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Informationsbroschüre FSB (PDF, 20 Seiten, 3 MB) - Fachstelle für ...

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15Schule und die Schulpflege den von der <strong>Fachstelle</strong><strong>für</strong> Schulbeurteilung zugespielten Ball aufnehmenund das Feedback <strong>für</strong> die eigene Schul- und Unterrichtsentwicklungnutzen, erfüllt sich der Zweckder externen Beurteilung voll und ganz. Um dieSynergien zwischen externer Evaluation einerseitsund interner Qualitätssicherung und -entwicklungandererseits möglichst gross und den Aufwand <strong>für</strong>die Schule gering zu halten, lohnt es sich zu prüfen,ob der Schulprogrammzyklus auf die externe Evaluationabgestimmt werden soll (vgl. nebenstehendeGrafik). Ein Abgleichen der beiden Zyklen hat denVorteil, dass die Schule die Standortbestimmung,welche sie am Ende jedes Schulprogrammzyklusmacht, mit der Selbstbeurteilung im Rahmen derEvaluation verbinden kann. Zudem muss die Schuleihr Schulprogramm im Anschluss an die Evaluationnicht anpassen, sondern die geplanten Massnahmenkönnen direkt in das neue Schulprogrammeinfliessen.Die Entwicklungshinweise, welche die <strong>Fachstelle</strong>auf Wunsch der Schule abgibt, haben Empfehlungscharakter.Die <strong>Fachstelle</strong> <strong>für</strong> Schulbeurteilunghat kein Weisungsrecht gegenüber der Schule. DieEntscheidung, welche Massnahmen aus den Evaluationsergebnissenabgeleitet und in den kommendenJahren umgesetzt werden, trifft die evaluierteSchule. Die Massnahmen sind – wie das Schulprogrammauch – durch die Schulpflege bzw. Trägerschaftzu genehmigen.Wie erfolgt die Beurteilung vonSonderschulen im Kanton Zürich?Für Sonderschulen ist die Evaluation durch die <strong>Fachstelle</strong><strong>für</strong> Schulbeurteilung freiwillig und kostenlos.Sonderschulen legen in ihrem Rahmenkonzept dieArt der Qualitätssicherung fest. Anstelle einer externenEvaluation durch die <strong>Fachstelle</strong> können sichSonderschulen durch eine andere Stelle evaluierenlassen oder eine Selbstevaluation durchführen. EineÄnderung des Rahmenkonzepts muss durch dasVolksschulamt genehmigt werden. Sonderschulen,die sich <strong>für</strong> eine Evaluation durch die <strong>Fachstelle</strong>entscheiden, werden im Sechs-Jahres-Rhythmusbeurteilt. Der Evaluationstermin ist auf die Aufsichtsbesuchedes Volksschulamtes abgestimmt.Weshalb werden Sonderschulenähnlich wie Regelschulen evaluiert?In der «Interkantonalen Vereinbarung über dieZusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik»hat die Schweizerische Konferenz der KantonalenErziehungsdirektoren im Oktober <strong>20</strong>07 als Grundsatzfestgehalten:> > Sonderpädagogische Angebote sind Teil desöffentlichen Bildungsauftrages> > Integrative Lösungen sind separierendenLösun gen vorzuziehen, wenn dies dem Wohldes Kindes entspricht und seiner Entwicklungdienlich ist.Die Erziehungsdirektorenkonferenz hat damit dievon den Vereinten Nationen verabschiedete Erklärungvon Salamanca (UNESCO 1994) bekräftigt.Eine Studie der Interkantonalen Hochschule <strong>für</strong>Heilpädagogik Zürich (<strong>20</strong>09) über Modalitäten derEvaluation der Sonderschulung in den DeutschschweizerKantonen kam zum Schluss, dass sichdie wichtigen Qualitätsmerkmale von Regel- undSonderschulen kaum unterscheiden. Deshalb istes sinnvoll, die Evaluationsverfahren im Regel- undSonderschulbereich aufeinander abzustimmen.Auch Sonderschulen sollen durch externe EvaluationenImpulse zur Unterrichts-, Personal- undOrganisationsentwicklung erhalten. Die Beurteilungvon individuellen sonderpädagogischen und therapeutischenMassnahmen ist nicht Gegenstand derexternen Schulevaluation.

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