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Betriebsreglement 2013 - Kita Seestärn

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BETRIEBSREGLEMENTGrabenstrasse 8A3600 Thunwww.kita-seestaern.chTelefon033 221 17 39info@kita-seestaern.chgültig ab 1. April <strong>2013</strong>Inhalt1. Einleitung2. Ziel und Zweck3. Grundsätze4. Platzangebot5. Öffnungszeiten6. Tagesablauf / Räumlichkeiten6.1 Tagesablauf6.2 Räumlichkeiten und Umgebung7. Personal8. Aufnahmebedingungen8.1 Minimale und maximale Altersgrenze8.2 Mindestpräsenzzeit8.3 Anmeldung / Aufnahme8.4 Eintritt8.5 Meldepflicht9. Eingewöhnung10. Betreuungszeiten / Bringen und Abholen / Abmeldung11. Abwesenheit11.1 Ferien11.2 Krankheit / Unfall12. Kleidung / eigene Spielsachen13. Essen14. Hygiene und Sicherheit15. Austritt / Kündigung15.1 Austritt15.2 Rückzug vom Vertrag15.3 Ausschluss15.4 Sofortige Vertragsauflösung16. Betriebsbewilligung / Anerkennung KiTaS17. Trägerschaft und Betrieb18. Versicherungen19. Tarife19.1 Geschwisterrabatt19.2 einkommensabhängige Tarife19.3 zusätzliche Kosten19.4 Platzreservation / Krankheit / Unfall / Ferien19.5 Depot / Verwaltungskosten20. Zahlungsregelung21. Finanzierung der <strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong>


1. EinleitungDas vorliegende <strong>Betriebsreglement</strong> gibt umfassend Auskunft über die<strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong> und deren Organisation. Es informiert alle Interessiertenüber Grundsätze, Tagesablauf, Personal, Tarife und weitere relevanteThemen.Das <strong>Betriebsreglement</strong> ist Bestandteil des Betreuungsvertrages und somitfür die Eltern und die <strong>Kita</strong> verbindlich.2. Ziel und ZweckDie <strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong> unterstützt als familienergänzende Institution die unterschiedlichgelebten Familienstrukturen (beide Elternteile erwerbstätig,fremdsprachige Eltern, Alleinerziehende, Einkindfamilien usw.). Die Elternwerden in der Erziehung ihrer Kinder gestützt und unterstützt.Die <strong>Kita</strong> bietet Kindern im Alter von 3 Monaten bis Kindergarteneintritteine professionelle Betreuung in einem geborgenen, liebevollen Rahmenan.Sie steht allen Kindern offen, unabhängig von ihrer Herkunft und des religiösenHintergrundes. Auch Kinder mit Behinderung sind nach Absprachemit der <strong>Kita</strong>leiterin herzlich willkommen.3. Grundsätze• Das Wohl der uns anvertrauten Kinder steht im Mittelpunkt. Die Kindersollen in einem geordneten Rahmen eine warmherzige, von Liebeund Wertschätzung geprägte Atmosphäre erleben.• Die Kinder werden durch qualifiziertes Personal betreut.• Ziel der Betreuung ist die altersgerechte, ganzheitliche Förderung dersozialen, emotionalen, intellektuellen und körperlichen Fähigkeitender Kinder.• Das Personal vermittelt den Kindern einen sorgfältigen Umgang mitden Mitmenschen und der Natur.Im pädagogischen Konzept der <strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong> sind die detaillierten Zieleund Grundsätze ausformuliert.4. PlatzangebotDie <strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong> bietet maximal 18 Plätze an. Die Kinder werden ineiner altersgemischten Gruppe betreut. Kinder unter 18 Monaten, Kindermit stark erhöhtem Betreuungsbedarf und Kinder mit Behinderungkönnen 1.5 Plätze beanspruchen.5. Öffnungszeiten• Die <strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong> ist während 50 Wochen pro Jahr von Montag bisFreitag von 6:30 bis 18:00 Uhr geöffnet.• Sie ist jeweils über Weihnachten / Neujahr 2 Wochen geschlossen,kennt jedoch im Übrigen keine Betriebsferien.• An gesetzlichen Feiertagen sowie an einem Putztag, einem Weiterbildungs-und einem Teamtag pro Jahr bleibt die <strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong>geschlossen.• Vor Feiertagen schliesst die <strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong> um 16:30 Uhr.• Die <strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong> kann an 1-2 Brückentagen pro Jahr geschlossenbleiben.6. Tagesablauf / Räumlichkeiten6.1 Tagesablauf06:30 – 09:00 Uhr Bringen der Kinder08:00 – 08:45 Uhr Frühstück für die anwesenden Kinder09:00 – 11:00 Uhr Gruppenzeit mit Morgenkreis, Aktivitäten wie basteln,spielen, Ausflüge machen und Geschichtenerzählen11:00 – 11:15 Uhr Bringen und Abholen der Kinder11:15 – 12:15 Uhr gemeinsames Mittagessen12:15 – 14:00 Uhr Ruhezeit: die Kleinen schlafen, grössere Kindergehen einer ruhigen Beschäftigung nach14:00 Uhr Bringen und Abholen der Kinder14:00 – 16:30 Uhr Gruppenzeit mit geführten oder freien Aktivitäten15:30 Uhr Zvieriab 16:30 Uhr Abholen der Kinder


6.2 Räumlichkeiten und UmgebungDie <strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong> liegt in der Nähe der Innenstadt und verfügt übergrosszügige Räumlichkeiten und einen eigenen Spiel- und Velöliplatz.Für das Spielen im Freien werden die sich in der Umgebung befindendenSchwäbis-, Rathaus- und Thuntanic-Spielplätze und der Aare-uferweggerne und regelmässig aufgesucht.7. PersonalDie uns anvertrauten Kinder werden während der ganzen Öffnungszeitvon ausgebildetem Personal betreut. Alle unsere Mitarbeitenden verfügenüber eine ihrer Funktion entsprechende Ausbildung. Die <strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong> istAusbildungsbetrieb und beschäftigt Lernende. Praktikantinnen und Praktikantenohne Ausbildung können für jeweils ein Jahr im Betrieb mitarbeiten.Sozialpraktikantinnen und –praktikanten und freiwillig Mitarbeitendekönnen das Team verstärken. Nach Vereinbarung bieten wir auchSchnupperlehren an.8. Aufnahmebedingungen8.1 Minimale und maximale AltersgrenzeEs werden grundsätzlich Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Kindergarteneintrittbetreut.8.2. MindestpräsenzzeitDie minimale Aufenthaltsdauer pro Woche beträgt einen halben Tag.Empfohlen werden aber ganze Tage oder mehrere halbe Tage pro Woche.In Fällen von Integrationsschwierigkeiten oder wenn es zum Wohl desKindes ist, kann vom Vereinsvorstand eine höhere Mindestpräsenzzeitverlangt werden.8.3 Anmeldung / AufnahmeDie Voranmeldung erfolgt schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular.Sie ist nicht verpflichtend.Für die Aufnahme eines Kindes sind die folgenden Punkte entscheidend:• das Freiwerden eines Platzes• die Dringlichkeit der familienergänzenden Betreuung• ob bereits Geschwister in der <strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong> sind• die Gruppensituation• der Eingang der AnmeldungÜber die Aufnahme und das genaue Eintrittsdatum entscheidet die<strong>Kita</strong>leiterin. Rekursinstanz für abgewiesene Anträge zur Aufnahme istder Vorstand. Dieser entscheidet abschliessend über die Aufnahmeeines Kindes oder die Ablehnung des Aufnahmegesuchs.8.4 EintrittVor Eintritt des Kindes werden anlässlich eines Gespräches alle administrativenFragen geklärt und der Betreuungsvertrag zwischen Elternund der <strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong>, vertreten durch die <strong>Kita</strong>leiterin, abgeschlossen.Die Eltern anerkennen mit dem Vertragsabschluss die vorliegendenBestimmungen und verpflichten sich, diese einzuhalten. Zum Wohldes Kindes verpflichten sich die Angestellten der <strong>Kita</strong> und die Eltern zueiner offenen und guten Zusammenarbeit.Voraussetzung ist der regelmässige Besuch der <strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong> an denreservierten Tagen und innerhalb der gemeldeten Zeiten. ZusätzlicheBetreuungstage und -zeiten können nach Absprache mit der <strong>Kita</strong>leiterinbewilligt werden.8.5 MeldepflichtDie Eltern melden allfällige neue Telefonnummern, Adress- oder anderewesentliche Änderungen unverzüglich der <strong>Kita</strong>leiterin.9. EingewöhnungVor dem definitiven Eintritt werden ein Eintrittsgespräch und Eingewöhnungsterminevereinbart. In dieser Zeit können Kinder undBetreuungspersonen eine Bindung aufbauen und die Eltern die <strong>Kita</strong>und deren Abläufe kennenlernen.Die Sequenzen zur Eingewöhnung werden dem Kind angepasst.Grundsätzlich wird dafür eine Zeitspanne von 2 Wochen vor dem definitivenEintritt vorgesehen.


Die Gespräche und maximal 10 Stunden für die Eingewöhnung sind unentgeltlich.Weitere Eingewöhnungszeiten sind kostenpflichtig und werdenin Rechnung gestellt.10. Betreuungszeit / Bringen und Abholen / AbmeldungDie Kinder werden im Zeitraum von 06.30 Uhr bis 18.00 Uhr betreut.Bringzeiten:Abholzeiten:06:30 – 09:00 Uhr / 11:00 – 11:15 Uhr / 14 Uhr11:00 – 11:15 Uhr / 14 Uhr / ab 16:30 Uhr.Die Eltern melden die Betreuungszeiten der Kinder einen Monat im Vorausmittels des Präsenzformulars der <strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong> für den kommendenMonat.Abweichungen der vereinbarten Betreuungszeiten sind, ausser inNotfällen, nur nach vorgängiger Absprache mit der anwesendenFachperson möglich, da solche Änderungen unter Umständen auch denEinsatz von Personal bedingen.Können die Kinder nicht persönlich von den Eltern abgeholt werden, istdie anwesende Fachperson vorgängig zu informieren.Kann das Kind aus irgendeinem Grund den Betreuungstag in der <strong>Kita</strong><strong>Seestärn</strong> nicht wahrnehmen, so ist dies so früh als möglich, jedoch spätestensbis 08:00 Uhr, der anwesenden Fachperson mitzuteilen.11. Abwesenheit11.1 Ferien / AbmeldungenAbwesenheiten infolge Ferien werden der <strong>Kita</strong>leiterin 1 Monat imVoraus auf dem Präsenzformular mitgeteilt.Generell können Abmeldungen nur nach Absprache mit der <strong>Kita</strong>leiterinrückgängig gemacht werden, da diese unter Umständen bei der MonatsundPersonalplanung bereits berücksichtigt wurden.11.2 Krankheit / UnfallWenn das Kind krank ist oder Symptome wie Fieber, Übelkeit, Erbrechen,Durchfall oder ähnliches hat, kann es nicht in der <strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong>betreut werden. Ebenfalls muss über ansteckende Krankheiten in derFamilie oder Nachbarschaft sofort informiert werden.Bei Erkrankung des Kindes während der Betreuungszeit werden dieEltern sofort benachrichtigt. Im Interesse des Kindes werden die Elterngebeten, das Kind baldmöglichst abzuholen. Im Notfall ist das Personalberechtigt, das Kind zum Arzt oder ins Spital zu bringen. Die Kostenwerden von den Eltern getragen.Allergien und andere Empfindlichkeiten, die Einnahme spezieller Medikamenteoder ähnliches werden beim Eintrittsgespräch besprochenund müssen bei neuem Auftreten der <strong>Kita</strong>leiterin gemeldet werden.Die <strong>Kita</strong>leiterin ist im Zweifelsfall berechtigt, ein Arztzeugnis zu erhalten,welches über den Gesundheitszustand des Kindes Auskunft gibt(z.B. nach einer ansteckenden Krankheit).Braucht das Kind vorübergehend, dauerhaft oder im Notfall Medikamente,ist von den Eltern ein entsprechendes Formular auszufüllen,welches das <strong>Kita</strong>-Personal ermächtigt, die Medikamente zu verabreichen.12. Kleidung / eigene SpielsachenDie Kinder sollen der Witterung entsprechende bequeme Kleider tragen(Gummistiefel, Regenschutz, Winterkleider, Sonnenhut...). Zusätzlichsollen in der <strong>Kita</strong> stets Sonnencreme, Ersatzkleider und Hausschuhezur Verfügung stehen. Säuglinge tragen beim Kommen undGehen Wegwerfwindeln. Die Eltern sind für den Windelvorrat ihresKindes in der <strong>Kita</strong> besorgt.Aus pädagogischen und ethischen Gründen akzeptieren wir in der <strong>Kita</strong><strong>Seestärn</strong> keine Waffen oder Kriegsspielzeuge.Für mitgebrachte Gegenstände sowie Bekleidung und Schmuck kannkeine Haftung übernommen werden.Kuscheltiere und Nuggi darf das Kind selbstverständlich mitbringen.Andere Spielsachen empfehlen wir aber zu Hause zu lassen.


13. EssenIm Preis sind folgende Mahlzeiten inbegriffen, sofern das Kind zu denangegebenen Zeiten anwesend ist:• Frühstück: 08:00 – 08:45 Uhr• Mittagessen: 11:15 – 12:15 Uhr• Zvieri: 15:30 – 16:00 UhrZudem steht den Kindern jederzeit ungesüsster Tee oder Wasser zurVerfügung.Die Mahlzeiten sind kindergerecht und ausgewogen zusammengestellt.Sie werden selbst gekocht oder bei externen Anbietern bezogen.Lebensmittelallergien, Diäten und spezielle Wünsche beim Essen (z.B.kein Schweinefleisch) sind beim Eintrittsgespräch zu besprechen.Allfällige Schoppen- und Breinahrung muss von den Eltern selber mitgebrachtwerden.Ansonsten sollen keine Esswaren in die <strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong> mitgebracht werden.14. Hygiene und SicherheitDie gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene werden gemäss Vorschrifteneingehalten und regelmässig durch das Lebensmittelinspektoratüberprüft.Die Räumlichkeiten werden von einer Raumpflegerin und den Mitarbeitendensauber gehalten.Für die Sicherheit der Kinder werden laufend Massnahmen getroffen wie:Sicherheitsschlösser an den Fenstern, geschützte Steckdosen, Fallschutzbei Spielgeräten.Alle Angestellten absolvieren jährlich den Nothilfekurs für Kleinkinder.15. Austritt / Kündigung15.1 AustrittDer Betreuungsplatz in der <strong>Kita</strong> kann durch die Eltern oder die <strong>Kita</strong>leiterinmit einer Frist von 3 Monaten auf Ende des Monats gekündigtwerden. Die Kündigung erfolgt schriftlich zuhanden der <strong>Kita</strong>leiterin.15.2 Rückzug vom VertagZiehen sich die Eltern zwischen dem Vertragsabschluss und dem definitivenEintrittsdatum durch eine schriftliche Erklärung vom Vertragzurück, wird eine Aufwandsentschädigung von CHF 250.- in Rechnunggestellt.15.3 AusschlussKinder können zeitlich beschränkt oder dauernd vom <strong>Kita</strong>besuch ausgeschlossenwerden, wenn• das Betriebsregelement nicht eingehalten wird• das Kind eine ansteckende Krankheit hat• das Kind in der Gruppe nicht tragbar ist• andauernde schwere Verhaltensstörungen auftreten• das Kind wiederholt unentschuldigt fern bleibt• das Betreuungsgeld trotz Mahnung nicht bezahlt wird• eine Zusammenarbeit mit den Eltern nicht möglich ist.Über einen dauerhaften Ausschluss entscheidet der Vorstand.15.4 Sofortige VertragsauflösungIn Härtefällen kann der Vorstand den Vertrag mit sofortiger Wirkungauflösen.16. Betriebsbewilligung / Anerkennung KiTaSDie <strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong> verfügt über eine kantonale Betriebsbewilligungdurch das Jugendamt des Kantons Bern. Ausserdem ist die <strong>Kita</strong><strong>Seestärn</strong> als Lehrbetrieb anerkannt und hält die Qualitätsstandardsgemäss Art. 23 – 31 ASIV (Ausbildungsstandard des Personals, Personalschlüssel,Schriftliche Vereinbarungen mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigtenund Einhaltung der räumlichen Voraussetzungen)ein. Eine Mitgliedschaft beim Verband Kindertagesstätten der Schweiz(KiTaS) wird angestrebt.


17. Trägerschaft und BetriebDie <strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong> wird vom Verein <strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong> betrieben.19. TarifeDie Eltern bezahlen für die Betreuung grundsätzlich kostendeckendeTarife:OrganigrammGanzer Tag06:30 – 18:00 UhrCHF 100.00Mitgliederversammlung Verein <strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong>IVorstand <strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong>I<strong>Kita</strong>leiter/-in <strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong>IGruppen- Fach- Lernende Praktikant/ Freiwilligleitung personal -innen Mitarbeitende18. VersicherungenDie Versicherung der Kinder (Kranken- und Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung)ist Sache der Eltern.Die <strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong> verfügt über eine Betriebs- Haftpflichtversicherung.Die <strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong> haftet nicht für verloren gegangene oder defekte Gegenstände,die dem Kind gehören.Halbtag mit Essen und Schlafen06:30 – 14:00 Uhr11:00 – 18:00 UhrHalbtag ohne Essen06:30 – 11:15 Uhr14:00 – 18:00 UhrCHF 85.00CHF 50.00Dabei wird die Betreuung mittels einer Monatspauschale abgegolten,welche wie folgt berechnet wird:Tagestaxe x Anzahl Tage pro Woche x 4 Wochen19.1 GeschwisterrabattDie <strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong> gewährt für jedes weitere in der <strong>Kita</strong> betreuteGeschwister einen Rabatt von 20%.19.2 einkommensabhängige TarifeAb Januar 2011 kann die <strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong> acht subventionierte Plätze fürin Thun wohnhafte Kinder anbieten.Alle Eltern, deren Kinder einen subventionierten Platz belegen, müssenjeweils bis am 31.01. des laufenden Jahres und zudem wenn sichdie Einkommen-/Familiensituation ändert, der <strong>Kita</strong>leiterin die für dieBerechnung des Elternbeitrages notwendigen Unterlagen zur Verfügungstellen.Ob ein subventionierter Platz gewährt werden kann, hängt von derVerfügbarkeit und der finanziellen Situation der Eltern ab. Grundsätzlichwerden jeweils die Eltern mit dem tiefsten Einkommen berücksichtigt.Entsprechendes Informationsmaterial kann bei der <strong>Kita</strong>leiterinbezogen werden.


19.3 zusätzliche KostenFür zu spätes Abholen können pro angebrochene ViertelstundeCHF 15.00 verrechnet werden.Wenn das Kind nicht während der vollen vereinbarten Präsenzzeit in der<strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong> weilt, bzw. später gebracht oder früher abgeholt wird alsvereinbart, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Teilbeiträgenoder auf Kompensation.Tage, an denen die <strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong> geschlossen ist, können nicht abgetauschtoder vergütet werden.Bei besonders intensiver Betreuung können nach Absprache höhere Tarifeberechnet werden.19.4 Platzreservation / Krankheit / Unfall / FerienFür einen nicht beanspruchten reservierten Platz werden die vollen Kostenin Rechnung gestellt.Weder bei ferien- noch krankheitsbedingter Abwesenheit können die Tarifereduziert werden. Dafür werden die Plätze für die Kinder freigehalten.Bei längeren krankheits- oder unfallbedingten Absenzen wird der massgebendeMonatsbetrag frühestens ab dem 31. Tag um maximal 20 %gekürzt (Arztzeugnis notwendig). Weitere Ausnahmen bedürfen der Zustimmungdes Vorstandes.20. ZahlungsregelungDie Kosten für die vereinbarten Betreuungstage sind monatlich imVoraus auf den ersten Arbeitstag des betreffenden Monats wenn möglichper Dauerauftrag zu bezahlen. Es werden keine monatlichenRechnungen gestellt.Zusätzliche Betreuungszeiten werden im Nachhinein zum kostendeckendenTarif verrechnet. Für diese Kosten wird eine Rechnung ausgestellt,welche innert 20 Tagen zu begleichen ist.21. Finanzierung der <strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong>Die Ausgaben des Betriebes werden gedeckt durch:• Betreuungsgelder• Beiträge des Kantons an die subventionierten <strong>Kita</strong>plätzeBerechnung• Patenschaften• Spenden, GönnerVerabschiedet vom Vorstand der <strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong> am 26.03.<strong>2013</strong>.Gültig ab 1. April <strong>2013</strong>.19.5 Depot / VerwaltungskostenNach Vertragsabschluss aber vor dem 1. Eingewöhnungstag wird einunverzinsliches Depot von CHF 1000.00 pro Familie erhoben. CHF 50.00davon gelten als einmaliger Beitrag an die Verwaltungskosten. Die restlichenCHF 950.00 werden am Ende des Betreuungsverhältnisses zurückerstattetoder bei offenen Forderungen für die Deckung von Ausständenverwendet.Christine Wyler<strong>Kita</strong>leiterinAndrea Erni HänniPräsidentin Verein <strong>Kita</strong> <strong>Seestärn</strong>

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