13.07.2015 Aufrufe

2013 - Mai - Rechtsanwalt Meyer-Höke

2013 - Mai - Rechtsanwalt Meyer-Höke

2013 - Mai - Rechtsanwalt Meyer-Höke

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Rechtsinformationsdienst§ §der Kanzlei<strong>Meyer</strong>-<strong>Höke</strong> RechtsanwälteE-<strong>Mai</strong>l: news@meyer-hoeke.netInternet: www.meyer-hoeke.netWallstraße 15D-14770 BrandenburgTelefon: 03381 / 80 445-0Telefax: 03381 / 80 445-29Münsterplatz 8D-79098 FreiburgTelefon: 0761 / 55 65 26-0Telefax: 0761 / 55 65 26-29Ausgabe: gewerbliche Mandanten <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>Vielzahl von Abmahnungen ist nichtzwingend rechtsmissbräuchlichWettbewerbsrechtEine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann wegenRechtsmissbrauchs u.a. dann unzulässig sein, wenn esdem Abmahnenden ersichtlich vorwiegend darum geht,den anderen mit Anwaltskosten zu belasten. Dabei werden„Vielfachabmahner“ unter Rechtsanwälten von denGerichten durchaus kritisch betrachtet.In diesem Zusammenhang weist das Landgericht Regensburgjedoch darauf hin, dass die Anzahl der Abmahnungeneines <strong>Rechtsanwalt</strong>s nur eines von mehreren Indizienfür ein rechtsmissbräuchliches Abmahnverhalten ist.In dem konkreten Fall deutete die Versendung von 180Abmahnungen in der Woche nicht zwingend auf einenRechtsmissbrauch hin, da „ein Wettbewerber auch eineVielzahl von Mitwettbewerbern belangen kann, wenn sicheben eine Vielzahl von Mitwettbewerbern wettbewerbswidrigverhält“.Urteil des LG Regensburg vom 31.01.<strong>2013</strong>1 HK O 1884/12CR <strong>2013</strong>, 197Unzulässige Werbung für Tanzunterrichtmit ErfolgsgarantieDie heutige Werbung spart im Allgemeinen nicht mit Superlativenund garantiert gerne uneingeschränkten Spaßund Erfolg. Dies kann unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunktendurchaus problematisch sein, wie ein vomOberlandesgericht Hamm entschiedener Fall zeigt:Eine Tanzschule bewarb ihren Tanzunterricht im Internetmit der Aussage „garantieren wir … den … Lernerfolg“.Ein Konkurrent sah darin eine Irreführung der Verbraucherund klagte auf Unterlassung. Die Klage hatte Erfolg.Durch die beanstandete Werbeaussage kann bei Verbrauchernder unzutreffende Eindruck entstehen, der angeboteneTanzunterricht führe sicher zu einem gewünschtenLernerfolg. Tatsächlich hängt der Erfolg des Tanzunterrichtsaber auch maßgeblich vom Talent und Geschickdes jeweiligen Schülers ab. Dabei kann es durchaus Menschengeben, die auch nach einem Tanzkurs nicht in derLage sind, das Gelernte in einen auch nur einigermaßenästhetisch anmutenden Bewegungsablauf umzusetzen.Urteil des OLG Hamm vom 29.01.<strong>2013</strong>I-4 U 171/12Pressemitteilung des OLG HammWettbewerbsbeschränkung durch bloße Kontaktaufnahmeeines Herstellers mit HändlerNach einer Entscheidung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofskann bereits ein Telefonanruf eines Herstellers(hier von hochwertigen Rucksäcken) bei einem Internethändler,bei dem dessen Preisgestaltung mit Hinweisauf die unverbindliche Preisempfehlung als nicht nachvollziehbarbezeichnet wird, als unzulässige kartellswidrigeEinflussnahme angesehen werden.Ein derartiger Anruf des Herstellers kann nur dahingehendverstanden werden, dass dieser gegen die Unterschreitungseiner unverbindlichen Preisempfehlung interveniert.Damit liegt eine nach § 21 Abs. 2 GWB unzulässige Einflussnahmeauf die Preisgestaltung des Händlers vor, dieeinen Unterlassungsanspruch begründet.Beschluss des BGH vom 06.11.2012KZR 13/12MMR <strong>2013</strong>, 163Seite 1


OnlinerechtPflichtangaben bei Neuwagenangebotauf Internet-VergleichsportalNach der Verordnung über Verbraucherinformationen zuKraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagenaus dem Jahr 2004 sind Autohändler verpflichtet,in der Werbung für ein bestimmtes NeuwagenmodellAngaben über dessen Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionenzu machen. Die Verpflichtung zur Angabe der CO2-Effizienzklasse besteht - so das Oberlandesgericht Düsseldorf- auch dann, wenn ein Neuwagenhändler ein Fahrzeugin ein Internetvergleichsportal einstellt, über das Anwenderanhand der Fahrzeugdaten Preisvergleiche vornehmenkönnen. Internetplattformen (wie hier webauto.de)stellen einen virtuellen Verkaufsraum dar, der die Ausstelleroder Anbieter der bebildert eingestellten, konkretexistierenden Fahrzeuge zu Angaben bezüglich der CO2-Effizienzklasse verpflichtet. Ein Angebot ohne diese Datenstellt einen Wettbewerbsverstoß dar.Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.09.2012I-20 U 58/12 - RdW <strong>2013</strong>, 84Werbung mittels Facebook: Inhaltsleerer“Gefällt mir”-ButtonDas Landgericht Hamburg hält die Verknüpfung eines voneinem Internetanbieter veranstalteten Gewinnspiels mit derTeilnahmebedingung, den „Gefällt mir“-Button auf der Seiteeines Werbenden bei dem sozialen Netzwerk Facebookzu betätigen, weder aus der Sicht der Gewinnspielteilnehmernoch bei seinen Kontakten für irreführend. Dies wirddamit begründet, dass Facebook-Teilnehmer dem „Gefälltmir“-Button lediglich ein „unverbindliches Gefallen“,aber keine positive Erfahrung beimessen. Bei der Aktionkann daher nicht - wie von dem klagenden Verbraucherverbandbehauptet - von „gekauften“ Facebook-Freundengesprochen werden.Urteil des LG Hamburg vom 10.01.<strong>2013</strong>327 O 438/11GRURPrax <strong>2013</strong>, 123Rechtmäßigkeit des Boykottaufrufs einer Verbraucherzentralegegenüber „Abofallen-Betreibern“Eine Verbraucherschutzorganisation informierte auf ihrerInternetseite über Abofallen und veröffentlichte eine 23-seitige Auflistung ihr bekannter Betreiber nebst derenBankverbindungen (Kreditinstitut und Kontonummer) undrief die Banken zugleich zur Kündigung deren Konten auf.Das Oberlandesgericht München hielt den Boykottaufrufvon der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) gedecktund wies den Antrag eines der benannten Unternehmenauf Erlass einer Unterlassungsverfügung ab.Urteil des OLG München vom 15.11.201229 U 1481/12MMR <strong>2013</strong>, 130Zulässige Altersgrenze in BetriebsvereinbarungArbeitsrechtDie in einer Betriebsvereinbarung festgelegte Altersgrenze,nach der das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Kalendermonatsendet, in dem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenzeder gesetzlichen Rentenversicherung erreicht,verstößt nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierungund ist daher wirksam.Urteil des BAG vom 05.03.<strong>2013</strong>1 AZR 417/12BAG onlineBegründung einer Verdachtskündigung mit dringendemTatverdacht der StaatsanwaltschaftNach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtskann nicht nur die vollendete Tat, sondern auchder schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlungoder sonstigen schweren Pflichtverletzung einen wichtigenGrund zur außerordentlichen Kündigung bilden. DerVerdacht muss dabei auf konkrete - vom Kündigendendarzulegende und ggf. zu beweisende - Tatsachen gestütztsein. Der Verdacht muss ferner dringend sein. Esmuss eine große Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dasser zutrifft.In diesem Zusammenhang hat das Bundesarbeitsgerichtentschieden, dass eine Verdachtskündigung nicht ausschließlichauf den Umstand gestützt werden kann, dassdie Strafverfolgungsbehörden einen dringenden Tatverdachtbejaht haben. Die im Strafverfahren gewonnenenErkenntnisse oder Handlungen der Staatsanwaltschaftkönnen die Annahme, der Arbeitnehmer habe die Pflichtverletzungbegangen, allenfalls verstärken.Urteil des BAG vom 25.10.20122 AZR 700/11 - DB <strong>2013</strong>, 641Kein unzutreffender Beendigungsgrundin ArbeitszeugnisWurde das Arbeitsverhältnis durch einen vom Arbeitgeberveranlassten Aufhebungsvertrag beendet, kann derausgeschiedene Arbeitnehmer nicht verlangen, dass insein qualifiziertes Arbeitszeugnis die Formulierung, dasArbeitsverhältnis habe auf seinen Wunsch hin geendet,aufgenommen wird.Urteil des LAG <strong>Mai</strong>nz vom 02.07.20125 Sa 186/12 - jurisPR-ArbR 14/<strong>2013</strong>, Anm. 4Seite 2


WirtschaftsrechtHaftung des Vorstands wegen nicht vomGesellschaftszweck gedeckter GeschäfteDer Vorstand einer Aktiengesellschaft haftet gegenüberder Gesellschaft für den Abschluss von Rechtsgeschäften,die nicht vom Gesellschaftszweck gedeckt sind.In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ginges um Schadensersatzansprüche gegen Vorstände einerHypothekenbank, die das Geldinstitut durch riskante Spekulationsgeschäftemit sogenannten Derivaten in finanzielleSchieflage gebracht hatten.Urteil des BGH vom 15.01.<strong>2013</strong>II ZR 90/11DB <strong>2013</strong>, 507Wirksame Vertretung einer GbR bei Vertragsabschluss(Schriftform)Mietverträge über eine längere Zeit als ein Jahr bedürfender Schriftform. Ist diese nicht gewahrt, gilt der Vertragals auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 550 BGB) undkann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristvorzeitig gekündigt werden. Insbesondere Mieter sehenin der Behauptung, das Schriftformerfordernis sei nichterfüllt, oftmals die Möglichkeit, sich vorzeitig aus demVertrag zu lösen.So meinte eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),die Schriftform sei bei Abschluss des langfristigen Mietvertragsüber Büroräume nicht eingehalten, da der Vertragnicht von allen Gesellschaftern, sondern nur von einemunterschrieben worden sei. Diese Rechtsauffassungerwies sich als grundsätzlich richtig, ließ jedoch unberücksichtigt,dass die Unterschrift aller Gesellschafter entbehrlichist, wenn diese wirksam von einem Gesellschaftervertreten werden. Das wurde hier vom Bundesgerichtshofbejaht. Neben der Unterschrift des unterzeichnendenGesellschafters befand sich nämlich ein Stempelabdruckder GbR. Dies wies den Unterzeichnenden hinreichendals Unterschriftsberechtigten der Gesellschaft aus. Eineso abgegebene Erklärung erfüllt demnach das Schriftformerfordernisdes § 550 BGB. Die GbR war somit an die vereinbarteVertragslaufzeit gebunden.Urteil des BGH vom 23.01.<strong>2013</strong>XII ZR 35/11BB <strong>2013</strong>, 577Fiktiver Name für Firma eines EinzelkaufmannszulässigNach dem seit 1998 liberalisierten Firmenrecht werdenUnternehmern größere Wahlmöglichkeiten bei der Bildungaussagekräftiger und werbewirksamer Firmennamen eingeräumt.Seitdem sind auch Fantasie-, Sach- und Personenfirmenoder Mischformen zulässig.Daraus schloss das Oberlandesgericht München, dassauch die Firmierung „E.D. e.K.“ zulässig ist, selbst wennder Firmenname „E.D.“ nicht dem bürgerlichen Namen desFirmeninhabers entspricht. Auch die Verwendung der Abkürzungeines Namens einer tatsächlich nicht existierendenPerson bedeutet daher nach geltendem Recht keinerelevante Irreführung. Das Registergericht musste diebeantragte Eintragung in das Handelsregister vornehmen.Beschluss des OLG München vom 08.11.201231 Wx 415/12MDR <strong>2013</strong>, 44BaurechtArchitekt muss sich an Kostenvorstellungendes Bauherrn haltenKostenvorstellungen des Bauherrn sind auch dann beachtlich,wenn sie nicht eine genaue Bausummenobergrenze,sondern nur Angaben zur ungefähren Bausumme enthalten,mit denen ein Kostenrahmen abgesteckt wird. EinArchitekt ist grundsätzlich verpflichtet, diese Vorgaben zubeachten, wenn der Bauherr seine Kostenvorstellungenklar zum Ausdruck gebracht hat und der Architekt demnicht widersprochen hat.Verstößt der Architekt gegen diese Verpflichtung, machter sich gegenüber seinem Auftraggeber schadensersatzpflichtig.In dem entschiedenen Fall lagen die Baukostenvon über 1,5 Mio. DM (der Fall ereignete sich vor der Euro-Einführung) weit über dem vorgegebenen Kostenrahmenvon 800.000 DM.Urteil des BGH vom 21.03.<strong>2013</strong>VII ZR 230/11 - BGH onlineAblehnung eines voreingenommenenPrivatgutachtersEin in einem Zivilprozess tätiger Sachverständiger kannwie ein Richter beispielsweise wegen Befangenheit abgelehntwerden, wenn er sich gegenüber einer Prozessparteinicht neutral verhält oder nach verständiger Würdigungaller Umstände des Einzelfalls konkreter Anlass fürein Misstrauen der Partei gegenüber dem Sachverständigengerechtfertigt ist.Dies bejahte das Oberlandesgericht Oldenburg, wenn einSachverständiger bereits vorprozessual für eine Partei alsPrivatgutachter tätig war. Erfahrungsgemäß kann in einemderartigen Fall nicht ausgeschlossen werden, dassder Privatgutachter dazu neigt, die Erwartungen seinesAuftraggebers zu bestätigen.Beschluss des OLG Oldenburg vom 12.07.20122 W 38/12jurisPR-PrivBauR 2/<strong>2013</strong>, Anm. 3Seite 3


Verkehrs- und VersicherungsrechtVerstoß gegen Kennzeichnungspflichtfür OmnibusseNach § 20 Abs. 2 der Verordnung über den Betrieb vonKraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) sindan den Außenflächen der Längsseiten von OmnibussenName und Betriebssitz des Unternehmers anzubringen.Die Beschriftung muss eindeutig, gut sichtbar und deutlichlesbar sein. Ihre Wirkung darf durch andere Aufschriftenoder Bildzeichen nicht beeinträchtigt werden.Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass einenur wenige Zentimeter große Beschriftung unter den Außenspiegelndes Fahrzeugs diese Anforderungen nichterfüllt, da sie für einen zusteigenden Fahrgast nicht ohneWeiteres wahrnehmbar ist. Ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflichthat die Verhängung eines Bußgeldeszur Folge, das im entschiedenen Fall mit 50 Euro rechtglimpflich ausfiel.Urteil des OLG Hamm vom 25.02.<strong>2013</strong>III-5 RBs 16/13 - Pressemitteilung des OLG HammUnfallschaden: Behandlung der Mehrwertsteuerauf den WiederbeschaffungswertIm Falle eines unfallbedingten Totalschadens an einemFahrzeug steht dem vorsteuerabzugsberechtigten Unfallgeschädigtennicht auch die Erstattung der auf den voneinem Gutachter geschätzten Wiederbeschaffungswertentfallenden Mehrwertsteuer zu. Ansonsten würde er dieMehrwertsteuer zweimal erhalten, nämlich einmal vomSchädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung und nachAnschaffung eines Ersatzfahrzeugs noch einmal vom Finanzamt.Weist der Sachverständige in seinem Gutachten jedochausdrücklich darauf hin, dass in dem Wiederbeschaffungswertkeine Umsatzsteuer enthalten ist, darf von der eintrittspflichtigenHaftpflichtversicherung nicht gleichwohl einUmsatzsteueranteil vom Wiederbeschaffungswert abgezogenwerden.Urteil des AG Halle (Saale) vom 10.01.<strong>2013</strong>93 C 3231/12 - JURIS onlineInsolvenzanfechtung nach LastschriftbuchungBank- und InsolvenzrechtBei einer Lastschriftbuchung im Abbuchungsauftragsverfahrenist für die Voraussetzungen einer Insolvenzanfechtungder Zeitpunkt maßgeblich, in dem die Schuldnerbankdie Lastschrift einlöst. Die Festlegung des Zeitpunkts istausschlaggebend für die Berechnung der dem Insolvenzverwalterzur Verfügung stehenden Anfechtungsfrist.Urteil des BGH vom 17.01.<strong>2013</strong>IX ZR 184/10 - DB <strong>2013</strong>, 574Kündigung eines Geschäftskontosohne Begründung möglichEine ordentliche Kündigung eines geschäftlich genutztenGirokontos setzt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofsnicht voraus, dass die Bank eine Abwägung ihrer Interessenan einer Beendigung des Vertragsverhältnissesmit den Interessen des Kunden an dessen Fortbestandvornimmt. Das Geldinstitut ist demzufolge in seiner Entscheidungfrei, mit wem sie einen Vertrag abschließen bzw.fortführen will.Dieses Recht findet allenfalls bei einer systematischenDiskriminierung einzelner Personen bzw. Gruppen seineGrenzen oder wenn die Bank eine marktbeherrschendeStellung ausnutzt. Beides war hier nicht der Fall. Hintergrundfür die „aus grundsätzlichen Erwägungen“ ausgesprocheneKontokündigung gegenüber einem Buchvertriebwar hier offenbar, dass dieser in seinem Programmauch rechtsextreme Titel führte.Urteil des BGH vom 15.01.<strong>2013</strong>XI ZR 22/12 - ZIP <strong>2013</strong>, 304Konkurrenzschutz: Zwei Ärzte im selben MietobjektMietrechtDem Mieter von Praxisräumen, einem Facharzt für Orthopädie,wurde vom Vermieter vertraglich zugesichert, dasskeine Vermietung an einen anderen Facharzt gleicherFachrichtung erfolgen darf. Ein Jahr später wurden imselben Haus Praxisräume an einen Facharzt für Chirurgie(Schwerpunkt Unfallchirurgie) vermietet. Der Orthopädesah darin einen Verstoß gegen den vereinbarten Konkurrenzschutzund minderte die Miete in der Folgezeit um 50Prozent.Der Bundesgerichtshof gab ihm dem Grunde nach Recht,da sich die Behandlungsfelder der beiden Ärzte zumindestbei Verletzungen der Stütz- und Bewegungsorgane(insbesondere Beine und Wirbelsäule) überschnitten. DieKarlsruher Richter ließen auch keinen Zweifel daran, dassdie Verletzung der in einem Gewerberaummietvertrag vereinbartenKonkurrenzschutzklausel durch den Vermietereinen Mangel der Mietsache darstellt, der zur Minderungder Miete führen kann. Wie hoch der Minderungsbetraganzusehen ist, hat nun die Vorinstanz unter Berücksichtigungder Auswirkungen der Konkurrenzsituation auf denUmsatz des Orthopäden zu entscheiden.Urteil des BGH vom 10.10.2012XII ZR 117/10ZMR <strong>2013</strong>, 101Seite 4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!