13.07.2015 Aufrufe

Obsorge - Femail

Obsorge - Femail

Obsorge - Femail

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Maßnahmen zur Sicherungdes KindeswohlIn der Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortungwird der „Ist-Zustand“ eingefroren. Das heißt, derbisherige <strong>Obsorge</strong>status bleibt bestehen.Das Gericht hat nach Anhörung der Eltern festzulegen:– in welchem Haushalt das Kind hauptsächlichbetreut wird– ein ausreichendes Kontaktrecht für den anderenElternteil– einen vorläufigen UnterhaltDie Dauer der Phase der vorläufigen elterlichenVerantwortung dauert mindestens sechs Monate undkann auch verlängert werden. Nach Ablauf dieserPhase muss das Gericht auf Grund der Berichte derJugendgerichtshilfe und anderer Beweisergebnisseendgültig über die Frage der <strong>Obsorge</strong> entscheiden.Das Gericht muss sehr rasch Entscheidungen treffen,wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist, wie z.B.drohende Ausreise eines Elternteils mit dem Kind .Das Gericht kann folgende Maßnahmen anordnen:– Verbot der Ausreise– Abnahme der Reisedokumente des Kindes– der verpflichtende Besuch einer Familien-/Eltern-/Erziehungsberatung– Teilnahme an einer Beratung oder Schulungzum Umgang mit Gewalt und Aggression– Teilnahme an einem Erstgespräch über Mediation/SchlichtungsverfahrenAchtung: Eine Anordnung der gemeinsamen<strong>Obsorge</strong> ist auch gegen den Willen der Eltern odereines Elternteiles möglich!


Alleinige <strong>Obsorge</strong>Keine <strong>Obsorge</strong>Unverheiratete Mütter sind grundsätzlich alleineobsorgeberechtigt, solange nicht eine anderslautendeVereinbarung oder gerichtliche Entscheidung vorliegt.Im Zuge einer Trennung oder Scheidung kann diealleinige <strong>Obsorge</strong> eines Elternteiles vereinbart werdenoder das Gericht die alleinige <strong>Obsorge</strong> übertragen. Siesoll aber nicht die Regel sein.Der Elternteil ohne <strong>Obsorge</strong> hat ein Recht auf persönlichenKontakt, sowie ein Informations- und Äußerungsrecht.Er ist berechtigt, das Kind in Angelegenheiten destäglichen Lebens zu vertreten, zu pflegen und zu erziehen.Diese Befugnisse haben auch Personen, die imgemeinsamen Haushalt leben (Ehegatte oder Lebenspartnereines Elternteiles) oder in einem familiärenVerhältnis zu den Eltern stehen.<strong>Obsorge</strong>angelegenheiten des täglichen Lebens sindsolche, die häufig vorkommen und keine abänderndenAuswirkungen auf die Entwicklung desKindes haben.Zum Beispiel: Verabreichung von Medikamenten,wickeln, Überwachung der Erledigung der Hausaufgaben, Unterschreiben einer Entschuldigung für dieSchu le, Besuch einer Sprechstunde, Abholen vomKin der garten, Zustimmung zu einfachen medizinischenBehandlungen und Vergleichbares.Achtung: Bei einer Gefährdung des Kindeswohlskönnen diese Rechte gerichtlich eingeschränkt werden.


✁FEMAILFrauenInformationszentrumwww.femail.atWohnortbestimmungDas Aufenthaltsbestimmungsrecht kommt demalleine mit der <strong>Obsorge</strong> betrauten Elternteil und beige mein samer <strong>Obsorge</strong> dem Domizilelternteil (demjenigen, bei dem das Kind hauptsächlich wohnt),alleine zu.Jede Wohnortverlegung ist eine wichtige Angelegenheit,über die der andere Elternteil rechtzeitig zuinformieren ist. Das bedeutet: es ist zwar keine Zustimmungdes anderen Elternteils notwendig, er mussaber eine Äußerungsmöglichkeit haben und somitrechtzeitig informiert werden, um gegebenenfalls dasGericht anrufen zu können.Das Recht, den Wohnort zu bestimmen, umfasst aucheine Wohnortverlegung ins Ausland! Das Kindeswohlist bei einer Wohnortverlegung immer zu beachten.Ist bei gemeinsamer <strong>Obsorge</strong> noch nicht festgelegt,in welchem Haushalt das Kind hauptsächlich betreutwerden soll, darf der Wohnort des Kindes nur mitZustimmung beider Elternteile oder Genehmigung desGerichts ins Ausland verlegt werden.FEMAILFrauenInformationszentrumVorarlbergMarktgasse 6A-6800 FeldkirchT +43 5522 31002F +43 5522 31002-33M +43 699 127 35 259info@femail.atJournaldienste und Öffnungszeiten:Frauenservicestelle:Mo – Do 9.00 – 12.00 UhrFachstelle Frauengesundheit:Mi 14.00 – 17.00 UhrAußerhalb der ÖffnungszeitenBeratungstermine nach Vereinbarung.Bei Bedarf und Voranmeldung stehtIhnen gerne eine Dolmetscherinoder türkischsprachige Beraterinzur Verfügung.Telefonische Erreichbarkeit:Mo – Fr 9.00 – 16.00 UhrzusätzlichFrauenhotline 0810 006362Mo, Fr 16.00 – 18.00 Uhr TürkischDi, Fr 14.00 – 16.00 Uhr DeutschSprechtagstermine in Ihrer Gemeindeerfahren Sie über www.femail.at oderT 05522 31002

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!