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Skimming, Scraping, Scratching Verwertung fremder Datenbanken ...

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Canal Bundesgericht 2012 BGE 139 IV 17. Zentrale Findings:. Kein neues Immaterialgüterrecht durch Art. 5 lit. c UWG eingeführt worden (E. 1.3).oder Konzept hinausgehen, wobei sowohl materielle als auch immaterielle Ergebnisseerfasst sind (E. 1.4). Art. 5 lit. c UWG schützt nicht vor Nachahmung sondern qualifiziert das Übernehmender Leistung ohne eigenen Aufwand als unlauter (E. 1.5). Erfolgte Amortisation der Kosten des Erstkonkurrenten ist von seinen Kostenabzuziehen für die Gegenüberstellung der eigenen Kosten des Übernehmers (E. 1.6).. Beklagte hat keine Leistung übernommen i.S.v. Art. 5 lit. c UWG (E. 1.9). Zugänglichmachen einer fremden Leistung durch Ermöglichen und Bereitstellentechnischer Umgehungsmassnahmen ist nicht vom Tatbestand Art. 5 lit. c UWGgedeckt (E. 1.9)<strong>Skimming</strong>, <strong>Scraping</strong>, <strong>Scratching</strong><strong>Verwertung</strong> <strong>fremder</strong> <strong>Datenbanken</strong> im Schweizer Recht19

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