeitragsfrei stellen, damit keine Abgaben mehr für Kranken- undPflegeversicherung anfallen. „Mit dieser Maßnahme hätten alleArbeitnehmer eine gute Chance, ihren Lebensstandard auch imAlter aufrechtzuerhalten“, sagt Tobias Bailer.„Die politischen Weichen für die betrieblicheAltersvorsorge wurden schon in der Vergangenheitrichtig gestellt.“Was darüber hinaus gegen die drohende Altersarmut getanwerden kann, diskutieren Experten auch auf dem ZukunftsmarktAltersvorsorge am 18. und 19. Februar 2014in Berlin. Auf dem Fachforum, das nächstes Jahrbereits zum 15. Mal stattfindet, werden unteranderem Repräsentanten der neuen Bundesregierungund der Opposition erwartet, die mit denbAV-Experten über die Zukunft der Altersvorsorgediskutieren werden. „Bis dahin“, erwartet TobiasBailer, „dürften sich auch in der Politik konkreteinhaltliche Richtungen beziehungsweise Maßnahmenfür die bAV herauskristallisiert haben.“WEITERFÜHRENDE LINKS:Zur Veranstaltung Zukunftsmarkt AltersvorsorgeZur Anmeldung Zukunftsmarkt AltersvorsorgeEDITORIAL NEWS TOP STORY INTERVIEW KOLUMNE TIPPS ACTIVEImpressum / DisclaimerSchreiben Sie uns Zur Website Kunden-Login Weiterempfehlen<strong>VIA</strong> POST Nr. 3/2013 I Seite 5


Beraterdurchwahl: 09131 920073-700<strong>VIA</strong> <strong>Vorsorge</strong> steht für kompetente Beratung.Interview mit Martin Neuhaus, Hauptabteilungsleiter Personalwesen & Prokurist der Kliniken Nordoberpfalz AGMartin NeuhausHauptabteilungsleiter Personalwesen, Prokurist,Kliniken Nordoberpfalz AGE-Mail martin.neuhaus@kliniken-nordoberpfalz.deWeitere Informationen zu den KlinikenNordoberpfalz erhalten Sie hier.<strong>VIA</strong> Post: Herr Neuhaus, Sie haben sich in dem Segment derbAV-Kooperation für <strong>VIA</strong> <strong>Vorsorge</strong> als Partner entschieden. Waswaren die ausschlaggebenden Gründe?Martin Neuhaus: Uns hat das Gesamtkonzept überzeugt: derganzheitliche, strukturierte und verständliche Prozess der Mitarbeiter-Beratungsowie die Entlastung der Personalabteilung beider Einführung und Verwaltung der bAV-Thematik.<strong>VIA</strong> Post: Was waren die Motive der Kliniken Nordoberpfalz fürdie Einführung der betrieblichen Altersvorsorge?Martin Neuhaus: Im Rahmen der tariflichen Entgeltumwandlungund als Einrichtung mit sozialem Selbstverständnis nehmenwir den Fürsorge-Gedanken sehr ernst. Dies gilt nicht nur fürunsere Patienten, sondern wird selbstverständlich auch interngelebt. Daher war zweifelsohne klar, dass wir die betrieblicheAltersvorsorge gewissenhaft an unsere Mitarbeiter herantragenund diese bestmöglich beraten lassen.<strong>VIA</strong> Post: Wie haben Sie und Ihr Team die tägliche Arbeit mitden Beratern der <strong>VIA</strong> <strong>Vorsorge</strong> erlebt?Martin Neuhaus: Das Team war professionell,strukturiert, kompetent und immer sehr freundlich.Wir waren zu Beginn nicht überzeugt, dass dasProjekt ohne Störung der Betriebsabläufe erfolgenwürde. <strong>VIA</strong> <strong>Vorsorge</strong> hat aber auch in diesem Fallgehalten, was sie versprochen haben.<strong>VIA</strong> Post: Wie hat sich das Engagement von<strong>VIA</strong> <strong>Vorsorge</strong> für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitergelohnt?Martin Neuhaus: Kompetente Beratung, finanzielleAbsicherung im Rentenalter, zufriedene Mitarbeiterund ein zufriedenes Management sprechen fürsich. Trotz der teilweisen Förderung durch uns alsArbeitgeber konnten wir zusätzlich jährlich Sozialversicherungsbeiträgeeinsparen.EDITORIAL NEWS TOP STORY INTERVIEW KOLUMNE TIPPS ACTIVEImpressum / DisclaimerSchreiben Sie uns Zur Website Kunden-Login Weiterempfehlen<strong>VIA</strong> POST Nr. 3/2013 I Seite 6


Beraterdurchwahl: 09131 920073-700Steuern optimieren bei AbfindungszahlungenJohannes LinkRechtsanwalt und Fachanwalt für ArbeitsrechtTel. +49 911 35092-0E-Mail rae@link-siry-kupfer.deWeitere Informationen zu Link,Siry, Kupfer finden Sie hier.Auch wenn der konjunkturelle Aufschwung zu einer Beruhigung des Arbeitsmarktesgeführt hat, steht eine Vielzahl von Unternehmen weiterhinunter Kostendruck, der vielfach eine Senkung der Personalkosten für notwendigerachten lässt. Folge dieser gewünschten Personalkosteneinsparungensind oftmals freiwillige Programme, im Rahmen derer einzelnenMitarbeitern hohe Abfindungssummen für den Fall angeboten werden,dass sie das Unternehmen freiwillig verlassen.Die oftmals hohen Abfindungssummen sind allerdings nur auf den erstenBlick lukrativ. Zwar werden diese Summen nicht um die Sozialversicherungsbeiträgegemindert, unterfallen aber in voller Höhe der Lohnsteuer.Freibeträge in diesem Bereich gibt es bereits seit einigen Jahren nichtmehr. Übrig geblieben ist die sogenannte Fünftel-Regelung, die allerdingsnur wenigen Arbeitnehmern tatsächlich hilft. Sie ist nur dann sinnvollanzuwenden, wenn der Steuerpflichtige erst durch die Abfindung einemdeutlich höheren Steuersatz unterworfen wird.Allerdings hält das Steuerrecht ein spezielles Bonbon für diejenigenbereit, die die Abfindung ganz oder teilweise in eine Altersversorgunginvestieren wollen. Beiträge für die betriebliche Altersversorgung, die ausAnlass der Beendigung des Dienstverhältnisses nach dem 31. Dezember2004 geleistet werden, können unter Anwendung einer sogenanntenVervielfältigungsregelung mit 20 % pauschal besteuert werden. Sofernder Arbeitnehmer also bereits eine betriebliche Altersversorgung besaß,für die bis zuletzt pauschal versteuerte Beiträge nach § 40b EStG bezahltwurden, kann er auch bei einer Abfindungszahlung seine zuzahlenden Steuern mindern. Der Arbeitgeber muss dann denentsprechenden Betrag in eine neue betriebliche Direktversicherungeinbringen und darf diesen nicht bar auszahlen,sodass in diesem Fall eine Pauschalversteuerung mit 20 %vorgenommen wird.Die Höhe des – jeweils individuellen - Betrags, der aufgrunddieser sogenannten Vervielfältigungsregelung pauschalversteuert werden kann, errechnet sich grundsätzlich nach derFormel „Dienstjahre vervielfacht jeweils mit 1.752 €, gekürztum die tatsächlich pauschal versteuerten Beiträge im Ausscheidejahr,plus den vorausgegangenen sechs Jahren“. Diesführt also dazu, dass je länger der Arbeitnehmer im Betriebwar, eine höhere Ersparnis möglich ist.Die Vervielfältigungsregelung bietet also gerade bei Arbeitnehmern,die freiwillig aus einem Unternehmen ausscheiden, sichanderweitig orientieren und bereits einen neuen Arbeitsplatzin Aussicht haben, eine attraktive Möglichkeit, einerseits Steuernzu sparen und andererseits für ihre Rente vorzusorgen.Die Einzelheiten einer solchen Lösung sollten jedoch immervorab mit Rechtsanwalt, Steuerberater und einem Anbieter fürbetriebliche Altersversorgung abgeklärt werden.EDITORIAL NEWS TOP STORY INTERVIEW KOLUMNE TIPPS ACTIVEImpressum / DisclaimerSchreiben Sie uns Zur Website Kunden-Login Weiterempfehlen<strong>VIA</strong> POST Nr. 3/2013 I Seite 7


Beraterdurchwahl: 09131 920073-700Aufstockungsaktion Direktversicherung 2013Die bAV-Kampagne 2013 hat zum Thema die Aufstockung der bereits bestehenden Direktversicherungen.Die Aktion läuft vom 16. September bis zum Jahresende.Weitere Informationen zur VersicherungskammerBayern erhalten Sie hier.Was ist das Ziel der Aufstockungsaktion?Viele Kunden, die bereits eine Direktversicherung haben, nutzen nochnicht den maximalen möglichen Sparbeitrag, der sozialversicherungs-und steuerfrei in eine Direktversicherung bespart werden kann.Diese Aktion hat zum Ziel, den Anteil der Sparer mit einer maximalenSparrate zu erhöhen. Zur Vertriebsunterstützung werden Datenblätterzu den jeweiligen Kunden zur Verfügung gestellt, die in den Kundenterminenhilfreich sind. Die erforderlichen Antragsunterlagen für denbestandsführenden Vertriebspartner liegen im Kampagnenbereich desVKB Extranets. Die Aktion läuft bis Ende des Jahres. Wichtig: SpätesterVersicherungsbeginn ist der 1. Dezember 2013.Welche Kunden werden angesprochen?Kunden mit bereits bestehender Direktversicherung werden selektiertund direkt angesprochen. Der Versicherungsbeginn soll vor dem01. Dezember 2011 liegen. Allerdings ist das maximale Eintrittsalter aufdas 50. Lebensalter begrenzt. Folgende Kunden mit einer Direktversicherungsollen nicht berücksichtigt werden: Kunden, die eine Direktversicherungüber den kommunalen öffentlichen Dienst, den BRK, dieSparkassen und die Zweckverbände haben; bestehende Verträge nachTarif ARD (BzMI) und Verträge mit Zusatzversicherungen.Wie wird die Aktion umgesetzt?Für jeden Kunden mit einem Direktversicherungsvertrag wird ein Datenblattmit maximal drei Berechnungsbeispielen vorbereitet. Die Rechenbeispieledienen als Hilfestellung im Kundengespräch. Die Berechnungen orientierensich am Direktversicherungstarif AR1 unter Berücksichtigung der bishervereinbarten Tarifstufe und einer monatlichen Beitragszahlungsweise. ZurBerechnung werden folgende Monatsbeiträge herangezogen: 50 Euro, 100Euro und 232 Euro.Die dritte Beitragsvariante mit einem Monatsbeitrag von 232 Euro wurde gewählt,da eine erhebliche Zahl der Bestandsverträge die Pauschalbesteuerungnach §40b EStG nutzen. Falls einer der drei Beiträge aufgrund eines bestehendenDirektversicherungsvertrages nicht möglich ist, wird dieser auf demDatenblatt nicht angezeigt. Dagegen wird der Differenzbetrag zum Maximalbetragvon 232 Euro zur Auslotung des möglichen Sparbetrages dargestellt.Bei Einzelverträgen wird in die Berechnung noch der Unterschied zwischenden Tarifen AR1 und FARDV mit aufgenommen. Ansonsten gelten die Hinweisezu den Gruppenverträgen.Wir wünschen Ihnen erfolgreiche Kundentermine!EDITORIAL NEWS TOP STORY INTERVIEW KOLUMNE TIPPS ACTIVEImpressum / DisclaimerSchreiben Sie uns Zur Website Kunden-Login Weiterempfehlen<strong>VIA</strong> POST Nr. 3/2013 I Seite 9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!