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Obsorge - Femail

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Maßnahmen zur Sicherungdes KindeswohlIn der Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortungwird der „Ist-Zustand“ eingefroren. Das heißt, derbisherige <strong>Obsorge</strong>status bleibt bestehen.Das Gericht hat nach Anhörung der Eltern festzulegen:– in welchem Haushalt das Kind hauptsächlichbetreut wird– ein ausreichendes Kontaktrecht für den anderenElternteil– einen vorläufigen UnterhaltDie Dauer der Phase der vorläufigen elterlichenVerantwortung dauert mindestens sechs Monate undkann auch verlängert werden. Nach Ablauf dieserPhase muss das Gericht auf Grund der Berichte derJugendgerichtshilfe und anderer Beweisergebnisseendgültig über die Frage der <strong>Obsorge</strong> entscheiden.Das Gericht muss sehr rasch Entscheidungen treffen,wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist, wie z.B.drohende Ausreise eines Elternteils mit dem Kind .Das Gericht kann folgende Maßnahmen anordnen:– Verbot der Ausreise– Abnahme der Reisedokumente des Kindes– der verpflichtende Besuch einer Familien-/Eltern-/Erziehungsberatung– Teilnahme an einer Beratung oder Schulungzum Umgang mit Gewalt und Aggression– Teilnahme an einem Erstgespräch über Mediation/SchlichtungsverfahrenAchtung: Eine Anordnung der gemeinsamen<strong>Obsorge</strong> ist auch gegen den Willen der Eltern odereines Elternteiles möglich!

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