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Preisliste 2013 - TH-Niess

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VII.1. Zahlungen sind zu dem in der Rechnung kalendermäßigbestimmten Termin fällig. Die Aufrechnungist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestelltenGegenforderungen zulässig.2. Zur Annahme von Schecks sind wir nicht verpflichtet.Nehmen wir sie an, so geschieht dies nur zahlungshalber.Die Kosten der Diskontierung und der Einziehungträgt der Besteller. Für nicht rechtzeitigeVorlage und/oder Protestierung haften wir nur beigrobem Verschulden.3. Im Verzugsfall berechnen wir ab Verzugsbeginn Verzugszinsenin Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatzder Deutschen Bundesbank, mindestensaber 7%. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten,dass insoweit kein oder ein wesentlich geringererSchaden entstanden sei.4. Steht uns Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu,so können wir als Schaden 20% des Kaufpreisesohne Schadensnachweis verlangen, es sei denn, derKunde weist nach, dass der Schaden nicht entstandenoder wesentlich niedriger ist als 20% des Kaufpreises.Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.5. Mindert sich die Kreditwürdigkeit des Bestellersoder gerät der Besteller mit seiner Hauptverpflichtungaus diesem oder einem anderen Vertrag mituns ganz oder teilweise in Verzug, so sind wir – vorbehaltlichder sonstigen gesetzlichen Rechte – berechtigt,Sicherheitsleistung durch Hinterlegung oderdurch selbstschuldnerische Bürgschaft einer großenBank oder Sparkasse mit Sitz in der BundesrepublikDeutschland zu verlangen. Bis zur Erbringung derSicherheit sind wir berechtigt, unsere Leistungeneinzustellen. Soweit wir bereits geleistet haben, werdenunsere etwa noch nicht fälligen Forderungensofort fällig, sofern nicht dem Besteller ein Leistungsverweigerungsrechtnach § 320 BGB oder einauf demselben Vertragsverhältnis beruhendes Zurückbehaltungsrechtzusteht. Das Gleiche gilt fürForderungen aus früheren Verträgen.VIII.1. Im Falle des Leistungsverzuges oder der von uns zuvertretenden Unmöglichkeit der Leistung sowie imFalle von Pflichtverletzungen durch uns oder unsereErfüllungsgehilfen, ist unsere Haftung auf Vorsatzund grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle einerlediglich fahrlässigen Pflichtverletzung und sofernder Besteller Vollkaufmann ist, beschränkt sich unsereHaftung dem Umfang nach bei allen Schadenersatzansprüchenauf den Schaden, der bei einemSchadenereignis dieser Art typischerweise naheliegtund vorhersehbar ist.2. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nichtfür Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit vonPersonen.IX.3. Sollte sich herausstellen, dass die Haftungsbegrenzungden Besteller -entgegen den Geboten von Treuund Glauben- unangemessen benachteiligt, leistenwir Schadenersatz, jedoch nicht für Produktionsausfallund entgangenen Gewinn des Bestellers oderseines Abnehmers; nicht für einen Schaden, denwir bei Vertragsschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzungnicht hatten voraussehen müssen(voraussehbarer Schaden).Außerdem ist diese Schadensersatzpflicht der Höhenach auf den Betrag der mit uns vereinbarten Vergütung(ohne Nebenkosten und Umsatzsteuer) begrenzt.Beruht ein Verzögerungsschaden auf grobeFahrlässigkeit unserer leitenden Angestellten, sohaften wir ebenfalls nur für den voraussehbarenSchaden.Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt(§ 455 BGB) mit nachstehenden Erweiterungen:1. Werden die gelieferten Artikel/Waren vom Bestellerverarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns. Wirwerden unter Ausschluss des § 950 BGB Eigentümerder hergestellten Sachen, ohne daraus verpflichtetzu werden. Werden bei der Verarbeitung auch nichtvon uns gelieferte Waren verwendet, die ihrerseitsunter entsprechendem Vorbehalt geliefert sind, sowerden wir Miteigentümer der hergestellten Warenzu der Quote, die dem Verhältnis des Verkaufswertesder von uns gelieferten Waren zum Verkaufswertder hergestellten Sachen entspricht. Der Eigentumsvorbehaltgilt auch für Bestandteile der geliefertenSachen, die von diesen getrennt werden.2. Der Besteller ist ermächtigt, die gelieferten Waren -auch, soweit sie be- oder verarbeitet worden sind -im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und zu seinennormalen Geschäftsbedingungen weiter zu veräußern,solange er sich uns gegenüber nicht im Verzugbefindet. Die Forderungen gegen Dritte aus der Weiterveräußerungder gelieferten Sachen, auch soweitsie bedingt oder künftig sind, werden hiermit im vorausan uns abgetreten. Das gilt auch für solcheForderungen, die der Besteller aufgrund der Weiterveräußerungoder im Zusammenhang damit KraftGesetzes erwirbt.Für den Fall, dass die unter Eigentumsvorbehalt geliefertenWaren ohne oder nach Verarbeitung mitanderen, nicht uns gehörenden Sachen zusammenveräußert wird, ist die Forderung aus der Veräußerungnur in Höhe der Quote an uns abgetreten, diedem Verhältnis des Verkaufswertes der von uns geliefertenWaren zum Verkaufswert der Gesamtmengeentspricht.Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßenGeschäftsgang ist nur für den Fallerteilt, dass wir Inhaber des Vergütungsanspruchsaus der Weiterveräußerung werden. Der Bestellerdarf mit dem Dritten keine Vereinbarungen treffen,die ihn in der Möglichkeit der Abtretung seiner durchdie Veräußerung erworbenen Forderungen beschränkt.Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet,dem Dritten die Abtretung anzuzeigen.Jede sonstige Verfügung über die Vorbehaltswarevor Eigentumsübergang ist dem Besteller untersagt.Hält der Besteller seine Zahlungsverpflichtungenuns gegenüber nicht pünktlich ein, so sind wir be-46

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