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Gegenüberstellung Altes Recht - Minijob-Zentrale

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(1) und (2) …§ 34Voraussetzungen für einen Rentenanspruch und Hinzuverdienstgrenze(3) Die Hinzuverdienstgrenze beträgt(4) ...1. bei einer Rente wegen Alters als Vollrente 400 Euro,2. ...1) und (2) …§ 34Voraussetzungen für einen Rentenanspruch und Hinzuverdienstgrenze(3) Die Hinzuverdienstgrenze beträgt(4) ...1. bei einer Rente wegen Alters als Vollrente 450 Euro,2. ...§ 52Wartezeiterfüllung durch Versorgungsausgleich, Rentensplitting und Zuschläge anEntgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung(1) und (1a) …(2) Sind Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreierBeschäftigung ermittelt, wird auf die Wartezeit die volle Anzahl an Monaten angerechnet, diesich ergibt, wenn die Zuschläge an Entgeltpunkten durch die Zahl 0,0313 geteilt wird.Zuschläge an Entgeltpunkten aus einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung, diein Kalendermonaten ausgeübt wurde, die bereits auf die Wartezeit anzurechnen sind, bleibenunberücksichtigt. Wartezeitmonate für in die Ehezeit, Lebenspartnerschaftszeit oderSplittingzeit fallende Kalendermonate einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigungsind vor Anwendung von Absatz 1 oder 1a gesondert zu ermitteln.§ 52Wartezeiterfüllung durch Versorgungsausgleich, Rentensplitting und Zuschläge anEntgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreien Beschäftigung1) und (1a) …(2) Sind Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreierBeschäftigung, für die Beschäftigte nach § 6 Absatz 1b von der Versicherungspflicht befreitsind, ermittelt, wird auf die Wartezeit die volle Anzahl an Monaten angerechnet, die sich ergibt,wenn die Zuschläge an Entgeltpunkten durch die Zahl 0,0313 geteilt wird. Zuschläge anEntgeltpunkten aus einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung, die inKalendermonaten ausgeübt wurde, die bereits auf die Wartezeit anzurechnen sind, bleibenunberücksichtigt. Wartezeitmonate für in die Ehezeit, Lebenspartnerschaftszeit oder Splittingzeitfallende Kalendermonate einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung sind vorAnwendung von Absatz 1 oder 1a gesondert zu ermitteln.§ 58Anrechnungszeiten(1) Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Versicherte1 bis 5. ...6. nach dem 31. Dezember 2010 Arbeitslosengeld II bezogen haben; dies gilt nicht fürEmpfänger der Leistung,a) bis c) ...d) deren Bedarf sich nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 des§ 58Anrechnungszeiten(1) Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Versicherte1 bis 5. ...6. nach dem 31. Dezember 2010 Arbeitslosengeld II bezogen haben; dies gilt nicht fürEmpfänger der Leistung,a) bis c) ...d) deren Bedarf sich nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 des

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